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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Durch die Neuausweisung von Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen werden keine beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 20 – 30 BNatSchG<br />

beansprucht.<br />

Im Einzelnen heißt dies, dass we<strong>der</strong> das vorhandene Naturschutzgebiet (§ 23) noch die<br />

beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (§ 26) noch die Naturdenkmale (§ 28),<br />

o<strong>der</strong> die geschützten Landschaftsbestandteile (§ 29) beansprucht bzw. in irgendeiner<br />

Weise beeinträchtigt werden.<br />

Beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, die in das Verzeichnis des Landkreises<br />

Cuxhaven aufgenommen wurden (Stand 05.11.2007), werden bei <strong>der</strong> Ausweisung<br />

von Grünfläche und Campingfläche im Vordeichsland bei Wremen (W 16 und W<br />

34), berührt. Es handelt sich hierbei um Salzwiese, Röhricht und Wattfläche. Da es sich<br />

bei den Ausweisungen lediglich um die Festlegung bereits bestehen<strong>der</strong> Nutzungen<br />

handelt und Maßnahmen zum Schutz (z.B. Auszäunen) dieser Biotope ergriffen werden,<br />

ist insgesamt von einer Verbesserung <strong>der</strong> Situation für die Erhaltung dieser beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten Biotope auszugehen.<br />

Von den 15 aus landesweiter Sicht schutzwürdigen Bereichen, die bei <strong>der</strong> landesweiten<br />

Biotopkartierung, Stand: April 2007, kartiert: 1995) ermittelt wurden, wird lediglich ein<br />

Bereich durch die Planung berührt. Es handelt sich um den für den Naturschutz wertvollen<br />

Bereich im Vordeichsland südwestlich Dorum-Neufeld (Nr. 31 mit 75 ha), <strong>der</strong><br />

über die Abgrenzung des Nationalparks „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ in den Bereich<br />

für Erholungsnutzung hineinreicht. Hier ist die aktuelle naturschutzfachliche Wertigkeit<br />

des heute als zeitweilige PKW-Stellfläche (DN 10) genutzten Bereiches einer<br />

Strandgrasnelkenwiese zu überprüfen.<br />

Natura 2000 Gebiet<br />

Das im Vordeichsland vorhandene FFH- und Vogelschutzgebiet bzw. <strong>der</strong> Nationalpark<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer werden durch die Än<strong>der</strong>ungen bzw. Erweiterungen <strong>der</strong><br />

Ausweisung für Grünflächen/Campingplatz im Vordeichsland nicht überplant o<strong>der</strong> erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

Bei <strong>der</strong> Neuausweisung bzw. Erweiterung von Grünflächen für die Erholungsnutzung im<br />

Vordeichsland von Dorum-Neufeld ist eine Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps<br />

„Salzwiese“ durch Erholungssuchende mittels <strong>der</strong> Erhaltung des vorhandenen Weidezaunes<br />

auszuschließen.<br />

Wertvolle Vogelbrut- und Vogelrastgebiete<br />

Entsprechend den Darstellungen „Wertvolle Vogelbrutgebiete“ und „Wertvolle Vogelrastgebiete“<br />

aus dem LRP 2000 (siehe auch Kap. 2.1.4) sind folgende Bereiche betroffen:<br />

Im Binnendeichland sind Randbereiche wertvoller Brutgebiete von fast ausschließlich<br />

kreisweiter (niedrigste Stufe) Bedeutung, mit <strong>der</strong> Ausnahme eines Randbereichs von<br />

landesweiter Bedeutung bei Midlum, betroffen.<br />

Die randlich betroffenen wertvollen Rastgebiete (LRP 2000) sind, mit <strong>der</strong> Ausnahme<br />

eines landesweit bedeutsamen Rastgebietes westlich von Dorum, überwiegend von<br />

nationaler Bedeutung.<br />

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