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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

schränkte Son<strong>der</strong>gebiete die <strong>der</strong> Erholung dienen, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Camping“,<br />

Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Hafen“, Flächen für den<br />

Gemeinbedarf und Parkplatzflächen. Eine Erfor<strong>der</strong>lichkeit gemäß §1 Abs. 2 BauGB ist<br />

nur dann gegeben, wenn eine Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen grundsätzlich möglich ist.<br />

Gegen eine Umsetzung könnte hier §2 <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung vom 24. März 1982<br />

sprechen, da die Errichtung von baulichen Anlagen jeglicher Art im Deichvorland verboten<br />

ist.<br />

Die untere Deichbehörde kann zur Befreiung von den Verboten aber Ausnahmen (§4)<br />

genehmigen, so dass ein generelles Bauverbot im Deichvorland nicht besteht.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> im Deichvorland dargestellten Flächen wurden bereits entsprechende<br />

Maßnahmen geplant und umgesetzt, für die die erfor<strong>der</strong>lichen Ausnahmegenehmigungen<br />

(§4 <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung) durch die untere Deichbehörde erteilt wurden.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt nunmehr die planungsrechtliche<br />

Absicherung <strong>der</strong> vorhandenen und in Planung befindlichen Nutzungen.<br />

Insofern ergibt sich kein Wi<strong>der</strong>spruch zwischen <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung und dem<br />

Flächennutzungsplan, so dass die Erfor<strong>der</strong>lichkeit gemäß §1 Abs. 3 BauGB gegeben<br />

ist.<br />

Die Samtgemeinde ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Neuausweisung von Wohnbauflächen,<br />

gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen, Son<strong>der</strong>gebieten, Grün- und Verkehrsflächen<br />

in den einzelnen Ortschaften entsprechend ihrer jeweiligen städtebaulichen<br />

und raumordnerischen Bedeutung bzw. Funktion sowie ihrer zu erfüllenden sozialen,<br />

kulturellen und ökonomischen Aufgaben innerhalb <strong>der</strong> Samtgemeinde, unter Wahrung<br />

des Orts- und Landschaftsbildes, bedarfsgerecht und zukunftsorientiert vorgenommen<br />

wurde.<br />

Anmerkung: Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass bei den neu ausgewiesenen Wohnbaugebieten<br />

konkrete Planungsvorstellungen bzw. <strong>der</strong> Erschließung und <strong>der</strong> Zuordnung von<br />

Bau- und Grünflächen noch nicht bestehen, verzichtet die Samtgemeinde im Rahmen<br />

des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes auf die Darstellung von Grünflächen innerhalb<br />

<strong>der</strong> ausgewiesenen Wohnbauflächen.<br />

Die Darstellung von Grünflächen wäre im Rahmen des Entwicklungsgebotes verbindlich.<br />

Da aber <strong>der</strong>zeit die Detailplanung noch nicht bekannt ist, wird eine entsprechende<br />

Darstellung nicht vorgenommen. Dennoch werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />

entsprechende Grünzüge berücksichtigt. Eine Reduktion des Kompensationsdefizits<br />

würde sich ebenfalls nicht ergeben, da bei <strong>der</strong> Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />

mögliche Grünflächen berücksichtigt werden. Wie sich aus zurückliegenden<br />

Bauleitplanungen ergibt, liegt <strong>der</strong> Anteil an geschaffenen Grünflächen und Grünzügen<br />

bei durchschnittlich 12 % <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> Baugebiete. Dieser Anteil fließt bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung des Kompensationsbedarfs mit ein.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzbarkeit des Planungszieles <strong>der</strong> Samtgemeinde,<br />

Baugrundstücke zu akzeptablen Preisen zur Entwicklung <strong>der</strong> Ortschaften im<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umfang vorzuhalten, auch von <strong>der</strong> Verfügbarkeit von Alternativen abhängig<br />

ist, so dass die Möglichkeit bestehen muss, zum Zeitpunkt des Bedarfs von<br />

mehreren geeigneten Bereichen eine Fläche auswählen zu können.<br />

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