Niederschrift - in der Gemeinde Heiden
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Ratssitzung 13.09.2005 Seite - 6 -<br />
In <strong>der</strong> Abwägung überwiegen die geme<strong>in</strong>dlichen Belange e<strong>in</strong>er auf e<strong>in</strong><br />
konfliktfreies Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> von Wohnen und Gewerbe ausgerichteten<br />
geordneten städtebaulichen Entwicklung gegenüber den Belangen, die aus<br />
den gegenwärtig zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet (z.B.<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben aller<br />
Art) ableitbar s<strong>in</strong>d. Dabei wird den Belangen <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft<br />
dadurch nachgekommen, dass die Standortsicherung e<strong>in</strong>iger Gewerbe<br />
betrieben werden soll sowie nutzbare Bauflächen erweitert werden sollen.<br />
Unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Ergebnisse aus <strong>der</strong> Verträglichkeitsuntersuchung<br />
geplanter E<strong>in</strong>zelhandels-(erweiterungs)vorhaben des Büros Junker und<br />
Kruse - Stadtforschung / Planung -, Dortmund, aus Mai 2005 ist<br />
festzustellen, dass durch die vorhandene Ausstattung des Ortskerns mit<br />
frequenzbr<strong>in</strong>genden zentrenrelevanten E<strong>in</strong>zelhandelsnutzungen, für <strong>Heiden</strong><br />
mit dem als Kundenmagnet wirkenden Lebensmittelhandel <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
Aldi und Plus-Markt, von dem die an<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>zelhandelsnutzungen im<br />
Ortskern partizipieren, <strong>der</strong> Ortskern e<strong>in</strong>e neue städtebauliche Konzeption<br />
zur E<strong>in</strong>zelhandelsnahversorgung am Rand <strong>der</strong> Ortslage noch verkraftet. In<br />
<strong>der</strong> Abwägung überwiegen die Belange <strong>der</strong> Standortsicherung des<br />
örtlichen Handels und <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft am Rand <strong>der</strong> Ortslage<br />
<strong>in</strong>sofern, dass die Belange, zentrenrelevante E<strong>in</strong>zelhandelsnutzungen<br />
präventiv alle<strong>in</strong> auf den Ortskern zu beschränken, um Verödung,<br />
Kaufkraftabzug, Leerstände etc. zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, zurücktreten.<br />
Des Weiteren wird auf den Erläuterungsbericht zur Planän<strong>der</strong>ung<br />
verwiesen.<br />
Was die Belange des Umweltschutzes und mögliche Konsequenzen aus<br />
e<strong>in</strong>er Umweltprüfung mit Umweltbericht angeht, werden diese <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
nachfolgenden Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung behandelt.<br />
Die Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch wurde von <strong>der</strong> Stabsstelle Planung des Kreises Borken<br />
durchgeführt.<br />
Zu den e<strong>in</strong>gegangenen Stellungnahmen folgen<strong>der</strong> Träger öffentlicher<br />
Belange s<strong>in</strong>d Beschlüsse herbeizuführen:<br />
1. Bezirksregierung Münster vom 22.07.2005<br />
2. IHK Nord-Westfalen vom 23.08.05<br />
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden we<strong>der</strong> Bedenken noch<br />
Anregungen vorgebracht bzw. mitgeteilt, dass öffentliche Belange nicht<br />
berührt werden:<br />
Stadt Borken<br />
Stadt Dorsten<br />
Kreis Borken<br />
Staatliches Umweltamt Herten