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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: nördlicher Ortsrand, Feldsatinger<br />

Weg<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht, Einzelbaum<br />

/ Baumgruppe, Standort-gerechte<br />

Gehölzpflanzung, Sonstige Weidefläche<br />

in Obst- und Gemüsegarten<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Gewerbliche<br />

Baufläche<br />

Größe: 3,00 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Mittlere Bedeutung für Arten und<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Für das Plangebiet selber gilt:<br />

Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />

und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

als Gastvogellebensraum.<br />

In einer Entfernung von ca. 800 m liegt<br />

östlich <strong>der</strong> Bahnlinie wertvolles Vogelbrutgebiet<br />

mit landesweiter Bedeutung, das<br />

gleichzeitig internationale Bedeutung als<br />

wertvoller Gastvogellebensraum hat.<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />

bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Zahlreiche Gräben; Grundwasserflurabstand<br />

8 bis 13 dm unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

W38<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen, angrenzend<br />

L 129 Wurster Landstraße<br />

W38<br />

Werte/ Funktionen<br />

227<br />

Die durch Überbauung und Versiegelung<br />

verursachte Verringerung des Lebensraumes<br />

für diverse bodenlebende Tier-<br />

und Pflanzenarten des Grünlandes, sowie<br />

die Beseitigung von Gehölzbeständen<br />

bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Entfernung sind erhebliche<br />

Störungen des wertvollen Vogellebensraumes<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Versiegelung bzw. Überbauung von<br />

Boden durch gewerbliche Baufläche mit<br />

voraussichtlich hohem Versiegelungsgrad<br />

ist als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />

Aufgrund des voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />

ist von einem hohen<br />

Oberflächenwasserabfluss bzw. von einer<br />

erheblichen Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />

auszugehen. Dies<br />

bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong><br />

Flächen wird die Umwandlung zu gewerblicher<br />

Baufläche keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Freilandklimas bedeuten

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