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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Innerhalb des Zeitraumes, in dem <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes läuft, erfolgt bei einer<br />

Sturmflutgefahr über ein Sturmflutwarnsystem die Warnung <strong>der</strong> Nutzer. Diese haben<br />

dann soweit erfor<strong>der</strong>lich die Plätze zu räumen. Die fest errichteten Sanitärgebäude<br />

werden dann gegen die Sturmflut gesichert. Soweit es sich um die erhöhten Bereiche<br />

<strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> handelt, bedarf es zumeist keiner Räumung <strong>der</strong> Plätze, da hier eine<br />

Überschwemmung nicht erfolgt.<br />

Es ist zu je<strong>der</strong>zeit gewährleistet, dass es zu keiner Beschädigung des Deiches kommt<br />

und Sachschäden an den Anlagen ausgeschlossen werden können.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Teilfläche 8 (Än<strong>der</strong>ung eines Campingplatzes in ein Ferienhausgebiet) ist<br />

anzumerken, dass <strong>der</strong> Bedarf an Stellplätzen hinter dem Deich nicht gegeben ist (die<br />

im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Campingplatzfläche liegt seit Jahren<br />

brach). Die <strong>Campingplätze</strong> außendeichs direkt am Wasser werden von den Tagescampern<br />

nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung bevorzugt. Auch bei den Dauercampern<br />

zeigt sich, dass die jüngeren vorrangig die außendeichs gelegenen <strong>Campingplätze</strong><br />

wählen. Wie sich zeigt, werden die <strong>Campingplätze</strong> hinter dem Deich hauptsächlich von<br />

älteren Dauercampern genutzt.<br />

Ferner ist anzumerken, dass <strong>der</strong> im Vordeichsgelände gelegene Campingplatz bereits<br />

im noch wirksamen Flächennutzungsplan als Campingplatzgebiet dargestellt ist. Für die<br />

Erweiterung liegt eine deichrechtliche Genehmigung vor. Da keine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfes vorgenommen wird,<br />

sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Eine Umweltprüfung ist daher nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Teilfläche 7 liegt am Ortsrand von Dorum-Neufeld und grenzt unmittelbar an die<br />

Gemeindegrenze zur Gemeinde Nordholz. Entlang <strong>der</strong> Straße „Am Neuen Deich“ befinden<br />

sich eine Minigolfanlage sowie ein Abstellplatz für Wohnmobile. Anschließend<br />

zeigt sich eine Straßenrandbebauung mit mehreren Wohngebäuden, an <strong>der</strong> <strong>der</strong> hier<br />

überplante Bereich mit einer Länge von ca. 90 m angrenzt. Im weiteren Verlauf <strong>der</strong><br />

Straße in <strong>der</strong> Gemeinde Nordholz wird die Bebauung fortgeführt.<br />

Die Teilflächen 7 und 8 sind hier im Zusammenhang zu betrachten, da auf diesen Flächen<br />

ein Ferienhausgebiet entstehen soll. Die Erschließung dieses Ferienhausgebietes<br />

erfolgt über die Straße „Am Neuen Deich“ (eine entsprechende Kennzeichnung wurde<br />

in die Planzeichnung vorgenommen). Darüber hinaus werden analog vorhandener Ferienhausgebiete,<br />

die Schaffung von Gemeinschaftsstellplätzen vorgesehen. Diese sind<br />

innerhalb <strong>der</strong> 50 m Anbauverbotszone anzuordnen. Daher wird dieser Bereich als private<br />

Parkplatzfläche ausgewiesen.<br />

Nach § 16 Nie<strong>der</strong>sächsisches Deichgesetz (NDG) ist die 50 m-Bauverbotszone von<br />

Anlagen aller Art freizuhalten. Von diesem Verbot kann eine Ausnahme zugelassen<br />

werden, wenn dieses im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen<br />

würde und dies mit den Belangen <strong>der</strong> Sicherheit vereinbar ist.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit hat die Untere Deichbehörde Ausnahmen zugelassen, wenn diese<br />

<strong>der</strong> Deichsicherheit dienen können. Mit <strong>der</strong> Schaffung von Stellplätzen auf einer Fläche<br />

von ca. 4.500 m² ergibt sich keine Beeinträchtigung für die Deichsicherheit, vielmehr<br />

ergibt sich hier eine Fläche, die im Deichverteidigungsfall in Anspruch genommen<br />

werden kann, und somit <strong>der</strong> Deichsicherheit dient. Mithin liegen die Voraussetzungen<br />

zur Erteilung einer deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung vor.<br />

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