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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Im alten FNP als Grünfläche „Bolz- und<br />

Tennisplatz“ vorgesehen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Anlage eines Bolz- und Tennisplatzes<br />

166<br />

Für die Bevölkerung geht potenzielle<br />

Fläche für Erholungsnutzung verloren<br />

und Lärm und Abgase <strong>der</strong> an- und<br />

abfahrende PKW beeinträchtigen möglicherweise<br />

benachbarte Ferienhausgebiete;<br />

im Verhältnis zu den bereits<br />

bestehenden angrenzenden PKW-<br />

Stellflächen ist dies als keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung anzusehen<br />

DN 12<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen / Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Ausschluss von Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Biotops durch Einhaltung eines großzügigen<br />

Abstandes zum geplanten Parkplatz.<br />

Verwendung von durchlässigem o<strong>der</strong> teildurchlässigem Bodenbelag für die öffentliche Parkfläche.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand <strong>der</strong> öffentlichen Parkfläche durch<br />

die Anlage eines Grabens mit Schilfröhricht.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen für den Verlust von Grünland in Form von Lebensraum verbessernden<br />

Maßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />

Anzumerken ist, dass im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung <strong>der</strong> Biotop nach § 30 BNatSchG<br />

einer Überprüfung unterzogen und von dem § 67 BNatSchG (Befreiungen) gebrauch gemacht wird.<br />

DN 12<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

NRS 5.2.1 Schilf-Landröhricht 0,1040 2,6 0,2704<br />

GIM(m) 9.5.4<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

gemäht<br />

0,2960 1,2 0,3552<br />

0,4000 0,6256

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