EILDIENST 9/2011 Aus dem Inhalt - Landkreistag NRW
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Die Lenkungsgruppe sorgt dafür, dass die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit erfüllt<br />
werden.<br />
gen Städten und Gemeinden untereinander<br />
regelt.<br />
So erfolgt auf der Grundlage der Delegationssatzung<br />
die Gewährung der passiven<br />
SGB II–Leistungen ausschließlich eigenverantwortlich<br />
durch die kreisangehörigen Städte<br />
und Gemeinden, während die Beratung<br />
und Gewährung der aktiven Leistungen partnerschaftlich<br />
überwiegend durch die Städte<br />
und Gemeinden und nur in bestimmten Teilbereichen<br />
durch den Kreis erfolgt. Gleiches<br />
gilt auch für Sonderaufgaben (beispielsweise<br />
Jobperspektive § 16e SGB II, Bürgerarbeit),<br />
die einvernehmlich umgesetzt werden.<br />
Um die Umsetzung des SGB II mit den<br />
Städten und Gemeinden einvernehmlich zu<br />
ermöglichen, erfolgte bereits 2004 die Einrichtung<br />
der Lenkungsgruppe zur Umsetzung<br />
des SGB II im Kreis Coesfeld unter<br />
Leitung des Fachbereichsleiters II, Detlef<br />
Schütt, sowie Beteiligung von Vertretern von<br />
fünf der elf kreisangehörigen Städte und<br />
Gemeinden sowie zwei weiteren Vertretern<br />
der Fachabteilung des Kreises.<br />
Da diese alle vier bis sechs Wochen tagende<br />
Lenkungsgruppe als Schnittstelle und Beratungsgremium<br />
zu den unterschiedlichen Entscheidungsebenen<br />
in den Städte und Gemeinden<br />
inklusive der Bürgermeisterkonferenz<br />
dient, erfolgt die Besetzung auf Vorschlag<br />
der Kommunen mit einem Bürgermeister,<br />
zwei Beigeordneten und zwei Leitern von<br />
Jobcentern kreisangehöriger Städte und<br />
Gemeinden.<br />
Gegenstand der Beratungen dieses Gremiums<br />
sind die Bereiche Sach- und Personalkostenerstattung,<br />
Beteiligung und Umsetzung von<br />
Sonderprogrammen, Statistik, Optimierung<br />
und kreisweite Abstimmung der einheitlichen<br />
SGB II–Umsetzung im Kreis Coesfeld und<br />
Schwerpunkt: Kommunen für Arbeit<br />
Themen von grundsätzlicher Bedeutung.<br />
Flankiert wird die Arbeit dieser Lenkungsgruppe<br />
durch die regelmäßigen Besprechungen<br />
mit den Leitern der Jobcenter in den elf<br />
kreisangehörigen Städten und Gemeinden<br />
sowie themenbezogenen Arbeitsgruppen.<br />
Hierzu gehören unter anderem die AG-Fallbearbeitung<br />
für aktive beziehungsweise passive<br />
Leistungen, die AG-Personal und die<br />
AG-Software.<br />
Ein besonderes Beispiel für diese abgestimmte<br />
Zusammenarbeit ist im Bereich der Finanzbelastungen<br />
für die kommunale Familie zu<br />
sehen. So werden die vom Kreis zu tragenden<br />
Kosten (Leistungen gemäß §§ 22 ff<br />
SGB II) seit Jahren mit den Städten und Ge-<br />
meinden in tatsächlicher Höhe abgerechnet.<br />
Grundlage dieser Abrechnung ist ein öffentlich-rechtlicher<br />
Vertrag zwischen <strong>dem</strong> Kreis<br />
und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden,<br />
der erstmals für das Jahr 2006 abgeschlossen<br />
wurde. Hierfür muss man eine<br />
entsprechende Bereitschaft aller kreisangehörigen<br />
Städte und Gemeinden erst einmal<br />
grundsätzlich erzielen. Daher erfolgt jährlich<br />
ein Abstimmungsverfahren zwischen den<br />
Parteien. Dass hier seit Jahren eine einheitliche<br />
Bereitschaft erzielt wird, zeigt die enge<br />
Zusammenarbeit zwischen <strong>dem</strong> Kreis und<br />
den Städten und Gemeinden.<br />
Kern der vertraglichen Regelungen ist, dass<br />
die Nettoaufwendungen mit den Städten<br />
und Gemeinden zu 50 Prozent entsprechend<br />
der Kreisumlage und zu 50 Prozent spitz,<br />
im Verhältnis der jeweiligen tatsächlichen<br />
SGB II-Nettoaufwendungen der Städte und<br />
Gemeinden abgerechnet werden. Diese Aufwendungen<br />
ergeben sich aus der Gegenüberstellung<br />
der im öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrag detailliert benannten Ertrags- und<br />
Aufwandskonten.<br />
Ein solches Abrechnungsverfahren führt<br />
innerhalb des Kreises zu einer gerechten<br />
Verteilung der Gesamtaufwendungen zwischen<br />
den Städten und Gemeinden. Es<br />
gleicht örtliche Unterschiede in der Struktur<br />
und der <strong>Aus</strong>übung der gesetzlichen Bestimmungen<br />
aus. Zu<strong>dem</strong> wird durch dieses<br />
Verfahren sichergestellt, dass Aufgaben- und<br />
Finanzverantwortung in einer Hand liegen.<br />
“Die Erfahrung nach über sechs Jahren zeigt,<br />
dass die Einrichtung der Lenkungsgruppe<br />
eine gute Entscheidung war, um mit den<br />
Städten und Gemeinden vertrauensvoll und<br />
erfolgreich zusammen zu arbeiten“ so Detlef<br />
Schütt, Fachbereichsleiter II der Kreisverwaltung<br />
Coesfeld in seinem Resümee.<br />
Einheitlich zufrieden: Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im<br />
Kreis Coesfeld nebst Landrat Konrad Püning. Es fehlt Bürgermeisterin Marion Dirks aus<br />
Billerbeck.<br />
<strong>EILDIENST</strong> LKT <strong>NRW</strong><br />
Nr. 9/September <strong>2011</strong> 50.22.00<br />
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