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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Dorum mit Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: westlicher Randbereich; von<br />

<strong>der</strong> K 69 bis Themelner Weg/Karl-<br />

Olfers-Straße, die Dorumer und<br />

Alsumer Wasserlöse querend<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen z.T.<br />

mit Grüppen, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Basenreicher<br />

Lehm-/Tonacker<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

Größe: 2,61 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

D1<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel.<br />

Avifauna Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />

Bedeutung wird vom südlichen Abschnitt<br />

<strong>der</strong> geplanten Straße durchschnitten.<br />

Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />

lokaler Bedeutung wird vom nördlichen<br />

Abschnitt <strong>der</strong> geplanten Straße gestreift,<br />

vom südlichen Abschnitt <strong>der</strong> geplanten<br />

Straße durchschnitten; wertvoller Gastvogel-lebensraum<br />

mit nationaler Bedeutung<br />

wird vom südlichen Teil des geplanten<br />

Straßenverlaufs berührt.<br />

RROP: Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und -entwicklung<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

D1<br />

Werte/ Funktionen<br />

Die Verringerung und Zerschneidung des<br />

Lebensraumes von Tier- und Pflanzenarten<br />

durch die Versiegelung <strong>der</strong> Straßentrasse<br />

in einem Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung<br />

sowie die potenzielle<br />

Beeinträchtigung von Tierarten (z.B. Vögel)<br />

durch Störungen, die von <strong>der</strong> Befahrung<br />

<strong>der</strong> Straße ausgehen sind als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen.<br />

119<br />

Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp,<br />

2009) hat ergeben, dass durch die geplanten<br />

Eingriffe die Belange des Brutvogelschutzes<br />

nicht beeinträchtigt werden. Die<br />

erfassten Brutreviere <strong>der</strong> Wert gebenden<br />

Arten liegen deutlich außerhalb <strong>der</strong> Eingriffsflächen.<br />

Mit erheblichen Störungen ist<br />

daher nicht zu rechnen.<br />

Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung<br />

als Rastgebiet für den Großen Brachvogel.<br />

Die von den Vögeln genutzten Flächen<br />

liegen jedoch in einem ausreichend<br />

großen Abstand zu den Eingriffsflächen,<br />

so dass auch hier nicht von einer erheblichen<br />

Störung auszugehen ist. Nähere<br />

Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />

Rastvogelerfassung“<br />

Die Neuversiegelung von Boden mit hohem<br />

Ertragspotenzial für eine Straße auf<br />

einer Länge von ca. 1 km (Länge insgesamt<br />

ca. 1,6 km) ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen

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