Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Samtgemeinde Land Wursten<br />
Samtgemeinde<br />
Land Wursten<br />
Landkreis Cuxhaven<br />
Flächennutzungsplan<br />
Entwurf<br />
Begründung<br />
mit Umweltbericht<br />
(Stand 2011)<br />
Planungsbüro Ludwig & Partner � Marschweg 22 � 26122 Oldenburg � Tel. 04 41-3 40 45 55 � Fax 04 41-3 40 45 56
Inhalt<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Teil I Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Planungsanlass und -erfor<strong>der</strong>nis<br />
1.2 Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />
1.3 Rechtswirkung<br />
1.4 Aufstellungsbeschluss und Verfahren<br />
1.5 Rechtsgrundlagen<br />
1.6 Raumordnerische Belange<br />
1.6.1 Landesplanung (LROP 2008)<br />
1.6.2 Regionalplanung (RROP 2002)<br />
1.6.3 Sonstige Fachplanungen<br />
2. Situationsbeschreibung<br />
2.1 Lage im Raum und Grunddaten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
2.2 Naturräumliche Einordnung<br />
2.3 Übersicht und Geschichte <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
2.4 Infrastruktur<br />
2.4.1 Verkehr<br />
2.4.2 Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
2.4.3 Öffentliche Einrichtungen / soziale Infrastruktur<br />
2.4.4 Ver- und Entsorgung<br />
2.5 Fremdenverkehr<br />
2.6 Wald<br />
2.7 Landwirtschaft<br />
2.8 Gewerbe<br />
2.9 Bodenschätze, Bodenabbaugebiete<br />
2.10 Immissionsschutz<br />
2.10.1 Straßenverkehrslärm<br />
2.10.2 Schienenverkehrslärm<br />
2.10.3 Fluglärm<br />
2.10.4 Gewerblicher Lärm<br />
2.10.5 Gewerblicher Geruchsschutz<br />
2.10.6 Geruchsschutz Landwirtschaft<br />
3. Bevölkerung / Wohnbauflächenbedarf<br />
4. Planung<br />
4.1 Gemeinde Cappel<br />
4.2 Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
4.3 Gemeinde Midlum<br />
4.4 Gemeinde Misselwarden<br />
4.5 Gemeinde Mulsum<br />
4.6 Gemeinde Padingbüttel<br />
4.7 Gemeinde Wremen<br />
1
Teil II Umweltbericht<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen und ihre<br />
Berücksichtigung<br />
1.1.1 Fachgesetze<br />
1.1.2 Fachpläne<br />
2. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> umweltbezogenen Schutzgüter<br />
2.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
2.1.1 Schutzgebiete<br />
2.1.2 Erfassung <strong>der</strong> für den Naturschutz wertvollen Bereiche in<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
2.1.3 Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
2.1.4 Tiere<br />
2.1.5 Pflanzen<br />
2.2 Boden<br />
2.2.1 Bodentypen<br />
2.2.2 Schutzwürdige Böden<br />
2.2.3 Rohstoffvorkommen/Lagerstätten<br />
2.3 Wasser<br />
2.3.1 Grundwasser<br />
2.3.2 Fließgewässer (siehe Kapitel 2.1.5)<br />
2.3.3 Stehende Gewässer (siehe Kapitel 2.1.6)<br />
2.4 Klima und Luft<br />
2.5 Landschaft<br />
2.5.1 Landschafts- und Ortsbild<br />
2.5.2 Freizeit und Erholung<br />
2.6 Kultur- und Sachgüter<br />
2.6.1 Kulturgüter<br />
2.6.2 Sachgüter<br />
2.7 Mensch und menschliche Gesundheit<br />
2.7.1 Lärm<br />
2.8 Wechselwirkungen<br />
3. Standortbezogene Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf<br />
die Schutzgüter<br />
3.1 Einzelflächenbewertungen für die Neuausweisungen, die potenziell zu<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können<br />
4. Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Vermin<strong>der</strong>ung von Umweltauswirkungen<br />
und zur Kompensation von Eingriffen<br />
4.1 Biotopfunktion<br />
4.2 Boden und Wasser<br />
4.3 Lufthygiene und Lärm<br />
4.4 Landschafts-/Ortsbild und Erholung<br />
5. Handhabung <strong>der</strong> Eingriffsregelung / Überschlägige Eingriffs-Ausgleichs-<br />
Bilanzierung<br />
2
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
6. Für die Samtgemeinde zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> zu erwartenden<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
6.1 Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
6.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
6.1.2 Boden<br />
6.1.3 Wasser<br />
6.1.4 Klima und Luft<br />
6.1.5 Landschaft<br />
6.1.6 Kultur- und Sachgüter<br />
6.1.7 Menschen und menschliche Gesundheit<br />
7. Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren<br />
bei <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong><br />
Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten sind<br />
8. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
9. Hinweise zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltüberwachung (Monitoring)<br />
10. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
3
BEGRÜNDUNG<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Teil I Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Planungsanlass und -erfor<strong>der</strong>nis<br />
Der <strong>der</strong>zeitige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten mit ihren 7 Mitgliedsgemeinden<br />
wurde im Jahre 1979 rechtswirksam und ist somit über 30 Jahre alt.<br />
Seither wurden insgesamt 69 Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen durchgeführt.<br />
Dabei wurden in den letzten Jahren vermehrt Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
um insbeson<strong>der</strong>e dem hohen Bedarf an Wohnbauland, Son<strong>der</strong>gebieten, die<br />
<strong>der</strong> Erholung dienen und gewerblichen Bauflächen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />
gerecht werden zu können. Gerade hierbei wurde jedoch deutlich, dass die bislang<br />
erfolgte, abschnittsweise Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend<br />
ist, um die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden unter Berücksichtigung<br />
und Koordination aller Belange gezielt steuern zu können.<br />
Darüber hinaus haben sich seit dem Wirksamwerden des bisherigen Flächennutzungsplanes<br />
auch die planerischen Grundlagen, wie z. B. das Bauplanungsrecht, grundlegend<br />
verän<strong>der</strong>t, sodass auch hier einige Anpassungen erfor<strong>der</strong>lich werden. Da zudem<br />
auch <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit wirksame Stand des Flächennutzungsplanes aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong><br />
erfolgten Än<strong>der</strong>ungen unübersichtlich geworden ist, wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten neu aufgestellt.<br />
1.2 Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />
Gemäß §1 Abs. 5 BauGB soll <strong>der</strong> Flächennutzungsplan eine nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinan<strong>der</strong> in Einklang<br />
bringt und eine dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung<br />
gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />
und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in<br />
Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und<br />
das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Dabei sind<br />
die einzelnen öffentlichen und privaten Belange untereinan<strong>der</strong> und gegeneinan<strong>der</strong> gerecht<br />
abzuwägen.<br />
Zusätzlich wird im BauGB hervorgehoben, dass mit Grund und Boden sparsam und<br />
schonend umgegangen werden soll. Der Flächennutzungsplan soll also die bauliche<br />
Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
lenken und die Nutzung aller Flächen - auch <strong>der</strong> nicht bebauten - ordnen. Folglich ist<br />
die Flächennutzungsplanung für die Gemeinden von großer Bedeutung und hat erheblichen<br />
Einfluss auf den gemeindlichen Lebensraum.<br />
Der Flächennutzungsplan soll auf <strong>der</strong> einen Seite die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung für das<br />
Samtgemeindegebiet übernehmen bzw. konkretisiert umsetzen; auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />
ist er Vorgabe für die Bebauungsplanung (verbindliche Bauleitpläne sind zu entwickeln)<br />
4
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
und soll bei allen übrigen Planungen (z. B. Regionalplanung, Fachplanungen, gemeindliche<br />
Programme und Pläne) berücksichtigt werden,<br />
Die Samtgemeinde hat also die Aufgabe, im Zuge <strong>der</strong> Flächennutzungsplanaufstellung<br />
ein in sich schlüssiges Nutzungskonzept für ihr Gebiet zu entwickeln, das die Grundlage<br />
weiterer Bodennutzungsplanungen ist.<br />
Der Flächennutzungsplan soll insoweit auf <strong>der</strong> Grundlage einer politischen Zielsetzung<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde die Prioritäten für die künftige soziale, wirtschaftliche, ökologische<br />
und kulturelle Entwicklung setzen, insoweit diese sich räumlich fassen lassen.<br />
Der Flächennutzungsplan stellt also die von den Gemeinden in den kommenden Jahren<br />
gewünschte räumliche gefasste Entwicklung im Siedlungs- und Freiraum dar, denn<br />
er soll nicht nur gegenwartsbezogen sein, son<strong>der</strong>n die angestrebte Flächennutzung<br />
etwa für die nächsten 15 Jahre festlegen.<br />
Gemäß §5 BauGB besteht <strong>der</strong> Flächennutzungsplan aus einer zeichnerischen Darstellung<br />
(Planzeichnung), ggf. auch aus textlichen Darstellungen.<br />
Dem Plan wird eine Begründung beigefügt, die die Planzeichnung erklärt und begründet,<br />
indem zentrale Punkte des Plans (Inhalt, Ziele, Auswirkungen sowie Entscheidungsgrundlagen)<br />
ausgeführt werden.<br />
Absatz 2 des §5 BauGB benennt die folgenden inhaltlichen Darstellungsmöglichkeiten,<br />
die nicht zwingend sind, son<strong>der</strong>n eingeschränkt als auch ergänzt werden können.<br />
- für die Bebauung vorgesehene Flächen nach ihrer Nutzungsart (z. B. Wohnbauflächen),<br />
- Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs (z. B. Schulen); Flächen für Spiel-<br />
und Sportanlagen,<br />
- Hauptverkehrsflächen (z. B. Hauptstraßen),<br />
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Gasleitungen),<br />
- Grünflächen (z. B. Grünanlagen),<br />
- Flächen für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. Flächen für Lärmschutzwall),<br />
- Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />
- Flächen für Aufschüttungen und Bodenabbau,<br />
- Flächen für die Landwirtschaft,<br />
- Wald,<br />
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft<br />
Außerdem sind im Flächennutzungsplan Flächen beson<strong>der</strong>er Problematik (z. B. mit<br />
Bodenbelastungen) zu kennzeichnen (§5 [3] BauGB).<br />
Schließlich werden Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen nachrichtlich in<br />
den Flächennutzungsplan übernommen, zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />
bzw. - falls sie von <strong>der</strong> betreffenden Fachplanungsbehörde erst in Aussicht genommen<br />
sind - dort vermerkt.<br />
Auch denkmalgeschützte Mehrheiten baulicher Anlagen sollen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen werden.<br />
5
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Anmerkung: Die Darstellung <strong>der</strong> gemischten Bauflächen aus dem rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplan wird beibehalten. Auch wenn die bisherige Darstellung hauptsächlich<br />
auf eine landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist, bietet sie heute die<br />
Möglichkeit für die Schaffung von Mischgebieten. Vorrangig liegen die gemischten Bauflächen<br />
an den Hauptverkehrsachsen <strong>der</strong> Gemeinde. In diesen Bereichen zeigt die vorhandene<br />
Nutzung vielfach das Wohnen und Gewerbe nebeneinan<strong>der</strong>. Um auch weiterhin<br />
die planerischen Voraussetzungen für diese Nutzung zu haben, bedarf es keiner<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung. Des Weiteren befinden sich in an<strong>der</strong>en Bereichen noch<br />
landwirtschaftliche Betriebe, die die Beibehaltung <strong>der</strong> gemischten Bauflächen begründen.<br />
Sollte im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung eine vorgesehene Nutzung<br />
nicht dem Entwicklungsgebot entsprechen, bedarf es <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes.<br />
1.3 Rechtswirkung<br />
Flächennutzungsplanung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, an dessen Ende ein<br />
längerfristig gelten<strong>der</strong> Plan steht, <strong>der</strong> eine geordnete Nutzung <strong>der</strong> Samtgemeindefläche<br />
vorbereiten soll.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> vorbereitenden Funktion des Flächennutzungsplanes und seiner Aufgabe,<br />
die angestrebte Bodennutzung lediglich in den Grundzügen darzustellen, unterscheidet<br />
<strong>der</strong> Flächennutzungsplan in seiner Darstellung die Bauflächen in Wohnbauflächen (W),<br />
gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Son<strong>der</strong>bauflächen (SO).<br />
Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne differenzieren<br />
die Wohnbauflächen in reine Wohngebiete (WR) und allgemeine Wohngebiete (WA),<br />
die gemischten Bauflächen in Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) sowie die gewerblichen<br />
Bauflächen in Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI).<br />
Die nach §4(1) BauGB am Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahren beteiligten Träger<br />
öffentlicher Belange sind an die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gebunden,<br />
insoweit sie nicht dem Plan wi<strong>der</strong>sprochen haben (§7 BauGB). Das bedeutet,<br />
dass die entsprechenden Fachplanungsträger ihre Planungen und Maßnahmen dem<br />
Flächennutzungsplan anzupassen haben (Behördenverbindlichkeit).<br />
An<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> Bebauungsplan, dessen Festsetzungen rechtsverbindlich sind, hat <strong>der</strong><br />
Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung Dritten gegenüber. Auf die<br />
Aufstellung eines Flächennutzungsplanes besteht kein Anspruch. Dies entspricht seinem<br />
Charakter als vorbereitendem, die grundsätzliche Richtung <strong>der</strong> flächenbezogenen<br />
Entwicklung angebenden Plan.<br />
Flächennutzungsplanung beinhaltet keine Eingriffe in das Eigentum, begründet keine<br />
Entschädigungsfor<strong>der</strong>ungen und bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung eines<br />
Bauvorhabens.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Baugesetzbuches (§1a) wurden die bisher nebeneinan<strong>der</strong>stehenden<br />
Regelungen <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
miteinan<strong>der</strong> verknüpft.<br />
Die Reglungen des § 1a Baugesetzbuch zielt darauf ab, dass bereits im Rahmen <strong>der</strong><br />
Flächennutzungsplanung die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Folgen <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-Darstellungen<br />
für Natur und Landschaft erfolgen soll. Zwar stellen Bauleit-<br />
6
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
pläne keine Eingriffe im Sinne von Realakten dar, können aber als planungsrechtliche<br />
Grundlagen diese Eingriffe vorbereiten.<br />
Zu berücksichtigen sind daher bereits bei <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
Aussagen zur Minimierung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Eingriffen.<br />
Bei <strong>der</strong> Zusammenstellung von Abwägungsmaterial hat sich die Samtgemeinde konkret<br />
damit auseinan<strong>der</strong>zusetzen, in welchem Umfang, auf welchen Flächen und durch welche<br />
Maßnahmen, die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen<br />
o<strong>der</strong> ersetzt werden können.<br />
Der Flächennutzungsplan soll nachrichtliche Übernahmen und Vermerke an<strong>der</strong>er Planungen<br />
und Nutzungsregelungen (§5(4) BauGB) enthalten; diese Vorschrift entspricht<br />
dem Querschnittscharakter des Plans.<br />
Nachrichtliche Übernahmen (Vermerke) haben jedoch rein deklaratorische Bedeutung;<br />
sie sind nicht Bestandteil <strong>der</strong> gemeindlichen Bauleitplanung und binden die Samtgemeinde<br />
nicht.<br />
1.4 Aufstellungsbeschluss und Verfahren<br />
Entsprechend <strong>der</strong> vorgenannten Erfor<strong>der</strong>nisse hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde am<br />
05.07.2005 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.<br />
Für die Erarbeitung des Vorentwurfes <strong>der</strong> Planung wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> hierzu<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Bestandserhebungen und -abfragen bei den betreffenden Trägern<br />
öffentlicher Belange zunächst die bestehenden Restriktionen erfasst sowie auf <strong>der</strong><br />
Grundlage <strong>der</strong> unterstützenden Auswertung von statistischem Datenmaterial eine erste<br />
Zielrichtung für die weitere Entwicklung des Samtgemeindegebietes, insbeson<strong>der</strong>e in<br />
Bezug auf die erfor<strong>der</strong>lichen Bauflächen, formuliert.<br />
Die auf dieser Grundlage entwickelten Planungsziele mündeten in einen Vorentwurf <strong>der</strong><br />
Planung, mit dem im Sommer 2007 die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3(1)<br />
BauGB durchgeführt wurde. Parallel hierzu wurden auch die Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß §4(1) BauGB um Stellungnahme gebeten, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung nach §2 Abs.<br />
4 BauGB. Aufgrund <strong>der</strong> vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurde <strong>der</strong> Vorentwurf<br />
des Flächennutzungsplanes überarbeitet. Der Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
hat am 20.12.2007 beschlossen, den überarbeiteten Entwurf nebst Begründung<br />
gemäß §3(2) BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Der Entwurf hat in <strong>der</strong> Zeit vom 02.10.2009 bis zum 02.11.2009 öffentlich ausgelegen.<br />
Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und <strong>der</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange. Aufgrund <strong>der</strong> vorgebrachten Anregungen und Hinweise (hier insbeson<strong>der</strong>e<br />
seitens des Landkreises Cuxhaven) bedarf es daher einer erneuten öffentlichen Auslegung<br />
des hier vorliegenden und überarbeiteten Flächennutzungsplanes. Der Beschluss<br />
hierzu wurde vom Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde am 20.04.2010 gefasst.<br />
1.5 Rechtsgrundlagen<br />
Zur einfacheren Handhabung eventuell später auftreten<strong>der</strong> Fragen werden nachfolgend<br />
die zurzeit gültigen Rechtsgrundlagen aufgelistet:<br />
7
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
- Baugesetzbuch (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.<br />
I S. 2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.<br />
2585).<br />
- Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke - Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).<br />
- Verordnung über die Ausarbeitung <strong>der</strong> Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />
18.12.1990 (BGBl. I S. 58).<br />
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) in <strong>der</strong> Neufassung vom 01.03.2010.<br />
- Nie<strong>der</strong>sächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-<br />
NatSchG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts<br />
vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104).<br />
- Nie<strong>der</strong>sächsische Bauordnung (NBauO) in <strong>der</strong> Fassung vom 10.02.2003 (Nds. GVBl.<br />
S. 89), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S.<br />
366).<br />
- Nie<strong>der</strong>sächsische Gemeindeordnung (NGO) in <strong>der</strong> Fassung vom 28.10.2006 (Nds.<br />
GVBl. S. 473), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2009 (Nds.<br />
GVBl. S. 366).<br />
1.6 Raumordnerische Belange<br />
Für die Flächennutzungsplanung stellen neben <strong>der</strong> Bestandserhebung (baulicher Bestand<br />
und Bauleitpläne) die raumordnerischen Belange eine wesentliche Grundlage für<br />
die weitere Entwicklung des örtlichen Raumes dar. Die Raumordnung liefert dabei die<br />
regional wirksamen Ansprüche durch Ziele und Grundsätze, vor allem in Bezug auf die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> naturräumlichen Potenziale, <strong>der</strong> wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Entwicklungen, die schließlich in <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung umzusetzen (abzuwägen,<br />
in die Planung einzustellen bzw. in <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen) sind.<br />
Neben <strong>der</strong> Raumordnung wirken aber auch bestehende gemeindliche Planungen, soweit<br />
sie beschlossen wurden (Selbstbindung), auf den Flächennutzungsplan ein (u. a.<br />
die Dorferneuerungspläne Wremen, Misselwarden und Mulsum).<br />
Von den raumordnerischen Belangen sind die Landesplanung (Landes-Raumordnungs-<br />
Programm, LROP) und die Regionalplanung (Regionales Raumordnungsprogramm,<br />
RROP) von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, wobei die Ansprüche <strong>der</strong> Landesplanung bereits<br />
auf Regionalplanungsebene abgeglichen wurden. Insofern verbleibt das bestehende<br />
rechtskräftige RROP als unmittelbar auf den Flächennutzungsplan wirkende Planungsinstanz.<br />
1.6.1 Landesplanung (LROP 2008)<br />
Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) stammt aus dem Jahre 1994 mit <strong>der</strong> Gesamtnovellierung<br />
im Jahre 2008. Die Darstellung erfolgt auf <strong>der</strong> Ebene Landkreise /<br />
kreisfreie Städte in Nie<strong>der</strong>sachsen. Da die Grundsätze und Ziele des LROP durch das<br />
8
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) weiter konkretisiert werden, wird auf das<br />
Landesraumordnungsprogramm nicht weiter eingegangen.<br />
1.6.2 Regionalplanung (RROP 2002)<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cuxhaven wurde<br />
im Juni 2002 rechtskräftig und im Jahre 2004 um den sachlichen Teilabschnitt Windenergie<br />
geän<strong>der</strong>t bzw. ergänzt. Für die Samtgemeinde Land Wursten ergeben sich<br />
daraus folgende Darstellungen und Entwicklungsziele:<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten gehört zum Ordnungsraum Bremerhaven. Dorum,<br />
<strong>der</strong> Hauptort <strong>der</strong> Samtgemeinde, wird die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums<br />
zugewiesen; mit dem Schwerpunkt: Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten.<br />
Padingbüttel und Misselwarden sind Standorte mit beson<strong>der</strong>er Entwicklungsaufgabe<br />
„Ländliche Siedlung“.<br />
In den Grundzentren sind die zentralen Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen,<br />
täglichen Grundbedarf bereitzustellen und beson<strong>der</strong>s zu för<strong>der</strong>n. Mittel- und langfristig<br />
ist die infrastrukturelle Grundausstattung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> demografischen<br />
und wirtschaftlichen Entwicklung des Planungsraumes sicherzustellen.<br />
In den Schwerpunkten für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten soll für ein<br />
umfangreiches Angebot an Wohnungen und Bauland gesorgt werden, das heißt, das<br />
Angebot sollte im angemessenen Umfang über die erkennbare Nachfrage hinausgehen,<br />
um damit die Attraktivität dieser Gemeinden für die Wohnbevölkerung zu steigern.<br />
In den Schwerpunkten für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten soll ein<br />
umfangreiches, möglichst vielfältiges Angebot an Arbeitsstätten vorhanden sein, das<br />
heißt, dass in den dafür vorgesehenen Gemeinden ein Arbeitsplatzangebot vorhanden<br />
sein soll, das über die örtliche Nachfrage hinausgeht, um damit Impulse für die Belebung<br />
des Arbeitsmarktes zu geben.<br />
Die weitere Entwicklung <strong>der</strong> Dörfer hat sich unter dem Gesichtspunkt zu gestalten, dass<br />
historisch Gewachsenes möglichst bewahrt und gleichzeitig dem Funktionswandel ländlicher<br />
Siedlungen Rechnung getragen wird. Notwendig sind deshalb auf die Situation<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde bezogene Konzeptionen und Maßnahmen. Als Instrumente<br />
sollen jeweils neben <strong>der</strong> Bauleitplanung u. a. Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm, Dorferneuerungsprogramm<br />
und Flurneuordnungsverfahren dienen.<br />
Ortsbildprägende Gebäude, Grün- und Freiflächen sowie Straßenräume und Plätze<br />
sind in ihrem Zusammenhang zu erhalten o<strong>der</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong> städtebaulichen,<br />
denkmal- und landespflegerischen Erfor<strong>der</strong>nisse weiterzuentwickeln.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung ist die Dorfentwicklung so zu lenken, dass landwirtschaftliche<br />
Betriebe vor heranrücken<strong>der</strong> Wohnbebauung geschützt und in ihrer Entwicklung<br />
nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Gemäß RROP sind Dorum, Wremen, Misselwarden, Padingbüttel, Midlum und Dorum-<br />
Neufeld Standorte mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe „Erholung“ sowie Dorum,<br />
9
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Dorum-Neufeld, Midlum und Wremen Standorte mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />
„Fremdenverkehr“. Darüber hinaus sind in Wremen und Dorum-Neufeld Standorte<br />
gekennzeichnet, die einen „Regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkt“ darstellen.<br />
In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit<br />
<strong>der</strong> jeweils festgelegten Zweckbestimmung vereinbar sein; dieses gilt auch für räumliche<br />
Entwicklungen in <strong>der</strong> näheren Umgebung.<br />
In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen,<br />
dass sie in ihrer Eignung und beson<strong>der</strong>en Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
1.6.3 Sonstige Fachplanungen<br />
Des Weiteren gibt es spezifische Fachplanungen, die von <strong>der</strong> Regionalplanung nicht<br />
erfasst sind, bei <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung aber dennoch entsprechend zu berücksichtigen<br />
sind. Derartige Planungen und Regelungen sollen je nach ihrer Art gemäß §5<br />
Abs. 3 BauGB gekennzeichnet o<strong>der</strong> gemäß §5 Abs 4 BauGB nachrichtlich übernommen<br />
werden. Hierzu zählen z. B. alle festgelegten Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />
wie Bau-, Boden- und Naturdenkmale, aber auch an<strong>der</strong>e Planungen,<br />
die im Folgenden erläutert werden.<br />
1.6.3.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Für den Naturschutz und die Landschaftspflege wertvolle bzw. schützenswerte Bereiche<br />
wurden zum Teil aus dem Landschaftsrahmenplan (2000) für den Landkreis Cuxhaven<br />
entnommen.<br />
Im Westen ragt das Samtgemeindegebiet mit dem Deichvorland in den Nationalpark<br />
Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer (NLP) hinein. Dieses wurde im Juni 2009 in die<br />
UNESCO-Liste als Weltnaturerbe Wattenmeer aufgenommen. Ferner sind zwei Landschaftsschutzgebiete<br />
(L) in <strong>der</strong> Samtgemeinde ausgewiesen, und zwar:<br />
- L 49 Wöllkens Forst, östlich von Midlum<br />
- L 55 Amtsgehölz, in Dorum.<br />
Im Nordosten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt das einzige bestehende Naturschutzgebiet<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten:<br />
NSG-LÜ 119 „Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha.<br />
Darüber hinaus wurden die zu schützenden Landschaftsbestandteile (LB) sowie die<br />
nach §30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope (GB und GF) nachrichtlich<br />
in den Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend planzeichnerisch<br />
dargestellt (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Ziffer 2.1.1).<br />
10
1.6.3.2 Bau- und Bodendenkmale<br />
1.6.3.2.1 Baudenkmale<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Im Flächennutzungsplan sind die nachfolgend aufgeführten Baudenkmale (D), die in<br />
den einzelnen Mitgliedsgemeinden bisher bekannt und in das Verzeichnis <strong>der</strong> Kulturdenkmale<br />
Teil I - Baudenkmale - gemäß §4 Nie<strong>der</strong>sächsisches Denkmalschutzgesetz<br />
für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven eingetragen sind (Stand 1997), nachrichtlich<br />
übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />
Gemäß §10 Nie<strong>der</strong>sächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) unterliegen alle baulichen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen, Instandsetzungen, Wie<strong>der</strong>herstellungen und Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />
an den Denkmalen selbst sowie die Errichtung, Beseitigung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von<br />
baulichen Anlagen in <strong>der</strong> näheren Umgebung <strong>der</strong> Denkmale einer Genehmigungspflicht<br />
<strong>der</strong> zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven.<br />
Cappel:<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Arp-Schnitger-Straße Kirche, ev. Peter und Paul Kirche<br />
Arp-Schnitger-Straße Kirchhof<br />
Bahnhofstraße 2 Wohnhaus mit Scheunenanbau<br />
Nie<strong>der</strong>strich 17 Scheune<br />
Nie<strong>der</strong>strich 17 Nebengebäude<br />
Nie<strong>der</strong>strich 17 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Dorum:<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Alsumer Straße 52 Altenstift<br />
Altendeich 14 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Am Markt Kirche, ev.<br />
Am Markt Friedhof<br />
Am Markt Ehrenmal (1870/71)<br />
Eichenhamm 14 Superintendentur<br />
Knakenburg 2 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Strichweg 16 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Strichweg 16 Stallscheune<br />
Westerbüttel 13 Amtsgericht, ehem. Heute Rathaus<br />
Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />
Midlum:<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Sü<strong>der</strong>marren 29 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Sü<strong>der</strong>marren 29 Backhaus, ehem.<br />
Dorfstraße Kirche<br />
Dorfstraße Kirchhof<br />
Dorfstraße Feldsteineinfriedung<br />
Dorfstraße Galeriehollän<strong>der</strong>-Mühle<br />
Nor<strong>der</strong>marren 5 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Wanhödener Weg Friedhof, jüdisch<br />
11
Misselwarden:<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Am Dorfe Kirche, ev. Katharinenkirche<br />
Am Dorfe Kirchhof<br />
An <strong>der</strong> Kreisstraße 27 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Engbütteler Straße 4 Kornspeicher<br />
Nie<strong>der</strong>strich 8 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Nie<strong>der</strong>strich 8 Kruppscheune<br />
Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />
Mulsum:<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Im Dorfe Kirche<br />
Im Dorfe Kirchhof<br />
Im Dorfe Einfriedung<br />
Achtern Büttel 11 Pfarr- / Gemeindehaus<br />
Padingbüttel:<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Dorfstraße Kirche Ev. Matthäuskirche<br />
Dorfstraße Kirchhof<br />
Padingbütteler Altendeich 76 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Padingbütteler Altendeich 76 Fachwerkscheune<br />
Padingbütteler Altendeich 86 Wohn- / Geschäftshaus<br />
Padingbütteler Altendeich 86 Stallgebäude<br />
Padingbütteler Strich 36 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Padingbütteler Strich 36 Kruppscheune<br />
Padingbütteler Strich 36 Schweinestall<br />
Padingbütteler Strich 40 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Padingbütteler Strich 40 Backhaus<br />
Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />
Wremen:<br />
Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />
Lange Straße Kirchhof<br />
Lange Straße Kirche Willehadi Kirche<br />
Lange Straße Glockenstuhl<br />
Lange Straße Einfriedung<br />
Lange Straße 23 Pfarrhaus<br />
Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />
Wremer Specken 7 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Wurster Landstraße 29 Wohnwirtschaftsgebäude<br />
Wurster Landstraße 29 Kruppscheune<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §8 NDSchG in <strong>der</strong> Umgebung eines Baudenkmals<br />
Anlagen nicht errichtet, geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt werden dürfen, wenn dadurch<br />
das Erscheinungsbild des Bauwerks beeinträchtigt wird.<br />
12
1.6.3.2.2 Bodendenkmale<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Im Samtgemeindegebiet befindet sich eine Vielzahl von Bodendenkmalen. In <strong>der</strong><br />
Marsch handelt es sich überwiegend um Wurten, auf <strong>der</strong> Geest (in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum)<br />
überwiegend um Hügelgräber und jungsteinzeitliche bzw. bronzezeitliche Funde.<br />
Die v. g. bekannten Bodendenkmale (B) wurden gemäß den Angaben <strong>der</strong> Archäologischen<br />
Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven in den Flächennutzungsplan nachrichtlich<br />
übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />
Diese Denkmale sind nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen Denkmalschutzgesetz zu erhalten.<br />
Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>der</strong> frühgeschichtliche Bodenfunde<br />
(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie<br />
auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen - auch geringe Spuren solcher<br />
Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß §14 Abs. 1 Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />
Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen <strong>der</strong> Archäologischen<br />
Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven (im Hause Museum Burg Be<strong>der</strong>kesa, Tel.<br />
04745/94390) unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist <strong>der</strong> Fin<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Leiter<br />
<strong>der</strong> Arbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach §14 Abs. 2<br />
NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>der</strong> Anzeige unverän<strong>der</strong>t zu lassen,<br />
bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />
1.6.3.3 Naturdenkmale<br />
Im Flächennutzungsplan sind die nachfolgend aufgeführten Naturdenkmale (ND) nachrichtlich<br />
in den Flächennutzungsplan übernommen worden.<br />
Gemeinde Cappel<br />
Nr. 171 2 Eiben<br />
Nr. 187 1 Eibe<br />
Nr. 220 Allee und Friedhofsumgrenzung, 170 Linden, 3 Kastanien<br />
Gemeinde Dorum<br />
Nr. 188 Eibenpaar<br />
Gemeinde Midlum<br />
Nr. 93 2 Eiben<br />
Nr. 184 1 Eiche<br />
Nr. 221 Kopfweidenallee, 118 Bäume<br />
Gemeinde Mulsum<br />
Nr. 219 1 Esche<br />
Gemeinde Wremen<br />
Nr. 240 1 Eibe<br />
Nr. 241 1 Eibe<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §4 <strong>der</strong> Verordnung über Naturdenkmale im<br />
Landkreis Cuxhaven (Naturdenkmalsverordnung) vom 2. Dezember 1995<br />
13
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
1. Alle Handlungen, die die Naturdenkmale o<strong>der</strong> ihre geschützte Umgebung zerstören,<br />
beschädigen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n, gemäß §27 Abs. 2 NNatG verboten sind.<br />
2. Folgende Handlungen, die die Naturdenkmale o<strong>der</strong> ihre geschützte Umgebung<br />
gefährden o<strong>der</strong> stören können, gemäß §27 Abs. 3 NNatG verboten sind, soweit in<br />
<strong>der</strong> Anlage 1 zu dieser Verordnung nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist:<br />
a) Fahrzeuge aller Art zu fahren, zu parken o<strong>der</strong> abzustellen,<br />
b) das Zelten,<br />
c) das Feuermachen,<br />
d) das Anbringen und Aufstellen von Plakaten, Bild- und Schrifttafeln und<br />
an<strong>der</strong>en Gegenständen, soweit sie nicht den Schutzzweck beschreiben<br />
o<strong>der</strong> ihm dienen,<br />
e) die Anwendung von Streusalzen, chemischen Behandlungs- o<strong>der</strong><br />
Düngemitteln,<br />
f) das Lagern von Materialien aller Art.<br />
1.6.3.4 Altablagerungen<br />
Im Samtgemeindegebiet befinden sich 3 bekannte Altablagerungsflächen. Sie sind<br />
durch den Landkreis Cuxhaven (Amt Wasser- und Abfallwirtschaft) begutachtet, festgestellt<br />
und im Altlastenkataster unter folgenden Nummern registriert:<br />
• Gemeinde Midlum, südlich „Alte Siedlung“<br />
Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 401<br />
• Gemeinde Dorum, am östlichen Ortsrand<br />
Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 402<br />
• Gemeinde Wremen, südlich des Bahnhofs<br />
Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 403<br />
Die Lage <strong>der</strong> vorgenannten Altablagerungen wurde in den Flächennutzungsplan übernommen<br />
und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei geplanten Bau- und Erdarbeiten weitere Hinweise<br />
auf schädliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes<br />
(BBodSchG) gefunden werden, unverzüglich <strong>der</strong> Landkreis Cuxhaven - untere Bodenschutzbehörde<br />
- zu informieren ist.<br />
1.6.3.5 Wasserwirtschaft<br />
Grundwasser<br />
Gemäß dem RROP 2002 liegt eine Teilfläche des Gemeindegebietes von Midlum in<br />
einem Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung sowie in <strong>der</strong> Wasserschutzzone<br />
des Wasserwerkes Holßel des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord.<br />
Die Wasserschutzverordnung (WzVO) ist zu beachten und einzuhalten. Nach dem<br />
Schutzzonenkatalog sind Maßnahmen und Anlagen in den jeweiligen Zonen verboten<br />
o<strong>der</strong> beschränkt zulässig, daher ist für jedes Baugrundstück vom Eigentümer eine Erlaubnis<br />
nach <strong>der</strong> WzVO zu beantragen. Die Abgrenzung <strong>der</strong> v. g. Wasserschutzzone<br />
wurde zwischenzeitlich neu festgelegt, dementsprechend wurde sie nachrichtlich in die<br />
Planzeichnung übernommen.<br />
14
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Oberflächenwasser<br />
Die Verbandsgewässer 2. Ordnung des Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten<br />
wurden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und entsprechend dargestellt.<br />
Die Verbandsgewässer 3. Ordnung , die in <strong>der</strong> Unterhaltungspflicht des Wasser- und<br />
Bodenverbandes Grauwall-Gebiet liegen, wurden aufgrund ihrer Vielzahl planzeichnerisch<br />
nicht dargestellt (nähere Ausführungen siehe Ziffer 2.4.4.3).<br />
2. Situationsbeschreibung<br />
2.1 Lage im Raum und Grunddaten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten gehört zum Landkreis Cuxhaven und liegt im nordwestlichen<br />
Kreisgebiet, nördlich von Bremerhaven. Die Samtgemeinde wurde am<br />
01.03.1974 gebildet und besteht aus den sieben Mitgliedsgemeinden Cappel, Dorum,<br />
Midlum, Misselwarden, Mulsum, Padingbüttel und Wremen.<br />
Dorum ist Grundzentrum und Verwaltungssitz <strong>der</strong> Samtgemeinde. Die Entfernung zum<br />
Oberzentrum Bremerhaven beträgt rd. 25 km, das Mittelzentrum Cuxhaven (zugleich<br />
Kreisstadt) liegt in einer Entfernung von rd. 28 km.<br />
Die Samtgemeinde grenzt im Süden und im Osten an das Gebiet <strong>der</strong> Stadt Langen, im<br />
Norden an die Gemeinde Nordholz und im Westen an die Außenweser.<br />
Das Samtgemeindegebiet umfasst eine Fläche von 116,96 qkm und hatte zum<br />
30.06.2010 9.536 Einwohner.<br />
Lage im Raum<br />
Samtgemeinde<br />
Land Wursten<br />
15
2.2 Naturräumliche Einordnung<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten besteht mit Ausnahme eines Teils <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Midlum aus Marschgebiet und liegt in <strong>der</strong> natürlichen Einheit Land Wursten, die zur<br />
naturräumlichen Haupteinheit <strong>der</strong> Wesermarsch gehört. Land Wursten ist die naturräumliche<br />
Einheit, die sich am Ostrand <strong>der</strong> Außenweser als 4 bis 8 km breiter und etwa<br />
30 km langer Marschstreifen erstreckt. Der Name „Wursten“ wird auf die zahlreichen<br />
Wurten in diesem Gebiet zurückgeführt.<br />
Der Ort Midlum liegt am Geestrücken und <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> Gemeinde Midlum auf <strong>der</strong><br />
Geest und ist teilweise bewaldet (nähere Ausführungen siehe Teil II, Umweltbericht).<br />
2.3 Übersicht und Geschichte <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Der Raum um Midlum, die Geestlandschaft <strong>der</strong> Hohen Lieth, ist Zeuge <strong>der</strong> Zeit um<br />
2500 - 2000 vor <strong>der</strong> Zeitrechnung. Die "hohen Steine" auch "Karlsteine" in <strong>der</strong> Dorumer<br />
Heide und in <strong>der</strong> "Hinkensteine" bei <strong>der</strong> Ludenhütte sind letzte, wenn auch beschädigte<br />
Steingräber auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum.<br />
Jungsteinzeitliche und bronzezeitliche Funde in <strong>der</strong> Gemarkung Midlum, Grabhügel,<br />
Siedlungs- und Arbeitsplätze, Einzelstücke aus beiden Epochen <strong>der</strong> Vorgeschichte sind<br />
Zeugen für eine alte Besiedlung. Midlum verzeichnet für die Jahrhun<strong>der</strong>te, die mit <strong>der</strong><br />
Christianisierung einhergingen, und denen davor Siedlungs- und Urnenfunde sowie<br />
auch Körpergrabfunde, bei Kransburg, Sorthum und bei den "Schwarzen Bergen".<br />
Vor <strong>der</strong> Geest hatte sich im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te das Marschland gebildet. Es gab<br />
nun zusätzliches ertragreiches Weideland, das zumindest im Sommer nicht mehr überflutet<br />
wurde (2. Jahrhun<strong>der</strong>t vor <strong>der</strong> Zeitrechnung). Das Land vor <strong>der</strong> Geest wurde besiedelbar.<br />
Als dann die Nordsee wie<strong>der</strong> höhere Fluten brachte - bzw. die Küste sich senkte - begann<br />
jene Epoche des Wurtenbaues, <strong>der</strong> in mehreren Schichten den Wasserstand erzwungenen<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Wohnplätze. Das Land <strong>der</strong> Wurten, das Wurster Land, erhielt<br />
sein kennzeichnendes Gepräge.<br />
Im 7./8. Jahrhun<strong>der</strong>t wurde Dorum als Wurtendorf besiedelt. Die Besiedelung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Gemeinden in <strong>der</strong> Marsch erfolgte ebenfalls in dieser Zeit. Um 1200 wurde die<br />
Seeburgenkirche aus Feldsteinen als Wehrkirche wie auch die Kirchen in den an<strong>der</strong>en<br />
Gemeinden erbaut.<br />
Die erste Eindeichung des Landes Wursten begann um das Jahr 1020 mit dem sogenannten<br />
"Alten Deich". Da dieser Deich aber das Land noch nicht vor Sturmfluten<br />
schützte, wurde 1619 mit dem Bau des neuen Deiches begonnen. Die Chronik berichtet<br />
jedes Jahrhun<strong>der</strong>t wie<strong>der</strong> von schweren Sturmfluten, die große Opfer an Menschen<br />
und Tieren und Verlust von Ernte und Häusern bedeuteten. Die folgenschwerste Sturmflut<br />
gab es um Weihnachten 1717, die die Deiche nie<strong>der</strong>riss und zahlreichen Menschen<br />
das Leben kostete.<br />
Im Lande Wursten, dessen friesische Bevölkerung in Deich- und Sielbau gemeinsame<br />
Aufgaben wahrzunehmen hatte, war dem Namen nach die sächsische Herrschaft durch<br />
einen Grafen o<strong>der</strong> Vizegrafen vertreten, wie u. a. aus einer Urkunde aus dem Jahr<br />
1238 hervorgeht. Praktisch bestand seit 1203 eine eigene Landschaft <strong>der</strong> Wurtsassen,<br />
das Land Wursten mit friesischer Sprache, Rechtsprechung, nach dem Rüstringer<br />
16
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Landrecht, mit einer Landschaftsregierung durch die „Sößtein Ratgewer“. Land Wursten<br />
war zu <strong>der</strong> Zeit eine politische Einheit mit eigenen politischen Absichten, eine Bauernrepublik<br />
gestützt auf den aus Viehzucht, Fischerei und Schifffahrt erworbenen<br />
Wohlstand. Der friesische Hang zum Handel bewies sich auch hier, wie die in <strong>der</strong> ersten<br />
Hälfte des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts mit Bremen und Hamburg geschlossenen Verträgen<br />
beweisen.<br />
Gegen eine Unterwerfung durch Fürsten wehrten sich die Einwohner des Landes Wursten<br />
in mehreren Kriegen, so z. B. 1499 erfolgreich gegen die Landsknechtstruppe des<br />
Herzogs Magnus von Sachsen-Lauenburg. 1517 verloren sie die Schlacht am Wremer<br />
Tief gegen die übermächtige Streitkraft des Erzbischofs Christopher von Bremen; verloren<br />
gegen diesen Herrscher die entscheidende Schlacht erneut 1524 um Mulsum. In<br />
Stade wurde 1525 ein Frieden geschlossen, <strong>der</strong> das Land Wursten dem Erzstift Bremen<br />
überantwortete. Die Ratgeberverfassung erlosch. Die Zeiten einer selbstständigen<br />
Bauernrepublik im Lande <strong>der</strong> Wurtsassen gingen zu Ende. Eine gewisse Selbstverwaltung<br />
bleibt jedoch bestehen. Bei speziellen Steuerangelegenheiten hatten die Wurster<br />
ein Wort mitzureden.<br />
In kultureller Hinsicht ist bemerkenswert, dass schon vor <strong>der</strong> Reformation von einem<br />
Schulwesen im Lande Wursten gesprochen werden kann. Es wird schon im Jahre 1514<br />
von einem Schulmeister in Dorum berichtet.<br />
Von wirtschaftlicher Bedeutung war die 1858 durchgeführte Gründung eines landwirtschaftlichen<br />
Vereins für das Land Wursten.<br />
2.4 Infrastruktur<br />
2.4.1 Verkehr<br />
2.4.1.1 Straßen- und Radwegenetz<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> verkehrlichen Infrastruktur führen folgende klassifizierten Straßen durch<br />
das Samtgemeindegebiet:<br />
• Bundesautobahn (A 27) Bremerhaven-Cuxhaven<br />
• Landesstraße (L 135) von Bremerhaven über Midlum nach Cuxhaven<br />
• Landesstraße (L 119) von Dorum nach Neuenwalde<br />
• Landesstraße (L 129) von Bremerhaven über Wremen und Dorum nach Midlum<br />
• Kreisstraße (K 66) von Wremen zur BAB-Anschlussstelle Wremen / Debstedt<br />
• Kreisstraße (K 68) von <strong>der</strong> L 129 (südlich von Mulsum) über Misselwarden nach<br />
Nordholz<br />
• Kreisstraße (K 69) von Dorum zur K 68 (südöstlich von Dorum-Neufeld)<br />
• Kreisstraße (K 71) von <strong>der</strong> L 129 (südlich von Midlum) über Cappel zur K 68.<br />
17
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Ortsdurchfahrten (OD) wurden entsprechend den Angaben des jeweiligen Straßenbaulastträgers<br />
nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />
Neben den v. g. klassifizierten Straßen wurden aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung<br />
im Samtgemeindestraßennetz als Hauptzufahrten zu den touristischen Einrichtungen in<br />
Wremen und Dorum-Neufeld, Verbindungsstraßen von Gemeinden o<strong>der</strong> entsprechend<br />
ihrer Nutzung als Ortsentlastungsstraßen folgende Straßen in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt:<br />
- Strandstraße in Wremen,<br />
- die Straße „Sieltrift“ in Dorum-Neufeld,<br />
- die Gemeindeverbindungsstraße von Mulsum über Padingbüttel zur K 68,<br />
- die geplante Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Dorum,<br />
- die westlich von Dorum geplante Ortsentlastungsstraße von <strong>der</strong> L 129 zur<br />
K 69, die bereits von <strong>der</strong> L 129 bis zum Themelner Weg fertiggestellt ist sowie<br />
- die Straße „Westerbüttel“ und im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Themelner Weg bis zur<br />
v. g. Ortsentlastungsstraße,<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Nie<strong>der</strong>sächsischem Straßengesetz (NStrG)<br />
vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. Nr. 39/1980) außerhalb <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten längs <strong>der</strong><br />
Landes- o<strong>der</strong> Kreisstraßen<br />
1. Hochbauten je<strong>der</strong> Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren<br />
Rand <strong>der</strong> für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />
2. bauliche Anlagen im Sinne <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Bauordnung (NBauO), die<br />
über Zufahrten unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />
nicht errichtet werden dürfen. Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Abgrabungen<br />
größeren Umfangs.<br />
Eine Ausnahme von diesem generellen Verbot ist nur möglich, wenn die Durchführung<br />
<strong>der</strong> Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die<br />
Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist o<strong>der</strong> wenn Gründe des Allgemeinwohls<br />
eine Abweichung erfor<strong>der</strong>n.<br />
Die Samtgemeinde verfügt aufgrund ihrer Bedeutung als Fremdenverkehrsregion über<br />
ein gut ausgebautes Radwan<strong>der</strong>wegenetz, das optimal ausgeschil<strong>der</strong>t ist.<br />
Über das Samtgemeindegebiet führen entlang des Weserdeiches drei überregionale<br />
Radfernwege, das sind <strong>der</strong> Nordseeküstenradweg, <strong>der</strong> Weser Radweg sowie <strong>der</strong> Radweg<br />
vom Teufelsmoor zum Wattenmeer.<br />
Darüber hinaus ist die Gemeinde Midlum an den Radfernweg „Mühlenstraße“ und „Alter<br />
Postweg“ sowie an den Elbe-Weser-Radweg angebunden.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaften werden Radwege entlang <strong>der</strong> klassifizierten Straßen in <strong>der</strong><br />
Regel beidseitig neben den Gehwegen auf einer Hochbordanlage geführt. In baulich<br />
beengten Verhältnissen sind Geh- und Radwege entsprechend schmal.<br />
Der weitere innerörtliche Radverkehr wird in <strong>der</strong> Regel über die Fahrbahnen geführt.<br />
18
2.4.1.2 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
In den touristischen Schwerpunktorten Dorum-Neufeld und Wremen sowie am Freibad<br />
und in <strong>der</strong> Ortslage von Midlum werden entsprechend dem nutzungsbedingten Bedarf<br />
ausreichen<strong>der</strong> Parkraum für Besucher und Feriengäste vorgehalten.<br />
Darüber hinaus verfügen die in Dorum ansässigen großflächigen Einzelhandelsbetriebe<br />
sowie die bestehenden Ferienhausgebiete in Dorum-Neufeld und Wremen jeweils über<br />
eigene große Parkplätze mit ausreichen<strong>der</strong> Kapazität. Auch in den gemeindlichen<br />
Wohn- bzw. Gewerbegebieten finden sich ausreichend Parkstreifen / -flächen.<br />
Aufgrund ihrer Bedeutung für den Fremdenverkehr wurden die o. g. Parkplätze in den<br />
Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />
2.4.2 Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
2.4.2.1 Schienengebundener Verkehr<br />
In das öffentliche Schienennetz ist die Samtgemeinde mit <strong>der</strong> Bahnlinie Cuxhaven -<br />
Bremerhaven, die das Samtgemeindegebiet mittig in Nordsüd-Richtung überquert, über<br />
die Bahnhöfe in Dorum und Wremen eingebunden. Die eingleisige Strecke wird <strong>der</strong>zeit<br />
von <strong>der</strong> privat betriebenen „Nordseebahn“, die zum Verkehrsverbund Bremen Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
(VBN) gehört, im Stundentakt bedient. Güterverkehr findet auf dieser Strecke<br />
nicht statt. Die noch vorhandenen Bahnhöfe in Cappel-Midlum und Mulsum wurden<br />
stillgelegt.<br />
2.4.2.2 Busverkehr<br />
Der samtgemeindliche Personennahverkehr stützt sich auf die Zusammenlegung des<br />
ÖPNV mit <strong>der</strong> Schülerbeför<strong>der</strong>ung, so dass die Bedienung aller Gemeinden durch die<br />
KVG gewährleistet ist. Die Fahrzeiten sind aber sehr stark an die bestehende Schülerbeför<strong>der</strong>ung<br />
ausgerichtet. Daher sind die Verbindungsangebote vor allem an Wochenenden<br />
noch verbesserungsfähig, um die Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten des<br />
Grundzentrums Dorum für Nutzer aus seinem Versorgungsbereich zu öffnen (hier insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Feriengäste). Sonnabends besteht lediglich eine Busverbindung von<br />
Cuxhaven auf <strong>der</strong> L 135 über zwei Haltepunkte in Midlum nach Bremerhaven und zurück.<br />
An Sonn- und Feiertagen findet auf <strong>der</strong> v. g. Strecke keine Personenbeför<strong>der</strong>ung<br />
statt.<br />
2.4.2.3 VBN-PLUS Sammeltaxi<br />
Ein zusätzliches Fahrtenangebot zur „Nordseebahn“ und <strong>der</strong> Regionalbuslinien ist das<br />
VBN-PLUS Sammeltaxi.<br />
Das Sammeltaxi (AST) fährt nach Fahrplan und folgende Linien werden angeboten:<br />
Linie 1 Dorum-Neufeld - Dorum<br />
Linie 2 Cappel - Dorum<br />
Linie 3 Midlum - Dorum<br />
Linie 4 Padingbüttel - Dorum<br />
19
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Linie 5 Dorum - Wremen<br />
Linie 6 Bahnhof Wremen - Wremen<br />
Linie 7 Dorum-Neufeld - Wremen (Zusätzlich können Fahrrä<strong>der</strong> mitgenommen<br />
werden)<br />
Alle in Dorum ankommenden und abfahrenden Züge haben Anschluss an die AST-<br />
Fahrten.<br />
2.4.3 Öffentliche Einrichtungen / soziale Infrastruktur<br />
2.4.3.1 Öffentliche Verwaltung<br />
Die öffentliche Verwaltung <strong>der</strong> Samtgemeinde hat ihren Sitz mit dem Rathaus (2 Gebäudekomplexe)<br />
in Dorum, „Westerbüttel“ 8 u. 13.<br />
Darüber hinaus sind in Cappel (Mühlenstraße 11), Midlum (Hinter <strong>der</strong> Lieth 1A), Misselwarden<br />
(Am Dorfe 9) und Wremen (Rosenstraße 4) je ein Gemeindebüro für Rat<br />
suchende Bürger und <strong>Gäste</strong> <strong>der</strong> Samtgemeinde vorhanden.<br />
2.4.3.2 Schulen<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> schulischen Versorgung ist die Samtgemeinde Land Wursten mit nachfolgend<br />
aufgeführten Grund-, Haupt- und Realschulen ausgestattet (Stand 2009/2010):<br />
Dorum: Deichgraf Johans Grundschule (ca. 200 Schüler)<br />
Hauptschule (ca. 280 Schüler)<br />
Realschule (ca. 275 Schüler)<br />
Schule für Lernhilfe / För<strong>der</strong>zentrum (ca. 35 Schüler)<br />
Midlum: Grundschule (ca. 120 Schüler)<br />
Wremen: Tjede-Peckes-Grundschule (ca. 140 Schüler)<br />
Die Deichgraf Johans Grundschule sowie die Grundschule Midlum werden als offene<br />
Ganztagsgrundschulen geführt.<br />
Die Volkshochschule im Landkreis Cuxhaven e. V. ist mit Veranstaltungen in <strong>der</strong> Außenstelle<br />
Dorum vertreten.<br />
Das nächste Gymnasium liegt in Bremerhaven. Berufsbildende Schulen befinden sich<br />
ebenfalls außerhalb des Samtgemeindegebietes, in Bremerhaven und Cuxhaven.<br />
2.4.3.3 Kirchliche Einrichtungen<br />
In <strong>der</strong> Samtgemeinde befinden sich folgende Kirchen <strong>der</strong> Ev.-luth. Kirchengemeinde:<br />
Cappel: St. Peter und Paul-Kirche<br />
Dorum: St. Urbanus-Kirche<br />
Midlum: St. Pankratii-Kirche<br />
20
Misselwarden: St. Katharinenkirche<br />
Mulsum: St. Marienkirche<br />
Padingbüttel: St. Matthäus-Kirche<br />
Wremen: St. Willehadikirche<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darüber hinaus befinden sich in Dorum die Behin<strong>der</strong>tenseelsorge im Kirchenkreis Wesermünde<br />
Nord, ein Eine-Welt-Laden <strong>der</strong> Kirchengemeinde Dorum sowie das Diakonische<br />
Werk.<br />
2.4.3.4 Soziale Einrichtungen<br />
Hinsichtlich sozialer Einrichtungen ist die Samtgemeinde Land Wursten, wie nachfolgenden<br />
Tabellen zu entnehmen ist, gut ausgestattet. Im Einzelnen sind folgende Kin<strong>der</strong>gärten<br />
mit <strong>der</strong> angegebenen <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Betreuungsplätze vorhanden (Stand<br />
11/2010):<br />
Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten Cappel, Mühlenstr. 11 1 Gruppe vormittags<br />
Kirchlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />
„Kin<strong>der</strong>garten am Wattenmeer“<br />
Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />
„Baumhaus“<br />
Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />
Einzugsbereich Mulsum,<br />
Misselwarden u. Padingbüttel<br />
„Wilde Kiste“<br />
Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />
„Alle an Bord“<br />
Dorum,<br />
An <strong>der</strong> Hellme 8<br />
Midlum, Hinter <strong>der</strong><br />
Lieth<br />
Padingbüttel,<br />
Wehlsweg 6<br />
Wremen<br />
Wurster Landstraße 99<br />
4 Gruppen vormittags<br />
2 Gruppen vormittags<br />
Krippenkin<strong>der</strong><br />
1 Kleinkindgruppe<br />
nachmittags<br />
1 Ganztagsgruppe<br />
mit Integrationskin<strong>der</strong><br />
1 Gruppe mit I-Kin<strong>der</strong><br />
vormittags<br />
2 Gruppen vormittags<br />
1 Ganztagsgruppe<br />
Krippenkin<strong>der</strong><br />
1 Ganztagsgruppe<br />
2 Gruppen vormittags<br />
3 Gruppen vormittags<br />
1 Ganztagsgruppe<br />
1 Nachmittagsgruppe<br />
(Hort)<br />
25 Plätze<br />
90 Plätze<br />
30 Plätze<br />
10 Plätze<br />
18 Plätze<br />
18 Plätze<br />
50 Plätze<br />
15 Plätze<br />
25 Plätze<br />
50 Plätze<br />
75 Plätze<br />
25 Plätze<br />
20 Kin<strong>der</strong><br />
Zusatz: In allen Kin<strong>der</strong>gärten berechtigen die vorliegenden Betriebserlaubnisse zur Aufnahme<br />
von Kin<strong>der</strong>n unter 3 Jahren (altersübergreifende Gruppen = je Gruppe 3 Kin<strong>der</strong><br />
ohne Platzreduzierungen).<br />
Des Weiteren gibt es durch Son<strong>der</strong>öffnungszeiten in den Kin<strong>der</strong>gärten Dorum, Midlum,<br />
Padingbüttel und Wremen noch zusätzliche Betreuung für Krippen- und Regelkin<strong>der</strong> bis<br />
teilweise 17 Uhr.<br />
Darüber hinaus befinden sich in Cappel (Arp-Schnittger-Straße), im Mulsum (Turnhallenanbau)<br />
und Padingbüttel (Wehlsweg 6) je ein Jugendtreff sowie in Dorum (Poststraße<br />
16), Midlum (Kirchpfad 3) und Wremen (Wurster Landstraße 99b) je eine Freizeitstätte.<br />
21
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ferner gibt es in <strong>der</strong> Samtgemeinde folgende weitere soziale Einrichtungen:<br />
• Sozialstation Nordholz / Land Wursten in Midlum, Am Markt<br />
• Seniorenheim „Haus Eden“ in Wremen, Wurster Landstraße 103<br />
• Altenwohnungen in Dorum, Westerbüttel<br />
• DRK-Pflegeheim in Dorum, Käthe-Ringe-Str. 1<br />
• Betreutes Wohnen in Dorum, Alsumer Weg 39<br />
• Betreutes Wohnen in Wremen, In <strong>der</strong> Hofe 16 (Marschenhof - BEW)<br />
2.4.3.5 Sportliche Einrichtungen - Freizeiteinrichtungen<br />
Die Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Samtgemeinde bieten dem Urlaubs- und Kurgast sowie<br />
auch den Bürgern und Bürgerinnen ein vielseitiges, attraktives und abwechslungsreiches<br />
Freizeitangebot.<br />
Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben sind die vielfältigen Erholungs- und Kureinrichtungen in Dorum,<br />
Dorum-Neufeld, Midlum und Wremen.<br />
In Dorum-Neufeld befindet sich das Schwefelsole-Wellenbad mit Großwasserrutsche,<br />
das Nationalparkhaus „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“, <strong>der</strong> Badestrand, ein Spielhaus<br />
für junge <strong>Gäste</strong>, Minigolfanlage etc. In Dorum nördlich <strong>der</strong> K 69 sind zu nennen die<br />
große Sportanlage mit Tennishalle sowie die Reithalle am „Eichenhamm“.<br />
In Wremen ist <strong>der</strong> dem Weserdeich vorgelagerte Grünstrand mit Großwasserrutsche<br />
sowie die Sportanlage mit Sportplatz, Tennisplätzen, Sport- und Schützenhalle östlich<br />
<strong>der</strong> Wurster Landstraße vorhanden.<br />
In Midlum stehen das Quellenfreibad und <strong>der</strong> angrenzende Sportplatz sowie das Freizeit-<br />
und Erholungsgebiet (ehemalige Sandentnahmestelle) mit Badesee und Campingplatz<br />
(ca. 320 Plätze) für Freizeit und Erholung zur Verfügung.<br />
2.4.3.6 Kulturelle Einrichtungen<br />
In den einzelnen Mitgliedsgemeinden bestehen unterschiedliche kulturelle Einrichtungen,<br />
Veranstaltungs- und Informationseinrichtungen sowie heimatkundliche und museale<br />
Einrichtungen.<br />
Veranstaltungseinrichtungen<br />
• <strong>Gäste</strong>zentrum Wremen<br />
• St. Peter und Paul-Kirche (u. a. Orgelkonzerte) - Cappel<br />
Informationseinrichtungen<br />
• Kurverwaltung Land Wursten<br />
• Verkehrsverein Wremen e. V.<br />
• Verkehrsverein Midlum e. V.<br />
Sehenswürdigkeiten, Heimatkundliche und museale Einrichtungen<br />
• Nie<strong>der</strong>sächsisches Deichmuseum in Dorum<br />
• Museum für Wattenfischerei in Wremen<br />
• "Kuriose Muschel-Museum" in Wremen<br />
22
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
• Leuchtturm „Obereversand“ in Dorum Neufeld<br />
• Leuchtturm „Kleiner Preuße“ in Wremen<br />
• Nationalparkhaus „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“<br />
2.4.3.7 Polizei<br />
Die Polizeistation, die für das gesamte Samtgemeindegebiet zuständig ist, befindet sich<br />
in Dorum, Speckenstraße 25.<br />
2.4.3.8 Post<br />
In Dorum (Poststraße 3), Wremen (Landstraße 137) sowie in Midlum (Mühlenweg 14a)<br />
befindet sich je eine Postagentur.<br />
2.4.3.9 Feuerwehr<br />
In allen Gemeinden gibt es Ortsfeuerwehren, die in Gerätehäusern stationiert und für<br />
den Ernstfall entsprechend ausgerüstet sind. Die Standorte wurden in die Planzeichnung<br />
übernommen und entsprechend als Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Feuerwehr“ dargestellt.<br />
2.4.3.10 Kin<strong>der</strong>spielplätze<br />
Im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes wurden keine Spielplätze<br />
ausgewiesen. Sie werden als Bestandteil <strong>der</strong> dargestellten Bauflächen gesehen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Nie<strong>der</strong>sächsische Gesetz über Spielplätze<br />
(NSpPG) durch die Landesregierung im Jahre 2009 aufgehoben wurde.<br />
2.4.3.11 Friedhöfe<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde Cappel befinden sich zwei Friedhöfe, wobei <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Kirche gelegene<br />
nicht mehr (bis auf wenige Ausnahmen) belegt wird. In allen an<strong>der</strong>en Gemeinden ist<br />
je ein Friedhof in zentraler Ortslage (überwiegend im Bereich <strong>der</strong> Kirchen) vorhanden.<br />
Der Friedhof in Wremen ist ausgelastet, daher wird bereits eine Erweiterungsfläche am<br />
östlichen Ortsrand, an <strong>der</strong> Lantüner Wasserlöse, vorgehalten.<br />
2.4.4 Ver- und Entsorgung<br />
2.4.4.1 Wasserversorgung / Löschwasserversorgung<br />
Die Trinkwasserversorgung wird durch den Wasser- und Abwasserverband Wesermünde-Nord<br />
sichergestellt; das vorhandene Versorgungsnetz wird dem Bedarf entsprechend<br />
erweitert.<br />
Zur Gewährleistung einer erfolgreichen Brandbekämpfung muss sichergestellt werden,<br />
dass die erfor<strong>der</strong>lichen Löschwasserentnahmestellen in den erfor<strong>der</strong>lichen Abständen<br />
23
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
zur Verfügung stehen. Die Löschwassermenge muss mindestens über zwei Stunden<br />
vorhalten. Die Entnahmestellen, in <strong>der</strong> Regel Unterflurhydranten nach DIN 3221, werden<br />
mit den Ortsbrandmeistern <strong>der</strong> Ortsfeuerwehren und mit dem v. g. Wasser- und<br />
Abwasserverband abgestimmt. Gemäß §25 <strong>der</strong> Verbandssatzung wird Feuerlöschwasser<br />
aus Hydranten allerdings nur in <strong>der</strong> Menge zur Verfügung gestellt, die das Rohrnetz<br />
mengen- und druckmäßig zulässt.<br />
Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Erschließungsstraßen wird darauf geachtet, dass ausreichend<br />
Platz für den Ausbau <strong>der</strong> Versorgungsleitungen zur Verfügung gestellt wird und Baumpflanzungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Leitungen nicht erfolgen.<br />
2.4.4.2 Abwasserbeseitigung<br />
Die Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Ortsteil Dorum-Neufeld), Midlum und Wremen<br />
sind in den geschlossenen Ortslagen vollständig an die zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord angeschlossen.<br />
Das anfallende Abwasser aus den Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Dorum-Neufeld)<br />
und Midlum wird über Druckrohrleitungen <strong>der</strong> (nach einer Kapazitätserweiterung im<br />
Februar 1999) ausreichend dimensionierten Kläranlage Nordholz in Cappel-Neufeld<br />
zugeführt. Das in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen anfallende Abwasser wird über das Ortsnetz<br />
und die Druckrohrleitung Wremen-Sievern-Debstedt <strong>der</strong> zentralen Kläranlage Bremerhaven<br />
zugeführt.<br />
Für die Außenbereiche und die kleineren Gemeinden Misselwarden, Padingbüttel und<br />
Mulsum gilt, dass sie gemäß <strong>der</strong> Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord<br />
zur Übertragung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers<br />
auf die Nutzungsberechtigten <strong>der</strong> Grundstücke in dem Gebiet <strong>der</strong> Stadt Langen,<br />
Gemeinde Nordholz und <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vom 26. 11.2003 nicht<br />
an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden und somit zur Beseitigung<br />
des häuslichen Abwassers Kleinkläranlagen gemäß §2 <strong>der</strong> Satzung zu betreiben sind.<br />
Hinweis: Die Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen<br />
ist, wurden im Flächennutzungsplan entsprechend planzeichnerisch gekennzeichnet.<br />
2.4.4.3 Oberflächenentwässerung<br />
Das Gebiet des Flächennutzungsplanes liegt im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />
Land Wursten, des Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten und des Wasser-<br />
und Bodenverbandes Grauwallgebiet.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Bodenverhältnisse ist im Samtgemeindegebiet eine Versickerung des anfallenden<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassers - bis auf den Geestflächen in Midlum - nicht möglich.<br />
Daher soll das auf den Baugrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen anfallende<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser über Regenwasserkanäle bzw. Mulden und offenen Gräben und<br />
Retentionsmaßnahmen (u. a. Regenrückhaltebecken) den nächstgelegenen Hauptvorflutern<br />
zugeführt werden. Die Regenwasserrückhaltesysteme sind gemäß Angaben<br />
des Landkreises Cuxhaven (Untere Wasserbehörde) in <strong>der</strong> Regel mit einem ge-<br />
24
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
drosselten Ablauf von 1,5 l/s ha (sogenannter Grundabfluss bzw. Meliorationsabfluss)<br />
auszubauen. Vor Einleitung des Oberflächenwassers in die Verbandsgewässer des<br />
Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten und des Wasser- und Bodenverbandes<br />
Grauwall-Gebiet ist ein Sandfang mit Abscheidemöglichkeit gegen Leichtstoffe vorzuschalten.<br />
Die Verbände sind verpflichtet, bei <strong>der</strong> Räumung ihrer Gewässer die Anlieger gleichmäßig<br />
an <strong>der</strong> Ablagerung des Räumgutes zu beteiligen. Deshalb werden die Gewässer<br />
wechselseitig geräumt.<br />
Die Verbände for<strong>der</strong>n deshalb beidseitig einen 5 m breiten Streifen entlang <strong>der</strong> Gewässer<br />
und Rohrleitungen von Vernässungen, Aufweitungen bzw. Uferabflachungen und<br />
Anpflanzungen als Gewässerräumstreifen im Sinne des §7 Abs. 1 Ziff. 5 <strong>der</strong> Verbandssatzungen<br />
i. V. mit §61 Nie<strong>der</strong>s. Wassergesetz und § 39 Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) freizuhalten.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf §7, Absatz 2 <strong>der</strong> „Verordnung über die Unterhaltung<br />
und die Schau <strong>der</strong> Gewässer zweiter und dritter Ordnung (Schau- und Unterhaltungsordnung)<br />
im Landkreis Cuxhaven vom 23. Juni 2010“ hingewiesen.<br />
Darin heißt es:<br />
„(2) Für die Gewässer dritter Ordnung, die nicht Verbandsgewässer sind, gilt:<br />
1. Bauliche Anlagen dürfen in einer Entfernung bis zu fünf Meter, gemessen von <strong>der</strong><br />
oberen Böschungskante, nicht errichtet werden. Ausgenommen sind Anlagen, die <strong>der</strong><br />
Unterhaltung o<strong>der</strong> dem Ausbau des Gewässers dienen o<strong>der</strong> durch das Gewässer erfor<strong>der</strong>lich<br />
werden (z.B. Brücken)<br />
2. Bäume und Sträucher dürfen in einer Entfernung bis zu fünf Meter, gemessen von<br />
<strong>der</strong> oberen Böschungskante nur im Einvernehmen mit dem Unterhaltungspflichtigen<br />
gepflanzt werden. Bäume, Sträucher und an<strong>der</strong>e Gegenstände dürfen entfernt werden,<br />
wenn diese den Wasserabfluss behin<strong>der</strong>t, die Standsicherheit <strong>der</strong> Ufer gefährden o<strong>der</strong><br />
die Unterhaltung wesentlich erschweren."<br />
Die 5 m werden von <strong>der</strong> Böschungsoberkante gemessen. Gerade im Grenzbereich eines<br />
Gartens werden erfahrungsgemäß bauliche Anlagen wie Sichtschutzpalisaden o<strong>der</strong><br />
Heckenbüsche angelegt, die später ein Räumhin<strong>der</strong>nis darstellen. Es muss bedacht<br />
werden, dass die Räumbagger nicht nur fahren, son<strong>der</strong>n auch schwenken müssen.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Herstellung, Beseitigung und wesentliche<br />
Umgestaltung von Gewässern gemäß dem WHG einen Gewässerausbau darstellt.<br />
Dieser liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht,<br />
und <strong>der</strong> Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Für einen Gewässerausbau<br />
bedarf es eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §68 WHG. Soweit nach<br />
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann eine Plangenehmigung erteilt<br />
werden.<br />
25
2.4.4.4 Abfallbeseitigung<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Cuxhaven bzw. dessen Auftragnehmer<br />
und durch das Duale System Deutschland.<br />
2.4.4.5 Energieversorgung<br />
Die Energieversorgung des gesamten Samtgemeindegebietes mit Strom wird durch die<br />
EWE sichergestellt; das vorhandene Netz wird dem Bedarf entsprechend ergänzt. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> angestrebten baulichen Verdichtung in den einzelnen Gemeinden, werden<br />
zur Sicherung <strong>der</strong> Energieversorgung Stationsplätze erfor<strong>der</strong>lich, diese werden in Absprache<br />
mit dem Versorgungsträger an geeigneter Stelle bereitgestellt.<br />
Hinweis: Eine Oberflächenbefestigung im Bereich von Versorgungsleitungen sollte<br />
so geplant werden, dass die Herstellung von Hausanschlüssen, Störungsbeseitigungen,<br />
Rohrnetzkontrollen usw. problemlos durchgeführt werden<br />
können. Eine eventuelle Bepflanzung darf nur mit flach wurzelnden Gehölzen<br />
ausgeführt werden, um eine Beschädigung <strong>der</strong> Versorgungsleitungen<br />
auszuschließen. Grundlage für die Leitungstrasse ist die DIN 1998 „Unterbringung<br />
von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“. Die Leitungstrasse<br />
ist so zu planen, dass die gefor<strong>der</strong>ten Mindestabstände gemäß VDE<br />
und DVGW Regelwerke eingehalten werden.<br />
Die Gasversorgung erfolgt ebenfalls durch die EWE. Durch das Samtgemeindegebiet<br />
verlaufen mehrere Gasleitungen. Die Hauptversorgungsleitungen wurden nachrichtlich<br />
in den Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend dargestellt. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass in Leitungsnähe Erdarbeiten unbedingt von Hand mit äußerster Vorsicht,<br />
nach vorheriger Absprache mit <strong>der</strong> zuständigen Bezirksmeisterei <strong>der</strong> EWE,<br />
durchzuführen sind.<br />
Darüber hinaus verläuft westlich <strong>der</strong> A 27 die Erdgastransportleitung Nr. 69 Bremerhaven<br />
- Cuxhaven (100 mm Durchmesser und 4 m Schutzstreifen) <strong>der</strong> BEB, Transport<br />
GmbH & Co. KG.<br />
Im Schutzstreifenbereich bestehen ein grundsätzliches Bauverbot und ein Verbot sonstiger<br />
leitungsgefährden<strong>der</strong> Maßnahmen. Dazu zählen auch das Anpflanzen von Bäumen<br />
und Sträuchern sowie das Setzen von tief wurzelnden Pflanzen.<br />
Die Leitungstrasse wurde ebenfalls nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />
Ferner verläuft über das nordöstliche Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum eine 110-kV Hochspannungsfreileitung<br />
<strong>der</strong> E.ON Netz GmbH. Die Trasse wurde nachrichtlich in die Planzeichnung<br />
übernommen.<br />
Die Breite des Freileitungsschutzbereiches für die 110-kV-Leitungen beträgt max.<br />
50,0 m, d. h. jeweils 25,0 m von <strong>der</strong> Leitungsachse (Verbindungslinie <strong>der</strong> Mastmitten)<br />
nach beiden Seiten.<br />
Die am 01.01.1997 in Kraft getretene 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes<br />
hat Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die elektromagnetische<br />
Flussdichte von Nie<strong>der</strong>frequenzanlagen (Hochspannungsfreileitungen)<br />
26
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
festgelegt, bei <strong>der</strong>en Einhaltung eine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen<br />
Organismus ausgeschlossen werden kann.<br />
Diese Grenzwerte werden beim Betrieb <strong>der</strong> v. g. Hochspannungsfreileitung eingehalten.<br />
2.4.4.6 Windenergie<br />
Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven - Än<strong>der</strong>ung<br />
und Ergänzung für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember<br />
2004, wurden <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten folgende Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung<br />
zugewiesen und darüber hinaus für jeden Standort eine Gesamtanlagenhöhe<br />
über Grund festgelegt:<br />
• Vorrangstandort Dorum-Sachsendingen (unter 100 m)<br />
• Vorrangstandort Midlum (nördlicher Teilbereich 55 m, südlicher Teilbereich<br />
unter 100 m)<br />
• Vorrangstandort Misselwarden (65 m)<br />
• Vorrangstandort Padingbüttel (60 m)<br />
• Vorrangstandort Wremen-Schottwarden (55 m)<br />
• Vorrangstandort Wremen-Grauwallkanal (unter 100 m)<br />
Die vorgenannten Standorte wurden bereits alle erschlossen. Innerhalb dieser 6 Windparkflächen<br />
wurden bisher insgesamt 129 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung<br />
von 80,44 MW errichtet.<br />
Der Vorrangstandort Midlum ist hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzungsdauer bis 2030 befristet, um<br />
einen eventuellen Abbau <strong>der</strong> Schwerminerallagerstätten auf lange Sicht nicht zu erschweren<br />
o<strong>der</strong> zu verhin<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wurde im Rahmen <strong>der</strong> v. g. Än<strong>der</strong>ung<br />
und Ergänzung des RROP <strong>der</strong> Windpark um eine Teilfläche reduziert (nördlicher Bereich).<br />
Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend angepasst. Die in diesem Bereich<br />
errichteten Windkraftanlagen genießen aber weiterhin bis zum o. a. Termin Bestandsschutz.<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm legt gleichzeitig als Ziel fest, dass die Errichtung<br />
von Windparks und von raumbedeutsamen Einzelanlagen außerhalb <strong>der</strong> Vorrangstandorte<br />
nicht zulässig ist.<br />
Es ist das erklärte Ziel <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, die Windenergieanlagen im<br />
Samtgemeindegebiet ebenfalls auf die v. g. Vorranggebiete zu konzentrieren, um einem<br />
„Wildwuchs“ und den damit verbundenen Störungen <strong>der</strong> natürlichen Eigenart <strong>der</strong><br />
Landschaft und des Landschaftsbildes vorzubeugen und den Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />
nicht zu beeinträchtigen.<br />
Neben den genannten Gründen ist zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> Samtgemeinde Land<br />
Wursten eine hohe überregionale Bedeutung für den Fremdenverkehr zukommt und<br />
daher ein intakter Landschaftsraum zu för<strong>der</strong>n und zu erhalten ist. Deshalb sollen außerhalb<br />
<strong>der</strong> dargestellten Son<strong>der</strong>bauflächen für Windenergieanlagen / Windparks keine<br />
weiteren Windenergieanlagen / Windparks als auch Einzelanlagen im Sinne des §35<br />
(1) Nr. 5. BauGB zugelassen (siehe Planzeichnung - textliche Darstellung) werden. Bestehende<br />
Anlagen sind nicht betroffen.<br />
27
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Baugesetzbuches wurden Anlagen, die <strong>der</strong> Erforschung, Entwicklung<br />
o<strong>der</strong> Nutzung von Wind- und Wasserenergie dienen, in den Katalog <strong>der</strong> sogenannten<br />
privilegierten Vorhaben des §35 Abs. 1 BauGB aufgenommen. Gemäß § 35<br />
Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen einer Errichtung weiterer Windenergieanlagen als öffentlicher<br />
Belang entgegen, soweit hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan o<strong>der</strong><br />
als Ziele <strong>der</strong> Raumordnung eine Ausweisung an an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt ist.<br />
Um jedoch zu verhin<strong>der</strong>n, dass es zu einer Überfrachtung mit Windenergieanlagen in<br />
dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde kommt, hat sich <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde sehr früh<br />
mit <strong>der</strong> Auswahl und Zulassung von Standorten für die Errichtung von Windparks und<br />
insbeson<strong>der</strong>e Einzelanlagen befasst und folgende Kriterien für die Standortauswahl<br />
aufgestellt:<br />
Mindestabstände:<br />
• Ortslagen 1.000 m<br />
• sonstige wohnbauliche Nutzungen außerhalb von Ortslagen (u.a. Einzelhäuser) 500 m<br />
• klassifizierte Straßen, Bahnlinien 100 m<br />
• zwischen den Parks in Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Erholung 5 km<br />
• und in allen an<strong>der</strong>en Gebieten 2,5 bis 3 km<br />
Gemäß <strong>der</strong> v. g. Mindestabstände wurde mittels eines Bogenschlagverfahrens das gesamte<br />
Samtgemeindegebiet flächendeckend erfasst, mit dem Ergebnis, dass lediglich<br />
eine potenzielle Fläche nordöstlich von Dorum, westlich des Grauwallkanals, die die im<br />
v. g. Kriterienkatalog vorgegebenen Mindestabstände einhält.<br />
Potenzieller Standort für Windkraftanlagen (ohne Maßstab)<br />
28
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Eine Ausweisung einer potentiellen Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen<br />
kann nur dann vorgenommen werden, wenn von vornherein sichergestellt ist, dass eine<br />
Umsetzung dieser Flächen auch gegeben ist, und nicht Belange einer Realisierung<br />
entgegenstehen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes wurde für diese Fläche<br />
festgestellt, das dieses Gebiete für die Brutvögel eine Gebiet mit landesweiter Bedeutung<br />
ist. Berücksichtigung fanden dabei auch die Nahrungshabitate. Darüber hinaus<br />
stellt diese Fläche ein Gastvogellebensraum mit nationaler Bedeutung dar.<br />
Eine Inanspruchnahme dieser Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen würde<br />
daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Vogelwelt führen und ist damit als ein<br />
erheblicher und nachhaltiger Eingriff in den Naturhaushalt zu bewerten, <strong>der</strong> voraussichtlich<br />
nicht ausgleichbar sein wird und eine Realisierung nicht möglich ist.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> hohen Bedeutung für Natur und Landschaft wurde bereits eine geplante<br />
Realisierung des Winparks Nor<strong>der</strong>specken nicht weiter betrieben und aufgegeben.<br />
Somit stehen im Bereich des Samtgemeindegebietes keine weiteren Flächen zur Errichtung<br />
von Windenergieanlagen zur Verfügung.<br />
Die Samtgemeinde ist nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong> Auffassung, dass mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />
<strong>der</strong> vorhandenen Windparkflächen ausreichend Flächen für die Errichtung von<br />
Windkraftanlagen im Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde vorhanden sind. Innerhalb dieser<br />
Flächen stehen keine Flächenreserven mehr zur Verfügung, dennoch bieten diese Flächen<br />
die Möglichkeit des Repowering.<br />
Im Bereich des bestehenden Windparks Grauwall in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen wurden<br />
von zwei Vorhabenträgern Anträge auf die Errichtung einer zusätzlichen Anlage bzw.<br />
auf Durchführung eines Repowering für 5 Anlagen gestellt. Die Anlagen werden eine<br />
Gesamthöhe von 100 m nicht überschreiten. Um die Vorhaben realisieren zu können,<br />
ist gegenüber dem im RROP 2002 dargestellten „Vorrangstandort für Windenergie“ eine<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Fläche des Windparks in südwestlicher Richtung zur Durchführung<br />
des Repowering und in nördliche Richtung zur Errichtung einer zusätzlichen Anlage<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Da entgegenstehende Belange für eine Genehmigung zur Durchführung des Repowering<br />
<strong>der</strong> 5 Anlagen nicht vorlagen, wurde diese erteilt und <strong>der</strong> Austausch <strong>der</strong> Anlagen<br />
wurde bereits vorgenommen. Die nunmehr ausgewiesene Windparkfläche wurde dem<br />
neuen Bestand entsprechend angepasst.<br />
Seitens <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde wurde für die Errichtung <strong>der</strong> zusätzlichen Anlage an<br />
<strong>der</strong> nördlichen Grenze <strong>der</strong> Windparkfläche eine Genehmigung wegen entgegenstehen<strong>der</strong><br />
Belange nicht in Aussicht gestellt. Entgegenstehende Belange ergeben sich zum<br />
einem aus <strong>der</strong> Luftverkehrssicherheit und zum an<strong>der</strong>en aus dem Naturschutz.<br />
Da eine Ausweisung im Flächennutzungsplan erfolgen kann soweit sie erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />
wird seitens <strong>der</strong> Samtgemeinde auf eine Erweiterung <strong>der</strong> Windparkfläche in nördliche<br />
Richtung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.<br />
29
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
2.4.4.7 Fernmeldetechnische Versorgung<br />
Die fernmeldetechnische Versorgung des Samtgemeindegebietes erfolgt durch die<br />
Deutsche Telekom AG, T-COM, Technik Infrastruktur Nie<strong>der</strong>lassung Nord PTI 13,<br />
Bremerhaven, Friedrich-Ebert-Straße 27-33, 27570 Bremerhaven, o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en<br />
<strong>der</strong> Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Aufgrund <strong>der</strong> angestrebten baulichen<br />
Verdichtung in den einzelnen Ortschaften ist eine Erweiterung des vorhandenen<br />
Leitungsnetzes erfor<strong>der</strong>lich.<br />
2.4.4.8 Energetische Nutzung von Biomasse<br />
In dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wurden innerhalb <strong>der</strong> letzten 6 Jahre<br />
bereits 6 Biogasanlagen in Betrieb genommen.<br />
Die größte Anlage steht in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum am Wanhödener Weg, auf dem Gelände<br />
des ehemaligen Tanklagers des Marineflugplatzes Nordholz. Neben <strong>der</strong> Stromproduktion<br />
versorgt diese Anlage mit ihrer Abwärme über eine Fernleitung die Bundeswehrliegenschaften<br />
in Nordholz. Zur Realisierung dieser Anlage bedurfte es <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
des Flächennutzungsplanes sowie <strong>der</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes.<br />
Für die an<strong>der</strong>en folgenden Anlagen erfolgte die Genehmigung gem. § 35 As. 1 Nr. 6<br />
BauGB.<br />
Gemeinde Mulsum, westlich <strong>der</strong> Barlinghausener Straße, (in Betrieb)<br />
Gemeinde Wremen am „Misselwardener Specken“(in Betrieb)<br />
Gemeinde Dorum am „Heuhausener Weg“ (in Betrieb)<br />
Gemeinde Wremen am „Hofer Weg“ (in Betrieb)<br />
Gemeinde Misselwarden, „Oberstrich“ (in Betrieb)<br />
Für die Anlagen in den Gemeinden Midlum und Mulsum wurde eine entsprechende<br />
Darstellung als Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“,<br />
da für diese Anlagen eine Leistungserweiterung beabsichtigt ist und ein Zulässigkeit<br />
gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht gegeben ist. Mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Darstellung<br />
sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.<br />
2.4.4.9 Richtfunktrassen<br />
Über das Samtgemeindegebiet verlaufen zurzeit die nachfolgend aufgeführten Richtfunktrassen<br />
(mit Angabe <strong>der</strong> Benutzer):<br />
Vodafone<br />
Midlum, Alter Postweg / Neuenwal- Richtung Nordholz-Mitte, Krempel in Betrieb<br />
<strong>der</strong> Weg (Mast)<br />
und Bremerhaven<br />
Midlum, Kransburger Straße (Mast) Richtung Nordholz (an <strong>der</strong> Autobahn)<br />
in Betrieb<br />
Dorum, Berliner Straße 7 (Mast) Richtung Midlum (Alter Postweg /<br />
Neuenwal<strong>der</strong> Weg) und Richtung<br />
Sievern<br />
in Betrieb<br />
Wremen, Sü<strong>der</strong>steinweg 10 (Mast) Richtung Dorum (Berliner Straße)<br />
und Sievern<br />
in Planung<br />
Wremen, Sü<strong>der</strong>steinweg (Mast) Richtung Bremerhaven In Betrieb<br />
30
E-Plus<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Dorum, Speckenstraße 38 Richtung Cuxhaven in Betrieb<br />
Dorum, Speckenstraße 38 Richtung Midlum (Alter Postweg /<br />
Neuenwal<strong>der</strong> Weg)<br />
in Betrieb<br />
Midlum, Alter Postweg / Neuenwal<strong>der</strong><br />
Weg<br />
Richtung Bremerhaven in Betrieb<br />
Dorum, Speckenstraße 38 Richtung Bremerhaven in Betrieb<br />
Wremen, Sü<strong>der</strong>steinweg Richtung Neuenwalde In Betrieb<br />
T-Mobile<br />
Dorum, Berliner Straße 7 (Mast) Richtung Bremerhaven und Langen<br />
in Betrieb<br />
Aus Richtung Nordholz (3 Trassen) Richtung Langen in Betrieb<br />
O2<br />
Aus Richtung Holßel Richtung Nordholz in Betrieb<br />
Midlum, Midlumer Heide (Windkraftanlage)<br />
Richtung Krempel in Betrieb<br />
Bremen briteline<br />
Vom Radarturm Bremerhaven zum Turm DFS Nordholz in Betrieb<br />
31
2.5 Fremdenverkehr<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Samtgemeinde ist aufgrund ihrer räumlichen Lage an <strong>der</strong> Nordseeküste stark auf<br />
den Tourismus ausgerichtet. Hierbei spielt sowohl <strong>der</strong> Wochenendtourismus, als auch<br />
<strong>der</strong> allgemeine Ferientourismus eine erhebliche Rolle. Die Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges<br />
wird insbeson<strong>der</strong>e dadurch gestützt, dass nicht allein die entlang <strong>der</strong><br />
Nord- und Ostseeküste weit verbreiteten privaten Vermietungen die Ferienquartierstruktur<br />
prägen, son<strong>der</strong>n dass auch ein sehr bedeuten<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Kapazitäten von gewerblichen<br />
Vermietern bereit gestellt wird. Hier sind insbeson<strong>der</strong>e die Ferienhausgebiete<br />
in den beiden staatlich anerkannten Nordseebä<strong>der</strong>n Dorum und Wremen zu nennen.<br />
Aus <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Statistik ist zu entnehmen, dass ein stetiger Anstieg<br />
<strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen seit dem Jahre 1989 in <strong>der</strong> Samtgemeinde zu<br />
verzeichnen ist. Der Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde, ist daher unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und<br />
Landschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln (vergl. auch RROP).<br />
<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong> <strong>einschließlich</strong> <strong>Campingplätze</strong><br />
Jahr Dorum Wremen Midlum Gesamt<br />
1990 26.578 23.046 5.148 54.772<br />
1991 26.229 24.023 5.802 56.054<br />
1992 30.670 25.245 6.221 62.136<br />
1993 32.578 26.785 6.751 66.114<br />
1994 34.863 25.763 8.596 69.222<br />
1995 37.484 24.778 8.055 70.317<br />
1996 34.639 21.577 2.754 58.970<br />
1997 33.068 24.560 2.008 59.636<br />
1998 38.139 22.658 2.256 63.053<br />
1999 41.533 26.311 3.335 71.179<br />
2000 47.494 26.319 3.406 77.219<br />
2001 53.352 27.548 3.443 84.343<br />
2002 54.967 29.085 3.145 87.197<br />
2003 61.267 28.165 2.915 92.347<br />
2004 56.996 26.381 2.935 86.312<br />
2005 58.083 28.783 2.716 89.582<br />
2006 61.580 29.578 2.731 93.889<br />
2007 63.493 27.832 2.905 94.230<br />
2008 64.824 29.337 2.163 96.324<br />
2009 64.014 30.697 2.587 97.298<br />
32
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Übernachtungen <strong>einschließlich</strong> <strong>Campingplätze</strong><br />
Jahr Dorum Zweitwohnung WremenZweitwohnung MidlumZweitwohnung GesamtZweitwohnung<br />
1990 351.655 (11.250) 225.593(2.250) 71.617 648.865(13.500)<br />
1991 364.337 (11.250) 232.403126 80.328 677.068(13.500)<br />
1992 387.293 (11.250) 237.914(2.250) 85.961 711.168(13.500)<br />
1993 415.727 (11.250) 230.784(2.250) 87.236 733.747(13.500)<br />
1994 413.811 (11.250) 218.856(2.250) 113.227 745.894(13.500)<br />
1995 430.838 (17.250) 213.542(3.250) 104.960 749.340(20.500)<br />
1996 428.026 (17.250) 174.891(3.250) 110.422 713.339(20.500)<br />
1997 453.009 (17250) 184.030(3.250) 120.168 757.207(20.500)<br />
1998 508.422 (18.000) 183.875(3.250) 122.104 814.401(21.250)<br />
1999 547.778 (18.000) 182.566(3.250) 133.322(5.220) 863.666(26.470)<br />
2000 612.938 (18.000) 188.068(3.250) 134.930(5.220) 935.936(26.470)<br />
2001 678.441 (18.000) 203.115(3.250) 133.441(5.220) 1.014.997(26.470)<br />
2002 705.770 (18.000) 207.752(3.250) 128.872(5.220) 1.050.776(26.470)<br />
2003 717.480 (18.000) 209.878(3.250) 125.657(5.220) 1.076.792(26.470)<br />
2004 756.492 (18.000) 224.806(3.250) 128.442(5.220) 1.045.699(26.470)<br />
2005 783.161 (18.000) 279.213(3.250) 125.147(5.220) 1.070.527(26.470)<br />
2006 756.492 (18.000) 224.806(3.250) 124.382(5.220) 1.105.680(26.470)<br />
2007 783.161 (34.830) 217.443(4.500) 119.541(5.220) 1.120.145(44.550)<br />
2008 780.223 (34.830) 219.442(4.500) 121.034(5.220) 1.120.698(44.550)<br />
2009 770.519 (34.830) 225.428(4.500) 122.628(5.220) 1.118.576(44.550)<br />
2.6 Wald<br />
Die einzigen größeren Waldgebiete befinden sich auf den Geestflächen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Midlum. Der Waldbestand wurde in den Flächennutzungsplan übernommen und<br />
entsprechend dargestellt.<br />
Wald im Sinne des Wald- und Forstrechts ist im Grundsatz jedes mit Waldbäumen bestockte<br />
Grundstück (§2 Abs. 3 NWaldLG). Zum Wald gehören auch Blößen, Wege,<br />
Schneisen, Holzlagerplätze, Wildäcker und ähnliche unbestockte Grundstücke, die mit<br />
einem Wald verbunden sind und seiner Bewirtschaftung dienen sowie Parkplätze,<br />
Spielplätze und Liegewiesen für die Besucher des Waldes und auch Moore und Heiden<br />
sowie sonstige ungenutzte Län<strong>der</strong>eien und Gewässer, die mit einem Wald zusammenhängen<br />
und natürliche Bestandteile <strong>der</strong> Waldlandschaft sind (§2 Abs. 4 NWaldLG).<br />
Nicht als Wald anzusehen sind kleinere Flächen in <strong>der</strong> übrigen freien Landschaft, die<br />
nur mit einzelne Baumgruppen und Baumreihen o<strong>der</strong> mit Hecken bestockt sind, Hofgehölze<br />
sowie Kurzumtriebsplantagen, Weihnachtsbaumkulturen und Schmuckreisigkulturen.<br />
(§2 Abs. 7 NWaldLG).<br />
Die Waldfläche im Samtgemeindegebiet ist mit einem Anteil von ca. 4,0 % im Vergleich<br />
zum Kreisdurchschnitt (ca. 7,7 %, ohne Stadt Cuxhaven) gering. Daher ist die Flächen-<br />
33
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
größe und <strong>der</strong> Flächenanteil des Waldes zu vermehren und, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Anteil<br />
<strong>der</strong> Laubwäl<strong>der</strong> aus standortgemäßen, heimischen Laubbaumarten, zu erhöhen.<br />
2.7 Landwirtschaft<br />
Gemäß <strong>der</strong> Agrarstrukturerhebungen des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesamt für Statistik<br />
sinkt die Zahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe. Waren es gemäß <strong>der</strong> Erhebung des<br />
Jahres 2003 insgesamt noch 127 Betriebe, sinkt die <strong>Anzahl</strong> im Jahr 2007 auf insgesamt<br />
108 Betriebe. Dieses stellt sich in den einzelnen Gemeinden wie folgt dar:<br />
2003 2007<br />
Gemeinde Cappel 9 Betriebe 9 Betriebe<br />
Gemeinde Dorum 28 Betriebe 22 Betriebe<br />
Gemeinde Midlum 35 Betriebe 39 Betrieb<br />
Gemeinde Misselwarden 14 Betriebe 14 Betriebe<br />
Gemeinde Mulsum 11 Betriebe 8 Betriebe<br />
Gemeinde Padingbüttel 15 Betriebe 11 Betriebe<br />
Gemeinde Wremen 15 Betriebe 15 Betriebe<br />
Aufgrund aktueller Erhebungen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer Nie<strong>der</strong>sachsen ergeben<br />
sich <strong>der</strong>zeit folgende <strong>Anzahl</strong> an landwirtschaftlichen Betrieben:<br />
Gemeinde Cappel 10 Betriebe, davon 3 Haupterwerbsbetriebe<br />
Gemeinde Dorum 26 Betriebe, davon 17 Haupterwerbsbetriebe<br />
Gemeinde Midlum 28 Betriebe, davon 18 Haupterwerbsbetriebe<br />
Gemeinde Misselwarden 12 Betriebe, davon 9 Haupterwerbsbetriebe<br />
Gemeinde Mulsum 9 Betriebe, davon 4 Haupterwerbsbetriebe<br />
Gemeinde Padingbüttel 9 Betriebe, davon 7 Haupterwerbsbetriebe<br />
Gemeinde Wremen 14 Betriebe, davon 11 Haupterwerbsbetriebe<br />
Die landwirtschaftliche Bodennutzung umfasst <strong>der</strong>zeit ca. 65 % (7.640 ha), die forstwirtschaftliche<br />
ca. 4 % (490 ha) <strong>der</strong> Fläche des Samtgemeindegebietes.<br />
Die Landwirtschaft ist neben dem Fremdenverkehr in <strong>der</strong> Samtgemeinde ein weiterer<br />
wichtiger Wirtschaftszweig. Neben <strong>der</strong> steigenden landwirtschaftlichen Produktivität auf<br />
einer immer geringeren Bewirtschaftungsfläche ist die Landwirtschaft auch ein wichtiger<br />
Partner des Fremdenverkehrs und bereichert das Angebot von <strong>der</strong> Hofvermarktung bis<br />
zum „Urlaub auf dem Bauernhof“ o<strong>der</strong> als Energielieferant durch die Erzeugung von<br />
Biogasanlagen o<strong>der</strong> Energiepflanzenanbau. Die neuen Betätigungsfel<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
sind allerdings auch ein Beleg für den erheblichen Strukturwandel, <strong>der</strong> sich in<br />
den letzten 15-20 Jahren in diesem Wirtschaftszweig vollzogen hat.<br />
Lag im Jahr 2003 <strong>der</strong> Grünlandanteil an den landwirtschaftlich genutzten Flächen noch<br />
bei 62 %, so ist dieser bis zum Jahr 2007 auf 52 % gesunken. Dieses ist vor allem auf<br />
den erhöhten Bau von Biogasanlagen sowie auf die Intensivierung in <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong>tierhaltung<br />
zurückzuführen.<br />
34
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven sind:<br />
• Zur Sicherung <strong>der</strong> hiesigen Landwirtschaft Eingriffe in landwirtschaftliche Strukturen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch Flächenansprüche Dritter, so gering wie möglich zu<br />
halten.<br />
• In Vorranggebieten und Vorsorgegebieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege<br />
und -entwicklung die bestehende Grünlandbewirtschaftung durch landwirtschaftliche<br />
Betriebe zu sichern und unter Zuhilfenahme bestehen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>programme<br />
beson<strong>der</strong>s zu unterstützen.<br />
• Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung die Dorfentwicklungen so zu lenken, dass landwirtschaftliche<br />
Betriebe vor heranrücken<strong>der</strong> Wohnbebauung geschützt und in ihrer<br />
Entwicklung nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Die Inanspruchnahme von neuen Entwicklungsflächen soll im Konsens mit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
erfolgen; dies gilt sowohl für die Realisierung neuer Bauflächen, wie auch bei<br />
<strong>der</strong> Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.<br />
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche zur Verkehrserschließung bzw. Verkehrsanbindung<br />
verplanten Feld- und Wirtschaftswege weiterhin für den landwirtschaftlichen Verkehr<br />
gleichrangig benutzbar bleiben. Grundsätzlich ist bei allen Än<strong>der</strong>ungsbereichen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei einer beabsichtigten Straßenrand- / Lückenbebauung darauf zu achten,<br />
dass die wegemäßige Verkehrserschließung hinterliegen<strong>der</strong> landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen weiterhin uneingeschränkt gewährleistet bleibt.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des landwirtschaftlich geprägten Samtgemeindegebietscharakters<br />
zeitweilig auch landwirtschaftliche Emissionen auf die neu<br />
ausgewiesenen Bauflächen einwirken werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Immissionen<br />
(z. B. durch Gülleausbringung, Silagelagerung), die im Rahmen <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />
Landbewirtschaftung von den angrenzenden Hofstellen und / o<strong>der</strong> den landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen ausgehen können, sind daher mit Hinweis auf das gegenseitige<br />
Rücksichtnahmegebot zu tolerieren.<br />
Grundsätzlich sind aber Konfliktbereiche im Umfeld landwirtschaftlicher Hofstellen<br />
durch entsprechende Abgrenzungen <strong>der</strong> unterschiedlichen Nutzungsarten angemessen<br />
zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Hofstellen unter Berücksichtigung eines<br />
entsprechenden Entwicklungsschutzbereiches in ihrem Bestand vorrangig zu sichern.<br />
Zusammenfassend bedeutet dies für die landwirtschaftliche Entwicklung, dass im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung zwar nur im Einzelfall Immissionskonflikte<br />
zu erwarten sind (nähere Ausführungen siehe Ziffer 4 Planung), zugleich aber die Siedlungsentwicklung<br />
hinsichtlich ihres Flächenverbrauches auf das erfor<strong>der</strong>liche Maß begrenzt<br />
werden sollte.<br />
2.8 Gewerbe<br />
Die gewerbliche Entwicklung in den meisten Mitgliedsgemeinden vollzieht sich zum<br />
größten Teil innerhalb <strong>der</strong> Ortslagen in als gemischte Bauflächen ausgewiesenen Flächen.<br />
Größere gewerbliche Bauflächen, in denen sich auch größere Betriebe mit höheren<br />
Störungsgraden angesiedelt haben, sind <strong>der</strong>zeit nur in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum, nordöstlich<br />
des Zentrums von Dorum, östlich <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven sowie<br />
35
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen, am östlichen Ortseingangsbereich, nordöstlich <strong>der</strong> K 66,<br />
vorhanden.<br />
Erweiterungen dieser zu großen Teilen bebauten bzw. bereits veräußerten Gewerbeflächen<br />
sind aufgrund des ausreichenden Abstandes zu an<strong>der</strong>en Nutzungen (z. B. Wohnen,<br />
Freizeiteinrichtungen) gegeben und seitens <strong>der</strong> Gemeinden auch geplant. Die<br />
Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in den an<strong>der</strong>en Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten ist außer in Wremen und Dorum nicht vorgesehen.<br />
2.9 Bodenschätze, Bodenabbaugebiete<br />
Entsprechend den natürlichen Gegebenheiten gibt es in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum klein-<br />
bis mittelflächige Vorkommen von Sand. Die beiden bereits genehmigten Sandabbaugebiete<br />
(ca. 20 ha) nördlich von Midlum wurden in dem Flächennutzungsplan entsprechend<br />
dargestellt.<br />
Darüber hinaus wurde das gemäß RROP ausgewiesene Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung<br />
(hier: (Sm) Schwermineralien), das ebenfalls in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt,<br />
nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Hier dürfen keine Planungen<br />
erfolgen, die einen Rohstoffabbau erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n.<br />
2.10 Immissionsschutz<br />
2.10.1 Straßenverkehrslärm<br />
Für die Samtgemeinde Land Wursten besteht zur gezielten Lärmmin<strong>der</strong>ungsplanung<br />
kein flächendeckendes Lärmkataster. Dennoch besteht für den Bereich des Straßenverkehrslärms<br />
durch die verbindliche Bauleitplanung und den aktuellen örtlichen Verkehrszählungen<br />
eine gute Kenntnis über Belastungen an bestimmten Knotenpunkten<br />
und den damit verbundenen Lärmbelastungen. Dies betrifft vor allem einige klassifizierte<br />
Straßen. Allerdings wird sich <strong>der</strong> Verkehrslärm aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Zunahme<br />
des Verkehrsaufkommens um ca. 25 % bis 2020 deutlich erhöhen. Bei weiteren Planungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> L 129 und <strong>der</strong> L 135 sollte dieser Zuwachs berücksichtigt werden.<br />
Auf eine Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan, die die Orientierungswerte<br />
<strong>der</strong> DIN 18005 (Beiblatt) überschreiten (Planzeichen: Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />
o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
i. S. des BImSchG), wird, bis auf eine neu ausgewiesene Wohnbauflächen<br />
entlang <strong>der</strong> L 129 in Mulsum, verzichtet. Eine darüber hinausgehende Kennzeichnung<br />
lärmbelasteter Flächen im Flächennutzungsplan erscheint nicht sinnvoll, da die<br />
Ausdehnung dieser Bereiche infolge sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Verkehrsmengen variabel ist. Soweit<br />
sich bereits bebaute Bauflächen in diesen Bereichen befinden, besteht für sie Bestandsschutz.<br />
Für noch nicht realisierte Bauflächen in diesen Zonen soll die Feinsteuerung<br />
des Lärmschutzes über die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Umgebungslärmrichtlinie (URL) in Nie<strong>der</strong>sachen<br />
sind die Gemeinden gemäß § 47d des BImSchG verpflichtet, Lärmaktionspläne, die als<br />
Instrument zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung<br />
von Hauptverkehrsstraßen (über 6 Mio. Kraftfahrzeuge), Haupteisenbahnstrecken<br />
(60.000 Züge pro Jahr) und Hauptflughäfen `(über 50.000 Flugbewegungen) sowie Ballungsräumen,<br />
aufzustellen.<br />
36
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Nach den zur Verfügung gestellten Lärmkarten durch das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium<br />
ist die Samtgemeinde Land Wursten in Bezug auf die Bundesautobahn 27<br />
(BAB 27) auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum betroffen.<br />
Die Festlegung von Maßnahmen sollte gem. § 47d Abs. 1 BImSchG bei <strong>der</strong> Überschreitung<br />
„relevanter Grenzwerte“ in den Aktionsplänen erfolgen. Da eine Festlegung dieser<br />
entsprechenden Grenzwerte bisher nicht erfolgt ist, wurde aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung<br />
des Nie<strong>der</strong>sächsischen Umweltministeriums vom Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
folgende Auslösekriterien zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen:<br />
Überschreitung eines Mittelungspegel am Tag Lden von 70 dB und in <strong>der</strong> Nacht Lnight von<br />
60 dB für Hauptverkehrsstraßen und wenn<br />
mehr als 50 Einwohner betroffen sind o<strong>der</strong><br />
mehr als 1 km² bewohntes Gebiet betroffen ist.<br />
Innerhalb des betroffenen Gebietes an <strong>der</strong> BAB 27 befinden sich zwei nebeneinan<strong>der</strong>liegende<br />
Grundstücke, die bewohnt werden, mit einer Fläche von zusammen ca.<br />
20.500 m². Es wohnen lediglich 6 Personen in den zwei vorhandenen Wohnhäusern.<br />
Wie sich aus den Lärmkarten ergibt liegen die Lärmpegel für die betroffenen Grundstücke<br />
am Tag unter 70 dB und nachts unter 60 dB.<br />
Somit werden die Auslösekriterien nicht erfüllt und eine Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung<br />
ist nicht gegeben.<br />
2.10.2 Schienenverkehrslärm<br />
Wegen <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven ist mit Lärmemissionen <strong>der</strong> Bahn zu<br />
rechnen, die auf die an <strong>der</strong> Strecke gelegene Bebauung einwirken. Die Berücksichtigung<br />
dieser Emissionen erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)<br />
und <strong>der</strong> DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Zur Berücksichtigung aktiver und /<br />
o<strong>der</strong> passiver Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 zur Ermittlung des maßgebenden<br />
Außenlärmpegels bei Schienenverkehrs-Emissionen die Beurteilungspegel<br />
für den Tag nach DIN 18005 zu bestimmen und zu den errechneten Werten 3dB(A) zu<br />
addieren.<br />
Nachfolgend wird <strong>der</strong> Beurteilungspegel auf <strong>der</strong> Basis des am Tage (6.00 bis 22.00<br />
Uhr) auf <strong>der</strong> Strecke abgewickelten Zugverkehrs ermittelt.<br />
37
Grundlagen<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Ermittlung <strong>der</strong> Grundlagen, die u. a. im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ durchgeführt wurde, basieren auf<br />
folgenden von <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG angegebenen Daten:<br />
• Zahl <strong>der</strong> Reisezüge in <strong>der</strong> Zeit von 06 - 22 Uhr: 26<br />
• Länge <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 100 - 200 m<br />
• Geschwindigkeit <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 70 km/h<br />
• Art <strong>der</strong> Bremsen bei Reisezügen: Scheibenbremsen<br />
• Es verkehren keine Güterzüge<br />
Ermittlung des Beurteilungspegels Lr gemäß DIN 18005<br />
verwendete Gleichung für den Beurteilungspegel L r <strong>der</strong> DIN 18005<br />
L r = L m,E - ΔL s,⊥ + ΔL k<br />
L m,E = 51 dB + ΔL l,i + ΔL v,i + ΔL D,i + ΔL F,i<br />
Darin ist ein Sicherheitszuschlag von 3 dB zur Berücksichtigung eines nur durchschnittlichen<br />
Gleiszustandes enthalten.<br />
Die verwendeten Kenngrößen und Korrekturglie<strong>der</strong> bedeuten:<br />
L m,E = Mittelungspegel (Emissionspegel) in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse<br />
ΔL l,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Züge je<br />
Stunde n i und <strong>der</strong> mittleren Zuglänge l i in m<br />
ΔL v,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren Geschwindigkeit v i in<br />
km/h<br />
ΔL D,i = Korrektur zur Berücksichtigung des Anteils scheibengebremster<br />
Fahrzeuge in %<br />
ΔL F,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Zugart<br />
ΔL s,⊥ = Korrektur für unterschiedliche horizontale Abstände<br />
ΔL k = - 5 dB an freien Strecken<br />
Reisezüge Tag<br />
ΔL l,i (nach Bild 5)<br />
n i<br />
l i<br />
n i x l i (nach Bild 5)<br />
ΔL v,i (nach Bild 6)<br />
ΔL D,i (nach Bild 7)<br />
ΔL F,i (nach Tabelle 5)<br />
ΔL s,⊥ (nach Bild 19; 25 m Abstand)<br />
ΔL k = - 5,0 bei freier Strecke<br />
+ 4,0 dB<br />
26/16<br />
150<br />
245<br />
- 3 dB<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
L r = 51,0 dB + 4,0 dB – 3,0 dB 52,0 dB<br />
38
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Gemäß Ziffer 5.5.3 <strong>der</strong> DIN 4109 ist dieser Wert um 3 dB zu erhöhen. Damit ergibt sich<br />
in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse <strong>der</strong> Bahnstrecke Bremerhaven-Cuxhaven ein<br />
Lärmpegel von 55 dB, so dass <strong>der</strong> Orientierungswert <strong>der</strong> DIN 18005 für allgemeine<br />
Wohngebiete von 55 dB (tags) eingehalten wird. Somit sind in einem Abstand von 25 m<br />
von <strong>der</strong> Bahnanlage keine aktiven bzw. passiven Lärmschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
2.10.3 Fluglärm<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> erteilten Betriebsgenehmigung zur Erweiterung <strong>der</strong> bisherigen Betriebsgenehmigung<br />
zur Durchführung von Flügen ohne zeitliche Einschränkungen am<br />
Tage sowie die Zulassung einer begrenzten <strong>Anzahl</strong> von bedarfsorientierten Flugbewegungen<br />
während <strong>der</strong> gesetzlichen Nachtzeit des Seeflughafens Cuxhaven / Nordholz,<br />
erstellte die AVIA-Consult im Juni 2005 ein schalltechnisches Gutachten über die Auswirkungen<br />
einer Erweiterung <strong>der</strong> Betriebsgenehmigung.<br />
Gemäß dem v. g. Lärmgutachten liegen die Ortsteile Dorum-Neufeld und Midlum in <strong>der</strong><br />
Zone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel kleiner tags 60 dB(A), nachts 55 dB(A)<br />
und größer bzw. gleich tags 55 dB(A), nachts 50 dB(A). Die schalltechnischen Orientierungswerte<br />
gemäß Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für<br />
Ferienhausgebiete und allgemeine Wohngebiete (tags 50 dB, nachts 40 dB) werden<br />
somit überschritten.<br />
Da es sich um vorbelastete Bereiche handelt und gemäß v. g. Gutachten eine Gesundheitsgefährdung<br />
durch den Fluglärm in Dorum-Neufeld und Midlum nicht gegeben ist,<br />
ist es planerischer Wille <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, dass im Rahmen des hier<br />
vorliegenden Flächennutzungsplanes eine planzeichnerische Kennzeichnung <strong>der</strong> Bereiche<br />
gemäß §5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB nicht vorgenommen wird. Dieses soll <strong>der</strong> verbindliche<br />
Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen vorbehalten bleiben.<br />
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die<br />
sich auf die vom Flugplatz / Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc.<br />
beziehen, nicht anerkannt werden.<br />
Das Aufstellen von Baukränen ist bei <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Nord (zum Aktenzeichen:<br />
IUW 4 – Az 56 – Nord 1-A-460-09-a) zu beantragen.<br />
Die Wehrbereichsverwaltung Nord ist in jedem Fall als Träger öffentlicher Belange bei<br />
weiteren konkreteren Planungen zu beteiligen.<br />
2.10.4 Gewerblicher Lärm<br />
In unbebauten Gewerbegebieten erfolgt die Begrenzung <strong>der</strong> zulässigen Schallemissionen<br />
in <strong>der</strong> Regel durch Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />
(FSP). Diese Art <strong>der</strong> Festsetzung, die <strong>der</strong>zeit Stand <strong>der</strong> Technik ist, wie auch die Einhaltung<br />
eines entsprechenden Abstandes o<strong>der</strong> ggf. die Festsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen,<br />
sind auch für die künftigen Erweiterungen <strong>der</strong> Gewerbestandorte in<br />
Dorum und Wremen im Hinblick auf die teilweise angrenzende Wohnbebauung im<br />
Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen und ggf. entsprechende Festsetzungen<br />
zu treffen.<br />
In bereits bebauten Lagen ist die Regelung gewerblicher Emissionen wesentlich<br />
schwieriger. In diesen Fällen kann nur über die herkömmliche Planungspraxis „nachge-<br />
39
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
regelt“ werden, indem die den jeweiligen Baugebieten zugrunde liegenden schalltechnischen<br />
Orientierungswerten <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) als Regulierungsmittel<br />
dienen.<br />
2.10.5 Gewerblicher Geruchsschutz<br />
Für den gewerblichen Geruchsschutz sind die Landkreise und die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter<br />
zuständig. Gleiches gilt auch für die Freisetzung von Partikeln. Sie<br />
werden im Zuge <strong>der</strong> bauaufsichtlichen bzw. gewerbeaufsichtlichen Behandlung von<br />
Bauanträgen bzw. von Anträgen nach dem BImSchG geregelt. Derzeit befinden sich<br />
keine gewerblichen Nutzungen o<strong>der</strong> Vorhaben im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes,<br />
<strong>der</strong>en Geruchs- o<strong>der</strong> Partikelemissionen nicht geregelt sind.<br />
2.10.6 Geruchsschutz Landwirtschaft<br />
Im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich im Außenbereich, auch<br />
oft in unmittelbarem Anschluss an geschlossene Siedlungen (Ortslagen und nach §34<br />
BauGB zu beurteilende Lagen) landwirtschaftliche Betriebe, <strong>der</strong>en Tierhaltungsanlagen<br />
erhebliche Gerüche freisetzen. Für die Bewertung von Gerüchen ist die Geruchsimmissions-Richtlinie<br />
- Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Empfehlung<br />
des Län<strong>der</strong>ausschusses für Immissionsschutz (GIRL) sowie die VDI-Richtlinie 3471<br />
(Emissionsmin<strong>der</strong>ung Tierhaltung - Schweine) und 3472 (Emissionsmin<strong>der</strong>ung Tierhaltung<br />
- Hühner) maßgebend. Bezüglich <strong>der</strong> dargestellten Entwicklungsflächen besteht<br />
keine Überschneidung mit Immissionsschutzbereichen landwirtschaftlicher Betriebe.<br />
Die von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden Emissionen<br />
(Gerüche beim Düngen, Lärm bei <strong>der</strong> Bewirtschaftung) wirken allenfalls in einem Maße<br />
ein, das in einem ländlich geprägten Landschaftsraum vertretbar und zumutbar ist. In<br />
Bereichen baulichen Bestandes besteht das Gebot <strong>der</strong> gegenseitigen Rücksichtnahme.<br />
3. Bevölkerung / Wohnbauflächenbedarf<br />
Die Flächennutzungsplanung stellt eine Zielplanung für die Entwicklung <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde in den nächsten 15 bis 20 Jahren dar.<br />
Ein Blick auf die in nachfolgen<strong>der</strong> Abbildung dargelegte Bevölkerungsentwicklung seit<br />
1987, dem Jahr <strong>der</strong> Volkszählung, zeigt, dass die Bevölkerung <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten zunächst von 7.948 Einwohnern auf 9.551 Einwohner im Jahr 2009<br />
(Stand 31.12.2009) gestiegen ist. Das Einwohnerwachstum <strong>der</strong> Samtgemeinde hat sich<br />
aber abgeschwächt. Seit 2007 ist ein Einwohnerrückgang von 88 Einwohnern zu verzeichnen.<br />
Wobei anzumerken ist, dass seitens <strong>der</strong> Bertelsmann-Stiftung für die Samtgemeinde<br />
ein Einwohnerzuwachs von 0,7 % für die nächsten Jahre prognostiziert wird.<br />
40
<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong><br />
Einwohner<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bevölkerungsentwicklung in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Cappel Dorum Midlum<br />
Misselwarden<br />
Mulsum<br />
Padingbüttel<br />
41<br />
Wremen Gesamt<br />
31.12.1987 694 2.611 1.649 522 438 571 1.463 7.948<br />
31.12.1988 686 2.588 1.654 522 431 557 1.496 7.934<br />
31.12.1989 700 2.602 1.646 515 441 569 1.499 7.972<br />
31.12.1990 731 2.605 1.624 524 418 577 1.534 8.013<br />
31.12.1991 715 2.625 1.633 522 413 574 1.523 8.005<br />
31.12.1992 715 2.658 1.660 519 427 549 1.572 8.100<br />
31.12.1993 716 2.672 1.688 512 447 539 1.561 8.135<br />
31.12.1994 694 2.662 1.699 514 432 552 1.581 8.134<br />
31.12.1995 695 2.756 1.731 512 441 534 1.597 8.266<br />
31.12.1996 710 2.826 1.738 513 448 537 1.595 8.367<br />
31.12.1997 710 2.907 1.792 501 427 536 1.604 8.477<br />
31.12.1998 719 3.016 1.804 505 446 514 1.684 8.688<br />
31.12.1999 717 3.179 1.816 496 472 517 1.775 8.972<br />
31.12.2000 721 3.344 1.880 471 459 511 1.838 9.224<br />
31.12.2001 763 3.429 1.921 499 463 507 1.925 9.507<br />
31.12.2002 766 3.452 1.937 469 500 494 1.920 9.538<br />
31.12.2003 771 3.554 1.935 493 495 487 1.971 9.706<br />
31.12.2004 764 3.573 1.923 485 499 491 1.995 9.730<br />
31.12.2005 750 3.595 1.920 482 509 477 1.989 9.722<br />
31.12.2006 738 3.578 1.916 468 510 483 1.994 9.687<br />
31.12.2007 727 3.575 1.901 460 494 477 2.005 9.639<br />
31.12.2008 712 3.586 1.838 456 496 476 1.991 9.559<br />
31.12.2009 711 3.597 1.834 445 509 470 1.985 9.551<br />
Nachdem bereits die 1980er Jahre durch Stagnation und Alterung gekennzeichnet<br />
waren ist demnach die deutsche Bevölkerung in den 1990er Jahren und bis über<br />
die Jahrtausendwende hinaus durch singuläre Impulse nochmals stark gewachsen;<br />
gleichzeitig stiegen auch die Geburtenzahlen spürbar an. Aufgrund <strong>der</strong> zuletzt stark<br />
rückläufigen Zuwan<strong>der</strong>ungen aus dem Ausland und <strong>der</strong> ebenfalls wie<strong>der</strong> deutlich<br />
sinkenden Geburtenzahlen wird jedoch in den meisten deutschen Regionen klar<br />
erkennbar, dass die vergangenen fünfzehn Jahre lediglich eine kurze,Atempause'<br />
im demografischen Wandel bedeutet haben und nun wie<strong>der</strong> in stetig steigendem<br />
Maße mit “Unterjüngung“ und absolutem Einwohnerrückgang gerechnet werden<br />
muss.<br />
Darüber hinaus haben sich auch die Haushaltsstrukturen verän<strong>der</strong>t. Der bis in die<br />
1970er Jahre hinein klassische Familienhaushalt mit vier bis fünf Personen verliert<br />
immer mehr an Bedeutung, während die 1- und 2-Personen-Haushalte sowohl prozentual<br />
wie auch absolut zunehmen.<br />
Diese übergeordneten Tendenzen schlagen sich auch im Landkreis Cuxhaven nie<strong>der</strong>.<br />
Je kleinräumiger <strong>der</strong> betrachtete Raum ist, desto stärker wirken sich jedoch<br />
zusätzlich spezielle Son<strong>der</strong>entwicklungen wie beispielsweise Baulandausweisungen,<br />
Unternehmensansiedlungen bzw. -aufgaben usw. aus. Durch das Fortschrei-
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
ben bisheriger Trends können diese Entwicklungen im kommunalen Maßstab daher<br />
nur sehr bedingt erfasst und vorhergesehen werden.<br />
Um den Auswirkungen des demografischen Wandels innerhalb des Gebietes <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde entgegenzuwirken, sind die Einrichtungen für Kin<strong>der</strong>- und Jugendliche<br />
im ausreichenden Maße vorzuhalten, um junge Familien in <strong>der</strong> Samtgemeinde zu halten,<br />
aber auch um neue Familien Anreize zu schaffen, sich in dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
nie<strong>der</strong>zulassen. Wie unter Ziffer 2.4.3 dargestellt, ist das Betreuungsangebot<br />
in den vorhandenen Kin<strong>der</strong>gärten mit <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong> Krippenplätze entsprechend<br />
des <strong>der</strong>zeitigen Bedarfes ausreichend bzw. kann noch ausgebaut werden. Derzeit ist<br />
vorgesehen, in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum einen neuen Kin<strong>der</strong>garten als Ersatz eines bestehenden<br />
Kin<strong>der</strong>gartens zu errichten, mit dem aber eine Erhöhung <strong>der</strong> Betreuungsplätze<br />
verbunden ist. Auch wurde im Bereich <strong>der</strong> „Valge“ eine weitere Fläche zur Errichtung<br />
eines Kin<strong>der</strong>gartens vorgesehen, so dass bei einem Anstieg des Bedarfs reagiert<br />
werden kann. Gerade für berufstätige Eltern ist das Betreuungsangebot auch von den<br />
Betreuungszeiten her für die Kin<strong>der</strong> sehr ansprechend.<br />
Darüber hinaus stehen im Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde alle Schulformen (ausgenommen<br />
Gymnasium) zur Verfügung. Diese bieten durch das Angebot <strong>der</strong> Ganztagsgrundschulen<br />
eine ganztägige Betreuung an, die berufstätigen Eltern viele Möglichkeiten eröffnet.<br />
In allen Gemeinden stehen entsprechende Einrichtungen für Jugendliche in Form von<br />
Jugendtreffs, Freizeitstätten aber auch sportliche Einrichtungen zur Verfügung.<br />
Unter den genannten Aspekten zeigt sich in <strong>der</strong> Samtgemeinde, dass das Betreuungsangebot<br />
für junge Familien mit Kin<strong>der</strong>n gut ausgeprägt ist und noch ausgebaut werden<br />
kann.<br />
Im Gegenzug ist <strong>der</strong> Samtgemeinde aber auch bewusst, dass <strong>der</strong> Anteil an älteren und<br />
hochbetagten Menschen zunehmen wird und hier entsprechende Maßnahmen zu<br />
ergreifen sind. Es befinden, sich wie unter Ziffer 2.4.3 dargelegt, Seniorenheime als<br />
auch Wohnen in Form des Betreuten Wohnens im Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde. Auch<br />
wurde mit <strong>der</strong> Einführung des Anrufsammeltaxis die Mobilität <strong>der</strong> Älteren innerhalb <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde verbessert. Ziel <strong>der</strong> Samtgemeinde ist es, entsprechende Einrichtungen<br />
für altersgerechtes Wohnen sowie entsprechende Pflege- und Hilfedienste zu för<strong>der</strong>n<br />
und zu unterstützen.<br />
Für den hier vorliegenden Flächennutzungsplan bedeutet das, dass neue Bauflächen<br />
im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang auszuweisen sind, die eine räumliche Nähe zu Gebieten mit<br />
vorhandener Infrastruktur und Arbeitsplätzen aufweisen bzw. über das ÖPNV-Netz<br />
hiermit verbunden sind. Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung sollten<br />
demzufolge in den Siedlungsschwerpunkten <strong>der</strong> Samtgemeinde, also insbeson<strong>der</strong>e in<br />
Dorum mit Dorum-Neufeld, Wremen und Midlum mit den dort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen,<br />
geschaffen werden.<br />
Eine Konzentration <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung in den v. g. Ortschaften darf jedoch nicht<br />
zu einer Stagnation bzw. rückläufigen Entwicklung in den übrigen Ortschaften führen,<br />
da hierdurch eine Abwan<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> jungen Bevölkerungsschicht und somit eine Überalterung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung und Gefährdung <strong>der</strong> dort noch vorhandenen Infrastruktur zu<br />
befürchten ist. Aus diesem Grunde sind auch in den kleineren Ortschaften Bauflächen<br />
bereitzuhalten, die zumindest eine Eigenentwicklung ermöglichen (siehe nachfolgende<br />
Tabelle).<br />
42
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mit <strong>der</strong> Raumordnungsbehörde des Landkreises Cuxhaven wurde abgestimmt, in welcher<br />
Flächengröße ein Vorhalten von Wohnbauland für die einzelnen Gemeinden<br />
raumordnerisch verträglich ist, die <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind:<br />
Gemeinde Wohnbauland<br />
Cappel 2,38 ha<br />
Dorum 25,59 ha<br />
Midlum 9,63 ha<br />
Misselwarden 1,82 ha<br />
Mulsum 1,90 ha<br />
Padingbüttel 1,89 ha<br />
Wremen 8,69 ha<br />
Unter Berücksichtigung noch vorhandener Baulandreserven größeren Umfangs (Flächen<br />
mit einer Größe von ca. 1 ha) werden in den Gemeinden folgende Wohnbauflächen<br />
neu ausgewiesen:<br />
Gemeinde<br />
Neu ausgewiesenes<br />
Wohnbauland<br />
Cappel 0,56 ha<br />
Dorum 25,59 ha<br />
Midlum 4,34 ha<br />
Misselwarden 1,82 ha<br />
Mulsum 1,90 ha<br />
Padingbüttel 1,89 ha<br />
Wremen 5,03 ha<br />
Der Samtgemeinde ist bewusst, dass durch eine weitere Entwicklung kleinerer Ortschaften,<br />
wie z. B. in Misselwarden und Padingbüttel, von den Bewohnern infrastrukturelle<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden, die nicht in vollem Umfang in allen Ortschaften<br />
erfüllt werden können, so dass die ausreichend vorhandenen Einrichtungen in den größeren<br />
Ortschaften mitgenutzt werden müssen. Durch eine Eigenentwicklung <strong>der</strong> kleineren<br />
Ortschaften wird aber erst <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> dort noch vorhandenen Infrastruktur<br />
- auch <strong>der</strong> ÖPNV-Verbindungen zu den Siedlungsschwerpunkten - ermöglicht, da nur<br />
so eine weitere Ausnutzung erreicht werden kann. Hierdurch wird die Lebensqualität<br />
aller Bewohner erhalten bzw. erhöht, so dass ein langfristiger Bestand möglich ist.<br />
43
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Festzustellen ist, dass gravieren<strong>der</strong> Gebäudeleerstand bzw. für bauliche Verdichtung<br />
geeignete Baulücken nicht vorhanden sind, die eine Reduzierung <strong>der</strong> unmittelbar an<br />
den Ortsrän<strong>der</strong>n angrenzenden neu ausgewiesenen Bauflächen rechtfertigen würde.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Samtgemeinde eingehenden Kaufverträge ist nachvollziehbar,<br />
dass ein langjähriger Gebäudeleerstand im Samtgemeindegebiet nicht gegeben ist.<br />
Ferner werden interne Statistiken über die vorhandenen Baugebiete geführt, um einen<br />
Überblick über den Stand <strong>der</strong> verfügbaren Grundstücke zu haben. Auch in älteren Baugebieten<br />
ist ein langfristiger Leerstand nicht zu beobachten. Der vereinzelt in den einzelnen<br />
Ortslagen vorhandene Gebäudeleerstand bezieht sich überwiegend auf die für<br />
den Einzelhandel / Kleingewerbe genutzte Bausubstanz, die nach kurzer Übergangszeit<br />
wie<strong>der</strong> einer Nutzung zugeführt werden kann.<br />
Wobei anzumerken ist, dass die neu ausgewiesenen Bauflächen zu den vorhandenen<br />
und als ausreichend angesehenen Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Entfernung<br />
bzw. mit dem Fahrrad problemlos erreicht werden können. (Das Grundzentrum Dorum<br />
kann von den übrigen Ortschaften mit dem Bus bzw. dem Anrufsammeltaxi angefahren<br />
werden.)<br />
Ferner ist anzumerken, dass eine Unterversorgung bzgl. <strong>der</strong> sozialen Infrastruktur, <strong>der</strong><br />
Dienstleistungen für den täglichen und periodischen Bedarf im Samtgemeindegebiet<br />
nicht gegeben ist.<br />
Bedingt durch die sinkenden Bevölkerungszahlen sind die Kosten <strong>der</strong> Infrastruktur von<br />
immer weniger Einwohnern zu tragen. Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass in <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
ein geringer Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist, ist die Samtgemeinde<br />
aber <strong>der</strong> Auffassung, dass die samtgemeindlichen Infrastrukturkosten von <strong>der</strong> Kommune<br />
/ den Einwohnern weiterhin wie bisher getragen werden können.<br />
Der Marktwert <strong>der</strong> vorhandenen Gebrauchtimmobilien in den einzelnen Gemeinden ist<br />
durch die Neuausweisung von Bauland nach Auffassung <strong>der</strong> Samtgemeinde nicht erkennbar<br />
beeinträchtigt und eine Beeinträchtigung ist auch nicht zu erwarten. Hier gilt<br />
das Prinzip <strong>der</strong> freien Marktwirtschaft, auf das <strong>der</strong> hier vorliegende Flächennutzungsplan<br />
nicht einwirken will und auch nicht kann.<br />
4. Planung<br />
Die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bestehen Vorgaben und Erfor<strong>der</strong>nisse erarbeitete Zielkonzeption<br />
für die zukünftige Entwicklung des Samtgemeindegebietes wird nun<br />
bauleitplanerisch in nachfolgend erläuterter Weise umgesetzt.<br />
Die vorliegende Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes orientiert sich dabei zunächst<br />
an den bestehenden Darstellungen des <strong>der</strong>zeit wirksamen Flächennutzungsplanes<br />
<strong>einschließlich</strong> seiner Än<strong>der</strong>ungen, die auf <strong>der</strong> Grundlage des Bestandes an Bebauung<br />
überprüft und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es wird hierbei zugunsten<br />
des generalisierten Charakters des Flächennutzungsplanes auf die spezifizierte<br />
Darstellung von Baugebieten verzichtet (ausgenommen die Son<strong>der</strong>gebiete). Nachfolgend<br />
werden die, in den einzelnen Mitgliedsgemeinden vorgesehenen, Än<strong>der</strong>ungen /<br />
Ergänzungen aufgelistet.<br />
Der Flächennutzungsplan sieht in den Außendeichsflächen in Dorum-Neufeld und<br />
Wremen die Darstellung von Bauflächen vor. Im Einzelnen handelt es sich um einge-<br />
44
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
schränkte Son<strong>der</strong>gebiete die <strong>der</strong> Erholung dienen, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Camping“,<br />
Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Hafen“, Flächen für den<br />
Gemeinbedarf und Parkplatzflächen. Eine Erfor<strong>der</strong>lichkeit gemäß §1 Abs. 2 BauGB ist<br />
nur dann gegeben, wenn eine Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen grundsätzlich möglich ist.<br />
Gegen eine Umsetzung könnte hier §2 <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung vom 24. März 1982<br />
sprechen, da die Errichtung von baulichen Anlagen jeglicher Art im Deichvorland verboten<br />
ist.<br />
Die untere Deichbehörde kann zur Befreiung von den Verboten aber Ausnahmen (§4)<br />
genehmigen, so dass ein generelles Bauverbot im Deichvorland nicht besteht.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> im Deichvorland dargestellten Flächen wurden bereits entsprechende<br />
Maßnahmen geplant und umgesetzt, für die die erfor<strong>der</strong>lichen Ausnahmegenehmigungen<br />
(§4 <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung) durch die untere Deichbehörde erteilt wurden.<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt nunmehr die planungsrechtliche<br />
Absicherung <strong>der</strong> vorhandenen und in Planung befindlichen Nutzungen.<br />
Insofern ergibt sich kein Wi<strong>der</strong>spruch zwischen <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung und dem<br />
Flächennutzungsplan, so dass die Erfor<strong>der</strong>lichkeit gemäß §1 Abs. 3 BauGB gegeben<br />
ist.<br />
Die Samtgemeinde ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Neuausweisung von Wohnbauflächen,<br />
gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen, Son<strong>der</strong>gebieten, Grün- und Verkehrsflächen<br />
in den einzelnen Ortschaften entsprechend ihrer jeweiligen städtebaulichen<br />
und raumordnerischen Bedeutung bzw. Funktion sowie ihrer zu erfüllenden sozialen,<br />
kulturellen und ökonomischen Aufgaben innerhalb <strong>der</strong> Samtgemeinde, unter Wahrung<br />
des Orts- und Landschaftsbildes, bedarfsgerecht und zukunftsorientiert vorgenommen<br />
wurde.<br />
Anmerkung: Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass bei den neu ausgewiesenen Wohnbaugebieten<br />
konkrete Planungsvorstellungen bzw. <strong>der</strong> Erschließung und <strong>der</strong> Zuordnung von<br />
Bau- und Grünflächen noch nicht bestehen, verzichtet die Samtgemeinde im Rahmen<br />
des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes auf die Darstellung von Grünflächen innerhalb<br />
<strong>der</strong> ausgewiesenen Wohnbauflächen.<br />
Die Darstellung von Grünflächen wäre im Rahmen des Entwicklungsgebotes verbindlich.<br />
Da aber <strong>der</strong>zeit die Detailplanung noch nicht bekannt ist, wird eine entsprechende<br />
Darstellung nicht vorgenommen. Dennoch werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />
entsprechende Grünzüge berücksichtigt. Eine Reduktion des Kompensationsdefizits<br />
würde sich ebenfalls nicht ergeben, da bei <strong>der</strong> Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />
mögliche Grünflächen berücksichtigt werden. Wie sich aus zurückliegenden<br />
Bauleitplanungen ergibt, liegt <strong>der</strong> Anteil an geschaffenen Grünflächen und Grünzügen<br />
bei durchschnittlich 12 % <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> Baugebiete. Dieser Anteil fließt bei <strong>der</strong><br />
Ermittlung des Kompensationsbedarfs mit ein.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzbarkeit des Planungszieles <strong>der</strong> Samtgemeinde,<br />
Baugrundstücke zu akzeptablen Preisen zur Entwicklung <strong>der</strong> Ortschaften im<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Umfang vorzuhalten, auch von <strong>der</strong> Verfügbarkeit von Alternativen abhängig<br />
ist, so dass die Möglichkeit bestehen muss, zum Zeitpunkt des Bedarfs von<br />
mehreren geeigneten Bereichen eine Fläche auswählen zu können.<br />
45
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Nachfrage sowie die Möglichkeit, diese zu akzeptablen Preisen decken zu können,<br />
sind jedoch nicht die einzigen Kriterien für kommunale Planungen. Vielmehr ist bei dieser<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgrund des §1 Abs. 5 Satz 1 des<br />
BauGB auch das Gebot <strong>der</strong> Nachhaltigkeit zu beachten.<br />
Auf die Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB bzgl. <strong>der</strong><br />
neu entwickelten Bauflächen, die Arrondierung bisheriger Freibereiche zu bestehenden<br />
Bauflächen sowie auch die Erweiterung von Grün- und Verkehrsflächen wird in den<br />
einzelnen Mitgliedsgemeinden im Rahmen des Umweltberichtes (Teil II dieser Begründung)<br />
näher eingegangen und die betroffenen Flächen detailliert beschrieben und bewertet.<br />
4.1 Gemeinde Cappel<br />
Die Gemeinde Cappel hat eine Flächengröße von 8,25 km² und hat mit Stand vom<br />
30.06.2010 704 Einwohner.<br />
Das Ortsbild wird geprägt vom alten Ortskern um die Kirche und von einer Straßenrandbebauung<br />
(überwiegend Wohnbebauung) entlang <strong>der</strong> Kreisstraße (K 71) und des<br />
„Dorumer Weges“ (Gemeindeverbindungsstraße) sowie durch die Bebauung nördlich<br />
<strong>der</strong> Straße „Arp-Schnitger-Straße“.<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung neu ausgewiesenen Wohnbauflächen in einer Größe<br />
von insgesamt 2,38 ha wurden unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven<br />
von ca. 2,04 ha nunmehr auf 0,56 ha reduziert.<br />
Die neuausgewiesene Fläche befindet sich nordöstlich <strong>der</strong> Straße „Im Felde“. Mit <strong>der</strong><br />
Ausweisung dieser Fläche wird die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 6<br />
„Im Felde“ sinnvoll ergänzt. Darüber hinaus sind alle erfor<strong>der</strong>lichen Versorgungsleitungen<br />
vorhanden bzw. können erweitert werden.<br />
Mit den vorhandenen Baulandreserven und <strong>der</strong> neu ausgewiesenen Fläche wird mittel-<br />
bis langfristig <strong>der</strong> Bedarf an Bauland in <strong>der</strong> Gemeinde Cappel gedeckt und insbeson<strong>der</strong>e<br />
den ortsansässigen jungen Familien die Errichtung eines Eigenheims in ihrem Heimatort<br />
ermöglicht.<br />
An <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Darstellung <strong>der</strong> gemischten Bauflächen im Ortskern sowie entlang<br />
<strong>der</strong> „Bahnhofstraße“, <strong>der</strong> „Mühlenstraße“, des „Dorumer Weges“ wird festgehalten.<br />
Zwar herrscht <strong>der</strong>zeit eine Wohnnutzung vor, dennoch wird mit <strong>der</strong> Beibehaltung dieser<br />
gemischten Bauflächen im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Cappel die Möglichkeit gegeben<br />
bleiben, hier nicht störende Gewerbebetriebe neben dem Wohnen zu schaffen.<br />
Darüber hinaus wurde eine im „alten“ Flächennutzungsplan dargestellte und 1,21 ha<br />
große Fläche für Versorgungsanlagen mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Abwasser“ (siehe<br />
nachfolgenden Planausschnitt, Ziffer 1) aufgehoben, da die Kläranlage aufgegeben<br />
wurde und somit eine bauleitplanerische Absicherung nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
46
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-<br />
Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1. Fläche für die Landwirtschaft 1,21<br />
2. Wohnbaufläche<br />
3. Wohnbaufläche<br />
4. Wohnbaufläche<br />
5. Wohnbaufläche<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
ENTFÄLLT<br />
1,84<br />
REDUZIERT<br />
0,20<br />
REDUZIERT<br />
0,36<br />
ENTFÄLLT<br />
2,31<br />
6. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
0,56<br />
ENTFÄLLT<br />
7. Wohnbaufläche<br />
0,46<br />
Summe 1,77<br />
reduziert<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
Fläche für Versorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Abwasser"<br />
Keine Darstellung (Fläche für die<br />
Landwirtschaft)<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />
Keine Darstellung (Fläche für die<br />
Landwirtschaft)<br />
Keine Darstellung (Fläche für die<br />
Landwirtschaft)<br />
Keine Darstellung (Fläche für die<br />
Landwirtschaft)<br />
Keine Darstellung (Fläche für die<br />
Landwirtschaft)<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden<br />
47
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
4.2 Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Die Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld hat eine Flächengröße von<br />
24,31 km² und mit Stand vom 30.06.2010 3.623 Einwohner. Die Gemeinde ist Schwerpunkt<br />
des Fremdenverkehrs mit vielfältigen Erholungs- und Kureinrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
am Dorumer Tief.<br />
Durch seine vorausschauende Wohnbau- und Ansiedlungspolitik in den Bereichen<br />
Handel, Dienstleistung und Gewerbe entwickelt sich Dorum immer mehr zu einem attraktiven<br />
Wohn- und Gewerbestandort.<br />
Die Bevölkerungsentwicklung (siehe Ziffer 3) in <strong>der</strong> Samtgemeinde belegt im Übrigen,<br />
dass die Wohnbauentwicklung nicht in erster Linie auf Wohnungswechsel aufgrund<br />
unzureichenden Wohnraums innerhalb <strong>der</strong> Samtgemeinde, son<strong>der</strong>n vor allem auf einen<br />
beachtlichen Zuwachs infolge Geburtenüberschuss und durch Zuwan<strong>der</strong>ung beruht.<br />
Parallel zur Bevölkerungsentwicklung ist eine positive Entwicklung in <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Infrastruktur des Grundzentrums Dorum zu verzeichnen.<br />
Die Gemeinde Dorum hat die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums innerhalb<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wahrzunehmen und somit u. a. auch die Verpflichtung,<br />
in ausreichendem Maße Wohnbauland zur Verfügung zu stellen.<br />
Mit dem hier vorliegenden Flächennutzungsplan werden ca. 26 ha zusätzliche Wohnbauflächen<br />
(siehe nachfolgenden Planausschnitt) in Ortsrandlage ausgewiesen. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> günstigen Lage, <strong>der</strong> überdurchschnittlich vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen<br />
und aufgrund <strong>der</strong> aus dem Landesraumordnungsprogramm abzuleitenden<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> Gemeinde Dorum zur Unterstützung einer positiven Bevölkerungsentwicklung,<br />
ist die Samtgemeinde Land Wursten <strong>der</strong> Auffassung, dass die Neuausweisung<br />
von Wohnbauland in <strong>der</strong> v. g. Größenordnung in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum bedarfs-<br />
und zielorientiert vorgenommen wurde.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Standortwahl hat sich die Gemeinde Dorum schon früh für die Ausweisung<br />
<strong>der</strong> Wohnbauflächen überwiegend im Westen <strong>der</strong> Gemeinde entschieden, da die<br />
Gewerbeflächenerweiterungen im Osten (östlich <strong>der</strong> Bahn) erfolgen. Die für eine zusätzliche<br />
Wohnbebauung vorgesehenen Bereiche stellen - auch unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> geplanten bzw. schon teilweise hergestellten Ortsentlastungsstraßen - eine Arrondierung<br />
<strong>der</strong> vorhandenen Wohnbebauung in diesem Bereich dar.<br />
Die nördlich <strong>der</strong> Reitsportanlage ausgewiesene Wohnbaufläche (siehe nachfolgenden<br />
Planausschnitt Ziffer 10), die über die Bahnhofsstraße und im weiteren Verlauf über die<br />
Zuwegung zur Schießsportanlage, sowie über eine Anbindung an die Alsumer Straße<br />
erschlossen werden soll, dient <strong>der</strong> Ortsrandabrundung sowie <strong>der</strong> Herstellung einer Verbindung<br />
zwischen <strong>der</strong> vorhandene Bebauung an <strong>der</strong> Alsumer Straße und <strong>der</strong> Bahnhofstraße.<br />
Darüber hinaus wird hier ein Fläche geschaffen, die Bauwilligen, die nicht in den<br />
Bereich <strong>der</strong> westlich ausgewiesenen Wohnbauflächen ziehen möchten, eine Alternative<br />
bietet, da innerhalb des Ortes keine freien Grundstücke vorhanden sind. Mit Rücksicht<br />
auf den im Westen unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb, <strong>der</strong> bereits<br />
teilweise von Wohnbebauung umgeben ist und mit Rücksicht auf die südlich angrenzende<br />
Reitsportanlage, werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung entsprechende<br />
Abstände durch geeignete Maßnahmen (z. B. Grünflächen, Ausgleichsflächen)<br />
48
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
eingehalten bzw. erst nach Aufgabe <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebsstätte diese Fläche<br />
einer Wohnbebauung zugeführt.<br />
Ferner ist anzumerken, dass die im rückwärtigen Bereich <strong>der</strong> Straßenrandbebauung<br />
entlang <strong>der</strong> Speckenstraße neu ausgewiesene gemischte Baufläche (siehe nachfolgenden<br />
Planausschnitt Ziffer 20) für bauliche Erweiterungen auf den einzelnen Baugrundstücken<br />
vorgesehen ist. Hier ist, angrenzend an bestehende Gebäudestruktur,<br />
eine kleingewerbliche Nutzung entsprechend §6 BauNVO vorgesehen (teilweise schon<br />
vorhanden). Öffentliche Erschließungsstraßen sind in diesem Bereich nicht geplant.<br />
Mit <strong>der</strong> Ausweisung einer gemischten Baufläche, <strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> rückwärtig angrenzenden<br />
privaten Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Gartenbaubetrieb“ (siehe nachfolgenden<br />
Planausschnitt Ziffer 29 u. 30), soll das Betriebsgelände des dort ansässigen<br />
Gartenbaubetriebes (<strong>einschließlich</strong> seiner an <strong>der</strong> Speckenstraße gelegenen Betriebsgebäude)<br />
in seinem Bestand gesichert bzw. Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt<br />
werden und darüber hinaus die innerhalb <strong>der</strong> OD gelegenen Baulücken in <strong>der</strong> Straßenrandbebauung<br />
geschlossen werden, da alle erfor<strong>der</strong>lichen Infrastruktureinrichtungen<br />
(Erschließung, Ver- und Entsorgung) bereits vorhanden sind.<br />
Die am westlichen Ortsrand von Dorum gelegene Hengststation des Landgestütes Celle<br />
wird an diesem Standort zukünftig fortgeführt. Um diese planungsrechtlich zu sichern,<br />
wurde für diesen Bereich eine gemischte Baufläche (siehe nachfolgenden Planausschnitt<br />
Ziffer 2A) dargestellt.<br />
Darüber hinaus besteht in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum, die Nachfrage nach Baugrundstücken,<br />
auf denen die Ansiedelung eines kleinen Gewerbebetriebes mit gleichzeitiger<br />
Wohnnutzung zulässig ist. Gebiete, in denen dieses ohne Einschränkungen möglich ist,<br />
stehen nicht zur Verfügung.<br />
Da nicht störende Gewerbetriebe auch in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig<br />
sind, haben sich diese teilweise dort angesiedelt. Wie sich jedoch zeigt, führt dieses zu<br />
Problemen mit den an<strong>der</strong>en Anliegern, die sich durch den entstehenden Anlieferverkehr<br />
als auch durch die Nutzung des öffentlichen Parkraums durch die Firmenfahrzeuge<br />
gestört fühlen.<br />
Des Weiteren wäre eine Ansiedelung im Gewerbegebiet möglich. Auch dieses ist für<br />
eine Familie mit kleinen Kin<strong>der</strong>n unter Betrachtung <strong>der</strong> vorhandenen Gewerbebetriebe<br />
mit dem LKW-Verkehr und den Lärmbelastungen ungünstig.<br />
Die Darstellung <strong>der</strong> Fläche als gemischte Baufläche erfolgt unter an<strong>der</strong>em auch aufgrund<br />
des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes auf dem ebenfalls die Hengststation<br />
untergebracht ist. Mit <strong>der</strong> Darstellung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Festsetzung eines Dorfgebietes geschaffen. Neben <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzung sind hier ebenfalls Wohngebäude sowie nicht wesentlich störende<br />
Gewerbebetriebe zulässig.<br />
Sollte <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> Hengststation in später Zukunft aufgegeben und eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung nicht weiter betrieben werden, liegen die Voraussetzungen für die<br />
Schaffung eines Mischgebietes vor.<br />
Seitens <strong>der</strong> Samtgemeinde wird mit dieser Darstellung auf die bestehende Nachfrage<br />
nach Grundstücken, die auch einer gewerblichen Nutzung zugänglich sind und dem<br />
49
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wunsch nach einem ruhigeren Wohnen entsprochen. Unter Berücksichtigung, dass<br />
eine Ansiedelung nur von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben möglich ist,<br />
ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die vorhandene und zukünftig geplante<br />
umliegende Wohnbebauung.<br />
Die Ausweisung <strong>der</strong> Fläche in unmittelbarer Anbindung an die vorhandenen Wohnbauflächen<br />
stellt eine städtebauliche Ergänzung des gesamten Gebietes dar, da somit ein<br />
Zusammenwirken von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Zudem ist die verkehrliche<br />
Erschließung des Anlieferverkehrs über die vorhandene Karl-Olfers-Straße und<br />
dem Themelner Weg gegeben.<br />
Auch bei einer rein landwirtschaftlichen Folgenutzung ist heute schon eine gegenseitige<br />
Rücksichtnahme geboten, da bereits Wohnbebauung unmittelbar an die Flächen angrenzt<br />
bzw. zulässig ist (siehe Bebauungsplan Nr. 38 „Themeler Viertel“).<br />
Hinsichtlich des gewerblichen Flächenbedarfs wird in Dorum <strong>der</strong> bestehende Standort<br />
östlich <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven / Cuxhaven durch Arrondierung umgeben<strong>der</strong> Flächen<br />
entsprechend erweitert. Die Bereitstellung zusätzlicher Gewerbeflächen ist auch<br />
unter dem Aspekt zu sehen, dass die Mitgliedsgemeinden zusätzliche Wohnbauflächen<br />
ausgewiesen haben. Um ein Gleichgewicht zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung<br />
zu schaffen, ist daher die Notwendigkeit zusätzlicher gewerblicher Flächen gegeben.<br />
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Dorum nach dem Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven als Standort mit <strong>der</strong> Schwerpunktaufgabe<br />
„Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ versehen ist. Diese Festsetzung<br />
beinhaltet, dass ein umfangreiches, möglichst vielfältiges Angebot an Arbeitsstätten<br />
vorhanden sein soll, das über die örtliche Nachfrage hinausgeht, um damit Impulse<br />
für eine Belebung des Arbeitsmarktes zu geben.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde Dorum wurden für die Bereitstellung von Gewerbeflächen folgende<br />
Bebauungspläne aufgestellt:<br />
1993 BPlan 14 11,27 ha<br />
1997 BPlan 14/II 1,2 ha<br />
1999 Bplan 14/III 1,27 ha<br />
Gesamtfläche 14,24 ha<br />
Die Schaffung dieser Gewerbeflächen wurde ursprünglich für die Ansiedelung ortsansässiger<br />
Gewerbetreiben<strong>der</strong> vorgenommen.<br />
Es stellte sich aber auch vermehrt eine Nachfrage von auswärtigen Gewerbetreibenden<br />
ein, so dass die Flächen in <strong>der</strong> Zeit von 1993 bis 2002 verkauft und bebaut wurden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> anhaltenden Nachfrage wurden im Jahr 2001 mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ weitere 9,3 ha Gewerbeflächen<br />
geschaffen.<br />
Von den insgesamt 23,54 ha Gewerbeflächen stehen zurzeit noch 6,46 ha zur Verfügung.<br />
Dazu liegen <strong>der</strong> Gemeinde Dorum Anfragen vor.<br />
Unter Berücksichtigung, dass innerhalb von 14 Jahren (bis heute) bereits Flächen von<br />
insgesamt 17,08 ha bebaut wurden und <strong>der</strong> Flächennutzungsplan für die Zeit von 15<br />
50
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
bis 20 Jahren aufgestellt wird, ist die zusätzliche Ausweisung von 12 ha gerechtfertigt,<br />
so dass für diesen Zeitraum ca. 18,5 ha zur Verfügung gestellt werden können und <strong>der</strong><br />
Bedarf langfristig gedeckt wird.<br />
Das bestehende Gewerbegebiet und die Erweiterungsflächen sind durch die Bahnlinie<br />
Bremerhaven-Cuxhaven deutlich von <strong>der</strong> geschlossenen Ortslage (mit Geschäftsbereichen,<br />
Wohnnutzung und Fremdenverkehrseinrichtungen) abgesetzt und durch diese<br />
Lage bei den vorherrschenden westsüdwestlichen Windlagen hinsichtlich <strong>der</strong> ggf. von<br />
einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionskonflikte (Lärm, Rauch etc.) optimal gelegen,<br />
so dass mit Einschränkungen / Auflagen für ansiedlungswillige Betriebe in diesem<br />
Bereich nicht zu rechnen ist.<br />
Gemäß <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung des RROP 2002 des Landkreises Cuxhaven<br />
liegt eine Teilfläche <strong>der</strong> neu ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen in einem „Vorsorgegebiet<br />
für Natur und Landschaft“. Die Samtgemeinde ist nach Abwägung aller Belange<br />
aber <strong>der</strong> Auffassung, dass die Ausweisung von zusätzlichen Gewerbeflächen in<br />
diesem Bereich aus den v. g. Gründen raumordnerisch und städtebaulich vertretbar<br />
bzw. sinnvoll ist (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Teil II, Ziffer 3.2.2 sowie<br />
Anlage Brut- und Rastvogelerfassung).<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Der Ortsteil Dorum-Neufeld ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 für den<br />
Landkreis Cuxhaven als Vorranggebiet für „Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />
durch die Bevölkerung“ und darüber hinaus als Standort mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />
„Erholung“ und „Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Dazu wird im RROP<br />
ausgeführt, dass „<strong>der</strong> Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im<br />
Landkreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und Landschaft zu erhalten<br />
und weiterzuentwickeln“ ist. „Um Nutzungskonflikte zu verringern, ist die Entwicklung<br />
des Fremdenverkehrs auf beson<strong>der</strong>s geeignete Gebiete zu konzentrieren.“ Mit <strong>der</strong><br />
Ausweisung von zusätzlichen Ferienhausgebieten in Dorum-Neufeld wird dem RROP<br />
2002 des Landkreises Cuxhaven somit entsprochen.<br />
In dem Ortsteil Dorum-Neufeld wurden mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bebauungspläne<br />
Nr. 15A „Ferienzentrum am Dorumer Tief“<br />
VEP Nr. 15A/II „Ferienzentrum am Dorumer Tief“<br />
Nr. 15B „Lührentrift“<br />
Nr. 16 „Dorumer Neufeld“<br />
Nr. 16, 2. Än<strong>der</strong>ung „Dorumer Neufeld“<br />
Nr. 16, 3. Än<strong>der</strong>ung „Dorumer Neufeld“<br />
Nr. 39 „Ferienhausgebiet südlich Sieltrift“<br />
ca. 350 Grundstücke auf einer Bruttobaufläche von ca. 26,9 ha für die Errichtung von<br />
Ferienhäusern geschaffen. Innerhalb <strong>der</strong> Geltungsbereiche <strong>der</strong> Bebauungspläne Nr.<br />
15A „Ferienzentrum am Dorumer Tief“, Nr. 16 „Dorumer Neufeld inkl. <strong>der</strong> 2. und 3. Än<strong>der</strong>ung<br />
sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15A/II „Ferienzentrum am Dorumer<br />
Tief“ stehen keine Grundstücke mehr zur Verfügung.<br />
51
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
In den Bereichen <strong>der</strong> Bebauungspläne Nr. 15B „Lührentrift“, Nr. 39 „Ferienhausgebiet<br />
südlich Sieltrift“ stehen auf einer Bruttofläche von ca. 3,8 ha ca. 96 Grundstücke noch<br />
zur Verfügung.<br />
Unter Berücksichtigung, dass die Bebauung von 244 Grundstücken in kürzester Zeit<br />
erfolgt ist (hauptsächlich in <strong>der</strong> Zeit von 1995 bis 2005) ist davon auszugehen, dass<br />
kurz- bis mittelfristig die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke ebenfalls einer<br />
Bebauung zugeführt werden. In den oben genannten Zeitraum wurden 22,9 ha Bauland<br />
für die Errichtung von Ferienhäusern in Anspruch genommen und entsprechend bebaut,<br />
so dass für die nächsten 15 Jahre mit einem zusätzlichen Bedarf von 34,35 ha<br />
(2,29 ha pro Jahr) zu rechnen ist. Abzüglich <strong>der</strong> noch vorhandenen 3,8 ha ergibt das<br />
einen prognostizierten Bedarf von 30,55 ha Bruttobaufläche für die Errichtung von Ferienhäusern.<br />
Nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung Land Wursten ist die Nachfrage zur Anmietung von<br />
einzelnen Ferienhäusern höher als von Ferienwohnungen.<br />
Der Samtgemeinde Land Wursten ist durchaus bewusst, dass <strong>der</strong> Bau von Ferienhäusern<br />
in den letzten 3 Jahren zurückgegangen ist. Dennoch ist sie <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />
es erfor<strong>der</strong>lich ist, die Voraussetzungen für entsprechende fremdenverkehrliche Einrichtungen<br />
zu schaffen. Vor allem auch unter dem Aspekt, dass wie unter 2.5 <strong>der</strong> Begründung<br />
dargelegt, ein stetiger Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen in <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten zu verzeichnen ist. Seit dem Jahr 2001 liegt die <strong>Anzahl</strong><br />
<strong>der</strong> Übernachtungen deutlich über 1 Mio. Um einem weiteren Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und<br />
Übernachtungszahlen gerecht zu werden, bedarf es daher <strong>der</strong> Bereitstellung ausreichen<strong>der</strong><br />
Einrichtungen.<br />
Da die Samtgemeinde Land Wursten eine weitere Stärkung Dorums als Nordseebad<br />
betreibt, wurden daher ca. 25,18 ha „Ferienhausgebiet“ neu ausgewiesen, die den Bedarf<br />
für die nächsten 15-20 Jahre decken sollen. Mit <strong>der</strong> Unterschreitung des prognostizierten<br />
Bedarfs um ca. 5 ha wird dem <strong>der</strong>zeitigen Baurückgang Rechnung getragen.<br />
Es wurde die Verlängerung <strong>der</strong> Prädikatierung als Nordseebad beantragt, die jedoch<br />
nicht in Aussicht gestellt wurde. Daher wurde ein Antrag auf das Prädikat „Küstenbadeort“<br />
gestellt. Um die Voraussetzungen als „Küstenbadeort“ zu erfüllen, bedarf es <strong>der</strong><br />
Schaffung einer parkähnlichen Grünfläche im Bereich von Dorum-Neufeld. Aus diesem<br />
Grund wurde südwestlich <strong>der</strong> Zuwegung zu dem Leuchtturm Oberfeuer Eversand im<br />
Außendeich eine Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen. Die<br />
bisherige Ausweisung als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“ entfällt<br />
für diesen Bereich.<br />
Die vorhandenen Häuser und Außenanlagen <strong>der</strong> Ferienhausgebiete werden durch die<br />
unterschiedlichen Betreiber verwaltet. Hierzu gehören auch die Instandhaltung <strong>der</strong> Gebäude<br />
sowie die Pflege <strong>der</strong> Außenanlagen. Mithin erfolgt die Anpassung an mo<strong>der</strong>ne<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ferienhausgebiete. Dieses liegt im Interesse <strong>der</strong> Betreiber, um so<br />
ein attraktives Angebot an Ferienhäusern vorhalten zu können und eine entsprechende<br />
Auslastung zu erreichen. Maßnahmen, die die Gestaltung <strong>der</strong> älteren Ferienhausgebiete<br />
steuern, sind daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass bei den neu ausgewiesenen Baugebieten konkrete Planungsvorstellungen<br />
bzw. <strong>der</strong> Erschließung und <strong>der</strong> Zuordnung von Bau- und Grünflächen<br />
noch nicht bestehen, verzichtet die Samtgemeinde im Rahmen des hier vorlie-<br />
52
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
genden Flächennutzungsplanes auf die Darstellung von Grünflächen innerhalb <strong>der</strong><br />
ausgewiesenen Bauflächen.<br />
Die Darstellung von Grünflächen wäre im Rahmen des Entwicklungsgebotes verbindlich.<br />
Da aber <strong>der</strong>zeit die Detailplanung noch nicht bekannt ist, kann eine entsprechende<br />
Darstellung nicht vorgenommen werden. Dennoch werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />
Bauleitplanung entsprechende Grünzüge sowie eine Ortsrandeingrünung berücksichtigt.<br />
Durch die neu ausgewiesenen Fläche südwestlich <strong>der</strong> Dorumer Wasserlöse ergeben<br />
sich keine Einschränkungen für die Entwicklung des südlich von Dorum-Neufeld gelegenen<br />
Windparks „Padingbüttel“ im Rahmen eines Repowering, da sich die Einschränkungen<br />
bereits aus den geringen Abständen zu <strong>der</strong> Wohnbebauung am Padingbütteler<br />
Altendeiches ergeben. Dieses ergibt sich aus einer Planung des Windparkbetreibers,<br />
<strong>der</strong> bereits erste Untersuchungen für ein Repowering, das Anlagen mit einer Gesamthöhe<br />
von 99,5 m vorsieht, durchgeführt hat. Eine Umsetzung ist jedoch noch nicht gegeben,<br />
da das <strong>der</strong>zeitige Regionale Raumordnungsprogramm eine Höhenbeschränkung<br />
von 60 m vorsieht. Hier bleibt das <strong>der</strong>zeit durch den Landkreis Cuxhaven betriebene<br />
Neuaufstellungsverfahren abzuwarten. Der erste Entwurf des RROP sieht keine<br />
Höhenbeschränkungen mehr vor.<br />
Der Ortsteil Dorum-Neufeld stellt sich als ein schmaler Streifen dar. Hier liegt <strong>der</strong><br />
Schwerpunkt des Tourismus, <strong>der</strong> in diesem Bereich weiter ausgebaut werden soll. Mit<br />
<strong>der</strong> Ausweisung ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf den Windpark im<br />
Rahmen eines Repowering. Auch wurde bereits bei <strong>der</strong> Errichtung des Windparks <strong>der</strong><br />
Abstand von 1000 m zur Ortslage von Dorum-Neufeld nicht eingehalten.<br />
Anmerkung: Aufgrund <strong>der</strong> ersten Untersuchungen wurde festgestellt, dass im Rahmen<br />
des geplanten Repowering eine Verbesserung bzgl. Schatten / Lärm gegenüber dem<br />
Ist-Zustand eintreten wird, so dass Konflikte zwischen <strong>der</strong> zukünftigen Ferienhausbebauung<br />
und dem Windpark nicht zu erwarten sind bzw. ausgeschlossen werden können.<br />
Im Bereich des Vordeichsgeländes erfolgt die Ausweisung eines eingeschränkten Son<strong>der</strong>gebietes<br />
mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass das Vordeichsgelände überschwemmungsgefährdet ist. Daher erfolgt die Ausweisung<br />
als ein eingeschränktes Son<strong>der</strong>gebiet, da ein Betrieb in den Wintermonaten ausgeschlossen<br />
werden soll. Die <strong>Campingplätze</strong> in diesem Bereich werden nur vom 15.<br />
März bis 31. Oktober eines jeden Jahres betrieben. In <strong>der</strong> übrigen Zeit des Jahres werden<br />
die <strong>Campingplätze</strong> vollständig geräumt, so dass in <strong>der</strong> sturmflutgefährdeten Zeit<br />
durch Baukörper Beschädigungen des Deiches ausgeschlossen werden können.<br />
Ebenso können Sachschäden ausgeschlossen werden, da sämtliche baulichen Anlagen<br />
abgeräumt werden.<br />
Um für den Campingplatz ansprechende Sanitäreinrichtungen zu schaffen, ist vorgesehen,<br />
in diesem Bereich feste Gebäude zur Unterbringung von Toiletten und Duschen zu<br />
errichten. Diese werden entsprechend <strong>der</strong> Kennzeichnung <strong>der</strong> Flächen als Flächen, für<br />
die bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Naturgewalten zu ergreifen sind, sturmflutsicher<br />
hergestellt. Dadurch wird ebenfalls eine Schädigung des Deiches<br />
ausgeschlossen.<br />
53
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Innerhalb des Zeitraumes, in dem <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes läuft, erfolgt bei einer<br />
Sturmflutgefahr über ein Sturmflutwarnsystem die Warnung <strong>der</strong> Nutzer. Diese haben<br />
dann soweit erfor<strong>der</strong>lich die Plätze zu räumen. Die fest errichteten Sanitärgebäude<br />
werden dann gegen die Sturmflut gesichert. Soweit es sich um die erhöhten Bereiche<br />
<strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> handelt, bedarf es zumeist keiner Räumung <strong>der</strong> Plätze, da hier eine<br />
Überschwemmung nicht erfolgt.<br />
Es ist zu je<strong>der</strong>zeit gewährleistet, dass es zu keiner Beschädigung des Deiches kommt<br />
und Sachschäden an den Anlagen ausgeschlossen werden können.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Teilfläche 8 (Än<strong>der</strong>ung eines Campingplatzes in ein Ferienhausgebiet) ist<br />
anzumerken, dass <strong>der</strong> Bedarf an Stellplätzen hinter dem Deich nicht gegeben ist (die<br />
im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Campingplatzfläche liegt seit Jahren<br />
brach). Die <strong>Campingplätze</strong> außendeichs direkt am Wasser werden von den Tagescampern<br />
nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung bevorzugt. Auch bei den Dauercampern<br />
zeigt sich, dass die jüngeren vorrangig die außendeichs gelegenen <strong>Campingplätze</strong><br />
wählen. Wie sich zeigt, werden die <strong>Campingplätze</strong> hinter dem Deich hauptsächlich von<br />
älteren Dauercampern genutzt.<br />
Ferner ist anzumerken, dass <strong>der</strong> im Vordeichsgelände gelegene Campingplatz bereits<br />
im noch wirksamen Flächennutzungsplan als Campingplatzgebiet dargestellt ist. Für die<br />
Erweiterung liegt eine deichrechtliche Genehmigung vor. Da keine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />
im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfes vorgenommen wird,<br />
sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Eine Umweltprüfung ist daher nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Teilfläche 7 liegt am Ortsrand von Dorum-Neufeld und grenzt unmittelbar an die<br />
Gemeindegrenze zur Gemeinde Nordholz. Entlang <strong>der</strong> Straße „Am Neuen Deich“ befinden<br />
sich eine Minigolfanlage sowie ein Abstellplatz für Wohnmobile. Anschließend<br />
zeigt sich eine Straßenrandbebauung mit mehreren Wohngebäuden, an <strong>der</strong> <strong>der</strong> hier<br />
überplante Bereich mit einer Länge von ca. 90 m angrenzt. Im weiteren Verlauf <strong>der</strong><br />
Straße in <strong>der</strong> Gemeinde Nordholz wird die Bebauung fortgeführt.<br />
Die Teilflächen 7 und 8 sind hier im Zusammenhang zu betrachten, da auf diesen Flächen<br />
ein Ferienhausgebiet entstehen soll. Die Erschließung dieses Ferienhausgebietes<br />
erfolgt über die Straße „Am Neuen Deich“ (eine entsprechende Kennzeichnung wurde<br />
in die Planzeichnung vorgenommen). Darüber hinaus werden analog vorhandener Ferienhausgebiete,<br />
die Schaffung von Gemeinschaftsstellplätzen vorgesehen. Diese sind<br />
innerhalb <strong>der</strong> 50 m Anbauverbotszone anzuordnen. Daher wird dieser Bereich als private<br />
Parkplatzfläche ausgewiesen.<br />
Nach § 16 Nie<strong>der</strong>sächsisches Deichgesetz (NDG) ist die 50 m-Bauverbotszone von<br />
Anlagen aller Art freizuhalten. Von diesem Verbot kann eine Ausnahme zugelassen<br />
werden, wenn dieses im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen<br />
würde und dies mit den Belangen <strong>der</strong> Sicherheit vereinbar ist.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit hat die Untere Deichbehörde Ausnahmen zugelassen, wenn diese<br />
<strong>der</strong> Deichsicherheit dienen können. Mit <strong>der</strong> Schaffung von Stellplätzen auf einer Fläche<br />
von ca. 4.500 m² ergibt sich keine Beeinträchtigung für die Deichsicherheit, vielmehr<br />
ergibt sich hier eine Fläche, die im Deichverteidigungsfall in Anspruch genommen<br />
werden kann, und somit <strong>der</strong> Deichsicherheit dient. Mithin liegen die Voraussetzungen<br />
zur Erteilung einer deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung vor.<br />
54
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten ist nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong> Auffassung,<br />
dass die vorgenommenen Ausweisungen in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
bedarfsgerecht und zukunftsorientiert erfolgt und städtebauliche erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind.<br />
55
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
reduziert<br />
entfällt<br />
56
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1. Straßenverkehrsfläche 2,61 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
2. Wohnbaufläche 10,75 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
2.A Gemischte Baufläche 4,52 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
3.<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Parkanlage" 2,75<br />
tlw. keine Darstellung (Fläche für die<br />
Landwirtschaft) und tlw. Wohnbaufläche<br />
4. Wohnbaufläche<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
0,52 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
5. "Parkanlage"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
1,83 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
6. "Parkanlage" 2,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
7. Wohnbaufläche 9,02 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
8. Straßenverkehrsfläche 0,10 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
9. Gemischte Baufläche 0,41 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
10. Wohnbaufläche 4,73 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
11. Gemischte Baufläche 0,69 Wohnbaufläche<br />
12. Gemischte Baufläche 0,22<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Kirche"<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
13. Gemischte Baufläche 0,48 "Schule"<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
14. Zweckbestimmung "Reitsport"<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
1,21 "Schule"<br />
14.A Zweckbestimmung "Reitsport" 0,72 Wohnbaufläche<br />
15. Gemischte Baufläche 0,11<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Post"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
16. Gewerbliche Baufläche 0,05<br />
ENTFÄLLT<br />
"Parkanlage"<br />
17. Grünfläche<br />
0,11 Gemischte Baufläche<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
18. Gemischte Baufläche 0,07 "Parkanlage"<br />
19. Gewerbliche Baufläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
12,00 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
19A Boden, Natur und Landschaft 0,55 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
20. Gemischte Baufläche 0,81 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
21. Straßenverkehrsfläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
1,35 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
22. Boden, Natur und Landschaft<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
6,84 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
23. Boden, Natur und Landschaft<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
3,63 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
24. Boden, Natur und Landschaft 5,79 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
57
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
Flächen für Versorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />
25. Gewerbliche Baufläche 0,17 Zweckbestimmung (Umformerstation)<br />
tlw. keine Darstellung (Fläche für die<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
Landwirtschaft) und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
26. "Parkanlage" 0,23 Zweckbestimmung "Spielplatz"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
27. Wohnbaufläche<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
0,17 "Spielplatz"<br />
28. Zweckbestimmung "Kin<strong>der</strong>garten 0,45 Wohnbaufläche<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Sport- und<br />
28.A Zweckbestimmung "Kin<strong>der</strong>garten" 0,14 Spielanlagen"<br />
Private Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
keine Darstellung (Fläche für die<br />
29. Zweckbstimmung "Gartenbaubetrieb" 4,17 Landwirtschaft)<br />
keine Darstellung (Fläche für die<br />
30. Gemischte Baufläche 1,02 Landwirtschaft)<br />
31. Wohnbaufläche 0,06 Gemischte Baufläche<br />
keine Darstellung (Fläche für die<br />
32. Wohnbaufläche 0,07 Landwirtschaft)<br />
keine Darstellung (Fläche für die<br />
32.A Gemischte Baufläche<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
0,06 Landwirtschaft)<br />
33. Zweckbestimmung "Schule" 0,44 Wohnbaufläche<br />
34. Wohnbaufläche<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
0,27 Gemischte Baufläche<br />
35. "Parkanlage" 0,11 Wohnbaufläche<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
36. Gemischte Baufläche 0,04 "Kirche"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
37. Gemischte Baufläche<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
0,14 "Sport- und Tennisplatz"<br />
38. "Parkanlage" 0,05 Gemischte Baufläche<br />
39. Straßenverkehrsfläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
0,08 Gemischte Baufläche<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
keine Darstellung (Fläche für die<br />
40. Natur und Landschaft 19,60 Landwirtschaft)<br />
Summe 102,00<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden<br />
58
eduziert<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
59
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Öffentliche Grünflächen, mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Parkanlagen" 1,27 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Naturpfad" 0,47 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Camping" 0,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Parkanlage" 2,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
5.<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Camping" 0,67 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
6. Private Verkehrsfläche 0,81 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
9.A<br />
9.B<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
Parkplatz<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet"<br />
0,45<br />
0,81<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" 3,15<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Grünstrand" 8,85<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Strand, und Spielplatz" 0,51<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Schaubiotop" 0,27<br />
60<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Spielplatz<br />
und Parkanlage"<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Campingplatz"<br />
tlw. keine Darstellung und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Badestrand"<br />
tlw. keine Darstellung und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Badestrand"<br />
tlw. keine Darstellung und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Badestrand"<br />
Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"öffentliche Parkfläche" 0,60 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"öffentliche Parkfläche" 0,43 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"öffentliche Parkfläche" 0,40<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Freizeiteinrichtungen<br />
und Einrichtung für kulturelle Zwecke" 0,85<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Bolz- und<br />
Tennisplatz"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung ""Bolz- und<br />
Tennisplatz" und "Ponyreiten und Spielplatz"<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet"<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Einrichtungen für<br />
sportliche, kulturelle, gesundheitliche<br />
13,04 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
soziale Zwecke und Freizeiteinrichtungen" 6,57 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" 7,73 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
17.<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Hafen" 0,17 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Summe 50,99<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden
4.3 Gemeinde Midlum<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Gemeinde Midlum liegt am nordöstlichen Rand des Samtgemeindegebietes, hat<br />
eine Größe von 31,07 km² und mit Stand vom 30.06.2010 1.818 Einwohner. Midlum<br />
liegt auf <strong>der</strong> Geest bzw. am Geestrand und wird östlich <strong>der</strong> L 135 durch typische Einfamilienhausbebauung<br />
geprägt. Die historische Bebauung entwickelte sich als Straßenrandbebauung<br />
entlang <strong>der</strong> Straße „Specken“ (L 129), <strong>der</strong> Straße „Hinter <strong>der</strong> Lieth“ und<br />
<strong>der</strong> Straße „Sorthum“. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> alte Ortskern durch die unter Denkmalschutz<br />
stehende Galeriehollän<strong>der</strong>mühle geprägt.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde sind alle für eine intakte Ortschaft erfor<strong>der</strong>lichen infrastrukturellen Einrichtungen<br />
vorhanden. An Fremdenverkehrseinrichtungen werden hier u. a. vorgehalten<br />
das Quellenfreibad, zwei <strong>Campingplätze</strong> sowie lange Wan<strong>der</strong>wege durch Forst- und<br />
Heidelandschaft. Entlang <strong>der</strong> Autobahn (A 27) ist mit 70 Anlagen einer <strong>der</strong> größten<br />
Windparks Deutschlands entstanden. Midlum ist als Wohnstandort sehr begehrt, zumal<br />
die Gemeinde im Wohneinzugsbereich des Bundeswehrstandortes Nordholz liegt.<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung neu ausgewiesenen Wohnbauflächen in einer Größe<br />
von insgesamt 9,63 ha wurden unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven<br />
von ca. 5,7 ha nunmehr auf 4,23 ha reduziert.<br />
Wie bereits erwähnt, vollzog sich die Wohnbautätigkeit östlich <strong>der</strong> L 135. Im Jahre 1998<br />
wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet nördlich des Wanhödener Weg“ aufgestellt.<br />
Von den ca. 100 ausgewiesenen Baugrundstücken sind bereits 45 <strong>der</strong> 61 erschlossenen<br />
Grundstücke verkauft bzw. bebaut. Da <strong>der</strong> hier vorliegende Flächennutzungsplan<br />
auf mindestens 15 Jahre ausgelegt ist, hat sich die Gemeinde dafür ausgesprochen,<br />
unmittelbar nördlich angrenzend an die ausgewiesenen Wohnbauflächen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 15, eine weitere größere zusammenhängende Wohnbaufläche<br />
(ca. 3,23 ha) auszuweisen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über den noch<br />
nicht erschlossenen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wanhödener Weg“ erfolgen.<br />
Die Ausweisung dieser Fläche erfolgt unter Berücksichtigung des am Northumer Weg<br />
vorhandenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs (siehe nachfolgenden Planausschnitt<br />
Ziffer 16). Aufgrund des <strong>der</strong>zeitigen Tier-Besatzes des landwirtschaftlichen Betriebes<br />
ist nach VDI-Richtlinie 3471 ein Abstand von 151,7 m zur künftigen Wohnbebauung<br />
einzuhalten. Um dem Betrieb aber weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen,<br />
wurde in Absprache mit <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer Hannover ein Abstand<br />
von 200 m zwischen <strong>der</strong> künftigen Wohnbebauung und <strong>der</strong> Betriebsstätte festgelegt.<br />
Die Abstandsfläche, zu einer Größe von ca. 4.3 ha, wurde als Fläche für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus wurden zwei Teilflächen (Flächen 19 u. 20), die im „alten“ Flächennutzungsplan<br />
als „Wochenendhausgebiet“ dargestellt waren, einer Wohnbebauung zuzuführen.<br />
Nördlich <strong>der</strong> Straße „Im Morgenland“ wurde eine weitere Wohnbaufläche<br />
ausgewiesen (Fläche 18). Die Teilflächen 18 und 20 grenzen an den Randbereich des<br />
im RROP festgelegten Vorsorgegebietes Rohstoffgewinnung (hier Schwermineralien).<br />
Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Flächen kann dem Wunsch von Bauwilligen, die nicht in ein<br />
Baugebiet ziehen möchten, entsprochen werden. Zudem stellen diese eine Ergänzung<br />
<strong>der</strong> vorhandenen Straßenrandbebauung dar. Die Abgrenzung berücksichtigt ebenfalls<br />
61
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
die vorhanden Bebauung an <strong>der</strong> Straße „Am Sportplatz“, so dass sich hier entlang des<br />
östlichen Ortsrandes ein gradliniger Verlauf einstellt.<br />
Anzumerken ist, dass die Teilflächen 4, 5 und 6 bereits über eine genehmigte Innenbereichssatzung<br />
vom 20. März 1980 bauleitplanerisch abgesichert sind.<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten ist nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong> Auffassung,<br />
dass die Ausweisungen im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Midlum bedarfs- und zukunftsorientiert<br />
sind und eine städtebauliche Abrundung darstellen.<br />
62
1.<br />
entfällt<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
4.<br />
5.<br />
2.<br />
6.<br />
7.<br />
3.<br />
8.<br />
entfällt<br />
9.<br />
10.<br />
12.<br />
14.<br />
reduziert<br />
15.<br />
entfällt<br />
16a<br />
11.<br />
26.<br />
Midlum<br />
13.<br />
22.<br />
23.<br />
27.<br />
16. 16<br />
25.<br />
24.<br />
17.<br />
19.<br />
20.<br />
entfällt<br />
63
14.<br />
15.<br />
11.<br />
entfällt<br />
16a<br />
26.<br />
Midlum<br />
13.<br />
22.<br />
23.<br />
27.<br />
16<br />
16.<br />
25.<br />
reduziert<br />
24.<br />
17.<br />
19.<br />
20.<br />
entfällt<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
21.<br />
18.<br />
entfällt<br />
30.<br />
reduziert<br />
31. 32.<br />
34.<br />
33.<br />
29.<br />
entfällt<br />
28.<br />
64
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
65
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-<br />
Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha)<br />
ENTFÄLLT<br />
Darstellungsart<br />
1. Wohnbaufläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
0,89 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
2. Boden, Natur und Landschaft<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
3,26 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
3. Boden, Natur und Landschaft 3,41 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
4. Gemischte Baufläche 0,35 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
5. Gemischte Baufläche 0,30 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
6. Gemischte Baufläche 0,61 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
7. Gemischte Baufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
1,24 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
8. Gemischte Baufläche 0,16 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
9. Gemischte Baufläche 0,16 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
10. Wohnbaufläche<br />
11. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
1,50 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
ENTFÄLLT<br />
0,15<br />
Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Kläranlage"<br />
12. gemischte Baufläche 0,06<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Post"<br />
13. Wohnbaufläche 0,06 Spielplatz<br />
14.<br />
Verkehrsfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Parkfläche" 0,20 gemischte Baufläche<br />
15. Gemischte Baufläche 0,10 Flächen für den Gemeinbedarf<br />
REDUZIERT<br />
16. Wohnbaufläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
3,23 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
16a. Boden, Natur und Landschaft 4,30 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
tlw. eine Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
"Parkanlage" und tlw. ein Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong><br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Erholung dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
17. Boden, Natur und Landschaft 0,21 "Wochenendhausgebiet"<br />
18. Wohnbaufläche<br />
19. Wohnbaufläche 0,28<br />
REDUZIERT<br />
20. Wohnbaufläche<br />
0,54<br />
REDUZIERT<br />
0,23 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />
21. Fläche für die Landwirtschaft 2,77<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />
22. Gemischte Baufläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
0,57 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
ENTFÄLLT<br />
23. Boden, Natur und Landschaft<br />
1,27 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
24. Gewerbliche Bauflächen<br />
25. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
1,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
ENTFÄLLT<br />
0,87 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
66
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-<br />
Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
26. Wohnbaufläche<br />
27. Wohnbaufläche<br />
28.<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Erneuerbare<br />
Energie" 1,47<br />
ENTFÄLLT<br />
4,77 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
ENTFÄLLT<br />
7,83 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
29.<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Friedhof" 0,08 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
30. Flächen für Wald 0,60 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
31.<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Feuerwehrübungsplatz" 1,03 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
32. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
2,64 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
33. Flächen für Wald 0,85 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
34. Flächen für Wald 7,70 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
35. Flächen für Wald 10,67 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Summe<br />
43,20<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden<br />
67
4.4 Gemeinde Misselwarden<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Gemeinde Misselwarden mit den Ortsteilen Misselwarden-Ort, Engbüttel und Altendeich<br />
hat eine Flächengröße von 10,32 km² und mit Stand vom 30.06.2010 446 Einwohner.<br />
Misselwarden ist eine Gemeinde mit typischer dörflicher Mischnutzung aus Landwirtschaft<br />
und Wohnen. Gewerbliche Einrichtungen sind kaum zu verzeichnen. Der Ortskern<br />
und die dörfliche Mischnutzung liegen in Misselwarden-Ort. Hier konzentrieren sich<br />
die zentralen öffentlichen Einrichtungen mit Kirche, Friedhof, Feuerwehrgerätehaus und<br />
Dorfgemeinschaftshaus. Darüber hinaus gibt es vereinzelt Dienstleistungsbetriebe und<br />
in <strong>der</strong> Randlage landwirtschaftliche Betriebe. Die innerörtlichen landwirtschaftlichen<br />
Betriebe sind größtenteils nicht mehr aktiv. Der alte Ortskern ist an eine gewachsene<br />
Dorfstraße angebunden.<br />
Die den Ortskern tangierende Kreisstraße führt nach Engbüttel. An <strong>der</strong> Straße liegen<br />
vereinzelt große aktive landwirtschaftliche Betriebe. Engbüttel selbst hat keinen eigenen<br />
Ortskern, die dörfliche Mitte wird hier gebildet durch einen Straßenkreuzungsbereich,<br />
an dem <strong>der</strong> Schützenverein mit seinem Schießstand und Versammlungsraum<br />
angesiedelt ist.<br />
Am Altendeich ist ein Ortsgefüge nicht zu erkennen. Hier orientieren sich, typisch für<br />
diese Landschaft, die Wohn- und landwirtschaftlichen Gebäude am ehemaligen Deichverlauf.<br />
Im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes wurden entsprechend den<br />
Empfehlungen des 1997 aufgestellten Dorferneuerungsplanes ca. 1,82 ha Wohnbaufläche,<br />
arrondierend an vorhandener Bebauung bedarfsgerecht neu ausgewiesen.<br />
Durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen die<br />
Bebauungsmöglichkeiten so gesteuert werden, dass gestalterische Belange und landschaftliche<br />
Gegebenheiten im Sinne <strong>der</strong> Dorferneuerung angemessen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Der südwestlich von Misselwarden gelegene ca. 50 ha große Windpark, <strong>der</strong> bereits<br />
vollständig erschlossen und über ein Raumordnungsverfahren abgesichert ist, wurde<br />
entsprechend den Darstellungen des RROP 2002 (<strong>einschließlich</strong> Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung<br />
für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember 2004) als Sonstiges<br />
Son<strong>der</strong>gebiet (SO) mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Wind“ in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen und entsprechend dargestellt (Anpassungspflicht im Sinne des §1(4)<br />
BauGB: „Die Bauleitpläne sind den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung anzupassen“).<br />
68
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
14.<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
3.<br />
4.<br />
entfällt<br />
2.<br />
9.<br />
7.<br />
11.<br />
10.<br />
8. 8<br />
1.<br />
6.<br />
Misselwarden<br />
5.<br />
reduziert<br />
entfällt<br />
12.<br />
13.<br />
69
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-<br />
Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1.<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Feuerwehr" 0,09 Straßenverkehrsfläche<br />
2. Wohnbaufläche 0,03<br />
3. Wohnbaufläche<br />
70<br />
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Kläranlage"<br />
ENTFÄLLT<br />
0,31 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
4. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
0,16 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Bauliche Anlagen un Einrichtungen für den<br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
5. gemischte Baufläche 0,05 "Feuerwehr"<br />
6. Wohnbaufläche<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
1,15 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Zweckbestimmung "Kulturelle Zwecke<br />
Teilweise gemischte Baufläche und keine<br />
7. dienende Gebäude und Einrichtungen" 0,62 Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
8. Wohnbaufläche 0,67 Private Grünfläche<br />
9. Wohnbaufläche<br />
10.<br />
ENTFÄLLT<br />
0,48 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Bolzplatz" 0,96 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
11. Gemischte Baufläche<br />
12. Wohnbaufläche<br />
13. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
0,41 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
ENTFÄLLT<br />
1,04 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
ENTFÄLLT<br />
0,74 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
14.<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Wind" 50,54 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Summe 53,64<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden
4.5 Gemeinde Mulsum<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Gemeinde Mulsum hat eine Flächengröße von 8,43 km² und mit Stand vom<br />
30.06.2010 506 Einwohner. Die Ortschaft Mulsum liegt auf halbem Weg zwischen Dorum<br />
und Wremen, beidseitig <strong>der</strong> L 129 und ist ein typisches Marschendorf, gelegen auf<br />
zwei großen Dorfwurten.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum hat in den letzten Jahren, in Verbindung mit einer positiven<br />
Bevölkerungsentwicklung, eine rege Bautätigkeit stattgefunden. Der im Dezember 1999<br />
aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4 „Wierde“ mit 27 ausgewiesenen Baugrundstücken ist<br />
bereits bis auf 2 Baugrundstücke bebaut.<br />
Da weiterhin eine rege Nachfrage nach Wohnbauland besteht, hat sich die Samtgemeinde<br />
in Abstimmung mit <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum entschlossen, unmittelbar angrenzend<br />
an das v. g. Bebauungsplangebiet eine weitere Wohnbaufläche (ca. 1,9 ha) auszuweisen<br />
(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 4), um <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde anhaltenden<br />
Nachfrage nach baureifen Grundstücken, insbeson<strong>der</strong>e für junge Familien<br />
aus <strong>der</strong> Gemeinde / Samtgemeinde, für die nächsten 15 Jahre gerecht zu werden.<br />
Die Ausweisung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich wi<strong>der</strong>spricht nicht dem Anfang<br />
<strong>der</strong> 80er Jahre aufgestellten Dorferneuerungsplan Mulsum, <strong>der</strong> ein Beibehalten <strong>der</strong><br />
klaren Trennung zwischen den historischen Wurten um die Kirche und im Bereich<br />
Wierde empfiehlt. Dieser Empfehlung kann im Rahmen dieses Flächennutzungsplanes<br />
aus den o. g. Gründen nur durch eine Erweiterung des Bereiches Wierde nach Süden<br />
entsprochen werden. Das künftige Wohngebiet soll über die Straße „Zur Wierde“ erschlossen<br />
werden. Sie soll auf einer Länge von ca. 50 m bis zum Einmündungsbereich<br />
in die L 129 verkehrsgerecht ausgebaut und entsprechend an die L 129 angebunden<br />
werden. Aufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Wohnbaufläche ist mit Lärmimmissionen durch den<br />
Verkehr auf <strong>der</strong> L 129 zu rechnen. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sind<br />
daher entsprechende passive bzw. aktive Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und festzusetzen.<br />
Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />
Bauleitplanung, die Bebauungsmöglichkeiten in dem künftigen Baugebiet so gesteuert<br />
werden, dass gestalterische Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne <strong>der</strong><br />
Dorferneuerung angemessen berücksichtigt werden.<br />
Die nördlich von Mulsum vorhandene und gemäß §35(1) 6. BauGB errichtete<br />
Biogasanlage wurde im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes<br />
bauleitplanerisch abgesichert.<br />
Ferner ist anzumerken, dass aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Dorfwurten auf eine weitere<br />
Ausweisung im „Alten“ Flächennutzungsplan dargestellten ca. 1,87 ha große Wohnbaufläche<br />
(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 3) verzichtet wurde (jetzt Fläche für<br />
die Landwirtschaft). Mit dem Verzicht bleibt die historische Siedlungsstruktur mit Haupt-<br />
und Nebenwurt als das Ortsbild prägende Element für die Gemeinde Mulsum erhalten.<br />
71
8.<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
7.<br />
4.<br />
4.<br />
5.<br />
3.<br />
6.<br />
1.<br />
2.<br />
Mulsum<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-<br />
Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1. Gemischte Baufläche 0,15 keine Darstellung<br />
2. Gemischte Baufläche 1,23 keine Darstellung<br />
3. Fläche für die Landwirtschaft 1,87 Wohnbaufläche<br />
4. Wohnbaufläche 1,90 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
5.<br />
9.<br />
reduziert<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Schießstand" 0,11 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
6.<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Spielplatz" 0,75 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
7. Gemischte Baufläche 4,13 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
8.<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Erneuerbare Energien"<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
3,98 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
9. und Landschaft 0,30 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Summe 14,42<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden<br />
72
4.6 Gemeinde Padingbüttel<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Gemeinde Padingbüttel hat eine Flächengröße von 9,42 km² und mit Stand vom<br />
30.06.2010 469 Einwohner. Padingbüttel ist durch eine Siedlungsentwicklung geprägt,<br />
die sich um den Bereich <strong>der</strong> historischen Kirchwurt und entlang <strong>der</strong> Linie „Altendeich“<br />
vollzogen hat. Wegen <strong>der</strong> Nähe zu den Fremdenverkehrseinrichtungen am Dorumer<br />
Tief ist die Gemeinde Padingbüttel ein interessanter Wohn- und Ferienstandort.<br />
Die beiden Ortsteile „Padingbüttel Kirche“ und „Padingbüttel Altendeich“ sind durch Innenbereichssatzungen<br />
nach §34 BauGB überplant. Darüber hinaus wurden im Laufe<br />
<strong>der</strong> Jahre 3 Baugebiete erschlossen, die über die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne)<br />
planungsrechtlich abgesichert wurden. In den ausgewiesenen Baugebieten<br />
stehen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet östlich des Mojeweges“<br />
nur noch 3 Baugrundstücke zur Verfügung, da vielfach 2 nebeneinan<strong>der</strong>liegende<br />
Grundstücke erworben wurden, aber nur mit einem Wohngebäude bebaut sind bzw.<br />
werden. Daher ist es erfor<strong>der</strong>lich, zusätzliches Wohnbauland in <strong>der</strong> Gemeinde, ausgerichtet<br />
auf die nächsten 15 Jahre, auszuweisen. Dabei soll <strong>der</strong> dörfliche Charakter Padingbüttels<br />
unbedingt bewahrt und die typische bandartige Siedlungsstruktur behutsam<br />
weiterentwickelt bzw. ergänzt werden. Geschehen soll dies unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> dörflich landwirtschaftlich geprägten Umgebung.<br />
Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanaufstellung werden daher Flächen von insgesamt<br />
ca. 1,89 ha neu ausgewiesen, die im Rahmen <strong>der</strong> Eigenentwicklung bedarfsgerecht<br />
und raumordnerisch verträglich sind.<br />
Die Gemeinde Padingbüttel zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sich ihre bauliche<br />
Entwicklung ausschließlich als Straßenrandbebauung entlang <strong>der</strong> alten Straßenstrukturen<br />
vollzogen hat und stellt sich somit aus städtebaulicher Sicht als Straßendorf<br />
dar.<br />
Dieses zeigt sich entlang <strong>der</strong> Straßen „Mojeweg“, „Dorfstraße“, „Großer Kirchweg“,<br />
Wehlstrift“ und eine einseitige Randbebauung entlang <strong>der</strong> Straße „Padingbütteler Altendeich“.<br />
Es gilt, diese Dorfstrukturen im Sinne <strong>der</strong> Dorferneuerung zu sichern bzw.<br />
weiterzuentwickeln.<br />
Die neu ausgewiesene Fläche 6 am „Engbütteler Weg“ führt diese vorherrschende<br />
Struktur <strong>der</strong> beidseitigen Straßenrandbebauung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bebauten<br />
Fläche des Bebauungsplanes Nr. 1 „Oberstrich“ mit insgesamt 11 bebauten Grundstücken<br />
fort.<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung dieses Bebauungsplan Nr. 1 „Oberstrich“ hat sich die Gemeinde<br />
Padingbüttel bereits im Jahr 1965 dafür entschieden, diesen Bereich an <strong>der</strong> Straße<br />
„Engbütteler Weg“ einer Bebauung zuzuführen und somit die vorhandene Struktur <strong>der</strong><br />
Straßenrandbebauung fortzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgte<br />
das Ziel für ortsansässigen Bauwilligen neue Grundstücke zu schaffen und nicht wie<br />
angenommen werden könnte, diese für Aussiedler bzw. Flüchtlinge bereitzustellen, um<br />
diese aus dem direkten Ort auszuschließen. Die Bebauung <strong>der</strong> Grundstücke erfolgte<br />
ausschließlich durch Einheimische von Padingbüttel.<br />
Darüber hinaus befindet sich auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Straßenseite bereits ein mit<br />
einem Wohngebäude und Nebenanlagen bebautes Grundstück, so dass sich einem<br />
73
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
unvoreingenommenen Betrachter eine Fortführung <strong>der</strong> Bebauung mit bis zu 5 Baugrundstücken<br />
auf <strong>der</strong> neu ausgewiesenen Fläche 6 nahezu aufdrängt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass die Teilfläche 6 bereits über den Engbütteler Weg mit all<br />
seinen infrastrukturellen Einrichtungen (bis auf eine zentrale Abwasserbeseitigung) erschlossen<br />
ist, ist die Samtgemeinde Land Wursten nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong><br />
Auffassung, dass mit <strong>der</strong> Neuausweisung <strong>der</strong> Teilfläche 6 am „Engbütteler Weg“ <strong>der</strong><br />
westliche Ortseingangsbereich städtebaulich abgerundet wird und somit die Strukturen<br />
eines Straßendorfes fortgeführt werden.<br />
Der „Engütteler Weg“ mit einer öffentlichen Straßenbreite von ca. 10 m, davon 3 m<br />
Schwarzdecke, beidseitig 3,5 m breite Bermen, die teilweise für Kfz-Begegnungen gepflastert<br />
sind, ist für den ländlichen Raum ausreichend dimensioniert und kann den zusätzlichen<br />
Verkehr durch die geplanten ca. 5 Wohneinheiten problemlos aufnehmen.<br />
Mit <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Flächen an <strong>der</strong> Ecke „Kleiner Kirchweg“ und <strong>der</strong> „Dorfstraße<br />
(Fläche 9) und an <strong>der</strong> Straße „Wehlstrift“ (Fläche 10) erfolgt eine städtebauliche Abrundung<br />
<strong>der</strong> vorhandenen Straßenrandbebauung.<br />
Darüber hinaus wird eine an <strong>der</strong> Dorfstraße im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellte<br />
gemischte Baufläche in eine Grünfläche mit einer Größe von ca. 4.300 m² umgewandelt.<br />
74
12.<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
1.<br />
2.<br />
10.<br />
reduziert<br />
6.<br />
11.<br />
Padingbüttel<br />
8.<br />
7.<br />
9.<br />
entfällt<br />
reduziert<br />
75
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-<br />
Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1.<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung "Wind" 17,86 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
2. Gemischte Baufläche 0,11 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
3. Wohnbaufläche 0,29 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
4.<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Parkanlage" 0,15 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
5. Zweckbestimmung "Feuerwehr" 0,06<br />
"Feuerwehr"<br />
6. Wohnbaufläche 0,71 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
7. Wohnbaufläche 0,52 Innenbereichssatzung<br />
8. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
3,22 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
9. Wohnbaufläche 0,36 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
10. Wohnbaufläche 0,82 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
11. Private Grünfläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zurPflege und zur Entwiklung von Boden,<br />
0,43 Gemischte Baufläche<br />
12. Natur und Landschaft 18,00 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Summe<br />
39,31<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden<br />
76
4.7 Gemeinde Wremen<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Gemeinde Wremen hat eine Flächengröße von 25,16 km² und hat mit Stand vom<br />
30.06.2010 1.970 Einwohner. Damit ist Wremen neben Dorum die zweitgrößte Gemeinde<br />
in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Das Nordseebad Wremen weist die typischen<br />
Kennzeichen eines alten Wurtendorfes auf, d. h. die historische, bauliche Entwicklung<br />
erfolgte um den Bereich <strong>der</strong> unter Denkmalschutz stehenden wuchtigen Tuffsteinkirche<br />
St. Willehadi, <strong>der</strong> ältesten im Wurster Land.<br />
In Abstimmung mit <strong>der</strong> Raumordnung ist die Ausweisung von 8,69 ha Wohnbauland<br />
raumverträglich. Unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven sieht <strong>der</strong> hier<br />
vorliegende Flächennutzungsplan eine Neuausweisung von Wohnbauflächen mit ca.<br />
5,03 ha vor.<br />
Zum einen befindet sich eine Fläche (Fläche 6) in <strong>der</strong> Ortslage südöstlich angrenzend<br />
an <strong>der</strong> Lantüner Wasserlöse. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,8 ha. Mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />
dieser Fläche wird <strong>der</strong> Ortskern <strong>der</strong> Gemeinde Wremen nachhaltig verdichtet<br />
und mit Anschluss an die Lantüner Wasserlöse abgerundet. Die Erschließung dieser<br />
Fläche erfolgt über die „Üterlüe Specken“.<br />
Des Weiteren erfolgt eine weitere Ausweisung einer Fläche (Fläche 5) mit einer Größe<br />
von ca. 3,23 ha nordöstlich <strong>der</strong> „Nor<strong>der</strong>steinstraße“, über die die Erschließung des Gebietes<br />
erfolgen wird. Unter Betrachtung <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> „Nor<strong>der</strong>steinstraße“<br />
wird die Abgrenzung <strong>der</strong> Bebauung für dieses Gebiet aufgegriffen und übertragen.<br />
Damit wird <strong>der</strong> Ortsrand <strong>der</strong> Gemeinde Wremen abgeschlossen. Nach Nordwesten<br />
wird die Fläche durch den Misselwardener Graben (Gewässer II. Ordnung) mit<br />
Anschluss an die an <strong>der</strong> „Üterlüe Specken“ vorhandene Bebauung abgegrenzt. Mit <strong>der</strong><br />
Ausweisung dieser Fläche wird sich <strong>der</strong> Ortsrand aus städtebaulicher Sicht sinnvoll abrunden.<br />
Da für die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen eine konkrete Detailplanung noch<br />
nicht vorliegt, wurde auf die Ausweisung von Grünflächen und- zügen verzichtet. Diese<br />
werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und entsprechend<br />
festgesetzt. Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />
Bauleitplanung die Bebauungsmöglichkeiten so gesteuert werden, dass gestalterische<br />
Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne des im Jahre 2003<br />
aufgestellten Dorferneuerungsplanes angemessen berücksichtigt werden.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Ausweisung von gewerblichen Bauflächen wurde mit <strong>der</strong> Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet am Wremer Specken“ im Jahr 1991 Gewerbeflächen<br />
mit einer Größe von insgesamt 3,05 ha geschaffen. Von diesen Flächen<br />
wurden 2,788 ha in <strong>der</strong> Zeit von 1994 bis 1996 verkauft und innerhalb von 8 Jahren<br />
bebaut. Die noch verfügbare Fläche von 2.618 m² liegt innerhalb eines eingeschränkten<br />
Gewerbegebiets, so dass dieses nicht für alle Gewerbebetriebe nutzbar ist. Weitere<br />
Gewerbeflächen stehen in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen nicht zur Verfügung, so dass interessierte<br />
Gewerbetreibende in an<strong>der</strong>e Ortschaften ausweichen.<br />
Insofern ist die Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen erfor<strong>der</strong>lich. Unter Zugrundelegung<br />
des Zeitraums <strong>der</strong> Bebauung <strong>der</strong> Grundstücke ergibt sich für die nächsten 15<br />
bis 20 Jahre ein Bedarf an 5,6 ha.<br />
77
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Es wurden im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Wremen gewerbliche Bauflächen mit einer Größe<br />
von ca. 5,81 ha, die den Bedarf mittel- bis langfristig abdecken, ausgewiesen.<br />
Die Gemeinde Wremen ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 für den<br />
Landkreis Cuxhaven als Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />
durch die Bevölkerung, als Standort mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe „Erholung“<br />
und „Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Dazu wird im RROP ausgeführt, dass „<strong>der</strong><br />
Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Landkreis unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und Landschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln“<br />
ist.<br />
Die Gemeinde Wremen ist wie die Gemeinde Dorum, Schwerpunkt des Fremdenverkehrs<br />
und ältester Badeort an <strong>der</strong> Wurster Seeküste. Der Grünstrand, die <strong>Campingplätze</strong>,<br />
das Hafenplateau am Wremer Hafen, das <strong>Gäste</strong>zentrum, das Kurmittelhaus sowie<br />
<strong>der</strong> Kurpark, das kuriose Muschelmuseum und das Museum für Wattenfischerei bieten<br />
den Feriengästen Erholung und vielfältige Freizeitmöglichkeiten.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Bereitstellung von Ferienhausgebieten wurde im Jahr 1996 <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />
Nr. 22 „Ferienhausgebiet südlich Marschenhof“ aufgestellt. Mit <strong>der</strong> Aufstellung<br />
wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern<br />
und Ferienappartements geschaffen. Von den 47 Grundstücken für die Errichtung<br />
von Ferienhäusern stehen nur noch 11 zur Verfügung. Auch wurden bereits 2 <strong>der</strong><br />
3 vorgesehenen Appartementhäuser gebaut.<br />
Des Weiteren wurde im Jahr 2010 die 2. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 25/II „Am<br />
Weserdeich – Wohnen und Freizeit“ aufgestellt. Hier sieht <strong>der</strong> Vorhabenträger die Errichtung<br />
eines Hotels in 4 Häusern, die im Erdgeschoss verbunden sind, sowie 147<br />
Ferienappartements in 7 Häusern sowie die dazugehörenden Freizeit-, Wellness- und<br />
Versorgungseinrichtungen vor. Nach <strong>der</strong> Fertigstellung soll das Ferienresort die Ansprüche<br />
<strong>der</strong> Kategorie von 3 - 4 Sternen entsprechen.<br />
Wie unter 2.5 <strong>der</strong> Begründung dargestellt ist ein stetiger Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen<br />
in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten zu verzeichnen. Seit dem Jahr<br />
2001 liegt die <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Übernachtungen deutlich über 1 Mio., in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen<br />
über 200.000. Um einem weiteren Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen<br />
gerecht zu werden, bedarf es <strong>der</strong> Bereitstellung weiterer Freizeiteinrichtungen und Flächen<br />
zum Ferienwohnen.<br />
Da die Samtgemeinde Land Wursten eine weitere Stärkung Wremens als Nordseebad<br />
betreibt, ist die Ausweisung zusätzlicher, dem Tourismus dienenden Nutzungen und<br />
Einrichtungen erfor<strong>der</strong>lich. Ziel ist im Bereich des Tourismus ein breites aber auch ausreichendes<br />
Angebot an den touristischen Einrichtungen vorzuhalten.<br />
Mit <strong>der</strong> Neuausweisung von Sonstigen Son<strong>der</strong>gebieten mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Freizeiteinrichtungen,<br />
Freizeitwohnen und Läden mit einer Größe von ca. 7,49 ha wird dem<br />
langfristigen Bedarf in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen Rechnung getragen. Da auch <strong>der</strong> Standort<br />
für die Inanspruchnahme von Ferieneinrichtungen maßgebend ist, wurde in einer<br />
Entfernung von ca. 350 m zum Deich und den vorhandenen außendeichs gelegenen<br />
touristischen Einrichtungen eine entsprechende Fläche (Fläche 22) ausgewiesen, um<br />
die vorhandenen touristischen Einrichtungen am Wremer Hafen, als auch des Ferienresorts<br />
sinnvoll ergänzen zu können.<br />
78
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Der im Außendeich ausgewiesen Campingplatz wird als ein eingeschränktes Son<strong>der</strong>gebiet,<br />
das <strong>der</strong> Erholung dient mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“ dargestellt.<br />
Der Samtgemeinde ist wohl bewusst, dass das Vordeichsgelände überschwemmungsgefährdet<br />
ist und ein Gefährdungspotenzial gegeben ist. Mit <strong>der</strong> Darstellung als eingeschränktes<br />
Son<strong>der</strong>gebiet und <strong>der</strong> Kennzeichnung als Fläche, für die bauliche Maßnahmen<br />
zum Schutz gegen Naturgewalten zu ergreifen sind, wird <strong>der</strong> Überschwemmungsgefahr<br />
Rechnung getragen und <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes in den Wintermonaten<br />
ausgeschlossen.<br />
Der im Außendeich bestehende Campingplatz wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt nur<br />
in <strong>der</strong> Zeit vom April bis zum September eines jeden Jahres betrieben und in <strong>der</strong> übrigen<br />
Zeit des Jahres vollständig geräumt. Dadurch können in <strong>der</strong> sturmflutgefährdeten<br />
Zeit Beschädigungen des Deiches durch Baukörper o<strong>der</strong> sonstige Gegenstände ausgeschlossen<br />
werden. Ebenso können Sachschäden ausgeschlossen werden, da sämtliche<br />
bauliche Anlagen abgeräumt werden. Soweit zukünftig fest stehende Gebäude<br />
errichtet werden, sind diese entsprechend sturmflutsicher auszuführen, so dass von<br />
diesen keine Gefährdungen ausgehen können.<br />
Innerhalb des Zeitraumes, in dem <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes läuft, erfolgt bei einer<br />
Sturmflutgefahr über ein Sturmflutwarnsystem die Warnung <strong>der</strong> Nutzer. Diese haben<br />
dann, soweit erfor<strong>der</strong>lich, die Plätze zu räumen. Soweit es sich um die erhöhten<br />
Bereiche <strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> handelt, bedarf es keiner Räumung <strong>der</strong> Plätze, da hier<br />
eine Überschwemmung nicht erfolgt.<br />
Es ist zu je<strong>der</strong>zeit gewährleistet, dass es zu keiner Beschädigung des Deiches kommt<br />
und Sachschäden an den Anlagen ausgeschlossen werden können.<br />
Ferner ist anzumerken, dass ein im „alten“ Flächennutzungsplan dargestelltes „Campingplatzgebiet“<br />
(siehe Ziffer 9) zu einer Größe von ca. 7,05 ha aufgegeben und im<br />
Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes wie<strong>der</strong> einer landwirtschaftlichen<br />
Nutzung zugeführt wird, da <strong>der</strong> Bedarf an Stellplätzen hinter dem Deich nicht gegeben<br />
ist. Die <strong>Campingplätze</strong> außendeichs direkt am Wasser werden von den Tagescampern<br />
nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung bevorzugt. Auch bei den Dauercampern<br />
zeigt sich, dass die jüngeren vorrangig die außendeichs gelegenen <strong>Campingplätze</strong><br />
wählen. Wie sich zeigt, werden die <strong>Campingplätze</strong> hinter dem Deich hauptsächlich von<br />
älteren Dauercampern genutzt.<br />
Das in Wremen-Hofe, innerhalb <strong>der</strong> 50 m-Bauverbotszone gelegene Son<strong>der</strong>gebiet, das<br />
<strong>der</strong> Erholung dient, wurde aus dem <strong>der</strong>zeit wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.<br />
Für die Häuser wurde mit Datum vom 03.02.1972 eine Genehmigung erteilt, die<br />
bis zum 15.04.1975 befristet war. Die Genehmigung war unter die Bedingung gestellt,<br />
dass die Häuser je<strong>der</strong>zeit auf Verlangen <strong>der</strong> unteren Deichbehörde o<strong>der</strong> des Deichverbandes<br />
Land Wursten zu beseitigen sind. Eine Beseitigung <strong>der</strong> Ferienhäuser erfolgte<br />
bis zum heutigen Datum nicht. Sie werden mithin geduldet. Unter Berücksichtigung,<br />
dass die Häuser nunmehr seit über 30 Jahren dort stehen und die Genehmigung, wenn<br />
auch befristet ausgesprochen wurde und die Nutzung entsprechend im <strong>der</strong>zeit wirksamen<br />
Flächennutzungsplan bauleitplanerisch abgesichert ist, ergibt sich grundsätzlich<br />
die Möglichkeit, die bisherige Darstellung beizubehalten.<br />
Darüber hinaus sind hier aus <strong>der</strong> Vergangenheit keine Hinweise auf eine Gefährdung<br />
<strong>der</strong> Deichsicherheit bekannt geworden.<br />
79
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die beiden im Gemeindegebiet gelegenen Windparks „Schottwarden“ und „Grauwallkanal“,<br />
die bereits vollständig erschlossen und über Raumordnungsverfahren abgesichert<br />
sind, wurden entsprechend den Darstellungen des RROP 2002 (<strong>einschließlich</strong><br />
Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember<br />
2004) in den Flächennutzungsplan übernommen und planzeichnerisch als Sonstiges<br />
Son<strong>der</strong>gebiet (SO) mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Wind“ dargestellt.<br />
Anzumerken ist, dass <strong>der</strong> Windpark „Grauwallkanal“ gegenüber den Darstellungen des<br />
RROP geringfügig erweitert wurde (nähere Ausführungen siehe Ziffer 2.4.4.6).<br />
14.<br />
15.<br />
35.<br />
13.<br />
16.<br />
34.<br />
1.<br />
8.<br />
23.<br />
24.<br />
26.<br />
27.<br />
17.<br />
2.<br />
3.<br />
entfällt<br />
25.<br />
9.<br />
28.<br />
22.<br />
29.<br />
19.<br />
18.<br />
30.<br />
36.<br />
6.<br />
4.<br />
21.<br />
Wremen<br />
5.<br />
31.<br />
37.<br />
20.<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
7.<br />
12.<br />
38.<br />
entfällt<br />
38.<br />
reduziert<br />
10.<br />
11.<br />
80<br />
12.
31.<br />
20.<br />
20.<br />
33.<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
32.<br />
81
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-Nr. Darstellungsart<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />
1. Natur und Landschaft 2,33 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />
2. "Natur und Landschaft"<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
5,73 Gemeinbedarf<br />
3. Natur und Landschaft 2,13 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
4. Wohnbaufläche 0,08 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Spielplatz"<br />
5. Wohnbaufläche 3,23 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
6. Wohnbaufläche 1,80 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Parkanlage"<br />
7. Wohnbaufläche 0,14 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Spielplatz"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
8. "Teichanlage" 2,80 Zweckbestimmung "Campingplatzgebiet"<br />
keine Darstellung (Fläche für die<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />
9. Landwirtschaft) 7,05 Zweckbestimmung "Campingplatzgebiet"<br />
10. Gewerbliche Bauflächen 2,81<br />
ENTFÄLLT<br />
keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
11. Gewerbliche Bauflächen<br />
4,99 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
12. Gewerbliche Bauflächen<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
0,25 gemischte Bauflächen<br />
13. Zweckbestimmung "Hafen"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Strand, Spielplatz, Restauration und<br />
0,22 keine Darstellung<br />
14. Großwasserrutsche"<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Strand, Spielplatz, Restauration,<br />
0,48 Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Hafen"<br />
Großwasserrutsche, Rettungstation und<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Badestrand,<br />
16. Minigolf" 6,88 Spielplatz und Campingplatz"<br />
17. Wohnbaufläche 0,17<br />
82<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />
18. Wohnbaufläche 0,90 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Parkanlage"<br />
19. Gemischte Bauflächen 2,74<br />
Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Freizeiteinrichtungen, Freizeitwohnen und Läden"<br />
20. Wohnbaufläche 0,29 keine Darstellung<br />
Teilweise Wohnbaufläche, teilweise Gemischte<br />
21. Straßenverkehrsfläche<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
0,17 Baufläche<br />
22. <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" 7,40 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Parkanlage"<br />
23.<br />
24.<br />
Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"öffentliche Parkfläche" 0,43<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Parkanlage" 1,21<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />
25. Wohnbaufläche 0,06<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />
26. Gemischte Bauflächen 0,24 keine Darstellung<br />
27. Gemischte Bauflächen 0,24 keine Darstellung<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
28. Gemischte Bauflächen 2,23 Zweckbestimmung "Marschenhof"<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />
29. <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Freizeitwohnen" 0,09<br />
ENTFÄLLT<br />
Zweckbestimmung "Marschenhof"<br />
30. Gemischte Bauflächen<br />
1,40 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Planung Vorhanden<br />
lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha)<br />
ENTFÄLLT<br />
Darstellungsart<br />
31. Gemischte Bauflächen<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
4,96 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
32. Zweckbestimmung "Wind"<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
71,60 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
33. Zweckbestimmung "Wind" 33,12 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Teilweise keine Darstellung und teilweise als<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Badestrand,<br />
34. <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Camping"<br />
Keine Darstellung (Fläche für die<br />
2,63 Spielplatz und Campingplatz"<br />
35. Landwirtschaft) 0,24<br />
ENTFÄLLT<br />
Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Hafen"<br />
36. Wohnbaufläche<br />
0,99 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
37. Wohnbaufläche<br />
ENTFÄLLT<br />
2,02 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
38. Gewerbliche Bauflächen 3,00 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />
Summe<br />
108,83<br />
Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />
unterzogen wurden<br />
83
Teil II UMWELTBERICHT<br />
1. Einleitung<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Der <strong>der</strong>zeitige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten mit ihren 7 Mitgliedsgemeinden<br />
wurde im Jahre 1979 rechtswirksam und ist somit über 30 Jahre alt.<br />
Seither wurden insgesamt 69 Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen durchgeführt.<br />
Dabei wurden in den letzten Jahren vermehrt Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
um insbeson<strong>der</strong>e dem hohen Bedarf an Wohnbauland, Son<strong>der</strong>gebieten, die<br />
<strong>der</strong> Erholung dienen und gewerblichen Bauflächen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />
gerecht werden zu können. Gerade hierbei wurde jedoch deutlich, dass die bislang<br />
erfolgte, abschnittsweise Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend<br />
ist, um die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden unter Berücksichtigung<br />
und Koordination aller Belange gezielt steuern zu können.<br />
Darüber hinaus haben sich seit dem Wirksamwerden des bisherigen Flächennutzungsplanes<br />
auch die planerischen Grundlagen, wie z. B. das Bauplanungsrecht, grundlegend<br />
verän<strong>der</strong>t, sodass auch hier einige Anpassungen erfor<strong>der</strong>lich werden. Da zudem<br />
auch <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit wirksame Stand des Flächennutzungsplanes auf <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> erfolgten<br />
Än<strong>der</strong>ungen unübersichtlich geworden ist, wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten neu aufgestellt.<br />
Für das anstehende Flächennutzungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des §1a<br />
Abs. 3 BauGB (i. d. F. vom 31.07.2009) i. V. m. §18 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(i. d. F. vom 01.03.2010) zu beachten, auf die im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung mit einer Bestandsaufnahme<br />
und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen reagiert wird.<br />
1.1 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen und<br />
ihre Berücksichtigung<br />
1.1.1 Fachgesetze<br />
Im Folgenden werden die in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes<br />
dargestellt. Die Betrachtung <strong>der</strong> Zielvorgaben erfolgt Schutzgut bezogen,<br />
da in den Folgeschritten die Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planungen ebenfalls<br />
Schutzgut bezogen durchgeführt wird.<br />
84
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Tab. Ziele und allgemeine Grundsätze für die Schutzgüter<br />
Schutzgut Quelle Zielaussage<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Boden<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Europäisches ökologisches<br />
Netz „Natura 2000“<br />
Biodiversitätskonvention<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Bodenschutzverordnung<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften<br />
sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch<br />
im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt<br />
zu erhalten.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Die Errichtung des europäischen ökologischen Netzes<br />
„Natura 2000“ ist zu för<strong>der</strong>n. Sein Zusammenhalt<br />
ist zu wahren und, auch durch die Pflege und Entwicklung<br />
eines Biotopverbundes zu verbessern.<br />
- Die beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und <strong>der</strong> europäischen Vogelschutzgebiete<br />
innerhalb des Netzes „Natura 2000“<br />
sind zu erhalten und bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen,<br />
soweit wie möglich, wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />
Gleichrangige Ziele sind:<br />
- Die Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt,<br />
- die nachhaltige Nutzung <strong>der</strong> Bestandteile <strong>der</strong> biologischen<br />
Vielfalt,<br />
- die ausgewogene und gerechte Aufteilung <strong>der</strong> sich<br />
aus <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> genetischen Ressourcen ergebenden<br />
Vorteile.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Böden sind so zu erhalten, dass sie Ihre Funktion im<br />
Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte<br />
versiegelte Flächen sind zu renaturieren, o<strong>der</strong>, soweit<br />
eine Entsiedlung nicht möglich o<strong>der</strong> nicht zumutbar<br />
ist, <strong>der</strong> natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />
Ziele des BBodSchG sind:<br />
- Der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner<br />
Funktionen im Naturhaushalt, insbeson<strong>der</strong>e als<br />
- Lebensgrundlage und -raum für Mensch, Tiere,<br />
Pflanzen<br />
- Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser-<br />
und Nährstoffkreisläufen,<br />
- Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen<br />
(Grundwasserschutz),<br />
- Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,<br />
- Standort für Rohstofflagerstätten, für land- und<br />
forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene<br />
und öffentliche Nutzung,<br />
- <strong>der</strong> Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />
- Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher<br />
Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />
- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sanierung schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen<br />
und Altlasten sowie dadurch verursachter<br />
Gewässerverunreinigungen.<br />
85
Wasser Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Wasserhaushaltsgesetz/<br />
Landeswassergesetz<br />
Hochwasserschutzgesetz<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
incl. Verordnungen<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Meeres- und Binnengewässer sind vor Beeinträchtigungen<br />
zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit<br />
und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />
für natürliche und naturnahe Gewässer<br />
<strong>einschließlich</strong> ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen;<br />
Hochwasserschutz hat auch durch natürliche<br />
o<strong>der</strong> naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für<br />
den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen<br />
ausgeglichenen Nie<strong>der</strong>schlags-Abflusshaushalt<br />
ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und<br />
<strong>der</strong> Landschaftspflege Sorge zu tragen.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Sicherung <strong>der</strong> Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts<br />
und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen,<br />
- Bewirtschaftung zum Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit,<br />
- Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer<br />
ökologischen Funktionen,<br />
- die sparsame Verwendung des Wassers.<br />
Grundsätze sind u.a.<br />
- Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften,<br />
dass so weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten,<br />
<strong>der</strong> schadlose Wasserabfluss gewährleistet und<br />
<strong>der</strong> Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt<br />
wird<br />
- Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden<br />
können o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Überschwemmung dazu dient,<br />
Hochwasserschäden zu min<strong>der</strong>n, sind zu schützen.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Luft und Klima sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege zu schützen;<br />
dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Flächen mit günstiger lufthygienischer<br />
o<strong>der</strong> klimatischer Wirkung wie Frisch-<br />
und Kaltluftentstehungsgebiete o<strong>der</strong> Luftaustauschbahnen;<br />
dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch zunehmende Nutzung<br />
erneuerbarer Energien kommt eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
zu.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des<br />
Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre und <strong>der</strong> Kultur-<br />
und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(Immissionen)<br />
- Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen<br />
(Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
86
Landschaft<br />
Kultur-<br />
und Sachgüter<br />
Mensch<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Denkmalschutzgesetz<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG §1)<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume<br />
sind vor weiterer Zerschneidung zu<br />
bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter<br />
Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen<br />
im beplanten und unbeplanten Innenbereich,<br />
soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat<br />
Vorrang vor <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Freiflächen im<br />
Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und<br />
ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt,<br />
gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung<br />
und die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Landschaft<br />
sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />
vermieden o<strong>der</strong> so gering wie möglich gehalten werden.<br />
Beim Aufsuchen und bei <strong>der</strong> Gewinnung von<br />
Bodenschätzen, bei Abgrabungen und Aufschüttungen<br />
sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und<br />
Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden;<br />
unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft sind insbeson<strong>der</strong>e durch För<strong>der</strong>ung<br />
natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe<br />
Gestaltung, Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung o<strong>der</strong> Rekultivierung<br />
auszugleichen o<strong>der</strong> zu min<strong>der</strong>n.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile<br />
von beson<strong>der</strong>er Eigenart, <strong>einschließlich</strong> solcher von<br />
beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Eigenart o<strong>der</strong> Schönheit<br />
geschützter o<strong>der</strong> schützenswerter Kultur-, Bau-<br />
und Bodendenkmäler, sind zu erhalten.<br />
- Beim Aufsuchen und bei <strong>der</strong> Gewinnung von Bodenschätzen,<br />
bei Abgrabungen und Aufschüttungen sind<br />
dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen<br />
wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden.<br />
Grundsätze sind u.a.:<br />
- Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu<br />
nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.<br />
- Die Erhaltung und Nutzung <strong>der</strong> Denkmäler und<br />
Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung<br />
ihrer Umgebung sind zu ermöglichen.<br />
- Die Gemeinden haben die Sicherung <strong>der</strong> Bodendenkmäler<br />
bei <strong>der</strong> Bauleitplanung zu gewährleisten.<br />
Ziele sind u.a.:<br />
- Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen<br />
Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit<br />
des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen<br />
Generationen im besiedelten und unbesiedelten<br />
Bereich so zu schützen, dass<br />
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert<br />
von Natur und Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind; <strong>der</strong> Schutz umfasst auch<br />
die Pflege, die Entwicklung und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />
die Wie<strong>der</strong>herstellung von Natur und Landschaft<br />
zum Zweck <strong>der</strong> Erholung in <strong>der</strong> freien Landschaft<br />
nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen<br />
vor allem im besiedelten und siedlungsnahen<br />
Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.<br />
87
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bundesimmissionsschutz-<br />
Gesetz incl. Verordnungen<br />
Ziele sind u.a.<br />
- Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des<br />
Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre und <strong>der</strong> Kultur-<br />
und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(Immissionen)<br />
- Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen<br />
(Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
88
1.1.1 Fachpläne<br />
Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 des Landkreis Cuxhaven ergeben<br />
sich verschiedene umweltfachliche Ziele <strong>der</strong> Raumordnung.<br />
Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind im vorliegenden Fall die für die Samtgemeinde Land<br />
Wursten getroffenen zeichnerischen Darstellungen <strong>der</strong> Vorranggebiete und Vorsorgegebiete<br />
für Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> Vorrang- und Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung,<br />
-pflege und -entwicklung.<br />
Vorranggebiete sind von entgegenstehenden Nutzungen frei zu halten. Die durch die<br />
Festlegung von Vorranggebieten tatsächlich entstehenden Bindungen für an<strong>der</strong>e<br />
raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind sehr unterschiedlich. Es muss in<br />
jedem Einzelfall geprüft werden, ob das jeweilige Vorhaben mit <strong>der</strong> vorrangigen Nutzung<br />
vereinbar ist.<br />
Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-<br />
Neuaufstellungen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten stellt in erster Linie das Vordeichsland<br />
bzw. <strong>der</strong> Nationalpark „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ (gleichzeitig auch FFH-<br />
und Vogelschutzgebiet) unter Ausschluss <strong>der</strong> Erholungszonen von Wremen und Dorum-Neufeld<br />
dar.<br />
In Vorsorgegebieten hat die Festlegung eine abgeschwächte Wirkung. Die mit Vorsorgebedeutung<br />
versehene Nutzungsart erhält aber einen hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Abwägung<br />
über konkurrierende Raumansprüche in dem betreffenden Gebiet. Bei <strong>der</strong> Abwägung<br />
ist <strong>der</strong> festgelegten beson<strong>der</strong>en Zweckbestimmung ein hoher Stellenwert<br />
beizumessen; im Einzelfall ist jedoch eine abweichende Entscheidung möglich.<br />
Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Planungen <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten sind:<br />
- Die Flächen <strong>der</strong> beiden Landschaftsschutzgebiete (siehe Kap. 2.1.1)<br />
- Die Flächen <strong>der</strong> Gebiete die nach dem Stand <strong>der</strong> Bearbeitung die Voraussetzungen<br />
für ein Landschaftsschutzgebiet (nach § 26 BNatSchG) erfüllen (siehe<br />
unten: LRP 2000), sofern nicht wesentliche konkurrierende Nutzungsansprüche<br />
entgegenstehen<br />
- Die Bereiche mit hoher Bedeutung für Brut- und Rastvögel soweit diese Flächen<br />
als Acker genutzt werden<br />
In <strong>der</strong> Einzelflächenbewertung (Kap. 3.1) sind die durch die jeweilige Planung jeweils<br />
betroffenen Vorrang- o<strong>der</strong> Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft bzw. Grünlan<strong>der</strong>haltung,<br />
-pflege und -entwicklung in <strong>der</strong> Zeile „Pflanzen und Tiere“ erwähnt.<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />
Aus dem LRP 2000 und <strong>der</strong> dazugehörigen Karte VI „Schutzgebiete und -objekte“ gehen<br />
folgende naturschutz- und landschaftsschutzwürdigen Bereiche <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten hervor:<br />
89
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet (NSG) erfüllen:<br />
- Feuchtgebüsch und Feuchtgrünland bei Northum (N-2217-03), Gemeinde Midlum<br />
- Feuchtgebiet bei Sachsendingen (N-2317-01), Gemeinde Dorum,<br />
- Kransburger Heide (N-2217-04), Gemeinde Midlum<br />
Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfüllen:<br />
- Grünland am Midlumer Specken (L-2217-04), Gemeinde Midlum<br />
- Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches (L-2217-05), Gemeinde Midlum<br />
- Grünland im Midlumer Sü<strong>der</strong>marren (L-2217-06), Gemeinde Midlum<br />
- Wäl<strong>der</strong>, Wallheckengebiete und Grünland bei Wanhöden (L-2218-01), nur teilweise in<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten und in Gemeinde Midlum<br />
- Grünland zwischen Dorum und Holßel (L-2317-01), Gemeinde Dorum<br />
- Grünland bei Wremen (L-2317-02), Gemeinde Wremen<br />
Darüber hinausgehend reicht von Osten her in das nordöstliche Randgebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten, Gemeinde Midlum, ein Bereich hinein, <strong>der</strong> die Voraussetzungen<br />
für ein Biosphärenreservat gemäß § 25 BNatSchG erfüllt.<br />
Weitere umweltrelevante Ziele, die bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigt werden, sind die Erhaltung<br />
und Sicherung von:<br />
- den beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
(Natura 2000-Gebiet bzw. Nationalpark),<br />
- Wertvollen Vogelbrut- und Vogelrastgebieten,<br />
- höherwertigen Strukturen wie Feuchtbereichen und Beetstrukturen (Grüppen),<br />
- beson<strong>der</strong>s geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG,<br />
- Lebensraum von beson<strong>der</strong>s geschützten und streng geschützten Arten,<br />
- von Waldbeständen,<br />
- Böden die Rohstofflagerstätten beinhalten,<br />
- Gewässern (Offenhaltung) <strong>einschließlich</strong> begleiten<strong>der</strong> Schutz- und Räumstreifen<br />
- typischen Landschaftsstrukturen und -bil<strong>der</strong>n und Blickbeziehungen,<br />
- Bau- und Bodendenkmälern und ihrer Umgebung<br />
- Freiräumen für die Erholung für die Bevölkerung (Naherholung und Fremdenverkehr)<br />
- Gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen<br />
2. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> umweltbezogenen Schutzgüter<br />
Die Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter basiert im Wesentlichen auf vorhandenen<br />
Karten, Texten und Plänen aus dem Landschaftsrahmenplan (LRP) Endfassung<br />
2000 des Landkreis Cuxhaven. Die Bestandserhebung zu Biotoptypen bzw. Nutzung<br />
wurde auf <strong>der</strong> Grundlage von Echtfarb-Luftbil<strong>der</strong>n aus dem Jahre 2003/2008, die von<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde zur Verfügung gestellt wurden, im Winter 2006/2007 (ergänzt im<br />
Sommer 2010) durchgeführt. Dabei wurden lediglich die zur Än<strong>der</strong>ung anstehenden<br />
Flächen besichtigt und bewertet, bei denen erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten<br />
sind (siehe Ziff. 3.1).<br />
90
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Beschreibung <strong>der</strong> Schutzgüter orientiert sich an § 1 Abs. 6 BauGB. Zu berücksichtigen<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
- Boden<br />
- Wasser<br />
- Luft und Klima<br />
- Landschaft<br />
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
- Mensch und menschliche Gesundheit<br />
2.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische<br />
Vielfalt gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen verwendet:<br />
- Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Landkreis Cuxhaven – Endfassung 2000<br />
- Verzeichnis <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Biotope (GB) und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />
Feuchtgrünlän<strong>der</strong> (GF), Verzeichnis des Landkreis Cuxhaven.<br />
- „Erfassung <strong>der</strong> für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen“ (Landesweite<br />
Biotopkartierung, Stand April 07, Kartierungszeitpunkt 1995/1996)<br />
2.1.1 Schutzgebiete<br />
Schutzgebiete werden ordnungsbehördlich festgesetzt und sind somit für Je<strong>der</strong>mann<br />
verbindlich. Sie gründen auf naturschutzfachlichen Aspekten und beinhalten Schutzzwecke<br />
und -ziele. Schutzgebiete liefern somit wichtige Hinweise auf den biologischen<br />
o<strong>der</strong> ökologischen Eigenwert von Gebieten o<strong>der</strong> Biotopkomplexen.<br />
Die Schutzgebiete sind im LRP in Karte VI „Schutzgebiete und -objekte“ dargestellt.<br />
Schutzgebiete mit internationaler Bedeutung<br />
Natura 2000-Gebiete<br />
Natura 2000-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und basieren auf<br />
<strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie von<br />
1979. Die europäische Schutzkategorie hat die Aufgabe, ein europaweites zusammenhängendes<br />
Netz von Schutzgebieten (NATURA 2000) sicherzustellen. Vorrangiges Ziel<br />
ist es, die in Europa vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n. Für die<br />
Auswahl <strong>der</strong> Gebiete maßgebend ist das Vorkommen bestimmter Lebensräume und<br />
ausgewählter Tier- und Pflanzenarten.<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten liegt mit Ihren Vordeichbereichen innerhalb des Nationalparks<br />
(NLP) Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer, dieser wurde unter Aussparung seiner<br />
Erholungszonen als FFH–Gebietsvorschlag bzw. als Europäisches Vogelschutzgebiet<br />
gemeldet und gehört damit zu den Natura 2000-Gebieten. Die dort enthaltenen<br />
typischen Lebensräume sind Sandbänke, Watt und Salzwiesen.<br />
Feuchtgebiet von Internationaler Bedeutung (FIB)<br />
Das Vordeichland des äußersten Nordwestens <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten (bei<br />
Dorumer Neufeld) liegt innerhalb eines Feuchtgebietes internationaler Bedeutung (FIB)<br />
gemäß Ramsar-Konvention von 1971.<br />
91
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Nach Naturschutzrecht beson<strong>der</strong>s geschützte Gebiete<br />
Schutzgebiete und -objekte gemäß §§ 23 bis 30 BNatSchG<br />
Naturschutzgebiet nach § 23 BNatSchG<br />
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein beson<strong>der</strong>er<br />
Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit o<strong>der</strong> in einzelnen Teilen erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist<br />
1. zur Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung von Lebensstätten, Biotopen<br />
o<strong>der</strong> Lebensgemeinschaften bestimmter wild leben<strong>der</strong> Tier- und Pflanzenarten,<br />
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen o<strong>der</strong> landeskundlichen Gründen<br />
o<strong>der</strong><br />
3. wegen ihrer Seltenheit, beson<strong>der</strong>en Eigenart o<strong>der</strong> hervorragenden Schönheit.<br />
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Naturschutzgebiets<br />
o<strong>der</strong> seiner Bestandteile o<strong>der</strong> zu einer nachhaltigen Störung führen können,<br />
sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es <strong>der</strong> Schutzzweck<br />
erlaubt, können Naturschutzgebiete <strong>der</strong> Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.<br />
Das einzige bestehende NSG <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist das NSG-LÜ 119<br />
„Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha. Es liegt im Nordosten <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Midlum und wurde 1985 unter Schutz gestellt.<br />
Der Schutzzweck ist die Erhaltung und Unterstützung von Sukzessionsstadien sowie<br />
die Wie<strong>der</strong>begründung, Erhaltung und Entwicklung von Wildkrautgesellschaften jeweils<br />
<strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> dazugehörigen – insbeson<strong>der</strong>e seltener und in ihrem Bestand bedrohter<br />
– Tier- und Pflanzenarten als<br />
1. seltene Ökosysteme und Biotope von seltenen und in ihrem Bestand bedrohten<br />
Tier- und Pflanzenarten,<br />
2. Gegenstand von Wissenschaft und Forschung.<br />
Nationalpark (NLP) gemäß § 24 BNatSchG<br />
Das Vordeichland am westlichen Rand <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist Teil des<br />
„Nie<strong>der</strong>sächsischen Nationalparks Wattenmeer“. In <strong>der</strong> Neufassung des Gesetzes über<br />
den Nationalpark, verabschiedet am 11. Juli 2001 (Nie<strong>der</strong>sächsischer Landtag 2001),<br />
sind unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> Schutzzweck, die Lage <strong>der</strong> einzelnen Zonen, die Verbote und<br />
Ausnahmen für die verschiedenen Nutzungen sowie die Zuständigkeiten <strong>der</strong> einzelnen<br />
Ämter festgelegt.<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG) nach § 26 BNatSchG<br />
Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz o<strong>der</strong> teilweise beson<strong>der</strong>en Schutzes bedürfen,<br />
weil<br />
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts o<strong>der</strong> die Nutzbarkeit <strong>der</strong> Naturgüter zu<br />
erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen sind,<br />
2. das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig o<strong>der</strong> schön ist o<strong>der</strong><br />
3. das Gebiet für die Erholung wichtig ist,<br />
92
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Landschaftsschutzgebieten erklären.<br />
Die Verordnung untersagt unter beson<strong>der</strong>er Beachtung des § 1, Abs. 3 bestimmte<br />
Handlungen innerhalb des LSG, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> dem<br />
beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e das Landschaftsbild o<strong>der</strong> den<br />
Naturgenuss beeinträchtigen.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten bestehen zurzeit 2 LSG: Das LSG CUX<br />
49 „Wöhlkens Forst“, Midlum mit 4,6 ha wurde 1954 unter Schutz gestellt. Das LSG<br />
CUX 55 „Amtsgehölz“, im Ortsbereich von Dorum mit 0,4 ha wurde 1970 unter Schutz<br />
gestellt.<br />
Das ehemalige im LRP Endfassung 2000 noch enthaltene 3-teilige LSG CUX 37 (früher:<br />
WEM 4) „Landschaftsbestandteile in <strong>der</strong> Gemarkung Midlum“ wurde aufgelöst: Aus<br />
ihm entstanden fünf Geschützte Landschaftsbestandteile mit den Bezeichnungen LB<br />
45 bis LB 49 (siehe unten).<br />
Naturdenkmale (ND) nach § 28 BNatSchG<br />
Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen <strong>der</strong> Natur und soweit erfor<strong>der</strong>lich auch<br />
die angrenzenden Randbereiche geschützt werden.<br />
Die Auflistung <strong>der</strong> in den Flächennutzungsplan aufgenommenen Naturdenkmale erfolgt<br />
in Kap. 1.6.3.3.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) nach § 29 BNatSchG<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur<br />
und Landschaft, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er Schutz erfor<strong>der</strong>lich ist<br />
1. zur Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts,<br />
2. zur Belebung, Glie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflege des Orts- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes,<br />
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen o<strong>der</strong><br />
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild leben<strong>der</strong> Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes o<strong>der</strong> für Teile des Landes auf den<br />
gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Landschaftsbestandteilen erstrecken.<br />
In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten liegen insgesamt 11 LB, davon liegen 9 LB im Bereich<br />
von Midlum:<br />
LB 25 „6 Eiben in Krähenburg“ (Gemeinde Dorum)<br />
LB 26 „Geschenberg“ Gehölz<br />
LB 27 „Lilienberg“ Gehölz<br />
LB 28 „Heiddeich“ Gehölz<br />
LB 29 „Riehls Garten“ (Gemeinde Cappel)<br />
LB 45 Ru<strong>der</strong>alfläche<br />
LB 46 Heide, Gehölz, Ru<strong>der</strong>alfläche<br />
LB 47 Hügelgrab, Heide, Ru<strong>der</strong>alvegetation<br />
93
LB 48 Hügelgrab, Heide<br />
LB 49 Heide, Ru<strong>der</strong>alvegetation<br />
LB 50 „Hollburg“, alte Wallanlagen, Gehölz<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope (GB) nach § 30 BNatSchG<br />
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Biotope<br />
haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).<br />
1. natürliche o<strong>der</strong> naturnahe Bereiche fließen<strong>der</strong> und stehen<strong>der</strong> Binnengewässer<br />
<strong>einschließlich</strong> ihrer Ufer und <strong>der</strong> dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen<br />
o<strong>der</strong> naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen o<strong>der</strong> naturnahen Verlandungsbereiche,<br />
Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrie<strong>der</strong>, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,<br />
Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,<br />
3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm-<br />
und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wachol<strong>der</strong>heiden, Borstgrasrasen,<br />
Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wäl<strong>der</strong> und Gebüsche trockenwarmer<br />
Standorte,<br />
4. Bruch-, Sumpf- und Auenwäl<strong>der</strong>, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwäl<strong>der</strong>,<br />
subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwäl<strong>der</strong>,<br />
5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />
6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer<br />
mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,<br />
Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale<br />
Sandbänke, Schlickgründe mit bohren<strong>der</strong> Bodenmegafauna sowie artenreiche<br />
Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.<br />
Handlungen, die zu einer Zerstörung o<strong>der</strong> einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung<br />
v.g. Biotope führen können, sind verboten.<br />
Für diese beson<strong>der</strong>s geschützten Biotope liegen bisher keine flächendeckenden Kartierungen<br />
vor. Für die Samtgemeinde Land Wursten sind insgesamt 61 GB (Stand Dez.<br />
2010) in das Verzeichnis geschützter Teile von Natur und Landschaft des Landkreises<br />
Cuxhaven eingetragen worden.<br />
Tabelle: Bisher (Stand Dez. 2010) vom Landkreis Cuxhaven festgestellte beson<strong>der</strong>s<br />
geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, geordnet entsprechend ihrem Vorkommen in<br />
den jeweiligen Gemeinden.<br />
Cappel<br />
GB-CUX 2217/017 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer,<br />
Röhricht<br />
GB-CUX 2217/021 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer,<br />
Röhricht<br />
GB-CUX 2217/019 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />
GB-CUX 2217/022 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />
GB-CUX 2217/023 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2217/041 Naturnahes Kleingewässer<br />
94
Dorum<br />
Midlum<br />
Misselwarden<br />
Mulsum<br />
Padingbüttel<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
GB-CUX 2217/018 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />
GB-CUX 2217/020 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer,<br />
Röhricht<br />
GB-CUX 2217/033 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2217/063 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2217/067 Röhricht<br />
GB-CUX 2317/049 Naturnahe Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/067 Röhricht<br />
GB-CUX 2317/071 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/061 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />
GB-CUX 2317/063 Röhricht<br />
GB-CUX 2317/080 Röhricht<br />
GB-CUX 2317/082 Naturnahes Kleingewässer, Sumpf, Röhricht<br />
GB-CUX 2317/083 Naturnahes Kleingewässer, Sumpf<br />
GB-CUX 2217/003 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2218/010 Zwergstrauchheide, Magerrasen<br />
GB-CUX 2217/007 Röhricht<br />
GB-CUX 2217/014 Seggen- und binsenreiche Nasswiese<br />
GB-CUX 2217/009 Magerrasen<br />
GB-CUX 2217/015 Naturnahes Kleingewässer,<br />
Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/016 Naturnaher Bachabschnitt<br />
GB-CUX 2218/017 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/033 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2217/039 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/043 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2218/027 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/044 Sumpf<br />
GB-CUX 2217/045 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/046 Magerrasen<br />
GB-CUX 2217/034 Sumpf<br />
GB-CUX 2217/053 Magerrasen, Röhricht, Sumpf<br />
GB-CUX 2217/047 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/048 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2218/037 Zwergstrauchheide<br />
GB-CUX 2217/058 Röhricht<br />
GB-CUX 2218/058 Hochmoor<br />
GB-CUX 2217/065 Röhricht und seggenreiche Nasswiese<br />
GB-CUX 2217/066 Röhricht, Sumpf<br />
GB-CUX 2316/002 Naturnaher Flussabschnitt<br />
GB-CUX 2317/025 Röhricht<br />
GB-CUX 2317/034 Röhricht an <strong>der</strong> Misselwardener Wasserlöse<br />
GB-CUX 2217/004 Seggenreiche Nasswiese, Verlandungsbereich<br />
stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />
95
Wremen<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
GB-CUX 2217/006 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2217/011 Röhricht, naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2217/012 Naturnahes Kleingewässer, Röhricht<br />
GB-CUX 2317/003 Röhricht, naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/021 Röhricht<br />
GB-CUX 2317/028 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/029 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/051 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/060 Naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2316/001 Wattfläche, Röhricht<br />
GB-CUX 2317/074 Sumpf, Röhricht, naturnahes Kleingewässer<br />
GB-CUX 2317/076 Röhricht<br />
GB-CUX 2316/004 Salzwiese, Röhricht, Wattfläche<br />
GB-CUX 2316/005 Röhricht, Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong><br />
Gewässer<br />
Beson<strong>der</strong>s geschütztes Feuchtgrünland (GF)<br />
Die Vorschriften des § 28 b NNatG (Beson<strong>der</strong>s geschützten Feuchtgrünlän<strong>der</strong>) wurden<br />
nicht in das BNatSchG und NAGBNatSchG übernommen. Die bisherigen Ermittlungen<br />
in diesem Zusammenhang haben aber ergeben, dass eine aktuelle Überprüfung erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist, ob bzw. inwieweit in Einzelfällen ein direkter gesetzlicher Schutz weiterhin<br />
gegeben ist. Dabei spielt vor allem die Intensität <strong>der</strong> Nutzung in den letzten Jahren eine<br />
entscheidende Rolle.<br />
Für dieses beson<strong>der</strong>s geschützte Feuchtgrünland liegen bisher keine flächendeckenden<br />
Kartierungen vor. Im aktuellen Verzeichnis beim Landkreis Cuxhaven sind für die<br />
Samtgemeinde Land Wursten 2 Bereiche mit beson<strong>der</strong>s geschütztem Feuchtgrünland<br />
eingetragen (Stand 24.11.06), es handelt sich in beiden Fällen um Flutrasen.<br />
Midlum GF-CUX 2217/002 Flutrasen<br />
Misselwarden GF-CUX 2316/001 Flutrasen<br />
2.1.2 Erfassung <strong>der</strong> für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium stellt Karten <strong>der</strong> kartierten Biotope in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
auf ihrem Kartenserver im Internet zur Verfügung. Die dort dargestellten Bereiche<br />
sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz<br />
sowie für den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kartierung<br />
(1995) aus Sicht <strong>der</strong> Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.<br />
Für das Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind 15 für den Naturschutz landesweit<br />
wertvolle Bereiche verzeichnet. Sie liegen alle deutlich außerhalb <strong>der</strong> besiedelten<br />
Gebiete. Vier dieser Bereiche umfassen Außen- bzw. Vordeichsland und sind gleichzeitig<br />
Teil des Nationalparks Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer bzw. des FFH-Schutzgebietes.<br />
Einer dieser landesweit (nie<strong>der</strong>sachsenweit) für den Naturschutz wertvollen<br />
Bereiche geht in seiner Ausdehnung über die Fläche des national bzw. international<br />
geschützten Gebietes hinaus in einen Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlich bzw. durch Erholungssuchende<br />
genutzt wird. Hierbei handelt es sich um einen Bereich im Vordeichsland<br />
bei Dorum-Neufeld, das überwiegend aus extensiv von Rin<strong>der</strong>n beweideten Salz-<br />
96
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
wiesen besteht und mit seinem nordwestlichen Randbereich an die Neuausweisung<br />
bzw. Erweiterung Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Grünstrand“ (DN 9) sowie an<br />
eine heute zeitweilig genutzte PKW-Stellfläche (DN 10) angrenzt.<br />
2.1.3 Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung<br />
des Flächennutzungsplanes als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Es handelt sich hierbei<br />
überwiegend um planexterne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu Bebauungsplänen,<br />
zum Bau von Windkraftanlagen, Biogasanlagen aber auch z.B. zu Flurbereinigungsverfahren<br />
(Wege- und Gewässerbaumaßnahmen) <strong>der</strong> ehemaligen Flurbereinigungsbehörde<br />
(Amt für Agrarstruktur). Eine räumliche Konzentration <strong>der</strong> Maßnahmenflächen<br />
ist im Bereich nordöstlich von Dorum am Grauwallkanal, nordöstlich von Wremen<br />
und nordwestlich von Midlum (Northum) festzustellen. Bei den Kompensationsmaßnahmen<br />
handelt es sich z.B. um Grünlandextensivierung, Sukzessionsflächen und<br />
die Anlage von Gehölzstrukturen und Feuchtbiotopen.<br />
2.1.4 Tiere<br />
Alle Angaben sind, sofern nicht an<strong>der</strong>s aufgeführt, den verschiedenen Kapiteln des<br />
LRP (2000) entnommen.<br />
Brut - und Rastvögel<br />
In Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven wurden<br />
Teilbereiche des Samtgemeindegebietes auf Brut- und Rastvogelvorkommen kartiert<br />
(siehe Anlage Brut- und Rastvogelerfassung), um mögliche Konflikte zwischen Naturschutz<br />
und Siedlungserweiterung zu vermeiden. Kartiert wurden Bereiche, in denen<br />
Konflikte zwischen neu ausgewiesenem Bauland und Brut- und Rastvogelvorkommen<br />
zu erwarten waren.<br />
Faunistisch wertvolle Bereiche für gefährdete Tierarten weiterer Artengruppen<br />
Das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium stellt Karten <strong>der</strong> für die Fauna wertvollen<br />
Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen auf ihrem Kartenserver im Internet zur Verfügung. Grundlage<br />
sind dabei gebietsbezogene Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Die<br />
aus diesen Gebieten vorliegenden Daten werden, soweit sie nicht älter als 10 Jahre<br />
sind, tiergruppenweise bewertet. Berücksichtigt wurden alle Tiergruppen außer den Vögeln,<br />
die separat in einer an<strong>der</strong>en Themenkarte behandelt werden.<br />
Eine Auswertung dieser Karten für die Samtgemeinde Land Wursten ergab Angaben<br />
über wertvolle Vorkommen von Kriechtieren (Reptilien) und Lurchen (Amphibien) im<br />
Bereich von Gräben und Feuchtgrünland im westlichen Grauwallgebiet südlich von Midlum<br />
und östlich von Dorum, nördlich wie auch südlich <strong>der</strong> L 119. Die aktuellsten Erfassungen<br />
stammen aus dem Jahr 1995. Der überwiegende Teil des Feuchtgrünlandes<br />
nördlich <strong>der</strong> L 119 auf dem wertvolle Amphibienvorkommen festgestellt wurden, ist im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
97
Reptilien (Kriechtiere)<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Auf dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wurde eine von 6 im Landkreis<br />
Cuxhaven heimischen Reptilienarten festgestellt. Es ist die Ringelnatter (Natix natrix),<br />
die in <strong>der</strong> Roten Liste Nie<strong>der</strong>sachsens als gefährdete Art (3) geführt wird. Vorkommen<br />
sind südwestlich <strong>der</strong> Ortschaft Midlum und im äußersten Osten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum<br />
bei Hohensteins Forst nachgewiesen worden (siehe: LRP Textkarte 3-8 und Abb. 3-2).<br />
Lebensraum <strong>der</strong> Ringelnatter sind Hochmoore bzw. degenerierte Hochmoore,<br />
Nie<strong>der</strong>moore und Sand- bzw. Kiesabbaugruben.<br />
Amphibien (Lurche)<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist das Vorkommen von 2 <strong>der</strong> 7 „Rote-Liste-Arten“<br />
<strong>der</strong> insgesamt 11 im Landkreis Cuxhaven verbreiteten Amphibienarten<br />
festgestellt worden. Es sind die beiden Arten Moorfrosch (Rana arvalis) und Seefrosch<br />
(Rana ridibunda), die in Nie<strong>der</strong>sachsen beide als gefährdete Art (Gefährdungskategorie<br />
3) geführt werden. Der Moorfrosch gilt bundesweit als stark gefährdet (Gefährdungskategorie<br />
2) und weist seine größte Population im Landkreis Cuxhaven auf. Einer seiner<br />
regionalen Verbreitungsschwerpunkte liegt in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten nämlich<br />
in den <strong>der</strong> angrenzenden Geest (Cuxhaven-Bremerhavener Geest =Hohe Lieth)<br />
vorgelagerten Bereichen <strong>der</strong> Wurster Marsch. Nachgewiesen wurden die Vorkommen<br />
östlich <strong>der</strong> Ortschaft Cappel, südlich von Midlum bis Dorum und westlich wie auch südöstlich<br />
von Dorum (siehe: LRP Textkarte 3-8 und Abb. 3-3).<br />
Die nicht gefährdeten Amphibienarten Teichmolch, Grasfrosch, Wasserfrosch und Erdkröte<br />
sind im gesamten Kreisgebiet und so auch in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in<br />
den für Amphibien geeigneten Lebensräumen verbreitet. Bei zusammenfassen<strong>der</strong> Betrachtung<br />
muss aber gesagt werden, dass aufgrund des Strukturwandels in <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
und an<strong>der</strong>en Landnutzungsformen die gesamte Bestandsentwicklung bei den<br />
Amphibien nach wie vor negativ ist.<br />
Libellen<br />
Libellen sind aufgrund ihres aquatischen Larvenstadiums für das durch Oberflächengewässer<br />
in vielen naturräumlichen Landschaftseinheiten stark geprägte Kreisgebiet<br />
Cuxhavens in beson<strong>der</strong>er Weise charakteristisch. Sie besiedeln dort mit Ausnahme des<br />
unmittelbaren Salz- und Brackwasserbereichs alle Landschaftstypen.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist das Vorkommen von 3 <strong>der</strong> 25<br />
„Rote-Liste-Arten“ <strong>der</strong> insgesamt 47 im Landkreis Cuxhaven verbreiteten Libellenarten<br />
festgestellt worden. Es sind die 3 Arten Gebän<strong>der</strong>te Prachtlibelle, Fe<strong>der</strong>libelle und Kleine<br />
Mosaikjungfer, die als gefährdete Art (Gefährdungskategorie 3) in <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten festgestellt wurden.<br />
Nachgewiesen wurden Vorkommen östlich <strong>der</strong> Ortschaft Cappel und südwestlich von<br />
Midlum (Kleine Mosaikjungfer) wie auch südöstlich von Dorum und südlich von Padingbüttel<br />
(Fe<strong>der</strong>libelle) sowie am Grauwall-Kanal auf <strong>der</strong> Höhe von Mulsum (Gebän<strong>der</strong>te<br />
Prachtlibelle) (siehe: LRP Textkarte 3-8 und Abb. 3-5b).<br />
Tagfalter/Schmetterlinge<br />
Von den 8 im Gebiet des Landkreises vorkommenden gefährdeten Tagfalterarten ist<br />
auf dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten keine Art festgestellt worden (siehe<br />
98
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
LRP Abb. 3-6). Darüber hinaus kommen mit großer Wahrscheinlichkeit die nicht gefährdeten<br />
Arten <strong>der</strong> Tagfalter, wie z. B. die „Allerweltsarten“ (Ubiquisten) Großer Kohlweißling,<br />
Kleiner Kohlweißling, Admiral, Distelfalter, Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge<br />
vor.<br />
Beson<strong>der</strong>s geschützte Arten<br />
Entsprechend § 44 BNatSchG Abs. 1 ist es verboten:<br />
wild lebenden Tieren <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten nachzustellen sie zu fangen,<br />
zu verletzen, zu töten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen, aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen,<br />
zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören.<br />
Die „beson<strong>der</strong>s geschützten Arten“ sind in § 7 BNatSchG definiert. Es handelt sich um<br />
beson<strong>der</strong>s geschützte Arten, die in<br />
- Anhang A <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG Artenschutzverordnung),<br />
- Anhang B <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG Artenschutzverordnung),<br />
- Anhang IV <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),<br />
- Artikel 1 <strong>der</strong> Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />
- Anlage 1 Spalte 2 <strong>der</strong> Bundesartenschutzverordnung<br />
aufgeführt sind.<br />
Von den oben bereits erwähnten, in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden<br />
Vogelarten sind folgende beson<strong>der</strong>s geschützte europäische Vogelarten:<br />
Deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung<br />
Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squatarola<br />
Brandgans Tadorna tadorna<br />
Knutt Calidris canutus<br />
Austernfischer Haematopus ostralegus<br />
Grünschenkel Tringa nebularia<br />
Pfuhlschnepfe Limosa lapponica<br />
Alle heimischen Amphibien gehören zu den beson<strong>der</strong>s geschützten Arten, davon kommen<br />
in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten folgende Arten vor:<br />
Deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung<br />
Grasfrosch Rana temporaria<br />
Erdkröte Bufo bufo<br />
Teichmolch Triturus vulgaris<br />
Wasserfrosch Rana esculenta<br />
Bei den Reptilien kommt als beson<strong>der</strong>s geschützte Art vor:<br />
Ringelnatter Natrix natrix<br />
99
Streng geschützte Arten<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die streng geschützten Arten bilden eine qualifizierte Teilmenge <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />
Arten. Das heißt, dass alle streng geschützten Arten gleichzeitig auch zu den<br />
beson<strong>der</strong>s geschützten Arten gehören.<br />
Säugetiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />
Alle in Deutschland vorkommenden Fle<strong>der</strong>mäuse sind in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> streng geschützten<br />
und beson<strong>der</strong>s geschützten Arten enthalten. Im Landkreis Cuxhaven sind davon 11<br />
Fle<strong>der</strong>mausarten nachgewiesen. Eine Auflistung enthält Tab. 3-22 des LRP. Entsprechend<br />
<strong>der</strong> Abbildung 3-1 <strong>der</strong> LRP liegen Vorkommen gefährdeter Fle<strong>der</strong>mausarten in<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten bei Midlum, bei Cappel, bei Dorum-Neufeld, bei Padingbütteler<br />
Altendeich, bei Dorum und bei Wremen.<br />
Vögel <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />
Zu den streng geschützten Arten Deutschlands gehört <strong>der</strong> Weißstorch (Ciconia ciconia).<br />
Dieser wird außerdem in <strong>der</strong> Roten Liste <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen und Bremen gefährdeten<br />
Brutvogelarten (6. Fassung, Stand 2002) geführt, sein Bestand gilt als vom<br />
Erlöschen bedroht (1). Ein dramatischer Rückgang des Weißstorchenbestandes setzte<br />
zu Beginn <strong>der</strong> 60er Jahre in allen Regionen Mitteleuropas ein. Bis 1992 lebten in <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten noch zwei Storchenpaare. Ein Horst befand sich in Dorum<br />
(randlich) und einer in Midlum. 1995 waren beide Horste verwaist (Angaben vom<br />
ehemaligen Storchenbetreuer E. Meybohm). In manchen Jahren fand sich noch ein<br />
vereinzelter Storch für längere Zeit am Dorumer Horst ein und wartete vergebens auf<br />
einen Partner. Vermutlich wäre einem Storchenpaar hier aufgrund <strong>der</strong> unzureichenden<br />
Lebensraumausprägung auch kein Bruterfolg mehr beschieden.<br />
Nach aktuellen Angaben (Oktober 2008) des Storchenbetreuers Achim Mülter findet<br />
sich seit 2002 in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in Midlum jedes Jahr wie<strong>der</strong> ein<br />
Brutpaar auf einem Horst am dortigen Kirchengelände ein. Im Jahre 2008 wurde 1 Junges<br />
flügge, 2007 wurden 4 Junge flügge, 2006 wurden 3 Junge flügge und in den Jahren<br />
zuvor waren es 2 bzw. ein Junges, die flügge wurden. Ansiedlung und Bruterfolg<br />
bei Weißstörchen hängen maßgeblich von <strong>der</strong> Qualität und Attraktivität <strong>der</strong> horstnahen<br />
Nahrungsflächen (im Radius von max. 2 km) ab (vgl. IFAB 1995). Die Hauptnahrungsflächen<br />
des Midlumer Storchenpaares finden sich lt. Information von Herrn Mülter im<br />
Bereich des Dorumer und des Midlumer Speckens.<br />
Von den oben bereits erwähnten, in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden<br />
Vogelarten sind folgende beson<strong>der</strong>s geschützte europäische Vogelarten zusätzlich<br />
streng geschützt:<br />
Deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung<br />
Alpenstrandläufer Calidris alpina<br />
Großer Brachvogel Numenius arquata<br />
Rotschenkel Tringa totanus<br />
Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula<br />
Seeregenpfeifer Charadrius alexandrinus<br />
Weißstorch Ciconia ciconia<br />
100
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Amphibien (Lurche) <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />
Als streng geschützte Amphibienart, die in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommt<br />
ist <strong>der</strong> Moorfrosch (Rana arvalis) zu nennen (siehe auch oben Kapitel Tiere – Amphibien).<br />
Ein bekanntes Vorkommen (Quelle: Pflanzen-/Tiererfassungsprogramm <strong>der</strong><br />
Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN) liegt im Feuchtgrünland östlich von Dorum im<br />
Bereich <strong>der</strong> dortigen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft nördlich <strong>der</strong> Landesstrasse (L 119).<br />
2.1.5 Pflanzen<br />
Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten<br />
Entsprechend § 44 BNatSchG ist es verboten:<br />
wild lebende Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen<br />
aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte zu beschädigen<br />
o<strong>der</strong> zu zerstören.<br />
Eine in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommende beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzenart<br />
ist die Strand-Grasnelke – Armeria maritima.<br />
Heutige potenziell natürliche Vegetation<br />
Die heutige potenziell natürliche Vegetation (hpnV) ist diejenige Vegetation, die sich<br />
unter den heutigen Standortbedingungen als Endstadium <strong>der</strong> Sukzession bzw. Vegetationsentwicklung<br />
einstellen würde, wenn <strong>der</strong> menschliche Einfluß aufhörte. Die Karte<br />
<strong>der</strong> hpnV ist aus <strong>der</strong> Bodenübersichtskarte abgeleitet; die anthropogenen Standortverän<strong>der</strong>ungen<br />
(z.B. Bedeichung) sind, soweit möglich, berücksichtigt.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Wurster Marsch, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten flächenmäßig<br />
den größten Teil einnimmt, sind im LRP als hpnV <strong>der</strong> Waldziest-Eichen-<br />
Hainbuchenwald und nachrangig <strong>der</strong> Traubenkirschen-Erlen-Wald angegeben. Für den<br />
schmalen Streifen des Vordeichslandes werden Salzwiesen, Brackwiese und Brackröhricht<br />
im Übergang angegeben. Im Bereich <strong>der</strong> Be<strong>der</strong>kesa Cuxhavener Geest ist die zugehörige<br />
hpnv <strong>der</strong> Trockene Eichen-Buchenwald, nachgeordnet <strong>der</strong> Trockene Eichen-<br />
Birkenwald. Für die Nie<strong>der</strong>moorbereiche zwischen Marsch und Geest ist als hpnv <strong>der</strong><br />
Erlenbruchwald anzugeben. Im äußersten Nordosten des Planbereichs (Wannaer Nie<strong>der</strong>ung)<br />
ist auf den Hochmoorböden Hochmoorvegetation o<strong>der</strong> Birkenbruchwald zu erwarten.<br />
Biotoptypenkartierung<br />
Eine flächendeckende Biotoptypenkartierung enthält die Karte 1 „Arten und Lebensgemeinschaften<br />
– Wichtige Bereiche“ des LRP. Aus dem Textteil des LRP stammen die<br />
folgenden Informationen bezüglich <strong>der</strong> Biotoptypen:<br />
Wäl<strong>der</strong><br />
Der Waldflächenanteil in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten liegt mit 3,96 % deutlich<br />
unter dem des Landkreis Cuxhaven mit 7,72 % und weit unter dem des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
mit 20,69 %. Die auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten entfallenden Waldflächenanteile sind dem Anhang 3-3 des LRP (Tab. A<br />
3-7) zu entnehmen.<br />
101
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Mitgliedsgemeinden in <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit <strong>der</strong> Wurster Marsch<br />
verfügen über nahezu keine Waldfläche. Die Mitgliedsgemeinde Midlum, die teilweise<br />
im Bereich <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener-<br />
Geest (Hohe Lieth) liegt, verfügt mit 4,54 km² Waldfläche und einem Waldflächenanteil<br />
von 14,61 % über den höchsten Waldflächenanteil in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten.<br />
Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Waldflächen liegt hierbei östlich von Midlum und östlich <strong>der</strong><br />
Autobahn (siehe LRP Textkarte 3-1: Wäl<strong>der</strong>).<br />
Es handelt sich bei den Wäl<strong>der</strong>n überwiegend um Nadelforste (Wz), die angepflanzt<br />
wurden und forstwirtschaftlich genutzt werden. Es handelt sich meist um strukturarme<br />
Bestände, denen im LRP eine geringe (2) Wertstufe bezüglich <strong>der</strong> Bedeutung für Arten<br />
und Lebensgemeinschaften beigemessen wurde. An <strong>der</strong> L 135 bei Midlum befinden<br />
sich verschiedene kleine Bereiche mit Nadelforst z.B. bei „Schwarzer Berg“. „Wöhlkens<br />
Forst“, <strong>der</strong> mit 4,6 ha als Landschaftsschutzgebiet (LSG) festgesetzt ist, liegt nordöstlich<br />
von Midlum. Östlich <strong>der</strong> Autobahn (A 27) liegt im Bereich <strong>der</strong> MG Midlum <strong>der</strong> Nadelforst<br />
„Hohensteinsforst“, in dessen zentralem Bereich sich das Naturschutzgebiet<br />
„Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha befindet.<br />
Kleine Waldfragmente des Biotoptyps Bodensaurer Eichen-Mischwald (Wq) finden sich<br />
vereinzelt an <strong>der</strong> L 135 und bei Midlum. Im LRP wird diesem Biotoptyp eine sehr hohe<br />
(5) Wertstufe bezüglich <strong>der</strong> Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften beigemessen.<br />
Vereinzelt finden sich im östlichsten Ausläufer <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in <strong>der</strong><br />
MG Midlum im Bereich <strong>der</strong> Wannaer Nie<strong>der</strong>ung kleine Inseln von Birken- und Kiefernwald<br />
entwässerter Standorte (Wv). Im LRP wird diesem Biotoptyp eine hohe (4) Wertstufe<br />
bezüglich <strong>der</strong> Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften beigemessen.<br />
Gebüsche und Kleingehölze<br />
Hierzu zählen im Lkrs. Cuxhaven Gebüsche, Feldgehölze, Baumgruppen, Baumreihen<br />
und markierte Einzelbäume sowie Wallhecken.<br />
Wallhecken<br />
Wallhecken kommen nur auf <strong>der</strong> Geest und in <strong>der</strong>en Randbereichen vor. An <strong>der</strong> Küste,<br />
in <strong>der</strong> Marsch, in den Nie<strong>der</strong>ungen und in den Mooren gibt es keine Wallhecken. Weil<br />
die Samtgemeinde Land Wursten nur einen geringen Flächenanteil in <strong>der</strong> Geest hat,<br />
weist sie einen sehr geringen Wallheckenbestand auf. Im Rahmen <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong><br />
Wallhecken im Lkrs. Cuxhaven in den Jahren 1987 bis 1991 wurde in <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten die <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> dort vorhandenen (nicht kartierten) Wallhecken<br />
(LRP Tab. 3-5) mit 55 angegeben. Sie liegen im Bereich <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener<br />
Geest im Osten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum (siehe TK 1:25, Blatt Nordholz und Wanna).<br />
Meer und Meeresküste<br />
Küstenwatt<br />
Der Biotoptyp Küstenwatt (Biotoptyp <strong>der</strong> einem Lebensraumtyp von Anhang 1 <strong>der</strong> FFH-<br />
Richtlinie entspricht) beschränkt sich im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Cuxhaven<br />
auf Schlickwattenbereiche unterhalb <strong>der</strong> MThw-Linie, die innerhalb von Lahnungsfel<strong>der</strong>n<br />
im ufernahen Abschnitt <strong>der</strong> Wurster Küste partiell den Salzwiesen vorgelagert<br />
sind.<br />
102
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Röhricht <strong>der</strong> Brackmarsch<br />
Die Röhrichte <strong>der</strong> Brackmarsch (nur bestimmte Ausprägungen dieses Biotoptyps entsprechen<br />
einem Lebensraumtyp von Anhang 1 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie) sind definiert als<br />
oberhalb des Watts gelegene Schilf- und Strandsimsen-Röhrichte im Bereich ungenutzter<br />
Außendeichsmarschen <strong>der</strong> salzwasserbeeinflussten Flussmündungsbereiche. Röhrichte<br />
<strong>der</strong> Brackmarsch finden sich an <strong>der</strong> südlichen Wurster Küste saumartig ausgeprägt<br />
zwischen Wremen-Hofe und über die Grenze <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
hinaus bis zum Imsumer Ochsenturm ausgedehnt.<br />
Salzwiesen<br />
Salzwiesen (Biotoptyp <strong>der</strong> einem Lebensraumtyp von Anhang 1 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie entspricht)<br />
sind die an <strong>der</strong> Nordsee außendeichs zwischen Watt und Deich (bzw. zwischen<br />
Watt und Dünen/Geestkliff) oberhalb <strong>der</strong> MThw-Linie gelegenen Flächen an <strong>der</strong> Küste.<br />
Auf diesen Flächen prägen Salzwiesen-Gesellschaften den Vegetationsaspekt.<br />
Der Salzwiesenbereich im Wurster Deichvorland erstreckt sich nahezu ununterbrochen<br />
als breiter Saum von Norden aus in die Samtgemeinde Land Wursten hineinreichend<br />
bis zum Wremer-Vorland. Die Salzwiesen werden unterteilt in Untere Salzwiese (vorwiegend<br />
Andelrasen) und Obere Salzwiese (Salzbinsen-Wiese).<br />
Im Abschnitt von Dorumer-Neufeld südwärts haben die Obere und die Untere Salzwiese<br />
annähernd die gleichen Flächenanteile. Aufgrund <strong>der</strong> relativ intensiven Weide- und<br />
Mähweidenutzung <strong>der</strong> Salzwiesenbereiche sind, mit Ausnahme <strong>der</strong> ungenutzten,<br />
saumartig ausgebildeten naturnahen Unteren Salzwiese, die ansonsten charakteristisch<br />
zonierten Salzwiesengesellschaften durch struktur- und artenarme Ausbildungen überprägt.<br />
Eine natürliche Vegetationszonierung mit vegetationsfreien Watten über Schlickgras-<br />
und Quellerwatten o<strong>der</strong> Unteren Salzwiesen o<strong>der</strong> unverbauten Abbruchkanten bis zu<br />
Oberen Salzwiesen und Brackwasser-Röhrichten erstreckt sich von Norden in die<br />
Samtgemeinde Land Wursten hinein bis Padingbütteler Altendeich, von Wremen-<br />
Rinzeln bis Wremen-Hafen und abschnittsweise von Schottwarden bis zum Imsumer<br />
Ochsenturm, <strong>der</strong> sich bereits südlich außerhalb des Samtgemeindegebietes befindet.<br />
Fließgewässer<br />
Kanäle, Gräben und Wasserlösen<br />
Die Marsch und die Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind mit Oberflächengewässern<br />
durchzogen. Es sind die durch menschliches Zutun und Nutzung entstandenen<br />
Gewässer <strong>der</strong> Kanäle und Gräben. Die Wasserlösen sind die Marschgewässer,<br />
die ihren Ursprung in natürlichen Prielen haben. Sie wurden durch die Errichtung<br />
von Sielen an den Prielmündungen ab dem 13. Jahrhun<strong>der</strong>t tideunabhängig und<br />
im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te begradigt und als Vorfluter ausgebaut. Abschnittsweise haben<br />
sie bis heute ihre gewundenen Prielverläufe erhalten (z.B. Cappeler Wasserlöse,<br />
Dorumer Wasserlöse).<br />
Durch den Bau des Grauwallkanals haben sich Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Entwässerungsverhältnisse<br />
ergeben: Die Fließrichtung von Misselwardener und Padingbütteler-<br />
Mulsumer Wasserlöse wurde umgekehrt. Beide Wasserlösen sind miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />
und geben ihr Wasser an den Grauwallkanal ab. An<strong>der</strong>e Wasserlösen wie z.B. die<br />
Wremer Wasserlöse, die Dorumer Wasserlöse und die Alsumer Wasserlöse entwässern<br />
sowohl nach Westen durch ein Siel ins Außentief als nach Osten in den Grauwallkanal.<br />
Die Folgen dieser gebietsweisen Entwässerungsumkehr sind sehr lange Stagna-<br />
103
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
tionszeiten des Wassers in den „toten Enden“ <strong>der</strong> durch Abwässer und Landwirtschaft<br />
stark belasteten Wasserlösen und dadurch bedingt eine sehr schlechte Wasserqualität.<br />
Die Wurster Marsch wird von einem weit verzweigten Grabennetz durchzogen, das einen<br />
Großteil <strong>der</strong> naturraumtypischen Pflanzen- und Tierarten beherbergt. Einen Überblick<br />
über die verschieden eng- bzw. weitmaschigen Grabensysteme im Landkreis.<br />
Cuxhaven gibt die Textkarte 3-23. Das Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist mit<br />
weit und engmaschigen Grabensystemen gut ausgestattet.<br />
Eine Bewertung <strong>der</strong> Gewässerstruktur und Gewässergüte <strong>der</strong> Fließgewässer enthält<br />
Karte V „Oberflächenwasser –Wichtige Bereiche“ des LRP.<br />
Stillgewässer<br />
Wehle sind anthropogen bedingte, jedoch auf natürliche Art und Weise entstandene,<br />
naturraumtypische Gewässer im Bereich <strong>der</strong> Marsch. Sie sind Auskolkungen ehemaliger<br />
Deichbrüche mit einer Tiefe von mehreren Metern, rundlichem o<strong>der</strong> ovalem Grundriss<br />
bei einem Durchmesser von bis zu 100 m und i.d.R. mit steilen Ufern. In den meisten<br />
Fällen sind die Wehle mit Schilfröhricht bewachsen. Zahlreiche Wehle finden sich<br />
am Cappeler und Dorumer Altendeich. Sie stehen als beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope<br />
(GB) nach § 28a unter dem Schutz des NNatG.<br />
Anthropogen entstandene Stillgewässer in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind in<br />
<strong>der</strong> Marsch und in <strong>der</strong> Geest vereinzelt vorhandene Abbaugewässer, Fischteiche, Klär-<br />
und Absetzteiche und Zierteiche.<br />
Die zahlreichen Gräben und Kanäle in <strong>der</strong> Marsch (siehe oben) nehmen in vielen Fällen<br />
eine Mittelstellung zwischen den Fließ- und Stillgewässern ein, da sie aufgrund des<br />
fehlenden natürlichen Gefälles nur während <strong>der</strong> Siel- und Schöpfzeiten fließen.<br />
Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Sümpfe, Nie<strong>der</strong>moore und Ufer<br />
Aus <strong>der</strong> Gruppe dieser Biotoptypen sind in <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit des<br />
Landes Wursten die Landröhrichte am stärksten vertreten. Landröhrichte werden definiert<br />
als flächenhafte Dominanzbestände von Röhrichtpflanzen auf feuchten bis nassen,<br />
allenfalls temporär überfluteten Standorten mit einer zumindest zeitweise ausgeprägten<br />
hochwüchsigen Röhrichtstruktur.<br />
Im Land Wursten prägen linear o<strong>der</strong> kleinflächig ausgebildete Graben-Röhrichte die<br />
von Grabensystemen geglie<strong>der</strong>ten Marschenbereiche mit meist wasserführenden Gräben-<br />
in Grünland- und Grünland-/Ackerkomplexen. Das Schilf-Röhricht ist dabei das mit<br />
Abstand vorherrschende und weiträumig verbreitete Land- und Verlandungsröhricht.<br />
Vom Flächenanteil nimmt das Rohrglanzgras-Röhricht im Landkreis den zweiten Rang<br />
ein.<br />
Die von Röhricht bewachsenen Gräben <strong>der</strong> Marsch sind für Röhrichtperipherie-Brüter,<br />
wie den vom Aussterben bedrohten Schilfrohrsänger, von existentieller Bedeutung.<br />
Der Biotoptyp Seggen-, Binsen- und Stauden-Sumpf kommt östlich des Abbaugewässers<br />
bei Kransburg und auf gleicher Höhe östlich <strong>der</strong> Autobahn sowie südöstlich des<br />
Bahnhofs Wremen vor (siehe Textkarte 3-3 aus dem LRP).<br />
Röhricht <strong>der</strong> Brackmarsch findet sich im Vordeichsland südlich vom Wremer Tief (siehe<br />
auch Biotoptypen Meer und Meeresküsten).<br />
104
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Hoch- und Übergangsmoore<br />
Für das Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind in Textkarte 3-3 (LRP) keine<br />
entsprechenden Biotoptypen verzeichnet.<br />
In <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinde Midlum ist jedoch im äußersten Osten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten das Midlumer Moor gelegen; eine dort zentral gelegene Moorfläche ist<br />
als nach § 30 BNatSchG beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop „Im Midlumer Moor“ (GB-CUX<br />
2218/058) in das Verzeichnis des Landkreises aufgenommen worden.<br />
Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope<br />
Felsblöcke und Steinhaufen (RE 7.4 im Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen)<br />
sind relativ häufig vorkommend im Landkreis. Sehr große Felsblöcke wurden vielfach<br />
in <strong>der</strong> jüngeren Steinzeit für Steingräber, in <strong>der</strong> frühen Bronzezeit für Steinkisten<br />
verwendet. Herausragende Steingräber sind in Karte II des LRP dargestellt. Innerhalb<br />
des Gebietes <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten finden sich Steingräber östlich <strong>der</strong> Autobahn<br />
nahe <strong>der</strong> K 14 und in Hohensteins Forst.<br />
Offenbodenbiotope sind durch die zahlreichen Bodenabbauflächen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Sandgruben, im Landkreis Cuxhaven sehr häufig. Im Bereich <strong>der</strong> Cuxhaven-<br />
Bremerhavener-Geest sind diese bei Midlum vorhanden.<br />
Unbefestigte Wege sind insbeson<strong>der</strong>e durch Flurbereinigungen in den vergangenen<br />
Jahrzehnten i.d.R. ausgebaut und somit beseitigt worden.<br />
Heide und Magerrasen<br />
Die Heiden und Magerrasen kommen nur im Bereich <strong>der</strong> Geest auf sandigen, nährstoffarmen<br />
Standorten vor. Magerrasen sind zum einen mit Heide direkt vergesellschaftet,<br />
zum an<strong>der</strong>en kommen sie insbeson<strong>der</strong>e in Bereichen vor, in denen Sand abgebaut<br />
worden ist. Sie haben, da nur noch kleinflächig vorhanden, aufgrund ihres hohen Anteils<br />
<strong>der</strong> auf diese Lebensräume spezialisierten Pflanzen- und Tierarten herausragende<br />
Bedeutung.<br />
Sand-/Silikat- und Zwergstrauchheiden finden sich auf <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener<br />
Geest (Hohen Lieth). In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten findet sich östlich von<br />
Kransburg (siehe Textkarte 3-4 des LRP) eine 20 ha große, z.T. jedoch aufgrund mangeln<strong>der</strong><br />
Nutzung bzw. Pflege degenerierte Heidefläche.<br />
Unmittelbar östlich <strong>der</strong> A 27 gelegen findet sich ein schmaler langgezogener Bestand<br />
an Zwergstrauchheide am Waldrand im Bereich Midlumer Heide. Dieser wurde, wie<br />
weitere kleinräumige Zwergstrauchheiden im Bereich Midlum, als ein nach § 30<br />
BNatSchG beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop („Northumer Heide I“ GB-CUX 2217/039) in<br />
das Verzeichnis des Landkreises aufgenommen. Im besiedelten Bereich von Midlum<br />
findet sich Zwergstrauchheide (ca. 0,1 ha) im Bereich „Schwarze Berge“ auf den<br />
Flurstücken 109 und 435/108 <strong>der</strong> Flur 12 (Kennzeichen GB-CUX 2217/043).<br />
Grünland<br />
Die Wurster Marsch (Land Wursten) ist eine großräumig grünlandgeprägte Landschaftseinheit.<br />
Einen deutlich geringeren Flächenanteil nimmt das Grünland in <strong>der</strong><br />
grundwasserfernen Geest <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener-Geest ein.<br />
105
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Feucht- und Nassgrünland<br />
Feuchtgrünland findet sich in dem ehemals feuchtgrünlandreichen Land Wursten kaum<br />
noch. Eine <strong>der</strong> für Feuchtgrünland charakteristischen Pflanzengesellschaften, die Flutrasen,<br />
sind typisch für wechselfeuchtes, d. h. periodisch überstautes bzw. vernässtes<br />
Grünland sowie für Überflutungsbereiche von Gewässern. Als häufigster Flutrasentyp<br />
sind <strong>der</strong> Knickfuchsschwanz-Rasen auf stickstoffreichen, eutrophen Standorten in<br />
grundwassernahen Grünlandmulden und Flutrinnen an beweideten Kleingewässern<br />
sowie in zahlreichen periodisch wasserführenden Beetgräben im beweideten Grünland<br />
<strong>der</strong> Marsch hervorzuheben.<br />
Mesophiles Grünland<br />
Als mesophiles Grünland werden Wiesen und Weiden sowie <strong>der</strong>en jüngere Brachestadien<br />
mit noch grünlandartigem Charakter auf mäßig trockenen bis mäßig feuchten, mäßig<br />
bis gut nährstoffversorgten Standorten bezeichnet, die zumeist als zwei-, vereinzelt<br />
auch als ein- o<strong>der</strong> dreischürige Wiese, als Mähweide o<strong>der</strong> als Weide genutzt werden.<br />
Die Düngerzufuhr ist zumeist relativ gering und die Ausprägungen sind i.d.R. artenreich,<br />
mit einem relativ hohen Anteil an Unter- und Mittelgräsern sowie Kräutern.<br />
Mesophiles Grünland befindet sich in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in den Vordeichsbereichen.<br />
Die Dauergrünlandflächen <strong>der</strong> Marschen, die teilweise aufgrund einer<br />
reduzierten Artenzahl aber einer ansonsten charakteristischen mesophilen Grünlandausprägung<br />
einen Übergangstypen zwischen dem mesophilen Grünland und dem Intensivgrünland<br />
darstellen, wurden im LRP dem mesophilen Grünland zugeordnet. Ein<br />
wesentlicher Schwerpunkt des Vorkommens dieses mesophilen Grünlands in <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten liegt im Bereich südwestlich von Midlum bis nordöstlich<br />
von Dorum (siehe Textkarte 3-5 des LRP).<br />
Artenarmes Grünland<br />
Hierbei handelt es sich um die zumeist von Süßgräsern dominierte, mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
artenarme Grünland-Einheit auf unterschiedlichen Standorten, die relativ stark gedüngt<br />
und intensiv, meist als Weide, Mähweide o<strong>der</strong> mehrschürige Wiese, genutzt wird.<br />
Das artenarme Intensivgrünland stellt den dominanten Biotoptyp nicht nur im Landkreis,<br />
son<strong>der</strong>n auch in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten dar.<br />
Grünland-Einsaat<br />
Als Grünland-Einsaat werden die stark durch häufigen Umbruch mit Neueinsaat o<strong>der</strong><br />
Herbizideinsatz gestörten Grünlandflächen bezeichnet. Auch auf dränierten Marsch-<br />
und Geeststandorten <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten nehmen die Grünland-<br />
Einsaaten einen relativ hohen Flächenanteil des Grünlandes ein. Ein großflächig zusammenhängen<strong>der</strong><br />
Grünland-Einsaat-Komplex befindet sich im südlichen Grauwallgebiet<br />
<strong>der</strong> Wurster Marsch.<br />
Acker- und Gartenbaubiotope<br />
Großflächige Ackerkomplexe finden sich in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vor allem<br />
in <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener Geest, weniger großflächig, aber auf weite Bereiche<br />
verteilt finden sie sich auch in <strong>der</strong> Wurster Marsch.<br />
Grünanlagen <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />
Im LRP Karte I „Arten und Lebensgemeinschaften – Wichtige Bereiche“ werden in einem<br />
Biotoptyp die Kleingartenanlagen, Parkanlagen und Friedhöfe zusammengefasst.<br />
106
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Parkanlagen und Friedhöfe befinden sich vor allen Dingen in den Ortslagen <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden.<br />
Diese sind z. B. in Dorum die Parkanlage Amtsgarten (LSG Amtsgehölz)<br />
und <strong>der</strong> Dorumer Wurtenpark, in Wremen z. B. <strong>der</strong> Kurgarten.<br />
In einem weiteren Biotoptyp werden die Freizeit- und Erholungsanlagen zusammengefasst.<br />
Diese finden sich vor allen Dingen im Siedlungsrandbereichen und außerhalb von<br />
Siedlungsbereichen.<br />
Die Nordseebä<strong>der</strong> Dorum mit Dorum-Neufeld und Wremen umfassen großflächige<br />
Freizeit- und Erholungsanlagen mit hohen Flächenanteilen <strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> binnendeichs<br />
und im Vordeichsgelände. Größere Sportplätze und Freibä<strong>der</strong> finden sich in den<br />
Fremdenverkehrsgemeinden Dorum, Midlum und Wremen.<br />
2.2 Boden<br />
Zur Beschreibung des Schutzgutes Boden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wurde folgende<br />
Datenquelle verwendet:<br />
LRP Endfassung 2000 mit Karte III „Boden – Wichtige Bereiche“ M 1 : 50 000<br />
2.2.1 Bodentypen<br />
In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten lassen sich entsprechend <strong>der</strong> naturräumlichen<br />
Landschaftseinheiten folgende Bodentypen feststellen.<br />
Naturräumliche Landschaftseinheit Vorkommende Bodentypen<br />
Wurster Vorland und Watt Unentwickelte Seemarsch (Rohmarsch)<br />
Wurster Marsch Typische Seemarsch, haftnasse Seemarsch,<br />
haftnasse Brackmarsch, knickige Brackmarsch<br />
und Seemarsch-Brackmarsch, Brackmarsch-<br />
Flußmarsch sowie kleine Nie<strong>der</strong>moorbereiche<br />
am Übergang zur Geest<br />
Cuxhaven-Bremerhavener-Geest Überwiegend Podsol, kleine Bereiche mit<br />
(=Hohe Lieth)<br />
Braunerde und Plaggenesch<br />
Wannaer Nie<strong>der</strong>ung Nie<strong>der</strong>moor und Hochmoor sowie kleine Bereiche<br />
mit Podsol<br />
2.2.2 Schutzwürdige Böden<br />
Bereiche <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden Brackmarsch- und<br />
Brackmarsch-Flussmarsch-Böden gelten als landesweit seltene Böden und sind als<br />
solche schutzwürdig. Im Weiteren ist <strong>der</strong> nordöstlich von Midlum vorkommende Plaggenesch<br />
(„alte Ackerfläche“) als kulturhistorisch bedeutsam einzustufen und ebenfalls<br />
schutzwürdig.<br />
107
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
2.2.3 Rohstoffvorkommen/Lagerstätten<br />
In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten befinden sich im Bereich <strong>der</strong> Cuxhaven-<br />
Bremerhavener-Geest Lagerstätten von Rohstoffvorkommen östlich von Midlum. Im<br />
Teilbereich westlich <strong>der</strong> Autobahn finden sich Lagerstätten von Sand und zum überwiegenden<br />
Teil von Schwermineralen. Die Lagerstätten von Schwermineralen werden<br />
als von beson<strong>der</strong>er volkswirtschaftlicher Bedeutung (Lagerstätte I. Ordnung) eingestuft.<br />
Östlich <strong>der</strong> Autobahn ist <strong>der</strong> Bereich mit dem Rohstoff Sand als von volkswirtschaftlicher<br />
Bedeutung (Lagerstätte II. Ordnung) eingestuft worden (LRP Textkarte 3-<br />
16).<br />
Bereits im Abbau befindlich sind zwei genehmigte Sandabbaugebiete nordöstlich von<br />
Midlum (siehe auch Kap. 2.9, Teil I).<br />
2.3 Wasser<br />
2.3.1 Grundwasser<br />
Die Grundwasservorkommen sind wichtig für die Trinkwassergewinnung und bedingen<br />
spezielle Standortvoraussetzungen für Pflanzen und Tiere.<br />
Für die Trinkwassergewinnung ist einerseits die Menge des durch Versickerung entstehenden<br />
Grundwassers und an<strong>der</strong>erseits die Qualität des Grundwassers wichtig.<br />
Die Marsch ist durch schlecht wasserdurchlässige Schlicksande geprägt. Die Versickerung<br />
erfolgt nur durch Lücken zwischen den Schichten, es bilden sich meist kleine<br />
Süßwasserlinsen, die das tiefere versalzene Grundwasser überlagern. Die Hauptgrundwasserleiter<br />
<strong>der</strong> Marsch bilden die unter den Deckschichten liegenden grundwasserführenden<br />
Sande und Kiese. Der Süßwasser-Zufluss erfolgt von <strong>der</strong> benachbarten<br />
Geest her, gleichzeitig dringt von <strong>der</strong> Nordsee Salzwasser in die Sande und Kiese ein.<br />
Aufgrund des immer stärker werdenden Salzwassereinflusses wurden die früher teilweise<br />
in <strong>der</strong> Marsch vorhandenen Wasserwerke wie z. B. Dorum – inzwischen aufgegeben.<br />
Der ungefähre Verlauf <strong>der</strong> Salzwasser-Süßwasser-Grenze ist in Karte IV<br />
„Grundwasser – Wichtige Bereiche“ dargestellt.<br />
In <strong>der</strong> Geest liegen alle wesentlichen für die Grundwasserentnahme zum Zweck <strong>der</strong><br />
Trinkwassergewinnung bedeutsamen Vorkommen. In <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener<br />
Geest (Hohe Lieth) besteht <strong>der</strong> Grundwasserleiter überwiegend aus Sanden und Kiesen<br />
mit einer Mächtigkeit bis zu 45 m. Die Nie<strong>der</strong>schläge dringen ungehin<strong>der</strong>t in den<br />
Boden ein und fließen dem Grundwasser zu. Der Grundwasserspiegel liegt im zentralen<br />
Bereich <strong>der</strong> Geest bei etwa 5 m ü. NN, an den Rän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geest bei etwa 1 bis 2<br />
m ü. NN. Der Bereich <strong>der</strong> Bremerhaven-Cuxhavener Geest ist ein Gebiet für das die<br />
Sicherung <strong>der</strong> günstigen Voraussetzungen für die Grundwasserneubildung und <strong>der</strong> vorrangige<br />
Schutz des Grundwassers als Ziel formuliert ist (LRP Karte VII).<br />
Die Moore sind überwiegend durch holozäne Ablagerungen (Torf) geprägt. Unter den<br />
Mooren sind häufig grundwasserführende Sande und Kiese vorhanden, teilweise sind<br />
wasserundurchlässige Schichten zwischengelagert. Durch den Torf hat das Grundwasser<br />
beson<strong>der</strong>s hohe Gehalte des an Huminsäuren gebundenen Eisens, daher kommt<br />
es für Grundwasserentnahmen i.d.R. nicht in Betracht.<br />
108
Grundwasserstände<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Das oberflächennahe Grundwasser in den Böden bestimmt wesentlich die Entwicklung<br />
und die Eigenschaften <strong>der</strong> Böden sowie die Vegetation und hat weit reichende Auswirkungen<br />
auf die Nutzung und die Nutzungsmöglichkeiten.<br />
Im Vordeichsland liegen die mittleren Grundwasserstände in <strong>der</strong> unentwickelten Marsch<br />
flach bei 2 – 4 dm. Im Bereich <strong>der</strong> Wurster Marsch in den Bodentypen Seemarsch,<br />
Brackmarsch und Flussmarsch liegen sie tief bei 8 – 13 dm. Im Bereich <strong>der</strong> Bremerhaven-Cuxhavener-Geest<br />
finden sich sehr tiefe Grundwasserstände von über 20 dm. Die<br />
mittleren Grundwasserstände für die einzelnen Bodeneinheiten bzw. Bodentypen, die in<br />
den Einzelflächenbewertungen angegeben werden, wurden dem Anhang 3-16 des LRP<br />
entnommen.<br />
2.3.2 Fließgewässer (siehe Kapitel 2.1.5)<br />
2.3.3 Stehende Gewässer (siehe Kapitel 2.1.5)<br />
2.4 Klima und Luft<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten liegt im Einflussbereich maritimen Klimas. Es ist<br />
durch kühle Sommer und durch verhältnismäßig milde und schneearme Winter gekennzeichnet.<br />
Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,7 °C.<br />
Durch die vorherrschenden Südwest- und Westwinde werden feuchte Luftmassen herantransportiert,<br />
die Nie<strong>der</strong>schläge zu allen Jahreszeiten bringen. Die Windgeschwindigkeiten<br />
liegen im Mittel bei 6 bis 6,5 m/s im Bereich des Deiches und landeinwärts bei<br />
5 bis 5,5 m/sec im östlichen Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Die mittlere<br />
jährliche Nie<strong>der</strong>schlagssumme liegt bei 725 mm/a im Land Wursten. Landeinwärts<br />
nimmt die jährliche Nie<strong>der</strong>schlagssumme zu, bei Midlum liegt sie z.B bei 775 mm/a.<br />
Detaillierte Angaben sind <strong>der</strong> Textkarte 3-25 des LRP zu entnehmen.<br />
Die mittlere Zahl <strong>der</strong> heiteren Tage beträgt im Landkreis Cuxhaven nur 35 Tage, die<br />
Zahl <strong>der</strong> trüben Tage 167 Tage pro Jahr.<br />
2.5 Landschaft<br />
2.5.1 Landschafts- und Ortsbild<br />
Landschaft des Wurster Vorlandes und des Wattes<br />
Westlich des Hochwasserschutzdeiches ist die Landschaft durch den Wechsel von Ebbe<br />
und Flut gekennzeichnet. Charakteristisch sind neben <strong>der</strong> offenen Sicht bis zum<br />
Horizont, den Salzwiesen, Quellerfluren, Wattflächen und Prielen auch <strong>der</strong> Wind und<br />
die salzhaltige Luft. Beson<strong>der</strong>s charakteristisch sind auch die Vogelschwärme durchziehen<strong>der</strong><br />
Rastvögel im Frühjahr und Herbst.<br />
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ist mit Ausnahme beeinträchtigter<br />
Bereiche (Befestigung <strong>der</strong> Abbruchkante mit Deckwerk aus Beton u. ä.,<br />
109
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
<strong>Campingplätze</strong> und an<strong>der</strong>e Freizeit- und Erholungseinrichtungen) sehr hoch bis hoch.<br />
Naturgeprägte Landschaftsbereiche überwiegen. Hervorzuheben ist die sehr hohe visuelle<br />
Empfindlichkeit dieser Landschaft, insbeson<strong>der</strong>e aufgrund des ebenen Reliefs<br />
und <strong>der</strong> nahezu gehölzfreien Vegetation.<br />
Landschaft <strong>der</strong> Wurster Marsch<br />
Der größte Teil <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wird von <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit<br />
<strong>der</strong> Wurster Marsch eingenommen. Für die Wurster Marsch sind weite<br />
Blickbeziehungen über vollständig bis nahezu ebene Flächen zu den Kirchtürmen auf<br />
den Dorfwurten, zu den Deichlinien im Westen und zur vielfach markanten Geländekante<br />
im Übergang zur Cuxhaven-Bremerhavener Geest im Osten kennzeichnend. Viele<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen sind durch ein ausgeprägtes Beetrelief gekennzeichnet,<br />
die zahlreichen Gräben sind von Schilf bewachsen. Große alte Bäume umgeben<br />
die meisten Gehöfte. Alleen, Baumreihen und Einzelbäume prägen das Landschaftsbild,<br />
teilweise sind sie durch die vom Meer kommenden Winde von beson<strong>der</strong>er<br />
Wuchsform (Windschur).<br />
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ist überwiegend mittel<br />
bis gering. Es finden sich nahezu ausschließlich kulturgeprägte Landschaftsbereiche.<br />
Eine gravierende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stellen die vorhandenen<br />
Windkraftanlagen dar. Lediglich die durch Elemente und Strukturen <strong>der</strong> historischen<br />
Kulturlandschaft wie Wurten, alte Deiche, Wehle usw. geprägten Bereiche weisen eine<br />
hohe o<strong>der</strong> sogar sehr hohe Vielfalt, Eigenart und Schönheit auf.<br />
Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist die sehr hohe visuelle Empfindlichkeit in weiten Teilen<br />
<strong>der</strong> Wurster Marsch, die insbeson<strong>der</strong>e aus dem ebenen Relief und dem teilweise weiträumig<br />
gehölzfreien Landschaftscharakter resultiert.<br />
Landschaft <strong>der</strong> Geest<br />
Die Cuxhaven-Bremerhavener Geest hebt sich durch teilweise markante Geländestufen<br />
gegenüber <strong>der</strong> benachbarten Wurster Marsch und <strong>der</strong> Wannaer Nie<strong>der</strong>ung heraus. Im<br />
Bereich von Midlum ist das Relief wellig; östlich von Midlum prägen großflächig ausgeräumte<br />
Ackerbereiche, <strong>der</strong> ausgedehnte Windpark und die Gebäude <strong>der</strong> Biogasanlage<br />
sowie die Autobahn (A 27) das Bild <strong>der</strong> Landschaft. Grünland findet sich kleinflächig<br />
fast ausschließlich in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches. Die Forste nordöstlich von<br />
Midlum (Wöhlkens Forst) und östlich <strong>der</strong> Autobahn (Hohensteinsforst) sind die einzigen<br />
nennenswerten Waldflächen in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Sand-Zwergstrauchheiden<br />
sind auf ausgesprochen kleine Flächen beschränkt.<br />
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft <strong>der</strong> weiten ausgeräumten<br />
Ackerbereiche und <strong>der</strong> intensiv forstwirtschaftlich genutzten Nadelforsten ist gering.<br />
Bei den Nie<strong>der</strong>ungen mit Intensivgrünland überwiegt die mittlere Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit.<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes stellen die Windkraftanlagen, die Biokraftanlage<br />
sowie die aktuelle großräumige Sandabbaustätte nordöstlich von Midlum an <strong>der</strong><br />
Autobahn dar. Auch die ehemalige Sandabbaustätte bei Kransburg, die heute für Freizeit<br />
und Erholung (Campingplatz) genutzt wird stellt eine gewisse Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes dar.<br />
110
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Landschaft <strong>der</strong> Wannaer Nie<strong>der</strong>ungen<br />
Der Nie<strong>der</strong>ungsbereich, <strong>der</strong> sich, wie<strong>der</strong>um über eine markante Geländestufe, östlich<br />
an die Cuxhaven-Bremerhavener Geest anschließt, ist von Grünland geprägt und von<br />
einem engmaschigen Netz von Gräben durchzogen. Vereinzelt finden sich kleine Bereiche<br />
mit Birken- und Kiefernwald entwässerter Standorte.<br />
Diese naturräumlichen Einheit, die nur einen sehr kleinen Teil im Osten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />
Land Wursten einnimmt, zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit von Natur und Landschaft aus.<br />
2.5.2 Freizeit und Erholung<br />
Grünflächen (einschl. Friedhöfe und Sportanlagen)<br />
Prägende innerörtliche öffentliche Grünflächen sind <strong>der</strong> Amtsgarten und <strong>der</strong> Wurtenpark<br />
in Dorum, <strong>der</strong> Kurgarten in Wremen und die alten Wurtenfriedhöfe in Cappel, Dorum,<br />
Misselwarden, Mulsum, Padingbüttel und Wremen.<br />
Erholungsnutzung in <strong>der</strong> landwirtschaftlich geprägten Landschaft<br />
Im Bereich Midlum stellen das Bodenrelief, die vorhandenen Wäl<strong>der</strong> (z.B. Forst<br />
Schiffshöhe, Wöhlkens Forst (LSG) und Hohensteinsforst (NSG)) mit ihren Waldrän<strong>der</strong>n<br />
sowie die Bodendenkmale (Stein- und Hügelgräber) attraktive Elemente für Spaziergänge<br />
in <strong>der</strong> landwirtschaftlich geprägten Landschaft dar. Mögliche Beeinträchtigungen<br />
(Landschaftsbild und Lärm) stellen die Windkraftanlagen, die Autobahn und die<br />
Biokraftanlage dar.<br />
Freizeitangebote<br />
Freizeit- und Sporteinrichtungen reichen in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten von kleinen<br />
Spiel- und Sportplätzen sowie Sporthallen bis hin zur Sportanlage an <strong>der</strong> Valger<br />
Landstraße in Dorum und dem Schwefelsole-Wellenfreibad in Dorumer-Neufeld. Für<br />
den Fremdenverkehr attraktiv sind im Bereich von Dorumer-Neufeld und Wremen<br />
Strandnutzung, Wasserrutschen, Spielplätze und <strong>Campingplätze</strong>. In Midlum stellen das<br />
Freibad, <strong>der</strong> Sportplatz, die Tennisplätze und <strong>der</strong> Badesee mit Campingplatz an <strong>der</strong><br />
ehemaligen Sandgrube „Kransburg“ die attraktiven Freizeitangebote dar.<br />
Ein Netz von Radwan<strong>der</strong>wegen durchzieht die Samtgemeinde Land Wursten (siehe<br />
Teil I <strong>der</strong> Begründung, Kap. 2.4.1.1).<br />
2.6 Kultur- und Sachgüter<br />
2.6.1 Kulturgüter<br />
Kulturgüter sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige – auch im<br />
Boden verborgene – Anlagen, wie Park- o<strong>der</strong> Friedhofsanlagen und an<strong>der</strong>e von Menschen<br />
gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem,<br />
archäologischem, städtebaulichem o<strong>der</strong> die Kulturlandschaft prägendem<br />
Wert sind. Als Kulturgüter sind alle Bau- und Bodendenkmale zu beachten. Sie sind in<br />
Kapitel 1.6.3.2 aufgeführt und im Flächennutzungsplan planzeichnerisch dargestellt.<br />
Darüber hinaus sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 des BNatG „historische Kulturlandschaften<br />
und -landschaftsteile von beson<strong>der</strong>s charakteristischer Eigenart“ zu erhalten. Dazu ge-<br />
111
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
hören Böden mit kulturhistorischer Bedeutung wie z. B. Plaggenesche o<strong>der</strong> Böden, die<br />
eine ausgeprägte Beetstruktur aufweisen.<br />
2.6.2 Sachgüter<br />
Sachgüter sind natürliche o<strong>der</strong> vom Menschen geschaffene Güter, die für Einzelne,<br />
beson<strong>der</strong>e Gruppen o<strong>der</strong> die Gesellschaft insgesamt von materieller Bedeutung sind.<br />
Dies können bauliche Anlagen (z. B. für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie) sein, o<strong>der</strong> aber<br />
wirtschaftlich genutzte, natürlich regenerierbare Ressourcen, wie z. B. beson<strong>der</strong>s ertragreiche<br />
landwirtschaftliche Böden.<br />
2.7 Mensch und menschliche Gesundheit<br />
2.7.1 Lärm<br />
2.7.1.1 Straßenverkehrslärm<br />
Für die Samtgemeinde Land Wursten besteht zur gezielten Lärmmin<strong>der</strong>ungsplanung<br />
kein flächendeckendes Lärmkataster. Dennoch besteht für den Bereich des Straßenverkehrslärms<br />
durch die verbindliche Bauleitplanung und den aktuellen örtlichen Verkehrszählungen<br />
eine gute Kenntnis über Belastungen an bestimmten Knotenpunkten<br />
und den damit verbundenen Lärmbelastungen. Dies betrifft vor allem einige klassifizierte<br />
Straßen. Allerdings wird sich <strong>der</strong> Verkehrslärm aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Zunahme<br />
des Verkehrsaufkommens um ca. 25 % bis 2020 deutlich erhöhen. Bei weiteren Planungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> L 129 und <strong>der</strong> L 135 sollte dieser Zuwachs berücksichtigt werden.<br />
Auf eine Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan, die die Orientierungswerte<br />
<strong>der</strong> DIN 18005 (Beiblatt) überschreiten (Planzeichen: Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />
o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
i. S. des BImSchG), wird bis auf zwei neu ausgewiesene Wohnbauflächen<br />
entlang <strong>der</strong> K 71 in Cappel sowie eine neu ausgewiesene Wohnbaufläche entlang<br />
<strong>der</strong> L 129 in Mulsum, verzichtet. Eine darüber hinausgehende Kennzeichnung lärmbelasteter<br />
Flächen im Flächennutzungsplan erscheint nicht sinnvoll, da die Ausdehnung<br />
dieser Bereiche infolge sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Verkehrsmengen variabel ist. Soweit sich bereits<br />
bebaute Bauflächen in diesen Bereichen befinden, besteht für sie Bestandsschutz.<br />
Für noch nicht realisierte Bauflächen in diesen Zonen soll die Feinsteuerung des Lärmschutzes<br />
über die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.<br />
2.7.1.2 Schienenverkehrslärm<br />
Wegen <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven ist mit Lärmemissionen <strong>der</strong> Bahn zu<br />
rechnen, die auf die an <strong>der</strong> Strecke gelegene Bebauung einwirken. Die Berücksichtigung<br />
dieser Emissionen erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)<br />
und <strong>der</strong> DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Zur Berücksichtigung aktiver und /<br />
o<strong>der</strong> passiver Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 zur Ermittlung des maßgebenden<br />
Außenlärmpegels bei Schienenverkehrs-Emissionen die Beurteilungspegel<br />
für den Tag nach DIN 18005 zu bestimmen und zu den errechneten Werten 3dB(A) zu<br />
addieren.<br />
Nachfolgend wird <strong>der</strong> Beurteilungspegel auf <strong>der</strong> Basis des am Tage (6.00 bis 22.00<br />
Uhr) auf <strong>der</strong> Strecke abgewickelten Zugverkehrs ermittelt.<br />
112
Grundlagen<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Ermittlung <strong>der</strong> Grundlagen, die u. a. im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ durchgeführt wurde, basieren auf<br />
folgenden von <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG angegebenen Daten:<br />
• Zahl <strong>der</strong> Reisezüge in <strong>der</strong> Zeit von 06 - 22 Uhr: 26<br />
• Länge <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 100 - 200 m<br />
• Geschwindigkeit <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 70 km/h<br />
• Art <strong>der</strong> Bremsen bei Reisezügen: Scheibenbremsen<br />
• Es verkehren keine Güterzüge<br />
Ermittlung des Beurteilungspegels Lr gemäß DIN 18005<br />
verwendete Gleichung für den Beurteilungspegel L r <strong>der</strong> DIN 18005<br />
L r = L m,E - ΔL s,⊥ + ΔL k<br />
L m,E = 51 dB + ΔL l,i + ΔL v,i + ΔL D,i + ΔL F,i<br />
Darin ist ein Sicherheitszuschlag von 3 dB zur Berücksichtigung eines nur durchschnittlichen<br />
Gleiszustandes enthalten.<br />
Die verwendeten Kenngrößen und Korrekturglie<strong>der</strong> bedeuten:<br />
L m,E = Mittelungspegel (Emissionspegel) in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse<br />
ΔL l,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Züge je<br />
Stunde n i und <strong>der</strong> mittleren Zuglänge l i in m<br />
ΔL v,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren Geschwindigkeit v i in<br />
km/h<br />
ΔL D,i = Korrektur zur Berücksichtigung des Anteils scheibengebremster<br />
Fahrzeuge in %<br />
ΔL F,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Zugart<br />
ΔL s,⊥ = Korrektur für unterschiedliche horizontale Abstände<br />
ΔL k = - 5 dB an freien Strecken<br />
Reisezüge Tag<br />
ΔL l,i (nach Bild 5)<br />
n i<br />
l i<br />
n i x l i (nach Bild 5)<br />
ΔL v,i (nach Bild 6)<br />
ΔL D,i (nach Bild 7)<br />
ΔL F,i (nach Tabelle 5)<br />
ΔL s,⊥ (nach Bild 19; 25 m Abstand)<br />
ΔL k = - 5,0 bei freier Strecke<br />
+ 4,0 dB<br />
26/16<br />
150<br />
245<br />
- 3 dB<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
L r = 51,0 dB + 4,0 dB – 3,0 dB 52,0 dB<br />
113
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Gemäß Ziffer 5.5.3 <strong>der</strong> DIN 4109 ist dieser Wert um 3 dB zu erhöhen. Damit ergibt sich<br />
in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse <strong>der</strong> Bahnstrecke Bremerhaven-Cuxhaven ein<br />
Lärmpegel von 55 dB, so dass <strong>der</strong> Orientierungswert <strong>der</strong> DIN 18005 für allgemeine<br />
Wohngebiete von 55 dB (tags) eingehalten wird. Somit sind in einem Abstand von 25 m<br />
von <strong>der</strong> Bahnanlage keine aktiven bzw. passiven Lärmschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
2.7.1.3 Fluglärm<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> erteilten Betriebsgenehmigung zur Erweiterung <strong>der</strong> bisherigen Betriebsgenehmigung<br />
zur Durchführung von Flügen ohne zeitliche Einschränkungen am<br />
Tage sowie die Zulassung einer begrenzten <strong>Anzahl</strong> von bedarfsorientierten Flugbewegungen<br />
während <strong>der</strong> gesetzlichen Nachtzeit des Seeflughafens Cuxhaven / Nordholz,<br />
erstellte die AVIA-Consult im Juni 2005 ein schalltechnisches Gutachten über die Auswirkungen<br />
einer Erweiterung <strong>der</strong> Betriebsgenehmigung.<br />
Gemäß dem v. g. Lärmgutachten liegen die Ortsteile Dorum-Neufeld und Midlum in <strong>der</strong><br />
Zone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel kleiner tags 60 dB(A), nachts 55 dB(A)<br />
und größer bzw. gleich tags 55 dB(A), nachts 50 dB(A). Die schalltechnischen Orientierungswerte<br />
gemäß Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für<br />
Ferienhausgebiete und allgemeine Wohngebiete (tags 50 dB, nachts 40 dB) werden<br />
somit überschritten.<br />
Da es sich um vorbelastete Bereiche handelt und gemäß v. g. Gutachten eine Gesundheitsgefährdung<br />
durch den Fluglärm in Dorum-Neufeld und Midlum nicht gegeben ist,<br />
ist es planerischer Wille <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, dass im Rahmen des hier<br />
vorliegenden Flächennutzungsplanes eine planzeichnerische Kennzeichnung <strong>der</strong> Bereiche<br />
gemäß §5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB nicht vorgenommen wird. Dieses soll <strong>der</strong> verbindliche<br />
Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen vorbehalten bleiben.<br />
2.7.1.4 Gewerblicher Lärm<br />
In unbebauten Gewerbegebieten erfolgt die Begrenzung <strong>der</strong> zulässigen Schallemissionen<br />
in <strong>der</strong> Regel durch Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />
(FSP). Diese Art <strong>der</strong> Festsetzung, die <strong>der</strong>zeit Stand <strong>der</strong> Technik ist, wie auch die Einhaltung<br />
eines entsprechenden Abstandes o<strong>der</strong> ggf. die Festsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen,<br />
sind auch für die künftigen Erweiterungen <strong>der</strong> Gewerbestandorte in<br />
Dorum und Wremen im Hinblick auf die teilweise angrenzende Wohnbebauung im<br />
Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen und ggf. entsprechende Festsetzungen<br />
zu treffen.<br />
In bereits bebauten Lagen ist die Regelung gewerblicher Emissionen wesentlich<br />
schwieriger. In diesen Fällen kann nur über die herkömmliche Planungspraxis „nachgeregelt“<br />
werden, indem die den jeweiligen Baugebieten zugrunde liegenden schalltechnischen<br />
Orientierungswerten <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) als Regulierungsmittel<br />
dienen.<br />
2.8 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen <strong>einschließlich</strong> Wirkungsverlagerungen werden in den jeweiligen Kapiteln<br />
<strong>der</strong> einzelnen, von Auswirkungen betroffenen Schutzgüter mit dargestellt. Dazu<br />
gehören insbeson<strong>der</strong>e die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden und<br />
Grundwasser.<br />
114
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
3. Standortbezogene Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter<br />
Beschrieben und bewertet werden Darstellungsän<strong>der</strong>ungen, die potenziell zu erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können. Bestandsanpassungen, Umwidmungen<br />
sowie kleinflächige Darstellungsän<strong>der</strong>ungen im Sinne einer Straffung und<br />
Vereinfachung <strong>der</strong> Darstellungsinhalte werden in diesem Zusammenhang nicht einer<br />
Umweltprüfung unterzogen. Ebenso werden nachrichtliche Übernahmen, die bereits<br />
durch Genehmigungs- o<strong>der</strong> Planfeststellungsverfahren geregelt wurden, nicht einer<br />
weiteren Umweltprüfung unterzogen.<br />
3.1 Einzelflächenbewertungen für die Neuausweisungen, die potenziell zu<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können<br />
Erläuterung <strong>der</strong> verwendeten Abkürzungen:<br />
LRP: Landschaftsrahmenplan des Landkreis Cuxhaven, 2000<br />
NLWKN: Nie<strong>der</strong>sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz<br />
(für Brutvögel und für Gastvögel wertvolle Bereiche, Bewertungszeitraum 1993 -<br />
2005)<br />
RROP: Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven 2002<br />
NLP: Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />
GOF: Geländeoberfläche<br />
Angaben in Spalte „Nutzung/Biotoptypen“ entsprechend Drachenfels, O. v. (2004):<br />
Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope sowie <strong>der</strong> Lebensraumtypen von Anhang<br />
I <strong>der</strong> FFH-Richtlinie, Stand März 2004.<br />
115
Cappel<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Cappel<br />
Lage: östlicher Randbereich<br />
von Cappel, östlich von „Im<br />
Felde“<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen, beweidet<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: ca. 0,36 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
Bereiche<br />
LRP: Bedeutung für Arten und<br />
Lebensgemeinschaften mittel<br />
Boden Haftnasse Seemarsch (152.3),<br />
sehr schwach stau-/ grundnass,<br />
Ertragspotenzial hoch, Boden mit<br />
hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Oberflächennahes Grundwasser:<br />
mittlerer Grundwasserstand 8 bis<br />
13 dm unter GOF, Oberflächengewässer<br />
<strong>der</strong> Cappeler Wasserlö-<br />
Luft und<br />
Klima<br />
se in ca. 40 m Abstand<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
C4<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Mensch - -<br />
C4<br />
116<br />
Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Die durch Überbauung und Versiegelung verursachte<br />
Verringerung des Lebensraumes für diverse<br />
bodenlebende Tier- und Pflanzenarten des<br />
Grünlandes, bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />
Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet ist trotz<br />
des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong> geringen<br />
Ausdehnung als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen<br />
Da die Bebauung einen Abstand von mindestens<br />
40 m zur Cappeler Wasserlöse einhält ist keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Intensivgrünlandfläche<br />
in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung zu erwarten<br />
Die Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes durch<br />
die geplante Wohnbaufläche wird aufgrund ihrer<br />
geringen Tiefe sowie aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung<br />
durch die westlich von „Im Felde“ bereits vorhandene<br />
Wohnbebauung gering: keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
ist aufgrund <strong>der</strong> geringen Ausdehnung <strong>der</strong><br />
Wohnbaufläche gering: keine erhebliche Beeinträchtigung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
C 4<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan, Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Anlegen eines Grabens mit vorgelagertem Grünstreifen ( Räumstreifen) am nordöstlichen Rand <strong>der</strong><br />
Wohnbebauung.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
C 4<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
GIM (t,w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen, beweidet<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,3600 1,3 0,4680<br />
Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
Allgemeines Wohngebiet 3600m<br />
ha<br />
WE/ha<br />
WE<br />
2 davon versiegelt<br />
durch Bebauung:<br />
3600 m 2 x 0,25 = 900 m 2<br />
Zuzüglich 30% Überschreitung:<br />
900 m 2 x 0,3 = 270 m 2<br />
1.170 m 2 Gartenanteil: 3.600 m<br />
0,1170 0,0 0,0000<br />
2 – 1.170 m 2 = 2.430 m 2<br />
- Gehölzanpflanzung 600 m 2<br />
1.830 m 2 0,1830 0,9 0,1647<br />
Gehölzanpflanzung 600 m 2 0,0600 1,3 0,0780<br />
0,3600 0,2427<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,4680<br />
Kompensationswert - 0,2427<br />
Kompensationsdefizit 0,2253<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,2253 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,22 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
117
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende C 4<br />
GIM (t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, beweidet<br />
118
Dorum mit Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: westlicher Randbereich; von<br />
<strong>der</strong> K 69 bis Themelner Weg/Karl-<br />
Olfers-Straße, die Dorumer und<br />
Alsumer Wasserlöse querend<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen z.T.<br />
mit Grüppen, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Basenreicher<br />
Lehm-/Tonacker<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Straßenverkehrsfläche<br />
Größe: 2,61 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
D1<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel.<br />
Avifauna Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />
Bedeutung wird vom südlichen Abschnitt<br />
<strong>der</strong> geplanten Straße durchschnitten.<br />
Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />
lokaler Bedeutung wird vom nördlichen<br />
Abschnitt <strong>der</strong> geplanten Straße gestreift,<br />
vom südlichen Abschnitt <strong>der</strong> geplanten<br />
Straße durchschnitten; wertvoller Gastvogel-lebensraum<br />
mit nationaler Bedeutung<br />
wird vom südlichen Teil des geplanten<br />
Straßenverlaufs berührt.<br />
RROP: Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung,<br />
-pflege und -entwicklung<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
D1<br />
Werte/ Funktionen<br />
Die Verringerung und Zerschneidung des<br />
Lebensraumes von Tier- und Pflanzenarten<br />
durch die Versiegelung <strong>der</strong> Straßentrasse<br />
in einem Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung<br />
sowie die potenzielle<br />
Beeinträchtigung von Tierarten (z.B. Vögel)<br />
durch Störungen, die von <strong>der</strong> Befahrung<br />
<strong>der</strong> Straße ausgehen sind als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen.<br />
119<br />
Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp,<br />
2009) hat ergeben, dass durch die geplanten<br />
Eingriffe die Belange des Brutvogelschutzes<br />
nicht beeinträchtigt werden. Die<br />
erfassten Brutreviere <strong>der</strong> Wert gebenden<br />
Arten liegen deutlich außerhalb <strong>der</strong> Eingriffsflächen.<br />
Mit erheblichen Störungen ist<br />
daher nicht zu rechnen.<br />
Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung<br />
als Rastgebiet für den Großen Brachvogel.<br />
Die von den Vögeln genutzten Flächen<br />
liegen jedoch in einem ausreichend<br />
großen Abstand zu den Eingriffsflächen,<br />
so dass auch hier nicht von einer erheblichen<br />
Störung auszugehen ist. Nähere<br />
Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />
Rastvogelerfassung“<br />
Die Neuversiegelung von Boden mit hohem<br />
Ertragspotenzial für eine Straße auf<br />
einer Länge von ca. 1 km (Länge insgesamt<br />
ca. 1,6 km) ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, Dorumer Wasserlöse und<br />
Alsumer Wasserlöse<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Die Versiegelung durch die Straßentrasse<br />
erhöht den Oberflächenwasserabfluss und<br />
verringert damit die Grundwasserneubildung.<br />
Dies wie auch die Querung <strong>der</strong> Dorumer<br />
Wasserlöse und <strong>der</strong> Alsumer Wasserlöse<br />
durch den Straßenbau sind als<br />
erhebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen Durch die Versiegelung von landwirtschaftlich<br />
überwiegend intensiv genutztem Boden<br />
auf <strong>der</strong> Breite <strong>der</strong> Straßentrasse ist<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung zu<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft mittel,<br />
ausgeprägte Beetstrukturen im südlichen<br />
Bereich des geplanten Straßenverlaufs<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche),<br />
im Süden historische Kulturlandschaft<br />
Kulturgut: Beetrelief<br />
Mensch mittlere Erholungseignung<br />
erwarten<br />
Die Zerschneidung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen (z.T. mit Beetrelief)<br />
über eine Länge von ca. 1 km ist als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen<br />
120<br />
Die Zerschneidung von landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche mit Beetrelief stellt eine erheb-<br />
liche Beeinträchtigung dar<br />
Da nur mittlere Erholungseignung besteht<br />
ist die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungseignung<br />
als keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
eingestuft<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung des Zusammenhangs <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen des Landschaftsraumes<br />
D 1<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Straßenplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft<br />
werden, um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Schädigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel,<br />
Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />
und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG). Baugeschehen außerhalb <strong>der</strong> v.g. Zeiten<br />
durchführen.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung durch die Anlage von Gräben mit Schilf-Röhricht und<br />
heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) um negative Auswirkungen auf Rastvögel<br />
zu vermeiden.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Gastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
D 1<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
GIM 9.5.4 Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
1,885 1,2 2,2620<br />
<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
1,3<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
0,1800 2,6 0,4680<br />
AT 10.1.3<br />
Basenreicher Lehm-<br />
/Tonacker<br />
0,3700 0,8 0,2960<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - -<br />
HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - -<br />
PAN/<br />
GRA<br />
12.8.3<br />
/12.1.2<br />
Neue Parkanlage mit Artenarmem<br />
Scherrasen<br />
-<br />
TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche 0,1750 0 0,0000<br />
2,6100 3,0260<br />
Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
ha<br />
WE/ha<br />
WE<br />
Beton - / Asphaltfläche (Erschließungsstraßen) 1,7400 0,0 0,0000<br />
Neuanlage Marschgraben mit Schilf -<br />
Landröhricht<br />
0,8700 1,5 1,3050<br />
2,6100 1,3050<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 3,0260<br />
Kompensationswert - 1,3050<br />
Kompensationsdefizit 1,7210<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 1,7210 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 1,72 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
121
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende D 1<br />
GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
HBA Allee/Baumreihe<br />
PAN Neue Parkanlage mit Artenarmem<br />
/GRA Scherrasen<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
122
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: westlicher Randbereich<br />
von Dorum<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Basenreicher<br />
Lehm-/Tonacker<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 10,75 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel<br />
Avifauna Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />
Bedeutung<br />
Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />
lokaler Bedeutung<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF, Dorumer Wasserlöse<br />
begrenzt das Gebiet im Nordosten<br />
Luft und<br />
Klima<br />
D2<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Funktionen<br />
D2<br />
Die Überbauung, Versiegelung und Umwandlung<br />
von landwirtschaftlich genutzten Vegetationsflächen,<br />
die zudem eine gewisse Bedeutung für die<br />
Vogelwelt haben, bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp, 2009)<br />
hat ergeben, dass durch die geplanten Eingriffe<br />
die Belange des Brutvogelschutzes nicht beeinträchtigt<br />
werden. Die erfassten Brutreviere <strong>der</strong><br />
wertgebenden Arten liegen deutlich außerhalb<br />
<strong>der</strong> Eingriffsflächen. Mit erheblichen Störungen<br />
ist daher nicht zu rechnen.<br />
Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung als<br />
Rastgebiet für den Großen Brachvogel. Die von<br />
den Vögeln genutzten Flächen liegen jedoch in<br />
einem ausreichend großen Abstand zu den Eingriffsflächen,<br />
so dass auch hier nicht von einer<br />
erheblichen Störung auszugehen ist. Nähere<br />
Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />
Rastvogelerfassung“<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem bis extrem<br />
hohem Ertragspotenzial ist trotz des voraussichtlich<br />
geringen bis mittleren Versiegelungsgrades<br />
durch das Wohngebiet als erhebli-<br />
che Beeinträchtigung einzustufen<br />
Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung des<br />
Oberflächenwasserabflusses und eine Vermin<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Grundwasserneubildung. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Größe des Plangebietes ist auszugehen von<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />
einer Wohnbaufläche: keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
123
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
mit historischer Kulturlandschaft<br />
Kulturgut: Beetrelief<br />
Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />
Die großräumige Inanspruchnahme von Marschengrünland<br />
z.T. mit Beetrelief für Wohnbebauung<br />
bedeutet eine erhebliche Verän<strong>der</strong>ung<br />
des Landschaftsbildes und eine mäßige Beeinträchtigung<br />
von Blickbeziehungen. Durch die<br />
geplante landschaftsgerechte Ortseingrünung im<br />
Westen kann eine Mil<strong>der</strong>ung des Eingriffs erreicht<br />
werden. Insgesamt stellen die Verän<strong>der</strong>ungen<br />
jedoch eine erhebliche Beeinträchti-<br />
gung dar<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzflächen<br />
ist aufgrund dieses Umfangs und <strong>der</strong> kulturhistorischen<br />
Bedeutung des Beetreliefs als erhebli-<br />
che Beeinträchtigung anzusehen.<br />
Mögliche Lärmbeeinträchtigungen von <strong>der</strong> Umgehungsstraße,<br />
die mit Hilfe <strong>der</strong> Ortseingrünung<br />
gemil<strong>der</strong>t werden können stellen keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung<br />
D 2<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben. Ausschluss <strong>der</strong><br />
unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />
(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten<br />
Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Dorumer Wasserlöse um einen Gewässerrandstreifen<br />
anzulegen und damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang <strong>der</strong> Wasserlöse weiterhin zu gewährleisten.<br />
Erhalt zumindest eines Teiles <strong>der</strong> vorhandenen wertvollen Grenzgrabenstrukturen mit Graben begleitendem<br />
Schilf-Land-Röhricht.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung durch die Anlage<br />
von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn)<br />
um negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />
D 2<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />
DRACHENFELS, 2004)<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen<br />
FGM / 4.8.4 / Marschgraben mit Schilf-<br />
NRS<br />
5.2.1<br />
Landröhricht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
7,5125 1,3 9,7663<br />
0,0875 2,6 0,2275<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 3,1500 0,8 2,5200<br />
10,7500 12,5138<br />
124
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Aus dem unmittelbar südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 38 „ Themelner Viertel“ wurde ein Kompensationswert<br />
von 13,8475 WE bei einer Flächengröße von 22,06 ha (= 0,6277 WE/ha) ermittelt.<br />
Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von: 10,75 ha x 0,6277<br />
WE/ha = 6,7478 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 12,5138<br />
Kompensationswert - 6,7478<br />
Kompensationsdefizit 5,7660<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 5,7660 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 5,76 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende D 2<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
PHN Naturgarten<br />
TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />
125
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage:<br />
westlicher Randbereich von<br />
Dorum, nördlich des Themelner<br />
Weges<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Strauchhecke,<br />
Artenarmer Scherrasen,<br />
Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Gemischte Baufläche<br />
Größe: 4,52 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wer-<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
D2A<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />
Bedeutung<br />
Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />
lokaler Bedeutung<br />
RROP: <strong>der</strong> westliche Bereich liegt<br />
randlich im Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung,<br />
-pflege und -<br />
entwicklung<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF, einige Gräben vorhanden<br />
D2A<br />
te/ Funktionen<br />
Die Überbauung, Versiegelung und Umwandlung<br />
von landwirtschaftlich genutzter Vegetationsfläche,<br />
die in einem Vorranggebiet für<br />
Grünlandbewirtschaftung liegt und die zudem<br />
eine gewisse Bedeutung für die Vogelwelt hat,<br />
bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp,<br />
2009) hat ergeben, dass durch die geplanten<br />
Eingriffe die Belange des Brutvogelschutzes<br />
nicht beeinträchtigt werden. Die erfassten Brutreviere<br />
<strong>der</strong> Wert gebenden Arten liegen deutlich<br />
außerhalb <strong>der</strong> Eingriffsflächen. Mit erheblichen<br />
Störungen ist daher nicht zu rechnen.<br />
Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung<br />
als Rastgebiet für den Großen Brachvogel. Die<br />
von den Vögeln genutzten Flächen liegen jedoch<br />
in einem ausreichend großen Abstand zu<br />
den Eingriffsflächen, so dass hier nicht von<br />
einer erheblichen Störung auszugehen ist.<br />
Nähere Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />
Rastvogelerfassung.<br />
126<br />
Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />
Boden durch gemischte Baufläche ist trotz<br />
des zu erwartenden geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades als erhebliche Beein-<br />
trächtigung einzustufen<br />
Aufgrund von Überbauung und Versiegelung<br />
ist mit einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Grundwasserneubildung zu rechnen. Zudem<br />
werden voraussichtlich einzelne Abschnitte <strong>der</strong><br />
Gräben für Wegeanbindungen benötigt: Beeinträchtigung<br />
erheblich
Luft und<br />
Klima<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
mittel<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
Kulturgut: mit historischer<br />
Kulturlandschaft Beetrelief<br />
Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />
Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />
einer gemischten Baufläche ist<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwar-<br />
ten<br />
Da weiträumige Marschenlandschaft betroffen<br />
ist, ist die Beeinträchtigung erheblich<br />
Da historische Kulturlandschaft betroffen ist, ist<br />
die Beeinträchtigung erheblich<br />
Die Belastung durch Lärm und Abgase von <strong>der</strong><br />
westlich angrenzenden Straße können für im<br />
Mischgebiet wohnende Menschen keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung darstellen.<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche um den Einzelhof<br />
D 2 A<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben. Ausschluss <strong>der</strong><br />
unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />
(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten<br />
Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen Rand <strong>der</strong> Baufläche durch die Anlage<br />
von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) um<br />
negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />
D 2 A<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartieschlüssel für Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
ha WE/ha WE<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen<br />
3,6747 1,3 4,7771<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
0,1980 2,6 0,5148<br />
HFS 2.10.1 Strauchhecke 0,0600 2,0 0,1200<br />
GRA 12.1.2 Artenarmer Scherrasen 0,1500 0,7 0,1050<br />
ODP 13.10.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage 0,4373 0,0 0,0000<br />
4,5200 5,5169<br />
Aus dem südlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 38 „Themeler Viertel“ wurde ein Kompensationswert von<br />
13,8475 WE bei einer Flächengröße von 22,0600 ha (=0,6277 WE/ha) ermittelt.<br />
Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von:<br />
4,52 ha x 0,6277 WE/ha = 2,8372 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
127
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 5,5169<br />
Kompensationswert - 2,8372<br />
Kompensationsdefizit 2,6797<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 2,6797 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 2,68 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende D 2 A<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
HFS Strauchhecke<br />
GRA Artenarmer Scherrasen<br />
ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />
128
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: nördlicher Randbereich<br />
von Dorum<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Basenreicher Lehm-/Tonacker,<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen und Bestand von<br />
Schilf-Landröhricht im Graben<br />
entlang <strong>der</strong> R.-Wiebalck-Straße<br />
(linienhafte Röhrichte an und in<br />
Gräben gelten nicht als gesetzlich<br />
geschützte Biotope), Naturgarten,<br />
Allee/Baumreihe<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 9,02 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
gering.<br />
Die Grüppen im Grünland und das<br />
Schilf-Landröhricht im Graben entlang<br />
<strong>der</strong> R.-Wiebalck-Str. sind potenziell<br />
Lebensraum für Amphibien<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF, zahlreiche Gräben<br />
vorhanden<br />
Luft und Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
Klima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
gering<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
D7<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
Im Westen angrenzend Wurten<br />
Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />
Vorhandene Kreisstraße im Nordosten<br />
(K 69, Valger Landstraße)<br />
Werte/ Funktionen<br />
Die Überbauung, Versiegelung und Umwandlung<br />
von überwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzten Vegetationsflächen mit<br />
Grüppen und die damit verbundene Verringerung<br />
des Lebensraumes für diverse bodenlebende<br />
Tier- und Pflanzenarten bedeu-<br />
tet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
129<br />
Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />
Boden durch Wohnbaufläche ist trotz<br />
des zu erwartenden geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades als erhebliche Beein-<br />
trächtigung einzustufen<br />
Die Versiegelung und Überbauung bedeutet<br />
eine Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Größe des<br />
Plangebietes ist auszugehen von einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung<br />
Es ist von keiner erheblichen Beeinträch-<br />
tigung auszugehen<br />
Durch die Lage <strong>der</strong> geplanten Bebauung im<br />
Anschluss an vorhandenes Wohngebiet<br />
südlich <strong>der</strong> Robert-Wiebalck-Straße, westlich<br />
<strong>der</strong> Bebauung entlang <strong>der</strong> K 69 und<br />
östlich <strong>der</strong> Wurten ist die Auswirkung in die<br />
Landschaft als relativ kleinräumig und als<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung anzu-<br />
sehen<br />
D7<br />
Verlust von landwirtschaftlicher. Nutzfläche:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die geringe Belastung durch Lärm und Abgase<br />
von <strong>der</strong> nordöstlich angrenzenden<br />
Straße stellen vermutlich keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
D 7<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Bebauungsplanung ist zu sondieren,<br />
ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien erfor<strong>der</strong>lich ist. Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Schilf-Landröhrichtgräben<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
D 7<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
GIM (t) 9.5.4<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen<br />
FGM / 4.8.4 / Marschgraben mit Schilf-<br />
NRS<br />
5.2.1<br />
Landröhricht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
5,1200 1,3 6,6560<br />
0,0900 2,6 0,2340<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 3,7500 0,8 3,0000<br />
PHM 12.6.5 Naturgarten 0,0600 1,2<br />
HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - -<br />
9,0200 9,8900<br />
Aus dem südliche gelegenen Bebauungsplan Nr. 30 „Südlich <strong>der</strong> Valger Landstraße“ wurde ein Kompensationswert<br />
von 7,6775 WE bei einer Flächengröße von 9,8012 ha (=0,7833 WE/ha) ermittelt.<br />
Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von:<br />
9,02ha x 0,7833 WE/ha = 7,0656 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 9,8900<br />
Kompensationswert - 7,0656<br />
Kompensationsdefizit 2,8244<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 2,8244 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 2,82 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
130
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende D 7<br />
GIM (t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen gemäht<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
PHM Naturgarten<br />
HBA Allee/Baumreihe<br />
131
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: nördlicher Randbereich<br />
von Dorum (Ortsarrondierung);<br />
Lage zwischen Alsumer<br />
Straße und Schießstand<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit<br />
und ohne Grüppen, Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht,<br />
Baumhecke, Kopfbaum-<br />
Bestand, Landwirtschaftliche<br />
Lagerfläche, Landwirtschaftliche<br />
Produktionsanlage<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 4,73 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wer-<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel, potenziell<br />
wertvoller Amphibienlebensraum<br />
Boden Haftnasse Brackmarsch (153.3),<br />
landesweit seltener Bodentyp,<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
mittel, Verdichtungsemp-<br />
findlichkeit hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF, Gräben vorhanden<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel, zahlreiche Grüppen, Gräben<br />
und Gehölze entlang <strong>der</strong> Parzellengrenzen<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
D10<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
Im Westen angrenzend Kirche<br />
Mensch Benachbarung zu Schützenhalle und<br />
Bahnlinie im Osten sowie zu landwirtschaftlichem<br />
Betrieb im Westen<br />
te/ Funktionen<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung und Bewirtschaftung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
D10<br />
Die Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />
eines siedlungsnahen Grünlandkomplexes<br />
mit potenzieller Bedeutung als Amphibienlebensraum<br />
in eine Wohnbaufläche bedeutet<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Die Inanspruchnahme eines landesweit seltenen<br />
Bodentyps bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Die Versiegelung bedeutet einen hohen Oberflächenwasserabfluss<br />
und eine Vermin<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Grundwasserneubildung. Aufgrund <strong>der</strong><br />
Größe des Plangebietes ist von einer erhebli-<br />
chen Beeinträchtigung auszugehen<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Grünlandfläche in<br />
Wohnbaufläche mit Gärten ist von keiner er-<br />
heblichen Beeinträchtigung auszugehen<br />
132<br />
Die Landschaftsverän<strong>der</strong>ung durch die geplante<br />
Wohnbebauung wird bei Erhalt <strong>der</strong> umgebenden<br />
Gehölzstrukturen (Baumhecke) und<br />
bei Neuanlage von Gehölzreihen im Norden in<br />
Grenzen gehalten; damit ist von keiner erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Lärmimmissionen und Geruchsimmissionen<br />
möglich:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
D 10<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Bebauungsplanung ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist.Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung des Großgehölzbestandes an <strong>der</strong> Süd-<br />
und an <strong>der</strong> Ostseite, Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung<br />
<strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am nördlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung durch Pflanzung von<br />
Gehölzreihen heimischer Straucharten.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
D 10<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
2,8010 1,3 3,6413<br />
GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 1,5250 1,2 1,8300<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
0,1040 2,6 0,2704<br />
HFB 2.10.3 Baumhecke 0,1150 2,2 0,2530<br />
HBK 2.13.2 Kopfbaum-Bestand -<br />
EL 10.5 Landwirtschaftliche Lagerfläche 0,1850 0,5 0,0925<br />
ODP 13.10.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />
-<br />
4,7300 6,0872<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 4,7300 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 4,7300 ha x 0,25 = 1,1825 ha<br />
zuzüglich 30 % Überschreitung: 0,3548 ha<br />
gesamt: 1,5373 ha<br />
1,5373 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Garten- und öffentliche Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen: 3,1927 ha x 0,9 WE/ha = 2,8734 WE<br />
gesamt: 2,8734 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 6,0872<br />
Kompensationswert - 2,8734<br />
Kompensationsdefizit 3,2138<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,2138 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 3,2 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
133
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende D 10<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
HFB Baumhecke<br />
HBK Kopfbaum-Bestand<br />
EL Landwirtschaftliche Lagerfläche<br />
ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />
134
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: östlicher Randbereich von Dorum,<br />
nördlich des Dorumer Pflichtfleths<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit<br />
und ohne Grüppen, Basenreicher<br />
Lehm-/Tonacker Schilf-Landröhricht,<br />
Marschgraben mit Schilf-Landröhricht,<br />
Einzelstrauch<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Gewerbliche Baufläche<br />
Größe: 12,0 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
D19<br />
Bedeutung betroffener Bereiche<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel bis hoch, landschaftsschutzwürdiger<br />
Bereich „Grünland<br />
zwischen Dorum und Holßel (L 2317-01)“,<br />
1.) Extensivgrünland und Feuchtbiotop<br />
(nach § 30 BNatSchG neu) gesetzlich<br />
geschützter Biotop CUX 2317/082) im<br />
Südwesten an das Plangebiet angrenzend.<br />
2.) Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit regionaler<br />
Bedeutung, unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Nahrungshabitate sogar von nationaler<br />
Bedeutung.<br />
Wertvoller Gastvogellebensraum mit lokaler<br />
Bedeutung; wertvoller Gastvogellebensraum<br />
mit nationaler Bedeutung<br />
schließt sich nördlich <strong>der</strong> Straße „Alsumer<br />
Specken“ an.<br />
3.) RROP: Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft<br />
Boden Knickige Brackmarsch (154.3), landesweit<br />
seltener Bodentyp, mittel stau-/ grundnass,<br />
Ertragspotenzial mittel, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
äußerst hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, Oberflächengewässer: zahlreiche<br />
Marschgräben und <strong>der</strong> Dorumer<br />
Pflichtfleth im Süden angrenzend<br />
135<br />
Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Werte/ Funktionen<br />
Die Überbauung und Versiegelung von<br />
Vegetationsflächen mit Marschgräben<br />
innerhalb eines landschaftsschutzwürdigen<br />
Bereichs mit hoher Bedeutung für die<br />
Vogelwelt , <strong>der</strong> innerhalb eines Vorsorgegebietes<br />
für Natur und Landschaft<br />
(RROP) liegt bedeutet eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Rosskamp, 2009: Das Untersuchungsgebiet<br />
besitzt eine lokale Bedeutung als<br />
Brutvogellebensraum. Die durchgeführte<br />
Kartierung hat ergeben, dass sämtliche<br />
Reviere <strong>der</strong> wertgebenden Arten deutlich<br />
außerhalb <strong>der</strong> geplanten Eingriffsfläche<br />
liegen, daher kann bei einer Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Planungen nicht von einer erheblichen<br />
Störung ausgegangen werden.<br />
Als Rastvogellebensraum besitzt das Gebiet<br />
keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Nähere<br />
Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />
Rastvogelerfassung<br />
Die Versiegelung bzw. Überbauung von<br />
Boden durch gewerbliche Baufläche mit<br />
voraussichtlich hohem Versiegelungsgrad<br />
ist als erhebliche Beeinträchtigung ein-<br />
zustufen.<br />
D19<br />
Bei Schutz des Dorumer Pflichtfleths vor<br />
Beeinträchtigungen und unter teilweisem<br />
Erhalt <strong>der</strong> Marschgräben, ist aufgrund des<br />
voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />
von einem hohen Oberflächenwasserabfluss<br />
bzw. von einer erheblichen<br />
Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />
auszugehen. Dies bedeutet<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung.
Luft und<br />
Klima<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft mittel bis<br />
hoch<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
Kulturgut Bodendenkmal: archäologische<br />
Landschaftsaufnahme Dorum Nr. 73<br />
Mensch Anwohner in den angrenzenden gemischten<br />
Bauflächen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong><br />
Flächen wird die Umwandlung zu gewerblicher<br />
Baufläche keine erhebliche Beein-<br />
trächtigung des Freilandklimas bedeuten<br />
136<br />
Die Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen gewerblichen<br />
Bauflächen nach Osten bedeutet<br />
den Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik<br />
dieses Gebietes, nämlich des für die<br />
Marsch typischen Offenlandcharakters.<br />
Dies bedeutet eine erhebliche Beein-<br />
trächtigung<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
in <strong>der</strong>artig großem Umfang ist als<br />
erhebliche Beeinträchtigung einzustu-<br />
fen<br />
Die möglichen Beeinträchtigungen durch<br />
Sichtbehin<strong>der</strong>ung und durch Lärm- und<br />
Geruchs-Emissionen, die von den gewerblichen<br />
Bauflächen o<strong>der</strong> von den an-<br />
und abfahrenden LKW ausgehen, sind als<br />
erhebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung und Bewirtschaftung als landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
D 19<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />
Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />
Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />
streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer<br />
Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong><br />
neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben unter Einhaltung großzügiger Abstände zum Feuchtbiotop<br />
(gesetzlich geschützter Biotop CUX 2317/082) sowie zum Dorumer Pflichtfleth.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Erhaltung eines unbebauten und unversiegelten Korridors zwischen dem gesetzlich geschützten Biotop<br />
und <strong>der</strong> freien Landschaft entlang des Grabens an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze als ca. 0,55 ha<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.<br />
Zusätzlich ist die nicht überbaubare Fläche an den gewerblichen Bauten als ökologisch stützende<br />
Struktur bzw. als ökologische Pufferzone auszubilden. Die dort vorhandenen o<strong>der</strong> entstehenden Wan<strong>der</strong>wege<br />
<strong>der</strong> Amphibien sind an <strong>der</strong> Grenze zu den gewerblichen Erschließungsflächen mit entsprechenden<br />
Abweisungszäunen zu schützen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sowie für Amphibien sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland, vorzugsweise nördlich des Plangebietes,<br />
vorzunehmen. Da es sich beim Boden um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die<br />
Versiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
D 19<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen<br />
9,9480 1,3 12,9324<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
0,2150 2,6 0,5590<br />
BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 1,8370 0,8 1,4696<br />
OGG 13.13.2 Gewerbegebiet - - -<br />
12,0000 14,9610<br />
Aus dem westlichen angrenzenden Bebauungsplan Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ (gleiche<br />
Strukturen und gleiche Nutzung als Gewerbegebiet) wurde für den Bebauungsplan ein Kompensationswert<br />
von 4,0881 WE bei einer Flächengröße von 9,3175 ha (= 0,4388 WE/ha) ermittelt.<br />
Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Defizit von: 12,00 ha x 0,4388 WE/ha = 5,2656<br />
Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 14,9610<br />
Kompensationswert - 5,2656<br />
Kompensationsdefizit 9,6954<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 9,6954 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 9,7 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
137
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende D 19<br />
GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
NRS Schilf-Landröhricht<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
WXH Laubforst aus einheimischen Arten<br />
BE Einzelstrauch<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
OGG Gewerbegebiet<br />
138
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: östlicher Randbereich von<br />
Dorum, südlich des Fließgewässers<br />
Dorumer Pflichtfleth, Bebauung<br />
des rückwärtigen Teiles<br />
von Wohngrundstücken<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht sowie Obst-<br />
und Gemüsegarten, Fläche mit<br />
wassergebundener Decke, Sonstige<br />
Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
(kleiner Reitplatz), Allee/Baumreihe<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Gemischte Baufläche<br />
Größe: 0,81 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel, die im<br />
Grün- und Gartenland teilweise vorhandenen<br />
Grüppen stehen im Verbund<br />
mit dem angrenzenden Fließgewässer<br />
des Dorumer Pflichtfleths und dem<br />
Feuchtbiotop (gesetzlich geschützter<br />
Biotop CUX 2317/082)) auf <strong>der</strong> benachbarten<br />
Kompensationsfläche aus<br />
<strong>der</strong> Flurbereinigung<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Nördlich des Dorumer Pflichtfleths<br />
angrenzend:<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit regionaler<br />
Bedeutung, unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Nahrungshabitate sogar von<br />
nationaler Bedeutung sowie wertvoller<br />
Gastvogellebensraum mit lokaler<br />
Bedeutung.<br />
Boden Haftnasse Brackmarsch (153.3), landesweit<br />
seltener Bodentyp, schwach<br />
stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
mittel, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
D20<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF, Dorumer Pflichtfleth<br />
angrenzend<br />
D20<br />
Werte/ Funktionen<br />
- Das Heranrücken <strong>der</strong> Bebauung an das<br />
nördlich des Fließgewässers „Dorumer<br />
Pflichtfleth“ sich befindende wertvolle Vogelbrutgebiet<br />
bzw. an den wertvollen Gastvogellebensraum<br />
sowie an den gesetzlich<br />
geschützten Biotop (CUX 2317/082),<br />
- die Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />
von Vegetationsfläche<br />
- sowie die Beseitigung von Baum- und<br />
Gehölzbeständen<br />
stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar.<br />
Die Überbauung des landesweit seltenen<br />
Bodentyps ist trotz des geringen Flächenumfangs<br />
als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen<br />
Die zusätzliche Versiegelung bedeutet eine<br />
Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe<br />
des Plangebietes ist dies eine keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
139
Luft und<br />
Klima<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima<br />
und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Durch die Bebauung werden aufgrund des<br />
geringen Flächenumfangs keine erhebli-<br />
chen Beeinträchtigungen erwartet<br />
Trotz des Verlustes typischen Garten- und<br />
Weidelandes mit teilweise vorhandenen<br />
Grüppen ist die Beeinträchtigung aufgrund<br />
<strong>der</strong> geringen Ausdehnung und <strong>der</strong> Vorbelastung<br />
durch die vorhandenen Gebäude<br />
und das westlich angrenzend vorhandene<br />
Gewerbegebiet als keine erhebliche Be-<br />
einträchtigung zu werten<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
und Gartenland ist aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Größe <strong>der</strong> gemischten Baufläche als<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung anzusehen<br />
Mensch - -<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung und Bewirtschaftung von Garten- und Grünland sowie des Reitplatzes<br />
D 20<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />
Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />
Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />
streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Einhaltung großzügiger Abstände zum Feuchtbiotop<br />
(beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop CUX 2317/082) sowie zum Dorumer Pflichtfleth.<br />
D 20<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004))<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,3842 1,3 0,4995<br />
PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten 0,2106 1,1 0,2317<br />
TFW 13.4.1<br />
Fläche<br />
Decke<br />
mit wassergebundener<br />
0,0360 0,3 0,0108<br />
PSZ 12.11.6 Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
(kleiner Reitplatz)<br />
0,1792 0,4 0,0717<br />
HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - - -<br />
0,8100 0,8137<br />
Ausgehend von einem Versiegelungsgrad von 50% <strong>der</strong> Gesamtfläche (0,4 ha von 0,81 ha), verbleibt somit<br />
ein Freiflächenanteil (0,4 WE/ha) von ebenfalls 0,4 ha.<br />
Versiegelung: 0,4 ha x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Freifläche: 0,4 ha x 0,8 WE/ha = 0,3200 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,8137<br />
Kompensationswert - 0,3200<br />
Kompensationsdefizit 0,4937<br />
140
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,4937WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,50 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende D 20<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
PHO Obst- und Gemüsegarten<br />
TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />
PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage (kleiner Reitplatz)<br />
HBA Allee/Baumreihe<br />
ODL Gebäude<br />
141
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: östlicher Randbereich von Dorum,<br />
Verbindung zwischen Wischhausener<br />
Weg im Südosten und Alsumer Specken<br />
im Nordwesten<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit und ohne Grüppen,<br />
Schilf-Landröhricht, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Basenreicher Lehm-<br />
/Tonacker und Beton-/Asphaltfläche als<br />
Wegefläche<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Straßenverkehrsfläche<br />
Größe: 1,35 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
D21<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel, landschaftsschutzwürdiger<br />
Bereich „Grünland zwischen<br />
Dorum und Holßel<br />
(L-2317-01)“,<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit regionaler<br />
Bedeutung, unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Nahrungshabitate sogar von nationaler<br />
Bedeutung sowie wertvoller Gastvogellebensraum<br />
mit lokaler Bedeutung, nördlich<br />
<strong>der</strong> geplanten Trasse Gastvogellebensraum<br />
mit nationaler Bedeutung.<br />
Im Norden und Osten an die Straßentrasse<br />
angrenzend: wertvoller Bereich für<br />
Amphibien und Heuschrecken Im Südosten<br />
angrenzend: Kompensationsbereich<br />
<strong>der</strong> als landesweit für den Naturschutz<br />
wertvoller Bereich „Fauna, Stand<br />
01.08.06“ beim NLWKN verzeichnet ist.<br />
RROP: Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft<br />
Boden Knickige Brackmarsch (154.3), landesweit<br />
seltener Bodentyp, mittel stau-/ grundnass,<br />
Ertragspotenzial mittel, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
äußerst hoch, Altlastenverdachtsfläche<br />
/ Altablagerung (Nr.<br />
352 408 402) im Bereich <strong>der</strong> angrenzenden<br />
Waldfläche<br />
D21<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
- Das Heranrücken eines Straßenabschnitts<br />
an einen für den landesweiten<br />
Naturschutz wertvollen Bereich, <strong>der</strong><br />
gleichzeitig ein für Amphibien und Heuschrecken<br />
wertvoller Bereich ist und <strong>der</strong><br />
als Kompensationsfläche gebunden ist<br />
142<br />
- die Zerschneidung und Versiegelung<br />
von Vegetationsflächen (überwiegend<br />
Grünland), die zu einem landschaftsschutzwürdigen<br />
Bereich sowie zu einem<br />
Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft<br />
gehören und Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />
als auch als Gastvogellebensraum<br />
besitzen<br />
- sowie die Beseitigung von Baum- und<br />
Gehölzbestand am Rand <strong>der</strong> Waldfläche<br />
sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />
zu bewerten.<br />
Die zusätzliche Versiegelung von Boden,<br />
eines landesweit seltenen Bodentyps<br />
durch den neu entstehenden Straßenabschnitt<br />
sowie durch den Ausbau bzw.<br />
die Verbreiterung <strong>der</strong> vorhandenen Wege<br />
ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, Dorumer Pflichtfleth und Alsumer<br />
Wasserlöse<br />
Der Ausbau <strong>der</strong> Straßenverbindung mit:<br />
- <strong>der</strong> zusätzlichen Versiegelung und<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Erhöhung des<br />
Oberflächenwasserabflusses und<br />
einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />
im Trassenbereich<br />
- sowie <strong>der</strong> Querung des Dorumer<br />
Pflichtfleths und dem Tangieren <strong>der</strong><br />
Alsumer Wasserlöse<br />
Luft und Kli- Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />
sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen<br />
Es wird durch die zusätzliche Versiegema<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
lung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Schutzgutes Luft und Klima<br />
erwartet<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schön- Aufgrund <strong>der</strong> Zerschneidung eines landheit<br />
von Natur und Landschaft mittel, Teil schaftsschutzwürdigen Bereichs ist mit<br />
eines landschaftsschutzwürdigen Bereiches<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung zu<br />
rechnen<br />
Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche), Bei Verlust von landwirtschaftlicher Nutz-<br />
Sachgüter Kulturgut Bodendenkmal<br />
Nr. 74 u. 75 (Wurt)<br />
fläche aber unter Ausschluss von Beeinträchtigungen<br />
<strong>der</strong> angrenzenden Bodendenkmale,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wurt ist<br />
von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Mensch selten und gering von KFZ befahrene Lärmbeeinträchtigungen durch Zunahme<br />
Wege, die sich für Spaziergänger und des Straßenverkehrs verringern die Er-<br />
Radler (Erholungseignung) eignen holungseignung wie auch die Wohnqualität<br />
in diesem Bereich, insgesamt aber<br />
noch keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung eines größeren Zusammenhangs <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
D 21<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Die Trassierung <strong>der</strong> Straße sollte unter Freihaltung <strong>der</strong> Wurt erfolgen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Straßenplanung<br />
sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß § 13<br />
BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Schädigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung<br />
von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss<br />
<strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen<br />
Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Da es sich um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die Versiegelung an an<strong>der</strong>er Stelle durch<br />
Entsiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.<br />
Die Anbindung des „Korridors“ (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft) westlich <strong>der</strong> geplanten gewerblichen Baufläche D 19 an die freie<br />
Landschaft im Norden erfolgt über die vorhandenen Grabenstrukturen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sowie für Amphibien und Heuschrecken sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland im Verhältnis<br />
1:1 auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung auszugleichen (ca. 1,35 ha). Wobei anzumerken<br />
ist, dass die Straßenbaumaßnahme nur mit <strong>der</strong> Erschließung des Gewerbegebietes (D19) realisiert<br />
wird.<br />
143
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende D 21<br />
GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
NRS Schilf-Landröhricht<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
WXH Laubforst aus einheimischen Arten<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
144
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Lage: südlicher Randbereich<br />
von Dorum an <strong>der</strong> L 129 (Poststraße)<br />
Nutzung/Biotoptypen: Baumschule<br />
mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer<br />
bis feuchter Standorte, Blumen-<br />
/Gartenbaufläche, Hausgarten<br />
mit Großbäumen, Parkplatz mit<br />
kiesigem Untergrund, Allee/Baumreihe<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
gemischte Baufläche<br />
Größe: 1,02 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel,<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
südlich und östlich in ca. 100 m Entfernung:<br />
Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />
Bedeutung, sowie wertvoller Gastvogellebensraum<br />
mit lokaler Bedeutung<br />
Boden Haftnasse Brackmarsch (153.3), schwach<br />
stau-/ grundnass, Ertragspotenzial mittel,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
D30<br />
Allgemeines Sachgut (gartenbauliche<br />
Nutzfläche)<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Eine Bebauung entlang <strong>der</strong> Straße dürfte,<br />
aufgrund <strong>der</strong> zahlreichen Vorbelastungen<br />
dieses Bereiches, keine Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> ca. 100 m entfernten<br />
Vogellebensräume bewirken.<br />
Die Überbauung und Versiegelung von<br />
Vegetationsfläche sowie die Beseitigung<br />
von Baum- und Gehölzbestand stellen<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung dar<br />
145<br />
Die zusätzliche Versiegelung von Grund<br />
und Boden durch geplante Gebäude und<br />
Befestigungen stellt eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe des Plangebietes<br />
und <strong>der</strong> teilweise bereits vorhandenen<br />
Bebauung ist von keiner erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszuge-<br />
hen<br />
Es wird durch die zusätzliche kleinräumige<br />
Bebauung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Schutzgutes Luft<br />
und Klima erwartet<br />
Durch die Lage an <strong>der</strong> Straße und auf<br />
Grund <strong>der</strong> bereits vorhandenen Bebauung<br />
und gartenbauliche Nutzung ist keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung zu<br />
erwarten<br />
D30<br />
Der Verlust von gartenbaulicher Nutzfläche<br />
in voraussichtlich geringem Umfang<br />
stellt keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mensch Lage an <strong>der</strong> Landesstraße (L 129) und an<br />
einem gartenbaulichen Betrieb (Baumschule)<br />
Potenzielle Immissionen aus dem motorisierten<br />
Straßenverkehr und aus <strong>der</strong><br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
auf den Gartenbauflächen stellen keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> gartenbaulichen Nutzung und <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung<br />
D 30<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung des Großgehölzbestandes, Wahl einer<br />
angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild<br />
lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren<br />
<strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Anlegen eines Schutzstreifens aus heimischen Sträuchern gegenüber dem gartenbaulich genutzten<br />
Land. Erhalt <strong>der</strong> Hausgärten. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung werden entsprechende<br />
Festsetzung getroffen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
D 30<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
EBB / 10.3.1 / Baumschule mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer<br />
URF<br />
11.1.1<br />
bis feuchter Standorte<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,3721 1,1 0,4093<br />
OVP 13.12.2 Parkplatz – kiesiger Untergrund 0,1527 0,2 0,0305<br />
PHG 12.6.3 Hausgarten mit Großbäumen 0,4090 1,5 0,6135<br />
EGB 10.2.2 Blumen-/Gartenbaufläche 0,0864 0,6 0,0518<br />
HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - - -<br />
1,0200 1,1051<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 1,0200 ha<br />
Nutzung: MI - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,4 zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung: 1,0200 ha x 0,40 = 0,4080 ha<br />
30 % Überschreitung: 0,1224 ha<br />
gesamt: 0,5304 ha<br />
0,5304 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Erhalt <strong>der</strong> Hausgärten 0,2000 ha x 1,5 WE/ha = 0,3000 WE<br />
Freiflächen: 0,2896 ha x 0,5 WE/ha = 0,2606 WE<br />
gesamt: 0,5606 WE<br />
146
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 1,1051<br />
Kompensationswert - 0,5606<br />
Kompensationsdefizit 0,5445<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,5445 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,55 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende D 30<br />
EBB / URF Baumschule mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer bis feuchter Standorte<br />
OVP Parkplatz – kiesiger Untergrund<br />
PHG Hausgarten mit Großbäumen<br />
EGB Blumen-/Gartenbaufläche<br />
HBA Allee/Baumreihe<br />
147
Dorum - Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: Außendeichgelände, im Überschwemmungsbereich,<br />
tiefer gelegen<br />
als nordwestlich angrenzendes Campinggelände,<br />
im Nordosten grenzt <strong>der</strong><br />
Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />
(FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />
(Zwischenzone) an<br />
Nutzung/Biotoptypen: Artenarmes<br />
Extensivgrünland mit Salzeinfluss /<br />
zeitweilig Campingplatz - Zelten; im<br />
Süden und Südosten: eingezäuntes<br />
landwirtschaftlich genutztes sonstiges<br />
mesophiles Grünland artenärmerer<br />
Ausprägung, salzreicher Graben<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Grünfläche<br />
mit <strong>der</strong> Zweck-bestimmung „Parkanlage“<br />
Größe: 2,97 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
DN4<br />
Grünfläche für die Erholungsnutzung und<br />
landwirtschaftlich genutztes Grünland (siehe<br />
Vegetationskartierung <strong>der</strong> terrestrischen<br />
Bereiche des NLP Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />
<strong>der</strong> Nationalparkverwaltung).<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel (Freizeit- und Erholungsanlage)<br />
bis gering (Grünland)<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Das Plangebiet selber ist nicht als wertvolles<br />
Vogelbrutgebiet dargestellt, östlich des<br />
Plangebietes, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite des<br />
Deiches liegt wertvolles Vogelbrutgebiet mit<br />
nationaler Bedeutung.<br />
Das Plangebiet selber ist nicht als wertvoller<br />
Gastvogellebensraum dargestellt; im<br />
nördlich an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bereich(Nationalpark) liegt wertvoller Gastvogellebensraum<br />
mit landesweiter Bedeutung<br />
Brut- und Rastvogelerfassung, Rosskamp,<br />
2009 (siehe Anlage): Das Teiluntersuchungsgebiet<br />
Dorum-Neufeld Nord besitzt<br />
eine regionale Bedeutung als Brutvogellebensraum.<br />
Weiterhin besitzen die südlich<br />
des Plangebietes gelegenen Flächen eine<br />
nationale Bedeutung als Rastgebiet für den<br />
Sandregenpfeifer.<br />
DN4<br />
Werte/ Funktionen<br />
148<br />
Da für die Flächen selber aktuell keine<br />
beson<strong>der</strong>e avifaunistische Wertigkeit festgestellt<br />
wurde, ist bei dem im Rahmen<br />
einer „Parkanlage“ möglichen Bau von<br />
Wegen und Befestigungen und <strong>der</strong> möglichen<br />
Aufstellung von Spielgeräten und<br />
Sitzbänken mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von<br />
Lebensraum von weit verbreiteten bodenlebenden<br />
Tier- und Pflanzenarten des<br />
Grünlandes im Vordeichsbereich zu rechnen.<br />
Durch häufiges Mähen <strong>der</strong> Grünflächen<br />
und an<strong>der</strong>e Pflegemaßnahmen in<br />
<strong>der</strong> „Parkanlage“ gehen voraussichtlich<br />
weitere Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt<br />
verloren.<br />
Es ist von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />
extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />
feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
sehr hoch<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />
GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut,<br />
Entwässerungsgraben<br />
Luft und<br />
Klima<br />
149<br />
Da die bestehende Grünfläche (Extensivgrünland<br />
mit zeitweiliger Nutzung als Zeltplatz)<br />
als auch die bestehende landwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche in „Parkanlage“<br />
umgewandelt werden, ist von <strong>der</strong> Erhaltung<br />
einer überwiegend vegetationsbedeckten<br />
Fläche, die allerdings stellenweise<br />
Befestigungen und die Anlage von<br />
Wegen erfährt, auszugehen; es ergibt sich<br />
somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Da das Plangebiet mit überwiegend vegetationsbedecktem,<br />
unversiegeltem Boden<br />
erhalten bleibt wird auch die Versickerungsrate<br />
beibehalten. Trotz <strong>der</strong> stellenweise<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Überwegung des<br />
Grabens bei <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Freizeitnutzung<br />
(Parkanlage) in die bisher<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche hinein<br />
ergibt sich keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Küstenklima/Siedlungsklima Durch die Beibehaltung unversiegelter,<br />
überwiegend vegetationsbedeckter Fläche<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft Spielwiese: sehr<br />
gering, Grünland: mittel<br />
Kultur-<br />
und Sachgüter<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die Ausweitung <strong>der</strong> Erholungsnutzung in<br />
den Bereich des heutigen landwirtschaftlich<br />
genutzten Grünlandes wird im empfindlichen<br />
Bereich des Deichvorlandes als<br />
eine Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />
in Erscheinung treten: erhebliche Beein-<br />
trächtigung<br />
Landwirtschaftliche Nutzfläche Verringerung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche im Vordeichsland in geringem<br />
Umfang (ca. 1 ha):<br />
Mensch RROP: Vorranggebiet für die Erholung mit<br />
starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die Ausdehnung des Bereiches für Erholungsnutzung<br />
stellt keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche und des Bereichs für Zelten in <strong>der</strong> Hochsaison<br />
DN 4<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Bei Baumaßnahmen (z.B. Wegebau) ist <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s<br />
geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel) sowie <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen<br />
Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />
(z.B. Sandregenpfeifer) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG) zu gewährleisten.<br />
Die durch Wegebau potenziell mögliche zeitliche Ausweitung <strong>der</strong> Erholungsnutzung im Vordeichsland<br />
auch auf die Vor- und Nachsaison bzw. auf die Wintersaison ist zu verhin<strong>der</strong>n, da daraus eine über das<br />
bisherige Maß hinaus gehende Störung für den angrenzenden Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />
und auf die dortigen Vogelbrut- und Vogelrastgebiete ausgehen könnte.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Zur För<strong>der</strong>ung typischer Elemente des Landschaftsbildes im Vordeichsland ist Röhrichtbestand entlang<br />
des Grabens zu entwickeln und durch einen entsprechenden Grünstreifen (5m) zu sichern.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Ersatzmaßnahmen sind nicht vorzunehmen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 4<br />
FGS Salzreicher Graben<br />
GMZ Sonstiges mesophiles Grünland artenärmerer Ausprägung<br />
GIE / PSC<br />
Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss / zeitweilig Campingplatz<br />
- Zelten<br />
150
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: hinter dem Deich, im Norden<br />
des Ortes, teilweise innerhalb <strong>der</strong><br />
Bauverbotszone<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen,<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht, Einzelstrauch, Strauchhecke,<br />
Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Parkplatzfläche<br />
in <strong>der</strong> Bauverbotszone<br />
und Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />
dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Ferienhausgebiet“<br />
Größe: 1,26 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Grünfläche<br />
mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Spielplatz und Parkanlage“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
DN7<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
hoch,<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Randbereich eines Vogelbrutgebietes mit<br />
lokaler Bedeutung, bei Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Nahrungshabitate sogar von nationaler Bedeutung.<br />
Randbereich eines wertvollen Gastvogellebensraumes<br />
mit nationaler Bedeutung<br />
Im Nordwesten, in ca. 150 m Entfernung auf<br />
<strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite des Hochwasserdeiches,<br />
grenzt <strong>der</strong> NLP Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />
Wattenmeer (FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />
an.<br />
RROP: teilweise innerhalb eines Vorsorgegebietes<br />
für Grünlandbewirtschaftung, -<br />
pflege und -entwicklung<br />
Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
DN7<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
151<br />
Die durch Überbauung und Versiegelung<br />
verursachte Verringerung des Lebensraumes<br />
für weit verbreiteten bodenlebende<br />
Tier- und Pflanzenarten des<br />
Grünlandes, sowie die Störung des<br />
Randbereichs von Vogelbrutgebiet und<br />
Gastvogellebensraum bedeutet eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Rosskamp, 2009:<br />
„Da keine Arten <strong>der</strong> Roten Liste nachgewiesen<br />
wurden, besitzt das Teilgebiet<br />
Dorum-Neufeld Ost keine beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung als Brutvogellebensraum“.<br />
Die östlich gelegenen Teilflächen besitzen<br />
jedoch eine landesweite Bedeutung<br />
als Rastgebiet für Höckerschwäne sowie<br />
eine regionale Bedeutung als Rastgebiet<br />
für den Großen Brachvogel. - Die von<br />
den Vögeln genutzten Ackerflächen<br />
liegen jedoch deutlich außerhalb des<br />
geplanten Eingriffsraumes.“<br />
Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />
Boden durch Parkplatzfläche<br />
und das geplante Ferienhausgebiet<br />
ist trotz des zu erwartenden mittleren<br />
Versiegelungs-grades als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />
GOF, Rienschlot im Nordwesten angrenzend,<br />
Grenzgraben im Nordosten<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung<br />
des Oberflächenwasserabflusses<br />
und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Größe des Plangebietes und <strong>der</strong> Erhaltung<br />
<strong>der</strong> Gräben ist von keiner erhebli-<br />
chen Beeinträchtigung auszugehen<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Grünlandfläche<br />
in Parkplatzfläche und Ferienhausgebiet<br />
mit Grünflächen ist von keiner<br />
erheblichen Beeinträchtigung auszu-<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
gehen<br />
152<br />
Durch die Parkplatzfläche und die Baukörper<br />
des geplanten Ferienhausgebietes<br />
wird sich eine teilweise Beeinträchtigung<br />
des Ausblicks von <strong>der</strong> Straße „Am<br />
neuen Deich“ aus in die freie Landschaft<br />
ergeben. Durch den in <strong>der</strong> Ferne wahrnehmbaren<br />
Dauercampingplatz ist aber<br />
bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />
gegeben. Hierdurch ist<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung zu<br />
erwarten.<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
- -<br />
Mensch RROP: Vorranggebiet für die Erholung mit Priorität für Deichsicherungsmaßnah-<br />
starker Inanspruchnahme durch die Bevölmenkerung, Lage teilweise in <strong>der</strong> Deichverteidigungszone<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Eine Entwicklung zur Grünfläche mit Nutzung als Spielplatz und Parkanlage wäre durch die im bisher<br />
gültigen („alten“) Flächennutzungsplan gemachte Ausweisung möglich.<br />
DN 7<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl. Vermeidung<br />
eines hohen Versiegelungsgrades. Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s<br />
geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen<br />
Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />
(z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Es ist eine Begrünung des Parkplatzes und eine Durchgrünung des Ferienhausgebietes mit standortgerechten<br />
Gehölzen vorzusehen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sind auf deichnahen Flächen bereitzustellen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
DN 7<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004) ha WE/ha WE<br />
GIM (t,m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen gemäht<br />
0,7700 1,3 1,0010<br />
GIM (t,w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen beweidet<br />
0,4061 1,3 0,5279<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
0,0350 2,6 0,0910<br />
BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />
HFS 2.10.1 Strauchhecke 0,0038 2,0 0,0076<br />
TFW 13.4.1 Fläche mit wassergebundener Decke<br />
0,0267 0,3 0,0082<br />
ODL 13.10.1 Ländlich geprägtes Dorfgebiet 0,0184 - -<br />
1,2600 1,6357<br />
Aus den in Dorum Neufeld gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“<br />
und Nr. 39 „Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet)<br />
wurde für den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße<br />
von 2,995 ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504<br />
WE bei einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />
Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdifizit von ca. 0,7566 WE/ha.Für den hier vorliegenden<br />
Planbereich ist somit von einem Defizit von: 1,2600 ha x 0,7566 WE/ha = 0,9533 Werteinheiten (WE)<br />
auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 1,6357<br />
Kompensationswert - 0,9533<br />
Kompensationsdefizit 0,6824<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6824 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,68 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />
153
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 7<br />
GIM (t,m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen gemäht<br />
GIM (t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen beweidet<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
BE Einzelstrauch<br />
HFS Strauchhecke<br />
TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />
ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />
154
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: hinter dem Deich, nordwestlich<br />
des Ortes<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen,<br />
Einzelstrauch, Strauchhecken,<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Son<strong>der</strong>gebiet,<br />
das <strong>der</strong> Erholung dient,<br />
mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“<br />
Größe: 3,15 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Son<strong>der</strong>gebiet<br />
das <strong>der</strong> Erholung dient mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
DN8<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
hoch<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Randbereich eines Vogelbrutgebietes mit<br />
lokaler Bedeutung, bei Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Nahrungshabitate sogar von nationaler<br />
Bedeutung.<br />
Randbereich des wertvollen Gastvogellebensraumes<br />
mit nationaler Bedeutung.<br />
Im Nordwesten, auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden<br />
Seite des Hochwasserdeiches (in 220<br />
m Entfernung), grenzt <strong>der</strong> NLP Nds. Wattenmeer<br />
(FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />
(Zwischenzone) an.<br />
RROP: teilweise innerhalb eines Vorsorgegebietes<br />
für Grünlandbewirtschaftung, -<br />
pflege und -entwicklung<br />
Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
DN8<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
155<br />
Die durch Überbauung und Versiegelung<br />
verursachte Verringerung des<br />
Lebensraumes für diverse bodenlebende<br />
Tier- und Pflanzenarten des<br />
Grünlandes, sowie die Störung des<br />
Randbereichs von Vogelbrutgebiet und<br />
Gastvogellebensraum bedeuten eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Rosskamp, 2009:<br />
„Da keine Arten <strong>der</strong> Roten Liste nachgewiesen<br />
wurden, besitzt das Teilgebiet<br />
Dorum-Neufeld Ost keine beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung als Brutvogellebensraum“.<br />
Die östlich gelegenen Teilflächen besitzen<br />
jedoch eine landesweite Bedeutung<br />
als Rastgebiet für Höckerschwäne<br />
sowie eine regionale Bedeutung als<br />
Rastgebiet für den Großen Brachvogel.<br />
- Die von den Vögeln genutzten Ackerflächen<br />
liegen jedoch deutlich außer-<br />
halb des geplanten Eingriffsraumes.“<br />
Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />
Boden durch ein Ferienhausgebiet<br />
dieser Ausdehnung ist trotz<br />
des zu erwartenden geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />
GOF, Verbindungsgraben mit geringer Bedeutung<br />
für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
angrenzend<br />
Luft und Klima<br />
156<br />
Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung<br />
des Oberflächenwasserabflusses<br />
und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Erhaltung<br />
<strong>der</strong> Gräben randlich und innerhalb<br />
des Ferienhausgebietes und lediglich<br />
einer notwendig werdenden Überwegung<br />
des Verbindungsgrabens ist dies<br />
als keine erhebliche Beeinträchti-<br />
gung einzustufen.<br />
Küstenklima / Siedlungsklima Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Grünlandfläche<br />
in Ferienhausgebiet mit Grünflächen<br />
ist von keiner erheblichen Be-<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
einträchtigung auszugehen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />
durch das angrenzende<br />
„Son<strong>der</strong>gebiet Camping“ und die umliegend<br />
bestehenden Ferienhausgebiete<br />
ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
- -<br />
Mensch RROP: Vorranggebiet für die Erholung mit Verdichtung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebiete die <strong>der</strong><br />
starker Inanspruchnahme durch die Erholung dienen, Erhöhung <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>-<br />
Bevölkerung<br />
zahl in diesem Raum, insgesamt aber<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Eine Entwicklung zum Campingplatz wäre durch die im bisher gültigen („alten“) Flächennutzungsplan<br />
gemachte Ausweisung „Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung - Campingplatz“, bis auf einen Streifen<br />
(Parkanlage) im Nordosten, fast auf <strong>der</strong> gesamten Fläche möglich<br />
DN 8<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl. Vermeidung<br />
eines hohen Versiegelungsgrades. Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s<br />
geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen<br />
Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />
(z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Es ist eine Durchgrünung des Ferienhausgebietes mit standortgerechten Gehölzen vorzusehen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Rastvögel sind<br />
an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland unmittelbar hinter dem Deich vorzunehmen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
DN 8<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004) ha WE/ha WE<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht 0,0450 2,6 0,1170<br />
GIM(t,m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen, gemäht 2,5271 1,3 3,2852<br />
GIM(t,w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen, beweidet<br />
0,5029 1,3 0,6538<br />
BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />
HFS 2.10.1 Strauchhecke - - -<br />
HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung 0,0750 1,5 0,1125<br />
3,1500 4,1685<br />
Aus den südlich gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und Nr. 39<br />
„Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde für<br />
den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von 2,995<br />
ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504 WE bei<br />
einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />
Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha. Für den hier vorliegenden<br />
Planbereich ist somit von einem Defizit von: 3,15 ha x 0,7566 WE/ha = 2,3833 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 4,1685<br />
Kompensationswert - 2,3833<br />
Kompensationsdefizit 1,7852<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 1,7852 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 1,8 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />
157
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 8<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM(t,m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, gemäht<br />
GIM(t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, beweidet<br />
BE Einzelstrauch<br />
HFS Strauchhecke<br />
HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />
158
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld / Gemeinde<br />
Padingbüttel<br />
Lage: Vordeichland<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Artenarmes Extensivgrünland mit<br />
Salzeinfluss, Parkplatz, Obere<br />
Salzwiese (struktur-arm), Campingplatz,<br />
Sonstige Sport-, Spiel- und<br />
Freizeitanlage, Beton-<br />
/Asphaltfläche, Salzreicher Graben/Grüppe,<br />
Queckenbestand <strong>der</strong><br />
oberen Salzwiese (Schutzstreifen)<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Grünfläche<br />
mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Grünstrand“<br />
Größe: 8,85 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen FNP: tlw. keine Darstellung und tlw.<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Badestrand“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
DN9<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften:<br />
Im Nordwesten mittel, im<br />
übrigen Bereich (Freizeit- und Erholungsanlage)<br />
gering.<br />
Im Osten angrenzend, in dem dem Deich<br />
zugewandten Bereich finden sich eingezäunte<br />
Salzwiesen, die in <strong>der</strong> landesweiten<br />
Biotopkartierung und als FFH-<br />
Lebensraumtyp LRT 1330 „Atlantische<br />
Salzwiesen“ erfasst wurden.<br />
Im Westen und im Süden grenzt <strong>der</strong> NLP<br />
Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />
an das Plangebiet an.<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Lage innerhalb eines wertvollen Vogelbrutgebietes<br />
mit nationaler Bedeutung<br />
Lage angrenzend an Gastvogellebensraum<br />
mit internationaler Bedeutung im Süden<br />
Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />
extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />
feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
sehr hoch<br />
DN9<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Bei <strong>der</strong> teilweisen erstmaligen Ausweisung<br />
dieser Grünfläche mit schon lange<br />
bestehen<strong>der</strong> Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
ist von keiner (zusätzlichen)<br />
Beeinträchtigung auszugehen.<br />
Gegenüber <strong>der</strong> ursprünglichen Planung<br />
ist von einer Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> östlich angrenzenden Salzwiesen<br />
abgesehen worden.<br />
159<br />
Daher ist bei Erhalt <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />
Nutzung ohne zusätzliche Infrastruktur-<br />
Baumaßnahmen von keiner zusätzlichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen.<br />
Die bestehenden Störungen gehen im<br />
Wesentlichen vom Badebetrieb und<br />
<strong>der</strong> Freizeitnutzung im Sommer aus,<br />
diese fallen nicht mit den Hauptzeiten<br />
<strong>der</strong> Vogelbrut und <strong>der</strong> Vogelrast zusammen:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine<br />
Geländeauffüllung und keine weitere<br />
Versiegelung durch Infrastruktureinrichtungen<br />
erfolgt ist von keiner erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />
GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />
160<br />
Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine<br />
Geländeauffüllung erfolgt wird sich <strong>der</strong><br />
Überflutungsbereich bei Sturmflut voraussichtlich<br />
nicht verän<strong>der</strong>n: keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Luft und Klima<br />
Küstenklima/Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft Vordeichland mit grundsätzlich hoher visu- Mit <strong>der</strong> Darstellung als „Grünfläche mit<br />
eller Empfindlichkeit des Landschaftsbildes, <strong>der</strong> Zweckbestimmung Grünstrand“<br />
die Bereiche im Süden haben sehr hohe wird keine wesentliche Verän<strong>der</strong>ung<br />
Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schön- <strong>der</strong> Gestalt <strong>der</strong> bisher auch für die<br />
heit von Natur und Landschaft, die vorhan- Freizeitnutzung eingenommenen Flädenen<br />
Einrichtungen für Erholungsnutzung chen verbunden sein. Da die Nutzung<br />
im Norden haben sehr geringe Bedeutung auch weiterhin nur in dem bisherigen<br />
Umfang stattfinden soll ist von keiner<br />
negativen Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />
auszugehen: keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Kultur- und Bauliche Anlagen im Überschwemmungs- potenzielle Sachschäden werden durch<br />
Sachgüter gebiet<br />
entsprechende Vorkehrungen im Falle<br />
einer Sturmflutgefahr verhin<strong>der</strong>t: keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Mensch Bedeutung für die Erholungsnutzung am Die Bedeutung für die Erholungsnut-<br />
Strand<br />
zung bleibt erhalten:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Fortsetzung <strong>der</strong> bestehenden Nutzung als Badestrand und Hundestrand<br />
DN 9<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (13,35 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen, um die Fläche <strong>der</strong> sich von dort aus nach Osten und Süden erstreckenden<br />
geschützten Salzwiesenareale (landesweit bedeutsamer Biotop) von jeglicher Freizeitnutzung frei<br />
zu halten. Die Erhaltung des Schutzstreifens, <strong>der</strong> Umzäunung und des Grabens entlang <strong>der</strong> östlichen<br />
Plangebietsgrenze sind erfor<strong>der</strong>lich um die angrenzenden, geschützten Salzwiesenareale vor Störungen<br />
aus dem angrenzenden Bereich mit Erholungsnutzung (Grünstrand) zu bewahren. Keinen weiteren<br />
Bau befestigter Erschließungswege und befestigter Stellflächen.<br />
Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong><br />
europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG).
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 9<br />
GIE Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss (Freizeitnutzung: überwiegend Liegewiese)<br />
GIE / PSG Artenarmem Extensivgrünland mit Salzeinfluss Freizeitnutzung: Campingplatz – Zelten<br />
PSZ Sonstige Sport- Spiel- und Freizeitanlage<br />
OVP /GIE Parkplatz (nur zeitweise im Sommer genutzt) auf artenarmem Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
OVS Straße<br />
OVW Befestigter Weg<br />
FGS Salzreicher Graben o<strong>der</strong> Grüppe<br />
KHQ Queckenbestand <strong>der</strong> oberen Salzwiese<br />
KHI Obere Salzwiese, strukturarm (angrenzend)<br />
PSB Schwimmbad (angrenzend)<br />
161
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum-Neufeld<br />
Lage: Vordeichland<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Parkplatz auf Artenarmem<br />
Extensivgrünland mit Salzeinfluss,<br />
Beton-/ Asphaltfläche,<br />
Fläche mit Kies- o.<br />
Schotterdecke, Salzreicher<br />
Graben<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Anpassung an die tatsächliche<br />
Nutzung, Verkehrsfläche<br />
mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„öffentliche Parkfläche“<br />
Größe: 0,60 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und<br />
Lebensgemeinschaften gering<br />
Ein kleiner westlicher Teilbereich (ca. 1/5)<br />
des Plangebietes ist als PKW-Stellplatz mit<br />
Schotterdecke und Asphaltfahrspur teilweise<br />
versiegelt (südlicher Bereich des „Schotterparkplatz<br />
Wellenbad“, seit dem 30.06.1992<br />
nach DeichR genehmigt).<br />
Der übrige östliche Bereich des Plangebiets<br />
umfasst Extensivgrünland und wird <strong>der</strong>zeit in<br />
<strong>der</strong> touristischen Hochsaison nur gelegentlich<br />
und teilweise als Stellfläche für PKW<br />
genutzt. Dort finden sich Salzwiesenfragmente.<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Lage innerhalb des Randes eines wertvollen<br />
Vogelbrutgebietes mit nationaler Bedeutung.<br />
Südlich in ca. 200 m Entfernung: Gastvogellebensraum<br />
mit internationaler Bedeutung.<br />
Im Süden Salzwiese angrenzend (siehe Vegetationskartierung<br />
FFH -Lebensraum- und<br />
TMAP -Typen von 2004 <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung),<br />
Vorkommen von Strandgrasnelke<br />
(Armeria maritima) - beson<strong>der</strong>s geschützte<br />
Art (Rote Liste Nds.: <strong>der</strong>zeit nicht gefähr-<br />
det)<br />
DN10<br />
DN10<br />
Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />
extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />
feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
sehr hoch<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
162<br />
Durch die nach Osten bis an den<br />
Deichfuß weitergeführte Inanspruchnahme<br />
von Artenarmem Extensivgrünland<br />
für die Ausdehnung <strong>der</strong><br />
Parkplatznutzung mittels weiterer Befestigung<br />
durch Schotterdecke wird<br />
eine Verringerung des Lebensraumes<br />
für weit verbreitete bodenlebende Tier-<br />
und Pflanzenarten verursacht; es handelt<br />
sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die Ausdehnung <strong>der</strong> Befestigung mit<br />
Schotterdecke in Richtung Osten bis<br />
zum Deichfuß stellt eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />
GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />
163<br />
Aufgrund <strong>der</strong> geringen natürlichen<br />
Grundwasserneubildungsrate des<br />
Oberbodens und <strong>der</strong> teilweise durchlässigen<br />
Schotter-Befestigung, ist von<br />
keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Luft und Klima Küstenklima/Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft Vordeichland mit grundsätzlich hoher visueller<br />
Empfindlichkeit des Landschaftsbildes,<br />
westlich angrenzend vorhandene Gebäude /<br />
Einrichtungen für Erholungsnutzung die sehr<br />
geringe Bedeutung, südlich angrenzend beweidete<br />
Salzwiese die sehr hohe Bedeutung<br />
für Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur<br />
und Landschaft besitzen<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet<br />
und östlich begrenzend <strong>der</strong> Deich<br />
Mensch PKW-Stellfläche für Besucher des Wellenbades<br />
und des Grünstrandes<br />
Durch die nach Osten fortgeführte<br />
teilweise Befestigung des temporären<br />
Parkplatzes mit Schotter, wird eine<br />
Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gestalt <strong>der</strong> PKW-<br />
Stellfläche bewirkt. Obwohl die Nutzung<br />
auch weiterhin nur in dem bisherigen<br />
Umfang (nur in <strong>der</strong> touristischen<br />
Hochsaison) stattfinden soll, tritt die<br />
negativen Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />
ganzjährig in Erschei-<br />
nung: erhebliche Beeinträchtigung<br />
potenzielle Sachschäden bzw. Schäden<br />
am Deich werden durch entsprechende<br />
Vorkehrungen im Falle einer<br />
Sturmflutgefahr verhin<strong>der</strong>t: keine er-<br />
hebliche Beeinträchtigung<br />
Die Ausdehnung <strong>der</strong> teilweise befestigten<br />
PKW-Stellfläche nach Osten bei<br />
Verlust von Freifläche auf unbefestigtem<br />
Extensivgrünland stellt für Erholungssuchende<br />
keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als gelegentlich in <strong>der</strong> Sommersaison genutzten PKW-Stellplatz mit teilweise unbefestigter<br />
Oberfläche und ungenutzten Bereichen im Osten des Plangebietes am Deichfuß<br />
DN 10<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />
Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />
streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Verwendung von teildurchlässigem Bodenbelag. Anlage von Röhricht entlang <strong>der</strong> begrenzenden Grabenabschnitte.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Ersatzmaßnahmen sind nicht durchzuführen, da gegenüber dem Ist-Zustand keine Verän<strong>der</strong>ungen eintreten<br />
werden. Die Grabenstrukturen bleiben erhalten.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 10<br />
OVP/GIE/KH Parkplatz auf artenarmem Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
TFK Fläche mit Kies- o. Schotterdecke<br />
FGS Salzreicher Graben<br />
164
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: hinter dem Deich in <strong>der</strong> 50 m<br />
Bauverbotszone<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen, gemäht,<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht (teilweise gesetzlich<br />
geschützter Biotop)<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Verkehrsfläche<br />
mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„öffentliche Parkfläche“<br />
Größe: 0,4 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen FNP: Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Bolz- und Tennisplatz“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Grünland, Siedlungsfläche Bedeutung<br />
für Arten und Lebensgemeinschaften: gering<br />
Am westlichen Plangebietsrand findet sich<br />
ein Bestand von Schilf-Landröhricht mit<br />
ru<strong>der</strong>alen Elementen entlang des Grabens,<br />
<strong>der</strong> parallel zum Deich verläuft; er wurde im<br />
Nov. 2007 als gesetzlich geschützter Biotop<br />
(GB CUX 2217/067) in das Verzeichnis des<br />
Landkreises aufgenommen<br />
Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />
GOF<br />
Luft und Klima<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
165<br />
Durch die Anlage des Parkplatzes wird<br />
eine Verringerung des Lebensraumes<br />
für diverse bodenlebende Tier- und<br />
Pflanzenarten des Grünlandes verursacht.<br />
Damit geht auch <strong>der</strong> Kontakt<br />
des beson<strong>der</strong>s geschützten Schilf-<br />
Landröhricht-Bestandes zum Grünland<br />
verloren, es handelt sich um eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Die Verdichtung und/o<strong>der</strong> Befestigung<br />
von Grünland ist als erhebliche Be-<br />
einträchtigung anzusehen<br />
Durch Verdichtung und/o<strong>der</strong> Befestigung<br />
erhöht sich <strong>der</strong> Oberflächenwasserabfluss<br />
und verringert sich die<br />
Grundwasserneubildung. Da die natürliche<br />
Grundwasserneubildungsrate<br />
dieses Bodens jedoch gering ist, ist<br />
von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Küstenklima / Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
DN12<br />
- -<br />
DN12<br />
Bei Erhaltung des Schilf-Landröhricht-<br />
Bestandes ist die Parkfläche für das<br />
Landschaftsbild dieses Bereiches als<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
anzusehen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mensch Im alten FNP als Grünfläche „Bolz- und<br />
Tennisplatz“ vorgesehen<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Anlage eines Bolz- und Tennisplatzes<br />
166<br />
Für die Bevölkerung geht potenzielle<br />
Fläche für Erholungsnutzung verloren<br />
und Lärm und Abgase <strong>der</strong> an- und<br />
abfahrende PKW beeinträchtigen möglicherweise<br />
benachbarte Ferienhausgebiete;<br />
im Verhältnis zu den bereits<br />
bestehenden angrenzenden PKW-<br />
Stellflächen ist dies als keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung anzusehen<br />
DN 12<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen / Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />
Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />
streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Ausschluss von Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Biotops durch Einhaltung eines großzügigen<br />
Abstandes zum geplanten Parkplatz.<br />
Verwendung von durchlässigem o<strong>der</strong> teildurchlässigem Bodenbelag für die öffentliche Parkfläche.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand <strong>der</strong> öffentlichen Parkfläche durch<br />
die Anlage eines Grabens mit Schilfröhricht.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen für den Verlust von Grünland in Form von Lebensraum verbessernden<br />
Maßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />
Anzumerken ist, dass im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung <strong>der</strong> Biotop nach § 30 BNatSchG<br />
einer Überprüfung unterzogen und von dem § 67 BNatSchG (Befreiungen) gebrauch gemacht wird.<br />
DN 12<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
NRS 5.2.1 Schilf-Landröhricht 0,1040 2,6 0,2704<br />
GIM(m) 9.5.4<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
gemäht<br />
0,2960 1,2 0,3552<br />
0,4000 0,6256
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 0,4000 ha<br />
Nutzung: Öffentliche Parkfläche<br />
0,2960 ha Parkfläche beschottert x 0,3 WE/ha 0,0888 WE<br />
0,1040 ha Erhalt Schilf - Landröhricht x 2,6 WE/ha = 0,2704 WE<br />
gesamt: 0,3592 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,6256<br />
Kompensationswert - 0,3592<br />
Kompensationsdefizit 0,2664<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,26640WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,26 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende DN 12<br />
NRS Schilf-Landröhricht*<br />
GIM(m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen gemäht<br />
167
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: hinter dem Deich<br />
„Lührentrift“<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen, Artenarmer<br />
Scherrasen, Einzelbaum /<br />
Baumgruppe, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht und Sonstige<br />
Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtungen<br />
und Einrichtungen für<br />
kulturelle Zwecke“<br />
Größe: 0,85 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen FNP: Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
Bolz- und Tennisplatz, Ponyreiten, Spielplatz“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
keine beson<strong>der</strong>s wertvollen o<strong>der</strong><br />
schutzwürdigen Biotope vorhanden<br />
Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm<br />
unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
DN13<br />
Werte/ Funktionen<br />
Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />
von Vegetationsflächen; Beseitigung<br />
von Baum- und Gehölzbeständen erhebli-<br />
che Beeinträchtigung<br />
Versiegelung von Grund und Boden durch<br />
geplante Gebäude und Befestigungen<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
168<br />
Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung<br />
des Oberflächenwasserabflusses und eine<br />
Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung,<br />
aufgrund <strong>der</strong> relativ kleinen Flächenausdehnung:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
gering<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung durch die vorhandene<br />
umgebende z. T. mehrgeschossige<br />
Bebauung sind Verän<strong>der</strong>ungen<br />
des Landschaftsbildes zu erwarten, die<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung darstellen<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
- -<br />
Mensch für Erholungsnutzung und Kin<strong>der</strong>spiel Der Verlust von Freifläche für Erholungsnutzung<br />
und Kin<strong>der</strong>spiel stellt vermutlich<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Anlage eines Bolz- und Tennisplatzes, Ponyreiten, Spielplatz<br />
DN13
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
DN 13<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer<br />
Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Erhaltung vorhandener Baum- und<br />
Gehölzbestände, Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrades, Verwendung von teildurchlässigem<br />
Bodenbelag, Eingrünung <strong>der</strong> neu entstehenden Gebäude unter Verwendung standortgerechter Gehölze.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am östlichen Rand des Son<strong>der</strong>gebietes durch die Anlage<br />
eines Grabens mit Landröhricht sowie begleitende Grünstreifen (5m) entlang <strong>der</strong> vorhandenen Gräben.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Ersatzmaßnahmen für den Verlust und die Versiegelung von Grünland bzw. Vegetationsfläche sind an<br />
an<strong>der</strong>er Stelle vorzunehmen.<br />
DN 13<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
GIM(m) 9.5.4<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />
gemäht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe -<br />
PSZ 12.11.6 Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 0,8500 ha<br />
Nutzung: SO - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,4, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,0500 2,6 0,1300<br />
0,5030 1,2 0,6036<br />
0,2970 0,9 0,2673<br />
0,8500 1,0009<br />
Versiegelung durch Bebauung 0,8500 ha x 0,4 = 0,3400 ha<br />
zuzüglich 30 % Überschreitung 0,1020 ha<br />
gesamt: 0,4420 ha<br />
0,4420 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Pflanzstreifen: 0,0550 ha x 1,3 WE/ha = 0,0715 ha<br />
Räumstreifen: 0,0750 ha x 1,3 WE/ha = 0,0975 ha<br />
Freiflächen: 0,2780 ha x 0,9 WE/ha = 0,2502 ha<br />
gesamt: 0,4192 ha<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 1,0009<br />
Kompensationswert - 0,4192<br />
Kompensationsdefizit 0,5898<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,5898 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,6 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
169
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 13<br />
FGM Marschgraben<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM(m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, gemäht<br />
GRA Artenarmer Scherrasen<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
170
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: östlich von Dorum-<br />
Neufeld<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen, beweidet,<br />
Basenreicher Lehm-/<br />
Tonacker, Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Einzelbaum<br />
/ Baumgruppe, Einzelstrauch<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />
dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Ferienhausgebiet“<br />
Größe: 13,04 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften:<br />
Südwesten<br />
gering, Nordosten hoch<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Lage innerhalb des Randes eines<br />
wertvollen Vogelbrutgebietes mit<br />
lokaler Bedeutung, mit Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Nahrungshabitate sogar<br />
nationaler Bedeutung.<br />
Gastvogellebensraumes mit nationaler<br />
Bedeutung.<br />
RROP: „Vorsorgegebiet für Natur<br />
und Landschaft“ grenzt auf <strong>der</strong><br />
gesamten Länge <strong>der</strong> nordöstliche<br />
Plangebietsgrenze an.<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
mittel bis hoch<br />
Wasser An Angelgewässer im Nordosten<br />
angrenzend, Grundwasserflurabstand<br />
8 bis 13 dm unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
DN14<br />
Funktionen<br />
DN14<br />
171<br />
Die Umwandlung in ein Ferienhausgebiet zieht<br />
eine Überbauung und Versiegelung von Flächen<br />
nach sich, die eine Verringerung von Lebensraum<br />
für verschiedene Pflanzen- und Tierarten<br />
bedeutet. So werden z.B. diese Flächen in <strong>der</strong><br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeit vermutlich<br />
nicht mehr als Rastplatz von Höckerschwänen<br />
o<strong>der</strong> für den Großen Brachvogel (streng geschützte<br />
Vogelart) dienen können bzw. diese<br />
werden auf benachbarte Flächen ausweichen<br />
müssen. Darüber hinaus ist zusätzlich von einer<br />
vom Ferienhausgebiet ausgehenden Störwirkung<br />
in das angrenzende Vogelbrutgebiet und<br />
den angrenzenden Gastvogellebensraum auszugehen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> zu erwartenden Versiegelung und<br />
Beeinträchtigung von Vogellebensraum ist die<br />
Beeinträchtigung erheblich.<br />
Durch Versiegelung von Boden mit hohem bzw.<br />
extrem hohem Ertragspotenzial durch ein Ferienhausgebiet<br />
mit großer Ausdehnung ist die<br />
Beeinträchtigung erheblich.<br />
Aufgrund von Überbauung und Versiegelung ist<br />
mit einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />
zu rechnen. Eine Versickerung<br />
des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers<br />
auf den Grundstücken wird aufgrund <strong>der</strong><br />
anstehenden Bodenverhältnisse voraussichtlich<br />
nicht möglich sein. Aufgrund <strong>der</strong> Größe und<br />
Ausdehnung des Ferienhausgebietes ist die zu<br />
erwartende Beeinträchtigung erheblich<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich intensiv<br />
genutzten Flächen in Ferienhausgebiet<br />
mit Garten- und Grünflächen ist von keiner erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
gering bis mittel, teilweise<br />
Grüppen (Beetstruktur)<br />
Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutz-<br />
Sachgüter fläche)<br />
Mensch -<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
172<br />
Die Ferienhausbebauung, die an einer Seite an<br />
vorhandene Bebauung, an <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite an<br />
Campingplatz angrenzt, rückt weiter in den freien<br />
Landschaftsraum nach Nordosten hinein. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> großen Ausdehnung des Ferienhausgebietes<br />
ist die Beeinträchtigung erheblich<br />
Verlust von landwirtschaftlich Nutzfläche keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
-<br />
DN 14<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden, um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />
Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />
Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />
streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Großer Brachvogel) während <strong>der</strong><br />
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG). Verbindliche<br />
Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer Höhenbeschränkung<br />
in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Erhaltung vorhandener Marschgräben,<br />
Baum- und Gehölzbestände, Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrades. Ausgleichsmaßnahmen<br />
für Brut- und Rastvögel außerhalb des Planbereiches.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zum Angelgewässer im Nordosten bei Herrichtung eines<br />
Gewässerrandstreifens in einer Breite von 5 - 10 m, um damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des<br />
Gewässers zu gewährleisten. Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand <strong>der</strong><br />
Ferienhausbebauung durch die Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle in Deichnähe vorzunehmen.<br />
DN 14<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
GIM(w) 9.5.4<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />
beweidet<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,2250 2,6 0,5850<br />
3,2090 1,2 3,8508<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/ Tonacker 9,6060 0,8 7,6848<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />
BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />
13,0400 12,1206<br />
Aus den südlich gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und Nr. 39<br />
„Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde für<br />
den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
2,995 ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504 WE<br />
bei einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />
Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha. Für den hier vorliegenden<br />
Planbereich ist somit von einem Defizit von: 13,04 ha x 0,7566 WE/ha = 9,8661 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 12,1206<br />
Kompensationswert - 9,8661<br />
Kompensationsdefizit 2,2545<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 2,2454 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 2,25 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />
Legende DN 14<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM(w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, beweidet<br />
AT Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
BE Einzelstrauch<br />
173
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: östlich von Dorum-Neufeld<br />
an <strong>der</strong> K 70 (Sieltrift)<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen,<br />
gemäht; Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Allee / Baumreihe,<br />
Einzelbaum / Baumgruppe,<br />
Einzelstrauch<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Einrichtungen<br />
für sportliche, kulturelle, gesundheitliche,<br />
soziale Zwecke und<br />
Freizeiteinrichtungen“<br />
Größe: 6,57 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
DN15<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
hoch, Randbereich des<br />
wertvollen Vogelrastgebietes von nationaler<br />
Bedeutung B 2217/6.<br />
Die Rastvogel-Kartierung von Schreiber,<br />
1998 weist diesem Randbereich lediglich<br />
Bedeutung als Vogelrastgebiet lokaler<br />
Bedeutung zu.<br />
Avifauna, Stand Juni 2010:<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Lage innerhalb des Randes eines wertvollen<br />
Vogelbrutgebietes mit lokaler Bedeutung,<br />
mit Berücksichtigung <strong>der</strong> Nahrungshabitate<br />
sogar nationaler Bedeutung.<br />
Gastvogellebensraumes mit nationaler<br />
Bedeutung.<br />
Roßkamp, 2009: Die durchgeführte Kartierung<br />
hat ergeben, dass das Gebiet keine<br />
beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Brutvogellebensraum<br />
besitzt.<br />
Die östlich gelegenen Teilflächen besitzen<br />
jedoch eine landesweite Bedeutung als<br />
Rastgebiet für Höckerschwäne sowie eine<br />
regionale Bedeutung als Rastgebiet für<br />
den Großen Brachvogel. Die von den<br />
Vögeln genutzten Ackerflächen liegen<br />
jedoch deutlich außerhalb des geplanten<br />
Eingriffsraumes. Eine erhebliche Störung<br />
des Rastgeschehens ist daher ausgeschlossen.<br />
Nähere Ausführungen siehe<br />
Anlage „Brut- und Rastvogelerfassung“.<br />
DN15<br />
Werte/ Funktionen<br />
174<br />
Die Umwandlung in ein Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet<br />
„Einrichtungen für sportliche,<br />
kulturelle, gesundheitliche, soziale Zwecke<br />
und Freizeiteinrichtungen“ zieht eine<br />
Überbauung und Versiegelung von Flächen<br />
nach sich, die eine Verringerung von<br />
Lebensraum für verschiedene Pflanzen-<br />
und Tierarten bedeutet.<br />
Darüber hinaus ist zusätzlich von einer<br />
vom Sonstigen Son<strong>der</strong>gebiet ausgehenden<br />
Störwirkung in das angrenzende Vogelbrutgebiet<br />
und den angrenzenden<br />
Gastvogellebensraum auszugehen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> zu erwartenden Versiegelung<br />
und Beeinträchtigung von Vogellebensraum<br />
ist die Beeinträchtigung erheblich.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/ grundnass, Ertragspotenzial extrem<br />
hoch, Verdichtungsempfindlichkeit mittel<br />
bis hoch<br />
Wasser An Gräben angrenzend, Grundwasserflurabstand<br />
8 bis 13 dm unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
175<br />
Durch Versiegelung und Überbauung von<br />
Boden mit extrem hohem Ertragspotenzial<br />
ist die Beeinträchtigung erheblich.<br />
Es werden voraussichtlich einzelne Abschnitte<br />
<strong>der</strong> Gräben für Wegeanbindungen<br />
benötigt. Aufgrund von Überbauung<br />
und Versiegelung ist mit einer Erhöhung<br />
des Oberflächenwasser - Abflusses bzw.<br />
einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />
zu rechnen. Eine Versickerung<br />
des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers<br />
auf den Grundstücken wird<br />
aufgrund <strong>der</strong> anstehenden Bodenverhältnisse<br />
voraussichtlich nicht möglich sein.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Größe und Ausdehnung des<br />
Sonstigen Son<strong>der</strong>gebietes ist die zu er-<br />
wartende Beeinträchtigung erheblich<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig intensiven landwirtschaftlichen<br />
Nutzung ist die Umwandlung<br />
in Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet keine erhebli-<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering bis<br />
mittel. / Glie<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Freiraum zwischen<br />
vorhandener Bebauung entlang <strong>der</strong> K 70<br />
und <strong>der</strong> Bebauung am Wehl am Dorumer<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Altendeich<br />
che Beeinträchtigung<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch Beeinträchtigung des Ausblicks von<br />
<strong>der</strong> Straße „Sieltrift“ aus nach Nordosten.<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche) Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
ist im hier vorliegenden Umfang<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Mensch Lärmbelastung an <strong>der</strong> Straße „Sieltrift“ Lärmimmissionen durch Kfz-Verkehr sind<br />
im Bereich des Sonstigen Son<strong>der</strong>gebietes<br />
voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
DN 15<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl und einer<br />
Höhenbeschränkung in Anpassung an die umgebenden vorhandenen Gebäude.<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />
Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />
Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />
streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Großer Brachvogel) während <strong>der</strong><br />
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Baumreihe entlang <strong>der</strong> Kreisstraße sowie <strong>der</strong> Gräben, Einzelbäume und Einzelsträucher<br />
innerhalb des Plangebietes. Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand des<br />
Sonstigen Son<strong>der</strong>gebietes durch die Erhaltung und Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und einzelnen<br />
heimischen Heckensträuchern. Festsetzen von Gestaltungsvorschriften (u.a. rotes Dach, roter<br />
Klinker)<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />
Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
DN 15<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,1200 2,6 0,3120<br />
GIM (t, m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />
mit Grüppen, gemäht<br />
6,4500 1,3 7,7400<br />
HBA 2.13.3 Allee / Baumreihe - - -<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />
BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />
6,5700 8,0520<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 6,5700 ha<br />
Nutzung: SO - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,4, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen 6,5700 ha x 0,4 = 2,6280 ha<br />
zuzüglich 30 % Überschreitung 0,7884 ha<br />
gesamt: 3,4164 ha<br />
3,4164 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Öffentliche und private Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen<br />
sowie grabenbegleitendes Grün: 6,5700 ha - 3,4164 ha = 3,1600 ha<br />
3,1600 ha x 0,9 WE/ha = 3,7920 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 8,0520<br />
Kompensationswert - 3,7920<br />
Kompensationsdefizit 4,2000<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 4,2000WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 4,2 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />
176
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 15<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM (t, m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen, gemäht<br />
HBA Allee / Baumreihe<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
BE Einzelstrauch<br />
177
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Dorum<br />
Ortsteil Dorum-Neufeld<br />
Lage: südwestlich von<br />
Dorum-Neufeld<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen, Basenreicher Lehm-<br />
/Tonacker, Marschgraben,<br />
Strauch-Baumhecke , Schilf-<br />
Landröhricht, Einzelbaum, Weg<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />
dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Ferienhausgebiet“<br />
Größe: 7,73 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
DN16<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel,<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Randbereich des wertvollen Vogelbrutgebietes<br />
mit potenzieller Bedeutung,<br />
Randbereich des wertvollen Gastvogellebensraumes<br />
mit nationaler Bedeutung.<br />
Die Rastvogel-Kartierung von Schreiber,<br />
1998 weist dem Planbereich keine beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung als Vogelrastgebiet zu. Die<br />
Vogel-Kartierung von Roßkamp, 2008/2009<br />
weist dem Raum Dorum-Neufeld West<br />
we<strong>der</strong> eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Rastvogellebensraum<br />
noch eine beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung als Brutvogellebensraum zu. -<br />
Dem hingegen hat das Gebiet eine allgemeine<br />
Bedeutung als Rastvogelgebiet (am<br />
03.11. 08: 120 rastende Kiebitze; siehe<br />
Kartierung von Roßkamp).<br />
Boden Übergang zwischen Haftnasser und Typischer<br />
Seemarsch, sehr schwach stau-/<br />
grundnass, Ertragspotenzial hoch bis extrem<br />
hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
mittel bis hoch<br />
DN16<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Die Umwandlung in ein Ferienhausgebiet<br />
zieht eine Überbauung und Versiegelung<br />
von Flächen nach sich, die eine<br />
Verringerung von Lebensraum für verschiedene<br />
Pflanzen- und Tierarten bedeutet.<br />
So werden z.B. diese Flächen in<br />
<strong>der</strong> Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeit<br />
vermutlich nicht mehr als Rastplatz<br />
von Kiebitzen (streng geschützte Vogelart)<br />
dienen können bzw. diese werden<br />
auf benachbarte Flächen ausweichen<br />
müssen. Darüber hinaus ist zusätzlich<br />
von einer Störwirkung des Ferienhausgebietes<br />
in den angrenzenden Gastvogellebensraum<br />
auszugehen. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> zu erwartenden Versiegelung und<br />
Tangierung von Gastvogellebensraum<br />
ist die<br />
Beeinträchtigung erheblich.<br />
Durch Versiegelung von Boden mit hohem<br />
bzw. extrem hohem Ertragspotenzial<br />
durch ein Ferienhausgebiet mit großer<br />
Ausdehnung ist die Beeinträchtigung<br />
erheblich.<br />
178
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Angrenzend an die Dorumer Wasserlöse,<br />
Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />
GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Es werden voraussichtlich einzelne Abschnitte<br />
<strong>der</strong> Gräben und <strong>der</strong> Dorumer<br />
Wasserlöse für Wegeüberführungen<br />
benötigt. Insgesamt ist aufgrund von<br />
Überbauung und Versiegelung mit einer<br />
Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Grundwasserneubildung zu rechnen.<br />
Eine Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />
Oberflächenwassers auf den<br />
Grundstücken wird aufgrund <strong>der</strong> anstehenden<br />
Bodenverhältnisse voraussichtlich<br />
nicht möglich sein. Aufgrund <strong>der</strong><br />
Größe und Ausdehnung des Ferienhausgebietes<br />
ist die zu erwartende Be-<br />
einträchtigung erheblich<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />
intensiv genutzten Flächen in Ferienhausgebiet<br />
mit Garten- und Grünflächen<br />
ist keine erhebliche Beeinträch-<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft mittel bis hoch<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
kulturhistorisch bedeutsamer Boden (Plaggenesch);<br />
archäologisches Bodendenkmal<br />
im äußersten Nordosten des Plangebietes,<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Mensch Erholungsnutzung auf Spazierweg Lührentrift,<br />
/ geplantes Repowering des ca. 550<br />
m entfernten Windparks Padingbüttel<br />
tigung zu erwarten<br />
Die Ferienhausbebauung, die an zwei<br />
Seiten an vorhandene Bebauung angrenzt,<br />
rückt nach Südwesten weiter in<br />
den freien Landschaftsraum hinein. Die<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch die Ferienhausbebauung wird<br />
allerdings durch die Vorbelastung des<br />
südlich gelegenen Windparks relativiert.<br />
Dennoch ist aufgrund <strong>der</strong> großen Ausdehnung<br />
des Ferienhausgebietes die<br />
Beeinträchtigung erheblich.<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche,<br />
„Umbauung“ des bisher weit in die<br />
Landschaft hineinwirkenden ortstypischen<br />
Gebäudes („Friesenhof“) keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Verlust eines Spazierweges in freier<br />
Landschaft (Lührentrift), potenzielle Störung<br />
durch Schattenwurf und Lärm des<br />
Windparks keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
DN 16<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter voran gehen<strong>der</strong> Sondierung, ob eine Kartierung <strong>der</strong><br />
Brutvögel im Eingriffsgebiet wie auch auf den dort angrenzenden Flächen erfor<strong>der</strong>lich ist. Ausschluss<br />
<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />
(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng<br />
geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels<br />
Gestaltungsmaßgaben.<br />
179
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Dorumer Wasserlöse um einen Gewässerrandstreifen<br />
anzulegen und damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang <strong>der</strong> Wasserlöse weiterhin zu gewährleisten.<br />
Erhalt zumindest eines Teiles <strong>der</strong> vorhandenen wertvollen Grenzgrabenstrukturen mit Graben begleitendem<br />
Schilf-Land-Röhricht und begleitenden Strauch-Baumhecken.<br />
Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen und südlichen Rand <strong>der</strong> Ferienhausbebauung<br />
durch die Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und begleitenden Grünstreifen (Räumstreifen),<br />
um negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Rastvögel und<br />
ggf. auch für Brutvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />
DN 16<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />
DRACHENFELS, 2004)<br />
AT 10.1.3 Basenreicher<br />
/Tonacker<br />
Lehm-<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen<br />
FGM / 4.8.4 / Marschgraben mit Schilf-<br />
NRS<br />
5.2.1<br />
Landröhricht<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
1,8375 0,8 1,4700<br />
5,2105 1,3 6,7737<br />
0,2670 2,6 0,6942<br />
HFM 2.10.2 Strauch-Baumhecke 0,0650 2,3 0,1495<br />
OVW 13.12.5 Weg 0,3500 0,5 0,1750<br />
7,7300 9,2624<br />
Aus den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und<br />
Nr. 39 „Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde<br />
für den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von<br />
2,995 ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504 WE<br />
bei einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />
Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha. Für den hier vorliegenden<br />
Planbereich ist somit von einem Defizit von: 7,73 ha x 0,7566 WE/ha = 5,8485 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 9,2624<br />
Kompensationswert - 5,8485<br />
Kompensationsdefizit 3,4139<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,4139 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 3,4 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />
180
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende DN 16<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
HFM Strauch-Baumhecke<br />
OVW Weg<br />
181
Midlum<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Lage: Am nördlichen Rand<br />
von Midlum<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Sandacker und Einzelstrauch<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 3,23 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
Bedeutung betroffener Bereiche<br />
LRP:Acker: Bedeutung für<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
gering<br />
Boden Plaggenesch (121.3),<br />
kulturhistorisch bedeutsamer<br />
Bodentyp, nicht stau-/<br />
grundnass, Ertragspotenzial<br />
gering<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand:<br />
über 20 dm unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
182<br />
Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />
Funktionen<br />
Die Umwandlung in einen Bereich für Wohnbebauung<br />
zieht Überbauung und Versiegelung von Flächen<br />
nach sich. Die damit einhergehende Verringerung<br />
von Lebensraum für verschiedene Tierarten (vor<br />
allem im Boden lebende Arten) und potenziell auch<br />
für Pflanzenarten bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Durch Versiegelung von Boden mit geringem Ertragspotenzial<br />
aber hoher kulturhistorischer Bedeutung,<br />
trotz geringem bis mittlerem Versiegelungsgrad<br />
des geplanten Wohngebietes aber aufgrund <strong>der</strong> großen<br />
Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche ist die Beeinträchtigung<br />
erheblich<br />
Aufgrund von Überbauung und Versiegelung ist eine<br />
Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses bzw.<br />
eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung zu<br />
erwarten. Eine Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />
Oberflächenwassers auf den Grundstücken<br />
wird aufgrund <strong>der</strong> anstehenden Bodenverhältnisse<br />
(Sandboden mit guter Versickerungsfähigkeit) ggf.<br />
möglich sein. Daher ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Geest Bei geringem bis mittlerem Versiegelungsgrad ist<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten<br />
Landschaft Lage in geneigtem Gelände<br />
mit markanter Geländestufe,<br />
LRP: Bedeutung für Eigenart<br />
und Schönheit von Natur und<br />
Landschaft gering<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
M16<br />
kulturhistorisch bedeutsamer<br />
Boden (Plaggenesch)<br />
M16<br />
Die durch das geneigte Gelände weiträumige Auswirkung<br />
<strong>der</strong> Bebauung ist durch eine entsprechende<br />
Festsetzung zur Ortsrandeingrünung im Westen und<br />
im Norden <strong>der</strong> Wohnbebauung abzumil<strong>der</strong>n, es ver-<br />
bleibt dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Der Verlust von landw. Nutzfläche mit <strong>der</strong> teilweisen<br />
Überbauung und Versiegelung eines Bodens mit<br />
kulturhistorischer Bedeutung sind als erhebliche<br />
Beeinträchtigung anzusehen.
Mensch Nähe zu landwirtschaftlichem<br />
Betrieb und zur Straße<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Geringfügige Belastungen durch landwirtschaftliche<br />
Immissionen, durch Lärmimmissionen von <strong>der</strong> Straße<br />
L 135 und von den Flugzeugen des in Nordholz<br />
gelegenen Militärflughafens mit ziviler Mitbenutzung:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
M 16<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung vorhandener Einzelsträucher. Wahl einer<br />
angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Verwendung von heimischen standorttypischen Gehölzen zur Abpflanzung gegenüber<br />
<strong>der</strong> freien Landschaft nach Norden.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (6,80 ha) an seiner Nördlichen Außengrenze<br />
um 3,57 zurückgenommen, und als Fläche für die Landwirtschaft wie<strong>der</strong> dargestellt.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />
Naturraum vorzunehmen. Aufgrund <strong>der</strong> geplanten Überbauung und Versiegelung eines Plaggeneschs -<br />
eines seltenen Bodentyps mit kultur- und naturhistorischer Bedeutung - sollte das Verhältnis zwischen<br />
versiegelter Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 betragen (NLWKN Informationsdienst Naturschutz<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen, Heft 1/2006).<br />
M 16<br />
Überschlägige Bilanzierung und Umfang <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
AS 10.1.1 Sandacker 3,2300 0,8 2,5840<br />
3,2300 2,5840<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 3,23 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen 3,23 ha x 0,25 = 0,8075 ha<br />
30 % Überschreitung 0,2423 ha<br />
gesamt: 1,0498 ha<br />
1,0498 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Garten und öffentliche Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen: 2,1802 ha x 0,9 WE/ha = 1,9622 WE<br />
gesamt: 1,9622 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 2,5840<br />
Kompensationswert - 1,9622<br />
Kompensationsdefizit 0,6218<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6218 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,62 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
183
Legende M 16<br />
AS Sandacker<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
184
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Midlum<br />
Lage: im Südosten des Ortes am<br />
Midlumer Bach, „Im Morgenland“<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
auf Nie<strong>der</strong>moorstandorten<br />
mit Beweidung, Einzelbaum/Baumgruppe<br />
(Eichen, Buchen)<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 0,23 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wer-<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Grünland <strong>der</strong> Bachnie<strong>der</strong>ung<br />
mit randlich Großgehölzen (Eichen), ,<br />
LSG-würdiger Bereich „Nie<strong>der</strong>ung<br />
des Midlumer Baches“ (L 2217-05),<br />
RROP: Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft<br />
Boden Nie<strong>der</strong>moor (023.2), mittel stau-/<br />
grundnass, Ertragspotenzial mittel<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 4 - 8 dm<br />
unter GOF, Midlumer Bach in <strong>der</strong><br />
Nähe<br />
Luft und<br />
Klima<br />
RROP: Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungen und<br />
Auen<br />
Landschaft Lage am Midlumer Bach, LRP:<br />
Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
hoch<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
M18<br />
Sachgut: landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
und lt. RROP: Vorsorgegebiet<br />
zur Rohstoffgewinnung (Schwerminerale) <br />
te/ Funktionen<br />
Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />
von Vegetationsflächen, Verringerung des<br />
Lebensraumes für diverse Arten im Vorsorgegebiet<br />
für Natur und Landschaft; erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Versiegelung von Moorboden erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die Überbauung und Versiegelung eines Nie<strong>der</strong>moorbodens<br />
im Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung<br />
stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar.<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />
intensiv genutzten Flächen in Wohngebiet mit<br />
Garten- und Grünflächen werden nur sehr geringe<br />
Auswirkungen erwartet: keine erhebli-<br />
chen Beeinträchtigung<br />
Die am Rande <strong>der</strong> Bachnie<strong>der</strong>ung geplante<br />
Wohnbebauung hat aufgrund <strong>der</strong> dortigen<br />
Hanglage, trotz ihrer geringen Ausdehnung<br />
voraussichtlich einen negativen Einfluss auf<br />
das Landschaftsbild: erhebliche Beeinträch-<br />
tigung<br />
M18<br />
185<br />
Verlust von landw. Nutzfläche bei Aussparung<br />
des Bereichs mit Rohstoffvorkommen im Untergrund.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> eingeschränkten Ausdehnung<br />
des Baugebietes ist keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung zu erwarten.<br />
Mensch RROP: Vorsorgegebiet für Erholung Die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungsnutzung ist<br />
aufgrund <strong>der</strong> geringen Ausdehnung <strong>der</strong> geplanten<br />
Bebauung als keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzuschätzen.<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung, Offenhalten <strong>der</strong> Bachnie<strong>der</strong>ung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
M 18<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung vorhandener Einzelbäume und Baumgruppen.<br />
Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung<br />
mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (0,76 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen, um den Bereich <strong>der</strong> Schwermineral-Lagerstätte von einer Überbauung frei<br />
zuhalten.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />
Naturraum vorzunehmen.<br />
M 18<br />
Überschlägige Bilanzierung und Umfang <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker<br />
Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
GIN (w) 9.5.3 Intensivgrünland auf Nie<strong>der</strong>-<br />
HBE 2.13.1<br />
moorstandorten mit Beweidung<br />
Einzelbaum/Baumgruppe (Eichen,<br />
Buchen)<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 0,2300 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,2300 1,3 0,2990<br />
-<br />
0,2300 0,2990<br />
Versiegelung durch Bebauung: 0,2300 ha x 0,25 = 0,0575 ha<br />
30 % Überschreitung 0,0173 ha<br />
gesamt: 0,0748 ha<br />
0,0748 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Gartenflächen : 0,1552 ha x 0,9 WE/ha = 0,1397 WE<br />
gesamt: 0,1397 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,2990<br />
Kompensationswert - 0,1397<br />
Kompensationsdefizit 0,1593<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,1593 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,16 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
186
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende M 18<br />
GIN (w) Intensivgrünland auf Nie<strong>der</strong>moorstandorten mit Beweidung<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe (Eichen, Buchen)<br />
187
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Midlum<br />
Lage: nordöstlich von Midlum<br />
Nutzung/Biotoptypen: Fläche<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft,<br />
Lärchenforst<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Erneuerbare<br />
Energien“<br />
Größe: 1,47 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
Lärchenforst mit mittlerer Wertigkeit für<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Boden Podsol- Braunerde (121.4), nicht stau-/<br />
grundnass, Ertragspotenzial gering bis sehr<br />
gering, Win<strong>der</strong>osionsempfindlichkeit hoch,<br />
Nitratauswaschungsempfindlichkeit sehr<br />
hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: über 20 dm<br />
unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
M28<br />
inselartig Waldklima im Freilandklima <strong>der</strong><br />
Geest<br />
Landschaft Eingrünung mit mittlerem Landschaftsbildwert,<br />
hohe Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />
durch Windpark<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
- -<br />
Mensch Erholungsnutzung auf Spazierweg Wanhödener<br />
Weg und Krempeler Weg vorbelastet<br />
durch Windpark und Autobahn<br />
M28<br />
Werte/ Funktionen<br />
188<br />
Beseitigung von Baum- und Gehölzbestand,<br />
Verringerung des Lebensraumes<br />
für weit verbreitete Arten. Umwandlung,<br />
Versiegelung und Überbauung von Vegetationsfläche<br />
erhebliche Beeinträchti-<br />
gung<br />
Versiegelung von Grund und Boden durch<br />
geplante Gebäude und Befestigungen:<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund von Überbauung und Versiegelung<br />
ist eine Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
bzw. eine Vermin<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Grundwasserneubildung zu erwarten:<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Durch die Beseitigung <strong>der</strong> verbliebenen<br />
Waldinseln keine erhebliche Beeinträch-<br />
tigung<br />
die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch die Rodung <strong>der</strong> verbliebenen<br />
Waldinseln ist bei Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Vorbelastung mit Windkraftanlagen relativ<br />
gering: keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
geringe Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />
durch fehlende Eingrünung <strong>der</strong><br />
Biogasanlage: keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Aufwertung des Lärchenforstes durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
M 28<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Rodung <strong>der</strong> Waldinseln nicht in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis zum 30. September (§ 39 BNatSchG Allgemeiner<br />
Schutz wild leben<strong>der</strong> Tiere und Pflanzen)<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Abpflanzung entlang <strong>der</strong> südlichen Planbereichsgrenze mit standorttypischen Gehölzen, Entfernung <strong>der</strong><br />
Gehölze <strong>der</strong> Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) <strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> Wurzeln im Bereich <strong>der</strong><br />
Biogasanlage.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Ersatzaufforstung mit heimischen Laubgehölzen auf geeigneten Standorten, mindestens in doppeltem<br />
Umfang um den vorhandenen Kompensationsbindungen (Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) Rechnung zu tragen.<br />
M 28<br />
Überschlägige Bilanzierung und Umfang <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />
DRACHENFELS, 2004)<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
189<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
WZL 1.21.3 Lärchenforst 1,4700 1,6 2,3520<br />
Der Lärchenforst ist im Verhältnis 1:1 auszugleichen, 1,47 ha Wald ist somit aufzuforsten. Darüber hinaus<br />
ist davon auszugehen, dass 80% <strong>der</strong> Fläche des Lärchenforstes versiegelt wird und somit 1,47 ha x 0,8 =<br />
1,18 ha auszugleichen sind.
Misselwarden<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Misselwarden<br />
Lage: im südlichen Ortsbereich<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen, Marschgraben,<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht, Ländlich geprägtes<br />
Dorfgebiet, Graben mit markantem<br />
Kopfbaumbestand, Einzelbaum<br />
/ Baumgruppe, Halbru<strong>der</strong>ale<br />
Gras- und Staudenflur, Obst-<br />
und Gemüsegarten (verwil<strong>der</strong>t),<br />
traditioneller Bauerngarten,<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 1,15 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdich-<br />
tungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF,<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />
<strong>der</strong> Marsch<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel, Ortsbild prägende Kopfweiden<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Mi6<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Mensch Private Grünfläche für Gartennutzung<br />
und Erholung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> innerörtlichen Freifläche<br />
Werte/ Funktionen<br />
Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />
von Vegetationsflächen, Verringerung<br />
des Lebensraumes für diverse Arten (z.B.<br />
Amphibien) erhebliche Beeinträchtigung<br />
190<br />
Versiegelung von Grund und Boden durch<br />
geplante Gebäude und Befestigungen<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Es wird voraussichtlich ein Abschnitt des<br />
Grabens für eine Wegeanbindung benötigt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe und Ausdehnung<br />
<strong>der</strong> Wohnbaufläche ist von keiner<br />
erheblichen Beeinträchtigung auszuge-<br />
hen<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Garten- und<br />
Grünlandfläche in Wohngebiet mit Gartenflächen<br />
werden nur sehr geringe Auswirkungen<br />
erwartet: keine erhebliche Beein-<br />
trächtigung<br />
Der Verlust dieser innerörtlichen Grünfläche<br />
ist bei <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> prägenden Kopfweiden<br />
und des Grabens für das Orts- und<br />
Landschaftsbild als keine erhebliche Be-<br />
einträchtigung einzustufen<br />
Mi6<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
ist im hier vorliegenden Umfang keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Da insgesamt Gartenfläche erhalten bleibt<br />
ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mi 6<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung <strong>der</strong> Gräben, <strong>der</strong> Großgehölze und <strong>der</strong><br />
Kopfweiden. Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer Höhenbeschränkung in Anpassung<br />
an die vorhandenen Gebäude.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Tierwelt <strong>der</strong> Gräben des Grünlandes ist zu<br />
sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zur sachgerechten<br />
Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />
Naturraum vorzunehmen.<br />
Mi 6<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />
DRACHENFELS, 2004)<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
FGM 4.8.4 Marschgraben 0,016 1,4 0,0224<br />
GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 0,8145 1,2 0,9774<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4 /<br />
5.2.1<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht<br />
0,0200 2,6 0,0520<br />
HBK 2.13.2 Kopfbaum-Bestand - -<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - -<br />
ODL 13.10.<br />
1<br />
Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />
0,1800 - -<br />
UHM 11.2.2 Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur<br />
mittlerer Standorte<br />
0,0715 1,8 0,1287<br />
PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten<br />
(verwil<strong>der</strong>t bzw. brachgefallen)<br />
0,0480 1,3 0,0624<br />
1,1500 1,2429<br />
Ermittlung des Kompensationswertes<br />
0,97 ha Wohnbauland x 0,25 = 0,2425 ha<br />
30% Überschreitung 0,0728 ha<br />
0,3153 ha<br />
Versieglung: 0,3153 ha x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Erhalt Marschgraben: 0,0160 ha x 1,4 WE/ha = 0,0224 WE<br />
0,0200 ha x 2,6 WE/ha = 0,0520 WE<br />
0,6187 ha Nutzgarten x 0,9 WE/ha = 0,5568 WE<br />
gesamt: 0,6312 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 1,2429<br />
Kompensationswert - 0,6312<br />
Kompensationsdefizit 0,6117<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6117 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,61 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
191
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende Mi 6<br />
FGM Marschgraben<br />
GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
HBK Kopfbaum-Bestand<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />
UHM Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte<br />
PHO Obst- und Gemüsegarten (verwil<strong>der</strong>t bzw. brach gefallen)<br />
PHB Traditioneller Bauerngarten<br />
192
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Misselwarden<br />
Lage: im südwestlichen Ortsbereich<br />
Nutzung/Biotoptypen: Obstwiese/<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong><br />
Marschen (beweidet), Baumhecke,<br />
Einzelbaum / Baumgruppe,<br />
Standortgerechte Gehölzpflanzung,<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht, Weg<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 0,67 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel, als innerörtliche<br />
Obstwiese von Bedeutung<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdich-<br />
tungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand:<br />
8 bis 13 dm unter GOF,<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />
<strong>der</strong> Marsch<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel.<br />
Wertvolle Ausprägung einer auf einer<br />
Wurt gelegenen Grünfläche mit Obstgehölzen<br />
und einem den Ortsrand bestimmenden<br />
Großgehölzbestand an <strong>der</strong><br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Mi8<br />
Westgrenze des Plangebietes<br />
Werte/ Funktionen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> teilweisen Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Lebensgemeinschaft einer Obstwiese<br />
und <strong>der</strong> Überbauung, Versiegelung bzw.<br />
Umwandlung von Vegetationsflächen ist<br />
von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Versiegelung von Grund und Boden durch<br />
geplante Gebäude und Befestigungen:<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
193<br />
Es wird voraussichtlich ein Abschnitt des<br />
Grabens für eine Wegeanbindung benötigt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe und Ausdehnung<br />
<strong>der</strong> Wohnbaufläche ist von keiner<br />
erheblichen Beeinträchtigung auszuge-<br />
hen<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Obstwiesen- und<br />
Grünlandfläche in Wohngebiet mit Gartenflächen<br />
werden nur sehr geringe Auswirkungen<br />
erwartet: keine erhebliche Beein-<br />
trächtigung<br />
Mi8<br />
Die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch<br />
den Verlust eines Teilbereiches <strong>der</strong> Obstwiese<br />
(dem südlichen) bei gleichzeitigem<br />
Erhalt des nördlichen Teiles <strong>der</strong> Obstwiese<br />
und dem überwiegenden Teil des Großgehölzbestandes<br />
an <strong>der</strong> Westgrenze stellt<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung dar<br />
Lage auf einer Wurt Die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wurt wird gemin<strong>der</strong>t<br />
durch den Erhalt <strong>der</strong> Obstwiese auf<br />
<strong>der</strong> Wurt innerhalb einer Grünanlage<br />
(ca.0,35 ha):<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mensch - -<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> innerörtlichen Obstwiese<br />
Mi 8<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere (1,12 ha) Plangebiet an seiner nördlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen, um die weitgehende Erhaltung des Obstgehölzbestandes, bei gleichzeitiger<br />
Erhaltung des direkten Umfeldes des Pastorenhauses und dem weitgehenden Freihalten <strong>der</strong> Wurt<br />
zu gewährleisten. Erhaltung <strong>der</strong> Gräben, <strong>der</strong> Großgehölze und <strong>der</strong> Kopfweiden, Vermeidung eines hohen<br />
Versiegelungsgrades. Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten<br />
Grundflächenzahl.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Tierwelt <strong>der</strong> Gräben des Grünlandes ist zu<br />
sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien im Bereich des Grabens an <strong>der</strong> Südgrenze im Rahmen<br />
<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zur sachgerechten Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Kompensationsmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind im Bereich <strong>der</strong> Grünanlage<br />
nördlich des Plangebietes zu verwirklichen. Vorgeschlagen werden Pflanzungen junger standortgerechter<br />
Obst Hochstamm-Sorten und die Pflege <strong>der</strong> vorhandenen alten Bestände und ihres Umfeldes.<br />
Mi 8<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
FGM 4.8.4 Marschgraben 0,0140 1,4 0,0196<br />
FGM/<br />
NRS<br />
HO/<br />
GIM(w)<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
2.15/<br />
9.5.4<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Obstwiese/ Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />
beweidet<br />
0,0175 2,6 0,0455<br />
0,5625 2,0 1,1250<br />
HFB 2.10.3 Baumhecke 0,0150 2,2 0,0330<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />
HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung - - -<br />
OVW 13.12.5 Weg - - -<br />
0,6700 1,2231<br />
Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
Allgemeines Wohngebiet 6.700m<br />
ha WE/ha<br />
WE<br />
2 davon versiegelt<br />
durch Bebauung:<br />
6.700 m 2 x 0,25 = 1.675 m 2<br />
Zuzüglich 30% Überschreitung:<br />
1.675 m 2 x 0,3 = 503 m 2<br />
2.178 m 2 0,2178 0,0 0,0000<br />
Buamhecke 150 m 2<br />
0,0150 2,2 0,0330<br />
Marschgraben 175 m 2 Hausgarten unter Erhaltung <strong>der</strong> vorhandenen<br />
0,1750 2,2 0,0385<br />
Obstgehölze 4.195 m 2 0,4195 1,3 0,5454<br />
0,6700 0,6169<br />
194
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 1,2231<br />
Kompensationswert - 0,6169<br />
Kompensationsdefizit 0,6062<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6062 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,61 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende Mi 8<br />
FGM Marschgraben<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
HO/ GIM(w) Obstwiese/ Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, beweidet<br />
HFB Baumhecke<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />
OVW Weg<br />
195
Mulsum<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Mulsum<br />
Lage: im südlichen Ortsrandbereich,<br />
südlich „Zur Wierde“<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen,<br />
gemäht und beweidet, linienhafte<br />
Bestände von Schilf-<br />
Landröhricht in den Marschgräben,<br />
Allee / Baumreihe, Einzelbaum<br />
/ Baumgruppe<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 1,9 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
Bedeutung betroffener Bereiche<br />
Grünland mit Grüppen, im Norden und<br />
Osten von mit Schilfröhricht bestandenen<br />
breiten Gräben entlang <strong>der</strong> Wege/Straßen<br />
umgrenzt, entlang <strong>der</strong> Straße „Zur Wierde“<br />
erhaltenswerte Baumreihe.<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungs-<br />
empfindlichkeit hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, zahlreiche breite Grabenabschnitte<br />
Luft und Klima<br />
Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />
<strong>der</strong> Marsch<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft mittel<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Mu4<br />
Dorfwurt von kulturhistorischer Bedeutung<br />
liegt südöstlich außerhalb des Plangebietes<br />
Mu4<br />
196<br />
Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Überbauung, Versiegelung<br />
bzw. Umwandlung von Intensivgrünland<br />
mit Beetstruktur (mit Grüppen) und ausgeprägten<br />
Marschgräben mit potenzieller<br />
Bedeutung für die Tierwelt ist von<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen.<br />
Versiegelung von Grund und Boden<br />
durch geplante Gebäude und Befestigungen:<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Es werden voraussichtlich mehrere Abschnitte<br />
des Grabensystems für Wegeanbindungen<br />
benötigt. Auch aufgrund<br />
<strong>der</strong> Größe und Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche<br />
ist von einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Intensiv-<br />
Grünlandfläche in Wohngebiet mit<br />
Gartenflächen werden nur sehr geringe<br />
Auswirkungen erwartet: keine erhebli-<br />
che Beeinträchtigung<br />
Mit zwei Seiten grenzt das Plangebiet an<br />
vorhandene Bebauung an. Eine <strong>der</strong><br />
langen Seiten des Plangebietes grenzt<br />
hingegen nach Süden an die offene<br />
Landschaft an. Der Ortsrand verlagert<br />
sich hiermit weiter nach Süden in die<br />
freie Landschaft hinein. Es handelt sich<br />
um eine erheblichen Beeinträchtigung<br />
Aufgrund <strong>der</strong>, im Verlauf des Planungsprozesses<br />
deutlichen Verkleinerung des<br />
Plangebietes wird keine Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Wurt stattfinden: keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mensch Angrenzend an L 129 und Nähe zur Bahnstrecke<br />
Bremerhaven / Cuxhaven<br />
Einer Belastung <strong>der</strong> Bewohner durch<br />
Verkehrslärm ist durch aktive (Anlage<br />
eines Lärmschutzwalles) bzw. passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen an <strong>der</strong> L 129<br />
vorzubeugen keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Grünland- bzw. Weidefläche und <strong>der</strong> Gräben<br />
Mu 4<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (7,42 ha) an seiner südlichen und<br />
südöstlichen sowie westlichen Außengrenze großzügig zurückgenommen auch um die ökologisch und<br />
landschaftsästhetisch wertvollen Bereiche des breiten Schilfröhrichtgrabens und <strong>der</strong> Wurt bei einer<br />
Überbauung auszusparen und einen ausreichenden Abstand zu diesen Elementen zu wahren.<br />
Entlang <strong>der</strong> Landesstraße, westlich des Plangebietes ist eine Fläche (0,3 ha) für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft unter Verwendung von<br />
standorttypischen Gehölzen zur Einfriedung sowie zum Lärmschutz anzulegen. Verbindliche Planung<br />
mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Um die Bedeutung <strong>der</strong> Fläche für Vögel und Amphibien zu ermitteln und mögliche Beeinträchtigungen<br />
einschätzen zu können, wird eine Sondierung <strong>der</strong> Brutvögel und <strong>der</strong> Amphibien im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />
Bauleitplanung vorgenommen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />
Naturraum vorzunehmen.<br />
Mu 4<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,1150 2,6 0,2990<br />
GIM (t, m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />
mit Grüppen, gemäht<br />
0,8700 1,3 1,1310<br />
GIM (t, w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />
mit Grüppen, beweidet<br />
0,9150 1,3 1,1895<br />
HBA 2.13.3 Allee / Baumreihe - - -<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />
TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche - - -<br />
1,9000 2,6195<br />
197
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 1,9000 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 1,9000 ha x 0,25 = 0,4750 ha<br />
zuzüglich 30 % Überschreitung 0,1425 ha<br />
gesamt: 0,6175 ha<br />
0,6175 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Schaffung und Erhalt <strong>der</strong> Marschgräben mit begleitenden Grünstreifen (Räumstreifen)<br />
0,4325 ha x 2,0 WE/ha = 0,8650 WE<br />
Hausgarten : 0,8500 ha x 0,9 WE/ha = 0,7650 WE<br />
gesamt: 1,6300 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 2,6195<br />
Kompensationswert - 1,6300<br />
Kompensationsdefizit 0,9895<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,9895 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 1,0 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende Mu 4<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM (t, m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen, gemäht<br />
GIM (t, w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen, beweidet<br />
HBA Allee / Baumreihe<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
198
Padingbüttel<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Padingbüttel<br />
Nutzung/Biotoptypen: Basenreicher<br />
Lehm-/Tonacker Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht,<br />
Einzelbaum/<br />
Baumgruppe, Baumhecke<br />
Lage: südwestlich Ortskern,<br />
Padingbütteler/Engbütteler Weg<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Acker (A 10.1)<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 0,79 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
LRP: Bereich mit mittlerer Bedeutung für<br />
Arten und Lebensgemeinschaften.<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Randbereich des wertvollen Gastvogellebensraumes<br />
mit nationaler Bedeutung.<br />
Maßgeblich für die Einstufung des Bereichs<br />
als Vogelrastgebiet waren die Kartierungen<br />
von Schreiber von 1996/97. Entsprechend<br />
<strong>der</strong> Angaben aus dem Gutachten (1998)<br />
liegt <strong>der</strong> nächste benachbarte Vogelrastplatz<br />
in einer Entfernung von ca. 600 m in<br />
südsüdwestlicher Richtung bei „Weiten<br />
Weg“, er wurde als „kleiner Bestand“ ein-<br />
gestuft.<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sandiger<br />
Lehm, sehr schwach stau-/ grundnass,<br />
Ertragspotenzial hoch bis extrem hoch,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, an <strong>der</strong> westlichen Grenze liegt<br />
ein Grabenabschnitt <strong>der</strong> als Verbandsgewässer<br />
eingestuft ist. Entlang des Engbütteler<br />
Weges verläuft ein Straßenseitengra-<br />
Luft und<br />
Klima<br />
ben<br />
P6<br />
Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />
<strong>der</strong> Marsch<br />
P6<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Verringerung des Lebensraumes für<br />
weit verbreitete Arten. Potenziell ist<br />
eine Beeinträchtigung des Randes des<br />
Rastvogelgebietes durch Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Störungen aus <strong>der</strong> Wohnnutzung<br />
nach Süden möglich:<br />
Beeinträchtigung erheblich<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />
bis extrem hohem Ertragspotenzial<br />
durch ein Wohngebiet ist trotz des<br />
voraussichtlich geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong><br />
geringen Ausdehnung als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen<br />
Da nur einzelne Grabenabschnitte für<br />
den Bau von Zufahrten gebraucht werden,<br />
ist die zu erwartende Beeinträchtigung<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Ackerfläche<br />
in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung zu<br />
erwarten<br />
199
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
200<br />
Die Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />
durch die geplante Wohnbaufläche<br />
ist aufgrund ihrer geringen Tiefe sowie<br />
durch die Vorbelastungen <strong>der</strong> nördlich<br />
entlang <strong>der</strong> Straße bereits vorhandenen<br />
Wohnbebauung und des östlich<br />
vorhandenen Anwesens keine erheb-<br />
liche Beeinträchtigung<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche ist aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Größe <strong>der</strong> Wohnbaufläche keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Mensch - -<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
P 6<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf den Gastvogellebensraum (Vogelrast) und <strong>der</strong><br />
geringen Aktualität <strong>der</strong> vorliegenden Kartierungen (Schreiber 1996/97) wird, falls die Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />
gegeben ist, eine Sondierung <strong>der</strong> Rastvögel im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung vorgenommen.<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am südlichen und westlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung durch<br />
Schaffung von Graben begleitenden Röhrichtstrukturen in Kombination mit Weidengebüschen um eine<br />
negative Ausstrahlung in das potenziell national bedeutsame Vogelrastgebiet zu begrenzen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Falls nötig sind geeignete Ersatzmaßnahmen (Anlage von Röhrichtstrukturen bzw. von Feuchtgebüschen)<br />
an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen<br />
P 6<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004 ha WE/ha WE<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 0,6950 0,8 0,5560<br />
FGM / 5.2.1 / Marschgraben, mit Schilf-<br />
0,0950 2,6 0,2470<br />
NRS 4.8.4 Landröhricht<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - -<br />
HFB 2.10.3 Baumhecke - -<br />
0,7900 0,8030<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
Geplante Nutzungsverteilung<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
davon versiegelt durch<br />
5.590 m²<br />
Bebauung: 5.590 m² x 0,25 =<br />
zuzügl. 30 % Überschreitung:<br />
1.398 m²<br />
1.398 m² x 0,3 = 419 m²<br />
Gartenanteil: 5.590 m² - 1.817 m² =<br />
Marschgräben mit Räumstreifen<br />
1.817 m²<br />
3.773 m²<br />
1.300 m²<br />
0,1817<br />
0,3773<br />
0,1300<br />
0,0<br />
0,9<br />
2,5<br />
0,0000<br />
0,3396<br />
0,3250<br />
Röhricht-/Gebüschstreifen<br />
als Ortsrandeingrünung 1.010 m²<br />
0,1010<br />
1,3<br />
0,1313<br />
0,7900 0,7959
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,8030<br />
Kompensationswert - 0,7959<br />
Kompensationsdefizit 0,0071<br />
Die Bilanz macht deutlich, dass auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche <strong>der</strong> Ausgleich vorgenommen werden kann und<br />
somit externe Ausgleichsmaßnahmen nicht* erfor<strong>der</strong>lich werden. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />
werden entsprechende Festsetzungen getroffen.<br />
*die Notwendigkeit zu externen Ausgleichsmaßnahmen wäre jedoch dann gegeben, wenn sich im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Voruntersuchungen zum Bebauungsplan Hinweise auf eine aktuelle Wertigkeit des Bereiches als<br />
Rastvogelgebiet ergäben.<br />
Legende P 6<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
FGM / NRS Marschgraben, mit Schilf-Landröhricht<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
HFB Baumhecke<br />
201
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Padingbüttel<br />
Lage: nordöstlich Ortskern,<br />
Dorfstraße und Kleiner Kirchweg<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen, Marschgraben,<br />
Baumhecke entlang <strong>der</strong> Dorfstraße,<br />
vorhandenes Nebengebäude<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 0,36 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel,<br />
Straßen begleitende Gehölze und<br />
Baumreihe an <strong>der</strong> östlichen Plangebietsgrenze<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />
dm unter GOF, umgebende Grenzgräben<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Werte/ Funktionen<br />
202<br />
Die durch Überbauung und Versiegelung verursachte<br />
Verringerung des Lebensraumes für<br />
diverse bodenlebende Tier- und Pflanzenarten<br />
des Grünlandes, bedeutet eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem Ertragspotenzial<br />
durch Wohnbaufläche ist trotz<br />
des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong> geringen<br />
Ausdehnung als erhebliche Beeinträchti-<br />
gung einzustufen<br />
Es werden voraussichtlich einige Abschnitte<br />
des Grabens für die Erschließung <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />
benötigt; aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche sind insgesamt<br />
aber keine erheblichen Beeinträchti-<br />
gungen zu erwarten<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Intensivgrünlandfläche<br />
in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel, gute landschaftliche Einbindung<br />
des Bereichs durch Gehölze<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
P9<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Mensch - -<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
Bei weitgehen<strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Gehölze <strong>der</strong><br />
Baumhecke entlang <strong>der</strong> Straße und <strong>der</strong>er im<br />
Norden und Nordosten des Plangebietes ist<br />
von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
P9<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />
sehr geringem Umfang keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
P9<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (0,77 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen um den dortigen Gehölzbestand zu erhalten.<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Grabens und <strong>der</strong> Baumhecke. Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl<br />
einer angepassten Grundflächenzahl.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Zur Kompensation für die Versiegelung mit Gebäuden und Wegeflächen ist ein einreihiger Gehölzstreifen<br />
aus standorttypischen Sträuchern am nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes vorzusehen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Externe Ersatzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
P 9<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
FGM 4.8.4 Marschgraben 0,0220 1,4 0,0308<br />
GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
mit Grüppen<br />
0,2280 1,3 0,2964<br />
HFB 2.10.3 Baumhecke 0,1100 2,2 0,2420<br />
TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche - 0 -<br />
0,3600 0,5692<br />
Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
Allgemeines Wohngebiet 3600m<br />
ha WE/ha<br />
WE<br />
2 davon versiegelt durch<br />
Bebauung:<br />
3600 m 2 x 0,25 = 900 m 2<br />
Zuzüglich 30% Überschreitung:<br />
900 m 2 x 0,3 = 270 m 2<br />
1.170 m 2 0,1170 0,0 0,0000<br />
Baumhecke 1.100 m 2<br />
0,1100 2,2 0,2420<br />
Marschgraben 220 m 2 0,0220 1,4 0,0308<br />
Gehölzanpflanzung 1.110 m 2 0,1110 1,5 0,1887<br />
0,3600 0,4615<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,5692<br />
Kompensationswert - 0,4615<br />
Kompensationsdefizit 0,1077<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung soll auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche ein entsprechen<strong>der</strong> Ausgleich<br />
vorgenommen werden (z.B. Baum- und Heckenpflanzungen auf den Gründstücken).<br />
203
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende P 9<br />
FGM Marschgraben<br />
GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
HFB Baumhecke<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
204
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Padingbüttel<br />
Lage: Wehlstrift<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Basenreicher Lehm-/Tonacker,<br />
Marschgraben, Obst- und Gemüsegarten,<br />
Einzelstrauch, Standortgerechte<br />
Gehölzpflanzung<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 0,82 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
gering bis mittel<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Der Randbereich eines wertvollen Gastvogellebensraumes<br />
mit nationaler Bedeutung<br />
grenzt im Westen an das Plangebiet<br />
an<br />
Maßgeblich für die Einstufung des Bereichs<br />
als Vogelrastgebiet waren die Kartierungen<br />
von Schreiber von 1996/97.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Angaben aus dem<br />
Schreiber-Gutachten (1998) liegt <strong>der</strong><br />
nächste benachbarte Vogelrastplatz in<br />
einer Entfernung von ca. 300 m in westlicher<br />
Richtung an <strong>der</strong> Mulsumer Wasserlöse,<br />
seine Bedeutung wird mit „lokal“<br />
eingestuft.<br />
Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, umgebende Grenzgräben<br />
Luft und<br />
Klima<br />
P10<br />
Werte/ Funktionen<br />
205<br />
Die Verringerung des Lebensraumes für<br />
diverse bodenlebende Arten <strong>der</strong> Ackerflächen<br />
sowie die mögliche Beeinträchtigung<br />
des im Westen angrenzenden Gastvogellebensraumes<br />
durch die Ausweitung <strong>der</strong><br />
Störungen aus <strong>der</strong> Wohnnutzung nach<br />
Süden stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar.<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />
Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet ist<br />
trotz des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong><br />
geringen Ausdehnung als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen<br />
Es werden voraussichtlich einige Abschnitte<br />
<strong>der</strong> Gräben für die Erschließung<br />
<strong>der</strong> Wohnbebauung benötigt; aufgrund<br />
<strong>der</strong> geringen Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche<br />
sind insgesamt aber keine erheb-<br />
lichen Beeinträchtigungen zu erwarten<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Ackerflächen in<br />
Wohnbaufläche mit Gärten ist keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung zu erwarten<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
P10<br />
Bei Vermeidung eines Lückenschlusses<br />
<strong>der</strong> Bebauung bis zur Kreisstraße und<br />
einer landschaftlichen Einbindung mittels<br />
Röhrichtstrukturen sind keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten.
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
in sehr geringem Umfang keine erhebli-<br />
che Beeinträchtigung<br />
Mensch Lage an <strong>der</strong> Kreisstraße (K 68)<br />
Geringfügige Belastungen durch landwirtschaftliche<br />
Immissionen und, durch Lärmimmissionen<br />
von <strong>der</strong> Straße L 135: keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
P 10<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (1,42 ha) an seiner südlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen um einen Anschluss <strong>der</strong> Bebauung bis zur Kreisstraße zu vermeiden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf den Gastvogellebensraum (Vogelrast) im Westen<br />
und <strong>der</strong> geringen Aktualität <strong>der</strong> vorliegenden Kartierungen (Schreiber 1996/97) wird, falls die Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />
gegeben ist, eine Sondierung <strong>der</strong> Rastvögel im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />
vorgenommen. Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Zur Kompensation für die Versiegelung mit Gebäuden und Wegeflächen sowie für die Einbindung in die<br />
Landschaft ist am östlichen und westlichen Rand des Plangebietes jeweils ein durchgehen<strong>der</strong><br />
Grabenabschnitt mit Schilfröhricht anzulegen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Externe Ersatzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
P 10<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwer-<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel für<br />
Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
tes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
206<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
FGM 4.8.4 Marschgraben 0,0625 1,4 0,0875<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 0,7125 0,8 0,5700<br />
PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten 0,0450 1,1 0,0495<br />
TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche 0<br />
BE 2.14 Einzelstrauch - -<br />
HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung - - -<br />
0,8200 0,7070
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 0,8200 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung: 0,8200 ha x 0,25 = 0,2050 ha<br />
zuzüglich 30 % Überschreitung 0,0615 ha<br />
gesamt: 0,2665 ha<br />
0,2665 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Erhalt des Marschgrabens 0,0625 ha x 2,0 WE/ha = 0,1250 WE<br />
Hausgarten mit Einzelbäumen und Heckenpflanzung an den Grundstückgrenzen:<br />
0,4910 ha x 1,9 WE/ha = 0,5401 WE<br />
gesamt: 0,6651 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 0,7070<br />
Kompensationswert - 0,6651<br />
Kompensationsdefizit 0,0491<br />
Aufgrund <strong>der</strong> vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche sind externe Ersatzmaßnahmen<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Legende P 10<br />
FGM Marschgraben<br />
AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />
PHO Obst- und Gemüsegarten<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
BE Einzelstrauch<br />
HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />
207
Wremen<br />
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Gemeinde: Wremen<br />
Lage: Nordwierde, nördliche<br />
Ortsrandlage, Nor<strong>der</strong> Steinweg,<br />
Misselwardener Grabenweg<br />
Nutzung/Biotoptypen: Basenreicher<br />
Lehm- / Tonacker,<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht, Einzelbaum /<br />
Baumgruppe, Standortgerechte<br />
Gehölzpflanzung, Neuzeitlicher<br />
Ziergarten, Zierteich<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 3,23 ha<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
W5<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensge- Die Verringerung des Lebensraumes für<br />
meinschaften gering - Acker<br />
diverse bodenlebende Arten <strong>der</strong> Ackerflächen<br />
durch die Überbauung und Versiegelung<br />
mit Wohnbaufläche<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Das Plangebiet liegt im Randbereich eines<br />
wertvollen Gastvogellebensraumes mit<br />
nationaler Bedeutung, das von Norden aus<br />
an das Plangebiet heranreicht<br />
Maßgeblich für die Einstufung des Bereichs<br />
als Vogelrastgebiet waren die Kartierungen<br />
von Schreiber von 1996/97. Entsprechend<br />
<strong>der</strong> Angaben aus dem Schreiber-Gutachten<br />
(1998) ist die Wertigkeit des hier vorhandenen<br />
Vogelrastplatz nur noch von „regionaler“<br />
Bedeutung.<br />
RROP: Ein Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft tangiert das Plangebiet von<br />
Norden aus.<br />
Der Graben mit Schilf-Landröhrichtsaum an<br />
<strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze hat möglicherweise<br />
Bedeutung als Amphibien Le-<br />
bensraum<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach stau-<br />
/grundnass, Ertragspotenzial hoch bis extrem<br />
hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Misselwardener Graben westlich <strong>der</strong> Fläche,<br />
Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm<br />
unter GOF, Zierteich im Südwesten des<br />
Plangebietes<br />
W5<br />
- die mögliche Beeinträchtigung des von<br />
Norden heranreichenden Gastvogellebensraumes<br />
durch die Störungen aus<br />
<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />
208<br />
- sowie die potenzielle Beeinträchtigung<br />
des Grabens mit Schilf-Landröhricht und<br />
des Zierteiches, die möglicherweise<br />
Bedeutung als Amphibien Lebensraum<br />
haben, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar.<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />
Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet<br />
ist trotz des voraussichtlich geringen bis<br />
mittleren Versiegelungsgrades als er-<br />
hebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />
Es wird voraussichtlich mindestens ein<br />
Abschnitt des westlichen Grabens für die<br />
Erschließung <strong>der</strong> Wohnbebauung benötigt;<br />
bei Erhaltung auch des Zierteiches<br />
sind insgesamt aber keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten
Luft und<br />
Klima<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft gering<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
Mensch - -<br />
209<br />
Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Ackerflächen<br />
in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung zu erwar-<br />
ten<br />
Mit zwei Seiten grenzt das Plangebiet an<br />
vorhandene Bebauung an. Nahezu zwei<br />
Seiten des Plangebietes grenzen hingegen<br />
nach Norden und Nordosten an die<br />
offene Landschaft an. Der Ortsrand verlagert<br />
sich hiermit weiter nach Nordwesten<br />
in die freie Landschaft hinein. Es<br />
handelt sich um eine erhebliche Beein-<br />
trächtigung<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche (Acker) stellt keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker)<br />
W 5<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf den wertvollen Gastvogellebensraum und die<br />
Amphibien des Röhrichtgrabens wie auch des Zierteiches wird eine Sondierung des Gastvogelbestandes<br />
und des Amphibienbestandes im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zur sachgerechten<br />
Abwägung vorgenommen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/<br />
Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche<br />
Beeinträchtigungen/Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw.<br />
zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten<br />
wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild<br />
lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Wahl einer entsprechenden Grundflächenzahl, Gewährleistung<br />
<strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Weitgehende Erhaltung des Misselwardener Grabens mit Schilfröhricht im Nordwesten und Einhaltung<br />
eines ausreichenden Abstandes <strong>der</strong> Bebauung zum Misselwardener Graben um einen Gewässerrandstreifen<br />
anzulegen und damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des Grabens weiterhin zu gewährleisten.<br />
Zur Kompensation für die Versiegelung mit Gebäuden und Wegeflächen sowie für die Einbindung in die<br />
Landschaft ist am nördlichen Rand des Plangebietes ein durchgehen<strong>der</strong> Grabenabschnitt mit Schilfröhricht<br />
und einzelnen heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) anzulegen.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Zusätzlich zu o.g. geeigneten Maßnahmen (Anlage von Röhrichtstrukturen bzw. von Feuchtgebüschen)<br />
sind externe Ersatzmaßnahmen an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
W 5<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,0940 2,6 0,2444<br />
AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/ Tonacker 3,0310 0,8 2,4248<br />
PHZ 12.6.4 Neuzeitlicher Ziergarten 0,0650 0,7 0,0455<br />
SXG 4.18.7 Zierteich 0,0400 1,5 0,0600<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 3,2300 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
3,2300 2,7747<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 3,23 ha x 0,25 = 0,8075 ha<br />
zuzüglich 30 % Überschreitung 0,2423 ha<br />
gesamt: 1,0498 ha<br />
1,0498 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Röhricht-/ Gebüschstreifen als Ortsrandeingründung 0,1500 ha x 2,0 WE/ha = 0,3000 WE<br />
Erhalt des Marschweggrabens 0,0940 ha x 2,0 WE/ha = 0,1880 WE<br />
Hausgarten : 1,9362 ha x 0,9 WE/ha = 1,7426 WE<br />
gesamt: 2,2306 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 2,7747<br />
Kompensationswert - 2,2306<br />
Kompensationsdefizit 0,5441<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,5441 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,54 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
210
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende W 5<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
AT Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />
PHZ Neuzeitlicher Ziergarten<br />
SXG Zierteich<br />
211
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Wremen<br />
Lage: nordwestliche Ortsrandlage<br />
Nutzung/Biotoptypen:<br />
Obst- und Gemüsegarten,<br />
Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />
heimischen Baumarten,<br />
Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur,<br />
Marschgraben mit<br />
Schilf-Landröhricht, Strukturreiche<br />
Kleingartenanlage,<br />
Ländlich geprägtes Dorfgebiet,<br />
Naturgarten, Hausgarten mit<br />
Großbäumen<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Wohnbaufläche<br />
Größe: 1,80 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen FNP: Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Parkanlage“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
W6<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel.<br />
Großgehölzbestände in <strong>der</strong> nördlichen<br />
Hälfte des Planbereiches und entlang des<br />
Grabens an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze,<br />
Obst- und Gemüsegarten von<br />
allgemeiner Bedeutung für Pflanzen- und<br />
Tierarten;<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Im Nordwesten des Plangebietes grenzt<br />
ein wertvoller Gastvogellebensraumes mit<br />
nationaler Bedeutung an.<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />
bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Graben nördlich die Fläche begrenzend,<br />
Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />
GOF,<br />
Luft und Siedlungsklima im Übergang zum Frei-<br />
Klima landklima <strong>der</strong> Marsch<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />
von Natur und Landschaft mittelwertig,<br />
Großgehölze mit bedeutsamer Auswirkung<br />
auf den Ortsrand<br />
W6<br />
Werte/ Funktionen<br />
212<br />
Qualitätsverlust durch Verlust an Gartenfläche<br />
und Halbru<strong>der</strong>aler Gras- und Staudenflur<br />
bzw. innerörtlicher Grünfläche,<br />
mögliche Beeinträchtigung des im Nordwesten<br />
angrenzenden Gastvogellebensraumes<br />
durch Ausweitung <strong>der</strong> Störungen<br />
aus <strong>der</strong> Wohnnutzung. erhebliche Beeinträchtigung<br />
Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />
Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet ist<br />
trotz des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrades als erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen<br />
Es wird voraussichtlich mindestens ein<br />
Abschnitt des Grabens für die Erschließung<br />
<strong>der</strong> Wohnbebauung benötigt; bei<br />
Erhaltung des Grabens in seinem überwiegenden<br />
Teil sind insgesamt aber keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />
erwarten<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten<br />
Bei überwiegen<strong>der</strong> Erhaltung und Festsetzung<br />
<strong>der</strong> Großgehölze im Bebauungsplan<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Kultur- und - -<br />
Sachgüter<br />
Mensch - -<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als Parkanlage mit Gehölzen und Gartenfläche<br />
W 6<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Avifauna und <strong>der</strong><br />
Amphibien im Eingriffsgebiet wie auch auf den dort im Nordwesten angrenzenden Flächen erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist. Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild<br />
lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren<br />
<strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-<br />
, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Wahl einer entsprechenden Grundflächenzahl, Erhaltung des überwiegenden Teils <strong>der</strong> Großgehölze<br />
durch Festsetzung im Bebauungsplan.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Weitgehende Erhaltung des Grabens mit Schilfröhricht im Nordwesten und Einhaltung eines ausreichenden<br />
Abstandes <strong>der</strong> Bebauung zum Graben um einen Gewässerrandstreifen anzulegen und damit<br />
die mögliche Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des Grabens potenziell weiterhin zu gewährleisten.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />
Naturraum vorzunehmen.<br />
W 6<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel für<br />
Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
213<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,0400 2,6 0,1040<br />
HSE 12.3.1 Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />
heimischen Baumarten<br />
0,2200 2,0 0,4400<br />
PHG 12.6.3 Hausgarten mit Großbäumen 0,5541 1,6 0,8866<br />
PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten 0,1450 1,3 0,1885<br />
PKR 12.7.1 Strukturreiche Kleingartenanlage 0,2244 1,6 0,3590<br />
PHN 12.6.5 Naturgarten 0,0265 1,3 0,0345<br />
UHM 11.2.2 Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur<br />
mittlerer Standorte<br />
0,5900 1,8 1,0620<br />
ODL 13.10.1 Ländlich geprägtes Dorfgebiet - - -<br />
1,8000 3,0746
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 1,80 ha<br />
Nutzung: WA - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen 1,80 ha x 0,25 = 0,4500 ha<br />
30 % Überschreitung: 0,1350 ha<br />
gesamt: 1,5850 ha<br />
1,5850 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Erhalt <strong>der</strong> vorhandenen Siedlungsgehölze : 0,2200 ha x 2,0 WE/ha = 0,4400 WE<br />
Hausgärten, Gehölzanpflanzungen, grabenbegleitende Grünstreifen,<br />
Erhalt <strong>der</strong> Großbäume : 1,2150 ha x 1,2 WE/ha = 1,4580 WE<br />
gesamt: 1,8980 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 3,0746<br />
Kompensationswert - 1,8980<br />
Kompensationsdefizit 1,1766<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 1,1766 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 1,17 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende W 6<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend heimischen Baumarten<br />
PHG Hausgarten mit Großbäumen<br />
PHO Obst- und Gemüsegarten<br />
PKR Strukturreiche Kleingartenanlage<br />
PHN Naturgarten<br />
UHM Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte<br />
ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />
214
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Wremen<br />
Lage: östliche Ortsrandlage,<br />
angrenzend an Kanal und an<br />
Bahnlinie<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen,<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht, Kleiner Kanal<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Gewerbliche Baufläche<br />
Größe: 2,81ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
östlich <strong>der</strong> Bahnlinie angrenzend:<br />
Wertvolles Brutvogelgebiet mit landesweiter<br />
Bedeutung und wertvoller<br />
Gastvogellebensraumes mit internationaler<br />
Bedeutung.<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />
bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Graben II. Ordnung westlich die Fläche<br />
begrenzend, Grundwasserflurabstand<br />
8 bis 13 dm unter GOF,<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Siedlungsklima im Übergang zum Freilandklima<br />
<strong>der</strong> Marsch<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittelwertig<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
W10<br />
Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche)<br />
W10<br />
Werte/ Funktionen<br />
Die Überbauung und Versiegelung von Vegetationsflächen<br />
(Intensivgrünland), bedeutet<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
215<br />
Die Versiegelung bzw. Überbauung von Boden<br />
durch gewerbliche Baufläche mit voraussichtlich<br />
hohem Versiegelungsgrad ist als<br />
erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />
Aufgrund des voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />
ist von einem hohen Oberflächenwasserabfluss<br />
bzw. von einer erheblichen<br />
Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />
auszugehen. Dies bedeutet eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong> Flächen<br />
wird die Umwandlung zu gewerblicher Baufläche<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Freilandklimas bedeuten<br />
Die Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen gewerblichen<br />
Bauflächen nach Norden bedeutet den<br />
Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik dieses<br />
Gebietes, nämlich des für die Marsch typischen<br />
Offenlandcharakters. Trotz <strong>der</strong> Vorbelastung<br />
durch vorhandene Gewerbe-Bauten<br />
im Süden und durch den Damm <strong>der</strong> Bahnlinie<br />
im Osten bedeutet dies eine erhebliche Be-<br />
einträchtigung<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Mensch Keine Wohnbauflächen direkt angrenzend,<br />
keine Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />
Die möglichen Beeinträchtigungen durch<br />
Sichtbehin<strong>der</strong>ung und durch Lärm- und Geruchs-Emissionen,<br />
die von den gewerblichen<br />
Bauflächen ausgehen, stehen den Vorbelastungen<br />
durch die vorhandene Gewerbebebauung<br />
und <strong>der</strong> befahrenen Bahnlinie gegenüber<br />
und sind deshalb als keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung einzustufen<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Landwirtschaftliche Nutzung<br />
W 10<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />
bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />
Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong><br />
europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG). Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten<br />
Grundflächenzahl und <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen<br />
Gebäude.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Vogelrast- und Vogelbrutgebiete östlich <strong>der</strong><br />
trennenden Bahnlinie, ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Avifauna im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />
Bauleitplanung zur sachgerechten Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Möglichst weitgehende Erhaltung <strong>der</strong> Marschgräben und Gestaltung eines Gewässerrandstreifens entlang<br />
des kleinen Kanals (Gewässer II. Ordnung) in einer Breite von 10 m (mindestens 5 m) mit einseitiger<br />
Anpflanzung von standorttypischen Gehölzen. Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am nördlichen<br />
Rand <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche durch Pflanzung einer Gehölzreihe heimischer Straucharten.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
W 10<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />
2004)<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,0600 2,6 0,1560<br />
GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 2,7400 1,2 3,2880<br />
2,8100 3,4440<br />
216
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 2,8100 ha<br />
Nutzung: GE-Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,6<br />
Maximale Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 2,8100 ha x 0,80 = 2,2480 ha<br />
2,2480 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Gewässerrandstreifen: 0,2600 ha x 1,5 WE/ha = 0,3900 WE<br />
Freiflächen: 0,3020 ha x 0,5 WE/ha = 0,1510 WE<br />
gesamt: 0,5410 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 3,4440<br />
Kompensationswert - 0,5410<br />
Kompensationsdefizit 2,9030<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,0435 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 2,9 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende W 10<br />
FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />
FKK Kleiner Kanal<br />
217
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Wremen<br />
Lage: Vordeichland<br />
Nutzung/Biotoptypen: Sonstige<br />
Sport-/Spiel- und Erholungsanlage,<br />
Artenarmes Extensivgrünland<br />
mit Salzeinfluss,<br />
Campingplatz auf Artenarmem<br />
Extensivgrünland<br />
mit Salzeinfluss, Küstenschutzbauwerk,<br />
Schilfröhricht<br />
<strong>der</strong> Brackmarsch, Fläche mit<br />
Kies- o. Schotterdecke, Beton-<br />
/ Asphaltfläche<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Strand, Spielplatz,<br />
Restauration, Großwasserrutsche,<br />
Rettungsstation und<br />
Minigolf“.<br />
Größe: 6,88 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Badestrand, Spielplatz und Campingplatz“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mittel – Freizeit- und Erholungsanlage<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Für das Plangebiet selber gilt:<br />
keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />
und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als<br />
Gastvogellebensraum.<br />
Wasserseitig schließen ein Europäisches<br />
Vogelschutzgebiet sowie ein Natura 2000-<br />
Gebiet (FFH - Gebiet) an. Ebenso westlich<br />
angrenzend liegt das Gebiet des Weltnaturerbes<br />
Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer.<br />
Im Nordwesten an das Plangebiet angrenzend<br />
findet sich an <strong>der</strong> Mündung des Wremer<br />
Tiefs <strong>der</strong> gesetzlich geschützte Biotop<br />
(GB-CUX 2316/001) „Untere Salzwiese,<br />
Küstenwatt, Schlickgras-Watten, Schilf-<br />
Röhricht“<br />
W16<br />
Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />
extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />
feuchte Standorteigenschaften, Ver-<br />
dichtungsempfindlichkeit sehr hoch<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />
GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />
W16<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
Zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen,<br />
die Extensivgrünland durch Geländeauffüllung<br />
und Versiegelung in Anspruch<br />
nehmen, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar.<br />
Im Gegensatz dazu sind keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz-<br />
und Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
europäischer Bedeutung (Nationalpark<br />
Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer) wahrscheinlich.<br />
218<br />
Die Geländeauffüllungen (Anlage von<br />
Wurten) und Versiegelungen stellen eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung dar<br />
Aufgrund einer geringen natürlichen<br />
Grundwasserneubildungsrate und <strong>der</strong><br />
geplanten kleinflächigen Versiegelung ist<br />
von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Küstenklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit Trotz <strong>der</strong> hohen Vorbelastung des Be-<br />
von Natur und Landschaft: sehr gering da reiches mit Strandturm und Großwasser-<br />
Freizeit- und Erholungsanlage dominant rutsche, nahe gelegenem Hotelbaukörper<br />
und Campingplatz ist für das im<br />
Allgemeinen sensible Landschaftsbild<br />
des Deichvorlandes ein zusätzlicher<br />
dauerhaft installierter Baukörper auf<br />
einer ca. 2 m hohen Wurt als erhebliche<br />
Beeinträchtigung anzusehen<br />
Kultur- und Bauliche Anlagen im überschwemmungsge- Potenzielle Sachschäden bzw. Schäden<br />
Sachgüter fährdeten Gebiet und östlich begrenzend <strong>der</strong> am Deich bei Sturmflut werden durch<br />
Deich<br />
entsprechende Vorkehrungen verhin<strong>der</strong>t:<br />
keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Mensch RROP: Vorranggebiet für Erholung mit star- Die potenzielle Gefährdung <strong>der</strong> Sicherker<br />
Inanspruchnahme durch die Bevölkeheit für Erholungssuchende besteht; die<br />
rung; Erholungsbereich im überschwem- Erholungsnutzung beschränkt sich im<br />
mungsgefährdeten Vordeichland<br />
Wesentlichen aber auf die Sommermonate<br />
– die Sturmfluten treten dagegen<br />
schwerpunktmäßig im Winterhalbjahr<br />
auf: keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Beibehaltung <strong>der</strong> Campingnutzung im Norden des Plangebietes<br />
W 16<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Bei Bauvorhaben sollen folgende Maßgaben / Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß<br />
§ 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen / Schädigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung<br />
von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong><br />
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />
Die Flächen des gesetzlich geschützten Biotops im Nordwesten (GB-CUX 2316/001) sind so abzugrenzen,<br />
dass sie durch Besucher von <strong>der</strong> Landseite aus nicht begehbar sind; diese Angabe findet sich in<br />
den Auflagen des Duldungsverwaltungsaktes vom 24.10.2007 für die Geländeauffüllung und Neugestaltung<br />
im Außendeich für die Campingnutzung im Süden (siehe W 34).<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Um potenzielle Störungen des Vogellebensraumes im angrenzenden Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />
Wattenmeer zu vermeiden, sind Bauzeiten außerhalb <strong>der</strong> Zeiten <strong>der</strong> Vogelrast zu wählen. Die Bauausführungszeiten<br />
sind daher mit <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung abzustimmen. Der geplante Rückbau des<br />
Campingplatzes im Norden des Plangebietes stellt eine geplante Kompensationsmaßnahme für die<br />
Neugestaltung und Erhöhung des Campingplatzes im Süden im Gebiet W 34 dar.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Der Kompensationsbedarf (2.428 m²) für die beiden Baumaßnahmen wird aus dem virtuellen Flächepool<br />
von 5 ha (Ökokonto), <strong>der</strong> laut Vertrag vom 29.09.2005 zwischen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
und dem Deichverband Land Wursten besteht, gedeckt (siehe Landschaftspflegerische Begleitpläne zu<br />
den Bauvorhaben im Außendeichsgelände in Wremen).<br />
*Für diese Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Strand, Spielplatz, Restauration, Großwasserrutsche,<br />
Rettungsstation und Minigolf “ besteht: 1.) eine Genehmigung (vom 15.07.2008) zur Erstellung einer Wurt<br />
für die Aufstellung von Containern sowie 2.) eine Genehmigung (vom 19.04. 2010) zur Erstellung einer<br />
weiteren Wurt für die Errichtung eines DLRG-Gebäudes. Bislang wurde nur die Wurt für die (temporäre)<br />
Aufstellung von 2 Containern errichtet (Stand: Sommer 2010).<br />
Aufgrund <strong>der</strong> bereits vorhandenen Nutzungen, ist ein externer Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
219
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende W 16<br />
GIE Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />
PSC/ GIE Campingplatz – Wohnwagenstellplätze auf Artenarmem Extensivgrünland<br />
mit Salzeinfluss<br />
PSZ Sonstige Sport- Spiel- und Freizeitanlage<br />
TFK Fläche mit Kies- o. Schotterdecke<br />
TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />
KXK Küstenschutzbauwerk<br />
KRP Schilfröhricht <strong>der</strong> Brackmarsch<br />
220
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Wremen, südwestlicher<br />
Ortsrand<br />
Lage: zwischen Sü<strong>der</strong> Steinweg<br />
und „Auf <strong>der</strong> Hungerhörn“,<br />
Ortsrandlage<br />
Nutzung/Biotoptypen: Basenreicher<br />
Lehm-Tonacker<br />
Marschgraben mit Schilf-<br />
Landröhricht, Artenarmes<br />
Extensivgrünland, Hausgarten<br />
mit Großbäumen, Neuzeitlicher<br />
Ziergarten, Fläche mit<br />
wassergebundener Decke<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />
dient mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Ferienhausgebiet“<br />
Größe: 7,40 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Parkanlage“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
gering<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Für das Plangebiet selber gilt:<br />
Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als<br />
Vogelbrutgebiet und keine beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung als Gastvogelle-<br />
bensraum.<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr<br />
schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />
hoch bis extrem hoch,<br />
Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13<br />
dm unter GOF, Graben im westlichen<br />
Bereich des Plangebietes<br />
Luft und Siedlungsklima im Übergang zum<br />
Klima Küstenklima<br />
Landschaft Glie<strong>der</strong>nde Freifläche zwischen<br />
Wremen und Wremen-Hofe<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
W22<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />
Funktionen<br />
221<br />
Die Verringerung des Lebensraumes für diverse<br />
bodenlebende Arten <strong>der</strong> Ackerflächen und des<br />
Grünlandes durch die Überbauung und Versiegelung<br />
mit Wohnbaufläche stellt eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar.<br />
Die Versiegelung bzw. Überbauung von Boden<br />
ist als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />
Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />
und die voraussichtliche Erschließung<br />
des Ferienhausgebietes nur über einzelne<br />
Abschnitte des Grabens ist von keiner erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Das Zusammenwachsen <strong>der</strong> beiden Siedlungsteile<br />
durch die hinzukommende Ferienhaus-<br />
Bebauung ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />
einzustufen<br />
W22<br />
Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
(überwiegend Acker) stellt keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Mensch Erholungsnutzung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche o<strong>der</strong> Gestaltung zur Grünfläche bzw. Parkanlage
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
W 22<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />
Weitgehende Erhaltung des Grabens mit Schilf-Landröhricht.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Durchgrünung des Ferienhausgebietes<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
W 22<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
FGM/<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,1500 2,6 0,3900<br />
AT 10.1.3<br />
Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />
6,7775 0,8 5,4220<br />
GIE 9.5.7<br />
Artenarmes Extensivgrünland<br />
0,2190 1,3 0,2847<br />
PHG 12.6.3<br />
Hausgarten mit Großbäumen<br />
0,0965 1,4 0,1351<br />
PHZ 12.6.4 Neuzeitlicher Ziergarten 0,1570 1,0 0,1570<br />
7,4000 6,3888<br />
Aus den im Samtgemeindegebiet gelegenen Ferienhausgebieten (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung<br />
als Ferienhausgebiet) wurde im Mittel ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha ermittelt. Für den<br />
hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Defizit von: 7,4 ha x 0,7566 WE/ha = 5,5988 Werteinheiten<br />
(WE) auszugehen.<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 6,3888<br />
Kompensationswert - 5,5988<br />
Kompensationsdefizit 0,7900<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,7900 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 0,8 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
222
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende W 22<br />
FGM/ NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
AT Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />
GIE Artenarmes Extensivgrünland<br />
PHG Hausgarten mit Großbäumen<br />
PHZ Neuzeitlicher Ziergarten<br />
TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />
223
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Wremen<br />
Lage: Vordeichland bei Hofe<br />
Nutzung/Biotoptypen: Artenarmes<br />
Extensivgrünland mit Salzeinfluss,<br />
Campingplatz – Wohnwagenstellplätze<br />
auf Artenarmem Extensivgrünland mit<br />
Salzeinfluss, Befestigter Weg, Küstenschutzbauwerk,<br />
angrenzend: Röhricht<br />
des Brackwasserwatts und Schilfröhricht<br />
<strong>der</strong> Brackmarsch<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Eingeschränktes<br />
Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />
dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Campingplatz“*<br />
Größe: 2,63 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Teilweise<br />
keine Darstellung und teilweise Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Badestrand, Spielplatz und Campingplatz“<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
W34<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Für das Plangebiet selber gilt:<br />
Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />
und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als<br />
Gastvogellebensraum.<br />
Angrenzend im Süden: Vogelbrutgebiet mit<br />
lokaler Bedeutung; Gastvogellebensraum mit<br />
nationaler Bedeutung.<br />
Wasserseitig und südlich schließt ein Europäisches<br />
Vogelschutzgebiet sowie ein Natura<br />
2000 Gebiet (FFH-Gebiet) an. Diese sind<br />
gleichzeitig das Gebiet des Weltnaturerbes<br />
Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer.<br />
Am westlichen Randbereich angrenzend:<br />
GB-CUX 2316 / 004 „Salzwiese, Röhricht,<br />
Wattfläche“ (gesetzlich geschützter Biotop),<br />
angrenzend im Süden und Westen: National-<br />
park „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“<br />
Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />
stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />
extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />
feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
sehr hoch<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />
GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />
W34<br />
<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />
224<br />
Infrastrukturmaßnahmen die Extensivgrünland<br />
durch Gelände-auffüllung und<br />
Versiegelung in Anspruch nehmen<br />
stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar.<br />
Das Gebiet besitzt we<strong>der</strong> als Brut-<br />
noch als Rastvogellebensraum eine<br />
beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Nähere Ausführungen<br />
siehe Anlage „Brut- und Rastvogelerfassung“.<br />
Beeinträchtigungen des angrenzenden<br />
beson<strong>der</strong>s geschützten Biotops und<br />
des angrenzenden Nationalparks sind<br />
auszuschließen.<br />
Die zusätzliche Geländeauffüllung <strong>der</strong><br />
vorhandenen Campingflächen und<br />
kleinräumige zusätzliche Versiegelung<br />
von Boden stellen eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Aufgrund einer geringen natürlichen<br />
Grundwasserneubildungsrate und <strong>der</strong><br />
geplanten kleinflächigen Versiegelung<br />
ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Küstenklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft Vordeichland, vorhandene Erholungsnutzung Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung durch den<br />
angrenzend an einen Bereich im Süden, <strong>der</strong> vorhandenen Campingplatz und den<br />
sehr hohe Bedeutung für Vielfalt, Eigenart nördlich angrenzenden Bereich mit<br />
und Schönheit von Natur und Landschaft Strandturm und Großwasserrutsche ist<br />
besitzt<br />
von keiner erhebliche Beeinträchtigung<br />
auszugehen<br />
Kultur- und Bauliche Anlagen im Vordeichgelände und potenzielle Sachschäden bzw. Schä-<br />
Sachgüter östlich begrenzend <strong>der</strong> Deich<br />
den am Deich bei Sturmflut werden<br />
durch entsprechende Vorkehrungen<br />
verhin<strong>der</strong>t:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Mensch Erholung<br />
Intensivierung <strong>der</strong> Campingnutzung,<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />
für die Allgemeinheit: keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Beibehalten <strong>der</strong> Campingfläche auf einem kleinen Bereich, Erhaltung weiter bei Sturmflut überfluteter<br />
Bereiche<br />
W 34<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Bei dem geplanten Bauvorhaben (Geländeauffüllung und Neugestaltung des Campingplatzes in Wremen)<br />
ist <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten<br />
wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien) zu gewährleisten. Ebenso sind erhebliche Störungen<br />
von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während<br />
<strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG) zu vermeiden.<br />
Die Fläche des gesetzlich geschützten Biotops (GB-CUX 2316 / 004 „Salzwiese, Röhricht, Wattfläche“<br />
ist so abzugrenzen, dass sie während <strong>der</strong> Bauarbeiten nicht beschädigt und später durch Besucher von<br />
<strong>der</strong> Landseite nicht mehr begehbar sind (siehe Duldungsverwaltungsakt des Landkreises Cuxhaven<br />
vom 24.10. 07).<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Als Ausgleichsmaßnahme ist <strong>der</strong> Rückbau bzw. die Entsiegelung des Campingplatzes Nord vorgesehen<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> bereits vorhandenen Nutzungen, ist externer Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
*Für dieses eingeschränkte Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“<br />
besteht eine Genehmigung zur Geländeauffüllung und Neugestaltung des Campingplatzes nach<br />
DeichRecht mit Duldungsverwaltungsakt vom 24.10.2007 (Erhöhung des Campingplatzes Süd – Geländeauffüllung<br />
und Neugestaltung im Außendeich).<br />
Bisher (Stand 18.11. 2010) wurde mit <strong>der</strong> Geländeauffüllung und Neugestaltung noch nicht begonnen<br />
(Aussage von Frau Poppe, SG Land Wursten, Bauamt).<br />
225
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Legende W 34<br />
GIE Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />
PSC/ GIE Campingplatz – Wohnwagenstellplätze auf Artenarmem Extensivgrünland<br />
mit Salzeinfluss<br />
KXK Küstenschutzbauwerk<br />
OVW Befestigter Weg<br />
KBR Röhricht des Brackwasserwatts<br />
KRP Schilfröhricht <strong>der</strong> Brackmarsch<br />
226
Einzelflächenbewertung<br />
Flächennummer:<br />
Gemeinde: Wremen<br />
Lage: nördlicher Ortsrand, Feldsatinger<br />
Weg<br />
Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />
<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht, Einzelbaum<br />
/ Baumgruppe, Standort-gerechte<br />
Gehölzpflanzung, Sonstige Weidefläche<br />
in Obst- und Gemüsegarten<br />
Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Gewerbliche<br />
Baufläche<br />
Größe: 3,00 ha<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />
Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
LRP: Mittlere Bedeutung für Arten und<br />
Lebensgemeinschaften.<br />
Avifauna Stand Juni 2010<br />
(Fortschreibung LRP):<br />
Für das Plangebiet selber gilt:<br />
Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />
und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
als Gastvogellebensraum.<br />
In einer Entfernung von ca. 800 m liegt<br />
östlich <strong>der</strong> Bahnlinie wertvolles Vogelbrutgebiet<br />
mit landesweiter Bedeutung, das<br />
gleichzeitig internationale Bedeutung als<br />
wertvoller Gastvogellebensraum hat.<br />
Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />
stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />
bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hoch<br />
Wasser Zahlreiche Gräben; Grundwasserflurabstand<br />
8 bis 13 dm unter GOF<br />
Luft und<br />
Klima<br />
W38<br />
Freilandklima <strong>der</strong> Marschen, angrenzend<br />
L 129 Wurster Landstraße<br />
W38<br />
Werte/ Funktionen<br />
227<br />
Die durch Überbauung und Versiegelung<br />
verursachte Verringerung des Lebensraumes<br />
für diverse bodenlebende Tier-<br />
und Pflanzenarten des Grünlandes, sowie<br />
die Beseitigung von Gehölzbeständen<br />
bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Entfernung sind erhebliche<br />
Störungen des wertvollen Vogellebensraumes<br />
ausgeschlossen.<br />
Die Versiegelung bzw. Überbauung von<br />
Boden durch gewerbliche Baufläche mit<br />
voraussichtlich hohem Versiegelungsgrad<br />
ist als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />
Aufgrund des voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />
ist von einem hohen<br />
Oberflächenwasserabfluss bzw. von einer<br />
erheblichen Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />
auszugehen. Dies<br />
bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong><br />
Flächen wird die Umwandlung zu gewerblicher<br />
Baufläche keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Freilandklimas bedeuten
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Landschaft Grünland mit Reithgräben; LRP: Bedeutung für<br />
Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />
mittel<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
228<br />
Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik<br />
dieses Gebietes, nämlich des für<br />
die Marsch typischen Offenlandcharakters;.<br />
dies bedeutet eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche) Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche:<br />
keine erhebliche Beeinträch-<br />
Mensch Mäßige Eignung für die Erholungsnutzung<br />
(Spazierengehen), geringfügig bestehende<br />
Lärm- und Immissionsbelastung <strong>der</strong> umliegenden<br />
Wohnbevölkerung durch Straßenverkehr<br />
tigung<br />
Die Einschränkung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />
und Zunahme <strong>der</strong> Lärm-<br />
und Immissionsbelastung durch die<br />
zu erwartende Zunahme <strong>der</strong> An- und<br />
Abfahrten (auch durch LKW) stellt<br />
voraussichtlich eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Nutzung als Grünland und kleinräumig auch als Weide mit Obstbäumen<br />
W 38<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl und <strong>der</strong><br />
Wahl einer entsprechenden Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude. Erhaltung<br />
des überwiegenden Teils <strong>der</strong> Großgehölze durch Festsetzung im Bebauungsplan. Erhaltung des<br />
überwiegenden Teiles <strong>der</strong> Gräben mit Schilf-Landröhricht.<br />
Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (6,23 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen. Dadurch besteht ausreichend Abstand zu dem östlich <strong>der</strong> Bahnlinie vorhandenen<br />
wertvollen Rastvogel- und Brutvogelgebiet um eine durch gewerbliche Bauten verursachte nachhaltige<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> dortigen Avifauna zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Verwendung von standorttypischen Gehölzen zur Abpflanzung zur freien Landschaft.<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />
W 38<br />
Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />
„Osnabrücker Modell“<br />
Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen von<br />
VON DRACHENFELS, 2004)<br />
FGM /<br />
NRS<br />
4.8.4/<br />
5.2.1<br />
GIM(t) 9.5.4<br />
Marschgraben<br />
mit Schilf-Landröhricht<br />
Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />
Grüppen<br />
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />
Fläche<br />
ha<br />
Wertfaktor<br />
WE/ha<br />
Werteinheit<br />
WE<br />
0,1060 2,6 0,2756<br />
2,6640 1,3 3,4632<br />
HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />
HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung 0,3000 1,0 0,0300<br />
GW/<br />
PHO<br />
9.7/<br />
12.6.2<br />
Sonstige Weidefläche in Obst- und<br />
Gemüsegarten<br />
0,2000 0,9 0,1800<br />
3,0000 3,9488
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />
Größe des Baugebietes: 3,0000 ha<br />
Nutzung: GE - Gebiet<br />
Grundflächenzahl: 0,5 zuzüglich 50 % Überschreitung<br />
Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 3,000 ha x 0,50 = 1,5000 ha<br />
50 % Überschreitung 0,7500 ha<br />
gesamt. 2,2500 ha<br />
2,2500 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />
Erhalt <strong>der</strong> Marschgräben 0,1000 ha x 2,0 WE/ha = 0,2000 WE<br />
Gehölzanpflanzungen 0,1200 ha x 1,5 WE/ha = 0,1800 WE<br />
Freiflächen: 0,5300 ha x 0,5 WE/ha = 0,2650 WE<br />
gesamt: 0,6450 WE<br />
Bilanz Werteinheiten (WE)<br />
Eingriffsflächenwert 3,9488<br />
Kompensationswert - 0,6450<br />
Kompensationsdefizit 3,3038<br />
Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />
anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,3038 WE x 1,0 WE/ha =<br />
ca. 3,30 ha auszugehen.<br />
Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />
Legende W 38<br />
FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />
GIM(t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />
HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />
HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />
GW/PHO Sonstige Weidefläche in Obst- und Gemüsegarten<br />
229
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
4. Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Vermin<strong>der</strong>ung von Umweltauswirkungen<br />
und zur Kompensation von Eingriffen<br />
Neben <strong>der</strong> Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme konfliktträchtiger Standorte werden Vermeidungs-,<br />
Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen empfohlen. (Eine Zuordnung<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Maßnahmen zu Bauflächen ist den Einzelflächenbewertungsbögen<br />
zu entnehmen).<br />
4.1 Biotopfunktion<br />
Vermeidung<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von geschützten o<strong>der</strong> schutzwürdigen Biotopen<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Biotopverbundstrukturen<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von seltenen Biotoptypen als Lebensraum stenöker<br />
Tierartengruppen<br />
Vermin<strong>der</strong>ung und Kompensation<br />
- Erhalt prägen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> schutzwürdiger Biotopstrukturen (markante Einzelbäume, Gehölzstreifen<br />
etc.)<br />
- Einhaltung eines Mindestabstandes von angrenzenden, wertvollen Biotopverbundelementen<br />
- Verwendung von standorttypischen Gehölzen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- Neuanlage bzw. Optimierung von Biotopen in funktionalem Zusammenhang mit dem<br />
Eingriff<br />
4.2 Boden und Wasser<br />
Vermeidung<br />
- Reaktivierung von versiegelten Flächen und Baulücken für bauliche Zwecke<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden mit Funktion als Archiv <strong>der</strong> Natur- und<br />
Kulturgeschichte (z. B. von landesweit seltenen Böden o<strong>der</strong> von z. B. Plaggeneschen)<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden mit natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Flächen mit Bedeutung für die<br />
Trinkwassergewinnung<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Flächen mit Bedeutung als Wasserrückhaltefunktion<br />
und als Überschwemmungsbereich<br />
Vermin<strong>der</strong>ung<br />
- Flächenschonende Bauweise durch Beschränkung <strong>der</strong> überbaubaren Fläche (GRZ)<br />
- Verwendung von versickerungsfähigen Materialien im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- Ortsnahe Regenwasserversickerung im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- Entsiegelung von Flächen<br />
230
4.3 Lufthygiene und Lärm<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Vermeidung<br />
- Vermeidung von Flächenausweisungen in durch Lärmimmissionen belasteten Räumen<br />
- Einhaltung <strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Abstände zu gewerblichen Bauflächen,<br />
landwirtschaftlichen Betrieben etc.<br />
Vermin<strong>der</strong>ung<br />
- Aktiver Lärmschutz durch begrünte Lärmschutzwälle/-wände<br />
- Passiver Lärmschutz durch Einplanung eines Lärmschutzes an den Gebäuden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- Lärmangepasste Gebäudestellung und Raumnutzung<br />
4.4 Landschafts-/Ortsbild und Erholung<br />
Vermeidung<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme ortsteilprägen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> identifikationsstiften<strong>der</strong><br />
Flächen und Strukturen wie Anger, prägende Obstwiesen<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> Verbauung von attraktiven Blickachsen<br />
Vermin<strong>der</strong>ung<br />
- Ortstypische Bauweise durch ggf. Reduzierung <strong>der</strong> Geschossflächenzahl (GFZ) sowie<br />
Gestaltungssatzungen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- Verwendung landschafts- und ortstypischer Gehölzarten im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- Anlage landschaftsglie<strong>der</strong>n<strong>der</strong>, prägen<strong>der</strong> Gehölzstrukturen<br />
5. Handhabung <strong>der</strong> Eingriffsregelung / Überschlägige Eingriffs-Ausgleichs-<br />
Bilanzierung<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung wird die bauliche Inanspruchnahme bisher überwiegend<br />
als landwirtschaftliches Grünland genutzter Flächen vorbereitet. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />
Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen alle Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Gleiches gilt durch die entsprechenden<br />
Aussagen des Baugesetzbuches (BauGB), wonach im Rahmen <strong>der</strong> bauleitplanerischen<br />
Abwägung nach §1 Abs. 6 BauGB, die Vermeidung und <strong>der</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zu erwartenden<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind. Dies betrifft im Wesentlichen<br />
die neu entwickelten Bauflächen sowie die Arrondierung bisheriger Freibereiche<br />
zu bestehenden Bauflächen.<br />
Die erstmalige Darstellung bereits baulich genutzter Flächen, sowie die alleinige Umstellung<br />
<strong>der</strong> Nutzungsart bestehen<strong>der</strong> Siedlungsflächen von gemischten Bauflächen in<br />
Wohnbauflächen (und umgekehrt) erfor<strong>der</strong>t keinen Ausgleich, da hierdurch kein erheblicher<br />
Eingriff vorbereitet wird.<br />
Für bereits im Flächennutzungsplan dargestellte, jedoch noch nicht umgesetzte Bauflächen<br />
wird auf Flächennutzungsplanebene ebenfalls kein externer Ausgleich erfor<strong>der</strong>lich,<br />
da die Vorbereitung eines Eingriffs bereits besteht. Dies gilt auch für noch nicht<br />
umgesetzte Bauflächen, <strong>der</strong>en Nutzungsart künftig geän<strong>der</strong>t wird, sofern sich das Eingriffspotential<br />
nicht erhöht bzw. <strong>der</strong> Ausgleich auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche selbst erfolgen<br />
soll.<br />
231
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Aufgrund <strong>der</strong> wenig konkreten Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung wurde <strong>der</strong> externe<br />
Kompensationsbedarf nach dem „Osnabrücker Kompensationsmodell“ ermittelt<br />
und in den Einzelflächenbewertungen dokumentiert (siehe nachfolgende Tabelle).<br />
Neuausweisung von Bau- und Verkehrsflächen, die externen Ausgleich erfor<strong>der</strong>n<br />
Cappel Dorum /Dorum-<br />
Neufeld<br />
lfd- Fläche lfd-Nr. Fläche<br />
Nr. ha<br />
ha<br />
C4<br />
0,22<br />
D1<br />
D2<br />
D2A<br />
D7<br />
D10<br />
D19<br />
D20<br />
D21<br />
D30<br />
DN7<br />
DN8<br />
DN12<br />
DN13<br />
DN14<br />
DN15<br />
DN16<br />
1,72<br />
5,76<br />
2,68<br />
2,82<br />
3,20<br />
9,70<br />
0,50<br />
1,35<br />
0,55<br />
0,68<br />
1,80<br />
0,26<br />
0,60<br />
2,25<br />
4,20<br />
3,40<br />
lfd-<br />
Nr.<br />
M16<br />
M18<br />
M28<br />
Midlum Misselwarden Mulsum Wremen<br />
Fläche<br />
ha<br />
0,62<br />
0,16<br />
2,65<br />
lfd-<br />
Nr.<br />
Mi6<br />
Mi8<br />
Fläche<br />
ha<br />
0,61<br />
0,61<br />
lfd-<br />
Nr.<br />
Fläche<br />
ha<br />
lfd-<br />
Nr.<br />
Mu4 1,00 W5<br />
W6<br />
W10<br />
W22<br />
W38<br />
232<br />
Fläche<br />
ha<br />
0,54<br />
1,17<br />
2,90<br />
0,80<br />
3,30<br />
0,22 41,47 3,43 1,22 1,00 8,71<br />
Externer Ausgleich gesamt: 56,05 ha<br />
Für die Neuausweisung <strong>der</strong> Bau- und Verkehrsflächen ergibt sich ein Kompensationsbedarf<br />
von insgesamt ca. 56 ha. Im Geltungsbereich des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes<br />
wurden Flächen zu einer Größe von zusammen 69,59 ha (siehe Ziffer 4 Planung) neu<br />
ausgewiesen, die als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 dargestellt sind. Davon wurden bereits 13,36<br />
ha für an<strong>der</strong>e Baumaßnahmen <strong>der</strong> Gemeinden in Anspruch genommen, so dass zum Ausgleich<br />
des hier ermittelten Kompensationsbedarfs noch 56,23 ha an Ersatzflächen zur Verfügung<br />
stehen (entspricht dem o.g. errechneten Bedarf). Von diesen 56,23 ha befinden sich<br />
bereits 12,6915 ha im Eigentum <strong>der</strong> Gemeinden und stehen somit für Planungen auf <strong>der</strong><br />
Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung konkret zur Verfügung.<br />
Da die sich im Eigentum <strong>der</strong> Gemeinden konkret verfügbaren Flächen den ermittelten<br />
Kompensationsbedarf nicht decken, hat sich die Samtgemeinde dafür entschieden, entsprechende<br />
Suchbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft darzustellen. Insofern wurden zusätzliche geeignete Flächen<br />
nordöstlich von Dorum (D40) mit einer Flächengröße von 19,6 ha, am Altendeich in Padingbüttel<br />
(P12) zu einer Größe von 18 ha sowie in Midlum (M16a) zu einer Größe von 4,3<br />
ha als Ersatz- und Ausgleichsflächen ausgewiesen.<br />
Es werden bei entsprechendem Bedarf und Verfügbarkeit <strong>der</strong> Flächen Kompensationsmaßnahmen<br />
zur Aufwertung von Natur und Landschaft vorgesehen.<br />
Die Fläche D40 grenzt unmittelbar an die bereits vorhandenen Ersatzflächen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Dorum, so dass hier großflächig Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft entstehen.<br />
Soweit die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollte, werden hier ent-
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
sprechende Maßnahmen zur Aufwertung <strong>der</strong> Natur und Landschaft wie Fläche zur Sukzession,<br />
extensiv genutzte Grünlandflächen, Vernässungsbereiche usw. vorgenommen.<br />
Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Padingbüttel befindet sich in unmittelbarer Deichnähe und soll<br />
bei entsprechen<strong>der</strong> Verfügbarkeit vor allem als Brut- und Rastlebensraum für die Avifauna<br />
hergerichtet werden.<br />
Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum grenzt unmittelbar an die neu ausgewiesene Wohnbaulandfläche<br />
(M16). Soweit diese Fläche verfügbar ist, werden hier Extensivierungsmaßnahmen<br />
durchgeführt und Teilbereiche <strong>der</strong> Sukzession überlassen.<br />
Die vorgenannten Maßnahmen werden zur gegebener Zeit mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises Cuxhaven abgestimmt.<br />
Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Suchbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft wird verhin<strong>der</strong>t, dass diese Flächen einer an<strong>der</strong>weitigen<br />
Nutzung (z.B. privilegiertes Bauen) zugeführt werden. Die Samtgemeinde sichert<br />
diese Bereiche für Ausgleichsflächen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung von Bebauungsplänen sollen darüber hinaus nach dem Planungswillen<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden in den künftigen Baugebieten entgegen früheren Planungsüberlegungen,<br />
großzügigere Grün- und Freiflächen angelegt bzw. erhalten werden<br />
(insbeson<strong>der</strong>e im Randbereich zur offenen Landschaft), <strong>der</strong> ortsbildprägende Gehölzbestand<br />
sowie die offenen Wasserzüge durch vernetzende Grünzüge geschützt werden, so<br />
dass innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete bzw. an den Randbereichen zur freien Landschaft hin entsprechen<strong>der</strong><br />
Ausgleich geschaffen werden kann und somit <strong>der</strong> oben ermittelte externe<br />
Ausgleich von ca. 56 ha in <strong>der</strong> v. g. Größenordnung sich noch reduzieren wird, bzw. die<br />
ausgewiesen Ersatzflächen nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden müssen.<br />
Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Vielzahl <strong>der</strong> künftigen Baugebiete (<strong>einschließlich</strong><br />
<strong>der</strong> Ferienhausgebiete) durch Investoren erschlossen werden und somit, wie in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
geschehen, die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzflächen seitens <strong>der</strong> Investoren bereitgestellt<br />
bzw. auf Beschluss <strong>der</strong> Gemeinden bereitgestellt werden müssen (vorrangig angrenzend an<br />
bestehende Flächenpools, um eine Zersiedelung zu vermeiden) und diese auf <strong>der</strong> Ebene<br />
<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung bzw. über städtebauliche Verträge gemäß §1a(3) BauGB<br />
in Verbindung mit §11 abgesichert werden, so dass eine bauleitplanerische Absicherung<br />
<strong>der</strong> Ersatzflächen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />
6. Für die Samtgemeinde zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> zu erwartenden<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
6.1 Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
6.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Bei den hauptsächlich durch neue Wohnbau-, Misch- und Gewerbeflächen sowie Ferienhausgebiete<br />
und Grünflächen beanspruchten Biotoptypen handelt es sich überwiegend<br />
um Intensivgrünland und kleine Anteile von Ackerflächen mit geringem bis mäßigem<br />
Biotopwert. Gehölzbestände, extensiv genutztes Grünland, Gräben und Grüppen<br />
werden in deutlich geringerem Umfang beansprucht.<br />
233
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Durch die Neuausweisung von Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen werden keine beson<strong>der</strong>s<br />
geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 20 – 30 BNatSchG<br />
beansprucht.<br />
Im Einzelnen heißt dies, dass we<strong>der</strong> das vorhandene Naturschutzgebiet (§ 23) noch die<br />
beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (§ 26) noch die Naturdenkmale (§ 28),<br />
o<strong>der</strong> die geschützten Landschaftsbestandteile (§ 29) beansprucht bzw. in irgendeiner<br />
Weise beeinträchtigt werden.<br />
Beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, die in das Verzeichnis des Landkreises<br />
Cuxhaven aufgenommen wurden (Stand 05.11.2007), werden bei <strong>der</strong> Ausweisung<br />
von Grünfläche und Campingfläche im Vordeichsland bei Wremen (W 16 und W<br />
34), berührt. Es handelt sich hierbei um Salzwiese, Röhricht und Wattfläche. Da es sich<br />
bei den Ausweisungen lediglich um die Festlegung bereits bestehen<strong>der</strong> Nutzungen<br />
handelt und Maßnahmen zum Schutz (z.B. Auszäunen) dieser Biotope ergriffen werden,<br />
ist insgesamt von einer Verbesserung <strong>der</strong> Situation für die Erhaltung dieser beson<strong>der</strong>s<br />
geschützten Biotope auszugehen.<br />
Von den 15 aus landesweiter Sicht schutzwürdigen Bereichen, die bei <strong>der</strong> landesweiten<br />
Biotopkartierung, Stand: April 2007, kartiert: 1995) ermittelt wurden, wird lediglich ein<br />
Bereich durch die Planung berührt. Es handelt sich um den für den Naturschutz wertvollen<br />
Bereich im Vordeichsland südwestlich Dorum-Neufeld (Nr. 31 mit 75 ha), <strong>der</strong><br />
über die Abgrenzung des Nationalparks „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ in den Bereich<br />
für Erholungsnutzung hineinreicht. Hier ist die aktuelle naturschutzfachliche Wertigkeit<br />
des heute als zeitweilige PKW-Stellfläche (DN 10) genutzten Bereiches einer<br />
Strandgrasnelkenwiese zu überprüfen.<br />
Natura 2000 Gebiet<br />
Das im Vordeichsland vorhandene FFH- und Vogelschutzgebiet bzw. <strong>der</strong> Nationalpark<br />
Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer werden durch die Än<strong>der</strong>ungen bzw. Erweiterungen <strong>der</strong><br />
Ausweisung für Grünflächen/Campingplatz im Vordeichsland nicht überplant o<strong>der</strong> erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
FFH-Lebensraumtypen<br />
Bei <strong>der</strong> Neuausweisung bzw. Erweiterung von Grünflächen für die Erholungsnutzung im<br />
Vordeichsland von Dorum-Neufeld ist eine Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps<br />
„Salzwiese“ durch Erholungssuchende mittels <strong>der</strong> Erhaltung des vorhandenen Weidezaunes<br />
auszuschließen.<br />
Wertvolle Vogelbrut- und Vogelrastgebiete<br />
Entsprechend den Darstellungen „Wertvolle Vogelbrutgebiete“ und „Wertvolle Vogelrastgebiete“<br />
aus dem LRP 2000 (siehe auch Kap. 2.1.4) sind folgende Bereiche betroffen:<br />
Im Binnendeichland sind Randbereiche wertvoller Brutgebiete von fast ausschließlich<br />
kreisweiter (niedrigste Stufe) Bedeutung, mit <strong>der</strong> Ausnahme eines Randbereichs von<br />
landesweiter Bedeutung bei Midlum, betroffen.<br />
Die randlich betroffenen wertvollen Rastgebiete (LRP 2000) sind, mit <strong>der</strong> Ausnahme<br />
eines landesweit bedeutsamen Rastgebietes westlich von Dorum, überwiegend von<br />
nationaler Bedeutung.<br />
234
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Im Vordeichsland wird bei Dorum-Neufeld wertvolles Rastgebiet von internationaler Bedeutung,<br />
das gleichzeitig Brutgebiet von landesweiter Bedeutung ist, in seinem äußersten<br />
Randbereich durch die Erweiterung <strong>der</strong> Ausweisung für Grünfläche (DN 4) beeinträchtigt.<br />
Zusätzlich zu den Darstellungen aus dem LRP (<strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> Pläne aus <strong>der</strong> Fortschreibung)<br />
wurden die Darstellungen des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesbetriebes für<br />
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für wertvolle Bereiche für Gastvögel<br />
und für Brutvögel aus dem Bewertungszeitraum 1993 bis 2005 zur Beurteilung<br />
herangezogen (siehe Einzelflächenbewertung Kap.3.1). Auffallend ist in den Karten des<br />
NLWKN das Fehlen eines beson<strong>der</strong>s wertvollen Gast- o<strong>der</strong> Brutvogelgebietes westlich<br />
von Dorum (D1, D2 und D2A). Darüber hinaus wurde eine Brut- und Rastvogelerfassung<br />
(siehe Anlage) erstellt, um bereits in einer sehr frühen Planungsphase mögliche<br />
Konflikte zwischen Naturschutz und Siedlungserweiterung zu erkennen und zu vermeiden.<br />
Ganz allgemein werden nur solche Randbereiche <strong>der</strong> wertvollen Vogelrast- o<strong>der</strong> Vogelbrutgebiete<br />
durch die Neuausweisungen in Anspruch genommen, die durch ihren<br />
Kontakt zu bestehen<strong>der</strong> Bebauung und bestehenden Verkehrswegen geprägt und dadurch<br />
in ihrer Wertigkeit für die Brut- und Rastvögel durch die vorhandenen Störungseinflüsse<br />
bereits gemin<strong>der</strong>t sind.<br />
Beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzen- und Tierarten<br />
Die im Vordeichsland vorkommende beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzenart Strand-<br />
Grasnelke (Armeria maritima) wird innerhalb <strong>der</strong> landesweit bedeutsamen Biotopfläche<br />
durch Ausweitung <strong>der</strong> für die Erholung genutzten Bereiche möglicherweise in ihrer<br />
Ausbreitung eingeschränkt.<br />
Streng geschützte Tierarten<br />
Es werden bei den gewählten Standorten voraussichtlich keine Lebensräume <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden streng geschützten Tierarten Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />
Moorfrosch, Weißstorch und Großer Brachvogel populationsgefährdend beansprucht<br />
o<strong>der</strong> zerschnitten.<br />
Naturschutz- und landschaftsschutzwürdige Bereiche<br />
Naturschutzwürdige Bereiche werden von <strong>der</strong> Planung nicht berührt. Dem entgegen<br />
werden drei landschaftsschutzwürdige Bereiche durch die Planung betroffen. Es handelt<br />
sich um den Bereich „Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches“ (17,5 ha), <strong>der</strong> durch die<br />
geplante Wohnbaufläche M 18 (0,23 ha) beansprucht wird, „Grünland zwischen Dorum<br />
und Holßel“ (425 ha), das von <strong>der</strong> Planung gewerblicher Baufläche D 19 und Straßenverkehrsfläche<br />
D 21 (12,00 ha + 1,35 ha = 3,1 %) betroffen wird.<br />
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Mögliche Beeinträchtigung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Kompensationsflächen aus vorausgegangenen<br />
Verfahren) durch Baugebietsausweisungen o<strong>der</strong> Straßenplanungen sind<br />
nicht zu erwarten.<br />
Nordöstlich von Wremen wird die gewerbliche Baufläche (W 38) in ihrer Anordnung und<br />
Ausdehnung so dimensioniert, dass ausreichend Abstand (ca. 100 m) zu den für den<br />
Windpark Cappel-Neufeld geplanten Kompensationsflächen im Osten verbleibt, sodass<br />
ebenfalls keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />
235
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Kompensationsfläche aus <strong>der</strong> Flurbereinigung (Feuchtbiotop) östlich von Dorum<br />
wird innerhalb <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche (D 19) erhalten und durch entsprechende<br />
Maßnahmen gegenüber den angrenzenden gewerblichen Bauflächen gesichert bzw.<br />
geschützt.<br />
Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft östlich des Einmündungsbereichs <strong>der</strong> geplanten Straße werden beim<br />
Ausbau (Straßenplanung D 21) vor Beeinträchtigungen geschützt, sodass hier ebenfalls<br />
keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />
6.1.2 Boden<br />
Durch die ca. 125 ha neu ausgewiesenen Bau- und Verkehrsflächen werden, bei einem<br />
angenommenen Versiegelungsgrad von maximal 50 %, ca. 63 ha überbaut. Auf diesen<br />
Flächen kann <strong>der</strong> Boden seine natürlichen Funktionen wie Regler-, Speicher- und Filterfunktion<br />
nicht mehr erfüllen.<br />
Bei den beanspruchten Böden handelt es sich meistens um Typische Seemarsch o<strong>der</strong><br />
Haftnasse Seemarsch. Braunerde-Podsol und Nie<strong>der</strong>moor werden nur in geringem<br />
Umfang überbaut.<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind erheblich, da die zusätzliche Überbauung<br />
und Versiegelung zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> natürlichen Bodenfunktionen<br />
führt.<br />
6.1.3 Wasser<br />
Durch die geplanten Neuausweisungen wird die Überbauung und Versiegelung im Umfang<br />
von ca. 125 ha ermöglicht. Als Folge <strong>der</strong> Überbauung und Versiegelung ist eine<br />
Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung und ein verstärkter Oberflächenabfluss zu<br />
prognostizieren. Insgesamt kann eine Überbauung von ca. 63 ha (ausgehend von einem<br />
Versiegelungsgrad von 50%. Eingriffe in den Grundwasserhaushalt sind <strong>der</strong>zeit<br />
nicht zu prognostizieren. Grundwassernahe Standorte (Flurabstand unter 0,8 m) wie im<br />
Vordeichsland werden nur punktuell beansprucht.<br />
Das zurzeit bestehende bzw. neu geplante Trinkwasserschutzgebiet in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Midlum wird nicht in Anspruch genommen und somit nicht beeinträchtigt.<br />
Oberflächengewässer wie z. B. die Cappeler Wasserlöse und zahlreiche Grenzgräben<br />
werden stellenweise durch Straßenplanungen in Anspruch genommen o<strong>der</strong> durch<br />
Neuausweisungen von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen beeinträchtigt.<br />
Die gesamten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser beschränken sich auf eine<br />
geringe zusätzliche Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung durch Versiegelung und<br />
Überbauung von etwa 0,002 % <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong> Samtgemeinde.<br />
236
6.1.4 Klima und Luft<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die klimatische Situation in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wird durch die geplanten<br />
Flächennutzungsän<strong>der</strong>ungen nicht wesentlich verän<strong>der</strong>t. Kleinklimatisch gesehen ist<br />
durch die Neuausweisung von Bauflächen mit einer Zunahme des Klimatoptyps „Siedlungsklima“<br />
zu rechnen. Aufgrund des hohen Anteils an Freilandklima <strong>der</strong> Marsch mit<br />
Funktion für die Kaltluftentstehung und des windreichen Küstenklimas wird eine gute<br />
Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungsgebiete gewährleistet und die Auswirkungen für das Samtgemeindegebiet<br />
dürften marginal sein.<br />
6.1.5 Landschaft<br />
Auswirkungen auf die Landschaft <strong>einschließlich</strong> ihrer Eignung für die Erholung ergeben<br />
sich durch neue Bauflächen in Randlagen <strong>der</strong> Gemeinden und Siedlungsteilen. Die<br />
baulichen Erweiterungen stellen überwiegend Arrondierungen o<strong>der</strong> Erweiterungen bestehen<strong>der</strong><br />
Siedlungsflächen dar.<br />
Durch die geplanten Siedlungserweiterungen werden Freiflächen mit Funktion für die<br />
Erholung und die Erhaltung landwirtschaftlich geprägten Landschaftscharakters überplant.<br />
Darüber hinaus werden Hauptradwege <strong>einschließlich</strong> ausgewiesener Abkürzungen<br />
durch 9 neue Bauflächen (4 davon in Dorum-Neufeld) auf einer Länge von ca. 2,7 km<br />
tangiert.<br />
6.1.6 Kultur- und Sachgüter<br />
Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und die geplanten Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />
werden keine Kulturgüter direkt beansprucht o<strong>der</strong> beschädigt. Bei einzelnen<br />
Neuausweisungen (z. B. in Dorum) finden sich in den Bauflächen und auch randlich<br />
außerhalb <strong>der</strong> Bauflächen gelegene Bodendenkmale in Form von Wurten, die in<br />
<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in großer Zahl vorhanden sind.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Neuausweisung von Bauflächen und Verkehrsflächen werden landwirtschaftliche<br />
Flächen in einem Umfang von ca. 125 ha beansprucht, die somit zukünftig<br />
in ihrer Funktion als allgemeines Sachgut nicht mehr zur Verfügung stehen werden.<br />
Damit reduziert sich die landwirtschaftliche Fläche in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten.<br />
6.1.7 Menschen und menschliche Gesundheit<br />
Die 3 geplanten Gewerblichen Bauflächen die Lärm- und sonstige Immissionen verursachen<br />
können, befinden sich teilweise in <strong>der</strong> Nähe von Wohnbauflächen o<strong>der</strong> Gemischten<br />
Bauflächen und wirken sich daher möglicherweise negativ auf die Wohnbevölkerung<br />
aus.<br />
Mit <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Dorumer Ortsentlastungsstraße, die von <strong>der</strong> L 129 zur K 69<br />
führt, ist mit einer Verlagerung eines Teils des Straßenlärms an die Peripherie des Ortes<br />
und dadurch mit einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> dort vorhandenen und geplanten<br />
Wohnnutzung zu rechnen. Hier sind Untersuchungen erfor<strong>der</strong>lich; gegebenenfalls ist<br />
ein aktiver und nachrangig ein passiver Lärmschutz zu gewährleisten.<br />
237
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
7. Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen<br />
Verfahren bei <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die<br />
bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten sind<br />
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und<br />
allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des<br />
Flächennutzungsplanes angemessenerweise verlangt werden kann.<br />
Eine Beurteilung <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />
Schutzgüter wurde in Form einer Konfliktanalyse vollzogen. Hierbei konnten fast ausschließlich<br />
qualitative Aussagen zu möglichen umwelterheblichen Beeinträchtigungen<br />
getroffen werden. Detaillierte quantitative Beurteilungen <strong>der</strong> Beeinträchtigung für die<br />
einzelnen Schutzgüter waren nicht möglich. Da <strong>der</strong> Detaillierungsgrad auf <strong>der</strong> Ebene<br />
<strong>der</strong> Flächennutzungsplanung eher gering ist, können meist nur grundsätzliche Auswirkungsprognosen<br />
aufgezeigt werden.<br />
Im Rahmen des Umweltberichts wurde durch das Büro für Biologie und Umweltplanung<br />
(Dipl.- Dr. Tim Roßkamp) eine Brut- und Rastvogelerfassung 2009 erstellt (siehe Anlage).<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-Darstellungen auf die<br />
Fauna gründen auf den Auswertungen <strong>der</strong> Angaben aus dem Landschaftsrahmenplan<br />
und auf <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> für die Fauna wertvollen Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen (Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />
Umweltministerium) sowie auf Kenntnissen <strong>der</strong> Tierarten örtlicher Fachleute.<br />
8. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden im Samtgemeindegebiet<br />
verschiedene Flächen, die für die Ausweisung von Wohn- und gewerblichen Bauflächen<br />
sowie für Ferienhausgebiete in Frage kommen und den zusätzlich benötigten<br />
Bedarf für die nächsten 15 Jahre decken sollen, untersucht und bewertet. Mit dem Ergebnis,<br />
dass gegenüber dem „alten“ Flächennutzungsplan ca. 41 ha Wohnbauland,<br />
22 ha gewerbliche Baufläche (<strong>einschließlich</strong> Verkehrsflächen), 15 ha gemischte Baufläche<br />
sowie 45 ha Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient sowie Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete<br />
in den einzelnen Mitgliedsgemeinden nunmehr neu ausgewiesen werden.<br />
Planerischer Wille <strong>der</strong> Samtgemeinde war es, dass die neu ausgewiesenen Bauflächen<br />
eine möglichst geringe ökologische Wertigkeit aufweisen, möglichst an vorhandene<br />
Bauflächen anschließen und eine räumliche Nähe zu Gebieten mit vorhandener Infrastruktur<br />
und Arbeitsplätzen aufweisen bzw. über das ÖPNV-Netz hiermit verbunden<br />
sind. Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung sollten demzufolge in den<br />
Siedlungsschwerpunkten <strong>der</strong> Samtgemeinde, also insbeson<strong>der</strong>e in Dorum mit Dorum-<br />
Neufeld, Wremen und Midlum mit den dort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen,<br />
geschaffen werden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> eingegangenen Äußerungen im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligungsverfahren zeigte<br />
sich, dass einige <strong>der</strong> ausgewiesenen Flächen aufgrund gegenstehen<strong>der</strong> Belange nicht<br />
umsetzbar sind bzw. eine Reduzierung <strong>der</strong> neu ausgewiesenen Flächen erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
238
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Nach Abwägung aller Belange wurden daher im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfes<br />
die o.g. neu ausgewiesenen Bauflächen (in Absprache mit<br />
<strong>der</strong> Raumordnung des Landkreises Cuxhaven) gegenüber dem ersten Entwurf um<br />
54,80 ha, die gemischten Bauflächen um 7,2 ha und die gewerblichen Bauflächen um<br />
12,35 ha reduziert. Die o.g. neu ausgewiesenen Bauflächen entsprechen nunmehr<br />
dem von <strong>der</strong> Samtgemeinde prognostizierten Bedarf.<br />
9. Hinweise zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltüberwachung (Monitoring)<br />
Durch den Flächennutzungsplan werden Maßnahmen, die bei Durchführung erhebliche<br />
Umweltauswirkungen eintreten lassen, planerisch vorbereitet. Im Hinblick auf das Monitoring<br />
ergeben sich Umweltauswirkungen jedoch erst aus den rechtsverbindlichen, auf<br />
einen unmittelbaren Vollzug angelegten, Festsetzungen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung.<br />
Das Monitoring auf Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung ist daher unter Beachtung <strong>der</strong><br />
Regelung des §5 Abs. 1 zur regelmäßigen Überprüfung des Flächennutzungsplanes als<br />
dem „strategischen“ Bauleitplan zu verstehen (vgl. EAG Bau-Mustererlass <strong>der</strong> Fachkommission<br />
Städtebau, in: Schliepkorte Lfg 75, September 2004).<br />
Hinsichtlich des vorliegenden Flächennutzungsplanes wird die Samtgemeinde spätestens<br />
nach 15 Jahren prüfen, ob die Darstellung noch erfor<strong>der</strong>lich ist, sofern die Maßnahmen<br />
bis dahin nicht realisiert sind, o<strong>der</strong> sich an<strong>der</strong>e Fehlentwicklungen einstellen.<br />
Bei Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes werden die notwendigen Aussagen<br />
zu Überwachungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>licher Umweltschutzmaßnahmen, wie auch<br />
zur Durchführung <strong>der</strong> notwendigen Kompensationsmaßnahmen, in diesem Rahmen<br />
getroffen.<br />
10. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten hat durch den Aufstellungsbeschluss des Rates vom<br />
05.07.2005 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes veranlasst.<br />
Die nach § 2 Abs. 4 BauGB notwendige Umweltprüfung dient dazu, die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes zu ermitteln, zu<br />
beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung ist in <strong>der</strong> Abwägung zu<br />
berücksichtigen. Der Umweltbericht ist ein geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung zum Flächennutzungsplan.<br />
Schwerpunktmäßig betrachtet werden in diesem, die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen,<br />
die zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Umwelt<br />
führen können.<br />
Dies sind in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vor allem Neuausweisungen von Wohnbauflächen,<br />
Gewerblichen Bauflächen, Son<strong>der</strong>gebieten „Ferienhausgebiet“, Sonstigen<br />
Son<strong>der</strong>gebieten, Straßen und Parkplätzen.<br />
Die Samtgemeinde Land Wursten beabsichtigt in ihren 7 Mitgliedsgemeinden mit <strong>der</strong><br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine Neuausweisung von Bau- und Verkehrsflächen<br />
mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 125 ha.<br />
239
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Gleichzeitig werden rund 24 ha nicht mehr realisierbare Wohnbaufläche (<strong>einschließlich</strong><br />
Wochenendhausgebieten und Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete) gegenüber dem „alten“ Flächennutzungsplan<br />
zurückgenommen.<br />
Bei <strong>der</strong> Neuausweisung <strong>der</strong> Siedlungs- und Gewerbeflächen wurden angrenzend an<br />
bestehende Siedlungsstrukturen überwiegend konfliktarme und bedingt/mäßig konfliktarme<br />
Standorte gewählt. Hierbei ist das Schutzgut Boden am stärksten betroffen. Geschützte<br />
o<strong>der</strong> schutzwürdige Biotopstrukturen werden nicht beeinträchtigt.<br />
Die Standorte neuer Wohnbauflächen und Gewerbeflächen befinden sich überwiegend<br />
im baulichen Außenbereich. Hier handelt es sich überwiegend um intensiv genutzte<br />
landwirtschaftliche Flächen.<br />
Über die vorhandenen und noch zu erweiternden Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sowie auf den Eingriffsflächen<br />
selbst können die Eingriffe in den Naturhaushalt funktional adäquat kompensiert werden.<br />
Diese Begründung hat dem Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in seiner Sitzung am<br />
…………… zusammen mit <strong>der</strong> Planzeichnung (6 Blätter) zur Beschlussfassung vorgelegen.<br />
Dorum, den …………… .........................................................<br />
(Samtgemeindebürgermeister)<br />
240