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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Lage an <strong>der</strong> Landesstraße (L 129) und an<br />

einem gartenbaulichen Betrieb (Baumschule)<br />

Potenzielle Immissionen aus dem motorisierten<br />

Straßenverkehr und aus <strong>der</strong><br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

auf den Gartenbauflächen stellen keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> gartenbaulichen Nutzung und <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung<br />

D 30<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung des Großgehölzbestandes, Wahl einer<br />

angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild<br />

lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren<br />

<strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Anlegen eines Schutzstreifens aus heimischen Sträuchern gegenüber dem gartenbaulich genutzten<br />

Land. Erhalt <strong>der</strong> Hausgärten. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung werden entsprechende<br />

Festsetzung getroffen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

D 30<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

EBB / 10.3.1 / Baumschule mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer<br />

URF<br />

11.1.1<br />

bis feuchter Standorte<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,3721 1,1 0,4093<br />

OVP 13.12.2 Parkplatz – kiesiger Untergrund 0,1527 0,2 0,0305<br />

PHG 12.6.3 Hausgarten mit Großbäumen 0,4090 1,5 0,6135<br />

EGB 10.2.2 Blumen-/Gartenbaufläche 0,0864 0,6 0,0518<br />

HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - - -<br />

1,0200 1,1051<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 1,0200 ha<br />

Nutzung: MI - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,4 zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung: 1,0200 ha x 0,40 = 0,4080 ha<br />

30 % Überschreitung: 0,1224 ha<br />

gesamt: 0,5304 ha<br />

0,5304 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Erhalt <strong>der</strong> Hausgärten 0,2000 ha x 1,5 WE/ha = 0,3000 WE<br />

Freiflächen: 0,2896 ha x 0,5 WE/ha = 0,2606 WE<br />

gesamt: 0,5606 WE<br />

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