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Gestaltungssatzung ist fast fertig gestaltet<br />
Am 18.07.1978 wurden die örtlichen Bauvorschriften<br />
zum Bau und über die Gestaltung baulicher Anla-<br />
gen und Werbeanlagen vom Rat der Stadt beschlos-<br />
sen und haben seitdem Bestand, der bestenfalls in<br />
Teilen modifi ziert wurde. Nun, d. h. nach nunmehr<br />
über 30 Jahren, steht eine Novellierung an: einheitlicher,<br />
schlüssiger und übersichtlicher soll sie<br />
werden. Der Geltungsbereich der neuen Satzung<br />
bzw. Bauvorschriften reicht in Nord-Süd-Richtung<br />
vom Liebesgrund bis zur Wallstraße, in Ost-West-<br />
Richtung von der Schießgrabenstraße bis zum<br />
Schnellenberger Weg. Hinzu kommen extern das<br />
Kloster Lüne und das Pumpenhaus über dem „Glückauf-Brunnen“<br />
der Saline. Der jetzt vorliegende Entwurf<br />
durchläuft dasselbe Verfahren wie bei der Auf-<br />
lüneburg aktuell � quadrat 03 / 2010<br />
stellung eines Bebauungsplans. Dazu gehört auch,<br />
dass Bürger und Träger öffentlicher Belange in den<br />
nächsten Monaten im Bauamt Einblick in die neuen<br />
Gestaltungsrichtlinien nehmen und Einwände bzw.<br />
Änderungswünsche vortragen können.<br />
Erste Stimmen, z.B. von Heiko Meyer aus dem Vorstand<br />
des Lüneburger City Managements (LCM):<br />
„Der Entwurf wurde sehr positiv aufgenommen, weil<br />
vieles sehr klar und umfangreich dargestellt ist.“<br />
Die Vielzahl der Punkte lässt jedoch vermuten, dass<br />
in einigen Arbeitskreisen, z.B. aus Gastronomie,<br />
Handel und Hausbesitzern, noch einiges präzisiert<br />
bzw. gelockert werden soll. Unklar ist auch, in welchem<br />
Umfang bereits bestehende Gestaltungslösungen<br />
Bestandsschutz genießen werden. (jr)<br />
Neue Gestaltungsrichtlinien: Wichtig für Händler, Hausbesitzer und Gastronomen<br />
§ Die Farbgebung für Markisen oder Sonnen-<br />
schirme soll einheitlicher werden. Die Verwal-<br />
tung schreibt dafür Weiß, Elfenbein, Natur<br />
oder Dunkelgrün vor. Als Stoffe kommen Se-<br />
geltuch, Leinen oder vergleichbares Gewebe<br />
in Frage. <strong>Quadrat</strong>ische Schirme solle auf 3 x<br />
3 m begrenzt werden, runde Schirme sollen<br />
einen Durchmesser von 3,50 m nicht über-<br />
schreiten. Werbeaufdrucke aller Art sind auf<br />
Schirmen unzulässig. Ausnahmen sind nur<br />
dann zulässig, wenn sich die Farbgebung der<br />
Fassade dem Umfeld unterordnet.<br />
§ Markisen sollen auf städtischen Flächen nur<br />
noch zwei Meter in den Luftraum ragen, ihre<br />
Farbgebung soll mit der des jeweiligen Gebäudes<br />
korrespondieren. Ähnliches gilt für die Außenbestuhlung.<br />
Es empfi ehlt sich daher, künf-<br />
tig auch neue Tische und Stühle vorher mit<br />
städtischen Vertretern abzusprechen.<br />
§ Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie<br />
können als Ausnahme auf Nebengebäuden nur<br />
noch dann zugelassen werden, wenn sie von<br />
öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind<br />
und von ihnen keine Beeinträchtigung der<br />
Dachlandschaft ausgeht. Schwarze Sonnen-<br />
kollektoren auf roten Ziegeldächern werden<br />
als Fremdkörper empfunden. „Wer in regene-<br />
rative Energien investieren will“, so Stadtbau-<br />
rätin Heike Gundermann, „könne dies in Bürgersolaranlagen<br />
tun.“<br />
§ Größere als 6-pfannige Dachfl ächenfenster<br />
sind nur dann zulässig, wenn sie von der öf-<br />
fentlichen Verkehrsfl äche aus nicht gesehen<br />
werden können. Die Farbigkeit der Rahmen<br />
soll der Dachfl äche entsprechen bzw. dieser an-<br />
geglichen sein.<br />
§ Die Beleuchtungen von Fassaden als Werbe-<br />
mittel soll eingedämmt werden. Eine regellose<br />
bunte Anstrahlung stört die Wirkung der mit-<br />
telalterlichen Altstadt. Auch hierzu sind im<br />
Vorfeld klärende Gespräche zu empfehlen.<br />
Schaufenster dürfen in Zukunft nur noch ma-<br />
ximal 3 Meter breit sein. Hier wird sicher über<br />
eine Art Bestandsschutz noch geredet werden<br />
müssen.<br />
§ Das neu Regelwerk mit seinen 20 Paragraphen<br />
können wir hier nicht in seiner Gänze vorstellen.<br />
In jedem Fall empfi ehlt sich, dass man vor<br />
Umbau, Neubau oder Neuanschaffung vorher<br />
Kontakt zum Bauamt bzw. zum Bereich Denkmalpfl<br />
ege aufnimmt. Einzelfallentscheidungen<br />
bleiben auch in Zukunft möglich. In keinem<br />
Fall soll es um Restriktionen an sich gehen.<br />
Die neue Gestaltungssatzung soll vielmehr die<br />
Attraktion Lüneburgs erhalten, verbessern und<br />
vorläufi g festschreiben. (jr)