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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Baugesetzbuches wurden Anlagen, die <strong>der</strong> Erforschung, Entwicklung<br />

o<strong>der</strong> Nutzung von Wind- und Wasserenergie dienen, in den Katalog <strong>der</strong> sogenannten<br />

privilegierten Vorhaben des §35 Abs. 1 BauGB aufgenommen. Gemäß § 35<br />

Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen einer Errichtung weiterer Windenergieanlagen als öffentlicher<br />

Belang entgegen, soweit hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan o<strong>der</strong><br />

als Ziele <strong>der</strong> Raumordnung eine Ausweisung an an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt ist.<br />

Um jedoch zu verhin<strong>der</strong>n, dass es zu einer Überfrachtung mit Windenergieanlagen in<br />

dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde kommt, hat sich <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde sehr früh<br />

mit <strong>der</strong> Auswahl und Zulassung von Standorten für die Errichtung von Windparks und<br />

insbeson<strong>der</strong>e Einzelanlagen befasst und folgende Kriterien für die Standortauswahl<br />

aufgestellt:<br />

Mindestabstände:<br />

• Ortslagen 1.000 m<br />

• sonstige wohnbauliche Nutzungen außerhalb von Ortslagen (u.a. Einzelhäuser) 500 m<br />

• klassifizierte Straßen, Bahnlinien 100 m<br />

• zwischen den Parks in Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Erholung 5 km<br />

• und in allen an<strong>der</strong>en Gebieten 2,5 bis 3 km<br />

Gemäß <strong>der</strong> v. g. Mindestabstände wurde mittels eines Bogenschlagverfahrens das gesamte<br />

Samtgemeindegebiet flächendeckend erfasst, mit dem Ergebnis, dass lediglich<br />

eine potenzielle Fläche nordöstlich von Dorum, westlich des Grauwallkanals, die die im<br />

v. g. Kriterienkatalog vorgegebenen Mindestabstände einhält.<br />

Potenzieller Standort für Windkraftanlagen (ohne Maßstab)<br />

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