BGI 5100.pdf - arbeitssicherheit.de
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<strong>BGI</strong> 5100<br />
2.1.2 Hautmittel<br />
20<br />
Unter diesem Oberbegriff wer<strong>de</strong>n verstan<strong>de</strong>n:<br />
– Hautschutzmittel,<br />
– Hautreinigungsmittel,<br />
– Hautpflegemittel.<br />
Bei <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n schädigen<strong>de</strong>n Stoffen han<strong>de</strong>lt es sich um<br />
nicht wassermischbare Arbeitsstoffe. Einige Berufsgenossenschaften<br />
und Hersteller von Hautpflegemitteln haben, abhängig von <strong>de</strong>r<br />
Wirkung einzelner schädigen<strong>de</strong>r Stoffe, inhaltlich und farblich unterschiedliche<br />
Hautschutzpläne erarbeitet. Der in Bild 6 dargestellte<br />
gelbe Hautschutzplan nennt eine Auswahl geeigneter Hautschutzmittel,<br />
Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel zur Anwendung<br />
bei Kontakt zu nicht wassermischbaren Arbeitsstoffen.<br />
Grundsätzlich sollte neben <strong>de</strong>m passen<strong>de</strong>n Hautschutzmittel eine<br />
möglichst schonen<strong>de</strong> Hautreinigung sowie nach <strong>de</strong>r Arbeit eine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Versorgung <strong>de</strong>r Haut insbeson<strong>de</strong>re mit Fett und<br />
Feuchtigkeit angestrebt wer<strong>de</strong>n. Die möglichst konsequente Anwendung<br />
geeigneter Hautschutzmittel o<strong>de</strong>r Schutzhandschuhe vermin<strong>de</strong>rt<br />
bzw. verhin<strong>de</strong>rt die Verschmutzung <strong>de</strong>r Haut und erlaubt<br />
dadurch die Verwendung schonen<strong>de</strong>rer Hautreinigungsmittel.