Rassismus hat viele Gesichter. Rassismus hat viele ... - Pro Asyl
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Einwanderung<br />
und <strong>Asyl</strong><br />
Anmerkungen zur<br />
aktuellen Debatte<br />
Günter Burkhardt<br />
Entscheidungen des Bundesamtes 2000<br />
Insgesamt: 105.502 <strong>Asyl</strong>anträge<br />
abgelehnt:<br />
61.840 (58,62%)<br />
Quelle: BAFl; Grafik: PRO ASYL<br />
anerkannt:<br />
3.128 (2,96%)<br />
Analyse und Information<br />
Im Sommer dieses Jahres wird die<br />
Zuwanderungskommission ihre Ergebnisse<br />
der Öffentlichkeit vorstellen.<br />
Es ist offen, ob es noch in dieser<br />
Legislaturperiode zu einer gesetzlichen<br />
Regelung der Einwanderung kommen<br />
wird. Denn bereits im September 2002<br />
ist Bundestagswahl, die Zeit für parlamentarische<br />
Beratungen kurz. Viele Anzeichen<br />
sprechen dafür, dass der Themenbereich<br />
Einwanderung und <strong>Asyl</strong> zu<br />
einem Wahlkampfthema werden könnte.<br />
Schließlich kann die Regierungskoalition<br />
auf Erfolge bei der Arbeitsmarktpolitik<br />
verweisen, große Reformprojekte<br />
wie die Steuerreform sind verabschiedet<br />
und beginnen zu greifen und nicht zuletzt:<br />
Mit einem Wahlkampf gegen Fremde<br />
in Deutschland lassen sich Stimmen<br />
mobilisieren. Dies <strong>hat</strong> die Landtagswahl<br />
in Hessen (1999) gezeigt.<br />
Doch CDU und CSU stehen vor einem<br />
Dilemma: Jahrelang wurde gegenüber<br />
der Wählerschaft wider besseres Wissen<br />
die Parole vertreten »Deutschland ist<br />
kein Einwanderungsland«. Nun drängen<br />
die Arbeitgeber auf eine geregelte Einwanderung<br />
und gegen die Interessen der<br />
Wirtschaft kann die CDU/CSU auf Dauer<br />
nicht erfolgreich Politik gestalten.<br />
Also probiert sie sich im Spagat: ja zur<br />
Einwanderung – nein zum <strong>Asyl</strong>. Zwar<br />
wird die Forderung nach einer Umwandlung<br />
des <strong>Asyl</strong>-Grundrechts in eine institutionelle<br />
Garantie, was einer faktischen<br />
Abschaffung gleichkäme, zurückgestellt.<br />
Gleichwohl gibt es immer wieder neue<br />
Vorschläge zur Einschränkung des <strong>Asyl</strong>rechts.<br />
Klassische Argumentationsmus-<br />
Abschiebeschutz<br />
(§ 51 Abs. 1 AuslG):<br />
8.318 (7,88%)<br />
Abschiebehindernis<br />
(§ 53 AuslG):<br />
1.597 (1,51%)<br />
sonstwie erledigt:<br />
30.619 (29,02%)<br />
4<br />
ter der 80er Jahre wie das Gerede vom<br />
Missbrauch des <strong>Asyl</strong>rechts werden unverändert<br />
neu aufgelegt – so als habe es<br />
1993 keine Grundgesetzänderung gegeben.<br />
Mehr denn je ist es erforderlich, sich<br />
die Zahlen und Fakten vor Augen zu<br />
führen.<br />
Zahlen und Fakten<br />
Im Jahr 2000 waren die Hauptherkunftsländer<br />
der <strong>Asyl</strong>suchenden<br />
Irak, Bundesrepublik Jugoslawien,<br />
Türkei, Afghanistan und Iran. All dies<br />
sind Länder, in denen es zu gravierenden<br />
Menschenrechtsverletzungen kommt.<br />
Das Bundesamt für die Anerkennung<br />
ausländischer Flüchtlinge erkannte 3 %<br />
aller Antragsteller als asylberechtigt<br />
nach Artikel 16 des Grundgesetzes an,<br />
den Flüchtlingsstatus der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
gemäß § 51 Abs. 1 Ausländergesetz<br />
erhielten 7,9 %, Abschiebungsschutz<br />
nach § 53 Ausländergesetz<br />
erhielten durch das Bundesamt rund<br />
1,5 %.<br />
Insgesamt erkennt also bereits das Bundesamt<br />
12,4 % aller Antragsteller als<br />
schutzwürdig an. Rechnet man noch all<br />
die Fälle der so genannten formellen<br />
Entscheidungen heraus, in denen es<br />
überhaupt nicht zu einer Entscheidung<br />
kam, weil die Flüchtlinge den <strong>Asyl</strong>antrag<br />
zurückzogen, weitergewandert sind<br />
oder das Bundesamt die Durchführung<br />
eines Folgeverfahrens verweigerte – sich<br />
die Fälle also anderweitig erledigt haben,<br />
errechnet sich eine Schutzquote von<br />
17,4 %. Hinzu kommen all diejenigen,<br />
die erst vor Gericht zu ihrem Recht kommen.<br />
Überdies erhalten <strong>viele</strong> Flüchtlinge<br />
aus Kriegs- und Krisengebieten keinen<br />
Flüchtlingsstatus nach Artikel 16a<br />
Grundgesetz oder der GFK. Denn Krieg<br />
und Bürgerkrieg reichen nicht aus, um<br />
als politisch verfolgt anerkannt zu werden.<br />
Gleichwohl werden <strong>viele</strong> nicht abgeschoben.<br />
Die Ausländerbeauftragte<br />
der Bundesregierung <strong>hat</strong> in einer überzeugenden<br />
Analyse unter dem Titel<br />
»Wider die Mythen im deutschen <strong>Asyl</strong>recht«<br />
nachgewiesen, dass in den letzten<br />
fünf Jahren fast 50% aller <strong>Asyl</strong>suchenden<br />
Schutz erhalten haben, wenn auch<br />
zum Teil auf bedenklich niedrigem<br />
Niveau (nachzulesen im Internet unter