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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

bis 20 Jahren aufgestellt wird, ist die zusätzliche Ausweisung von 12 ha gerechtfertigt,<br />

so dass für diesen Zeitraum ca. 18,5 ha zur Verfügung gestellt werden können und <strong>der</strong><br />

Bedarf langfristig gedeckt wird.<br />

Das bestehende Gewerbegebiet und die Erweiterungsflächen sind durch die Bahnlinie<br />

Bremerhaven-Cuxhaven deutlich von <strong>der</strong> geschlossenen Ortslage (mit Geschäftsbereichen,<br />

Wohnnutzung und Fremdenverkehrseinrichtungen) abgesetzt und durch diese<br />

Lage bei den vorherrschenden westsüdwestlichen Windlagen hinsichtlich <strong>der</strong> ggf. von<br />

einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionskonflikte (Lärm, Rauch etc.) optimal gelegen,<br />

so dass mit Einschränkungen / Auflagen für ansiedlungswillige Betriebe in diesem<br />

Bereich nicht zu rechnen ist.<br />

Gemäß <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung des RROP 2002 des Landkreises Cuxhaven<br />

liegt eine Teilfläche <strong>der</strong> neu ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen in einem „Vorsorgegebiet<br />

für Natur und Landschaft“. Die Samtgemeinde ist nach Abwägung aller Belange<br />

aber <strong>der</strong> Auffassung, dass die Ausweisung von zusätzlichen Gewerbeflächen in<br />

diesem Bereich aus den v. g. Gründen raumordnerisch und städtebaulich vertretbar<br />

bzw. sinnvoll ist (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Teil II, Ziffer 3.2.2 sowie<br />

Anlage Brut- und Rastvogelerfassung).<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Der Ortsteil Dorum-Neufeld ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 für den<br />

Landkreis Cuxhaven als Vorranggebiet für „Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />

durch die Bevölkerung“ und darüber hinaus als Standort mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />

„Erholung“ und „Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Dazu wird im RROP<br />

ausgeführt, dass „<strong>der</strong> Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im<br />

Landkreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und Landschaft zu erhalten<br />

und weiterzuentwickeln“ ist. „Um Nutzungskonflikte zu verringern, ist die Entwicklung<br />

des Fremdenverkehrs auf beson<strong>der</strong>s geeignete Gebiete zu konzentrieren.“ Mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung von zusätzlichen Ferienhausgebieten in Dorum-Neufeld wird dem RROP<br />

2002 des Landkreises Cuxhaven somit entsprochen.<br />

In dem Ortsteil Dorum-Neufeld wurden mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bebauungspläne<br />

Nr. 15A „Ferienzentrum am Dorumer Tief“<br />

VEP Nr. 15A/II „Ferienzentrum am Dorumer Tief“<br />

Nr. 15B „Lührentrift“<br />

Nr. 16 „Dorumer Neufeld“<br />

Nr. 16, 2. Än<strong>der</strong>ung „Dorumer Neufeld“<br />

Nr. 16, 3. Än<strong>der</strong>ung „Dorumer Neufeld“<br />

Nr. 39 „Ferienhausgebiet südlich Sieltrift“<br />

ca. 350 Grundstücke auf einer Bruttobaufläche von ca. 26,9 ha für die Errichtung von<br />

Ferienhäusern geschaffen. Innerhalb <strong>der</strong> Geltungsbereiche <strong>der</strong> Bebauungspläne Nr.<br />

15A „Ferienzentrum am Dorumer Tief“, Nr. 16 „Dorumer Neufeld inkl. <strong>der</strong> 2. und 3. Än<strong>der</strong>ung<br />

sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15A/II „Ferienzentrum am Dorumer<br />

Tief“ stehen keine Grundstücke mehr zur Verfügung.<br />

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