Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />
GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />
160<br />
Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine<br />
Geländeauffüllung erfolgt wird sich <strong>der</strong><br />
Überflutungsbereich bei Sturmflut voraussichtlich<br />
nicht verän<strong>der</strong>n: keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Luft und Klima<br />
Küstenklima/Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Landschaft Vordeichland mit grundsätzlich hoher visu- Mit <strong>der</strong> Darstellung als „Grünfläche mit<br />
eller Empfindlichkeit des Landschaftsbildes, <strong>der</strong> Zweckbestimmung Grünstrand“<br />
die Bereiche im Süden haben sehr hohe wird keine wesentliche Verän<strong>der</strong>ung<br />
Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schön- <strong>der</strong> Gestalt <strong>der</strong> bisher auch für die<br />
heit von Natur und Landschaft, die vorhan- Freizeitnutzung eingenommenen Flädenen<br />
Einrichtungen für Erholungsnutzung chen verbunden sein. Da die Nutzung<br />
im Norden haben sehr geringe Bedeutung auch weiterhin nur in dem bisherigen<br />
Umfang stattfinden soll ist von keiner<br />
negativen Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />
auszugehen: keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
Kultur- und Bauliche Anlagen im Überschwemmungs- potenzielle Sachschäden werden durch<br />
Sachgüter gebiet<br />
entsprechende Vorkehrungen im Falle<br />
einer Sturmflutgefahr verhin<strong>der</strong>t: keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
Mensch Bedeutung für die Erholungsnutzung am Die Bedeutung für die Erholungsnut-<br />
Strand<br />
zung bleibt erhalten:<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Fortsetzung <strong>der</strong> bestehenden Nutzung als Badestrand und Hundestrand<br />
DN 9<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />
Vermeidung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (13,35 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />
zurückgenommen, um die Fläche <strong>der</strong> sich von dort aus nach Osten und Süden erstreckenden<br />
geschützten Salzwiesenareale (landesweit bedeutsamer Biotop) von jeglicher Freizeitnutzung frei<br />
zu halten. Die Erhaltung des Schutzstreifens, <strong>der</strong> Umzäunung und des Grabens entlang <strong>der</strong> östlichen<br />
Plangebietsgrenze sind erfor<strong>der</strong>lich um die angrenzenden, geschützten Salzwiesenareale vor Störungen<br />
aus dem angrenzenden Bereich mit Erholungsnutzung (Grünstrand) zu bewahren. Keinen weiteren<br />
Bau befestigter Erschließungswege und befestigter Stellflächen.<br />
Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong><br />
europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />
(§ 44 BNatSchG).