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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Keine Wohnbauflächen direkt angrenzend,<br />

keine Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />

Die möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

Sichtbehin<strong>der</strong>ung und durch Lärm- und Geruchs-Emissionen,<br />

die von den gewerblichen<br />

Bauflächen ausgehen, stehen den Vorbelastungen<br />

durch die vorhandene Gewerbebebauung<br />

und <strong>der</strong> befahrenen Bahnlinie gegenüber<br />

und sind deshalb als keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Landwirtschaftliche Nutzung<br />

W 10<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />

Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong><br />

europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG). Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten<br />

Grundflächenzahl und <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen<br />

Gebäude.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Vogelrast- und Vogelbrutgebiete östlich <strong>der</strong><br />

trennenden Bahnlinie, ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Avifauna im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung zur sachgerechten Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Möglichst weitgehende Erhaltung <strong>der</strong> Marschgräben und Gestaltung eines Gewässerrandstreifens entlang<br />

des kleinen Kanals (Gewässer II. Ordnung) in einer Breite von 10 m (mindestens 5 m) mit einseitiger<br />

Anpflanzung von standorttypischen Gehölzen. Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am nördlichen<br />

Rand <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche durch Pflanzung einer Gehölzreihe heimischer Straucharten.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

W 10<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,0600 2,6 0,1560<br />

GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 2,7400 1,2 3,2880<br />

2,8100 3,4440<br />

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