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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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4.7 Gemeinde Wremen<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Wremen hat eine Flächengröße von 25,16 km² und hat mit Stand vom<br />

30.06.2010 1.970 Einwohner. Damit ist Wremen neben Dorum die zweitgrößte Gemeinde<br />

in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Das Nordseebad Wremen weist die typischen<br />

Kennzeichen eines alten Wurtendorfes auf, d. h. die historische, bauliche Entwicklung<br />

erfolgte um den Bereich <strong>der</strong> unter Denkmalschutz stehenden wuchtigen Tuffsteinkirche<br />

St. Willehadi, <strong>der</strong> ältesten im Wurster Land.<br />

In Abstimmung mit <strong>der</strong> Raumordnung ist die Ausweisung von 8,69 ha Wohnbauland<br />

raumverträglich. Unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven sieht <strong>der</strong> hier<br />

vorliegende Flächennutzungsplan eine Neuausweisung von Wohnbauflächen mit ca.<br />

5,03 ha vor.<br />

Zum einen befindet sich eine Fläche (Fläche 6) in <strong>der</strong> Ortslage südöstlich angrenzend<br />

an <strong>der</strong> Lantüner Wasserlöse. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,8 ha. Mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />

dieser Fläche wird <strong>der</strong> Ortskern <strong>der</strong> Gemeinde Wremen nachhaltig verdichtet<br />

und mit Anschluss an die Lantüner Wasserlöse abgerundet. Die Erschließung dieser<br />

Fläche erfolgt über die „Üterlüe Specken“.<br />

Des Weiteren erfolgt eine weitere Ausweisung einer Fläche (Fläche 5) mit einer Größe<br />

von ca. 3,23 ha nordöstlich <strong>der</strong> „Nor<strong>der</strong>steinstraße“, über die die Erschließung des Gebietes<br />

erfolgen wird. Unter Betrachtung <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> „Nor<strong>der</strong>steinstraße“<br />

wird die Abgrenzung <strong>der</strong> Bebauung für dieses Gebiet aufgegriffen und übertragen.<br />

Damit wird <strong>der</strong> Ortsrand <strong>der</strong> Gemeinde Wremen abgeschlossen. Nach Nordwesten<br />

wird die Fläche durch den Misselwardener Graben (Gewässer II. Ordnung) mit<br />

Anschluss an die an <strong>der</strong> „Üterlüe Specken“ vorhandene Bebauung abgegrenzt. Mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung dieser Fläche wird sich <strong>der</strong> Ortsrand aus städtebaulicher Sicht sinnvoll abrunden.<br />

Da für die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen eine konkrete Detailplanung noch<br />

nicht vorliegt, wurde auf die Ausweisung von Grünflächen und- zügen verzichtet. Diese<br />

werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und entsprechend<br />

festgesetzt. Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung die Bebauungsmöglichkeiten so gesteuert werden, dass gestalterische<br />

Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne des im Jahre 2003<br />

aufgestellten Dorferneuerungsplanes angemessen berücksichtigt werden.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Ausweisung von gewerblichen Bauflächen wurde mit <strong>der</strong> Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet am Wremer Specken“ im Jahr 1991 Gewerbeflächen<br />

mit einer Größe von insgesamt 3,05 ha geschaffen. Von diesen Flächen<br />

wurden 2,788 ha in <strong>der</strong> Zeit von 1994 bis 1996 verkauft und innerhalb von 8 Jahren<br />

bebaut. Die noch verfügbare Fläche von 2.618 m² liegt innerhalb eines eingeschränkten<br />

Gewerbegebiets, so dass dieses nicht für alle Gewerbebetriebe nutzbar ist. Weitere<br />

Gewerbeflächen stehen in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen nicht zur Verfügung, so dass interessierte<br />

Gewerbetreibende in an<strong>der</strong>e Ortschaften ausweichen.<br />

Insofern ist die Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen erfor<strong>der</strong>lich. Unter Zugrundelegung<br />

des Zeitraums <strong>der</strong> Bebauung <strong>der</strong> Grundstücke ergibt sich für die nächsten 15<br />

bis 20 Jahre ein Bedarf an 5,6 ha.<br />

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