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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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4.5 Gemeinde Mulsum<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Mulsum hat eine Flächengröße von 8,43 km² und mit Stand vom<br />

30.06.2010 506 Einwohner. Die Ortschaft Mulsum liegt auf halbem Weg zwischen Dorum<br />

und Wremen, beidseitig <strong>der</strong> L 129 und ist ein typisches Marschendorf, gelegen auf<br />

zwei großen Dorfwurten.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum hat in den letzten Jahren, in Verbindung mit einer positiven<br />

Bevölkerungsentwicklung, eine rege Bautätigkeit stattgefunden. Der im Dezember 1999<br />

aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4 „Wierde“ mit 27 ausgewiesenen Baugrundstücken ist<br />

bereits bis auf 2 Baugrundstücke bebaut.<br />

Da weiterhin eine rege Nachfrage nach Wohnbauland besteht, hat sich die Samtgemeinde<br />

in Abstimmung mit <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum entschlossen, unmittelbar angrenzend<br />

an das v. g. Bebauungsplangebiet eine weitere Wohnbaufläche (ca. 1,9 ha) auszuweisen<br />

(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 4), um <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde anhaltenden<br />

Nachfrage nach baureifen Grundstücken, insbeson<strong>der</strong>e für junge Familien<br />

aus <strong>der</strong> Gemeinde / Samtgemeinde, für die nächsten 15 Jahre gerecht zu werden.<br />

Die Ausweisung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich wi<strong>der</strong>spricht nicht dem Anfang<br />

<strong>der</strong> 80er Jahre aufgestellten Dorferneuerungsplan Mulsum, <strong>der</strong> ein Beibehalten <strong>der</strong><br />

klaren Trennung zwischen den historischen Wurten um die Kirche und im Bereich<br />

Wierde empfiehlt. Dieser Empfehlung kann im Rahmen dieses Flächennutzungsplanes<br />

aus den o. g. Gründen nur durch eine Erweiterung des Bereiches Wierde nach Süden<br />

entsprochen werden. Das künftige Wohngebiet soll über die Straße „Zur Wierde“ erschlossen<br />

werden. Sie soll auf einer Länge von ca. 50 m bis zum Einmündungsbereich<br />

in die L 129 verkehrsgerecht ausgebaut und entsprechend an die L 129 angebunden<br />

werden. Aufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Wohnbaufläche ist mit Lärmimmissionen durch den<br />

Verkehr auf <strong>der</strong> L 129 zu rechnen. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sind<br />

daher entsprechende passive bzw. aktive Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und festzusetzen.<br />

Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung, die Bebauungsmöglichkeiten in dem künftigen Baugebiet so gesteuert<br />

werden, dass gestalterische Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne <strong>der</strong><br />

Dorferneuerung angemessen berücksichtigt werden.<br />

Die nördlich von Mulsum vorhandene und gemäß §35(1) 6. BauGB errichtete<br />

Biogasanlage wurde im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes<br />

bauleitplanerisch abgesichert.<br />

Ferner ist anzumerken, dass aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Dorfwurten auf eine weitere<br />

Ausweisung im „Alten“ Flächennutzungsplan dargestellten ca. 1,87 ha große Wohnbaufläche<br />

(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 3) verzichtet wurde (jetzt Fläche für<br />

die Landwirtschaft). Mit dem Verzicht bleibt die historische Siedlungsstruktur mit Haupt-<br />

und Nebenwurt als das Ortsbild prägende Element für die Gemeinde Mulsum erhalten.<br />

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