Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Dorum-Neufeld, Midlum und Wremen Standorte mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />
„Fremdenverkehr“. Darüber hinaus sind in Wremen und Dorum-Neufeld Standorte<br />
gekennzeichnet, die einen „Regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkt“ darstellen.<br />
In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit<br />
<strong>der</strong> jeweils festgelegten Zweckbestimmung vereinbar sein; dieses gilt auch für räumliche<br />
Entwicklungen in <strong>der</strong> näheren Umgebung.<br />
In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen,<br />
dass sie in ihrer Eignung und beson<strong>der</strong>en Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
1.6.3 Sonstige Fachplanungen<br />
Des Weiteren gibt es spezifische Fachplanungen, die von <strong>der</strong> Regionalplanung nicht<br />
erfasst sind, bei <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung aber dennoch entsprechend zu berücksichtigen<br />
sind. Derartige Planungen und Regelungen sollen je nach ihrer Art gemäß §5<br />
Abs. 3 BauGB gekennzeichnet o<strong>der</strong> gemäß §5 Abs 4 BauGB nachrichtlich übernommen<br />
werden. Hierzu zählen z. B. alle festgelegten Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />
wie Bau-, Boden- und Naturdenkmale, aber auch an<strong>der</strong>e Planungen,<br />
die im Folgenden erläutert werden.<br />
1.6.3.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Für den Naturschutz und die Landschaftspflege wertvolle bzw. schützenswerte Bereiche<br />
wurden zum Teil aus dem Landschaftsrahmenplan (2000) für den Landkreis Cuxhaven<br />
entnommen.<br />
Im Westen ragt das Samtgemeindegebiet mit dem Deichvorland in den Nationalpark<br />
Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer (NLP) hinein. Dieses wurde im Juni 2009 in die<br />
UNESCO-Liste als Weltnaturerbe Wattenmeer aufgenommen. Ferner sind zwei Landschaftsschutzgebiete<br />
(L) in <strong>der</strong> Samtgemeinde ausgewiesen, und zwar:<br />
- L 49 Wöllkens Forst, östlich von Midlum<br />
- L 55 Amtsgehölz, in Dorum.<br />
Im Nordosten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt das einzige bestehende Naturschutzgebiet<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten:<br />
NSG-LÜ 119 „Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha.<br />
Darüber hinaus wurden die zu schützenden Landschaftsbestandteile (LB) sowie die<br />
nach §30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope (GB und GF) nachrichtlich<br />
in den Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend planzeichnerisch<br />
dargestellt (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Ziffer 2.1.1).<br />
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