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BGI 5100.pdf - arbeitssicherheit.de

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<strong>BGI</strong> 5100<br />

2.1.2 Hautmittel<br />

20<br />

Unter diesem Oberbegriff wer<strong>de</strong>n verstan<strong>de</strong>n:<br />

– Hautschutzmittel,<br />

– Hautreinigungsmittel,<br />

– Hautpflegemittel.<br />

Bei <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n schädigen<strong>de</strong>n Stoffen han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

nicht wassermischbare Arbeitsstoffe. Einige Berufsgenossenschaften<br />

und Hersteller von Hautpflegemitteln haben, abhängig von <strong>de</strong>r<br />

Wirkung einzelner schädigen<strong>de</strong>r Stoffe, inhaltlich und farblich unterschiedliche<br />

Hautschutzpläne erarbeitet. Der in Bild 6 dargestellte<br />

gelbe Hautschutzplan nennt eine Auswahl geeigneter Hautschutzmittel,<br />

Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel zur Anwendung<br />

bei Kontakt zu nicht wassermischbaren Arbeitsstoffen.<br />

Grundsätzlich sollte neben <strong>de</strong>m passen<strong>de</strong>n Hautschutzmittel eine<br />

möglichst schonen<strong>de</strong> Hautreinigung sowie nach <strong>de</strong>r Arbeit eine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Versorgung <strong>de</strong>r Haut insbeson<strong>de</strong>re mit Fett und<br />

Feuchtigkeit angestrebt wer<strong>de</strong>n. Die möglichst konsequente Anwendung<br />

geeigneter Hautschutzmittel o<strong>de</strong>r Schutzhandschuhe vermin<strong>de</strong>rt<br />

bzw. verhin<strong>de</strong>rt die Verschmutzung <strong>de</strong>r Haut und erlaubt<br />

dadurch die Verwendung schonen<strong>de</strong>rer Hautreinigungsmittel.

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