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Bau und Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen

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Zugangssicherung Geländer Zugangssicherung Bepflanzung<br />

Eingebaute Verglasungen oder lichtdurchlässige<br />

Wände müssen gekennzeichnet sein, sofern ihre<br />

raumtrennende Wirkung aufgr<strong>und</strong> der baulichen<br />

oder einrichtungstechnischen Gestaltung nicht<br />

deutlich wahrgenommen werden kann. Zur baulichen<br />

oder einrichtungstechnischen Gestaltung<br />

gehören, z.B. die Verwendung <strong>von</strong> farbigem Glas<br />

bzw. gedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen<br />

sowie die Verwendung <strong>von</strong> Dekorationen.<br />

Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe<br />

erfolgen. Dies kann z.B. durch Einätzungen im<br />

Glas oder farbige Aufkleber in entsprechender<br />

Höhe geschehen. Die Formulierung „in augenfälliger<br />

Höhe“ <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Maße<br />

sind nicht in der UVV oder der DIN 58125 festgelegt.<br />

Das Gleiche gilt auch für die Mindestgröße<br />

einer derartigen Kennzeichnung. Bezugspunkt<br />

sollte immer die Nutzergruppe sein. In einer<br />

Gr<strong>und</strong>schule z.B. ist wegen der Körperlänge der<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler eine Kennzeichnung in<br />

einer Höhe <strong>von</strong> etwa 1,10-1,20 m sinnvoll. Da<br />

aber auch Erwachsene in der Schule arbeiten <strong>und</strong><br />

anwesend sind, ist eine weitere Kennzeichnung in<br />

einer Höhe <strong>von</strong> etwa 1,70 m erforderlich.<br />

Türen, deren Flächen zu mehr als der Hälfte aus<br />

bruchsicherem <strong>und</strong> durchsichtigem Werkstoff<br />

bestehen, müssen auf beiden Seiten in etwa 1 m<br />

Höhe eine über die Türbreite verlaufende Handleiste<br />

haben. Ein lichtdurchlässiger Werkstoff gilt<br />

als bruchsicher, wenn bei Stoß- <strong>und</strong> Biegebeanspruchung<br />

keine scharfkantigen oder spitzen Teile<br />

herausfallen (vgl. auch Arbeitsstätten-Richtlinie<br />

ASR 8/4 „Lichtdurchlässige Wände“, Ziffer 1.2<br />

<strong>und</strong> 1.3). Bruchsichere Werkstoffe sind Glas mit<br />

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