29.12.2012 Aufrufe

Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1.1.1 Fachpläne<br />

Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 des Landkreis Cuxhaven ergeben<br />

sich verschiedene umweltfachliche Ziele <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind im vorliegenden Fall die für die Samtgemeinde Land<br />

Wursten getroffenen zeichnerischen Darstellungen <strong>der</strong> Vorranggebiete und Vorsorgegebiete<br />

für Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> Vorrang- und Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und -entwicklung.<br />

Vorranggebiete sind von entgegenstehenden Nutzungen frei zu halten. Die durch die<br />

Festlegung von Vorranggebieten tatsächlich entstehenden Bindungen für an<strong>der</strong>e<br />

raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind sehr unterschiedlich. Es muss in<br />

jedem Einzelfall geprüft werden, ob das jeweilige Vorhaben mit <strong>der</strong> vorrangigen Nutzung<br />

vereinbar ist.<br />

Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-<br />

Neuaufstellungen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten stellt in erster Linie das Vordeichsland<br />

bzw. <strong>der</strong> Nationalpark „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ (gleichzeitig auch FFH-<br />

und Vogelschutzgebiet) unter Ausschluss <strong>der</strong> Erholungszonen von Wremen und Dorum-Neufeld<br />

dar.<br />

In Vorsorgegebieten hat die Festlegung eine abgeschwächte Wirkung. Die mit Vorsorgebedeutung<br />

versehene Nutzungsart erhält aber einen hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

über konkurrierende Raumansprüche in dem betreffenden Gebiet. Bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

ist <strong>der</strong> festgelegten beson<strong>der</strong>en Zweckbestimmung ein hoher Stellenwert<br />

beizumessen; im Einzelfall ist jedoch eine abweichende Entscheidung möglich.<br />

Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Planungen <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten sind:<br />

- Die Flächen <strong>der</strong> beiden Landschaftsschutzgebiete (siehe Kap. 2.1.1)<br />

- Die Flächen <strong>der</strong> Gebiete die nach dem Stand <strong>der</strong> Bearbeitung die Voraussetzungen<br />

für ein Landschaftsschutzgebiet (nach § 26 BNatSchG) erfüllen (siehe<br />

unten: LRP 2000), sofern nicht wesentliche konkurrierende Nutzungsansprüche<br />

entgegenstehen<br />

- Die Bereiche mit hoher Bedeutung für Brut- und Rastvögel soweit diese Flächen<br />

als Acker genutzt werden<br />

In <strong>der</strong> Einzelflächenbewertung (Kap. 3.1) sind die durch die jeweilige Planung jeweils<br />

betroffenen Vorrang- o<strong>der</strong> Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft bzw. Grünlan<strong>der</strong>haltung,<br />

-pflege und -entwicklung in <strong>der</strong> Zeile „Pflanzen und Tiere“ erwähnt.<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />

Aus dem LRP 2000 und <strong>der</strong> dazugehörigen Karte VI „Schutzgebiete und -objekte“ gehen<br />

folgende naturschutz- und landschaftsschutzwürdigen Bereiche <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten hervor:<br />

89

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!