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Rassismus hat viele Gesichter. Rassismus hat viele ... - Pro Asyl

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Einwanderung<br />

und <strong>Asyl</strong><br />

Anmerkungen zur<br />

aktuellen Debatte<br />

Günter Burkhardt<br />

Entscheidungen des Bundesamtes 2000<br />

Insgesamt: 105.502 <strong>Asyl</strong>anträge<br />

abgelehnt:<br />

61.840 (58,62%)<br />

Quelle: BAFl; Grafik: PRO ASYL<br />

anerkannt:<br />

3.128 (2,96%)<br />

Analyse und Information<br />

Im Sommer dieses Jahres wird die<br />

Zuwanderungskommission ihre Ergebnisse<br />

der Öffentlichkeit vorstellen.<br />

Es ist offen, ob es noch in dieser<br />

Legislaturperiode zu einer gesetzlichen<br />

Regelung der Einwanderung kommen<br />

wird. Denn bereits im September 2002<br />

ist Bundestagswahl, die Zeit für parlamentarische<br />

Beratungen kurz. Viele Anzeichen<br />

sprechen dafür, dass der Themenbereich<br />

Einwanderung und <strong>Asyl</strong> zu<br />

einem Wahlkampfthema werden könnte.<br />

Schließlich kann die Regierungskoalition<br />

auf Erfolge bei der Arbeitsmarktpolitik<br />

verweisen, große Reformprojekte<br />

wie die Steuerreform sind verabschiedet<br />

und beginnen zu greifen und nicht zuletzt:<br />

Mit einem Wahlkampf gegen Fremde<br />

in Deutschland lassen sich Stimmen<br />

mobilisieren. Dies <strong>hat</strong> die Landtagswahl<br />

in Hessen (1999) gezeigt.<br />

Doch CDU und CSU stehen vor einem<br />

Dilemma: Jahrelang wurde gegenüber<br />

der Wählerschaft wider besseres Wissen<br />

die Parole vertreten »Deutschland ist<br />

kein Einwanderungsland«. Nun drängen<br />

die Arbeitgeber auf eine geregelte Einwanderung<br />

und gegen die Interessen der<br />

Wirtschaft kann die CDU/CSU auf Dauer<br />

nicht erfolgreich Politik gestalten.<br />

Also probiert sie sich im Spagat: ja zur<br />

Einwanderung – nein zum <strong>Asyl</strong>. Zwar<br />

wird die Forderung nach einer Umwandlung<br />

des <strong>Asyl</strong>-Grundrechts in eine institutionelle<br />

Garantie, was einer faktischen<br />

Abschaffung gleichkäme, zurückgestellt.<br />

Gleichwohl gibt es immer wieder neue<br />

Vorschläge zur Einschränkung des <strong>Asyl</strong>rechts.<br />

Klassische Argumentationsmus-<br />

Abschiebeschutz<br />

(§ 51 Abs. 1 AuslG):<br />

8.318 (7,88%)<br />

Abschiebehindernis<br />

(§ 53 AuslG):<br />

1.597 (1,51%)<br />

sonstwie erledigt:<br />

30.619 (29,02%)<br />

4<br />

ter der 80er Jahre wie das Gerede vom<br />

Missbrauch des <strong>Asyl</strong>rechts werden unverändert<br />

neu aufgelegt – so als habe es<br />

1993 keine Grundgesetzänderung gegeben.<br />

Mehr denn je ist es erforderlich, sich<br />

die Zahlen und Fakten vor Augen zu<br />

führen.<br />

Zahlen und Fakten<br />

Im Jahr 2000 waren die Hauptherkunftsländer<br />

der <strong>Asyl</strong>suchenden<br />

Irak, Bundesrepublik Jugoslawien,<br />

Türkei, Afghanistan und Iran. All dies<br />

sind Länder, in denen es zu gravierenden<br />

Menschenrechtsverletzungen kommt.<br />

Das Bundesamt für die Anerkennung<br />

ausländischer Flüchtlinge erkannte 3 %<br />

aller Antragsteller als asylberechtigt<br />

nach Artikel 16 des Grundgesetzes an,<br />

den Flüchtlingsstatus der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

gemäß § 51 Abs. 1 Ausländergesetz<br />

erhielten 7,9 %, Abschiebungsschutz<br />

nach § 53 Ausländergesetz<br />

erhielten durch das Bundesamt rund<br />

1,5 %.<br />

Insgesamt erkennt also bereits das Bundesamt<br />

12,4 % aller Antragsteller als<br />

schutzwürdig an. Rechnet man noch all<br />

die Fälle der so genannten formellen<br />

Entscheidungen heraus, in denen es<br />

überhaupt nicht zu einer Entscheidung<br />

kam, weil die Flüchtlinge den <strong>Asyl</strong>antrag<br />

zurückzogen, weitergewandert sind<br />

oder das Bundesamt die Durchführung<br />

eines Folgeverfahrens verweigerte – sich<br />

die Fälle also anderweitig erledigt haben,<br />

errechnet sich eine Schutzquote von<br />

17,4 %. Hinzu kommen all diejenigen,<br />

die erst vor Gericht zu ihrem Recht kommen.<br />

Überdies erhalten <strong>viele</strong> Flüchtlinge<br />

aus Kriegs- und Krisengebieten keinen<br />

Flüchtlingsstatus nach Artikel 16a<br />

Grundgesetz oder der GFK. Denn Krieg<br />

und Bürgerkrieg reichen nicht aus, um<br />

als politisch verfolgt anerkannt zu werden.<br />

Gleichwohl werden <strong>viele</strong> nicht abgeschoben.<br />

Die Ausländerbeauftragte<br />

der Bundesregierung <strong>hat</strong> in einer überzeugenden<br />

Analyse unter dem Titel<br />

»Wider die Mythen im deutschen <strong>Asyl</strong>recht«<br />

nachgewiesen, dass in den letzten<br />

fünf Jahren fast 50% aller <strong>Asyl</strong>suchenden<br />

Schutz erhalten haben, wenn auch<br />

zum Teil auf bedenklich niedrigem<br />

Niveau (nachzulesen im Internet unter

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