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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

1. Alle Handlungen, die die Naturdenkmale o<strong>der</strong> ihre geschützte Umgebung zerstören,<br />

beschädigen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n, gemäß §27 Abs. 2 NNatG verboten sind.<br />

2. Folgende Handlungen, die die Naturdenkmale o<strong>der</strong> ihre geschützte Umgebung<br />

gefährden o<strong>der</strong> stören können, gemäß §27 Abs. 3 NNatG verboten sind, soweit in<br />

<strong>der</strong> Anlage 1 zu dieser Verordnung nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist:<br />

a) Fahrzeuge aller Art zu fahren, zu parken o<strong>der</strong> abzustellen,<br />

b) das Zelten,<br />

c) das Feuermachen,<br />

d) das Anbringen und Aufstellen von Plakaten, Bild- und Schrifttafeln und<br />

an<strong>der</strong>en Gegenständen, soweit sie nicht den Schutzzweck beschreiben<br />

o<strong>der</strong> ihm dienen,<br />

e) die Anwendung von Streusalzen, chemischen Behandlungs- o<strong>der</strong><br />

Düngemitteln,<br />

f) das Lagern von Materialien aller Art.<br />

1.6.3.4 Altablagerungen<br />

Im Samtgemeindegebiet befinden sich 3 bekannte Altablagerungsflächen. Sie sind<br />

durch den Landkreis Cuxhaven (Amt Wasser- und Abfallwirtschaft) begutachtet, festgestellt<br />

und im Altlastenkataster unter folgenden Nummern registriert:<br />

• Gemeinde Midlum, südlich „Alte Siedlung“<br />

Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 401<br />

• Gemeinde Dorum, am östlichen Ortsrand<br />

Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 402<br />

• Gemeinde Wremen, südlich des Bahnhofs<br />

Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 403<br />

Die Lage <strong>der</strong> vorgenannten Altablagerungen wurde in den Flächennutzungsplan übernommen<br />

und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei geplanten Bau- und Erdarbeiten weitere Hinweise<br />

auf schädliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes<br />

(BBodSchG) gefunden werden, unverzüglich <strong>der</strong> Landkreis Cuxhaven - untere Bodenschutzbehörde<br />

- zu informieren ist.<br />

1.6.3.5 Wasserwirtschaft<br />

Grundwasser<br />

Gemäß dem RROP 2002 liegt eine Teilfläche des Gemeindegebietes von Midlum in<br />

einem Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung sowie in <strong>der</strong> Wasserschutzzone<br />

des Wasserwerkes Holßel des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord.<br />

Die Wasserschutzverordnung (WzVO) ist zu beachten und einzuhalten. Nach dem<br />

Schutzzonenkatalog sind Maßnahmen und Anlagen in den jeweiligen Zonen verboten<br />

o<strong>der</strong> beschränkt zulässig, daher ist für jedes Baugrundstück vom Eigentümer eine Erlaubnis<br />

nach <strong>der</strong> WzVO zu beantragen. Die Abgrenzung <strong>der</strong> v. g. Wasserschutzzone<br />

wurde zwischenzeitlich neu festgelegt, dementsprechend wurde sie nachrichtlich in die<br />

Planzeichnung übernommen.<br />

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