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1995 Ausgabe 1 (4,5 MB) - Thüringer Bergsteigerbund e. V.

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technologie von 1981, 1985 und 1991 dürfen für Sanierungen mit gebohrten Systemen<br />

ausschließlich folgende Mindestschaftlängen (bzw. Bohrlochtiefen) verwendet werden:<br />

Zwischenhaken:<br />

Standplatzhaken:<br />

mindestens 100 mm tief im Fels<br />

mindestens 150 mm tief im Fels<br />

Da vom DA V -Sicherheitskreis keine geprüften Klebehakensysteme mehr angeboten<br />

werden, sind erhebliche Sanierungs- und Sicherheitsprobleme entstanden: Ab sofort<br />

müssen nun hochwertige Klebehakensysteme in den für Thüringen erforderlichen<br />

Mindestlängen in Eigenproduktion hergestellt und getestet werden! Die Maßnahmen dazu<br />

sind kurzfristig angelaufen. Es wird in diesem Zusammenhang eindrücklich darauf<br />

hingewiesen, daß von allen derzeit erhältlichen Produkten der Sportartikelindustrie zur<br />

Sanierung von ZWISCHENSICHERUNGEN (nicht für Standplätze!!) für Thüringen<br />

derzeit ausschließlich das Bohrhakensystem BA TINOX von PETZL (Bohrdurchmesser<br />

16mm, Schaft länge 100mm, Schaftdurchmesser 14mm, Klebepatrone M 12x 11 0) geeignet<br />

ist. Alle anderen käuflichen Bohrhakensysteme sind für das brüchige Porphyrgestein zu<br />

kurz und stellen bei Sanierungsmaßnahmen eine Gefahrdung dar!<br />

In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß alle nicht den<br />

Anforderungen entsprechenden Bohrhaken später durch geeignete Systeme ersetzt werden<br />

müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt tragen Personen, welche mit ungeeigneten Bohrhakensystemen<br />

(für Standplätze und Zwischensicherungen) in bestehenden Wegen sanieren, die<br />

uneingeschränkte persönliche Haftung für eventuelle Unfälle an ihren Haken. Selbstverständlich<br />

gilt das auch für Nichtmitglieder des TBB, da es sich bei den <strong>Thüringer</strong><br />

Kletterwegen um öffentlich zugängliche Sportanlagen gemäß <strong>Thüringer</strong> Sportfördergesetz<br />

vom 8.7.94 handelt.<br />

Für Erstbegehungen wird gebeten, die geeigneten Haken in Abstimmung mit dem<br />

TBB-Vorstand zu verwenden. Diesbezüglich besteht ein Beschluß aus dem Jahr 1991, daß<br />

der TBB Sicherungsmaterial für das Territorium des Freistaates Thüringen kostenlos zur<br />

Verfügung stellen kann.<br />

DerTBB ist weiterhin um eine für alle <strong>Thüringer</strong> Klettergebiete einheitliche Sicherungstechnologie<br />

bemüht und wird weiterhin die Sanierung von Sicherungshaken zentral<br />

durchführen. Nur so kann einem unüberschaubaren Wust der verschiedensten Haken<br />

entgegengewirkt werden, deren Qualität und Sicherheit nicht mehr prüfbar ist, sobald sich<br />

die Bohrhaken erst einmal im Fels befinden! Extreme Auswüchse diesbezüglich sind bereits<br />

zu verzeichnen: Baugerüstösen im <strong>Thüringer</strong> Fels - billig für den Erschließer bzw. Sanierer<br />

und lebensgefährlich für die folgenden Seilschaftsgenerationen! Im Rahmen der derzeit<br />

laufenden Felserhebungsmaßnahmen werden auch weitestgehend alle Haken, die sich im<br />

<strong>Thüringer</strong> Fels befinden, erfaßt. Und zwar mit Angaben zum Haken- bzw. Verankerungssystem,<br />

zum Besitzverhältnis und, soweit bekannt, zur Person, welche den Haken gesetzt<br />

hat.<br />

Weiterhin ist vorgesehen, durch den TBB die bisher vom DA V angebotenen Klebehaken<br />

auch über den Eigenbedarf hinaus herstellen und prüfen zu lassen, um die Haken<br />

kostengünstig interessierten Kletterern und Bergsteigervereinen anbieten zu können. Die<br />

Sicherungstechnologie wird derzeit überarbeitet und im nächsten "Murmeltier" bekanntgegeben.<br />

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