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We 2007/2008 2 - Institut für Rechtsmedizin - Universität Rostock

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• Definition<br />

Lokale Vitalreaktionen<br />

– Auftreten von Einzelverletzungen nach umschriebener äußerer<br />

Einwirkung.<br />

• Problem<br />

– Anforderungen an die Funktion des Kreislaufes - gegenüber den<br />

allgemeinen Vitalreaktion - reduziert. Sichere Abgrenzungen von<br />

prämortalen und frühen postmortalen Befunden häufig unmöglich.<br />

• Zelluläre entzündliche Reaktionen<br />

– Hoher Beweiszeitwert bei Emigration in Gewebe<br />

– Fehlende Entzündungsreaktionen (Beispiel: areaktive Läsion im<br />

Nervensystem) sprechen nicht gegen eine vitale Enstehung von<br />

Verletzungen<br />

<strong>We</strong> <strong>2007</strong>/<strong>2008</strong> 4

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