Bau und Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen
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36<br />
3.4 Haltestellenbereiche (UVV „<strong>Schulen</strong>“ § 16; GUV 16.3 Ziffer 4.1.3)<br />
Haltestellenbereiche<br />
Haltestellenbereiche für Schulbusse sind nach<br />
Möglichkeit deutlich getrennt <strong>von</strong> der Pausenhoffläche<br />
einzurichten. Sie sind zudem so anzulegen,<br />
dass Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler nach dem Aussteigen<br />
<strong>und</strong> vor dem Einsteigen keine Straße<br />
überqueren müssen.<br />
Schulbushaltestelle<br />
Bei der Gestaltung ist auch darauf zu achten, dass<br />
der Wartebereich ausreichend groß dimensioniert<br />
ist. Als ausreichend gilt eine Fläche <strong>von</strong> 0,5 m 2 je<br />
wartende Schülerin bzw. wartenden Schüler.<br />
Abtrennung des Pausenhofs <strong>von</strong> der Haltestelle