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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Ortsdurchfahrten (OD) wurden entsprechend den Angaben des jeweiligen Straßenbaulastträgers<br />

nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />

Neben den v. g. klassifizierten Straßen wurden aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung<br />

im Samtgemeindestraßennetz als Hauptzufahrten zu den touristischen Einrichtungen in<br />

Wremen und Dorum-Neufeld, Verbindungsstraßen von Gemeinden o<strong>der</strong> entsprechend<br />

ihrer Nutzung als Ortsentlastungsstraßen folgende Straßen in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt:<br />

- Strandstraße in Wremen,<br />

- die Straße „Sieltrift“ in Dorum-Neufeld,<br />

- die Gemeindeverbindungsstraße von Mulsum über Padingbüttel zur K 68,<br />

- die geplante Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Dorum,<br />

- die westlich von Dorum geplante Ortsentlastungsstraße von <strong>der</strong> L 129 zur<br />

K 69, die bereits von <strong>der</strong> L 129 bis zum Themelner Weg fertiggestellt ist sowie<br />

- die Straße „Westerbüttel“ und im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Themelner Weg bis zur<br />

v. g. Ortsentlastungsstraße,<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Nie<strong>der</strong>sächsischem Straßengesetz (NStrG)<br />

vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. Nr. 39/1980) außerhalb <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten längs <strong>der</strong><br />

Landes- o<strong>der</strong> Kreisstraßen<br />

1. Hochbauten je<strong>der</strong> Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren<br />

Rand <strong>der</strong> für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />

2. bauliche Anlagen im Sinne <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Bauordnung (NBauO), die<br />

über Zufahrten unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />

nicht errichtet werden dürfen. Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Abgrabungen<br />

größeren Umfangs.<br />

Eine Ausnahme von diesem generellen Verbot ist nur möglich, wenn die Durchführung<br />

<strong>der</strong> Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die<br />

Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist o<strong>der</strong> wenn Gründe des Allgemeinwohls<br />

eine Abweichung erfor<strong>der</strong>n.<br />

Die Samtgemeinde verfügt aufgrund ihrer Bedeutung als Fremdenverkehrsregion über<br />

ein gut ausgebautes Radwan<strong>der</strong>wegenetz, das optimal ausgeschil<strong>der</strong>t ist.<br />

Über das Samtgemeindegebiet führen entlang des Weserdeiches drei überregionale<br />

Radfernwege, das sind <strong>der</strong> Nordseeküstenradweg, <strong>der</strong> Weser Radweg sowie <strong>der</strong> Radweg<br />

vom Teufelsmoor zum Wattenmeer.<br />

Darüber hinaus ist die Gemeinde Midlum an den Radfernweg „Mühlenstraße“ und „Alter<br />

Postweg“ sowie an den Elbe-Weser-Radweg angebunden.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaften werden Radwege entlang <strong>der</strong> klassifizierten Straßen in <strong>der</strong><br />

Regel beidseitig neben den Gehwegen auf einer Hochbordanlage geführt. In baulich<br />

beengten Verhältnissen sind Geh- und Radwege entsprechend schmal.<br />

Der weitere innerörtliche Radverkehr wird in <strong>der</strong> Regel über die Fahrbahnen geführt.<br />

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