Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
festgelegt, bei <strong>der</strong>en Einhaltung eine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen<br />
Organismus ausgeschlossen werden kann.<br />
Diese Grenzwerte werden beim Betrieb <strong>der</strong> v. g. Hochspannungsfreileitung eingehalten.<br />
2.4.4.6 Windenergie<br />
Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven - Än<strong>der</strong>ung<br />
und Ergänzung für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember<br />
2004, wurden <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten folgende Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung<br />
zugewiesen und darüber hinaus für jeden Standort eine Gesamtanlagenhöhe<br />
über Grund festgelegt:<br />
• Vorrangstandort Dorum-Sachsendingen (unter 100 m)<br />
• Vorrangstandort Midlum (nördlicher Teilbereich 55 m, südlicher Teilbereich<br />
unter 100 m)<br />
• Vorrangstandort Misselwarden (65 m)<br />
• Vorrangstandort Padingbüttel (60 m)<br />
• Vorrangstandort Wremen-Schottwarden (55 m)<br />
• Vorrangstandort Wremen-Grauwallkanal (unter 100 m)<br />
Die vorgenannten Standorte wurden bereits alle erschlossen. Innerhalb dieser 6 Windparkflächen<br />
wurden bisher insgesamt 129 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung<br />
von 80,44 MW errichtet.<br />
Der Vorrangstandort Midlum ist hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzungsdauer bis 2030 befristet, um<br />
einen eventuellen Abbau <strong>der</strong> Schwerminerallagerstätten auf lange Sicht nicht zu erschweren<br />
o<strong>der</strong> zu verhin<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wurde im Rahmen <strong>der</strong> v. g. Än<strong>der</strong>ung<br />
und Ergänzung des RROP <strong>der</strong> Windpark um eine Teilfläche reduziert (nördlicher Bereich).<br />
Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend angepasst. Die in diesem Bereich<br />
errichteten Windkraftanlagen genießen aber weiterhin bis zum o. a. Termin Bestandsschutz.<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm legt gleichzeitig als Ziel fest, dass die Errichtung<br />
von Windparks und von raumbedeutsamen Einzelanlagen außerhalb <strong>der</strong> Vorrangstandorte<br />
nicht zulässig ist.<br />
Es ist das erklärte Ziel <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, die Windenergieanlagen im<br />
Samtgemeindegebiet ebenfalls auf die v. g. Vorranggebiete zu konzentrieren, um einem<br />
„Wildwuchs“ und den damit verbundenen Störungen <strong>der</strong> natürlichen Eigenart <strong>der</strong><br />
Landschaft und des Landschaftsbildes vorzubeugen und den Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />
nicht zu beeinträchtigen.<br />
Neben den genannten Gründen ist zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> Samtgemeinde Land<br />
Wursten eine hohe überregionale Bedeutung für den Fremdenverkehr zukommt und<br />
daher ein intakter Landschaftsraum zu för<strong>der</strong>n und zu erhalten ist. Deshalb sollen außerhalb<br />
<strong>der</strong> dargestellten Son<strong>der</strong>bauflächen für Windenergieanlagen / Windparks keine<br />
weiteren Windenergieanlagen / Windparks als auch Einzelanlagen im Sinne des §35<br />
(1) Nr. 5. BauGB zugelassen (siehe Planzeichnung - textliche Darstellung) werden. Bestehende<br />
Anlagen sind nicht betroffen.<br />
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