PROGRAMM Herbst 2008 Frühjahr 2009 - Kreisvolkshochschule ...
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ALLGEMEINE HINWEISE und TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />
Gebühren<br />
Mit der schriftlichen Anmeldung zur Veranstaltung entsteht zwischen der KVHS und dem/der Teilnehmer/in ein Vertrag, der zur<br />
Zahlung der Gebühr verpflichtet. Die Gebühr wird mit der Übersendung des Gebührenbescheides innerhalb von zwei Wochen<br />
fällig. Gebühren für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Vorträge werden von der KVHS in bar kassiert.<br />
Ermäßigung von Gebühren<br />
Kursteilnehmern und Kursteilnehmerinnen kann nach einem schriftlichen Antrag und nach Vorlage der entsprechenden<br />
Nachweise eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 % gewährt werden.<br />
Ermäßigungsberechtigt sind:<br />
a) ALG -Empfänger/innen<br />
b) Schüler/innen<br />
c) Studenten/innen<br />
d) Auszubildende<br />
e) Teilnehmer/innen am FÖJ/FSJ<br />
f) Zivildienstleistende<br />
Von der Gebührenermäßigung ausgenommen sind Exkursionen, Studienfahrten, Sprachreisen, langfristig berufsbildende<br />
Maßnahmen, Schulabschlusskurse, ESF-Kurse sowie Kurse und Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmergebühr weniger als<br />
30,00 Euro beträgt.<br />
Anträge auf Gebührenermäßigung sind bis zur 1. Kursveranstaltung zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Gemäß § 2 der Gebührensatzung der KVHS werden zusätzlich zu den Kursgebühren folgende Gebühren erhoben:<br />
Einschreibgebühr 1,50 EUR<br />
Teilnahmebescheinigung<br />
(insbesondere für Kurse aus den<br />
Bereichen Arbeit/Beruf sowie<br />
Sprachen) 2,00 EUR