Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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4.5 Gemeinde Mulsum<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Gemeinde Mulsum hat eine Flächengröße von 8,43 km² und mit Stand vom<br />
30.06.2010 506 Einwohner. Die Ortschaft Mulsum liegt auf halbem Weg zwischen Dorum<br />
und Wremen, beidseitig <strong>der</strong> L 129 und ist ein typisches Marschendorf, gelegen auf<br />
zwei großen Dorfwurten.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum hat in den letzten Jahren, in Verbindung mit einer positiven<br />
Bevölkerungsentwicklung, eine rege Bautätigkeit stattgefunden. Der im Dezember 1999<br />
aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4 „Wierde“ mit 27 ausgewiesenen Baugrundstücken ist<br />
bereits bis auf 2 Baugrundstücke bebaut.<br />
Da weiterhin eine rege Nachfrage nach Wohnbauland besteht, hat sich die Samtgemeinde<br />
in Abstimmung mit <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum entschlossen, unmittelbar angrenzend<br />
an das v. g. Bebauungsplangebiet eine weitere Wohnbaufläche (ca. 1,9 ha) auszuweisen<br />
(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 4), um <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde anhaltenden<br />
Nachfrage nach baureifen Grundstücken, insbeson<strong>der</strong>e für junge Familien<br />
aus <strong>der</strong> Gemeinde / Samtgemeinde, für die nächsten 15 Jahre gerecht zu werden.<br />
Die Ausweisung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich wi<strong>der</strong>spricht nicht dem Anfang<br />
<strong>der</strong> 80er Jahre aufgestellten Dorferneuerungsplan Mulsum, <strong>der</strong> ein Beibehalten <strong>der</strong><br />
klaren Trennung zwischen den historischen Wurten um die Kirche und im Bereich<br />
Wierde empfiehlt. Dieser Empfehlung kann im Rahmen dieses Flächennutzungsplanes<br />
aus den o. g. Gründen nur durch eine Erweiterung des Bereiches Wierde nach Süden<br />
entsprochen werden. Das künftige Wohngebiet soll über die Straße „Zur Wierde“ erschlossen<br />
werden. Sie soll auf einer Länge von ca. 50 m bis zum Einmündungsbereich<br />
in die L 129 verkehrsgerecht ausgebaut und entsprechend an die L 129 angebunden<br />
werden. Aufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Wohnbaufläche ist mit Lärmimmissionen durch den<br />
Verkehr auf <strong>der</strong> L 129 zu rechnen. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sind<br />
daher entsprechende passive bzw. aktive Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und festzusetzen.<br />
Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />
Bauleitplanung, die Bebauungsmöglichkeiten in dem künftigen Baugebiet so gesteuert<br />
werden, dass gestalterische Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne <strong>der</strong><br />
Dorferneuerung angemessen berücksichtigt werden.<br />
Die nördlich von Mulsum vorhandene und gemäß §35(1) 6. BauGB errichtete<br />
Biogasanlage wurde im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes<br />
bauleitplanerisch abgesichert.<br />
Ferner ist anzumerken, dass aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Dorfwurten auf eine weitere<br />
Ausweisung im „Alten“ Flächennutzungsplan dargestellten ca. 1,87 ha große Wohnbaufläche<br />
(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 3) verzichtet wurde (jetzt Fläche für<br />
die Landwirtschaft). Mit dem Verzicht bleibt die historische Siedlungsstruktur mit Haupt-<br />
und Nebenwurt als das Ortsbild prägende Element für die Gemeinde Mulsum erhalten.<br />
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