BGI 5100.pdf - arbeitssicherheit.de
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<strong>BGI</strong> 5100<br />
30<br />
Wer<strong>de</strong>n Rohrleitungen im Rahmen <strong>de</strong>r Instandhaltungsarbeiten neu<br />
verlegt, sind diese ausreichend mittels Rohrklemmen zu befestigen.<br />
Bewährt haben sich folgen<strong>de</strong> Abstän<strong>de</strong>:<br />
Leitungsaußendurchmesser Befestigungsabstand<br />
bis 10 mm 1 m<br />
über 10 mm bis 25 mm 1,5 m<br />
über 25 mm bis 50 mm 2,0 m<br />
über 50 mm 3,0 m<br />
Dabei ist darauf zu achten, dass die Rohrleitung nicht beschädigt<br />
wird, z.B. ist ein Befestigen durch Schweißen unzulässig. An Rohrleitungen<br />
dürfen keine an<strong>de</strong>ren Bauteile befestigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bild 10: Fachgerechte Befestigung von Rohrleitungen mit Rohrschellen<br />
Das Biegen <strong>de</strong>r Rohrbögen hat unter Beachtung <strong>de</strong>r Angaben zu<br />
Biegeradien auf entsprechen<strong>de</strong>n Vorrichtungen, z.B. Rohrbiegemaschine,<br />
zu erfolgen. Die Rohre dürfen beim Biegen nicht geknickt