Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen, am östlichen Ortseingangsbereich, nordöstlich <strong>der</strong> K 66,<br />
vorhanden.<br />
Erweiterungen dieser zu großen Teilen bebauten bzw. bereits veräußerten Gewerbeflächen<br />
sind aufgrund des ausreichenden Abstandes zu an<strong>der</strong>en Nutzungen (z. B. Wohnen,<br />
Freizeiteinrichtungen) gegeben und seitens <strong>der</strong> Gemeinden auch geplant. Die<br />
Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in den an<strong>der</strong>en Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten ist außer in Wremen und Dorum nicht vorgesehen.<br />
2.9 Bodenschätze, Bodenabbaugebiete<br />
Entsprechend den natürlichen Gegebenheiten gibt es in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum klein-<br />
bis mittelflächige Vorkommen von Sand. Die beiden bereits genehmigten Sandabbaugebiete<br />
(ca. 20 ha) nördlich von Midlum wurden in dem Flächennutzungsplan entsprechend<br />
dargestellt.<br />
Darüber hinaus wurde das gemäß RROP ausgewiesene Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung<br />
(hier: (Sm) Schwermineralien), das ebenfalls in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt,<br />
nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Hier dürfen keine Planungen<br />
erfolgen, die einen Rohstoffabbau erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n.<br />
2.10 Immissionsschutz<br />
2.10.1 Straßenverkehrslärm<br />
Für die Samtgemeinde Land Wursten besteht zur gezielten Lärmmin<strong>der</strong>ungsplanung<br />
kein flächendeckendes Lärmkataster. Dennoch besteht für den Bereich des Straßenverkehrslärms<br />
durch die verbindliche Bauleitplanung und den aktuellen örtlichen Verkehrszählungen<br />
eine gute Kenntnis über Belastungen an bestimmten Knotenpunkten<br />
und den damit verbundenen Lärmbelastungen. Dies betrifft vor allem einige klassifizierte<br />
Straßen. Allerdings wird sich <strong>der</strong> Verkehrslärm aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Zunahme<br />
des Verkehrsaufkommens um ca. 25 % bis 2020 deutlich erhöhen. Bei weiteren Planungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> L 129 und <strong>der</strong> L 135 sollte dieser Zuwachs berücksichtigt werden.<br />
Auf eine Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan, die die Orientierungswerte<br />
<strong>der</strong> DIN 18005 (Beiblatt) überschreiten (Planzeichen: Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />
o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
i. S. des BImSchG), wird, bis auf eine neu ausgewiesene Wohnbauflächen<br />
entlang <strong>der</strong> L 129 in Mulsum, verzichtet. Eine darüber hinausgehende Kennzeichnung<br />
lärmbelasteter Flächen im Flächennutzungsplan erscheint nicht sinnvoll, da die<br />
Ausdehnung dieser Bereiche infolge sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Verkehrsmengen variabel ist. Soweit<br />
sich bereits bebaute Bauflächen in diesen Bereichen befinden, besteht für sie Bestandsschutz.<br />
Für noch nicht realisierte Bauflächen in diesen Zonen soll die Feinsteuerung<br />
des Lärmschutzes über die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Umgebungslärmrichtlinie (URL) in Nie<strong>der</strong>sachen<br />
sind die Gemeinden gemäß § 47d des BImSchG verpflichtet, Lärmaktionspläne, die als<br />
Instrument zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung<br />
von Hauptverkehrsstraßen (über 6 Mio. Kraftfahrzeuge), Haupteisenbahnstrecken<br />
(60.000 Züge pro Jahr) und Hauptflughäfen `(über 50.000 Flugbewegungen) sowie Ballungsräumen,<br />
aufzustellen.<br />
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