EILDIENST 9/2011 Aus dem Inhalt - Landkreistag NRW
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nachhaltedialoge, die bei sich ändernden<br />
Rahmenbedingungen die wechselseitige<br />
Bereitschaft zur Nachsteuerung und zur Zielanpassung<br />
erfordern.<br />
Der Start des Zielvereinbarungsprozesses ist<br />
gelungen. Nach intensiven Verhandlungen<br />
konnte zwischen <strong>dem</strong> Kreis Düren und <strong>dem</strong><br />
MAIS <strong>NRW</strong> eine sehr differenzierte Zielvereinbarung<br />
geschlossen werden, die bei Interesse<br />
zur Verfügung gestellt wird. Sowohl der<br />
zugelassene kommunale Träger Kreis Düren<br />
wie auch das Land Nordrhein-Westfalen<br />
haben sich im Rahmen dieser Vereinbarung<br />
verpflichtet, ihre zur Verfügung stehenden<br />
Kompetenzen dafür einzusetzen, dass die<br />
Warum diese intensive Beteiligung der<br />
Kommunen an der Zielsteuerung? Der<br />
Kreis Borken hat seine 17 Städte und Gemeinden<br />
seit Beginn der optionalen Trägerschaft<br />
im Jahr 2005 eng in die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben als Optionskreis eingebunden.<br />
So bieten die Ortsbehörden unter <strong>dem</strong> Dach<br />
des Jobcenters vor Ort alle kundenbezogenen<br />
Leistungen an – dabei haben sie einen<br />
großen Spielraum. Dieses Vorgehen bietet<br />
Chancen wie auch Risiken. Neben den<br />
zahlreichen entscheidenden Vorteilen, die<br />
mit der dezentralen Aufgabenwahrnehmung<br />
im Delegationsmodell verbunden sind, bringt<br />
die Delegation für den Kreis auch eine besondere<br />
Situation in Bezug auf die Steuerung<br />
und die Herstellung einheitlicher Aufgabenwahrnehmung<br />
mit sich. Daher sieht<br />
es der Kreis Borken als ständige Aufgabe<br />
an, die bewährte Aufgabenwahrnehmung<br />
im Delegationsmodell zielgerichtet fortzuentwickeln.<br />
Erfolge der einzelnen<br />
Jobcenter werden sichtbar<br />
Unter Federführung des Kreises hat man in<br />
enger Kooperation mit den Städten und<br />
Gemeinden das Konzept zur Zielsteuerung<br />
erarbeitet. Kernpunkt ist ein dauerhafter kreis-<br />
Schwerpunkt: Kommunen für Arbeit<br />
zu den jeweiligen Zielen vereinbarten tendenziellen<br />
Zielaussagen erreicht werden.<br />
Der Wert einer solchen Verpflichtung des<br />
Landes mag im Zusammenhang mit der Ankündigung<br />
des MAIS <strong>NRW</strong> deutlich werden,<br />
in Kenntnis der Entscheidung des Landessozialgerichts<br />
(LSG) <strong>NRW</strong> vom 16. Mai<br />
<strong>2011</strong>, vorerst (bis zum Vorliegen der Revisionsentscheidung)<br />
die Größe der angemessenen<br />
Wohnfläche in seiner Arbeitshilfe zu<br />
den Kosten der Unterkunft und Heizung<br />
nach § 22 SGB II nicht anzuheben (vgl. LKT<br />
<strong>NRW</strong> Rundschreiben Nr. 605/11 vom<br />
05.08.<strong>2011</strong>). Jede andere Entscheidung des<br />
Landes hätte dazu geführt, dass das unter<br />
interner Benchmarkingprozess, an <strong>dem</strong> sich<br />
alle 17 örtlichen Jobcenter beteiligen. Im<br />
Quervergleich werden so Unterschiede in der<br />
Aufgabenwahrnehmung aufgedeckt, analysiert<br />
und Folgerungen für die zukünftige<br />
Aufgabenerfüllung gezogen. Vor <strong>dem</strong> Hintergrund<br />
der strukturellen und organisatori-<br />
wechselseitiger Verpflichtung vereinbarte<br />
Ziel einer Verringerung der Leistungen für<br />
Unterkunft und Heizung nicht nur nicht erreichbar<br />
gewesen, sondern das Gegenteil,<br />
nämlich ein deutlicher Kostenschub, eingetreten<br />
wäre.<br />
Es kommt nun darauf an, den positiv begonnen<br />
Zielvereinbarungsprozess über die<br />
Zielnachhaltedialoge im Jahr <strong>2011</strong> und in<br />
den künftigen Jahren genau so positiv und<br />
erfolgreich fortzuführen.<br />
<strong>EILDIENST</strong> LKT <strong>NRW</strong><br />
Nr. 9/September <strong>2011</strong> 50.22.00<br />
Jobcenter im Kreis Borken –<br />
Vertrauen zahlt sich aus,<br />
Zielsteuerungsprozess<br />
schafft Erfolge<br />
Von Dr. Ansgar Hörster,<br />
Kreisdirektor und Sozialdezernent<br />
und Michael Weitzell, Jobcenter, Kreis Borken<br />
Das durch den Bund im Wege der jüngsten Reformen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) etablierte Zielsteuerungssystem für die<br />
Optionskommunen (vgl. §§ 48a, 48b SGB II) trifft das Jobcenter im Kreis Borken nicht unvorbereitet. Bereits Mitte 2009 initiierte der<br />
Kreis Borken in Abstimmung mit seinen 17 kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Prozess zur Einführung und Umsetzung<br />
einer Zielsteuerung. Dabei steht die abgestimmte Optimierung von Ergebnissen, Strukturen und Prozessen im Zentrum der Bemühungen.<br />
Das Benchmarking erfolgt anhand ausgewählter<br />
Kennzahlen. Diese umfassen unter<br />
anderem die Bereiche Eingliederung, Leistungsgewährung<br />
und Personal. Die kreisinternen<br />
Kennzahlen wurden zwischenzeitlich<br />
zum Teil den bundesweiten Indikatoren<br />
der SGB II-Träger angeglichen.<br />
schen Gegebenheiten in den örtlichen ört rt r lichen Jobcen Die Leistungsstärke des Kreises Borken als<br />
tern wurden drei separate Vergleichsgruppen zugelassener kommunaler Träger kann so-<br />
eingerichtet.<br />
mit bis auf die Gemeindeebene herab aus-<br />
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