1995 Ausgabe 1 (4,5 MB) - Thüringer Bergsteigerbund e. V.
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technologie von 1981, 1985 und 1991 dürfen für Sanierungen mit gebohrten Systemen<br />
ausschließlich folgende Mindestschaftlängen (bzw. Bohrlochtiefen) verwendet werden:<br />
Zwischenhaken:<br />
Standplatzhaken:<br />
mindestens 100 mm tief im Fels<br />
mindestens 150 mm tief im Fels<br />
Da vom DA V -Sicherheitskreis keine geprüften Klebehakensysteme mehr angeboten<br />
werden, sind erhebliche Sanierungs- und Sicherheitsprobleme entstanden: Ab sofort<br />
müssen nun hochwertige Klebehakensysteme in den für Thüringen erforderlichen<br />
Mindestlängen in Eigenproduktion hergestellt und getestet werden! Die Maßnahmen dazu<br />
sind kurzfristig angelaufen. Es wird in diesem Zusammenhang eindrücklich darauf<br />
hingewiesen, daß von allen derzeit erhältlichen Produkten der Sportartikelindustrie zur<br />
Sanierung von ZWISCHENSICHERUNGEN (nicht für Standplätze!!) für Thüringen<br />
derzeit ausschließlich das Bohrhakensystem BA TINOX von PETZL (Bohrdurchmesser<br />
16mm, Schaft länge 100mm, Schaftdurchmesser 14mm, Klebepatrone M 12x 11 0) geeignet<br />
ist. Alle anderen käuflichen Bohrhakensysteme sind für das brüchige Porphyrgestein zu<br />
kurz und stellen bei Sanierungsmaßnahmen eine Gefahrdung dar!<br />
In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß alle nicht den<br />
Anforderungen entsprechenden Bohrhaken später durch geeignete Systeme ersetzt werden<br />
müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt tragen Personen, welche mit ungeeigneten Bohrhakensystemen<br />
(für Standplätze und Zwischensicherungen) in bestehenden Wegen sanieren, die<br />
uneingeschränkte persönliche Haftung für eventuelle Unfälle an ihren Haken. Selbstverständlich<br />
gilt das auch für Nichtmitglieder des TBB, da es sich bei den <strong>Thüringer</strong><br />
Kletterwegen um öffentlich zugängliche Sportanlagen gemäß <strong>Thüringer</strong> Sportfördergesetz<br />
vom 8.7.94 handelt.<br />
Für Erstbegehungen wird gebeten, die geeigneten Haken in Abstimmung mit dem<br />
TBB-Vorstand zu verwenden. Diesbezüglich besteht ein Beschluß aus dem Jahr 1991, daß<br />
der TBB Sicherungsmaterial für das Territorium des Freistaates Thüringen kostenlos zur<br />
Verfügung stellen kann.<br />
DerTBB ist weiterhin um eine für alle <strong>Thüringer</strong> Klettergebiete einheitliche Sicherungstechnologie<br />
bemüht und wird weiterhin die Sanierung von Sicherungshaken zentral<br />
durchführen. Nur so kann einem unüberschaubaren Wust der verschiedensten Haken<br />
entgegengewirkt werden, deren Qualität und Sicherheit nicht mehr prüfbar ist, sobald sich<br />
die Bohrhaken erst einmal im Fels befinden! Extreme Auswüchse diesbezüglich sind bereits<br />
zu verzeichnen: Baugerüstösen im <strong>Thüringer</strong> Fels - billig für den Erschließer bzw. Sanierer<br />
und lebensgefährlich für die folgenden Seilschaftsgenerationen! Im Rahmen der derzeit<br />
laufenden Felserhebungsmaßnahmen werden auch weitestgehend alle Haken, die sich im<br />
<strong>Thüringer</strong> Fels befinden, erfaßt. Und zwar mit Angaben zum Haken- bzw. Verankerungssystem,<br />
zum Besitzverhältnis und, soweit bekannt, zur Person, welche den Haken gesetzt<br />
hat.<br />
Weiterhin ist vorgesehen, durch den TBB die bisher vom DA V angebotenen Klebehaken<br />
auch über den Eigenbedarf hinaus herstellen und prüfen zu lassen, um die Haken<br />
kostengünstig interessierten Kletterern und Bergsteigervereinen anbieten zu können. Die<br />
Sicherungstechnologie wird derzeit überarbeitet und im nächsten "Murmeltier" bekanntgegeben.<br />
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