Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven sind:<br />
• Zur Sicherung <strong>der</strong> hiesigen Landwirtschaft Eingriffe in landwirtschaftliche Strukturen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch Flächenansprüche Dritter, so gering wie möglich zu<br />
halten.<br />
• In Vorranggebieten und Vorsorgegebieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege<br />
und -entwicklung die bestehende Grünlandbewirtschaftung durch landwirtschaftliche<br />
Betriebe zu sichern und unter Zuhilfenahme bestehen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>programme<br />
beson<strong>der</strong>s zu unterstützen.<br />
• Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung die Dorfentwicklungen so zu lenken, dass landwirtschaftliche<br />
Betriebe vor heranrücken<strong>der</strong> Wohnbebauung geschützt und in ihrer<br />
Entwicklung nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Die Inanspruchnahme von neuen Entwicklungsflächen soll im Konsens mit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
erfolgen; dies gilt sowohl für die Realisierung neuer Bauflächen, wie auch bei<br />
<strong>der</strong> Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.<br />
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche zur Verkehrserschließung bzw. Verkehrsanbindung<br />
verplanten Feld- und Wirtschaftswege weiterhin für den landwirtschaftlichen Verkehr<br />
gleichrangig benutzbar bleiben. Grundsätzlich ist bei allen Än<strong>der</strong>ungsbereichen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei einer beabsichtigten Straßenrand- / Lückenbebauung darauf zu achten,<br />
dass die wegemäßige Verkehrserschließung hinterliegen<strong>der</strong> landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen weiterhin uneingeschränkt gewährleistet bleibt.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des landwirtschaftlich geprägten Samtgemeindegebietscharakters<br />
zeitweilig auch landwirtschaftliche Emissionen auf die neu<br />
ausgewiesenen Bauflächen einwirken werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Immissionen<br />
(z. B. durch Gülleausbringung, Silagelagerung), die im Rahmen <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />
Landbewirtschaftung von den angrenzenden Hofstellen und / o<strong>der</strong> den landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen ausgehen können, sind daher mit Hinweis auf das gegenseitige<br />
Rücksichtnahmegebot zu tolerieren.<br />
Grundsätzlich sind aber Konfliktbereiche im Umfeld landwirtschaftlicher Hofstellen<br />
durch entsprechende Abgrenzungen <strong>der</strong> unterschiedlichen Nutzungsarten angemessen<br />
zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Hofstellen unter Berücksichtigung eines<br />
entsprechenden Entwicklungsschutzbereiches in ihrem Bestand vorrangig zu sichern.<br />
Zusammenfassend bedeutet dies für die landwirtschaftliche Entwicklung, dass im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung zwar nur im Einzelfall Immissionskonflikte<br />
zu erwarten sind (nähere Ausführungen siehe Ziffer 4 Planung), zugleich aber die Siedlungsentwicklung<br />
hinsichtlich ihres Flächenverbrauches auf das erfor<strong>der</strong>liche Maß begrenzt<br />
werden sollte.<br />
2.8 Gewerbe<br />
Die gewerbliche Entwicklung in den meisten Mitgliedsgemeinden vollzieht sich zum<br />
größten Teil innerhalb <strong>der</strong> Ortslagen in als gemischte Bauflächen ausgewiesenen Flächen.<br />
Größere gewerbliche Bauflächen, in denen sich auch größere Betriebe mit höheren<br />
Störungsgraden angesiedelt haben, sind <strong>der</strong>zeit nur in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum, nordöstlich<br />
des Zentrums von Dorum, östlich <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven sowie<br />
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