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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Dorum-Neufeld, Midlum und Wremen Standorte mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />

„Fremdenverkehr“. Darüber hinaus sind in Wremen und Dorum-Neufeld Standorte<br />

gekennzeichnet, die einen „Regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkt“ darstellen.<br />

In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit<br />

<strong>der</strong> jeweils festgelegten Zweckbestimmung vereinbar sein; dieses gilt auch für räumliche<br />

Entwicklungen in <strong>der</strong> näheren Umgebung.<br />

In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen,<br />

dass sie in ihrer Eignung und beson<strong>der</strong>en Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

1.6.3 Sonstige Fachplanungen<br />

Des Weiteren gibt es spezifische Fachplanungen, die von <strong>der</strong> Regionalplanung nicht<br />

erfasst sind, bei <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung aber dennoch entsprechend zu berücksichtigen<br />

sind. Derartige Planungen und Regelungen sollen je nach ihrer Art gemäß §5<br />

Abs. 3 BauGB gekennzeichnet o<strong>der</strong> gemäß §5 Abs 4 BauGB nachrichtlich übernommen<br />

werden. Hierzu zählen z. B. alle festgelegten Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />

wie Bau-, Boden- und Naturdenkmale, aber auch an<strong>der</strong>e Planungen,<br />

die im Folgenden erläutert werden.<br />

1.6.3.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Für den Naturschutz und die Landschaftspflege wertvolle bzw. schützenswerte Bereiche<br />

wurden zum Teil aus dem Landschaftsrahmenplan (2000) für den Landkreis Cuxhaven<br />

entnommen.<br />

Im Westen ragt das Samtgemeindegebiet mit dem Deichvorland in den Nationalpark<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer (NLP) hinein. Dieses wurde im Juni 2009 in die<br />

UNESCO-Liste als Weltnaturerbe Wattenmeer aufgenommen. Ferner sind zwei Landschaftsschutzgebiete<br />

(L) in <strong>der</strong> Samtgemeinde ausgewiesen, und zwar:<br />

- L 49 Wöllkens Forst, östlich von Midlum<br />

- L 55 Amtsgehölz, in Dorum.<br />

Im Nordosten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt das einzige bestehende Naturschutzgebiet<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten:<br />

NSG-LÜ 119 „Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha.<br />

Darüber hinaus wurden die zu schützenden Landschaftsbestandteile (LB) sowie die<br />

nach §30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope (GB und GF) nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend planzeichnerisch<br />

dargestellt (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Ziffer 2.1.1).<br />

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