We 2007/2008 2 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock
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• Definition<br />
Lokale Vitalreaktionen<br />
– Auftreten von Einzelverletzungen nach umschriebener äußerer<br />
Einwirkung.<br />
• Problem<br />
– Anforderungen an die Funktion des Kreislaufes - gegenüber den<br />
allgemeinen Vitalreaktion - reduziert. Sichere Abgrenzungen von<br />
prämortalen und frühen postmortalen Befunden häufig unmöglich.<br />
• Zelluläre entzündliche Reaktionen<br />
– Hoher Beweiszeitwert bei Emigration in Gewebe<br />
– Fehlende Entzündungsreaktionen (Beispiel: areaktive Läsion im<br />
Nervensystem) sprechen nicht gegen eine vitale Enstehung von<br />
Verletzungen<br />
<strong>We</strong> <strong>2007</strong>/<strong>2008</strong> 4