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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

und soll bei allen übrigen Planungen (z. B. Regionalplanung, Fachplanungen, gemeindliche<br />

Programme und Pläne) berücksichtigt werden,<br />

Die Samtgemeinde hat also die Aufgabe, im Zuge <strong>der</strong> Flächennutzungsplanaufstellung<br />

ein in sich schlüssiges Nutzungskonzept für ihr Gebiet zu entwickeln, das die Grundlage<br />

weiterer Bodennutzungsplanungen ist.<br />

Der Flächennutzungsplan soll insoweit auf <strong>der</strong> Grundlage einer politischen Zielsetzung<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde die Prioritäten für die künftige soziale, wirtschaftliche, ökologische<br />

und kulturelle Entwicklung setzen, insoweit diese sich räumlich fassen lassen.<br />

Der Flächennutzungsplan stellt also die von den Gemeinden in den kommenden Jahren<br />

gewünschte räumliche gefasste Entwicklung im Siedlungs- und Freiraum dar, denn<br />

er soll nicht nur gegenwartsbezogen sein, son<strong>der</strong>n die angestrebte Flächennutzung<br />

etwa für die nächsten 15 Jahre festlegen.<br />

Gemäß §5 BauGB besteht <strong>der</strong> Flächennutzungsplan aus einer zeichnerischen Darstellung<br />

(Planzeichnung), ggf. auch aus textlichen Darstellungen.<br />

Dem Plan wird eine Begründung beigefügt, die die Planzeichnung erklärt und begründet,<br />

indem zentrale Punkte des Plans (Inhalt, Ziele, Auswirkungen sowie Entscheidungsgrundlagen)<br />

ausgeführt werden.<br />

Absatz 2 des §5 BauGB benennt die folgenden inhaltlichen Darstellungsmöglichkeiten,<br />

die nicht zwingend sind, son<strong>der</strong>n eingeschränkt als auch ergänzt werden können.<br />

- für die Bebauung vorgesehene Flächen nach ihrer Nutzungsart (z. B. Wohnbauflächen),<br />

- Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs (z. B. Schulen); Flächen für Spiel-<br />

und Sportanlagen,<br />

- Hauptverkehrsflächen (z. B. Hauptstraßen),<br />

- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Gasleitungen),<br />

- Grünflächen (z. B. Grünanlagen),<br />

- Flächen für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. Flächen für Lärmschutzwall),<br />

- Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />

- Flächen für Aufschüttungen und Bodenabbau,<br />

- Flächen für die Landwirtschaft,<br />

- Wald,<br />

- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

Außerdem sind im Flächennutzungsplan Flächen beson<strong>der</strong>er Problematik (z. B. mit<br />

Bodenbelastungen) zu kennzeichnen (§5 [3] BauGB).<br />

Schließlich werden Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen nachrichtlich in<br />

den Flächennutzungsplan übernommen, zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />

bzw. - falls sie von <strong>der</strong> betreffenden Fachplanungsbehörde erst in Aussicht genommen<br />

sind - dort vermerkt.<br />

Auch denkmalgeschützte Mehrheiten baulicher Anlagen sollen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen werden.<br />

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