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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet (NSG) erfüllen:<br />

- Feuchtgebüsch und Feuchtgrünland bei Northum (N-2217-03), Gemeinde Midlum<br />

- Feuchtgebiet bei Sachsendingen (N-2317-01), Gemeinde Dorum,<br />

- Kransburger Heide (N-2217-04), Gemeinde Midlum<br />

Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfüllen:<br />

- Grünland am Midlumer Specken (L-2217-04), Gemeinde Midlum<br />

- Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches (L-2217-05), Gemeinde Midlum<br />

- Grünland im Midlumer Sü<strong>der</strong>marren (L-2217-06), Gemeinde Midlum<br />

- Wäl<strong>der</strong>, Wallheckengebiete und Grünland bei Wanhöden (L-2218-01), nur teilweise in<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten und in Gemeinde Midlum<br />

- Grünland zwischen Dorum und Holßel (L-2317-01), Gemeinde Dorum<br />

- Grünland bei Wremen (L-2317-02), Gemeinde Wremen<br />

Darüber hinausgehend reicht von Osten her in das nordöstliche Randgebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten, Gemeinde Midlum, ein Bereich hinein, <strong>der</strong> die Voraussetzungen<br />

für ein Biosphärenreservat gemäß § 25 BNatSchG erfüllt.<br />

Weitere umweltrelevante Ziele, die bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigt werden, sind die Erhaltung<br />

und Sicherung von:<br />

- den beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

(Natura 2000-Gebiet bzw. Nationalpark),<br />

- Wertvollen Vogelbrut- und Vogelrastgebieten,<br />

- höherwertigen Strukturen wie Feuchtbereichen und Beetstrukturen (Grüppen),<br />

- beson<strong>der</strong>s geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG,<br />

- Lebensraum von beson<strong>der</strong>s geschützten und streng geschützten Arten,<br />

- von Waldbeständen,<br />

- Böden die Rohstofflagerstätten beinhalten,<br />

- Gewässern (Offenhaltung) <strong>einschließlich</strong> begleiten<strong>der</strong> Schutz- und Räumstreifen<br />

- typischen Landschaftsstrukturen und -bil<strong>der</strong>n und Blickbeziehungen,<br />

- Bau- und Bodendenkmälern und ihrer Umgebung<br />

- Freiräumen für die Erholung für die Bevölkerung (Naherholung und Fremdenverkehr)<br />

- Gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen<br />

2. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> umweltbezogenen Schutzgüter<br />

Die Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter basiert im Wesentlichen auf vorhandenen<br />

Karten, Texten und Plänen aus dem Landschaftsrahmenplan (LRP) Endfassung<br />

2000 des Landkreis Cuxhaven. Die Bestandserhebung zu Biotoptypen bzw. Nutzung<br />

wurde auf <strong>der</strong> Grundlage von Echtfarb-Luftbil<strong>der</strong>n aus dem Jahre 2003/2008, die von<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde zur Verfügung gestellt wurden, im Winter 2006/2007 (ergänzt im<br />

Sommer 2010) durchgeführt. Dabei wurden lediglich die zur Än<strong>der</strong>ung anstehenden<br />

Flächen besichtigt und bewertet, bei denen erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten<br />

sind (siehe Ziff. 3.1).<br />

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