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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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4.3 Lufthygiene und Lärm<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung von Flächenausweisungen in durch Lärmimmissionen belasteten Räumen<br />

- Einhaltung <strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Abstände zu gewerblichen Bauflächen,<br />

landwirtschaftlichen Betrieben etc.<br />

Vermin<strong>der</strong>ung<br />

- Aktiver Lärmschutz durch begrünte Lärmschutzwälle/-wände<br />

- Passiver Lärmschutz durch Einplanung eines Lärmschutzes an den Gebäuden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Lärmangepasste Gebäudestellung und Raumnutzung<br />

4.4 Landschafts-/Ortsbild und Erholung<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme ortsteilprägen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> identifikationsstiften<strong>der</strong><br />

Flächen und Strukturen wie Anger, prägende Obstwiesen<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Verbauung von attraktiven Blickachsen<br />

Vermin<strong>der</strong>ung<br />

- Ortstypische Bauweise durch ggf. Reduzierung <strong>der</strong> Geschossflächenzahl (GFZ) sowie<br />

Gestaltungssatzungen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Verwendung landschafts- und ortstypischer Gehölzarten im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Anlage landschaftsglie<strong>der</strong>n<strong>der</strong>, prägen<strong>der</strong> Gehölzstrukturen<br />

5. Handhabung <strong>der</strong> Eingriffsregelung / Überschlägige Eingriffs-Ausgleichs-<br />

Bilanzierung<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung wird die bauliche Inanspruchnahme bisher überwiegend<br />

als landwirtschaftliches Grünland genutzter Flächen vorbereitet. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen alle Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Gleiches gilt durch die entsprechenden<br />

Aussagen des Baugesetzbuches (BauGB), wonach im Rahmen <strong>der</strong> bauleitplanerischen<br />

Abwägung nach §1 Abs. 6 BauGB, die Vermeidung und <strong>der</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind. Dies betrifft im Wesentlichen<br />

die neu entwickelten Bauflächen sowie die Arrondierung bisheriger Freibereiche<br />

zu bestehenden Bauflächen.<br />

Die erstmalige Darstellung bereits baulich genutzter Flächen, sowie die alleinige Umstellung<br />

<strong>der</strong> Nutzungsart bestehen<strong>der</strong> Siedlungsflächen von gemischten Bauflächen in<br />

Wohnbauflächen (und umgekehrt) erfor<strong>der</strong>t keinen Ausgleich, da hierdurch kein erheblicher<br />

Eingriff vorbereitet wird.<br />

Für bereits im Flächennutzungsplan dargestellte, jedoch noch nicht umgesetzte Bauflächen<br />

wird auf Flächennutzungsplanebene ebenfalls kein externer Ausgleich erfor<strong>der</strong>lich,<br />

da die Vorbereitung eines Eingriffs bereits besteht. Dies gilt auch für noch nicht<br />

umgesetzte Bauflächen, <strong>der</strong>en Nutzungsart künftig geän<strong>der</strong>t wird, sofern sich das Eingriffspotential<br />

nicht erhöht bzw. <strong>der</strong> Ausgleich auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche selbst erfolgen<br />

soll.<br />

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