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Gestaltungssatzung ist fast fertig gestaltet<br />

Am 18.07.1978 wurden die örtlichen Bauvorschriften<br />

zum Bau und über die Gestaltung baulicher Anla-<br />

gen und Werbeanlagen vom Rat der Stadt beschlos-<br />

sen und haben seitdem Bestand, der bestenfalls in<br />

Teilen modifi ziert wurde. Nun, d. h. nach nunmehr<br />

über 30 Jahren, steht eine Novellierung an: einheitlicher,<br />

schlüssiger und übersichtlicher soll sie<br />

werden. Der Geltungsbereich der neuen Satzung<br />

bzw. Bauvorschriften reicht in Nord-Süd-Richtung<br />

vom Liebesgrund bis zur Wallstraße, in Ost-West-<br />

Richtung von der Schießgrabenstraße bis zum<br />

Schnellenberger Weg. Hinzu kommen extern das<br />

Kloster Lüne und das Pumpenhaus über dem „Glückauf-Brunnen“<br />

der Saline. Der jetzt vorliegende Entwurf<br />

durchläuft dasselbe Verfahren wie bei der Auf-<br />

lüneburg aktuell � quadrat 03 / 2010<br />

stellung eines Bebauungsplans. Dazu gehört auch,<br />

dass Bürger und Träger öffentlicher Belange in den<br />

nächsten Monaten im Bauamt Einblick in die neuen<br />

Gestaltungsrichtlinien nehmen und Einwände bzw.<br />

Änderungswünsche vortragen können.<br />

Erste Stimmen, z.B. von Heiko Meyer aus dem Vorstand<br />

des Lüneburger City Managements (LCM):<br />

„Der Entwurf wurde sehr positiv aufgenommen, weil<br />

vieles sehr klar und umfangreich dargestellt ist.“<br />

Die Vielzahl der Punkte lässt jedoch vermuten, dass<br />

in einigen Arbeitskreisen, z.B. aus Gastronomie,<br />

Handel und Hausbesitzern, noch einiges präzisiert<br />

bzw. gelockert werden soll. Unklar ist auch, in welchem<br />

Umfang bereits bestehende Gestaltungslösungen<br />

Bestandsschutz genießen werden. (jr)<br />

Neue Gestaltungsrichtlinien: Wichtig für Händler, Hausbesitzer und Gastronomen<br />

§ Die Farbgebung für Markisen oder Sonnen-<br />

schirme soll einheitlicher werden. Die Verwal-<br />

tung schreibt dafür Weiß, Elfenbein, Natur<br />

oder Dunkelgrün vor. Als Stoffe kommen Se-<br />

geltuch, Leinen oder vergleichbares Gewebe<br />

in Frage. <strong>Quadrat</strong>ische Schirme solle auf 3 x<br />

3 m begrenzt werden, runde Schirme sollen<br />

einen Durchmesser von 3,50 m nicht über-<br />

schreiten. Werbeaufdrucke aller Art sind auf<br />

Schirmen unzulässig. Ausnahmen sind nur<br />

dann zulässig, wenn sich die Farbgebung der<br />

Fassade dem Umfeld unterordnet.<br />

§ Markisen sollen auf städtischen Flächen nur<br />

noch zwei Meter in den Luftraum ragen, ihre<br />

Farbgebung soll mit der des jeweiligen Gebäudes<br />

korrespondieren. Ähnliches gilt für die Außenbestuhlung.<br />

Es empfi ehlt sich daher, künf-<br />

tig auch neue Tische und Stühle vorher mit<br />

städtischen Vertretern abzusprechen.<br />

§ Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie<br />

können als Ausnahme auf Nebengebäuden nur<br />

noch dann zugelassen werden, wenn sie von<br />

öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind<br />

und von ihnen keine Beeinträchtigung der<br />

Dachlandschaft ausgeht. Schwarze Sonnen-<br />

kollektoren auf roten Ziegeldächern werden<br />

als Fremdkörper empfunden. „Wer in regene-<br />

rative Energien investieren will“, so Stadtbau-<br />

rätin Heike Gundermann, „könne dies in Bürgersolaranlagen<br />

tun.“<br />

§ Größere als 6-pfannige Dachfl ächenfenster<br />

sind nur dann zulässig, wenn sie von der öf-<br />

fentlichen Verkehrsfl äche aus nicht gesehen<br />

werden können. Die Farbigkeit der Rahmen<br />

soll der Dachfl äche entsprechen bzw. dieser an-<br />

geglichen sein.<br />

§ Die Beleuchtungen von Fassaden als Werbe-<br />

mittel soll eingedämmt werden. Eine regellose<br />

bunte Anstrahlung stört die Wirkung der mit-<br />

telalterlichen Altstadt. Auch hierzu sind im<br />

Vorfeld klärende Gespräche zu empfehlen.<br />

Schaufenster dürfen in Zukunft nur noch ma-<br />

ximal 3 Meter breit sein. Hier wird sicher über<br />

eine Art Bestandsschutz noch geredet werden<br />

müssen.<br />

§ Das neu Regelwerk mit seinen 20 Paragraphen<br />

können wir hier nicht in seiner Gänze vorstellen.<br />

In jedem Fall empfi ehlt sich, dass man vor<br />

Umbau, Neubau oder Neuanschaffung vorher<br />

Kontakt zum Bauamt bzw. zum Bereich Denkmalpfl<br />

ege aufnimmt. Einzelfallentscheidungen<br />

bleiben auch in Zukunft möglich. In keinem<br />

Fall soll es um Restriktionen an sich gehen.<br />

Die neue Gestaltungssatzung soll vielmehr die<br />

Attraktion Lüneburgs erhalten, verbessern und<br />

vorläufi g festschreiben. (jr)

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