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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Kompensationsfläche aus <strong>der</strong> Flurbereinigung (Feuchtbiotop) östlich von Dorum<br />

wird innerhalb <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche (D 19) erhalten und durch entsprechende<br />

Maßnahmen gegenüber den angrenzenden gewerblichen Bauflächen gesichert bzw.<br />

geschützt.<br />

Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft östlich des Einmündungsbereichs <strong>der</strong> geplanten Straße werden beim<br />

Ausbau (Straßenplanung D 21) vor Beeinträchtigungen geschützt, sodass hier ebenfalls<br />

keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

6.1.2 Boden<br />

Durch die ca. 125 ha neu ausgewiesenen Bau- und Verkehrsflächen werden, bei einem<br />

angenommenen Versiegelungsgrad von maximal 50 %, ca. 63 ha überbaut. Auf diesen<br />

Flächen kann <strong>der</strong> Boden seine natürlichen Funktionen wie Regler-, Speicher- und Filterfunktion<br />

nicht mehr erfüllen.<br />

Bei den beanspruchten Böden handelt es sich meistens um Typische Seemarsch o<strong>der</strong><br />

Haftnasse Seemarsch. Braunerde-Podsol und Nie<strong>der</strong>moor werden nur in geringem<br />

Umfang überbaut.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind erheblich, da die zusätzliche Überbauung<br />

und Versiegelung zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> natürlichen Bodenfunktionen<br />

führt.<br />

6.1.3 Wasser<br />

Durch die geplanten Neuausweisungen wird die Überbauung und Versiegelung im Umfang<br />

von ca. 125 ha ermöglicht. Als Folge <strong>der</strong> Überbauung und Versiegelung ist eine<br />

Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung und ein verstärkter Oberflächenabfluss zu<br />

prognostizieren. Insgesamt kann eine Überbauung von ca. 63 ha (ausgehend von einem<br />

Versiegelungsgrad von 50%. Eingriffe in den Grundwasserhaushalt sind <strong>der</strong>zeit<br />

nicht zu prognostizieren. Grundwassernahe Standorte (Flurabstand unter 0,8 m) wie im<br />

Vordeichsland werden nur punktuell beansprucht.<br />

Das zurzeit bestehende bzw. neu geplante Trinkwasserschutzgebiet in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Midlum wird nicht in Anspruch genommen und somit nicht beeinträchtigt.<br />

Oberflächengewässer wie z. B. die Cappeler Wasserlöse und zahlreiche Grenzgräben<br />

werden stellenweise durch Straßenplanungen in Anspruch genommen o<strong>der</strong> durch<br />

Neuausweisungen von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen beeinträchtigt.<br />

Die gesamten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser beschränken sich auf eine<br />

geringe zusätzliche Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung durch Versiegelung und<br />

Überbauung von etwa 0,002 % <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong> Samtgemeinde.<br />

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