Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
Die Ortsdurchfahrten (OD) wurden entsprechend den Angaben des jeweiligen Straßenbaulastträgers<br />
nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />
Neben den v. g. klassifizierten Straßen wurden aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung<br />
im Samtgemeindestraßennetz als Hauptzufahrten zu den touristischen Einrichtungen in<br />
Wremen und Dorum-Neufeld, Verbindungsstraßen von Gemeinden o<strong>der</strong> entsprechend<br />
ihrer Nutzung als Ortsentlastungsstraßen folgende Straßen in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt:<br />
- Strandstraße in Wremen,<br />
- die Straße „Sieltrift“ in Dorum-Neufeld,<br />
- die Gemeindeverbindungsstraße von Mulsum über Padingbüttel zur K 68,<br />
- die geplante Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Dorum,<br />
- die westlich von Dorum geplante Ortsentlastungsstraße von <strong>der</strong> L 129 zur<br />
K 69, die bereits von <strong>der</strong> L 129 bis zum Themelner Weg fertiggestellt ist sowie<br />
- die Straße „Westerbüttel“ und im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Themelner Weg bis zur<br />
v. g. Ortsentlastungsstraße,<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Nie<strong>der</strong>sächsischem Straßengesetz (NStrG)<br />
vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. Nr. 39/1980) außerhalb <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten längs <strong>der</strong><br />
Landes- o<strong>der</strong> Kreisstraßen<br />
1. Hochbauten je<strong>der</strong> Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren<br />
Rand <strong>der</strong> für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />
2. bauliche Anlagen im Sinne <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Bauordnung (NBauO), die<br />
über Zufahrten unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />
nicht errichtet werden dürfen. Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Abgrabungen<br />
größeren Umfangs.<br />
Eine Ausnahme von diesem generellen Verbot ist nur möglich, wenn die Durchführung<br />
<strong>der</strong> Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die<br />
Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist o<strong>der</strong> wenn Gründe des Allgemeinwohls<br />
eine Abweichung erfor<strong>der</strong>n.<br />
Die Samtgemeinde verfügt aufgrund ihrer Bedeutung als Fremdenverkehrsregion über<br />
ein gut ausgebautes Radwan<strong>der</strong>wegenetz, das optimal ausgeschil<strong>der</strong>t ist.<br />
Über das Samtgemeindegebiet führen entlang des Weserdeiches drei überregionale<br />
Radfernwege, das sind <strong>der</strong> Nordseeküstenradweg, <strong>der</strong> Weser Radweg sowie <strong>der</strong> Radweg<br />
vom Teufelsmoor zum Wattenmeer.<br />
Darüber hinaus ist die Gemeinde Midlum an den Radfernweg „Mühlenstraße“ und „Alter<br />
Postweg“ sowie an den Elbe-Weser-Radweg angebunden.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaften werden Radwege entlang <strong>der</strong> klassifizierten Straßen in <strong>der</strong><br />
Regel beidseitig neben den Gehwegen auf einer Hochbordanlage geführt. In baulich<br />
beengten Verhältnissen sind Geh- und Radwege entsprechend schmal.<br />
Der weitere innerörtliche Radverkehr wird in <strong>der</strong> Regel über die Fahrbahnen geführt.<br />
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