Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
In den Bereichen <strong>der</strong> Bebauungspläne Nr. 15B „Lührentrift“, Nr. 39 „Ferienhausgebiet<br />
südlich Sieltrift“ stehen auf einer Bruttofläche von ca. 3,8 ha ca. 96 Grundstücke noch<br />
zur Verfügung.<br />
Unter Berücksichtigung, dass die Bebauung von 244 Grundstücken in kürzester Zeit<br />
erfolgt ist (hauptsächlich in <strong>der</strong> Zeit von 1995 bis 2005) ist davon auszugehen, dass<br />
kurz- bis mittelfristig die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke ebenfalls einer<br />
Bebauung zugeführt werden. In den oben genannten Zeitraum wurden 22,9 ha Bauland<br />
für die Errichtung von Ferienhäusern in Anspruch genommen und entsprechend bebaut,<br />
so dass für die nächsten 15 Jahre mit einem zusätzlichen Bedarf von 34,35 ha<br />
(2,29 ha pro Jahr) zu rechnen ist. Abzüglich <strong>der</strong> noch vorhandenen 3,8 ha ergibt das<br />
einen prognostizierten Bedarf von 30,55 ha Bruttobaufläche für die Errichtung von Ferienhäusern.<br />
Nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung Land Wursten ist die Nachfrage zur Anmietung von<br />
einzelnen Ferienhäusern höher als von Ferienwohnungen.<br />
Der Samtgemeinde Land Wursten ist durchaus bewusst, dass <strong>der</strong> Bau von Ferienhäusern<br />
in den letzten 3 Jahren zurückgegangen ist. Dennoch ist sie <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />
es erfor<strong>der</strong>lich ist, die Voraussetzungen für entsprechende fremdenverkehrliche Einrichtungen<br />
zu schaffen. Vor allem auch unter dem Aspekt, dass wie unter 2.5 <strong>der</strong> Begründung<br />
dargelegt, ein stetiger Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen in <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Land Wursten zu verzeichnen ist. Seit dem Jahr 2001 liegt die <strong>Anzahl</strong><br />
<strong>der</strong> Übernachtungen deutlich über 1 Mio. Um einem weiteren Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und<br />
Übernachtungszahlen gerecht zu werden, bedarf es daher <strong>der</strong> Bereitstellung ausreichen<strong>der</strong><br />
Einrichtungen.<br />
Da die Samtgemeinde Land Wursten eine weitere Stärkung Dorums als Nordseebad<br />
betreibt, wurden daher ca. 25,18 ha „Ferienhausgebiet“ neu ausgewiesen, die den Bedarf<br />
für die nächsten 15-20 Jahre decken sollen. Mit <strong>der</strong> Unterschreitung des prognostizierten<br />
Bedarfs um ca. 5 ha wird dem <strong>der</strong>zeitigen Baurückgang Rechnung getragen.<br />
Es wurde die Verlängerung <strong>der</strong> Prädikatierung als Nordseebad beantragt, die jedoch<br />
nicht in Aussicht gestellt wurde. Daher wurde ein Antrag auf das Prädikat „Küstenbadeort“<br />
gestellt. Um die Voraussetzungen als „Küstenbadeort“ zu erfüllen, bedarf es <strong>der</strong><br />
Schaffung einer parkähnlichen Grünfläche im Bereich von Dorum-Neufeld. Aus diesem<br />
Grund wurde südwestlich <strong>der</strong> Zuwegung zu dem Leuchtturm Oberfeuer Eversand im<br />
Außendeich eine Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen. Die<br />
bisherige Ausweisung als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“ entfällt<br />
für diesen Bereich.<br />
Die vorhandenen Häuser und Außenanlagen <strong>der</strong> Ferienhausgebiete werden durch die<br />
unterschiedlichen Betreiber verwaltet. Hierzu gehören auch die Instandhaltung <strong>der</strong> Gebäude<br />
sowie die Pflege <strong>der</strong> Außenanlagen. Mithin erfolgt die Anpassung an mo<strong>der</strong>ne<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ferienhausgebiete. Dieses liegt im Interesse <strong>der</strong> Betreiber, um so<br />
ein attraktives Angebot an Ferienhäusern vorhalten zu können und eine entsprechende<br />
Auslastung zu erreichen. Maßnahmen, die die Gestaltung <strong>der</strong> älteren Ferienhausgebiete<br />
steuern, sind daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass bei den neu ausgewiesenen Baugebieten konkrete Planungsvorstellungen<br />
bzw. <strong>der</strong> Erschließung und <strong>der</strong> Zuordnung von Bau- und Grünflächen<br />
noch nicht bestehen, verzichtet die Samtgemeinde im Rahmen des hier vorlie-<br />
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