Bau und Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen
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Verb<strong>und</strong>sicherheitsglas mit Kennzeichnung<br />
Verfügt das Glas nicht über die bruchsicheren<br />
Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko<br />
minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche<br />
erschwert wird durch:<br />
� mindestens 1 m hohe Umwehrungen, die<br />
mindestens 20 cm vor der Verglasung angebracht<br />
sein müssen<br />
� die Aufstellung <strong>von</strong> Schränken <strong>und</strong> Vitrinen<br />
mit Glaseinsätzen in Fachnebenräumen, die<br />
nicht <strong>von</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern betreten<br />
werden können bzw. dürfen<br />
� die Schaffung <strong>von</strong> bepflanzten Schutzzonen<br />
� Fensterbrüstungen, die mindestens 80 cm<br />
hoch sind, <strong>und</strong> Fensterbänke, die mindestens<br />
20 cm tief sind. Man kann daher nicht einfach<br />
die Tiefe der Fensterbank auf z.B. 30 cm<br />
erhöhen, um dann die Höhe der Fensterbrüstung<br />
auf 70 cm abzusenken.<br />
Zwar gilt die Forderung, bruchsicheres Glas einzubauen<br />
bzw. den Zugang zu erschweren, nur für<br />
Flächen bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 2 m. Glas, das sich<br />
oberhalb dieser Höhe befindet, sollte ebenfalls<br />
Sicherheitseigenschaften aufweisen. Eine entsprechende<br />
Verpflichtung besteht zwar gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nicht. Allerdings ist eine alternative<br />
Sicherung <strong>von</strong> Glasflächen, die oberhalb <strong>von</strong> allgemeinen<br />
Verkehrsflächen liegen (z.B. über Eingangsbereichen<br />
oder über Pausenflächen), kaum<br />
möglich.