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1.6.3.2.2 Bodendenkmale<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Im Samtgemeindegebiet befindet sich eine Vielzahl von Bodendenkmalen. In <strong>der</strong><br />

Marsch handelt es sich überwiegend um Wurten, auf <strong>der</strong> Geest (in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum)<br />

überwiegend um Hügelgräber und jungsteinzeitliche bzw. bronzezeitliche Funde.<br />

Die v. g. bekannten Bodendenkmale (B) wurden gemäß den Angaben <strong>der</strong> Archäologischen<br />

Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven in den Flächennutzungsplan nachrichtlich<br />

übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />

Diese Denkmale sind nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen Denkmalschutzgesetz zu erhalten.<br />

Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>der</strong> frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie<br />

auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen - auch geringe Spuren solcher<br />

Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß §14 Abs. 1 Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen <strong>der</strong> Archäologischen<br />

Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven (im Hause Museum Burg Be<strong>der</strong>kesa, Tel.<br />

04745/94390) unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist <strong>der</strong> Fin<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Leiter<br />

<strong>der</strong> Arbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach §14 Abs. 2<br />

NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>der</strong> Anzeige unverän<strong>der</strong>t zu lassen,<br />

bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

1.6.3.3 Naturdenkmale<br />

Im Flächennutzungsplan sind die nachfolgend aufgeführten Naturdenkmale (ND) nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen worden.<br />

Gemeinde Cappel<br />

Nr. 171 2 Eiben<br />

Nr. 187 1 Eibe<br />

Nr. 220 Allee und Friedhofsumgrenzung, 170 Linden, 3 Kastanien<br />

Gemeinde Dorum<br />

Nr. 188 Eibenpaar<br />

Gemeinde Midlum<br />

Nr. 93 2 Eiben<br />

Nr. 184 1 Eiche<br />

Nr. 221 Kopfweidenallee, 118 Bäume<br />

Gemeinde Mulsum<br />

Nr. 219 1 Esche<br />

Gemeinde Wremen<br />

Nr. 240 1 Eibe<br />

Nr. 241 1 Eibe<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §4 <strong>der</strong> Verordnung über Naturdenkmale im<br />

Landkreis Cuxhaven (Naturdenkmalsverordnung) vom 2. Dezember 1995<br />

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