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Niederschrift 1. Sitzung vom 07.07.2009 - VG Riechheimer Berg

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§ 12 (1) Hauptsatzung<br />

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 25,00 Euro sowie ein<br />

<strong>Sitzung</strong>sgeld von 15,00 Euro.<br />

3. Änderung:<br />

§ 12 (2) Hauptsatzung<br />

Die Pauschalentschädigungen werden auf 10,00 Euro festgesetzt.<br />

4. Änderung:<br />

§ 12 (5) Hauptsatzung<br />

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den <strong>Sitzung</strong>en und die<br />

Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie<br />

erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß gesonderter Satzung.<br />

5. Änderung:<br />

§ 12 (6) Hauptsatzung<br />

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende<br />

monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />

des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />

des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />

Abstimmungsergebnis: 13-Ja<br />

0-Nein<br />

0-Enthaltungen<br />

7. Wahl des Beigeordneten des Bürgermeisters gemäß § 32, Abs. 4 ThürKO<br />

Es erfolgt eine geheime Wahl mit folgendem Ergebnis:<br />

9 Stimmen für Herr Dr. Jürgen Schulz<br />

4 Stimmen für Herr RA Martin Schmidt<br />

Gemeinderatsmitglied Herr Dr. Jürgen Schulz nimmt die Wahl an.<br />

8. Beschlussfassung über die Bestellung von zwei Mitgliedern und deren Stellvertreter für die<br />

Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48,<br />

Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgende Mitglieder für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

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