Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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1.1.1 Fachpläne<br />
Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 des Landkreis Cuxhaven ergeben<br />
sich verschiedene umweltfachliche Ziele <strong>der</strong> Raumordnung.<br />
Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind im vorliegenden Fall die für die Samtgemeinde Land<br />
Wursten getroffenen zeichnerischen Darstellungen <strong>der</strong> Vorranggebiete und Vorsorgegebiete<br />
für Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> Vorrang- und Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung,<br />
-pflege und -entwicklung.<br />
Vorranggebiete sind von entgegenstehenden Nutzungen frei zu halten. Die durch die<br />
Festlegung von Vorranggebieten tatsächlich entstehenden Bindungen für an<strong>der</strong>e<br />
raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind sehr unterschiedlich. Es muss in<br />
jedem Einzelfall geprüft werden, ob das jeweilige Vorhaben mit <strong>der</strong> vorrangigen Nutzung<br />
vereinbar ist.<br />
Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-<br />
Neuaufstellungen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten stellt in erster Linie das Vordeichsland<br />
bzw. <strong>der</strong> Nationalpark „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ (gleichzeitig auch FFH-<br />
und Vogelschutzgebiet) unter Ausschluss <strong>der</strong> Erholungszonen von Wremen und Dorum-Neufeld<br />
dar.<br />
In Vorsorgegebieten hat die Festlegung eine abgeschwächte Wirkung. Die mit Vorsorgebedeutung<br />
versehene Nutzungsart erhält aber einen hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Abwägung<br />
über konkurrierende Raumansprüche in dem betreffenden Gebiet. Bei <strong>der</strong> Abwägung<br />
ist <strong>der</strong> festgelegten beson<strong>der</strong>en Zweckbestimmung ein hoher Stellenwert<br />
beizumessen; im Einzelfall ist jedoch eine abweichende Entscheidung möglich.<br />
Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Planungen <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten sind:<br />
- Die Flächen <strong>der</strong> beiden Landschaftsschutzgebiete (siehe Kap. 2.1.1)<br />
- Die Flächen <strong>der</strong> Gebiete die nach dem Stand <strong>der</strong> Bearbeitung die Voraussetzungen<br />
für ein Landschaftsschutzgebiet (nach § 26 BNatSchG) erfüllen (siehe<br />
unten: LRP 2000), sofern nicht wesentliche konkurrierende Nutzungsansprüche<br />
entgegenstehen<br />
- Die Bereiche mit hoher Bedeutung für Brut- und Rastvögel soweit diese Flächen<br />
als Acker genutzt werden<br />
In <strong>der</strong> Einzelflächenbewertung (Kap. 3.1) sind die durch die jeweilige Planung jeweils<br />
betroffenen Vorrang- o<strong>der</strong> Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft bzw. Grünlan<strong>der</strong>haltung,<br />
-pflege und -entwicklung in <strong>der</strong> Zeile „Pflanzen und Tiere“ erwähnt.<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />
Aus dem LRP 2000 und <strong>der</strong> dazugehörigen Karte VI „Schutzgebiete und -objekte“ gehen<br />
folgende naturschutz- und landschaftsschutzwürdigen Bereiche <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten hervor:<br />
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