Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Angrenzend an die Dorumer Wasserlöse,<br />
Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />
GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Es werden voraussichtlich einzelne Abschnitte<br />
<strong>der</strong> Gräben und <strong>der</strong> Dorumer<br />
Wasserlöse für Wegeüberführungen<br />
benötigt. Insgesamt ist aufgrund von<br />
Überbauung und Versiegelung mit einer<br />
Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Grundwasserneubildung zu rechnen.<br />
Eine Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />
Oberflächenwassers auf den<br />
Grundstücken wird aufgrund <strong>der</strong> anstehenden<br />
Bodenverhältnisse voraussichtlich<br />
nicht möglich sein. Aufgrund <strong>der</strong><br />
Größe und Ausdehnung des Ferienhausgebietes<br />
ist die zu erwartende Be-<br />
einträchtigung erheblich<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />
intensiv genutzten Flächen in Ferienhausgebiet<br />
mit Garten- und Grünflächen<br />
ist keine erhebliche Beeinträch-<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft mittel bis hoch<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
kulturhistorisch bedeutsamer Boden (Plaggenesch);<br />
archäologisches Bodendenkmal<br />
im äußersten Nordosten des Plangebietes,<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Mensch Erholungsnutzung auf Spazierweg Lührentrift,<br />
/ geplantes Repowering des ca. 550<br />
m entfernten Windparks Padingbüttel<br />
tigung zu erwarten<br />
Die Ferienhausbebauung, die an zwei<br />
Seiten an vorhandene Bebauung angrenzt,<br />
rückt nach Südwesten weiter in<br />
den freien Landschaftsraum hinein. Die<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch die Ferienhausbebauung wird<br />
allerdings durch die Vorbelastung des<br />
südlich gelegenen Windparks relativiert.<br />
Dennoch ist aufgrund <strong>der</strong> großen Ausdehnung<br />
des Ferienhausgebietes die<br />
Beeinträchtigung erheblich.<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche,<br />
„Umbauung“ des bisher weit in die<br />
Landschaft hineinwirkenden ortstypischen<br />
Gebäudes („Friesenhof“) keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Verlust eines Spazierweges in freier<br />
Landschaft (Lührentrift), potenzielle Störung<br />
durch Schattenwurf und Lärm des<br />
Windparks keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
DN 16<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter voran gehen<strong>der</strong> Sondierung, ob eine Kartierung <strong>der</strong><br />
Brutvögel im Eingriffsgebiet wie auch auf den dort angrenzenden Flächen erfor<strong>der</strong>lich ist. Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />
(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng<br />
geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels<br />
Gestaltungsmaßgaben.<br />
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