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Bau und Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen

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28<br />

2.9 Beleuchtung/Belichtung (UVV „<strong>Schulen</strong>“ §§ 12, 13 [4])<br />

Ganz wesentlich zur Unfallvermeidung trägt eine<br />

ausreichende <strong>und</strong> vor allem gleichmäßige Ausleuchtung<br />

aller Verkehrswege <strong>und</strong> sonstiger Aufenthaltsbereiche<br />

bei. Dies bedeutet, dass in allen<br />

Bereichen künstliche Beleuchtung einzuplanen<br />

ist, die mindestens den Anforderungen der DIN<br />

5035 Teile 1-7 „Beleuchtung mit künstlichem<br />

Licht ...“ entspricht. Die wichtigsten Werte sind in<br />

der folgenden Übersicht aufgeführt.<br />

Art des Innenraums bzw. der Tätigkeit Nennbeleuchtungsstärke (lx)<br />

Verkehrswege in Gebäuden 50<br />

Treppen in Gebäuden 100<br />

Büroräume <strong>und</strong> Klassenräume 500<br />

Werkräume für Holz <strong>und</strong> Metall 300<br />

Maschinenräume im Werkbereich 500<br />

Lehrküchen 500<br />

Speiseräume 200<br />

Räume für Textilbe- <strong>und</strong> -verarbeitung 300<br />

Wasch- <strong>und</strong> Umkleideräume 100<br />

Toilettenräume 100<br />

Sanitätsräume 500<br />

Einsatz <strong>von</strong> Bildschirmen, Informatikräume 500<br />

Tabelle Nennbeleuchtungsstärken<br />

Künstliche Beleuchtung ist jedoch nicht nur<br />

dort vorzusehen, an denen eine natürliche Beleuchtung<br />

fehlt oder nicht ausreicht. Vielmehr<br />

sind alle Bereiche künstlich zu beleuchten, weil<br />

die Praxis zeigt, dass in den Wintermonaten die<br />

natürliche Beleuchtung in keinem Gebäudeteil<br />

ausreichend ist.<br />

Wird die künstliche Beleuchtung nicht zentral<br />

geschaltet, z.B. durch den Hausmeister, muss<br />

sichergestellt sein, dass Lichtschalter in allen<br />

Räumen, Fluren <strong>und</strong> sonstigen Gebäudeteilen<br />

leicht zugänglich <strong>und</strong> deutlich erkennbar in der<br />

Nähe <strong>von</strong> Zu- <strong>und</strong> Ausgängen sowie ggf. an weiteren<br />

Stellen vorhanden sind. Leicht erkennbar

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