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EILDIENST 9/2011 Aus dem Inhalt - Landkreistag NRW

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Die Lenkungsgruppe sorgt dafür, dass die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit erfüllt<br />

werden.<br />

gen Städten und Gemeinden untereinander<br />

regelt.<br />

So erfolgt auf der Grundlage der Delegationssatzung<br />

die Gewährung der passiven<br />

SGB II–Leistungen ausschließlich eigenverantwortlich<br />

durch die kreisangehörigen Städte<br />

und Gemeinden, während die Beratung<br />

und Gewährung der aktiven Leistungen partnerschaftlich<br />

überwiegend durch die Städte<br />

und Gemeinden und nur in bestimmten Teilbereichen<br />

durch den Kreis erfolgt. Gleiches<br />

gilt auch für Sonderaufgaben (beispielsweise<br />

Jobperspektive § 16e SGB II, Bürgerarbeit),<br />

die einvernehmlich umgesetzt werden.<br />

Um die Umsetzung des SGB II mit den<br />

Städten und Gemeinden einvernehmlich zu<br />

ermöglichen, erfolgte bereits 2004 die Einrichtung<br />

der Lenkungsgruppe zur Umsetzung<br />

des SGB II im Kreis Coesfeld unter<br />

Leitung des Fachbereichsleiters II, Detlef<br />

Schütt, sowie Beteiligung von Vertretern von<br />

fünf der elf kreisangehörigen Städte und<br />

Gemeinden sowie zwei weiteren Vertretern<br />

der Fachabteilung des Kreises.<br />

Da diese alle vier bis sechs Wochen tagende<br />

Lenkungsgruppe als Schnittstelle und Beratungsgremium<br />

zu den unterschiedlichen Entscheidungsebenen<br />

in den Städte und Gemeinden<br />

inklusive der Bürgermeisterkonferenz<br />

dient, erfolgt die Besetzung auf Vorschlag<br />

der Kommunen mit einem Bürgermeister,<br />

zwei Beigeordneten und zwei Leitern von<br />

Jobcentern kreisangehöriger Städte und<br />

Gemeinden.<br />

Gegenstand der Beratungen dieses Gremiums<br />

sind die Bereiche Sach- und Personalkostenerstattung,<br />

Beteiligung und Umsetzung von<br />

Sonderprogrammen, Statistik, Optimierung<br />

und kreisweite Abstimmung der einheitlichen<br />

SGB II–Umsetzung im Kreis Coesfeld und<br />

Schwerpunkt: Kommunen für Arbeit<br />

Themen von grundsätzlicher Bedeutung.<br />

Flankiert wird die Arbeit dieser Lenkungsgruppe<br />

durch die regelmäßigen Besprechungen<br />

mit den Leitern der Jobcenter in den elf<br />

kreisangehörigen Städten und Gemeinden<br />

sowie themenbezogenen Arbeitsgruppen.<br />

Hierzu gehören unter anderem die AG-Fallbearbeitung<br />

für aktive beziehungsweise passive<br />

Leistungen, die AG-Personal und die<br />

AG-Software.<br />

Ein besonderes Beispiel für diese abgestimmte<br />

Zusammenarbeit ist im Bereich der Finanzbelastungen<br />

für die kommunale Familie zu<br />

sehen. So werden die vom Kreis zu tragenden<br />

Kosten (Leistungen gemäß §§ 22 ff<br />

SGB II) seit Jahren mit den Städten und Ge-<br />

meinden in tatsächlicher Höhe abgerechnet.<br />

Grundlage dieser Abrechnung ist ein öffentlich-rechtlicher<br />

Vertrag zwischen <strong>dem</strong> Kreis<br />

und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden,<br />

der erstmals für das Jahr 2006 abgeschlossen<br />

wurde. Hierfür muss man eine<br />

entsprechende Bereitschaft aller kreisangehörigen<br />

Städte und Gemeinden erst einmal<br />

grundsätzlich erzielen. Daher erfolgt jährlich<br />

ein Abstimmungsverfahren zwischen den<br />

Parteien. Dass hier seit Jahren eine einheitliche<br />

Bereitschaft erzielt wird, zeigt die enge<br />

Zusammenarbeit zwischen <strong>dem</strong> Kreis und<br />

den Städten und Gemeinden.<br />

Kern der vertraglichen Regelungen ist, dass<br />

die Nettoaufwendungen mit den Städten<br />

und Gemeinden zu 50 Prozent entsprechend<br />

der Kreisumlage und zu 50 Prozent spitz,<br />

im Verhältnis der jeweiligen tatsächlichen<br />

SGB II-Nettoaufwendungen der Städte und<br />

Gemeinden abgerechnet werden. Diese Aufwendungen<br />

ergeben sich aus der Gegenüberstellung<br />

der im öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrag detailliert benannten Ertrags- und<br />

Aufwandskonten.<br />

Ein solches Abrechnungsverfahren führt<br />

innerhalb des Kreises zu einer gerechten<br />

Verteilung der Gesamtaufwendungen zwischen<br />

den Städten und Gemeinden. Es<br />

gleicht örtliche Unterschiede in der Struktur<br />

und der <strong>Aus</strong>übung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

aus. Zu<strong>dem</strong> wird durch dieses<br />

Verfahren sichergestellt, dass Aufgaben- und<br />

Finanzverantwortung in einer Hand liegen.<br />

“Die Erfahrung nach über sechs Jahren zeigt,<br />

dass die Einrichtung der Lenkungsgruppe<br />

eine gute Entscheidung war, um mit den<br />

Städten und Gemeinden vertrauensvoll und<br />

erfolgreich zusammen zu arbeiten“ so Detlef<br />

Schütt, Fachbereichsleiter II der Kreisverwaltung<br />

Coesfeld in seinem Resümee.<br />

Einheitlich zufrieden: Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im<br />

Kreis Coesfeld nebst Landrat Konrad Püning. Es fehlt Bürgermeisterin Marion Dirks aus<br />

Billerbeck.<br />

<strong>EILDIENST</strong> LKT <strong>NRW</strong><br />

Nr. 9/September <strong>2011</strong> 50.22.00<br />

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