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Bau und Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen

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36<br />

3.4 Haltestellenbereiche (UVV „<strong>Schulen</strong>“ § 16; GUV 16.3 Ziffer 4.1.3)<br />

Haltestellenbereiche<br />

Haltestellenbereiche für Schulbusse sind nach<br />

Möglichkeit deutlich getrennt <strong>von</strong> der Pausenhoffläche<br />

einzurichten. Sie sind zudem so anzulegen,<br />

dass Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler nach dem Aussteigen<br />

<strong>und</strong> vor dem Einsteigen keine Straße<br />

überqueren müssen.<br />

Schulbushaltestelle<br />

Bei der Gestaltung ist auch darauf zu achten, dass<br />

der Wartebereich ausreichend groß dimensioniert<br />

ist. Als ausreichend gilt eine Fläche <strong>von</strong> 0,5 m 2 je<br />

wartende Schülerin bzw. wartenden Schüler.<br />

Abtrennung des Pausenhofs <strong>von</strong> der Haltestelle

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