KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...
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<strong>Kammer</strong>nachrichten • Oktober 2002<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong><br />
4/02<br />
∆<br />
∆<br />
∆<br />
ZT-<strong>Kammer</strong> Steiermark/Kärnten<br />
Arbeitsprogramm <strong>der</strong> nächsten<br />
4 Jahre<br />
Bundeskammer<br />
DI Robert Krapfenbauer neuer<br />
Präsident<br />
Das ZT-Büro im Wohnungsverband<br />
Tipps von Steuerberater Dr. Kleiner
Inhalt<br />
Kommentar<br />
Brief des Präsidenten<br />
(Architekt DI Werner Nussmüller) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Kärntner wollen mitarbeiten<br />
(Vizepräsident Dr. Josef Paul) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
In unserer Sache - Architektur<br />
(Architekt DI Christian Andexer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Viele Aufgaben sind zu lösen<br />
(DI Meinrad Breinl) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
In eigener Sache<br />
(Dr. Karl-Peter Pany) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
Arbeitsprogramm des <strong>Kammer</strong>vorstandes<br />
<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Die neue Standesvertretung <strong>der</strong> Ziviltechniker:<br />
Gremien und Arbeitsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Krapfenbauer neuer Präsident <strong>der</strong> Bundeskammer . . . . . . . . . . . 13<br />
Aktuell<br />
Kärntner Landesregierung anerkennt<br />
neue Ziviltechnikertarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Landesbaudirektion Steiermark anerkennt Stundentarife . . . . . . 14<br />
Haftpflicht-Beschwerde – keine aufschiebende Wirkung . . . . . . 14<br />
Schweizer in Österreich planungsberechtigt . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Verleihung ZT-Award 2002 beim <strong>Kammer</strong>-Hausfest<br />
am 16. Mai 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Ankündigung Verleihung ZT-Award Kärnten<br />
am 28. November 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
ZT typisieren in <strong>der</strong> Steiermark KFZ-Umbauten . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Service<br />
Steuerberater und Anwaltspool <strong>der</strong><br />
AIK <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
ZT Datenforum – Internet-Kooperation mit INODE . . . . . . . . . . 16<br />
www.aikammer.org – Die neue Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> . . . . . . . 17<br />
Bauträgerkalkulation – leicht gemacht! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Das ZT-Büro im Wohnungsverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
IMPRESSUM<br />
2<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Architektur<br />
Der ‚Architekt NL‘ ist nicht berechtigt, in Österreich zu planen . . 23<br />
Interpretationen zur neuen Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten . . . . 23<br />
European Union Prize for Cultural Heritage . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
Txakoli und Grand cru – Architekturexkursion<br />
Nordspanien/Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Vermessungswesen<br />
Digitale Katastralmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
Keine Freun<strong>der</strong>lwirtschaft bei Vergaben nach <strong>der</strong> HOAI . . . . . . . 29<br />
Bauwesen<br />
HOB-TP 2002 – Honorarordnung <strong>für</strong> die Bestandsprüfung<br />
von Tunnel und Überdeckungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
Neue HOB-B – Honorarordnung <strong>für</strong> die Planung und<br />
statisch-konstruktive Bearbeitung von Brückenbauten<br />
und Überbauungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
Recht & Gesetz<br />
ZT-GesmbH: Wer haftet wann und wo<strong>für</strong>? . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Neues Bundesvergabegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Interessantes aus <strong>der</strong> Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
Neue Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
Sonstiges<br />
Sachverständigenverband: DI Moskon neuer Präsident . . . . . . . . 40<br />
Basislehrgang Projektmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
Personalia<br />
Neue Mitglie<strong>der</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
Kurz notiert<br />
Aushangpflichtige Gesetze im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
Baukostenverän<strong>der</strong>ungen Hochbau im Netz . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
Kärntner Architekt steirischer LIG-Chef . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
Richter erfahren Tunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
Kompetenzzentrum „Recht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
<strong>Kammer</strong>nachrichten<br />
Eigentümer, Herausgeber, Verleger: <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Karl-Peter Pany, alle: 8010 Graz, Schönaugasse 7,<br />
Tel (0316) 82 63 44-0, Fax (0316) 82 63 44 DW 25, email: office@aikammer.org, internet: http://www.aikammer.org<br />
P.b.b. Erscheinungsort: Graz, Verlagspostamt: 8010 Graz, GZ 02Z032861 M
Brief des Präsidenten<br />
Präsident Architekt<br />
DI Werner Nussmüller<br />
An alle <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong>,<br />
ob zwangsverpflichtet, freiwillig<br />
o<strong>der</strong> begeistert.<br />
Ich wurde am 20.6.2002 zum Präsidenten<strong>der</strong>kammer<strong>der</strong>architektenundingenieurkonsulenten<strong>für</strong>steiermarkundkärnten<br />
gewählt.<br />
Die ersten 14 Tage übte ich den Namen.<br />
WIE KOMMT MAN ZU SO EINER EHRE?<br />
Die meisten Freunde haben mir Beileid<br />
gewunschen, meine Frau, die das Büro mit<br />
mir leitet, hat mir die gelbe Karte gezeigt.<br />
Schritt 1<br />
Du stellst die <strong>Kammer</strong>, <strong>der</strong>en Mitglied du<br />
gezwungenermaßen bist, 20 Jahre in Frage. –<br />
Vor allem wenn es ums Zahlen <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge<br />
geht.<br />
Nebenbei hast du ein schlechtes Gewissen,<br />
weil du ja nicht wirklich sicher bist, ob <strong>der</strong><br />
Verein in unserer Gesellschaft nicht doch<br />
einen Sinn hat.<br />
Schritt 2<br />
Ein Freund ruft dich an, ob du nicht an einem<br />
Reformausschuss <strong>der</strong> Sektion Architekten<br />
mitarbeiten könntest.<br />
Du sagst zu, und sitzt jeden Donnerstag mit<br />
einem engagierten Kreis zusammen. – Die<br />
Diskussionen sind spannend –<br />
Schritt 3<br />
Aus den Diskussionen entsteht ein Positionspapier<br />
<strong>der</strong> Sektion Architekten.<br />
Positionspapier:<br />
Analyse:<br />
Es gab und gibt genügend engagierte Funktionäre,<br />
die in den letzten 20 Jahren versucht<br />
haben, die schwerfälligen <strong>Kammer</strong>strukturen<br />
zu erneuern.<br />
Es scheint innerhalb <strong>der</strong> Strukturen unmöglich.<br />
Deshalb versucht eine Gruppe von Architekten,<br />
unabhängig von einer „Großen <strong>Kammer</strong>reform“<br />
eigene Strukturen aufzubauen.<br />
Ziele:<br />
1. Architektur in den Mittelpunkt kulturellen<br />
Interesses zu bringen, um langfristig die Auftragssituation<br />
<strong>der</strong> Architekten zu sichern.<br />
2. Eine Diskussionsplattform intern zu schaffen,<br />
um Zwangsmitglie<strong>der</strong> zu freiwilligen<br />
Teilnehmern zu motivieren.<br />
Kommentar<br />
Durchführung:<br />
• Etablieren eines kleinen professionellen<br />
Teams mit intensiven Kontakten zu Entscheidungsträgern<br />
und Medien (Lobbying).<br />
• Zusammenarbeit aller Architekturinstitutionen<br />
auf regionaler Ebene.<br />
Notwendigkeit:<br />
• 1 bezahlter Geschäftsführer, <strong>der</strong> die Anliegen<br />
<strong>der</strong> Architekten vollberuflich vertritt.<br />
Graz-Wien-Brüssel (Die existierenden unbezahlten<br />
Funktionäre sind Aufsichtsräte).<br />
• 1 bezahlter Pressesprecher als gemeinsamer<br />
Beauftragter aller Architekturinstitutionen.<br />
• Fixiertes Budget <strong>für</strong> Advertising Lobbying.<br />
Schritt 4:<br />
Mein Vorgänger, Präsident Turk, versucht im<br />
Herbst 2001 auf Bundesebene die Reform <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong> durchzusetzen (2-Säulenmodell mit<br />
Kompetenzzentren).<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 3
Kommentar<br />
• Im Februar 2002 wird dieses Papier zu<br />
Grabe getragen o<strong>der</strong> auf Eis gelegt.<br />
• Architekten und Ingenieurkonsulenten von<br />
Steiermark und Kärnten einigen sich, die<br />
wesentlichen Reformen auf Ebene <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammer<br />
einfach autonom zu machen.<br />
Schritt 5<br />
• Die Neuwahl <strong>der</strong> Funktionäre steht an.<br />
• Aufgrund <strong>der</strong> langen Diskussion vorab wird<br />
von den Architekten ein Programm <strong>für</strong> die<br />
nächsten Jahre entwickelt, das mit den Ingenieurkonsulenten<br />
abgestimmt wird und als<br />
Koalitionspapier beschlossen wird.<br />
• Und dann bist du <strong>der</strong> Kandidat <strong>der</strong> Architekten<br />
<strong>für</strong> den Präsidenten und dann wählen<br />
dich auch noch die Ingenieurkonsulenten<br />
und dann bist du ein einstimmig gewählter<br />
Präsident.<br />
Danke.<br />
WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE?<br />
1. Grundlage <strong>der</strong> weiteren Schritte ist das<br />
vom <strong>Kammer</strong>vorstand am 8.8.2002<br />
beschlossene Programm:<br />
1. Öffnung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>: Zugang <strong>für</strong> Junge<br />
leistbarer und leichter machen, <strong>Kammer</strong><br />
<strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong> attraktiver machen,<br />
Umwandlung zur aktiven Interessensvertretung<br />
2. Bild in <strong>der</strong> Öffentlichkeit – Unverzichtbarmachen<br />
des Ziviltechnikers aufgrund seiner<br />
Qualität<br />
3. Evaluierung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>direktion aufgrund<br />
von Wünschen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und<br />
Zielvorstellungen <strong>der</strong> Funktionäre<br />
4. Budgettrennung/gelebtes 2-Säulen-Modell<br />
(getrennte <strong>Kammer</strong>umlagen-Vorschreibung<br />
nach Sektionen?)<br />
5. Klares Bekenntnis zum Wettbewerb des<br />
besten Projektes (Bekenntnis zum offenen<br />
Architektenwettbewerb)<br />
6. Erzielung eines Konsenses mit den Ingenieuren<br />
im Bereich <strong>der</strong> Berufshaftpflichtver-<br />
4<br />
sicherung (Diskussion auch über Austritt<br />
aus <strong>der</strong> Versicherung)<br />
7. Reform des Ziviltechnikergesetzes /<br />
Umsetzung<br />
8. Klärung des Vergabesystems: EU/Bund/<br />
Land<br />
9. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>Kammer</strong>vorstand/Präsidium:<br />
Entscheidung nur<br />
mit Stimmenmehrheit möglich, Präsident<br />
hat keine zusätzliche Stimme bei Stimmengleichstand<br />
(Än<strong>der</strong>ungsvorschlag:<br />
einstimmige Beschlussfassung im Präsidium)<br />
10. Stärkung <strong>der</strong> Kärnten <strong>Kammer</strong> aufgrund<br />
von Vorschlägen seitens <strong>der</strong> Kärntner<br />
Funktionäre<br />
11. Schaffung eines Prüfingenieurs (Bemühungen<br />
zur gesetzlichen Verankerung)<br />
2. Auftreten im Team<br />
Steiermark:<br />
• Arch. DI Christian Andexer <strong>für</strong> Architektur<br />
• DI Meinrad Breinl <strong>für</strong> Ingenieurkonsulenten<br />
• Arch. DI Werner Nussmüller als verbindendes<br />
Element<br />
Kärnten:<br />
• Arch. DI Peter Kompolschek <strong>für</strong> Architektur<br />
• DI Markus Lackner <strong>für</strong> Ingenieurkonsulenten<br />
• Dr. Josef Paul als verbindendes Element<br />
3. Mitglie<strong>der</strong>umfrage<br />
Was erwarten Sie von einer Standesvertretung,<br />
wozu brauchen Sie diese eigentlich?<br />
4. Entwickeln von Strukturen auf Ebene<br />
<strong>Kammer</strong>direktion und Funktionäre, die<br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> entsprechen.<br />
5. Präsentation des Modells Kärnten –<br />
Steiermark bei <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung<br />
am 29.11.2002.<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
PERSÖNLICHES<br />
• Ich bin 52 Jahre alt<br />
• bin mit einer Architektin verheiratet (nicht<br />
ZT, aber Partner)<br />
• habe 3 Kin<strong>der</strong><br />
• habe ein Büro mit 7 Mitarbeitern in Graz<br />
und 1 MA in Rottenmann<br />
• bin Optimist (trotz ständiger Schulden ein<br />
überzeugter Architekt und Freiberufler)<br />
• glaube an den Wettbewerb zur Erzielung des<br />
besten Projektes <strong>für</strong> die Kunden<br />
• glaube an die Qualitätsarbeit <strong>der</strong> meisten<br />
Ziviltechniker – die restlichen zu vertreten,<br />
wird mir schwer fallen.<br />
• glaube nicht, dass wir aufgrund unserer<br />
historisch gepflegten Standesdünkel überleben<br />
werden – glaube nicht an die Zukunft<br />
einer „<strong>Kammer</strong>“ mit Zwangsmitgliedschaft<br />
• glaube nicht an die allgemeine Solidarität<br />
im Mitglie<strong>der</strong>kreis (habe zu oft mit Dumpingpreisen<br />
von lieben Kollegen zu kämpfen<br />
gehabt, die zwangsweise zu unqualifizierten<br />
Arbeiten geführt haben)<br />
• glaube, dass mit einer neuen Standesvertretung<br />
(Qualitätssicherungsinstrument und<br />
professionelles Lobbying) eine Auftragssteigerung<br />
erzielt werden kann<br />
• glaube nicht, dass ich den Job ohne Aufwandsentschädigung<br />
über 4 Jahre in <strong>der</strong><br />
von mir gefor<strong>der</strong>ten Qualität erfüllen werde<br />
können<br />
• hoffe, dass ein neuer Wind dem Wind <strong>der</strong><br />
uns <strong>der</strong>zeit ziemlich stark ins Gesicht bläst,<br />
Parole bieten kann<br />
• hoffe, dass <strong>der</strong> Sinn einer Standesvertretung<br />
auch Ihr Thema ist und Sie aktiv mitarbeiten.<br />
■<br />
Mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung<br />
(ARCHITEKT DI WERNER NUSSMÜLLER)
Vizepräsident Dr. Josef PAUL<br />
Liebe ZT-Kollegen!<br />
Nunmehr sind die Wahlen in <strong>der</strong> Grazer <strong>Kammer</strong><br />
vorbei und ich wurde zum Vizepräsidenten<br />
vorgeschlagen und gewählt. Dies ist eine<br />
große Ehre aber auch eine enorme Herausfor<strong>der</strong>ung.<br />
Gibt es doch sehr viele Kollegen, die<br />
von <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> und den Funktionären nicht<br />
viel halten und nur über die zugegebenermaßen<br />
relativ hohen <strong>Kammer</strong>kosten schimpfen.<br />
Nun, es ist wirklich viel zu tun. Zuerst will<br />
ich gemeinsam mit unserem Präsidenten und<br />
den Kollegen in den Sektionen sowie den<br />
Kärntner Kollegen die Struktur unserer steirisch-Kärntner<br />
Regionalkammer Österreich<br />
Süd/Ost untersuchen und eine sparsame<br />
effektive <strong>Kammer</strong>struktur erarbeiten, die das,<br />
was die Kollegenschaft wirklich benötigt, bietet,<br />
aber keine Leistungsreserven vorhält, die<br />
nur wenige in Anspruch nehmen. Gleichzeitig<br />
wollen wir aber gerne als Kompetenzzentrum<br />
<strong>für</strong> alle Län<strong>der</strong>kammern und sogar <strong>der</strong><br />
Bundeskammer dienen.<br />
Als Vizepräsident bin ich im Wesentlichen<br />
Vertreter des Präsidenten bei dessen Verhinde-<br />
rung. Darüber hinaus möchte ich auch den<br />
weitgehend unterschiedlichen Strukturen<br />
gegenüber <strong>der</strong> Steiermark in Kärnten Rechnung<br />
tragen und mich beson<strong>der</strong>s um eine<br />
effektive Interessensvertretung unserer Kärntner<br />
ZT-Kollegen bemühen. Hier sei den ZT<br />
Architekt Heppner und ZI Ertl gedankt, die<br />
diese Funktion jahrelang erfüllt haben.<br />
In <strong>der</strong> heutigen Zeit mit immer mehr IT sind<br />
die persönlichen Kontakte noch wichtiger<br />
geworden und gerade hier ist viel persönlicher<br />
Einsatz gefragt, um in Kärnten unsere Interessen<br />
besser vertreten zu können. Dabei ist<br />
natürlich ein laufen<strong>der</strong> Kontakt mit an<strong>der</strong>en<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n und an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>kammern<br />
erfor<strong>der</strong>lich, um diese Aufgabe effektiv zu<br />
realisieren.<br />
So wie auch an<strong>der</strong>e Berufsgruppen sich regelmäßig<br />
zu technischen und regionalen Erfahrungsaustausch<br />
treffen, möchte ich mich<br />
darum bemühen, dass Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
sich regelmäßig auch in<br />
Kärnten treffen und sich dabei besser kennen<br />
lernen. Das Angebot ergeht hiezu nicht nur an<br />
die gewählten Kollegen in den beiden Sektionsvorständen,<br />
son<strong>der</strong>n an alle, die wir da<strong>für</strong><br />
begeistern können. Wie sollen lineare Partnernetzwerke<br />
funktionieren, wenn die Kollegen<br />
sich nicht kennen?<br />
So wie auch in an<strong>der</strong>en Freiberuflerkammern<br />
sollte auch in Kärnten ein aktives Team versuchen,<br />
ZT-Ziele im Bundesland umzusetzen.<br />
Ziel ist es, dass in einer eigenen unbürokratischen,<br />
aber effizienten personellen Struktur<br />
die bestmögliche Interessensvertretung in<br />
Kärnten ermöglicht wird.<br />
Insgesamt soll das steirisch/Kärntner ZT-<br />
<strong>Kammer</strong>modell zeigen, dass Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten gut zusammen arbeiten<br />
Kommentar<br />
Kärntner ZT wollen in Kärnten und in<br />
<strong>der</strong> Steiermark verstärkt mitarbeiten<br />
können und dadurch ein Modell gelebt werden<br />
kann, das Vorbildcharakter <strong>für</strong> ganz<br />
Österreich hat.<br />
Ein wichtiger Punkt ist auch die Anpassung<br />
des ZT-Gesetzes an die gegenwärtige Situation.<br />
Einerseits muss <strong>der</strong> Zugang zu uns ZTs<br />
erleichtert werden, ohne die hohe Qualität<br />
und Kompetenz zu beeinträchtigen. An<strong>der</strong>erseits<br />
müssen auch FH-Absolventen sowie<br />
Bakkalaureat-Absolventen über geeignete<br />
Zusatzausbildungen die Chance haben, ZT zu<br />
werden. Ebenfalls sollte die Substitutenregelung<br />
nach dem Vorbild an<strong>der</strong>er Freiberuflerkammern<br />
im Fall <strong>der</strong> krankheitsbedingten<br />
Abwesenheit des ZT o<strong>der</strong> im Ablebensfall<br />
besser geregelt sein. Grundsätzlich ist die<br />
Beschlussfassung über das ZTG-2002 im Parlament<br />
ein wichtiger Schritt zur Existenzsicherung<br />
unseres Berufsstandes auch im Hinblick<br />
auf bessere Zusammenarbeit mit den<br />
Technischen Büros.<br />
Wie Sie sehen, ist eine Menge Arbeit im<br />
Interesse jedes ZT nötig und wir wollen<br />
gemeinsam etwas <strong>für</strong> unsere Zukunft tun.<br />
Und – Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> mithelfen und mitarbeiten<br />
möchte, ist gerne gesehen. ■<br />
(DR. JOSEF PAUL)<br />
Ziv.Ing. f. Techn. Chemie<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 5
Kommentar<br />
In unserer Sache – Architektur<br />
Architekt DI Christian Andexer<br />
HELDEN<br />
• Man muss kein Held sein, um die Grazer<br />
Messe Neu nicht nur kostengarantiert, son<strong>der</strong>n<br />
auch mit räumlicher Qualität zu errichten.<br />
• Man muss keinen „Totalunternehmerwettbewerb“<br />
erfinden, nur weil man nicht imstande<br />
ist, Probleme wie bei Kunsthaus und Stadthalle<br />
zu lösen.<br />
• Man muss nicht einen Entwurf „Layout“<br />
nennen, nur weil man sich Berater bedient,<br />
die offensichtlich Probleme mit Architektur<br />
haben.<br />
Man kann vielmehr einen offenen Wettbewerb<br />
<strong>für</strong> Architektur ausloben, <strong>der</strong> trotzdem<br />
Kostensicherheit ergibt. In ganz Europa und<br />
<strong>der</strong> ganzen Welt gibt es solche (guten) Beispiele.<br />
z.B. 2-stufiger EU-weiter Architekturwettbewerb<br />
mit vertiefter Kostenausarbeitung in <strong>der</strong><br />
2. Stufe.<br />
Warum Wettbewerbe:<br />
• Eine unabhängige Jury des Bauherrn bestehend<br />
aus Sach- und Fachpreisrichtern, entscheidet<br />
unter mehreren Vorschlägen qualifiziert<br />
über die Findung des besten Projektes.<br />
• Die Projekte sind von unabhängigen ArchitektInnen<br />
(o<strong>der</strong> GeneralplanerInnen) entwickelt<br />
und nicht von ausschließlich<br />
gewinndefinierten Bau- o<strong>der</strong> Errichtungskonsortien.<br />
• Mehrere unabhängige Entwürfe zur Entscheidung<br />
vorgelegt zu bekommen, bedeutet<br />
6<br />
noch immer die sorgfältigste Qualitätskontrolle<br />
<strong>für</strong> eine Bauentscheidung.<br />
• Der Wettbewerb for<strong>der</strong>t vom Bauherrn Vorleistungen<br />
wie z.B.: die genaue Definition<br />
<strong>der</strong> Funktion und des Zwecks <strong>der</strong> Bauaufgabe.<br />
Vorgeschaltete Projektentwicklung und<br />
Wettbewerbsvorbereitung bringen eine Aufgabenstellung<br />
an den Punkt, an dem die<br />
ArchitektInnen beginnen können, neue<br />
Ideen und Konzepte in ein räumliches<br />
Gebilde zu formen und beurteilen zu lassen.<br />
Erst in freier Beurteilung können Vor- und<br />
Nachteile <strong>der</strong> Lösungen, ihre Wirtschaftlichkeit,<br />
sorgfältig abgewogen werden und den<br />
Ausschlag <strong>für</strong> eine Realisierungsentscheidung<br />
geben. Die Kostensicherheit herzustellen,<br />
ist in einer zweiten Wettbewerbsstufe<br />
weitgehend machbar, dies beweisen genügend<br />
Beispiele.<br />
ArchitektInnen:<br />
sind dazu da, räumliche Aufgabenstellungen<br />
<strong>der</strong> Bauherrn zu lösen, sowohl was Idee, als<br />
auch wirtschaftliche Umsetzung betrifft.<br />
• Sie sind keine Bauunternehmer, gibt es doch<br />
<strong>für</strong> Architekten in Österreich und auch an<strong>der</strong>en<br />
Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> EU die Rechtskultur <strong>der</strong><br />
Trennung von Planung und Ausführung.<br />
Dies ist keine überkommene „<strong>Kammer</strong>vorschrift“<br />
son<strong>der</strong>n garantiert unabhängige Vertretung<br />
<strong>der</strong> Interessen des Bauherrn versus<br />
qualifizierter Ausführung durch Baufirmen.<br />
Beim Totalunternehmervergabeverfahren<br />
sind dadurch ArchitektInnen von einer Teilnahme<br />
de facto ausgeschlossen (Vergleich:<br />
Möchten Sie, dass Ihr Arzt sich in einer Bietergemeinschaft<br />
mit <strong>der</strong> Pharmafirma befindet,<br />
wenn er Ihre Therapie entwirft ?).<br />
Totalunternehmer:<br />
Bedeutet, dass <strong>der</strong> Totalunternehmer vom<br />
Entwurf über die Ausschreibung bis zum<br />
Bauen alles in seiner Hand hat.<br />
• Bedeutet <strong>für</strong> den Bauherrn aber, ein Errichtungsfirmenlayout<br />
vorzufinden, ohne genaue<br />
Prognose, was man wirklich bekommt außer<br />
dem Preis. Im Zuge <strong>der</strong> Planung auftretende<br />
Notwendigkeiten sind in diesem Preis natürlich<br />
auch nicht enthalten. Bei <strong>der</strong> Messe<br />
wurde z.B. trotz hohen Ausschreibungskosten<br />
eine denkmalgeschützte Holzhalle<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
„übersehen“ – das weitgespannteste Ingenieurbauwerk<br />
<strong>der</strong> 30er Jahre – geplant von<br />
Prof. Architekt Zotter – Ergebnis eines Wettbewerbes.<br />
– Den Denkmalschutz dann als<br />
„Verhin<strong>der</strong>er“ hinzustellen, ist unangemessen.<br />
• Erlaubt sei hier die Frage nach <strong>der</strong> Sorgfaltspflicht<br />
betreffend den Umgang mit Steuergel<strong>der</strong>n.<br />
Eine seriöse Projektabwicklung löst<br />
dieses Problem ohne Zerstörung von denkmalgeschützter<br />
Bausubstanz. Sorgfältige<br />
Bauherrnfunktion und damit Planung bedeutet,<br />
einen Prozess vom Großen ins Kleine zu<br />
denken.<br />
• Bedeutet auch <strong>für</strong> den Bauherrn, durch die<br />
hohe Umsatzquote als Teilnahmevoraussetzung,<br />
sich automatisch in <strong>der</strong> Höchstpreisklasse<br />
wie<strong>der</strong>zufinden (Lt. Auskunft Sektion<br />
Gewerbe gibt es in Österreich ca. 7 teilnahmeberechtigte<br />
Firmen).<br />
• Seliger Helmut Qualtinger: „I waß zwoar<br />
net, wohin i fohr, da<strong>für</strong> bin i schnöller dort“.<br />
Zukunft:<br />
Auch das Totalunternehmerverfahren wird in<br />
<strong>der</strong> Mottenkiste <strong>der</strong> neu erfundenen Rä<strong>der</strong><br />
verschwinden, wenn man bemerkt, dass Geld<br />
allein noch keine räumliche Welt erschaffen<br />
kann.<br />
Vorher birgt dieses Verfahren die Gefahr, in<br />
ganz Österreich die Architekturwettbewerbe<br />
und damit die Qualitätssicherung von Architektur<br />
<strong>für</strong> die Gesellschaft auf dem Altar <strong>der</strong><br />
internationalen Baukonzerne zu opfern.<br />
Ich glaube daran, dass Architektur einen<br />
Bestandteil unserer Gesellschaft und Kultur<br />
darstellt. Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich daraus<br />
ergeben, zu thematisieren, bedeutet einen<br />
konstruktiven Beitrag zu leisten. Vielleicht<br />
muss die Ausgeburt des Kostenlimits eben<br />
erst gebaut werden, damit man den fatalen<br />
Fehler erkennt.<br />
„Graz darf alles“ ist mir zu wenig – ich bin<br />
kein Held – glaube aber an Werte. ■<br />
(ARCHITEKT DI CHRISTIAN ANDEXER)<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong> Architekten
Viele Aufgaben sind zu lösen<br />
DI Meinrad Breinl, Ing.Kons. f.<br />
Vermessungswesen<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />
die Ziviltechniker-<strong>Kammer</strong>wahlen im <strong>Kammer</strong>bereich<br />
Steiermark und Kärnten sind<br />
nun schon einige Zeit vorüber und mit dem<br />
Herbst beginnt nun auch die Arbeit <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Kammer</strong>funktionäre. Der Vorsitz in<br />
<strong>der</strong> Sektion Ingenieurkonsulenten wurde bei<br />
dieser Wahl mir übertragen und so werde ich<br />
nun versuchen, zusammen mit meinem<br />
Stellvertreter Andreas Turk und den weiteren<br />
Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong>n An<strong>der</strong>wald,<br />
Hasitschka, Heidinger, Klammer, Kollenprat,<br />
Lackner, Paul, Pumpernig, Schuscha,<br />
Sonnek, Ver<strong>der</strong>ber, Walluschek-Wallfeld<br />
und Zach während <strong>der</strong> nächsten vier<br />
Jahre die Interessen aller in <strong>der</strong> Sektion<br />
Ingenieurkonsulenten zusammengefassten<br />
Fachgruppen bestmöglich zu vertreten.<br />
Allen jenen, die den Sektionsvorsitzenden<br />
Meinrad Breinl noch nicht kennen, darf ich<br />
mich vorerst einmal vorstellen. Ich wurde<br />
1945 geboren, bin verheiratet und habe vier<br />
Söhne. Nach dem Vermessungsstudium an<br />
<strong>der</strong> TH – Graz und <strong>der</strong> Ableistung <strong>der</strong><br />
Grundwehrdienstzeit bin ich 1970 in das<br />
Vermessungsbüro meines Vaters eingetreten<br />
und leite heute diese Kanzlei mit neun Mitarbeitern.<br />
Zur Einengung meiner Freizeit<br />
bin ich Mitgesellschafter bei <strong>der</strong> ADP – ZT-<br />
Gesellschaft und Obmann des von mir mitgegründeten<br />
ZT-Datenforums. Viele Jahre<br />
bin ich schon in <strong>der</strong> Ingenieurkammer als<br />
Funktionär tätig und habe nicht nur die<br />
Fachgruppe Vermessungswesen im <strong>Kammer</strong>bereich<br />
Steiermark und Kärnten geführt,<br />
son<strong>der</strong>n auch in vielen Ausschüssen sowohl<br />
in Graz als auch in Wien mitgearbeitet.<br />
Die neue Aufgabe als Sektionsvorsitzen<strong>der</strong><br />
habe ich nun mit <strong>der</strong> Zusage aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
übernommen, mich bei <strong>der</strong><br />
Lösung <strong>der</strong> anstehenden Probleme als Team<br />
zu unterstützen und die gemeinsam definierten<br />
Aufgaben in den kommenden Jahren zu<br />
lösen:<br />
• Imagestärkung <strong>der</strong> Ziviltechniker in <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit<br />
Der Ziviltechniker ist in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
als Garant <strong>für</strong> Qualität zu positionieren.<br />
Dabei sind seine Problemlösungskompetenz<br />
als Vertrauensperson des Auftraggebers,<br />
seine Unabhängigkeit, seine Termintreue<br />
und Verlässlichkeit hervorzuheben.<br />
Ziviltechniker bürgen <strong>für</strong> Qualität<br />
• Ziviltechniker als verlängerter Arm <strong>der</strong><br />
Behörde<br />
Wie schon zu Zeiten Kaiser Franz Josefs,<br />
als <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Ziviltechniker zur Entlastung<br />
<strong>der</strong> Staatskasse und damit zur Auslagerung<br />
von Hoheitsaufgaben geschaffen<br />
wurde, muss <strong>der</strong> Staat sparen und damit<br />
Aufgaben auslagern. Es wird unsere Aufgabe<br />
sein, den Ziviltechniker <strong>der</strong> Verwaltung<br />
wie<strong>der</strong> als die „Problemlösung“ anzubieten<br />
und damit wie<strong>der</strong> als „Amtssachverständigen“<br />
und „Urkundsperson“ zu positionieren.<br />
• Reorganisation unserer Berufsgesetze<br />
Das in <strong>der</strong> letzten Funktionsperiode erarbeitete<br />
Reformkonzept – eine gemeinsame<br />
Ziviltechnikerkammer, getragen von mehreren<br />
Säulen (Architekten und an<strong>der</strong>en Fachgruppen),<br />
Öffnung zu einer allgemeinen<br />
Ingenieurkammer mit unterschiedlichen<br />
Ausübungsberechtigungen, Reorganisation<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsstellen durch Schaffung von<br />
Kommentar<br />
Kompetenzzentren bei Angleichung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>vertretungen<br />
an die politischen Strukturen<br />
– soll weiter verfolgt werden.<br />
• Lösung <strong>der</strong> Dauerdiskussionspunkte Versicherung<br />
und Pension<br />
Unsere Berufshaftpflichtversicherung ist mit<br />
dem <strong>der</strong>zeitigen Leistungsbild österreichweit<br />
einzigartig und auf dem freien Markt<br />
nicht mehr zu bekommen. Es ist jedoch<br />
anzustreben, dass die Solidarhaftung gegenüber<br />
<strong>der</strong> letzten Vereinbarung etwas verbessert<br />
wird, um allzu große Prämienunterschiede<br />
abzuschwächen. Anzustreben ist<br />
ebenfalls die Entkoppelung <strong>der</strong> Beitragsvorschreibung<br />
von den <strong>Kammer</strong>beiträgen, um<br />
mehr Transparenz in dieser Causa zu erreichen.<br />
Bei <strong>der</strong> Pensionsversicherung, die in<br />
<strong>der</strong> letzten Version durchaus akzeptabel ist,<br />
muss erreicht werden, dass wie bei allen<br />
an<strong>der</strong>en Versicherungen eine gegenseitige<br />
Anerkennung <strong>der</strong> Vordienstzeiten gegeben<br />
ist, um ein je<strong>der</strong>zeitiges Wechseln zwischen<br />
Freiem Beruf und Angestelltenverhältnis zu<br />
ermöglichen.<br />
• Stärkung <strong>der</strong> Solidarität und Zusammenarbeit<br />
unter den Mitglie<strong>der</strong>n<br />
In wirtschaftlich schweren Zeiten, wie sie<br />
momentan gegeben sind, wird <strong>der</strong> Existenzkampf<br />
zunehmend härter. Dies hat in letzter<br />
Zeit dazu geführt, dass das Solidaritätsempfinden<br />
vor allem beim Preiskampf sehr<br />
abgenommen hat. Dieser Zustand muss auf<br />
jeden Fall wie<strong>der</strong> verbessert werden, wollen<br />
wir in Zukunft weiterhin als <strong>der</strong> unabhängige,<br />
Qualität liefernde Ziviltechniker bestehen.<br />
Nicht nur, dass dadurch die wirtschaftliche<br />
Basis vieler unserer Kanzleien nicht<br />
mehr gegeben ist, bedingt ein schlechter<br />
Preis auch schlechte Qualität. Die Stärkung<br />
des Zusammenhalts und gemeinsamen Vorgehens<br />
unter den Kollegen wird ein Großteil<br />
unserer Arbeit sein.<br />
• Schaffung von Netzwerken auf physischer<br />
und geistiger Ebene<br />
In verstärktem Maße werden Ziviltechnikerleistungen<br />
als Generalleistungen gefor<strong>der</strong>t.<br />
Diesem Wunsch von <strong>der</strong> Auftraggeberseite<br />
ist von uns zu entsprechen. Dazu müssen<br />
wir zuerst zur Teamarbeit bereit sein und<br />
Netzwerke, die verschiedenste Fachgruppen<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 7
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
vereinigen, realisieren, wie dies in Ansätzen<br />
schon erfolgt. Neben dieser mentalen Einstellung<br />
zur Zusammenarbeit ist es notwendig,<br />
physische Netze aufzubauen, über die<br />
mit genormten Datensätzen die Kommunikation<br />
erfolgen kann. Aus diesem Grund<br />
wurde vor 4 Jahren das ZT – Datenforum<br />
von einigen innovativen Kollegen gegründet,<br />
welches in diesem Bereich Unterstützung<br />
anbietet.<br />
Arbeitsprogramm des <strong>Kammer</strong>vorstandes<br />
Die neugewählten Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark<br />
und Kärnten haben 11 Schwerpunkte<br />
<strong>für</strong> die <strong>Kammer</strong>arbeit <strong>der</strong> nächsten Funk-<br />
8<br />
Punkt<br />
1.<br />
Thema<br />
Öffnung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />
Zugang <strong>für</strong> Junge leistbarer<br />
und leichter machen<br />
<strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
attraktiver machen<br />
Umwandlung zur aktiven<br />
Interessensvertretung<br />
2. Bild in <strong>der</strong> Öffentlichkeit –<br />
Unverzichtbarmachen des<br />
Ziviltechnikers aufgrund<br />
seiner Qualität<br />
3. Evaluierung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>direktion<br />
aufgrund von<br />
Wünschen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und<br />
Zielvorstellungen <strong>der</strong> Funktionäre<br />
Was<br />
Eine Fülle von Aufgaben, die es zu lösen gilt<br />
und <strong>für</strong> die eure Mitarbeit gefragt ist, haben<br />
wir vor uns. Meine Bitte geht nun dahin,<br />
eure Meinung zu den anstehenden Problemen<br />
zu erfahren, sei dies durch eure Teilnahme<br />
an den verschiedenen Fachgruppensitzungen,<br />
wo die einzelnen Fragen besprochen<br />
werden, o<strong>der</strong> einfach durch ein kurzes<br />
Schreiben an mich. Jede Idee ist wichtig und<br />
wertvoll. Auch die Vorschläge <strong>der</strong>er, die sich<br />
SCHWERPUNKTE DER KÜNFTIGEN KAMMERARBEIT<br />
IN DER STEIERMARK UND IN KÄRNTEN<br />
tionsperiode definiert. Gleichzeitig wurden<br />
einzelne Vorstandsmitglie<strong>der</strong> damit betraut,<br />
dem <strong>Kammer</strong>vorstand Vorschläge bezüglich<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen Programmpunkte<br />
zu erstatten. ■<br />
Vermittlung von Wissen an Studenten (sowohl Anfänger als<br />
auch Absolventen) <strong>der</strong> TU (was ist die <strong>Kammer</strong>, was kann sie,<br />
was kostet sie, was sind die Vorteile).<br />
Darstellung an<strong>der</strong>er Möglichkeiten (z.B: technisches Büro)<br />
Information von Absolventen bzw. Diplomanden in Zusammenarbeit<br />
mit Haus <strong>der</strong> Architektur, Plattform Architektur, IG-<br />
Architektur.<br />
Platzierung von Informationen im Internet.<br />
Information <strong>der</strong> neuen Funktionäre über die Abläufe in den<br />
Län<strong>der</strong>kammern und <strong>der</strong> Bundeskammer.<br />
Coaching <strong>für</strong> Funktionäre<br />
Lobbying<br />
Installierung von Öffentlichkeitsarbeit-Ausschüssen<br />
Öffentlichkeitsarbeit über Plattform Architektur mit Hilfe<br />
eines Pressesprechers<br />
Markenproblem bei Ingenieurkonsulenten, wie kann die<br />
Bezeichnung “Ingenieurkonsulent” verkauft werden?<br />
Veröffentlichung des Arbeitsprogrammes in den <strong>Kammer</strong>nachrichten<br />
Funktionäre sollen die 3 wesentlichen, bei <strong>der</strong> Vorstands-Klausur<br />
am 12./13. September 2002 festgelegten Punkte, nach außen tragen.<br />
Durchführung einer Mitglie<strong>der</strong>umfrage – Ausarbeitung durch<br />
Profis<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
aus <strong>der</strong> ZT – Gemeinschaft zurückgezogen<br />
haben und die <strong>Kammer</strong>mitgliedschaft nicht<br />
als ihre Berufsvertretung, son<strong>der</strong>n als lästige<br />
Pflicht ansehen, ist gefragt. ■<br />
(DI MEINRAD BREINL)<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong> Ingenieurkonsulenten<br />
Wer<br />
DI Gerald FUXJÄGER,<br />
Ing.Kons. f. Vermessungswesen<br />
Arch. DI Rainer KASIK<br />
Arch. DI Harald SAIKO<br />
Arch. DI Christian ANDEXER<br />
DI Meinrad BREINL, Ing.Kons.<br />
f. Vermessungswesen<br />
Arch. DI Gerhard MITTER-<br />
BERGER<br />
DI Rudolf SONNEK, Ziv.Ing. f.<br />
Maschinenbau<br />
DI Gerald FUXJÄGER,<br />
Ing.Kons. f. Vermessungswesen<br />
Dr. Josef PAUL, Ziv.Ing. f.<br />
techn. Chemie<br />
Arch. DI Karl Heinz WINKLER
Punkt Thema Was<br />
Wer<br />
4. Budgettrennung / gelebtes<br />
2-Säulen-Modell<br />
(getrennte <strong>Kammer</strong>umlagen-<br />
Vorschreibung nach Sektionen?)<br />
5. Klares Bekenntnis zum Wettbewerb<br />
des besten Projektes<br />
(Bekenntnis zum offenen<br />
Architektenwettbewerb)<br />
6. Erzielung eines Konsenses mit<br />
den Ingenieuren im Bereich<br />
<strong>der</strong> Berufshaftpflichtversicherung<br />
(Austritt aus <strong>der</strong><br />
Pflicht-Versicherung soll<br />
untersucht werden)<br />
7. Reform des Ziviltechnikergesetzes<br />
/Umsetzung<br />
8. Klärung des Vergabesystems:<br />
EU/Bund/Län<strong>der</strong><br />
9. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />
10. Stärkung <strong>der</strong> Kärntner<br />
<strong>Kammer</strong> aufgrund von<br />
Vorschlägen seitens <strong>der</strong><br />
Kärntner Funktionäre<br />
11. Bemühung zur gesetzlichen<br />
Verankerung des Prüfingenieurs<br />
Erarbeitung des Modells einer funktionierenden Budgettrennung<br />
durch beide Sektionen<br />
Information <strong>der</strong> Funktionäre über neues Bundes-Vergabegesetz<br />
Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Auftraggeber hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Vergabemodalitäten mit beson<strong>der</strong>em Schwerpunkt auf Rechtssicherheit<br />
des Verfahrens (des Wettbewerbes)<br />
Laufende Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> über die Gespräche<br />
zwischen Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
Laufende Information <strong>der</strong> Sektionsvorstände über die<br />
Entwicklungen in <strong>der</strong> Bundeskammer (Bundesthema!)<br />
Information <strong>der</strong> Funktionäre über neues Bundes-Vergabegesetz<br />
Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Auftraggeber hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Vergabemodalitäten mit beson<strong>der</strong>em Schwerpunkt auf Rechtssicherheit<br />
des Verfahrens (des Wettbewerbes)<br />
Dirimierungsrecht des Präsidenten soll abgeschafft werden.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung ist durch die <strong>Kammer</strong>vollversammlung<br />
zu beschließen.<br />
Auf Basis <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>umfrage wird ein Papier erarbeitet<br />
werden.<br />
Eigener Ausschuss wird Vorschläge an den Vorstand erstatten.<br />
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
Arch. DI Karl Heinz WINKLER<br />
DI Dr. Wolfram<br />
WALLUSCHEK-WALLFELD,<br />
Ziv.Ing. f. Bauwesen<br />
Arch. DI Ulrike BOGENS-<br />
BERGER<br />
Arch. DI Fritz WIESENHOFER<br />
DI Robert ZACH, Ziv.Ing. f.<br />
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft<br />
DI Gerald FUXJÄGER,<br />
Ing.Kons. f. Vermessungswesen<br />
Arch. DI Peter<br />
KOMPOLSCHEK<br />
Dr. Josef PAUL, Ziv.Ing. f.<br />
techn. Chemie<br />
DI Dr. Wolfram<br />
WALLUSCHEK-WALLFELD,<br />
Ziv.Ing. f. Bauwesen<br />
Arch. DI Ulrike BOGENS-<br />
BERGER<br />
Arch. DI Fritz WIESENHOFER<br />
DI Robert ZACH, Ziv.Ing. f.<br />
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft<br />
Arch. DI Peter<br />
KOMPOLSCHEK<br />
Dr. Josef PAUL, Ziv.Ing. f.<br />
techn. Chemie<br />
Arch. DI Peter<br />
KOMPOLSCHEK<br />
DI Markus LACKNER,<br />
Ing.Kons. f. Bauingenieurwesen<br />
BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET UNTER: http://www.aikammer.org<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 9
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
Die neue Standesvertretung <strong>der</strong> Ziviltechniker<br />
10<br />
Architekt DI Christian<br />
Andexer, Graz<br />
Architekt DI Peter<br />
Kompolschek<br />
Architektin DI Ulrike<br />
Bogensberger<br />
Architekt DI Wolfgang<br />
Feyferlik<br />
Architekt DI Werner<br />
Nussmüller<br />
Architekt DI Reinhold<br />
Wetschko<br />
SEKTION ARCHITEKTEN:<br />
Gremien<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Architekt DI Christian Andexer, Graz<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong>-Stellvertreter<br />
Architekt DI Peter Kompolschek, Villach<br />
<strong>Kammer</strong>vorstands- und Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
Architektin DI Ulrike Bogensberger, Graz<br />
Architekt DI Wolfgang Feyferlik, Graz<br />
Architekt DI Werner Nussmüller, Graz<br />
Architekt DI Reinhold Wetschko, Klagenfurt<br />
Architekt DI Fritz Wiesenhofer, Graz<br />
weitere Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
Architekt DI Karl-Heinz Winkler, Graz<br />
Architekt DI Gerhard Mitterberger, Graz<br />
Architekt DI Harald Saiko, Graz<br />
geb. 1967 in Graz, Studium <strong>der</strong> Architektur<br />
in Graz und Paris. Lehre, Forschung und<br />
Publikationen in den Bereichen Architektur<br />
und Urbanismus, seit 1999 eigenes Büro <strong>für</strong><br />
Architektur und Stadtentwicklung sowie<br />
Infrastruktur und Landschaftsplanung.<br />
Weiters Tätigkeiten im Bereich Ausstellungskonzeption<br />
und Kulturmanagement<br />
sowie ehrenamtliche Engagements u.a. als<br />
Vorstandsmitglied und Präsident im Haus <strong>der</strong><br />
Architektur Graz und in <strong>der</strong> Stifterversammlung<br />
<strong>der</strong> Architekturstiftung Österreich.<br />
kooptierte Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong> /<br />
Projektbetreuer in Arbeitsgruppen<br />
Architekt DI Josef Bacher, Scheifling<br />
In meiner Funktion als Ersatzmitglied im<br />
Sektionsvorstand <strong>der</strong> Architekten geht es<br />
mir vor allem um die Funktion <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />
als Institution o<strong>der</strong> Anlaufstelle zwischen<br />
Architektur und Gesellschaft. Wie<br />
zeigt sich die <strong>Kammer</strong> nach außen? Was<br />
bewirkt die <strong>Kammer</strong>? Ich bringe gerne<br />
meine Ideen und Anregungen ein.<br />
Architekt DI Rainer Kasik, Graz<br />
1967 geboren in Wien. Studium <strong>der</strong> Architektur<br />
an <strong>der</strong> TU Wien, Escola Technica<br />
Superior d’Arquitectura de Barcelona, TU<br />
Graz. Seit 1998 Universitätsassistent am<br />
Institut <strong>für</strong> Gebäudelehre und Wohnbau,<br />
Univ.-Prof. Günther Domenig, Univ. Prof.<br />
Hrvoje Njiric. Seit 1998 Architekturbüro [x<br />
architekten], mit Bettina Brunner, Max<br />
Nirnberger, Lorenz Prommegger.<br />
Architekt DI Werner-Lorenz Kircher, Klagenfurt<br />
Architekt DI Meinhard Neugebauer, Bruck/<br />
Mur<br />
Architekt DI Roland Winkler, Klagenfurt<br />
Architekt DI Hubert Wolfschwenger, Graz<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Projektbetreuer<br />
Architektin DI Marlies Bin<strong>der</strong>, Graz<br />
Neben meinen „steirischen Wohnbauerfahrungen“<br />
konnte ich in Oberösterreich beim<br />
Projekt „Alltags- und Frauengerechtes<br />
Wohnen Linz Remisenhof Urfahr“ neue<br />
Wohnbauinhalte umsetzten und wertvolle<br />
Erfahrungen sammeln.<br />
Seit 1991 Architekturbüro mit Arch. Irmgard<br />
Lusser<br />
Architekt DI Herbert Liska, Graz<br />
Architekt DI Wolfgang Weißenbacher, Graz<br />
Delegierte Bundessektion<br />
Architektin DI Sonja Gasparin, Villach<br />
Delegierte Wohlfahrtseinrichtung<br />
Architektin DI Ulrike Bogensberger, Graz<br />
Architekt DI Dieter Jantsch, Klagenfurt<br />
Arbeitsgruppen und Ansprechpartner<br />
VERHANDLUNGSFÜHRUNG NACH AUSSEN<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong> Architekt DI Christian<br />
Andexer + zuständiger Projektbetreuer<br />
BERATUNGSGREMIUM<br />
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />
Architekt DI Herbert Liska<br />
Architektin DI Ulrike Bogensberger<br />
Architekt DI Peter Kompolschek<br />
VERGABE / WETTBEWERBE<br />
Architekt DI Fritz Wiesenhofer<br />
Architektin DI Ulrike Bogensberger<br />
Architekt DI Wolfgang Feyferlik<br />
Vergabewesen<br />
• Informationsveranstaltungen zum neuen<br />
Bundesvergabegesetz (Wettbewerbs- und<br />
Vergabeverfahren, Schwellenwerte etc...)<br />
• Ausarbeitung neuer Rahmenverträge <strong>für</strong><br />
öffentliche Aufträge von Planungsleistungen<br />
auf Basis <strong>der</strong> HOA 2002 und Verhandlungen<br />
mit den zuständigen Fachabteilungen.<br />
Wettbewerbe<br />
Der Architektenwettbewerb muss als wichtigstes<br />
Instrument <strong>für</strong> die Vergabe von geistigschöpferischen<br />
Leistungen im Bewusstsein<br />
öffentlicher Auftraggeber verankert werden,<br />
es sind daher nachfolgende Themen Schwerpunkte<br />
<strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe:<br />
• Beratung <strong>der</strong> Auslober (Land, Gemeinde,<br />
Stadt Graz, Sonstige...) hinsichtlich möglicher<br />
bzw. sinnvoller Wettbewerbsverfahren<br />
in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Aufgabe.<br />
• Beratung <strong>der</strong> Wettbewerbsbetreuer (Musterauslobung,<br />
Preisgeldberechnung etc.)<br />
• Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />
<strong>für</strong> Projekts- und Wettbewerbsvorbereitung
• Überprüfung laufen<strong>der</strong> Wettbewerbsverfahren<br />
bezüglich Übereinstimmung mit <strong>der</strong><br />
WOA 2000<br />
• Jurorennennungen auf <strong>der</strong> Basis eines Jurorenkatasters<br />
• Statistische Auswertung aller Wettbewerbsverfahren<br />
in <strong>der</strong> Steiermark und Abstimmung<br />
mit den Auslobern (Ziel: breitere<br />
Streuung <strong>der</strong> Teilnehmer bei geladenen<br />
Wettbewerben)<br />
WOHNBAU STEIERMARK<br />
Architekt DI Hubert Wolfschwenger<br />
Architektin DI Marlies Bin<strong>der</strong><br />
Nachdem in den letzten Jahren <strong>der</strong> Wohnbau<br />
in <strong>der</strong> Steiermark fast zum Stillstand gekommen<br />
ist, nimmt sich <strong>der</strong> zuständige Landesrat<br />
Hirschmann wie<strong>der</strong> dieses Themas an. Zur<br />
Erarbeitung von Informationsmaterial wurde<br />
die Arbeitsgruppe Wohnbau Steiermark eingerichtet.<br />
Die Arbeitsgruppe möchte aktuelle<br />
Reformvorschläge zum Wohnbau in <strong>der</strong><br />
Steiermark erarbeiten und hat die Absicht,<br />
diese in den Prozess einzufügen, und ist<br />
bestrebt, zu diesem Thema mit Landesrat<br />
Hirschmann im Gespräch zu bleiben.<br />
ARBEITSGRUPPE GEMEINDEHOCHBAU<br />
Architekt DI Fritz Wiesenhofer<br />
Architekt DI Werner Nussmüller<br />
Architekt DI Christian Andexer<br />
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass<br />
die Hochbautätigkeit <strong>der</strong> öffentlichen Gebietskörperschaften<br />
und Institutionen im<br />
Allgemeinen und <strong>der</strong> Gemeindehochbau im<br />
Beson<strong>der</strong>en nicht mehr den alten Strickmustern<br />
<strong>der</strong> Planungsvorbereitung folgen.<br />
Ungünstige Standorte, übereilt definierte<br />
Aufgabenstellungen, überdehnte Raum- und<br />
Funktionsprogramme etc. führten schließlich<br />
zu Kostenüberschreitungen mit oft drastischen<br />
Konsequenzen <strong>für</strong> alle Beteiligten.<br />
Die Komplexität <strong>der</strong> gesellschaftlichen<br />
Entwicklung erfor<strong>der</strong>t eine intensive Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit den tatsächlichen<br />
Bedürfnissen in den einzelnen Gemeinden<br />
einerseits und <strong>der</strong> sorgfältigen Darstellung<br />
aller Grundlagen <strong>für</strong> eine spätere Projektsplanung<br />
an<strong>der</strong>erseits.<br />
In dieser Phase <strong>der</strong> Projektentwicklung<br />
werden die unverrückbaren Eckpunkte<br />
wie Standort, Raum- und Funktionsprogramm,<br />
Kostenrahmen und Finanzierung,<br />
Terminplan und Vergabemodalitäten festgelegt.<br />
Unter Beachtung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />
Sparmaßnahmen von Bund, Land und<br />
Gemeinden kann <strong>für</strong> die Aufgabe <strong>der</strong><br />
Projektentwicklung und Projektplanung<br />
im Gemeindehochbau auf das kreative<br />
Potenzial und die Kapazität <strong>der</strong> steirischen<br />
<strong>ZiviltechnikerInnen</strong> zurückgegriffen<br />
werden.<br />
Um Interessenskonflikte zu vermeiden,<br />
muss jedoch eine strikte Trennung zwischen<br />
Projektentwicklung und Wettbewerbsvorbereitung<br />
einerseits und <strong>der</strong> konkreten<br />
Projektplanung an<strong>der</strong>erseits eingehalten<br />
werden.<br />
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern<br />
<strong>der</strong> steirischen Landesbaudirektion,<br />
<strong>der</strong> Fachabteilung 7A, 20A und 16B sowie<br />
<strong>der</strong> steirischen Architekten, hat sich intensiv<br />
mit diesem Thema auseinan<strong>der</strong>gesetzt<br />
und einen Leitfaden erarbeitet, welcher als<br />
Arbeitsgrundlage <strong>für</strong> zukünftige Projektabwicklungen<br />
dienen soll.<br />
ARBEITSGRUPPE KÄRNTEN<br />
Architekt DI Peter Kompolschek<br />
Architekt DI Reinhold Wetschko<br />
ANWÄRTER<br />
Architekt DI Harald Saiko<br />
Als <strong>der</strong>zeitiger Vorsitzen<strong>der</strong> im Haus <strong>der</strong><br />
Architektur und Mitinitiator <strong>der</strong> Plattform<br />
Architektur in Graz soll meine Funktion im<br />
Sektionsvorstand keineswegs eine Ämterkumulierung<br />
sein, son<strong>der</strong>n soll sich<br />
bewusst auf eine Schnittstelle zur dadurch<br />
schnelleren und besseren Zusammenarbeit<br />
reduzieren. Ziel dieser Vernetzung sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Themen Öffnung und Dialog<br />
zur jüngeren Generation und mehr Synergien<br />
zwischen den Institutionen, welche 2<br />
wichtige Grundlagen <strong>für</strong> einen Profilierungsprozess<br />
unseres Standes im gesellschaftlichen<br />
Umbruch darstellen.<br />
Architekt DI Rainer Kasik<br />
Ziel <strong>der</strong> Arbeitsgruppe ist es, die Studierenden<br />
und AbsolventInnen über die Funktionen<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> zu informieren und das<br />
Verständnis <strong>für</strong> die <strong>Kammer</strong> als zukünftige<br />
Berufsvertretung zu steigern. In diesem<br />
Zusammenhang sollte auch <strong>der</strong> Kontakt<br />
zwischen Universität und <strong>Kammer</strong> intensiviert<br />
werden.<br />
Die Arbeitsgruppe möchte sich innerhalb<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> da<strong>für</strong> einsetzen, den hermetischen<br />
Charakter <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> zu verän<strong>der</strong>n.<br />
Der Zugang in die <strong>Kammer</strong> sollte <strong>für</strong><br />
AbsolventInnen erleichtert, und, sofern<br />
möglich, bereits <strong>für</strong> Studierende vorbereitet<br />
werden – Stichwort Praxiszeiten.<br />
PLATTFORMVERTRETUNG –<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Architekt DI Christian Andexer<br />
Architekt DI Gerhard Mitterberger<br />
EVALUIERUNG KAMMERAMT<br />
Architekt DI Werner Nussmüller<br />
Architekt DI Peter Kompolschek<br />
Architekt DI Christian Andexer<br />
Architekt DI Karl Heinz Winkler<br />
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
Architekt DI Fritz<br />
Wiesenhofer<br />
Architekt DI Gerhard<br />
Mitterberger<br />
Architekt DI Josef Bacher<br />
Architekt DI Rainer Kasik<br />
Architekt DI Roland<br />
Winkler<br />
Architekt DI Hubert<br />
Wolfschwenger<br />
Architektin DI Marlies<br />
Bin<strong>der</strong><br />
Architektin DI Sonja<br />
Gasparin<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 11
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
12<br />
Dipl.-Ing. Meinrad Breinl<br />
Dipl.-Ing. Andreas Turk<br />
Dr.phil. Josef Paul<br />
Dipl.-Ing.Dr. Wolfram<br />
Walluschek-Wallfeld<br />
Dipl.-Ing. Dietrich<br />
Kollenprat<br />
Dipl.-Ing. Adolf Ver<strong>der</strong>ber<br />
Dipl.-Ing. Rudolf Sonnek<br />
Dipl.-Ing. Robert Zach<br />
SEKTION INGENIEURKONSULENTEN:<br />
Gremien und Fachgruppen<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Dipl.-Ing. Meinrad Breinl, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Vermessungswesen, Graz<br />
Sektionsvorsitzen<strong>der</strong>-Stellvertreter<br />
Dipl.-Ing. Andreas Turk, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />
WIW/Bauwesen, Gleisdorf<br />
<strong>Kammer</strong>vorstands- und Sektionsvorstandmitglie<strong>der</strong><br />
Dr.phil. Josef Paul, Zivilingenieur <strong>für</strong> Techn.<br />
Chemie, Villach<br />
• bin 56 Jahre natur- und sportliebend (aber<br />
nicht Leistungssport)<br />
• habe 4 Kin<strong>der</strong> (Ärztin, Chemiker in USA<br />
und BWL- und BoKu-Studentin und<br />
einen 17 Jährigen Gymnasiasten)<br />
• als Wiener nun schon 26 Jahre in Villach,<br />
nun seit 18 Jahren mit echter Villacherin<br />
verheiratet, mit <strong>der</strong> gute Zusammenarbeit<br />
im Büro und in <strong>der</strong> Freizeit täglich aufs<br />
neue gelingt<br />
• bin gerne in Wien, aber sehr glücklich in<br />
Kärnten, und liebe die Steiermark, wo<br />
einige Vorfahren gelebt haben<br />
• mache und manage gerne Musik als<br />
Obmann des Villacher Musikvereins<br />
(Viola und Violine)<br />
• Büro in Villach mit 1 bis 3 sowie einigen<br />
freien Mitarbeitern und laufenden Partnerschaften<br />
mit ZT-Kollegen<br />
• versuche täglich, vollen Kundeneinsatz<br />
und persönliche Lebensqualität mit <strong>der</strong><br />
Familie im gemeinsamen Wohn- und<br />
Bürohaus zu leben<br />
• glaube, dass wir ein gutes und effektives<br />
<strong>Kammer</strong>team sind – versuche meine Erfahrung<br />
einzubringen ohne Neues zu bremsen<br />
• Neues erreichen und nur das gute Alte<br />
sichern<br />
Dipl.-Ing.Dr. Wolfram Walluschek-Wallfeld,<br />
Zivilingenieur <strong>für</strong> Bauwesen, Graz<br />
Dipl.-Ing. Markus Lackner, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Bauingenieurwesen, Villach<br />
Dipl.-Ing. Dietrich Kollenprat, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Vermessungswesen, Klagenfurt<br />
Dipl.-Ing. Adolf Ver<strong>der</strong>ber, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />
Bauwesen, Graz<br />
Den Grund <strong>für</strong> meine Funktionärstätigkeit<br />
bilden nachfolgend angeführte Anliegen,<br />
an denen ich maßgeblich mitgestalten will:<br />
• Bessere Verteilung <strong>der</strong> Versicherungsprämien<br />
zwischen den diversen Gruppen,<br />
wobei eine Orientierung am freien Markt<br />
(wie z.B. Architekt : Bauingenieur am<br />
freien Markt 1 : 2,5) erfolgen soll.<br />
• Imageverbesserung bzw. Aufbau eines<br />
Images <strong>für</strong> Ziviltechniker in <strong>der</strong> breiten<br />
Öffentlichkeit.<br />
• Vertragliche Vereinbarungen mit den Län<strong>der</strong>n<br />
bzw. Son<strong>der</strong>gesellschaften bei <strong>der</strong><br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Vergabe von geistig-schöpferischen<br />
Dienstleistungen im Bereich des konstruktiven<br />
Ingenieurbaues und des Verkehrswesens<br />
auf Basis von Honorarordnungen.<br />
(wie z.B. Vertragsregelung mit<br />
Steiermärkische Landesregierung im<br />
Bereich des Straßen und – Brückenbau<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> HL-AG)<br />
• Vereinheitlichung von Ausbildungsdetail<br />
auf Basis technisch fundierter Grundlagen<br />
im Bereich des Straßen- und Brückenbaues<br />
zwischen Steiermark und Kärnten bei<br />
Landesstraßen (einheitliche Festlegung<br />
<strong>der</strong> Rückhalteklassen <strong>für</strong> einen Fahrbahnquerschnitt,<br />
Randbalkenausbildung sowie<br />
Randbalkenverdübelung, einheitliche<br />
Betongütenbezeichnungen <strong>für</strong> verschiedene<br />
Elemente usw.)<br />
• Im Großen und Ganzen wäre es aus meiner<br />
Sicht schon ein Erfolg, wenn es<br />
gelänge, Teilbereiche <strong>der</strong> o.a. Punkte<br />
umzusetzen und gegebenenfalls vertragliche<br />
Vereinbarungen mit den Län<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>gesellschaften abzuschließen.<br />
weitere Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
Dipl.-Ing. Rudolf Sonnek, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />
Maschinenbau, Weiz<br />
Dipl.-Ing. Max Pumpernig, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Raumplanung, Graz<br />
Dipl.-Ing. Reinhold Heidinger, Zivilingenieur<br />
<strong>für</strong> Bauwesen, Leibnitz<br />
Dipl.-Ing. Günter Klammer, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Bauingenieurwesen, Spittal/Drau<br />
Dipl.-Ing. Leopold An<strong>der</strong>wald, Zivilingenieur<br />
<strong>für</strong> WIW/Maschinenbau, Villach<br />
Dipl.-Ing. Emmerich Schuscha, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Markscheidewesen, Leoben<br />
Dipl.-Ing. Ursula Hasitschka, Ingenieurkonsulentin<br />
<strong>für</strong> Vermessungswesen, Admont<br />
Meine persönliche Sicht meiner Aufgabe in<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>: Verbesserung des Informationsflusses<br />
zu den „nicht kammeraktiven“<br />
Kollegen und Weitergabe <strong>der</strong> Wünsche und<br />
Interessen von kleinen Büros, welche weit<br />
weg von den Entscheidungszentren liegen.<br />
Dipl.-Ing. Robert Zach, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Ligist<br />
Delegierte Bundessektion<br />
Dipl.-Ing.Dr. Wolfram Walluschek-Wallfeld,<br />
Zivilingenieur <strong>für</strong> Bauwesen, Graz<br />
Dipl.-Ing. Gerald Fuxjäger, Ingenieurkonsulent<br />
<strong>für</strong> Vermessungswesen, Hart bei Graz<br />
Fachgruppen<br />
Fachgruppe Bauwesen mit 2 Unterausschüssen<br />
(Konstruktiver Ingenieurbau mit Verkehrswesen<br />
und Wasserwirtschaft und Umwelttechnik)<br />
Fachgruppe Vermessungswesen<br />
Fachgruppe Industrielle Technik<br />
Fachgruppe Land-, Forst- und Holzwirtschaft,<br />
Biologie<br />
Fachgruppe Montanwesen ■
DI Robert M. Krapfenbauer<br />
Bundeskammer<br />
Der Wiener Bauingenieur DI Robert Martin<br />
Krapfenbauer, bisheriger Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Sektion Ingenieurkonsulenten, wurde am 23.<br />
September 2002 zum neuen Präsidenten <strong>der</strong><br />
Bundeskammer gewählt. Damit steht an <strong>der</strong><br />
Spitze <strong>der</strong> Berufsvertretung <strong>der</strong> österreichischen<br />
Ziviltechniker ein deklarierter Be<strong>für</strong>worter<br />
einer gemeinsamen <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten<br />
und Ingenieure. Als eines seiner Hauptziele<br />
bezeichnete es Krapfenbauer, die verbindenden<br />
Elemente zwischen den Architekten und Ingenieuren<br />
zu stärken und die gemeinsamen Anliegen<br />
nach außen wirksam zu vertreten. Verstärktes<br />
Aufzeigen dieser gemeinsamen beruflichen<br />
Anliegen <strong>der</strong> Ziviltechniker in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
gehöre somit zu seinen vorrangigen Zielen<br />
genauso wie eine Verbesserung <strong>der</strong> Gesprächsplattform<br />
zu den <strong>für</strong> den Berufsstand relevanten<br />
Entscheidungsträgern.<br />
Der neue stellvertretende Präsident <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
Architekt DI Rudolf Rollwagen, <strong>der</strong><br />
als Vertreter <strong>der</strong> stärksten Wiener Architektenfraktion<br />
auch Vizepräsident <strong>der</strong> Wiener Län<strong>der</strong>kammer<br />
ist, will neben einer Lösung <strong>der</strong> Pensionsproblematik<br />
vor allem wie<strong>der</strong> jene Ruhe in<br />
die <strong>Kammer</strong> bringen, die unabdingbare Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> eine sachbezogene Berufspolitik ist.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Honorarfragen werden unter<br />
diesem Aspekt einen maßgeblichen Anteil <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong>arbeit ausmachen.<br />
Pensionsfonds<br />
Neue Vorsitzende des Kuratoriums <strong>der</strong> Wohlfahrtseinrichtungen<br />
wurde die Wiener Architektin<br />
DI Evelyn Tomes. Tomes kandidierte<br />
bei den Wiener <strong>Kammer</strong>wahlen auf <strong>der</strong> Liste:<br />
pircher/plattform kontra we2000 und sieht es<br />
als ihre Hauptaufgabe an, umfassende Grundlagen<br />
<strong>für</strong> neue Verhandlungen mit dem Sozialministerium<br />
über die Zukunft <strong>der</strong> Altersversorgung<br />
<strong>der</strong> Ziviltechniker zu schaffen. Dazu<br />
möchte sie alle mit <strong>der</strong> Verwaltung des Pensionfonds<br />
befassten Kräfte einbinden, aber auch<br />
neue Impulse von außen zulassen.<br />
Zu ihrem Stellvertreter wurde <strong>der</strong> bisherige<br />
Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> Linz DI Ludwig<br />
Wozak gewählt.<br />
Mit einer großteils neuen Führung will die Bundeskammer die drängenden Berufsprobleme<br />
lösen. Außerdem steht mit <strong>der</strong> Wiener Architektin DI Evelyn Tomes eine erklärte Kritikerin<br />
des <strong>der</strong>zeitigen Pensionssystems an <strong>der</strong> Spitze des ZT-Pensionsfonds.<br />
Bundessektionen<br />
Zum neuen und alten Vorsitzenden <strong>der</strong> Bundessektion<br />
Architekten wurde <strong>der</strong> Tiroler Archi-<br />
Die <strong>Kammer</strong>wahlen 2002 sind zu Ende,<br />
die <strong>Kammer</strong>arbeit beginnt. Großteils<br />
neue Personen werden das Geschehen<br />
bestimmen. Mit Krapfenbauer wurde ein<br />
Wiener Bauingenieur zum neuen Bundeskammerpräsidenten<br />
gewählt. Mit dem Grazer<br />
Architekten Werner Nussmüller und dem<br />
Wiener Bauingenieur Ortfried Friedreich<br />
zwei neue Län<strong>der</strong>-Präsidenten und mit <strong>der</strong><br />
Wiener Architektin Tomes eine neue Vorsitzende<br />
des Pensionsfonds. Bestätigt in ihren<br />
Funktionen wurden die Präsidenten Schweiger<br />
(Linz) und Reitter (Innsbruck), beide<br />
Architekten. Abgelöst wurden somit Turk<br />
(Graz), Cate (Wien), Wieser (WE) und Robl<br />
(Bundessektion Ingenieurkonsulenten).<br />
Ob es dieser doch wesentlich umgestellten<br />
Mannschaft gelingen kann, die ZT-<strong>Kammer</strong><br />
in <strong>der</strong> Öffentlichkeit so zu positionieren,<br />
dass es wie<strong>der</strong> möglich ist, die Anliegen <strong>der</strong><br />
Ziviltechniker auch wirksam zu vertreten,<br />
wird von mehreren Faktoren abhängen. Hier<br />
ist vor allem <strong>der</strong> Wille zur Zusammenarbeit<br />
aller nunmehr in den Gremien tätigen Vertreter<br />
zu nennen. Dieser muss einfach im<br />
Interesse <strong>der</strong> gemeinsamen Sache vorhanden<br />
sein, trotz mancher Verletzungen, welche<br />
im Zuge des „Wahlkampfes“ wechselseitig<br />
zugefügt wurden. Da aber trotz Wahlkampfs<br />
immer klar erkenntlich war, dass<br />
jede <strong>der</strong> Gruppierungen das Beste <strong>für</strong> den<br />
ZT-Berufsstand will, aber eben Ziel und<br />
Weg (noch) unterschiedlich gesehen werden,<br />
müsste eine gedeihliche und damit<br />
erfolgreiche Zusammenarbeit möglich sein.<br />
Mit Robert Krapfenbauer wurde ein Mann<br />
an die Spitze <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> gewählt, <strong>der</strong><br />
anlässlich seiner Bewerbung um dieses Amt<br />
immer wie<strong>der</strong> die Notwendigkeit betont hat,<br />
die Gemeinsamkeiten <strong>der</strong> beruflichen Interessen<br />
<strong>der</strong> Architekten und Ingenieure zu<br />
stärken und <strong>der</strong> auch ein klares Bekenntnis<br />
zu einer gemeinsamen Architekten- und<br />
Ingenieurkammer abgelegt hat. Ihm könnte<br />
es gelingen, die unterschiedlich ausgerichteten<br />
Kräfte innerhalb <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> zu bündeln,<br />
gemeinsame Strategien zu entwickeln<br />
und vor allem den Stellenwert <strong>der</strong> Ziviltech-<br />
<strong>Kammer</strong>wahlen<br />
Krapfenbauer<br />
neuer Präsident <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
tekt DI Georg Pendl gewählt. Seine Stellvertreterin<br />
ist die Wiener Architektin Mag.arch.<br />
Laura Spinadel. ■<br />
Bundeskammer: Weichenstellung durch Teamumstellung?<br />
niker in <strong>der</strong> Gesellschaft wie<strong>der</strong> auf jenes<br />
Maß anzuheben, das notwendig ist, um<br />
überhaupt in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wahrgenommen<br />
zu werden. Dazu gehört auch seine<br />
Absicht, sich unabhängig von allen parteipolitischen<br />
Querelen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu<br />
allen relevanten Themen zu äußern und so<br />
den Standpunkt des technisch kompetenten<br />
Berufsstandes bekannt zu machen. Wenn es<br />
ihm gelingt, damit den Bekanntheitsgrad <strong>der</strong><br />
Ziviltechniker zu steigern, wird es auch<br />
gelingen, die Verhandlungen über Berufsanliegen<br />
<strong>der</strong> Ziviltechniker erfolgreich zu führen,<br />
weil eben nur gute Argumente, gepaart<br />
mit entsprechend öffentlichem Gewicht bessere<br />
Verhandlungsergebnisse bringen.<br />
Eine ebenfalls schwere Aufgabe hat die<br />
neue Vorsitzende des Pensionsfonds, die<br />
Wiener Architektin Tomes, übernommen.<br />
Sie kommt aus dem Protestlager <strong>der</strong> Plattform<br />
Kontra WE2000, die bei den Wiener<br />
<strong>Kammer</strong>wahlen auf Anhieb 4 Mandate<br />
erreichte und als Ziel die Überführung <strong>der</strong><br />
kammereigenen Wohlfahrtseinrichtung in<br />
die staatliche Pensionsversicherung hat.<br />
Tomes wird an zwei Fronten erfolgreich<br />
sein müssen: einerseits Kuratoriums-intern,<br />
an<strong>der</strong>erseits aber – und das wird die wesentlich<br />
schwierigere Aufgabe sein – vor allem<br />
extern beim nächsten Sozialminister, dem<br />
zumindest eine Besserstellung zum bisherigen<br />
Übernahmsangebot abgerungen werden<br />
soll. Dazu kommen noch die Interessen <strong>der</strong><br />
Pensionisten, die durch den zwar 82-jährigen,<br />
aber nichtsdestoweniger agilen Kurator<br />
Erich Schlöss, mit Nachdruck vertreten werden,<br />
welche von Tomes unter einen Hut zu<br />
bringen sind.<br />
Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> mit dem Geschehen in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />
einigermaßen vertraut ist, weiß um die<br />
Größe <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung, vor <strong>der</strong> die beiden<br />
Spitzenfunktionäre <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
stehen. Üblicherweise hat man 100 Tage<br />
Zeit, um ein neues Programm mit neuem<br />
Schwung tatsächlich umzusetzen. Es wäre<br />
daher falsch, schon am Tag 1 Prognosen zu<br />
stellen. Eines steht aber fest: Der Neustart<br />
kann gelingen. (kapepa)<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 13
Aktuell<br />
Kärntner Landesregierung anerkennt<br />
neue Ziviltechnikertarife<br />
14<br />
Die Abteilung 17, Straßen- und Brückenbau,<br />
vom Amt <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />
hat mit Schreiben vom<br />
4.6.2002 mitgeteilt, dass die in <strong>der</strong> Verhandlungsrunde<br />
vom 28.1.2002 zwischen Verbin-<br />
Landesbaudirektion Steiermark<br />
anerkennt Stundentarife<br />
Seitens <strong>der</strong> Stmk. Landesbaudirektion<br />
wurde uns grundsätzliche Zustimmung<br />
zu den neuen Stundentarifen gemäß<br />
dem Allgemeinen Teil <strong>der</strong> Honorarordnungen<br />
signalisiert.<br />
Bei Leistungen des Ziviltechnikers selbst, wie<br />
z.B. Sachverständigentätigkeit, wird die Lei-<br />
Haftpflicht-Beschwerde –<br />
keine aufschiebende Wirkung<br />
Gegen den Beschluss <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung,<br />
die Haftpflichtversicherungsprämie<br />
nach dem Umsatz zu<br />
bemessen, wurden von mehreren Ziviltechnikern<br />
Verfassungsgerichtshofbeschwerden eingebracht.<br />
Der Verfassungsgerichtshof hat in<br />
einer ersten Entscheidung vom 25. Juni 2002<br />
den von den Beschwerdeführern gestellten<br />
Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden<br />
Wirkung abgelehnt.<br />
Am 1.6.2002 ist das zwischen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft und <strong>der</strong><br />
Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />
abgeschlossene Abkommen über die Freizügigkeit<br />
in Kraft getreten (BGBl III 2002/133).<br />
Es enthält u. a. das Recht auf Einreise, Auf-<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
dungsstelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, Vertretern <strong>der</strong><br />
HL-AG sowie <strong>der</strong> ÖBB und BAIK festgesetzten<br />
neuen Ziviltechnikertarife anerkannt<br />
werden. ■<br />
stungskategorie A anerkannt. Welcher Wert<br />
dabei konkret zur Anwendung kommt, hängt<br />
davon ab, ob spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Tätigkeit gestellt werden. So ist durchaus vorstellbar,<br />
dass beispielsweise ein Juryvorsitzen<strong>der</strong><br />
den höheren Wert im Rahmen des<br />
Tarifes beanspruchen kann. ■<br />
Begründet wurde diese Entscheidung damit,<br />
dass die Beschwerdeführer nicht hinreichend<br />
dargetan haben, dass mit dem sofortigen Vollzug<br />
des angebotenen Bescheides <strong>für</strong> die<br />
Beschwerdeführenden ein unverhältnismäßiger<br />
Nachteil verbunden wäre.<br />
Die Haftpflichtprämie ist somit auf jeden Fall<br />
einzuzahlen, unabhängig davon, wie in <strong>der</strong><br />
Sache selbst vom Verfassungsgerichtshof entschieden<br />
wird. ■<br />
Schweizer in Österreich planungsberechtigt<br />
enthalt, Zugang zu einer selbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit und Nie<strong>der</strong>lassung als Selbstständiger<br />
sowie die Erleichterung <strong>der</strong> Erbringung<br />
von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet<br />
<strong>der</strong> Vertragsparteien, insbeson<strong>der</strong>e Liberalisierung<br />
kurzzeitiger Dienstleistungen. ■
Verleihung ZT-Award 2002<br />
beim <strong>Kammer</strong>-Hausfest am 16. Mai 2002<br />
Die steirischen <strong>ZiviltechnikerInnen</strong> verleihen erstmals „ZT-Award 2002“ an innovative,<br />
zukunftsorientierte und qualitätsbewusste BauherrInnen.<br />
Die steirischen <strong>ZiviltechnikerInnen</strong><br />
haben BauherrInnen, die beson<strong>der</strong>s<br />
innovativ, zukunftsorientiert und qualitätsbewusst<br />
planen, mit einem speziellen<br />
Preis ausgezeichnet.<br />
„Wir wollen damit zeigen, dass viele unserer<br />
Kunden Qualität schätzen und sich auch<br />
selbst darum bemühen, wir wollen uns <strong>für</strong><br />
diese Einstellung bedanken“ so <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
des Arbeitskreises <strong>für</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>der</strong> Sektion Ingenieurkonsulenten, Andreas<br />
Turk, bei <strong>der</strong> Preisverleihung. Gestaltet<br />
wurde <strong>der</strong> „ZT-Award“ vom steirischen<br />
Künstler Hartmut Skerbisch. Eine prominente<br />
Jury mit <strong>der</strong> Sprecherin Angelika<br />
Kresch, Unternehmerin des Jahres 2001, verlieh<br />
die Preise.<br />
Der ZT-Award wurde an den steirischen Landesbaudirektor<br />
„<strong>für</strong> sein Lebenswerk“ verliehen.<br />
Qualität steht bei ihm ganz oben „und<br />
bleibt auch dann ein Kriterium, wenn die<br />
Kassen <strong>der</strong> öffentlichen Hand schmäler werden“.<br />
Viele Planungen in <strong>der</strong> Steiermark tragen<br />
die Handschrift und das hohe Qualitätsbewusstsein<br />
von Gunther Hasewend.<br />
Neben dem Hauptpreis haben vier BauherrInnen<br />
Anerkennungspreise erhalten:<br />
• Franz Friessnegg aus Kapfenberg, <strong>der</strong> „mit<br />
seiner Privatinitiative einen großen Beitrag<br />
<strong>für</strong> die Aufwertung <strong>der</strong> Kapfenberger Innenstadt<br />
geleistet hat“.<br />
ZT typisieren in <strong>der</strong> Steiermark<br />
KFZ-Umbauten<br />
Das Land Steiermark wird in Zukunft Än<strong>der</strong>ungen<br />
an Fahrzeugen durch Tieferlegungen,<br />
Fahrwerks- o<strong>der</strong> Reifen- und Felgenän<strong>der</strong>ungen<br />
nicht mehr selbst typisieren. Vielmehr<br />
genügt die Vorlage eines entsprechenden privaten<br />
• Bürgermeister Helmut Kienreich, <strong>der</strong> „maßgeblich<br />
an <strong>der</strong> neuen Positionierung <strong>der</strong><br />
Stadt Weiz und <strong>der</strong> Energieregion mitgewirkt<br />
hat“.<br />
• die Vikarin des Krankenhauses Elisabethinen<br />
in Graz, Schwester Consolata Ma<strong>der</strong>bacher,<br />
die „auch in heißen Phasen des Spitalsumbaues<br />
in einem vorbildlichen Geist<br />
<strong>der</strong> gegenseitigen Achtung und Kooperation<br />
gehandelt hat“.<br />
• Bürgermeister und LT-Abgeordneter Josef<br />
Aktuell<br />
Andreas Turk, die PreisträgerInnen Franz Friessnegg, Josef Ober, Helmut Kienreich, Consolata Ma<strong>der</strong>bacher<br />
und Gunther Hasewend sowie Jury-Sprecherin Angelika Kresch (von links)<br />
Ober aus Auersbach bei Feldbach, <strong>der</strong> „als<br />
Motor <strong>der</strong> Region vorbildhaft die endogene<br />
Entwicklung geför<strong>der</strong>t hat“. ■<br />
Die Verleihung des „ZT-Awards 2002“<br />
durch die Kärntner <strong>ZiviltechnikerInnen</strong><br />
findet am Donnerstag, 28. November 2002,<br />
um 19.00 Uhr im Napoleonstadl –<br />
Kärntens Haus <strong>der</strong> Architektur,<br />
St. Veiter Ring 10, 9020 Klagenfurt, statt!<br />
Gutachtens, ausgestellt z.B. durch einen entsprechend<br />
befugten Ziviltechniker. Damit wurde vom Land<br />
Steiermark ein wichtiger Schritt in Richtung Auslagerung<br />
von Prüftätigkeiten an Ziviltechniker gesetzt.<br />
Gutachter-Listen sind bei <strong>der</strong> AIK erhältlich. ■<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 15
Service<br />
Steuerberater und Anwaltspool<br />
<strong>der</strong> AIK Steiermark und Kärnten –<br />
kostenlose Erstberatung und Son<strong>der</strong>konditionen<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Ausweitung des Mitglie<strong>der</strong>service <strong>der</strong> AIK Steiermark und Kärnten wurde <strong>für</strong> spezielle<br />
Dienstleistungen im Bereich <strong>der</strong> Rechts- und Steuerberatung ein Pool von freiberuflich tätigen Anwälten<br />
und Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>n bzw. Steuerberatern und Buchprüfern eingerichtet.<br />
Dieser Beraterpool erstreckt sich vor<br />
allem auf jene Bereiche, die auf<br />
Grund <strong>der</strong> Anfragen in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>direktion<br />
von Ziviltechnikern in speziellen<br />
Fällen häufig nachgefragt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Auswahl wurde vor allem auf das<br />
Spezialwissen und die Erfahrung mit diesen<br />
Rechtsproblemen Bedacht genommen.<br />
Die dem Beraterpool angehörenden Rechtsanwälte<br />
und Steuerberater bzw. Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />
und Buchprüfer haben auch <strong>der</strong> Kam-<br />
Das ZT Datenforum hat seine Kompetenz<br />
im Bereich <strong>der</strong> elektronischen<br />
Medien (vor allem Internet) in den<br />
letzten Jahren durch die Betreuung<br />
des Online-Ziviltechnikerverzeichnisses und<br />
<strong>der</strong> damit verbundenen Services (Visiten- und<br />
Projektkarten) bewiesen. Auch an<strong>der</strong>e Dienste<br />
(EU- und österreich-weite Ausschreibungen<br />
über das Internet, Handytelephonie über das<br />
A1 Network) wurden vom ZT Datenforum <strong>für</strong><br />
Architekten und Ziviltechniker bislang erfolgreich<br />
angeboten und betreut. In Zukunft fungiert<br />
das ZT Datenforum als zentraler<br />
Ansprechpartner <strong>für</strong> ca. 7.500 österreichische<br />
Architekten und Ziviltechniker in sämtlichen<br />
Angelegenheiten, die den elektronischen<br />
Datenaustausch untereinan<strong>der</strong> sowie die<br />
gemeinsame Nutzung von digitalen Daten<br />
betreffen.<br />
Zur Verbesserung dieses Services wurde eine<br />
Kooperation mit dem österreichischen Internet-Provi<strong>der</strong><br />
INODE eingegangen. Als Technologievorreiter<br />
bei Internet-Breitbandanbindungen<br />
über Kupfer, stellte INODE ein eigens<br />
auf die Bedürfnisse <strong>der</strong> Ziviltechniker und<br />
16<br />
mer gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark und<br />
Kärnten exklusiv Son<strong>der</strong>konditionen (20 %<br />
Nachlass auf den Tarif) einzuräumen.<br />
Außerdem erfolgt die Erstberatung kostenlos.<br />
Die Installierung des Beraterpools ist naturgemäß<br />
ein erster Schritt zum Aufbau eines Beraternetzwerkes<br />
<strong>für</strong> Ziviltechniker in Steiermark<br />
und Kärnten. Sollten Sie als Mitglied mit<br />
Ihrem Anwalt bzw. Steuerberater speziell gute<br />
Architekten zugeschnittenes, hochwertiges<br />
Produktportfolio zusammen, welches Internetzugänge<br />
über die Technologien ADSL,<br />
xDSL, SDSL und ATM beinhaltet. Die modular<br />
aufgebauten Pakete sind mit vollständigen<br />
Webhosts auf Unix- o<strong>der</strong> Windows 2000-<br />
Basis erweiterbar, die es auch ermöglichen,<br />
umfangreiche Präsentationen des jeweiligen<br />
Unternehmens ins Internet zu stellen.<br />
Vor etwa zwei Monaten brachte INODE<br />
„ADSL Complete“ <strong>für</strong> Privatkunden auf den<br />
Markt – die erste ADSL-Komplettlösung <strong>für</strong><br />
Privatbenutzer, welche neben unlimitiertem<br />
Datentransfer (fair use) auch günstige Telefontarife<br />
bietet. Anknüpfend an den Erfolg<br />
dieses neuen Produktes präsentiert INODE<br />
ein weiteres ADSL-Produkt <strong>für</strong> den Business-Bereich:<br />
„ADSL LAN-Connect Complete“,<br />
einen vollwertigen Internet-Netzwerkzugang<br />
mit Router inklusive Festnetztelefonie.<br />
Höchste technische Standards und mo<strong>der</strong>nste<br />
Kommunikationseinrichtungen ermöglichen<br />
INODE eine solide Performance am High-<br />
Tech Markt, wie durch die Übernahme <strong>der</strong><br />
kompletten Internet-Infrastruktur des Büro-,<br />
Geschäfts- und Wohnungskomplexes „Millennium<br />
City“ im 20. Wiener Gemeindebezirk<br />
im April dieses Jahres eindrucksvoll bewiesen<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Erfahrungen haben, ersuchen wir Sie, dies <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong>direktion mitzuteilen. Wir sind<br />
bestrebt, den Beraterpool ständig den aktuellen<br />
Entwicklungen anzupassen und so den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n in Spezialfragen eine wirkungsvolle<br />
Hilfestellung geben zu können. ■<br />
Weitere Informationen zum Rechtsberaterpool:<br />
Dr. Dagmar Gruber,<br />
Tel (0316) 82 63 44 DW 17,<br />
email: dagmar.gruber@aikammer.org<br />
ZT Datenforum – Internet-Kooperation mit INODE<br />
Highspeed <strong>für</strong> Österreichs Architekten und Ziviltechniker zu Son<strong>der</strong>konditionen<br />
wurde. Das Unternehmen selbst ist seit 1. Mai<br />
im Millennium Tower am Handelskai ansässig.<br />
Aufsehen erregte INODE bereits im November<br />
vorigen Jahres mit <strong>der</strong> flächendeckenden<br />
„Entbündelung“ sämtlicher Grazer Wählämter<br />
und <strong>der</strong> Einführung des High-End Standleitungsproduktes<br />
„inode xDSL unlimited“.<br />
Es handelt sich dabei um symmetrische DSL-<br />
Standleitungen mit bis zu 2,3 Mbit/s im Up-<br />
/Downstream mit einem konkurrenzlosen<br />
Preis-Leistungsverhältnis. Selbstverständlich<br />
wird bei INODE <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Entbündelung<br />
weiter vorangetrieben, so dass die Produkte<br />
künftig auch in weiteren Gebieten verfügbar<br />
sein werden, z. B. funktioniert xDSL<br />
unlimited in Wien bereits in 5 Bezirken!<br />
Um den Architekten und Ziviltechnikern den<br />
Umstieg zu erleichtern, bietet INODE in<br />
Kooperation mit dem ZT Datenforum sein<br />
Internet-Produktportfolio mit reduzierten Einrichtungskosten<br />
(ca. 15 %) und vergünstigten<br />
monatlichen Tarifen (ca. 5 – 10 %) an. ■<br />
Informationen zu den INODE Internet-<br />
Paketen erhalten Sie bei Hrn. DI Dieter Leitner,<br />
ZT Datenforum, Tel. 0316/ 82 28 99,<br />
o<strong>der</strong> via e-mail unter: office@zt.co.at .
www.aikammer.org<br />
die neue Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />
Im Sommer des vergangenen Jahres wurde<br />
<strong>der</strong> Beschluss gefasst, <strong>der</strong> alten Homepage<br />
ein neues, mo<strong>der</strong>neres Gesicht zu verpassen.<br />
Die Wahl zur Neugestaltung fiel auf<br />
die Firma medianova Winter OEG, die ein<br />
völlig neues Homepage-Design entwickeln<br />
sollte. Im Februar 2002 fand eine Umfrage<br />
unter den Besuchern unserer Homepage statt,<br />
bei <strong>der</strong> die Wünsche und Anregungen in<br />
Erfahrung gebracht wurden.<br />
Es kristallisierten sich einige Verbesserungswünsche<br />
heraus, die in das neue Design übernommen<br />
wurden. Diese sind z.B. die Online-<br />
Eingabe in eine <strong>der</strong> Homepage zugrundeliegenden<br />
Datenbank, <strong>der</strong> funktionelle Aufbau<br />
<strong>der</strong> Oberfläche, <strong>der</strong> schnelle Zugang zu den<br />
Daten und Informationen sowie eine durch ein<br />
Passwort zu erreichende Funktionärsebene.<br />
Im August 2002 war es nun soweit: Die neue<br />
Homepage konnte online gehen!<br />
Der dreigliedrige Aufbau<br />
Um dem funktionalen Anspruch <strong>der</strong> Homepage<br />
gerecht zu werden, entschied man sich <strong>für</strong><br />
ein dreispaltiges System. Auf <strong>der</strong> linken Seite<br />
finden Sie den herkömmlichen Navigationsbalken,<br />
über den man Zugang zu den allgemeinen<br />
Daten <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> bekommt. Seien<br />
dies allgemeine Informationen über den<br />
Berufsstand <strong>der</strong> Ziviltechniker (inklusive<br />
ZTG), eine Linkliste, o<strong>der</strong> Kontaktinformationen<br />
zur <strong>Kammer</strong> (samt Anfahrplan) und Mitarbeiterprofile<br />
– hier finden Sie alles.<br />
Im grau unterlegten Mittelteil werden auf<br />
einen Blick die aktuellen Themen <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />
sichtbar, z.B. Neue Gesetze und Gesetzesän<strong>der</strong>ungen,<br />
Veranstaltungen und Wettbewerbe<br />
<strong>der</strong> nächsten Tage, Inserate o<strong>der</strong> Mitteilungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>. Diese Schlagzeilen<br />
än<strong>der</strong>n sich alle paar Tage, sodass sich hier<br />
auch <strong>für</strong> den eiligen Besucher die Möglichkeit<br />
bietet, durch einen raschen Blick die wichtigsten<br />
Informationen zu erhalten.<br />
Der Info-Balken<br />
Auf <strong>der</strong> rechten Seite <strong>der</strong> Homepage sind 3<br />
Informationskästchen, die die neuesten Beiträge<br />
in chronologischer Reihenfolge anzeigen.<br />
Im obersten Feld finden Sie zusammengefasst<br />
die Informationen <strong>für</strong> ZT <strong>für</strong> Stmk. und Ktn.,<br />
dies sind <strong>Kammer</strong>nachrichten und Mitteilungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>. Im mittleren Kästchen sind<br />
zeitlich sortiert Alle Neuigkeiten <strong>der</strong> letzten 14<br />
Tage, also Wettbewerbe, Veranstaltungen und<br />
Gesetze. Und im untersten Kästchen schließlich<br />
können noch einmal zusammengefasst alle<br />
Wettbewerbe (Achtung, bei kleineren Monitoren:<br />
bitte Scrollen!) abgefragt werden.<br />
Das dynamische Menü –<br />
das Herzstück <strong>der</strong> Homepage<br />
ZT-Informationen | Berufszugang | Neue<br />
Gesetze | Tarife & Honorare | Verträge & Formulare<br />
| Wettbewerbe | <strong>Kammer</strong>nachrichten<br />
Dem Ganzen als Krone „aufgesetzt“ ist das<br />
dynamische Menü. Dieses ist das Herzstück<br />
<strong>der</strong> Homepage. Die einzelnen Untermenüpunkte<br />
können durch die <strong>Kammer</strong> selbst<br />
erstellt werden. Damit kann auf neue Themen<br />
eingegangen werden, neue Beiträge werden<br />
themengerecht <strong>der</strong> Datenbank zugeordnet und<br />
<strong>der</strong> gewünschte funktionelle Aufbau <strong>der</strong><br />
Homepage bleibt erhalten. Die 7 Hauptmenüpunkte<br />
des dynamischen Menüs sind gut<br />
sichtbar in obiger Grafik zu erkennen: (von<br />
links nach rechts) die ZT-Informationen, <strong>der</strong><br />
Berufszugang, Neue Gesetze, Tarife & Honorare,<br />
Verträge & Formulare, Wettbewerbe<br />
(auch hier können Sie die Wettbewerbe noch<br />
einmal abrufen!) und – last, but not least – die<br />
<strong>Kammer</strong>nachrichten. Fahren Sie einfach mit<br />
dem Mouse-Cursor über das gewünschte Feld<br />
und erforschen Sie die dortigen Menüpunkte<br />
– Eine Fülle an Informationen und Download-<br />
Material.<br />
Die neue Funktionalität<br />
Beson<strong>der</strong>s bemerkenswert ist bei <strong>der</strong> neuen<br />
Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />
Service<br />
Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark und<br />
Kärnten <strong>der</strong> funktionelle und schnelle Zugang<br />
zu den Daten. Keine langwierigen Ladezeiten<br />
von Intros, keine Suche durch die verwirrenden<br />
Seiten an<strong>der</strong>er Homepages nach <strong>der</strong> richtigen<br />
Information, kurz und prägnant ist hier<br />
alles leicht und einfach zu finden. Die Seite<br />
befindet sich dank <strong>der</strong> zugrundeliegenden<br />
Datenbank immer auf dem neuesten Stand <strong>der</strong><br />
Informationen – Ihnen ist es sicherlich auch<br />
schon öfters passiert, dass Sie auf einer<br />
Homepage nach Informationen suchten, nur<br />
um festzustellen, dass <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Aktualisierung<br />
aus dem letzten Jahr war. Dies kann<br />
bei <strong>der</strong> neuen Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> nicht<br />
passieren! Sie ist damit das gewünschte<br />
Transportmedium <strong>für</strong> Informationen, die<br />
Ihnen als Ziviltechniker eine umfassende Hilfestellung<br />
<strong>für</strong> Ihre Arbeit bieten soll – und<br />
hoffentlich auch bietet!<br />
Ich hoffe, Ihnen gefällt <strong>der</strong> neue Internet-Auftritt<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>. Doch wie heißt’s so schön:<br />
„Nobody is perfect“ – wollen Sie einen Beitrag<br />
schalten, einen Link in die Liste aufnehmen<br />
lassen, Fehler melden – einfach eine<br />
Email an:<br />
armin.ruhri@aikammer.org.<br />
Einen informativen Besuch<br />
in <strong>der</strong> virtuellen <strong>Kammer</strong><br />
wünscht Ihnen<br />
Ihr Homepage-Betreuer<br />
Armin Ruhri<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 17
Service<br />
Bauträgerkalkulation – leicht gemacht!<br />
Mag. Dr. Heinz Scheidbach<br />
Mag. Dr. Heinz Scheidbach ist<br />
langjähriger Berufsgruppensprecher<br />
<strong>der</strong> Bauträger bei<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftskammer<br />
Steiermark und Referent und<br />
Prüfer bei <strong>der</strong> Bauträgerfortbildung<br />
zur Erlangung <strong>der</strong><br />
Gewerbeberechtigung Bauträger<br />
sowie allgemein beeideter<br />
und gerichtlich zertifizierter<br />
Sachverständiger <strong>für</strong><br />
Bauträgerkalkulationen.<br />
Im Dezember 2001 – Ausgabe 5/01 dieser<br />
<strong>Kammer</strong>nachrichten – habe ich die Problemstellungen<br />
bei einer Bauträgerkalkulation<br />
(BT-Kalkulation) unter – „Bauträgerkalkulation<br />
– eine Wissenschaft <strong>für</strong> sich?“<br />
– erläutert. Heute darf ich Lösungen anbieten,<br />
wie auch ein Ziviltechniker, <strong>der</strong> keine umfassende<br />
Bauträgerausbildung erfahren hat, die<br />
aufgezeigten Probleme bei einer Bauträgerkalkulation<br />
mit Leichtigkeit bewältigen kann.<br />
Meine 30-jährige Berufserfahrung als Bauträger<br />
und vor allem meine seit 1995 ausgeübte<br />
Lehr- und Prüfungstätigkeit bei <strong>der</strong> Ausbildung<br />
des Bauträgernachwuchses haben mich<br />
veranlasst, Fortbildungsseminare mit den<br />
Themen Bauträgervertragsgesetz (BTVG),<br />
Ö Norm B 2120 (Inhalte des Bauträgervertrages)<br />
und spezielle Umsatzsteuerregelungen<br />
<strong>für</strong> Bauträger, sowie die Praxis <strong>der</strong> BT-Kalkulation<br />
anzubieten. Ergänzend zu diesem Seminarangebot<br />
habe ich in Zusammenarbeit mit<br />
Computerexperten ein EDV-Programm „Bauträgerkalkulation“<br />
entwickelt. Näheres über<br />
18<br />
Seminare und Bauträgerkalkulationsprogramm<br />
entnehmen Sie dem Inserat in dieser<br />
Ausgabe <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>nachrichten.<br />
An Hand <strong>der</strong> Beschreibung dieses EDV-Bauträgerkalkulationsprogramms<br />
erkennen Sie<br />
am leichtesten die Lösungen <strong>für</strong> die im letzten<br />
Artikel beschriebenen Probleme.<br />
Das nebenstehend abgebildete Hauptfenster<br />
zeigt Ihnen die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> BT-Kalkulation<br />
vorerst ohne Ausweisung von<br />
Finanzierungskosten.<br />
Grundsätzlich können Sie dieses Programm<br />
mit einer sog. „Automatik“ o<strong>der</strong> „Individuell“<br />
(also mit individuellen Eingaben)<br />
bedienen. Bei Aufruf je<strong>der</strong> einzelnen Kostengruppe<br />
einerseits und bei den Erlösen „Preisliste<br />
Endverbraucher“ an<strong>der</strong>erseits können Sie<br />
individuelle Eingaben getrennt in Hauptgruppen<br />
(z.B. Baumeisterarbeiten) und Einzelposten<br />
(z. B. Außenarbeiten, Fundamente, Ziegelwände,<br />
Durchbrüche etc.) spezifizieren<br />
und jeweils die Nettokosten, die Umsatzsteuer<br />
(Angabe in %, Programm rechnet Beträge<br />
selbstständig) und die sich daraus ergebenden<br />
Bruttobeträge auflisten. (In späteren Update<br />
Versionen soll ein Import <strong>der</strong> Baukosten aus<br />
an<strong>der</strong>en am Markt verwendeten Programmen<br />
möglich sein!) Die jeweilige Gesamtsumme<br />
wird durch Aufsummierung in das Hauptfenster<br />
übertragen. Bei den Erlösen können nach<br />
Anklicken des Buttons „Endverbraucherpreisliste“<br />
in eine erscheinende Maske alle Details<br />
<strong>der</strong> Endverbraucherpreisliste (also inkl. <strong>der</strong> in<br />
den Kosten enthaltenen Ust.) eingegeben werden,<br />
welche wie<strong>der</strong> nach Summierung in das<br />
Hauptfenster als Gesamtbeträge übertragen<br />
werden.<br />
Die Beson<strong>der</strong>heit meines Programms ergibt<br />
sich aus <strong>der</strong> Annehmlichkeit mit sog. „Automatik“<br />
arbeiten zu können. Durch eine<br />
Unzahl von in die Automatik eingegebenen<br />
Erfahrungswerten kann auf Detaileingaben in<br />
vielen Bereichen verzichtet werden, wodurch<br />
z. B. eine „Schnellkalkulation“ mit nur wenig<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Eingaben in wenigen Minuten<br />
erstellt und Teile einer Detailkalkulation<br />
wesentlich verkürzt werden können.<br />
Bei einer Automatik-Kalkulation sind lediglich<br />
folgende Eingaben erfor<strong>der</strong>lich:<br />
• Projektbezeichnung,<br />
• Grundstücksfläche (Bauplatzfläche),<br />
• Grundstückskaufpreis (€),<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
TEIL 2<br />
• Bebauungsdichte (Geschossflächenzahl) –<br />
als Faktorzahl z. B. 0,8,<br />
• Kosten <strong>der</strong> Kfz-Abstellplätze in einer<br />
Summe (€) / %-Satz Ust darauf<br />
• Baukosten € je m 2 Nutzfläche und<br />
• Erlöse – € je m 2 Nutzfläche, PKW-Abstellplätze<br />
in einer Summe (€)<br />
Alle übrigen Daten werden in Form von<br />
Erfahrungssätzen vom Programm vorgegeben<br />
bzw. automatisch gerechnet (siehe Hauptfenster).<br />
Die Nettonutzflächenermittlung erfolgt<br />
nach Angabe <strong>der</strong> Bebauungsdichte (auch<br />
GFZ) automatisch. Die durch die Angabe des<br />
Faktors <strong>der</strong> Bebauungsdichte ausgewiesene<br />
Bruttogeschossfläche wird um einen Erfahrungssatz<br />
von 25 % <strong>für</strong> Mauern und Allgemeinflächen<br />
gekürzt und ergibt in <strong>der</strong> Automatik<br />
die Nettonutzfläche.<br />
Die bei gewählter Automatik in einem rosa<br />
Feld ausgewiesenen %-Sätze sind als jeweiliger<br />
Vorschlag zu werten und können je<strong>der</strong>zeit<br />
verän<strong>der</strong>t werden. Sowohl die Verän<strong>der</strong>ung<br />
eines %-Satzes in <strong>der</strong> „Automatik“ als auch<br />
<strong>der</strong> Umstieg in einer Kostengruppe auf „Individuell“<br />
nimmt keinen Einfluss auf das<br />
Arbeiten mit „Automatik“ in an<strong>der</strong>en Kostengruppen.<br />
Schließlich muss <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> aus 4 vorgegebenen<br />
Bauzeiten – 9,12,15 und 18 Monate<br />
(die Fälligkeiten <strong>der</strong> jeweiligen Kosten sind<br />
wie<strong>der</strong> nach Erfahrung aufgeteilt) und <strong>für</strong> die<br />
Fälligkeiten <strong>der</strong> Zahlungseingänge aus 7<br />
möglichen „Verkaufsfortschritten“ je eine<br />
auswählen. Der Button bei <strong>der</strong> Verkaufsfortschrittserwartung<br />
z. B. 1/3 1/3 1/3 bedeutet,<br />
dass <strong>der</strong> Bauträger den voraussichtlichen Verkaufsfortschritt<br />
wie folgt einschätzt: 33,33 %<br />
vor Baubeginn, 33,33 % während <strong>der</strong> Bauzeit<br />
und 33,34 % nach Baufertigstellung usw. Für<br />
die Umsatzsteuer <strong>der</strong> Baukosten sind automatisch<br />
20 % vorgegeben.<br />
Die im Programm vorgegebenen %-Sätze<br />
können natürlich je<strong>der</strong>zeit unterschiedlich<br />
durch einfache Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> %-Zahl im<br />
jeweiligen Feld o<strong>der</strong> durch Wahl <strong>der</strong> „Individuell“<br />
– Eingabe verän<strong>der</strong>t werden.<br />
Das Anklicken des Buttons „Berechnen“ lässt<br />
die ermittelten Zahlen in <strong>der</strong> rechten Tabelle<br />
des Hauptfensters aufscheinen und das Programm<br />
übernimmt diese Zahlen <strong>für</strong> die weitere<br />
Kalkulation.<br />
Nachdem das Hauptfenster fertig ausgefüllt,
die Bauzeit und die Zahlungseingangserwartung<br />
gewählt sind, wird <strong>der</strong> Rechenvorgang<br />
im Hauptfenster durch Anklicken des Button<br />
„Alles Berechnen“ abgeschlossen. Mit dem<br />
Button „Zinsberechnung“ rechnet nun das<br />
Programm unter Wahl des jeweiligen Bankzinssatzes<br />
und Angabe allfälliger vorhandener<br />
Eigenmittel die anfallenden Bankzinsen <strong>für</strong><br />
das in Arbeit befindliche Bauträgerprojekt. In<br />
Sekundenschnelle ist es nun möglich, <strong>für</strong> das<br />
gleiche eingegebene Projekt auch Vergleiche<br />
mit an<strong>der</strong>en Bauzeiten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Verkaufsfortschrittserwartungen<br />
herzustellen und<br />
damit eine Bestwertversion einer „worst case-<br />
Version“ gegenüberzustellen.<br />
Die BT-Kalkulation ist nun fertig <strong>für</strong> den<br />
Ausdruck <strong>der</strong> Gesamtübersicht, aus <strong>der</strong> alle<br />
Kosten – nunmehr inklusive <strong>der</strong> Finanzierungskosten<br />
– und Erlöse in Gesamtsummen<br />
nach Glie<strong>der</strong>ung aufscheinen.<br />
Durch Wahl des Programmteiles „Bankwesen“<br />
kann eine Geldflussrechnung abgerufen<br />
werden, die die Kontoentwicklung <strong>für</strong> die<br />
Bank bei allfälliger Fremdmittelinanspruchnahme<br />
grafisch (siehe Abbildung) und fortlaufend<br />
je Monat tabellarisch darstellt und<br />
sofort ausgedruckt werden kann. Auf Wunsch<br />
auch in getrennte Konten <strong>für</strong> Grundstückskosten<br />
und Baukosten.<br />
Bei Annahme von Eigenmittel € 0 (Null) und<br />
einem Zinssatz von 5 % ergibt sich nachfolgende<br />
„Geldflussrechnung“ <strong>für</strong> die BT-Kalkulation<br />
im Hauptfenster (siehe Grafik).<br />
Bei Projekten, die an Endverbraucher und<br />
Anleger verkauft werden sollen, erstellt das<br />
Programm nach Eingabe <strong>der</strong> Endverbraucherliste<br />
automatisch nach den <strong>der</strong>zeit gültigen<br />
gesetzlichen Bestimmungen-UStG die Anlegerpreisliste.<br />
Da dies beson<strong>der</strong>e Rechenvorgänge<br />
voraussetzt, scheint in dem Hauptfenster<br />
s.o. nur die Endverbraucherpreisliste auf.<br />
Schließlich wird dieses Programm über ein<br />
kurzes aus diesen Unterlagen abgeleitetes<br />
„Berichtsformular“ an die finanzierende Bank<br />
verfügen, das die Kommunikation mit <strong>der</strong><br />
Bank während <strong>der</strong> Laufzeit des Projektes<br />
wesentlich vereinfacht.<br />
Alle Details zu beschreiben, über die dieses<br />
Programm verfügt, würde diesen Artikel<br />
sprengen. Die obigen Ausführungen sollen<br />
einen grundsätzlichen Überblick über die<br />
Möglichkeiten geben, die dieses Programm<br />
bietet.<br />
Dieses BTK-Programm basiert auf dem<br />
BTVG. Die Vorgaben in <strong>der</strong> „Automatik“<br />
entsprechen bezüglich <strong>der</strong> Fälligkeiten bei<br />
den Zahlungseingängen dem Sicherungsmodell<br />
<strong>der</strong> „grundbücherlichen Sicherstellung in<br />
Verbindung mit dem Ratenplan“ (§ 10<br />
BTVG). Geän<strong>der</strong>te Zahlungsfälligkeiten sind<br />
individuell schnell und leicht einzugeben.<br />
Der Besuch eines Seminars mit Vorstellung<br />
Service<br />
dieses Programms mit o<strong>der</strong> ohne Theorie<br />
bzw. auch nur einer Veranstaltung mit <strong>der</strong> reinen<br />
Präsentation des Bauträgerkalkulationsprogramms<br />
wird Ihnen alle Details eröffnen.<br />
Es wird sich lohnen, ein Seminar o<strong>der</strong> eine<br />
BT-Kalkulationsprogramm-Präsentation zu<br />
besuchen. Mit diesem Programm wird <strong>für</strong> Sie<br />
die Überschrift Realität:<br />
Bauträgerkalkulation – leicht gemacht! ■<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 19
Service<br />
Seminarangebote Herbst 2002<br />
A) ■ ganztägig Bauträgervertragsgesetz, Ust. und Ö-Norm B 2120 <strong>für</strong> BT<br />
Bauträgerkalkulation in Theorie & Praxis unter Verwendung des BTK-Programmes<br />
Seminarbeitrag: € 385,– excl. 20 % Ust/Teilnehmer<br />
B) ■ halbtägig Die Bauträgerkalkulation<br />
Bauträgerkalkulation in Theorie & Praxis unter Verwendung des BTK-Programmes<br />
Seminarbeitrag: € 220,– excl. 20 % Ust./Teilnehmer<br />
C) ■ 2–4 Stunden Präsentation des BTK-Programmes<br />
Kostenlos, bei entsprechen<strong>der</strong> Nachfrage in allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
Vortragen<strong>der</strong>: Dr. Heinz Scheidbach<br />
Referent und Prüfer bei <strong>der</strong> Bauträgerfortbildung zur Erlangung <strong>der</strong> Gewerbeberechtigung Bauträger und langjähriger Berufsgruppensprecher<br />
<strong>der</strong> Bauträger bei <strong>der</strong> Wirtschaftskammer Steiermark, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger<br />
<strong>für</strong> Bauträgerkalkulationen und Liegenschaftsbewertungen.<br />
In den Seminarpreisen A) und B) sind enthalten: schriftliche Dokumentationen und gastronomische Versorgung<br />
Bei Interesse unverbindliche Anmeldung unter: (z.B.: ■ Gewünschtes bitte ankreuzen und faxen )<br />
Fax: 0316 325073-3 Telefon: 0676 4042040 E-Mail: sales.austria@btk-software.at<br />
Wir senden Ihnen rechtzeitig detaillierte Unterlagen mit Terminwahlmöglichkeiten zu.<br />
Name/Firma: ...........................................................................................................................................................................................<br />
Straße, PLZ, Ort: ....................................................................................................................................................................................<br />
Tel.: ................................................... Fax: .................................................. E-Mail: ..........................................................................<br />
Datum: .............................................. Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer: ................................................<br />
20<br />
Bauträgerkalkulationsprogramm<br />
BTK-SOFTWARE Dr. Scheidbach & Dipl.-Ing. Assam OEG<br />
Amundsengasse 9c, A-8010 Graz<br />
Tel./Fax: 0316 325073-3 Handy: 0676 40 420 40<br />
E-Mail: sales.austria@btk-software.at Homepage: www.btk-software.at<br />
BTK-Programm Bestellung im Jahr 2002:<br />
€ 1.390,– excl. Ust. (CD + Dongel zur Freischaltung)<br />
Updatevertrag pro Jahr € 300,–/Jahr excl. Ust. (nur CD)<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Son<strong>der</strong>angebot gültig bis 31.12.2002:<br />
Verbilligte BTK-Programmversionen nach Besuch<br />
des Seminars A) bzw. B) sowie bei gleichzeitiger Bestellung<br />
<strong>der</strong> Software Updatevertrag <strong>für</strong> 3 Jahre nur € 200,–/Jahr<br />
excl. Ust. (nur CD)
Das ZT-Büro im Wohnungsverband<br />
Sonja Winter ist Berufsanwärterin<br />
in <strong>der</strong> Kanzlei Kleiner & Kleiner<br />
GmbH in Graz<br />
An die <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten wird des<br />
Öfteren die Frage herangetragen,<br />
welche steuerlichen Konsequenzen<br />
sich aus <strong>der</strong> Errichtung eines Wohnhauses<br />
ergeben, wenn in diesem Wohngebäude auch<br />
die Büroräumlichkeiten untergebracht sind.<br />
Ich habe mich mit dieser Frage beschäftigt<br />
und möchte jetzt gleich darauf hinweisen,<br />
dass die folgenden Grundsätze sowohl <strong>für</strong> die<br />
Verbindung von Büroräumlichkeiten und<br />
Eigenheim als auch <strong>für</strong> eine Eigentumswohnung<br />
und mit Ausnahme <strong>der</strong> Anschaffungskosten<br />
auch <strong>für</strong> Mieträumlichkeiten gelten.<br />
Auch in jenem Fall, in dem ein Teil <strong>der</strong> Liegenschaft<br />
einem Ehepartner gehört, und von<br />
diesem unentgeltlich zur Verfügung gestellt<br />
wird, gelten dieselben Grundsätze.<br />
1. Einkommensteuer<br />
Werden in einem privaten Wohnhaus Büroräumlichkeiten<br />
<strong>für</strong> die berufliche Tätigkeit<br />
untergebracht, so sollte bereits in <strong>der</strong> Planungs-<br />
und Bauausführungsphase Folgendes<br />
überlegt werden:<br />
1.1. Nutzungsverhältnisse<br />
Für Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
Steuerliche Konsequenzen, die sich aus <strong>der</strong> Errichtung eines Wohnhauses ergeben,<br />
wenn in diesem Wohngebäude auch die Büroräumlichkeiten untergebracht sind.<br />
wird es nicht schwierig sein, ein Wohnhaus<br />
nach <strong>der</strong> betrieblichen und privaten Nutzung<br />
aufzuteilen. Die direkt zurechenbare Nutzung<br />
wird keine Schwierigkeiten bereiten. Die<br />
gemeinsamen Räumlichkeiten, wie Stiegenhäuser,<br />
Vorräume, allenfalls Hygieneräume<br />
o<strong>der</strong> Lagerräume sind aufzuteilen. Dabei wird<br />
von <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche (ohne ausgebauten<br />
Keller und ohne ausgebauten Dachboden) das<br />
Ausmaß <strong>der</strong> direkt zurechenbaren Räume <strong>für</strong><br />
einerseits private an<strong>der</strong>erseits betriebliche<br />
Nutzung abgezogen und die gemeinsam<br />
genutzten Räumlichkeiten werden im Verhältnis<br />
<strong>der</strong> direkt zurechenbaren betrieblichen<br />
und privaten Räumlichkeiten an <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche<br />
aufgeteilt.<br />
Dieser Aufteilungsschlüssel wird sodann auf<br />
die Kosten <strong>der</strong> Errichtung o<strong>der</strong> Anschaffung<br />
des Gesamtgebäudes übertragen. In diese<br />
Anschaffungskosten auch einzubeziehen sind<br />
die Anschaffungsnebenkosten des Grundstückes,<br />
wie Grun<strong>der</strong>werbsteuer, Notariatskosten,<br />
Grundbuchseintragung, anfällige Pfandbestellungskosten,<br />
jedoch nicht <strong>der</strong> Kaufpreis<br />
des unbebauten Grundstückes selbst, da dieser<br />
nicht abschreibungsfähig ist.<br />
Wurde das Grundstück durch Schenkung o<strong>der</strong><br />
Erbschaft erworben, sind anstelle <strong>der</strong><br />
Anschaffungsnebenkosten eben allfällige<br />
Schenkungs- o<strong>der</strong> Erbschaftssteuern einzubeziehen.<br />
Die Flächennutzung <strong>der</strong> betrieblichen Fläche<br />
ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />
Ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Fläche, <strong>der</strong> als Büro verwendet<br />
werden soll, im Verhältnis zur<br />
Gesamtfläche von untergeordneter Bedeutung,<br />
umfasst er also nicht mehr als 20 % <strong>der</strong><br />
Gesamtnutzfläche des Gebäudes (ohne Keller<br />
und Dachboden), dann zählt trotz betrieblicher<br />
Nutzung diese Fläche nicht zum<br />
betrieblichen Vermögen des ZT-Büros. Die<br />
anteiligen Kosten <strong>für</strong> diese Fläche von untergeordneter<br />
Bedeutung sind nicht in das Anlageverzeichnis<br />
aufzunehmen, führen aber im<br />
Wege einer jährlichen Nutzungseinlage trotzdem<br />
zu einer „abschreibungsähnlichen“<br />
Betriebsausgabe.<br />
Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist diese unterge-<br />
Service<br />
ordnete Nutzung dann, wenn <strong>der</strong> betrieblich<br />
genutzte Gebäudeteil entnommen werden<br />
sollte, weil diese untergeordnete Bürofläche<br />
dann auch nicht zu einer, im Regelfall, gewinnerhöhenden<br />
Entnahme führt. Für ein Kleinbüro<br />
kann sich daher eine Nutzung von<br />
19,5 % <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche <strong>für</strong> das Büro als<br />
auf lange Sicht sehr günstig erweisen.<br />
Dass diese 20 %-Regel auch in jenem umgekehrten<br />
Fall gilt, indem die private Nutzung<br />
nicht mehr 20 % beträgt, versteht sich von<br />
selbst. Dann ist die Gesamtnutzfläche des<br />
Gebäudes <strong>der</strong> Afa-Bemessungsgrundlage<br />
zuzurechnen; die Privatnutzung stellt eine<br />
jährliche Entnahme dar.<br />
Auch dann, wenn <strong>der</strong> betrieblich benutzte Teil<br />
von untergeordneter Bedeutung ist, sind<br />
natürlich in Um- und Einbauten in diese<br />
Räumlichkeit zur Gänze Betriebsvermögen<br />
und nach den ertragssteuerlichen Richtlinien<br />
einer Abschreibung zugänglich. Eine<br />
geson<strong>der</strong>te Rechnungsausstellung <strong>für</strong> betriebliche<br />
Räumlichkeiten ist ohnehin in jedem<br />
Fall zu empfehlen.<br />
1.2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsverhältnisse<br />
Än<strong>der</strong>n sich im Jahr nach <strong>der</strong> ersten Feststellung<br />
<strong>der</strong> privaten/betrieblichen Nutzung die<br />
Nutzungsverhältnisse, so hat eben eine neuerliche<br />
Beurteilung des Sachverhaltes zu erfolgen.<br />
Es kommt daher möglicherweise zu einer<br />
Entnahme (bei Absenkung <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Nutzung) aus dem Betriebsvermögen o<strong>der</strong><br />
eine Einlage (bei Zunahme <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Nutzung nach Quadratmetern) ins Betriebsvermögen.<br />
2. Mittelbaufbringung<br />
Die Mittelaufbringung <strong>für</strong> dieses und an<strong>der</strong>e<br />
Bauvorhaben und Investitionen ist jedenfalls<br />
immer gegenüber <strong>der</strong> Finanzverwaltung nachzuweisen.<br />
Soweit Fremdmittel verwendet werden, sind<br />
die darauf entfallenden Zinsen und Nebenkosten<br />
im Verhältnis <strong>der</strong> Nutzfläche des Gebäudes<br />
zwischen privater und betrieblicher Nutzung<br />
Betriebsausgaben. Eine Argumentation,<br />
dass die als Büro genutzten Räumlichkeiten<br />
ausschließlich mit Fremdmitteln finanziert<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 21
Service<br />
wurde, die Privatnutzung hingegen mit Eigenmitteln,<br />
ist zwar kreativ, wird aber vom Verwaltungsgerichtshof<br />
in ständiger Rechtssprechung<br />
nicht anerkannt. Alle aus dem Bauvorhaben<br />
entstehenden Schuldzinsen sind aufzuteilen<br />
im Verhältnis <strong>der</strong> betrieblichen zur privaten<br />
Nutzung. Dabei ist allerdings zu beachten,<br />
dass Zinsen aus Kontokorrent-Krediten<br />
(Betriebsmittelkrediten) nach <strong>der</strong>zeitiger<br />
österreichischer Rechtsprechung in aller Regel<br />
zur Gänze als Betriebsausgabe zu werten<br />
sind. In Deutschland wäre auch hier eine Aufstellung<br />
vorzunehmen.<br />
3. Umsatzsteuer<br />
Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen aus<br />
dieser gemischten Nutzung gestalten sich<br />
beson<strong>der</strong>s schwierig.<br />
Gem. § 12 Abs 2 Z 1 lit b UStG 1994 ist ein<br />
Vorsteuerabzug <strong>für</strong> die Anschaffung, Errichtung<br />
aber auch Erhaltung von Gebäuden im<br />
Gegensatz zur ertragsteuerlichen Praxis auch<br />
dann möglich, wenn das Gebäude zu weniger<br />
als 10% den unternehmerischen Zwecken<br />
dient. Das bedeutet, dass man aus umsatzsteuerlicher<br />
Sicht durch Inanspruchnahme dieses<br />
Wahlrechts die gesamte Vorsteuer aus den<br />
gelegten Rechnungen <strong>für</strong> die Errichtung des<br />
Wohnhauses abziehen darf.<br />
Natürlich ist in dem Ausmaß, in dem das<br />
Gebäude <strong>für</strong> private Zwecke verwendet wird,<br />
ein Nutzungseigenverbrauch zu unterstellen,<br />
<strong>der</strong> unecht steuerbefreit ist. Die unechte Steuerbefreiung<br />
besagt, dass <strong>der</strong> Eigenverbrauch,<br />
<strong>der</strong> sich durch die Verwendung eines Teiles<br />
des Gebäudes zu Wohnzwecken ergibt, zwar<br />
nicht versteuert werden muss. aber da<strong>für</strong> jene<br />
Vorsteuer, die im Zusammenhang mit diesem<br />
Eigenverbrauch steht, nicht abgezogen werden<br />
darf.<br />
Die Konsequenz dieser Regelung erscheint<br />
verwirrend: Trotz <strong>der</strong> Zuordnung des gesamten<br />
Gebäudes zum Unternehmensbereich<br />
bedeutet die unternehmensfremde Nutzung<br />
einen Nutzungseigenverbrauch, <strong>der</strong> steuerbefreit<br />
ist. Die Folge dieser gesetzlichen Regelung<br />
ist eine Kürzung <strong>der</strong> auf den Wohnbereich<br />
entfallenden Vorsteuerabzug, sowohl <strong>für</strong><br />
die Errichtung des Gebäudes als auch <strong>für</strong> jene<br />
aus den Betriebkosten. Eine Option zur Steuerpflicht,<br />
die <strong>für</strong> Grundstücksumsätze gem. §<br />
6 Abs 2 UStG 1994 grundsätzlich gilt, ist <strong>für</strong><br />
den Eigenverbrauch ausgeschlossen.<br />
Naturgemäß ist die auf die private Nutzung<br />
entfallende Umsatzsteuer wie<strong>der</strong>um im Wege<br />
22<br />
des Eigenverbrauchs <strong>der</strong> Umsatzsteuer zu<br />
unterwerfen und es erfolgt rechnerisch eine<br />
Rückzahlung <strong>der</strong> Vorsteuern.<br />
Es erscheint daher sinnvoll, von vornherein<br />
<strong>für</strong> eine bloß anteilige Zuordnung zum unternehmerischen<br />
Bereich zu optieren, somit etwa<br />
nur die Büroräumlichkeiten gegenüber dem<br />
Finanzamt als jenen Teil des Gebäudes auszuweisen,<br />
<strong>der</strong> auch den unternehmerischen<br />
Zwecken iS <strong>der</strong> umsatzsteuerlichen Vorschriften<br />
dient. Dadurch darf <strong>der</strong> Vorsteuerabzug<br />
aus <strong>der</strong> Errichtung des Gebäudes als auch aus<br />
den spätere anfallenden Betriebskosten auch<br />
nur in diesem Umfang geltend gemacht werden.<br />
Der Nachteil dieser Vorgehensweise liegt<br />
darin, dass eine spätere allfällige Ausweitung<br />
<strong>der</strong> betrieblichen Nutzung innerhalb von 10<br />
Jahren keinen nachträglichen Vorsteuerabzug<br />
(im Wege einer positiven Vorsteuerkorrektur<br />
gem. § 12 Abs 10 UStG 1994) erlaubt.<br />
Zu erwähnen ist aber auch die gegenteilige<br />
Nutzungsän<strong>der</strong>ung, nämlich die Verringerung<br />
des betrieblich genutzten Ausmaßes am<br />
Wohnhaus. In diesem Fall ist zu berücksichtigen,<br />
dass eine negative Berichtigung des Vorsteuerabzuges<br />
durchgeführt werden muss.<br />
Diese Korrektur ist nur dann durchzuführen,<br />
wenn die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verhältnisse innerhalb<br />
von 10 Jahren eintritt, und umfasst natürlich<br />
nur jenen Teil des Gebäudes, <strong>für</strong> den auch tatsächlich<br />
<strong>der</strong> Vorsteuerabzug geltend gemacht<br />
werden konnte.<br />
4. Belegsammlung und -aufbewahrung<br />
Nach den bekannten allgemeinen abgaberechtlichen<br />
Vorschriften sind auch die Belege<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Errichtung des<br />
Gebäudes mindestens 7 Jahre aufzubewahren.<br />
Es ist zu empfehlen, dass Leistungsverträge,<br />
allenfalls Mietverträge, Kaufverträge etc. auf<br />
unbestimmte Zeit aufbewahrt werden; dies<br />
schon zum Nachweis bei zivilrechtlichen<br />
Zweifelsfragen.<br />
5. Einige Hinweise zur Bausführung<br />
Oft wird die Frage gestellt, ob Büroräumlichkeiten<br />
im Wohnungs- o<strong>der</strong> Hausverband einen<br />
geson<strong>der</strong>ten „Klienteneingang“ haben müssen.<br />
Dies ist nirgendwo vorgesehen. Die<br />
Rechtsprechung weist allerdings regelmäßig<br />
darauf hin, dass Büroräumlichkeiten o<strong>der</strong><br />
Arbeitszimmer im Wohnungsverband Arbeitszimmer-<br />
und Bürocharakter haben müssen.<br />
Das hat weniger mit <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Ausstattung<br />
zu tun, als mit <strong>der</strong> Eignung eines Büros<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
o<strong>der</strong> Arbeitszimmers sich auch <strong>für</strong> private<br />
Zwecke nutzen zu lassen. Im Regelfall ist es<br />
bei genauer Betrachtung dieser Eigenschaften<br />
von Büroräumlichkeiten nicht zweifelhaft, ob<br />
eine private Nutzung tatsächlich beabsichtigt<br />
ist und die Erfahrung von Finanzbehörden<br />
o<strong>der</strong> Betriebsprüfern in dieser Frage ist nicht<br />
zu unterschätzen.<br />
Wenn tatsächlich zwei getrennte Häuser mit<br />
Verbindungsgang geschaffen werden, wovon<br />
eines ein Bürohaus und das an<strong>der</strong>e ein Wohnhaus<br />
ist, so lassen sich in diesem Fall auch die<br />
gesamten Baukosten genau trennen, wohl<br />
auch die Finanzierungskosten.<br />
6. Betriebsaufgabe<br />
Bei <strong>der</strong> Betriebsaufgabe kennt das Einkommensteuergesetz<br />
in § 24 eine Begünstigung<br />
<strong>für</strong> die Entnahme von betrieblichen Gebäuden<br />
o<strong>der</strong> Gebäudeteilen. Prinzipiell kommt es bei<br />
<strong>der</strong> Entnahme von betrieblichem Vermögen in<br />
das Privatvermögen zur Aufdeckung allfälliger<br />
stiller Reserven. Die stillen Reserven<br />
ergeben sich aus <strong>der</strong> Differenz zwischen dem<br />
Buchwert des entnommenen Wirtschaftsguts,<br />
in unserem Thema des Gebäudes und dem<br />
Teilwert, <strong>der</strong> sich in <strong>der</strong> Nähe des Verkehrswerts<br />
errechnen lassen wird. Diese stille<br />
Reserve ist im Jahr <strong>der</strong> Betriebsaufgabe als<br />
Gewinnerhöhung zu erklären.<br />
Diese unangenehme Folge kann vermieden<br />
werden, wenn das gesamte Gebäude, in dem<br />
sich Wohnung und Betriebsstätte befinden, bis<br />
zur Aufgabe des Betriebes <strong>der</strong> Hauptwohnsitz<br />
des Steuerpflichtigen gewesen ist, das Gebäude<br />
nach <strong>der</strong> Betriebsaufgabe we<strong>der</strong> ganz noch<br />
zum Teil veräußert wird, we<strong>der</strong> ganz o<strong>der</strong><br />
zum Teil einem an<strong>der</strong>en zur Erzielung<br />
betrieblicher Einkünfte überlassen wird, noch<br />
überwiegend selbst zur Einkunftserzielung<br />
verwendet wird und auf dieses Gebäude in<br />
den Vorzeiten keine stillen Reserven aus <strong>der</strong><br />
Auflösung an<strong>der</strong>en Betriebsvermögens übertragen<br />
worden sind.<br />
Die sogenannte „Sperrfrist“ des § 24 (6) EStG<br />
gilt <strong>für</strong> fünf Jahre und hat als weitere Bedingung,<br />
dass auch keine Schenkung des Gebäudes<br />
innerhalb von 5 Jahren nach Betriebsaufgabe<br />
erfolgen darf.<br />
Nicht jede Son<strong>der</strong>frage o<strong>der</strong> kreative Gestaltung,<br />
die einem Steuerpflichtigen zu diesem<br />
Thema noch einfällt, konnte in diesem Aufsatz<br />
behandelt werden. Solche Spezialfragen<br />
müssten mit einem Steuerberater besprochen<br />
werden. ■
Ein Gutachten des Institutes <strong>für</strong> Österreichisches<br />
und Intern. Handels- und<br />
Wirtschaftsrecht <strong>der</strong> Universität Salzburg<br />
bestätigt die Rechtsmeinung <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong>, dass eine „pro-forma“ Mitgliedschaft<br />
im Nie<strong>der</strong>ländischen Architektenregister<br />
o<strong>der</strong> in einer deutschen Architektenkammer<br />
keine taugliche Berufsberechtigung <strong>für</strong><br />
die selbstständige Erbringung von Architektenleistungen<br />
in Österreich darstellt.<br />
Das Gutachten wurde insbeson<strong>der</strong>e unter <strong>der</strong><br />
– in <strong>der</strong> Praxis häufig vorkommenden – Sachverhaltsannahme<br />
erstellt, dass ein österreichischer<br />
Staatsbürger mit österreichischem<br />
Diplom und ordentlichem Wohnsitz in Österreich<br />
im Nie<strong>der</strong>ländischen Architektenregister<br />
eingetragen ist, und in Österreich Architektenleistungen<br />
erbringen will.<br />
Als Kernaussage des Gutachtens kann Folgendes<br />
festgehalten werden: Wenn die Tätigkeit<br />
eines österreichischen Architekten ganz o<strong>der</strong><br />
vorwiegend auf das Gebiet <strong>der</strong> Republik<br />
Österreich ausgerichtet ist, kann er nach österreichischem<br />
Berufsrecht behandelt werden.<br />
Wenn im Ausland nicht einmal eine Nie<strong>der</strong>lassung<br />
im Sinn eine festen organisatorischen<br />
Einrichtung besteht, kommt das europäische<br />
Gemeinschaftsrecht nicht zur Anwendung.<br />
Untermauert durch die einschlägige Judikatur<br />
des europäischen Gerichtshofes wird ausführlich<br />
erläutert, dass die missbräuchliche Berufung<br />
auf das Recht <strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit<br />
und die zu ihrer Verwirklichung ergangenen<br />
Bestimmungen von Österreich nicht geduldet<br />
werden muss.<br />
Ob sich österreichische Architekten missbräuchlich<br />
auf die Dienstleistungsfreiheit und<br />
die zu ihrer Durchführung erlassene Architektenrichtlinie<br />
berufen, ist anhand objektiver<br />
Faktoren festzustellen. Danach kommt es<br />
Architektur<br />
Der ,Architekt NL‘ ist nicht berechtigt, in Österreich zu planen<br />
Ein von <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Wien, Nie<strong>der</strong>österreich und Burgenland in Auftrag gegebenes Universitätsgutachten<br />
stellt klar, dass Österreicher, die im Nie<strong>der</strong>ländischen Architektenregister eingetragen sind, sich nur ausnahmsweise auf die<br />
einschlägige europäische Architektenrichtlinie berufen können<br />
maßgeblich darauf an, ob ausschließlich o<strong>der</strong><br />
vorwiegend Aufträge in Österreich erledigt<br />
werden. Zusätzlich kann auf den privaten<br />
Lebensmittelpunkt und auf an<strong>der</strong>weitige<br />
berufliche Tätigkeiten im Inland abgestellt<br />
werden. Das Fehlen einer festen Einrichtung<br />
wie einem Büro in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat<br />
führt überhaupt zur Unanwendbarkeit<br />
<strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit sowie <strong>der</strong> Architektenrichtlinie.<br />
Ein geringer Organisationsgrad<br />
bzw. eine bescheidene Infrastruktur im<br />
Mitgliedsstaat <strong>der</strong> „angeblichen“ Nie<strong>der</strong>lassung<br />
ist ein zusätzliches Indiz <strong>für</strong> das Vorliegen<br />
einer missbräuchlichen Berufung auf das<br />
Gemeinschaftsrecht. Selbst wenn aber eine<br />
echte Nie<strong>der</strong>lassung besteht, liegt bei ausschließlicher<br />
o<strong>der</strong> vorwiegen<strong>der</strong> Dienstleistungserbringung<br />
in Österreich ein Missbrauchstatbestand<br />
vor, <strong>der</strong> die Anwendung<br />
österreichischen Berufsrechts rechtfertigt. ■<br />
Interpretationen zur neuen Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten<br />
Die ab 1.1.2002 gültige neue Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten (HOA) wurde in Graz und Klagenfurt von Architekt Medek, dem Vorsitzenden<br />
des Honorarausschusses <strong>der</strong> Bundeskammer, vorgestellt. Zu einigen Punkten erfolgten zudem Klarstellungen.<br />
Folgende Fragestellungen wurden in <strong>der</strong><br />
Diskussion erörtert:<br />
1. Sind bezüglich <strong>der</strong> GIS-Tauglichkeit im<br />
Abschnitt D <strong>der</strong> HOA die Digitalisierungskosten<br />
mitkalkuliert worden?<br />
Antwort: ja<br />
2. Warum ist die Topographie bei den Gestaltungsklassen<br />
im Abschnitt D nicht berücksichtigt?<br />
Antwort: In den Tabellen <strong>für</strong> den Gebietscharakter<br />
soll hinsichtlich <strong>der</strong> Topographie<br />
noch eine Ergänzung gemacht werden.<br />
3. Abschnitt A § 4 (1) „Überwachung auf ...<br />
Einhaltung <strong>der</strong> technischen Regeln“ als<br />
Aufgabe <strong>der</strong> örtlichen Bauaufsicht. Wie ist<br />
das zu bewerkstelligen?<br />
Antwort: Lt. OGH-Urteil kann die örtliche<br />
Bauaufsicht niemals eine 100%-ige Überwa-<br />
European Union Prize for Cultural Heritage<br />
Europa Nostra Awards 2002, Einreichfrist: 1. November 2002<br />
Der European Union Prize for Cultural<br />
Heritage wird von EUROPA NOSTRA abgewickelt.<br />
Seit heuer gibt es drei Kategorien, <strong>für</strong><br />
die eingereicht werden kann:<br />
I. Herausragende Projekte im Bereich von<br />
architektonischem Erbe, Kulturlandschaften,<br />
Kunstsammlungen o<strong>der</strong> archäolo-<br />
chung garantieren und stets nur stichprobenartig<br />
sein.<br />
4. Abschnitt A § 5 (2) Ziffer 14: Objektbetreuung:<br />
Wie sind die Kosten <strong>der</strong> Mühewaltung<br />
<strong>der</strong> ArchitektInnen einbringbar?<br />
Antwort: Ein entsprechen<strong>der</strong> Passus <strong>für</strong> die<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> Kostenübernahme durch<br />
jene Firma, welche die zu betreuenden Mängel<br />
verursacht hat, sollte in jede Ausschreibung<br />
und auch im Architektenvertrag aufgenommen<br />
werden.<br />
5. Abschnitt A § 5 Ziffer 7 – Raumbuch. Das<br />
Raumbuch wird oft nicht extra honoriert<br />
son<strong>der</strong>n als Teil <strong>der</strong> Ausführungsplanung<br />
beauftragt.<br />
Antwort: Die Erstellung von Raumbüchern ist<br />
jedenfalls eine Zusatzleistung gem. § 5 (2)<br />
Z 7.<br />
gischen Fundstellen<br />
II. herausragende Studien im Bereich des<br />
Denkmalschutzes / Sanierungen<br />
III. Arbeit im Denkmalschutzbereich von Einzelpersonen<br />
o<strong>der</strong> Gruppen<br />
Architekten, Bauherren und an<strong>der</strong>e Verantwortliche<br />
können ein gelungenes Sanierungs-<br />
Hinweis auf Druckfehlerberichtigung:<br />
Im Abschnitt A sollte im § 7 in <strong>der</strong> Klasse 2<br />
<strong>der</strong> Faktor fk,b <strong>für</strong> die örtliche Bauaufsicht<br />
anstatt 0,463 richtig heißen 0,436.<br />
Weiters ist in § 10 HOA-B in <strong>der</strong> Tabelle in<br />
machen Werten <strong>der</strong> 2. Nachkommastellenwert<br />
um 1/100 zu gering o<strong>der</strong> zu hoch angegeben.<br />
Dies hängt nach Auffassung des interdisziplinären<br />
Honorarausschusses <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
damit zusammen, dass im Abschnitt A<br />
nunmehr in <strong>der</strong> Formelberechnung ein auf<br />
ganze Euro gerundeter Wert verwendet wird.<br />
Diese Anpassung wurde im Abschnitt B nicht<br />
durchgeführt. Die Druckfehlerberichtigung<br />
dient nun dazu, die Werte <strong>der</strong> Tabelle § 10<br />
HOA-B den Werten <strong>der</strong> Klasse 9 des<br />
Abschnittes A anzugleichen.<br />
Die Druckfehlerberichtigung liegt in <strong>der</strong><br />
Zwischenzeit als Beiblatt zur HOA 2002 vor. ■<br />
o<strong>der</strong> Revitalisierungsprojekt o<strong>der</strong> einen Neubau<br />
im historischen Bestand einzureichen.<br />
Einreichfrist ist <strong>der</strong> 1. November 2002.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter<br />
http://www.europanostra.org/lang_en/index.<br />
html ■<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 23
Architektur<br />
Architekturexkursion Nordspanien/Frankreich<br />
29. Mai – 3. Juni 2002 Txakolí und Grand cru<br />
Bil<strong>der</strong> einer Mitreise von Gernot Kulterer<br />
Gernot Kulterer<br />
Mittwoch, 29. Mai 2002: Weckergerassel in Villach – verschlafenes<br />
Klagenfurt – Frankfurt. Die Grazer sind schon da. Die Murstadt ist <strong>der</strong><br />
großen Welt doch näher als Minimundus. Als erwartungsvolle Gruppe<br />
vereint stoßen wir gegen Mittag aus <strong>der</strong> dunklen Wolkendecke auf die<br />
Baskenmetropole hinab. Sind wir denn zurückgeflogen? Von oben<br />
wirkt die umgebene Landschaft wie zu Hause: Hügel, Wäl<strong>der</strong>, grüne<br />
Wiesen, Bauernhöfe. Das Wettter: kühl und grau. Erste Aufhellung<br />
durch Barbara Feichtingers Empfang. Erinnerungen an frühere Reisen,<br />
Vorfreude auf das Kommende.<br />
Auftakt zum Spektakel<br />
RIA BILBAO:<br />
Zubizuri-Brücke von<br />
Santiago Calatrava,<br />
1991<br />
Fahrt in die Stadt. Das Grün ist doch etwas an<strong>der</strong>s als bei uns: Kiefern,<br />
Akazien, Kastanien, Eukalyptus, Ginster. Dann Bilbo /Bilbao: Fluss-<br />
24<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
tal, hohe, rostverrußte Häuser aus den siebziger Jahren kleben an den<br />
Hängen: Jesenice? Donawitz? Karl-Marx-Stadt? Was tun wir an diesem<br />
hässlichen Ort? Doch plötzlich im Busfenster: das glitzernde<br />
Guggy! Wir sind also richtig.<br />
„Ein Gebäude, das in das Tal rast wie ein wüten<strong>der</strong> Wellenkamm, ein<br />
Tiefausläufer <strong>der</strong> Biskaya, glatt und kalt, aus Kalkstein, Titan und<br />
Glas, ein Ungetüm, das im Abendlicht giftig glüht wie ein überhitztes<br />
Symbol <strong>für</strong> eine Stadt, in <strong>der</strong> die Öfen eben erst ausgegangen waren“<br />
lese ich bei Barbara Liepert über Frank Gehrys Guggenheim-<br />
Museum. Ein Geniestreich: das Unterbauen <strong>der</strong> schrägen Stadtbrücke<br />
„La Salve“ über den Fluss bezieht sie in das Gebäude mit ein und gibt<br />
diesem damit städtebauliche Dimension. Die Ría, außen und von innen<br />
präsent, ist Bühne und Begleitmusik <strong>der</strong> Inszenierung. Auf halber<br />
Höhe zwischen dem Vorplatz und dem Ufer liegt <strong>der</strong> Eingang.<br />
Wie ein wüten<strong>der</strong> Wellenkamm: Guggenheim Bilbao Museoa von Frank<br />
Gehry, 1997<br />
Wir tauchen über eine breite Stiege hinab und hinein in den Bauch des<br />
Urtieres, bewacht von „Puppy“, Jeff Koons haushohem Kitschblumenhund.<br />
In <strong>der</strong> Halle empfängt uns eine gigantische Eisenriesenwelt. Es<br />
ist, als wolle sich die Erdfalte <strong>der</strong> Pyrenäen hier noch einmal künstlich<br />
aufblähen: Glasgletscher, himmelstürmende Felswände aus Putz und<br />
Stein, ein mehrgeschoßiger elektronischer Buchstabenwasserfall von<br />
Jenny Holzer, atemberaubende Durchblicke und Brücken in schwindeln<strong>der</strong><br />
Höhe. Am Gipfel ein tosen<strong>der</strong> Video-Gebirgsbach von Fabrizio<br />
Plessi, Alabaster-Kristalle von Chillida, eine Eiszapfenvitrine von<br />
Louise Bourgeois. Tief unten züngeln Richard Serras Rostwände unter<br />
die von innen nicht sichtbare Brücke. Darf ein Kunstmuseum so spektakulär<br />
sein? Durch die Pil-Pil-Bootsfahrt auf dem Río Nervión am<br />
Vortag wissen wir schon, was man nur hier erleben und nicht erlesen<br />
kann: Dieser Bau ist viel mehr! Er ist konzentrierte Hoffnung und retten<strong>der</strong><br />
Engel zugleich. Ein Transformator zur nächsten geistigen Stufe,<br />
ein Kulturphoenix aus Edelstahl, auferstanden aus dem Rost und<br />
Schrott eines <strong>der</strong> größten Industriefriedhöfe Europas. Gehrys expressiv-dynamische<br />
Architekturgestik und die geballten Sehnsüchte dieser<br />
Region sind hier kongenial zur Deckung gebracht.
„Fosteritos“ – die Abgänge zur Metro Bilbao von Norman Foster, 1995<br />
Etxebarri, Santutxu, Indautxu, Sarriko, Astrabudua, Leioa, Bidezabal.<br />
Exotische Tempelstädte? Nein, Haltestellen <strong>der</strong> Metro Bilbao. Im<br />
Zentrum sind sie von Norman Foster designed. Zugänglich über seine<br />
„Fosteritos“ – gläserne Hummerrücken, die sich in die Erde bohren.<br />
Geschickt wurden die alten Vororte – Bahnlinien in das System einbezogen.<br />
Beeindruckend <strong>der</strong> Video-Kontrollraum: kein Personal in den<br />
Stationen, alles wird zentral überwacht. Auch Ferntipps <strong>für</strong> die Verwendung<br />
<strong>der</strong> Ticket-Automaten gibt man von hier aus. Wir aber brauchen<br />
sie nicht, mit unserer Führungs-Freikarte kommen wir auch so<br />
bis ans Meer.<br />
Der bemalte „Oma-Wald“ von Agostin Ibarrola ist nur mit einstündigem<br />
Fußmarsch zu erreichen. Sanft ist <strong>der</strong> Weg zuerst, dann wird es<br />
steiniger. Alle erweisen sich als sportlich. Frau Reiter, die Farbberaterin<br />
aus Klagenfurt, zieht sogar ihre Schuhe aus und geht in Strümpfen<br />
weiter. Dieses Colorerlebnis lässt sie sich nicht entgehen! Streifen,<br />
Kreise, Figuren auf den Kiefernstämmen bilden bunte Vexierbil<strong>der</strong>, die<br />
sich beim Nähern überlagern, verän<strong>der</strong>n. Zauberwald o<strong>der</strong> Spielerei?<br />
„Ein durchgängiges Gesamtkonzept fehlt“ (Melitta Moschik). „Der<br />
Ort war schon ohne Bemalung zu wenig mythisch“ (Albin Bulfon).<br />
„Bäume sollte man überhaupt in Ruhe lassen“ (Walburga Reiter).<br />
Alpenbewohner erfühlen die Mystik des Waldes auch ohne Farbenverstärkung.<br />
Farbenerlebnis Oma-Wald von Agostin Ibarrola in Cortezubi bei Guernica<br />
Architektur<br />
Gestrandete Eisberge: „Kursaal“ in San Sebastian von Rafael Moneo, 1999<br />
Nicht weit entfernt „Chillida-Leku“ – Eduardo Chillidas Ort. Hier ist<br />
Mythos zu Hause und die Kraft <strong>der</strong> zeitlosen Zeit. Der baskische<br />
Nationalbildhauer mit weltweitem Ruf ließ nach und nach in einem<br />
Landschaftspark seine rostig – rätselhaften Stahlriesen und Steingiganten<br />
entstehen. Verschollene Jahrtausende des Baskenlandes, eines Landes<br />
des Eisens und <strong>der</strong> Schmiede, entringen sich auf magische Weise<br />
wie<strong>der</strong> dem Boden.<br />
Donostia / San Sebastián. An <strong>der</strong> Mündung des Río Urumea liegen sie,<br />
fast nicht zu sehen, am Atlantikstrand: zwei riesige Körper ohne Materie,<br />
wie Wasser, Wolken und Wind. Der „Kursaal“ – das Kultur- und<br />
Kongresshaus von Rafael Moneo, 1999 fertiggestellt. Wie gestrandete<br />
Eisberge aus Mattglas, verirrt vom Nordmeer an den Golf von Biskaya.<br />
Symbole <strong>für</strong> die Sehnsucht des dürren Spanien nach <strong>der</strong> Kälte? Die<br />
durchscheinenden Doppelschalen <strong>der</strong> Glaskuben enthalten Traggitterwerk<br />
und Installationen. Sie sind Schutzhäute <strong>für</strong> die weiter innen liegenden<br />
holzverkleideten Säle (Fassungsraum 1800 und 600 Personen!).<br />
Dazwischen ergeben sich Foyers mit Überraschungseffekten von dort<br />
aus: In <strong>der</strong> milchigen Hülle zoomen plötzlich klarsichtige Löcher den<br />
überraschten Blick auf den davor liegenden Strand. Eine kaum merkbare<br />
Verzerrung <strong>der</strong> Qua<strong>der</strong> und die leicht aufsteigende Bandstruktur <strong>der</strong><br />
Glashaut beleben die absolute Geometrie. So wird das Gebäude zum<br />
indifferenten Bestandteil <strong>der</strong> Natur und des Meeres, im kosmischen<br />
Maßstab vor die Kulisse <strong>der</strong> umgebenden städtischen Häuser gesetzt.<br />
Strandblick in <strong>der</strong> Mattglashülle des „Kursaal“-Foyers<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 25
Architektur<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite <strong>der</strong> Landzunge: La Concha – die Perle des<br />
Atlantik würdig gefasst! Ihre ideale Muschelgestalt erhält die Hauptbucht<br />
von San Sebastián durch die ihr vorgelagerte Isla de Santa Clara.<br />
Diese bricht die hohe Brandung und transformiert sie zu ruhiger, kreisförmiger<br />
Beständigkeit. Belle-Époque-Bauten säumen als Zeugen vergangenen<br />
Glanzes den umlaufenden Paséo und die tiefer liegende<br />
Playa, eine Coppa Cabana in Sichelform. An einem Ende <strong>der</strong> „Peine<br />
de los vientos“ – <strong>der</strong> gischtumtoste „Kamm <strong>der</strong> Winde“ – wie<strong>der</strong><br />
Chillida! An Klippen geklammerte gekräuselte Riesenkrabben aus tonnenschwerem<br />
Cor-Ten-Stahl machen Energien und Kräfte des Ortes<br />
sichtbar.<br />
Eduardo Chillidas „Peine de los vientos“ umspült von tosenden Brechern<br />
Am an<strong>der</strong>en Ende die „Parte vieja“, die kleine, lebendige Altstadt.<br />
Abends sind die Theken <strong>der</strong> Bars überhäuft mit „pintxos“, unvergleichlich<br />
köstlichen und vielfältigen Appetithappen. In den Hinterzimmern<br />
läuft die TV-Übertragung einer Corrida aus Madrid. Experten<br />
an den Tischen. Die Antike ist hier noch lebendig. In grausamer<br />
Nahaufnahme: Schweißperlen auf <strong>der</strong> Nase des Matadors, das todgeweihte<br />
Augenpaar des Toro bravo. Draußen auf <strong>der</strong> Straße ein Schweigemarsch<br />
<strong>der</strong> ETA. Ganz kurz tauche ich ein in die orgelbegleitete<br />
Stille <strong>der</strong> üppigen Iglesia de Santa Maria und dann: Souper in Gesellschaft<br />
mit Göttin, gegrillte Meeresbewohner, Txakolí – <strong>der</strong> autochthone<br />
baskische Wein – und Orujo. Danach noch einmal kurz zu den<br />
Eisbergen. Jetzt sind sie von innen beleuchtet. In <strong>der</strong> Nacht haben sie<br />
sich in riesige Lampions verwandelt.<br />
Gemeinsame Vorfreude auf Gaumengenüsse: Hôtel Saint James bei Bordeaux von Jean Nouvel, 1989<br />
26<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Bordeaux ist eine klassizistische Stadt. Wer sich mittelalterliche Dichte<br />
erhofft, wird enttäuscht. Das geometrische Straßensystem <strong>der</strong><br />
Römer, die einheitliche und niedrige Bebauung des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
und die weiten, baumbestandenen Plätze lassen wenig Urbangefühl<br />
aufkommen.<br />
Breit und träge fließt die Garonne an <strong>der</strong> Innenstadt vorbei. Das<br />
ursprüngliche Gegenüber, <strong>der</strong> größte Weinhafen <strong>der</strong> Welt, wurde weiter<br />
zum 100 km entfernten Atlantik verlegt. Die abgebrochenen Lagerbauten<br />
und Löschanlagen hinterließen eine riesige, zentral gelegene<br />
Industriebrache als Vakuum und städtebauliche Herausfor<strong>der</strong>ung. Nur<br />
einige Hallen blieben stehen und wurden revitalisiert (Hangar G2 –<br />
BLP Architectes, Hangar 14 – Flint Architectes). Die lähmende<br />
Trägheit des Verkehrs besorgt <strong>der</strong> städtische Tiefbau: Die Stadt ist <strong>der</strong>zeit<br />
eine flächendeckende Straßenbahn-Baustelle.<br />
Flach und träg auch das im Nordwesten liegende Médoc. Am Programm<br />
die Besichtigung des Weingutes „Château Ducru – Beaucaillou“. Der<br />
wort- und bildreiche Zeremonienmeister führt uns ein in die Geheimnisse<br />
des „Grand cru“. Und er erlaubt uns einen Blick in das Weinlager<br />
von A. Triaud und L. Arsène. Florales Reliefdekor überzieht die Fertigteilwände,<br />
<strong>der</strong> Golfrasen schwingt über das Flachdach. Im Inneren<br />
schlummert in sakral beleuchteter Katakombe <strong>der</strong> stets gleiche Cuvée in<br />
Barriquesärgen unüberschaubar und träge seiner Vollendung entgegen.<br />
Ein Höhepunkt noch am Abend: Wir tafeln auf Einladung <strong>der</strong> Firmen<br />
Bene und Comforto im Hauterive Hôtel „Saint James“. Im kleinen<br />
Weinort Bouliac hat Jean Nouvel 1989 ein Traditions-Château umgestaltet<br />
und erweitert. In tarnendem Cor-Ten-Stahl wurden Dorf und<br />
Weinberge mit vier Appartementboxen an <strong>der</strong> Hangkante verzahnt.<br />
Inszeniert führt uns ein schwarzer Rampengang vom Eingang zum<br />
Speisesaal. Vorbei an einem langen Sehschlitz zur Küche – visueller<br />
Vorgeschmack auf die Genüsse. Der Saal selbst ist abgestuft und zu<br />
den Weinbergen hin offen. Der Traumblick von hier auf die Garonne<br />
und das nahe Bordeaux am an<strong>der</strong>en Ufer steigert sich bei Dunkelwerden<br />
zur höchsten Raffinesse: Die Lichter <strong>der</strong> bunten Glasluster im Saal<br />
vermischen sich in den Fenstern spiegelnd mit dem Lichtpunkthimmel<br />
in den Baumkronen des Gastgartens, den Lichtern <strong>der</strong> Stadt und des<br />
Flusses, dem dunstigen Mond. Die Raumgrenzen verschwimmen, Realität<br />
und Virtualität fließen flirrend und verwirrend ineinan<strong>der</strong>. Irritation<br />
pur! Eben Jean Nouvel!
Dazu passend ist die Reizung des Gaumens: raffiniertes Wechselspiel<br />
von pikant und süß, Filets in kandierter Kruste, himmlische Rebenprodukte.<br />
Den Abschluss – Pernod in <strong>der</strong> Stadt schaffe ich nicht mehr. Auch<br />
sind dort die Straßenlokale kaum zu empfehlen.<br />
Montag, 3. Juni 2002: Tag des Abschieds.<br />
Wir haben noch eine Führung durch das Gerichtsgebäude von<br />
Richard Rogers. Die hölzernen Verhandlungssäle sind angeblich zur<br />
natürlichen Kühlung wie riesige Weinflaschen in ein Stahlregal<br />
gestellt. Scharfe Funktionskritik von Mme. Gillet, Sécretaire général<br />
des Tribunals. Die formalistische Idee hält den Anfor<strong>der</strong>ungen nicht<br />
stand. Die wichtigen Verhandlungen finden weiterhin im Altbau statt.<br />
Weinregal als Inspiration: Gerichtshof in Bordeaux von Richard Rogers, 1997<br />
Kleine Zeitung vom 21. August 2002<br />
Architektur<br />
Im Stau <strong>der</strong> Außenring-Autobahn irren wir nach Pessac. Die Gesellschaftsutopie<br />
<strong>der</strong> ersten Mo<strong>der</strong>ne ist auch hier gescheitert. Die 1925<br />
von Le Corbusier geplanten Häuser <strong>der</strong> Industriearbeitersiedlung Cité<br />
Frugès haben ihre Adressaten bald sinnstörend verkitscht o<strong>der</strong> verwahrlost.<br />
Paradox: Heute ist das einstige Werk <strong>der</strong> Avantgarde ein Fall<br />
<strong>für</strong> die Denkmalpflege.<br />
Der grüne Kupfercontainer im vorstädtischen Niemandsland <strong>der</strong> Universität,<br />
das „Maison des Arts“ von Massimiliano Fuksas (1996), ist<br />
auch vergammelt, aber voll studentischer Kreativität. Aufnahmsprüfung<br />
in die Malerklasse, kaum Möbel, alles zeichnet und malt am<br />
Betonboden. Für das Ziel des Architekten-Verdrängung von Architektur<br />
und Entfaltung <strong>der</strong> Künste im leeren und offenen Raum – wirken<br />
manche Räume beengt.<br />
Letzter Programmpunkt: Unterbrechung des Rückflugs in München.<br />
Pia hat vorsorglich gegen unsere Langeweile eine Baustellenführung<br />
arrangiert. Flughafen-Terminal 2 von Koch + Partner: Allein <strong>der</strong><br />
Pier ist mit einer Länge von einem Kilometer eine Ankunftshalle <strong>für</strong><br />
außerirdische Riesen. In dieser Dimension ist <strong>der</strong> gläserne Bau von<br />
innen nicht mehr als Raum zu erleben. Harte Pragmatik regiert, <strong>der</strong><br />
Mensch und das Umfeld stehen nicht mehr zum Thema. Dieses Mega-<br />
Ambiente ist jetzt schon fruchtbarer Boden <strong>für</strong> Architekturparasiten.<br />
So finden wir uns schließlich im Biergarten des pseudo-urigen „Air-<br />
Bräu“. Mein Trost: Zum Glück ist „die Maß“ dort noch menschlich.<br />
„Die Brezn“ teile ich – ihrem Liebreiz erlegen – mit Evi, dann ist die<br />
Reise vorbei.<br />
Resümee: Am schönsten wars bei den Basken. Logische Folge: Im<br />
September miete ich diesmal ein Auto – na wo? In Bilbao. ■<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 27
Vermessungswesen<br />
Digitale Katastralmappe<br />
Genauigkeit und Aktualität<br />
DI Dieter Kollenprat<br />
Fachgruppe Vermessungswesen<br />
Kärnten<br />
28<br />
Da voraussichtlich im Laufe des Jahres<br />
2002 die Katastralmappe über ganz<br />
Österreich in digitaler Form (als<br />
DKM) flächendeckend vorliegen<br />
wird, erscheint es unerlässlich und wichtig<br />
darauf hinzuweisen, dass die digitale amtliche<br />
Katastralmappe aus <strong>der</strong> bisherigen analog<br />
vorgelegenen Mappe entstanden ist. Dies<br />
bedeutet, dass die Genauigkeit <strong>der</strong> DKM in<br />
den meisten Fällen nicht besser ist, als die <strong>der</strong><br />
alten, analogen Mappe.<br />
Da vielfach auch in Fachkreisen falsche Vorstellungen<br />
von <strong>der</strong> digitalen Katastralmappe<br />
bestehen, soll die Frage ihrer Genauigkeit und<br />
Aktualität im Folgenden beleuchtet werden.<br />
Durch die digitale Verfügbarkeit <strong>der</strong> DKM<br />
und dem damit verbundenen Umstand, dass<br />
man in einer CAD-Zeichnung bis auf beliebig<br />
viel einstellbare Nachkommastellen die Koordinaten<br />
ablesen kann, wird eine Genauigkeit<br />
des Katasters (als Planungsgrundlage) vorgetäuscht,<br />
welche nicht generell vorhanden ist.<br />
Vielfach werden in dichter besiedelten Gebieten<br />
und bei knappen Grenzabständen in <strong>der</strong><br />
Praxis erhöhte Genauigkeitsvorgaben an die<br />
Planung gestellt. Dies trifft zu, wenn Bauabstände<br />
zu Eigentumsgrenzen einzuhalten sind,<br />
die vorgegebene Bebauungsdichte genau auszuschöpfen<br />
ist o<strong>der</strong> sonstige Optimierungsvorgaben<br />
vom Planer einzuhalten sind.<br />
In jenen Fällen, wo Grundstücke bereits im<br />
Grenzkataster sind, muss man davon ausgehen,<br />
dass die Grenzen dieser Grundstücke und<br />
die zugehörigen Flächenangaben richtig sind.<br />
In jenen Fällen, wo vermessene Grenzpunkte<br />
(erkennbar als Punktringe in <strong>der</strong> Mappe) mit<br />
Grenzpunktnummern vorhanden sind, sind<br />
diese Punkte im System <strong>der</strong> Landesaufnahme<br />
koordinativ gegeben (und folglich durch<br />
Urkunden belegbar). Die vorangegangene<br />
Vermessung liegt als Urkunde in <strong>der</strong> Urkundensammlung<br />
des Vermessungsamtes und<br />
meist auch des Grundbuches auf.<br />
Die Flächen von Grundstücken sind immer<br />
dann richtig und aus Koordinaten berechnet,<br />
wenn im GDB-Ausdruck bei <strong>der</strong> Grundstükksfläche<br />
ein Sternchen (*) steht.<br />
Sind Grenzpunkte ohne Grenzpunktnummern<br />
in <strong>der</strong> Katastermappe, so deutet dies auf alte,<br />
ungenauere Handrisse hin, <strong>für</strong> welche bisher<br />
meist keine identen Punkte vorliegen und aus<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
diesem Grund noch keine Transformation in<br />
das Landeskoordinatensystem erfolgen konnte.<br />
Folglich ist dort <strong>der</strong> Grenzverlauf in <strong>der</strong><br />
Mappe nicht verbindlich und sollte kontrolliert<br />
werden.<br />
In jenen Fällen schlussendlich, wo in <strong>der</strong><br />
Katastermappe auf <strong>der</strong> Grenze keine Punktringe<br />
aufscheinen, handelt es sich um alte<br />
Grenzen des Grundsteuerkatasters, welche<br />
meist in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
entstanden sind und mehrfach umgebildet<br />
wurden, wodurch die Genauigkeit <strong>der</strong> Grenzdarstellung<br />
sich nicht verbessert hat.<br />
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die konsequente<br />
Aktualisierung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Katastralmappe hinsichtlich <strong>der</strong> Gebäude<br />
nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die<br />
DKM keine Aktualität bezüglich <strong>der</strong> Häuser<br />
garantieren kann.<br />
Obwohl es im VermG vorgesehen ist, – siehe<br />
unter §38, (3) „Die Abgrenzungen <strong>der</strong> Benützungsarten<br />
sind so zu vermessen, dass sie in<br />
<strong>der</strong> Katastralmappe lagerichtig darstellbar<br />
sind.“ und in §44, (2) „Die .... sonstigen<br />
Behörden, Ämter und Dienstellen <strong>der</strong><br />
Gebietskörperschaften sind verpflichtet, alle<br />
Wahrnehmungen o<strong>der</strong> ihnen zugekommene<br />
Meldungen über .... Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Benützungsarten<br />
und <strong>der</strong>en Abgrenzungen dem Vermessungsamt<br />
mitzuteilen und ihnen zugekommene<br />
planliche Unterlagen hierüber zu<br />
übermitteln.“ – , wird dieser Teil aus dem<br />
VermG in <strong>der</strong> Praxis nicht umgesetzt (totes<br />
Recht). – Zur Behebung dieser legistischen<br />
Schwäche haben z.B. die Bundeslän<strong>der</strong> Tirol,<br />
Salzburg und (Burgenland in Vorbereitung)<br />
entsprechende Regelungen in ihrer Landesbauordnung<br />
(Baugesetz) vorgesehen.<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass bei Planungstätigkeiten<br />
in <strong>der</strong> Nähe von Eigentumsgrenzen<br />
o<strong>der</strong> überall dort, wo Grenzabstände<br />
genau einzuhalten sind, die vorausgehende<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Katastralmappe und ggf. eine<br />
Überprüfung unsicherer Grenzen durch einen<br />
Zivilgeometer dringend zu empfehlen ist.<br />
Weiters ist <strong>für</strong> Planungstätigkeiten darauf hinzuweisen,<br />
dass in Bezug auf bestehende<br />
Gebäude die Aktualität <strong>der</strong> Katastermappe<br />
nicht garantiert werden kann und ebenfalls<br />
eine Kontrollvermessung durch einen Zivilgeometer<br />
anzuraten ist. ■
Vermessungswesen<br />
Keine Freun<strong>der</strong>lwirtschaft bei Vergaben nach <strong>der</strong> HOAI<br />
Ein EU-Beispiel.<br />
Dass Vergaben von Ziviltechnikerleistungen<br />
durch die öffentliche Hand<br />
(Bund, Land, Gemeinden) in einem<br />
EU-Land durchaus durch freie Vereinbarung<br />
auf Basis <strong>der</strong> HOAI erfolgen können,<br />
zeigt die Stadt Köln in einer Vergabeankündigung,<br />
nachzulesen in <strong>der</strong> VDV, Heft<br />
2/2002, Seite 167. Man kann dem Bürgermeister,<br />
dem Stadtverantwortlichen und den<br />
zuständigen Fachbeamten zu diesem vernünftigen<br />
und richtungsweisenden Schritt, die<br />
topographische Vermessung ihrer Straßen<br />
(Naturbestandsvermessung) auf diese Art zu<br />
vergeben, nur gratulieren.<br />
Das hat nichts mit Freun<strong>der</strong>lwirtschaft o<strong>der</strong><br />
Seilschaften zu tun, denn die interessierten<br />
Büros müssen zuerst in einem Vorprüfungsverfahren<br />
ihre Qualität und Leistungskraft<br />
unter Beweis stellen. Erst dann erfolgt die<br />
Auftragsvergabe. Man bekennt sich zu fairen<br />
Spielregeln, wonach gleiche Qualitätsarbeit<br />
auch gleich gute Honorierung verdient. –<br />
Nichts an<strong>der</strong>es for<strong>der</strong>n auch wir.<br />
Wo <strong>der</strong> Ziviltechniker in seiner wirtschaftlichen<br />
Belastbarkeit durch die bestehende<br />
Steuerlast, durch kollektivvertragliche Zwänge,<br />
durch Kündigungs- und Arbeitsrecht strapaziert<br />
ist, empfindet man die genannte Vor-<br />
HOB-TP 2002<br />
gangsweise unserer deutschen EU-Nachbarn<br />
schlichtweg als Wohltat.<br />
Vielleicht ist die Zeit bereits reif da<strong>für</strong>, dass<br />
auch unsere Politiker und Beamten sich in<br />
diesem Punkt das Gedankengut <strong>der</strong> Stadt<br />
Köln zu eigen machen. Das ständige Lizitieren<br />
nach unten, verbunden mit einem gesundheitsschädigenden<br />
Arbeitsklima, kann keine<br />
soziale Errungenschaft und keinen volkswirtschaftlichen<br />
Nutzen ergeben.<br />
Es ist Zeit, dass auch wir falsche Spielregeln<br />
hinterfragen dürfen und eine Än<strong>der</strong>ung einfor<strong>der</strong>n.<br />
■<br />
Bauwesen<br />
Die geän<strong>der</strong>te Honorarordnung <strong>für</strong> die Bestandsprüfung von<br />
Tunnel und Überdeckungen, Auflage 2002, gültig ab 25. Juni<br />
2002, finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden o<strong>der</strong><br />
kann bei <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />
Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />
email: barbara.goelles@aikammer.org<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Neue HOB-B<br />
Mit 1. Mai 2002 tritt die neue Honorarordnung <strong>für</strong> die Planung<br />
und statisch-konstruktive Bearbeitung von Brückenbauten und<br />
Überbauungen (HOB-B) in Kraft.<br />
Die HOB-B finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden<br />
o<strong>der</strong> kann bei <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />
Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />
email: barbara.goelles@aikammer.org<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 29
Recht & Gesetz<br />
ZT-GesmbH: Wer haftet wann und wo<strong>für</strong>?<br />
Dr. Helmut Cronenberg ist<br />
Rechtsanwalt in Graz.<br />
Fortsetzung:<br />
Viele Anfragen lassen darauf<br />
schließen, dass die mit <strong>der</strong><br />
Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung zusammenhängenden<br />
Haftungsfragen <strong>für</strong> viele <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong><br />
interessant, aber auch<br />
erläuterungsbedürftig sind.<br />
Rechtsanwalt Dr. Cronenberg<br />
geht auf dieses Thema näher ein.<br />
30<br />
6. GEGENSEITIGE ANSPRÜCHE DER<br />
GESELLSCHAFTER<br />
Während im Verhältnis <strong>der</strong> Gesellschafter zur<br />
Gesellschaft eine vice versa bestehende<br />
Treuepflicht bejaht wird, besteht eine solche<br />
im Verhältnis <strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong><br />
grundsätzlich nicht. Im Gesellschaftsvertrag<br />
begründete Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
bestehen gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />
nicht gegenüber den Mitgesellschaftern.<br />
Nur ausnahmsweise sieht das GmbH-Gesetz<br />
eine (klagbare) Pflicht zur Mitwirkung an<br />
bestimmten Maßnahmen vor, zB die Klage<br />
auf Mitwirkung an <strong>der</strong> Abberufung des<br />
Geschäftsführers, <strong>der</strong> auch Gesellschafter ist,<br />
gemäß § 16 Abs 2 GmbHG in Verbindung mit<br />
den §§ 117 und 127 HGB.<br />
7. RECHTSVERHÄLTNISSE DER GESELL-<br />
SCHAFT ZU DRITTEN<br />
a) Beim Abschluss von Verträgen wird die<br />
Gesellschaft von ihren Geschäftsführern<br />
vertreten. Der Geschäftsführer muss allerdings<br />
als solcher auftreten, da <strong>der</strong> Dritte,<br />
wie bei je<strong>der</strong> offenen Stellvertretung, wissen<br />
muss, ob er mit <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong><br />
mit dem Geschäftsführer als Einzelperson<br />
kontrahiert. Undeutlichkeiten könnten zu<br />
Lasten des Geschäftsführers gehen.<br />
b) Es kann nicht oft genug hervorgehoben<br />
werden, dass die die Gesellschaft treffenden<br />
Pflichten nicht auch solche <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
sind, nicht einmal bei <strong>der</strong> Einmanngesellschaft.<br />
Daher ist eine Kompensation<br />
(Aufrechnung) von Ansprüchen <strong>der</strong><br />
Gesellschaft gegen einen Dritten mit dessen<br />
Ansprüchen gegen Gesellschafter<br />
wegen Fehlens <strong>der</strong> Gegenseitigkeit von<br />
For<strong>der</strong>ung und Gegenfor<strong>der</strong>ung unzulässig.<br />
Die Gesellschafter sind nicht berechtigt,<br />
For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesellschaft gegen Dritte<br />
einzuklagen; klagslegitimiert ist ausschließlich<br />
die Gesellschaft, die auch im<br />
Prozess durch ihre Organe vertreten wird.<br />
Entlohnungsansprüche <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft richten sich nur gegen die<br />
Gesellschaft. Mietverträge <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
bleiben auch beim Wechsel <strong>der</strong> Gesell-<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
TEIL 2<br />
schafter bestehen; <strong>der</strong> Vermieter ist nicht<br />
zur Kündigung, wohl aber zur Mietzinsanpassung<br />
nach § 12 a MRG berechtigt.<br />
c) Zur Erfüllung von Verträgen, die die<br />
Gesellschaft mit Dritten abgeschlossen hat,<br />
ist ausschließlich die Gesellschaft verpflichtet.<br />
Daher trifft auch nur die Gesellschaft,<br />
und nicht die Gesellschafter, die<br />
Pflicht zur Leistung von Schadenersatz aus<br />
<strong>der</strong> Nicht- o<strong>der</strong> Schlechterfüllung von Verträgen.<br />
Die Gesellschaft haftet dem Vertragspartner<br />
<strong>für</strong> das Verschulden ihrer<br />
Geschäftsführer und sonstigen Mitarbeiter<br />
als ihren Erfüllungsgehilfen. Im Hinblick<br />
auf die Komplexität des Schadenersatzrechtes<br />
wird dieses in einem eigenen Abschnitt<br />
(siehe unten Punkt 8.) behandelt.<br />
d) Trotz <strong>der</strong> grundsätzlichen Trennung von<br />
Gesellschaftern und Gesellschaft gibt es<br />
einige Fälle, in denen das Verhalten des<br />
Gesellschafters <strong>der</strong> Gesellschaft zuzurechnen<br />
ist und in denen daher die Gesellschaft allein<br />
o<strong>der</strong> gemeinsam mit dem Gesellschafter zur<br />
Haftung herangezogen werden kann, z. B.<br />
– Kreditschädigende Behauptungen des<br />
Gesellschafters über den Geschäftsführer;<br />
– Verletzung eines die Gesellschaft treffenden<br />
Wettbewerbsverbotes durch einen<br />
Gesellschafter;<br />
– Verstöße gegen das UWG;<br />
– Verwirklichung eines mietrechtlichen<br />
Kündigungsgrundes durch einen Gesellschafter;<br />
– Haftung des Gesellschafters <strong>für</strong> Mängel<br />
des Unternehmens bei Veräußerung von<br />
Geschäftsanteilen.<br />
8. SCHADENERSATZ<br />
a) Allgemeine Voraussetzungen <strong>der</strong> Verschuldenshaftung:<br />
Die Ausgangslage des Schadenersatzrechtes<br />
ist simpel: Jemand erleidet einen Schaden<br />
und begibt sich auf die Suche nach<br />
einem an<strong>der</strong>en, <strong>der</strong> ihm Ersatz leisten<br />
könnte. Dass er dabei fündig werde, setzt<br />
allerdings voraus, dass eine Reihe von letztlich<br />
doch kompliziert angelegten Bedingungen<br />
erfüllt werden.
Bei <strong>der</strong> Verschuldenshaftung – diese steht<br />
im Gegensatz zur Gefährdungs- und zur<br />
Eingriffshaftung – führt ein Schädiger<br />
schuldhaft und rechtswidrig den Schaden<br />
herbei; dies rechtfertigt es, ihm den Ersatz<br />
aufzuerlegen.<br />
Folgende Bedingungen <strong>für</strong> den Schadenersatzanspruch<br />
sind zu erfüllen:<br />
– Ersatzfähiger Schaden;<br />
– Kausalität;<br />
– Rechtswidrigkeit;<br />
– Verschulden.<br />
Um den Schädiger zum Schadenersatz zu<br />
verpflichten, muss seine den Schaden herbeiführende<br />
Handlung o<strong>der</strong> Unterlassung<br />
rechtswidrig sein, das heißt gegen irgendein<br />
rechtliches Gebot o<strong>der</strong> Verbot verstoßen.<br />
Die verletzte Rechtsnorm kann ein<br />
Vertrag, ein Gesetz, ein Bescheid o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>es sein. Besteht zwischen dem Schädiger<br />
und dem Geschädigten eine Vertragsbeziehung<br />
und wird vom Schädiger eine<br />
vertragliche Haupt- o<strong>der</strong> Nebenbestimmung<br />
verletzt, führt dies zur Haftung <strong>für</strong><br />
Vertragsverletzung, <strong>für</strong> die Beson<strong>der</strong>heiten<br />
gilt. An<strong>der</strong>nfalls liegt deliktische Haftung<br />
vor.<br />
Die schadenersatzrechtliche Vertragshaftung<br />
begünstigt den Geschädigten dadurch,<br />
dass <strong>der</strong> Schädiger nicht nur <strong>für</strong> sein eigenes<br />
Verschulden, son<strong>der</strong>n auch <strong>für</strong> das Verschulden<br />
seiner Erfüllungsgehilfen, <strong>der</strong>en<br />
er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten<br />
bedient, einzustehen hat (§ 1313 a<br />
ABGB). Außerdem trifft die Beweislast <strong>für</strong><br />
das Verschulden nicht den Geschädigten –<br />
dieser Beweis kann bei <strong>der</strong> Reichweite von<br />
Sorgfaltspflichten schwierig sein – vielmehr<br />
kann bzw muss sich <strong>der</strong> Schädiger<br />
von dem ihm unterstellten Verschuldensvorwurf<br />
durch den Nachweis seiner<br />
Schuldlosigkeit entlasten. Der Geschädigte<br />
hat daher nur die Vertragsverletzung, die<br />
Kausalität und den Schaden nachzuweisen,<br />
die Beweispflicht <strong>für</strong> die Schuldlosigkeit<br />
trifft den Schädiger.<br />
Hauptfall <strong>der</strong> deliktischen Haftung ist die<br />
Verletzung von gesetzlichen o<strong>der</strong> behördlichen<br />
Schutznormen. In diesen Fällen ist<br />
stets <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Norm zu beachten,<br />
dh dass nur <strong>für</strong> denjenigen Schaden<br />
gehaftet wird, den die verletzte Norm vermeiden<br />
wollte.<br />
Im deliktischen Bereich – keine Vertragsbeziehung<br />
zwischen Schädiger und<br />
Geschädigtem – besteht eine Haftung des<br />
Unternehmers <strong>für</strong> die von ihm eingesetzten<br />
Gehilfen nur im Rahmen des § 1315<br />
ABGB sowie <strong>für</strong> seine vertretungsbefugten<br />
Repräsentanten. Die Haftung nach § 1315<br />
ABGB <strong>für</strong> den Besorgungsgehilfen ist<br />
keine Haftung <strong>für</strong> fremdes Verschulden,<br />
wie dies bei § 1313 a ABGB <strong>der</strong> Fall ist,<br />
son<strong>der</strong>n <strong>für</strong> das eigene Auswahlverschulden:<br />
Der Unternehmer bedient sich wissentlich<br />
einer untüchtigen o<strong>der</strong> gefährlichen<br />
Person, zB eines Kranführers ohne<br />
Ausbildung. Auch hier muss natürlich die<br />
mangelnde Ausbildung Ursache <strong>für</strong> den<br />
vom Kranführer herbeigeführten Schaden<br />
sein.<br />
b) Diese Grundsätze wollen wir nun auf den<br />
Musterfall eines Planungsfehlers anwenden.<br />
Unser Architekt, nennen wir ihn DI<br />
August Störmann, übt seinen Beruf im<br />
Rahmen einer Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung unter <strong>der</strong> Firma DI Störmann<br />
ZT GmbH aus, <strong>der</strong> er als geschäftsführen<strong>der</strong><br />
und befugnistragen<strong>der</strong> Gesellschafter<br />
mit 75 % und seine Ehefrau Sabine mit<br />
25 % angehören.<br />
FALL 1:<br />
Die DI Störmann ZT GmbH wird vom Auftraggeber<br />
mit <strong>der</strong> Planung und örtlichen Bauaufsicht<br />
eines Einfamilienhauses beauftragt.<br />
Aufgrund eines Planungsfehlers unterschreitet<br />
das Stiegenhaus die gesetzlichen Mindestmaße.<br />
a) Der Planungsfehler wird vor Ausführung<br />
des Bauwerkes entdeckt, zB durch die die<br />
Warnpflicht erfüllende Bauunternehmung.<br />
Der Planungsmangel fällt primär in die<br />
Gewährleistungspflicht <strong>der</strong> DI Störmann<br />
ZT GmbH. Dem Auftraggeber stehen die<br />
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, in<br />
erster Linie <strong>der</strong> <strong>der</strong> Behebung, zu. Die<br />
DI Störmann ZT GmbH wird den Mangel<br />
durch Umplanung auf eigene Kosten beheben.<br />
Für einen allfälligen darüber hinaus gehenden<br />
Schaden (Folgeschaden) haftet die DI<br />
Störmann ZT GmbH als Vertragspartner<br />
des Auftraggebers, wobei die Haftung <strong>für</strong><br />
Vertragsverletzung zum Tragen kommt. Die<br />
Recht & Gesetz<br />
Gesellschaft hat daher <strong>für</strong> das Verschulden<br />
ihres Geschäftsführers und ihres Personals<br />
gemäß § 1313 a ABGB einzustehen. Der<br />
Nachweis <strong>der</strong> Schuldlosigkeit wird ihr<br />
nicht gelingen, da <strong>der</strong> Architekt <strong>für</strong> die<br />
Kenntnis bzw Unkenntnis <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Mindestmaße gemäß § 1299 ABGB einzustehen<br />
hat.<br />
Der Folgeschaden kann in einer verzögerten<br />
Bauausführung, in Baustillstandskosten<br />
etc gelegen sein. Auch eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
des umgeplanten Bauwerks zB wegen Verkleinerung<br />
<strong>der</strong> bewohnbaren Flächen ist<br />
denkbar.<br />
b) Für die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers<br />
aus <strong>der</strong> Vertragsverletzung haftet<br />
nur die Gesellschaft, nicht <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer, auch wenn er die Pläne<br />
als Befugnisträger verfasst, unterschrieben<br />
und gesiegelt hat. Die Verfassung eines<br />
gesetzwidrigen Bauplans verletzt zwar<br />
auch die als Schutznorm anzusehende Bauordnung,<br />
von dem Schutzzweck dieser<br />
Bestimmung umfasst sind aber nicht die<br />
vermögensrechtlichen Ansprüche, die <strong>der</strong><br />
Auftraggeber erleidet; diese sind daher nur<br />
vom Vertragspartner, das ist eben nur die<br />
Gesellschaft, zu ersetzen.<br />
c) Wurde <strong>der</strong> Planungsfehler bei <strong>der</strong> Ausführung<br />
übersehen und das Stiegenhaus plangemäß,<br />
das heißt gesetzwidrig errichtet,<br />
besteht <strong>der</strong> Folgeschaden auch in <strong>der</strong><br />
Sanierung des Stiegenhauses. Ein Mitverschulden<br />
<strong>der</strong> die Warnpflicht allenfalls verletzenden<br />
Bauunternehmung ist in Betracht<br />
zu ziehen.<br />
d) Bei einem Brand kommt es wegen <strong>der</strong> zu<br />
schmalen Ausführung <strong>der</strong> Stiegen zu<br />
einem Unfall, bei dem ein Besucher verletzt<br />
wird.<br />
Zwischen dem Verletzten einerseits und <strong>der</strong><br />
DI Störmann ZT GmbH an<strong>der</strong>erseits, aber<br />
auch zu DI Störmann besteht keine Vertragsbeziehung.<br />
Der Planungsfehler verletzt<br />
aber eine gesetzlichen Bestimmung, <strong>der</strong>en<br />
Zweck die Vermeidung von Unfällen dieser<br />
Art ist. Infolge <strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong> Schutznorm<br />
ist gegenüber dem Verletzten eine<br />
deliktische Haftung des Planverfassers<br />
gegeben. Der Planverfasser könnte auch<br />
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen<br />
werden.<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 31
Recht & Gesetz<br />
32<br />
Neben dem schuldigen Einzeltäter haftet<br />
die ZT GmbH dem Verletzten deliktisch <strong>für</strong><br />
ihre Repräsentanten (<strong>für</strong> den Geschäftsführer)<br />
und <strong>für</strong> einen allenfalls eingesetzten<br />
Untüchtigen, also <strong>für</strong> einen durch die<br />
gestellte Aufgabe überfor<strong>der</strong>ten Mitarbeiter.<br />
Repräsentant ist selbstverständlich <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer; hat er den Plan verfasst<br />
o<strong>der</strong> auch nur gesiegelt, hat die Gesellschaft,<br />
unbeschadet seiner eigenen Haftung,<br />
<strong>für</strong> ihn einzustehen.<br />
In unserem Beispiel kommen als Mithaftende<br />
gegenüber dem Verletzten natürlich<br />
auch die ihre Warnpflicht verletzende Bauunternehmung<br />
und <strong>der</strong> Rechtsträger <strong>der</strong><br />
Baubehörde, die eine allfällige Überprüfungspflicht<br />
verletzt hat, in Betracht.<br />
Auch ein Dienstnehmer, <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Planungsfehler<br />
verantwortlich ist, kann vom<br />
Verletzten zur deliktischen Haftung herangezogen<br />
werden; dem Dienstnehmer steht<br />
aber in jenen Fällen, in denen <strong>der</strong> Dienstgeber<br />
dem Verletzten gleichfalls gehaftet<br />
hätte, ein Regressanspruch gegen seinen<br />
Dienstgeber zu.<br />
9. HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER<br />
FÜR VERBINDLICHKEITEN DER<br />
GESELLSCHAFT:<br />
a) Von dem Grundsatz, dass <strong>für</strong> die Verbindlichkeiten<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft ausschließlich<br />
die Gesellschaft zu haften hat, sind einige<br />
Ausnahmen aufzuzeigen, in denen eine<br />
Haftung <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>für</strong> Verbindlichkeiten<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft möglich ist.<br />
Eine solche Haftung kann je<strong>der</strong>zeit vertraglich<br />
begründet werden, etwa durch Bürgschaft,<br />
Schuldbeitritt o<strong>der</strong> Schuldübernahme.<br />
Die Haftung kann auch durch eine<br />
Patronatserklärung begründet werden: Mit<br />
einer solchen verspricht ein Gesellschafter<br />
da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die Gesellschaft ihren<br />
Verpflichtungen nachkommen wird.<br />
b) Die Gläubigerschutzbestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
des GmbH-Gesetzes, <strong>der</strong> Konkursordnung<br />
und des Strafgesetzbuches werden<br />
als Schutznormen zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger<br />
angesehen, sodass ihre Verletzung zu einer<br />
deliktischen Haftung führt, die bei entsprechendem<br />
Verhalten auch die Gesellschafter<br />
treffen kann. Folgende Fälle einer schadenersatzrechtlichen<br />
Haftung wegen Verletzung<br />
von Gläubigerschutzbestimmungen<br />
sind beispielsweise aufzuzeigen:<br />
– Anstiftung des Geschäftsführers zur<br />
Konkursverschleppung;<br />
– Eingriff in die Geschäftsführung durch<br />
das Versprechen, Sanierungsmaßnahmen<br />
zu setzen.<br />
c) Wird eine Gesellschaft von ihren Gesellschaftern<br />
<strong>für</strong> risikoreiche Vorhaben eingesetzt,<br />
ohne hie<strong>für</strong> mit ausreichendem<br />
Eigenkapital ausgestattet zu werden, sodass<br />
bei normalen Geschäftsverlauf mit einem<br />
Misserfolg zu Lasten <strong>der</strong> Gläubiger zu<br />
rechnen ist, kann dies zu einer Haftung<br />
wegen sittenwidriger Schädigung <strong>der</strong> Gläubiger<br />
führen (qualifizierte Unterkapitalisierung).<br />
d) Wird von den Gesellschaftern das Vermögen<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft mit dem Privatvermögen<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter vermischt und lässt<br />
es sich buchmäßig nicht mehr unterscheiden,<br />
so kann dies gleichfalls zu einer Haftung<br />
des Gesellschafters mit seinem Privatvermögen<br />
führen.<br />
10. HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER<br />
GEGENÜBER DER GESELLSCHAFT:<br />
a) Der Geschäftsführer ist gegenüber <strong>der</strong><br />
Gesellschaft gemäß § 25 GmbH-Gesetz zur<br />
Anwendung <strong>der</strong> Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Geschäftsmannes verpflichtet. Der Gesellschaft<br />
können bei Verletzung von<br />
Geschäftsführerpflichten Schadenersatzansprüche<br />
gegen den Geschäftsführer erwachsen.<br />
Mehrere Geschäftsführer, die ihre<br />
Pflichten verletzen, haften <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
zur ungeteilten Hand.<br />
Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz ist nicht<br />
anzuwenden.<br />
Die Pflichten <strong>der</strong> Geschäftsführer bestimmen<br />
sich nach dem Gesetz, nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
und dem allfälligen Geschäftsführervertrag<br />
sowie nach den gültigen<br />
Gesellschafterbeschlüssen. Den Geschäftsführern<br />
können generelle Richtlinien o<strong>der</strong><br />
auch einzelne Weisungen erteilt werden.<br />
Aus dem GmbH-Gesetz sich ergebende<br />
Obliegenheitsverletzungen sind zB die<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
unrechtmäßige Rückgewähr von Einlagen<br />
o<strong>der</strong> von Eigenkapital, gesetzwidrige<br />
Gewinnverteilung, <strong>der</strong> Abschluss von<br />
Geschäften mit sich selbst (Insichgeschäften)<br />
ohne Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
o<strong>der</strong> des Aufsichtsrates.<br />
Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft verjährt in 5 Jahren.<br />
b) Zur klagsweisen Geltendmachung von<br />
Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführer<br />
ist nur die Gesellschaft berechtigt.<br />
Die Klagsführung bedarf zwingend <strong>der</strong><br />
Beschlussfassung durch die Gesellschafter,<br />
die auch einen Vertreter zur Prozessführung<br />
bestellen müssen. Lehnt die Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter die Klagsführung ab,<br />
kann eine Min<strong>der</strong>heit, <strong>der</strong>en Stammeinlage<br />
den zehnten Teil des Stammkapitals o<strong>der</strong><br />
den Nennbetrag von € 700.000,00 o<strong>der</strong><br />
den im Gesellschaftsvertrag festgesetzten<br />
geringeren Betrag erreichen, die Klage binnen<br />
einem Jahr ab <strong>der</strong> erfolgten o<strong>der</strong> vereitelten<br />
Beschlussfassung einbringen (§ 48<br />
GmbHG).<br />
c) Den Geschäftsführer treffen ferner folgende,<br />
mit <strong>der</strong> ordentlichen Geschäftsführung<br />
verbundene Pflichten:<br />
– Buchführung und Bilanzierung<br />
– Berichterstattung<br />
– Einberufung <strong>der</strong> Generalversammlung<br />
– Mitteilung von Beschlüssen<br />
– Anmeldungen zum Firmenbuch<br />
– Antrag auf Eröffnung des Konkurses<br />
– Beachtung <strong>der</strong> Grenzen des Unternehmensgegenstandes<br />
– Fachlich einwandfreie Leitung des Unternehmens<br />
Der Geschäftsführer ist im Interesse <strong>der</strong><br />
Gesellschaft tätig, hat daher die Sorgfalt<br />
eines Treuhän<strong>der</strong>s frem<strong>der</strong> Interessen aufzuwenden.<br />
d) Gesetzwidrige Weisungen <strong>der</strong> Gesellschafter,<br />
insbeson<strong>der</strong>e solche, die Gläubigerschutzbestimmungen<br />
verletzen, sind nichtig<br />
und <strong>für</strong> den Geschäftsführer unbeachtlich,<br />
das heißt, dass die Haftung des<br />
Geschäftsführers durch solche Weisungen<br />
nicht aufgehoben ist. Gleiches gilt <strong>für</strong> Weisungen<br />
eines Unzuständigen, etwa eines<br />
einzelnen Gesellschafters, auch wenn dieser<br />
über die Mehrheit verfügt. Anstiftung
des Geschäftsführers kann den Anstifter<br />
haftbar machen.<br />
e) Haftung gemäß § 10 Abs 4 GmbHG <strong>für</strong> falsche<br />
Angaben über die Bareinzahlung <strong>der</strong><br />
Stammeinlage.<br />
f) Verletzung des Konkurrenzverbotes: Die<br />
Geschäftsführer dürfen gemäß § 24<br />
GmbHG ohne Einwilligung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
in <strong>der</strong>en Geschäftszweig keine<br />
Geschäfte auf eigene o<strong>der</strong> fremde Rechnung<br />
tätigen und sich nicht als persönlich<br />
haftende Gesellschafter o<strong>der</strong> als Vorstand,<br />
Aufsichtsrat o<strong>der</strong> Geschäftsführer an an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmungen beteiligen.<br />
11. HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER<br />
GEGENÜBER DRITTEN:<br />
a) Für die Verletzung von Gläubigerschutzbestimmungen,<br />
die als Schutznormen zugunsten<br />
<strong>der</strong> Gläubiger angesehen werden,<br />
besteht eine deliktische Haftung <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern,<br />
soweit diese hiedurch zu Schaden kommen<br />
(sogenannte Durchgriffshaftung <strong>der</strong> Geschäftsführer).<br />
b) Wichtigster Tatbestand ist die Konkursverschleppung.<br />
Der Geschäftsführer ist verpflichtet,<br />
<strong>für</strong> die Gesellschaft bei Vorliegen<br />
<strong>der</strong> Konkursreife die Eröffnung des Konkursverfahrens<br />
zu beantragen. Konkursreife<br />
liegt bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit<br />
vor.<br />
Überschuldung ist gegeben, wenn die Passiva<br />
die Aktiva übersteigen und eine positive<br />
Unternehmensentwicklung nicht prognostiziert<br />
werden kann.<br />
Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein<br />
Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten<br />
wegen Fehlens <strong>der</strong> Mittel nicht bezahlen<br />
Abfertigung neu<br />
Noch ist nichts gewiss – das ist eine Aussage, die<br />
sehr häufig zum Thema „Abfertigung neu“ zu hören<br />
ist. Um ein bisschen Licht in die Sache zu bringen,<br />
werden wir in den nächsten Wochen unseren Mitglie<strong>der</strong>n<br />
eine umfassende Information zur Abfertigung neu von<br />
kann und dies auch in üblicher Frist nicht<br />
können wird; dies unterscheidet die Zahlungsunfähigkeit<br />
von <strong>der</strong> bloß vorübergehenden<br />
Zahlungsstockung.<br />
Die Gläubiger haben Anspruch auf Ersatz<br />
des Schadens, den sie bei rechtzeitiger<br />
Konkurseröffnung nicht erlitten hätten,<br />
somit in Höhe <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong><br />
erzielten Quote und <strong>der</strong> bei Rechtzeitigkeit<br />
<strong>der</strong> Antragstellung erzielbaren höheren<br />
Quote. Gegenüber neuen Gläubigern, die<br />
bei rechtzeitiger Konkurseröffnung das<br />
Geschäft nicht geschlossen hätten, kommt<br />
eine Haftung <strong>für</strong> den Vertrauensschaden in<br />
Betracht.<br />
c) Krida:<br />
Unter diesem Begriff sind die Tatbestände<br />
<strong>der</strong> betrügerischen Krida (§ 156 StGB), <strong>der</strong><br />
Schädigung frem<strong>der</strong> Gläubiger (§ 157<br />
StGB), <strong>der</strong> Begünstigung eines Gläubigers<br />
(§ 158 StGB) und <strong>der</strong> grob fahrlässigen<br />
Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen<br />
(§ 159 StGB) zu verstehen. Einschlägig ist<br />
ferner <strong>der</strong> Tatbestand <strong>der</strong> Umtriebe während<br />
einer Geschäftsaufsicht, im Ausgleichsverfahren<br />
o<strong>der</strong> im Konkursverfahren<br />
nach § 160 StGB.<br />
Allen diesen Tatbeständen gemeinsam ist<br />
die Schädigung von Gläubigern <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
in unterschiedlicher Begehungs- und<br />
Schuldform. Diese Bestimmungen werden<br />
jedoch schadenersatzrechtlich als Schutznormen<br />
zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger <strong>der</strong><br />
Gesellschaft angesehen und aus ihrer Verletzung<br />
eine deliktische Haftung <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern<br />
abgeleitet. Der Geschäftsführer, dem die<br />
Begehung eines dieser Delikte nachgewiesen<br />
werden kann, hat – mit o<strong>der</strong> ohne strafgerichtlicher<br />
Verurteilung – auch mit den<br />
Schadenersatzansprüchen <strong>der</strong> Gläubiger zu<br />
rechnen.<br />
Recht & Gesetz<br />
d) Steuern:<br />
Gemäß § 9 BAO haften die zur Vertretung<br />
juristischer Personen berufenen Personen<br />
neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen<br />
<strong>für</strong> die diese treffenden Abgaben<br />
insoweit, als die Abgaben infolge<br />
schuldhafter Verletzung <strong>der</strong> den Vertretern<br />
auferlegten Pflichten nicht eingebracht<br />
werden können.<br />
Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen<br />
Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte<br />
Täter und an<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Tat Beteiligte,<br />
wenn sie nicht selbst abgabenpflichtig sind,<br />
<strong>für</strong> den Betrag, um den die Abgaben verkürzt<br />
wurden.<br />
e) Sozialversicherung:<br />
Gemäß § 67 Abs 10 ASVG haften die zur<br />
Vertretung juristischer Personen Berufenen<br />
im Rahmen ihrer Vertretungsmacht neben<br />
den durch sie vertretenen Beitragsschuldnern<br />
<strong>für</strong> die von diesen zu entrichtenden<br />
Beiträge insoweit, als die Beiträge infolge<br />
schuldhafter Verletzung <strong>der</strong> den Vertretern<br />
auferlegten Pflichten nicht eingebracht<br />
werden können.<br />
Gemäß § 114 ASVG ist das Vorenthalten<br />
einbehaltener Dienstnehmerbeiträge zur<br />
Sozialversicherung, also die Nichtabführung<br />
dieser Beiträge an die Sozialversicherung,<br />
gerichtlich strafbar. Verantwortlich<br />
sind auch die Organe von juristischen Personen.<br />
Diese können jedoch sich bis zum<br />
Schluss <strong>der</strong> Strafverhandlung von <strong>der</strong><br />
Strafbarkeit befreien, wenn sie die ausstehenden<br />
Beträge zur Gänze einzahlen o<strong>der</strong><br />
sich dem berechtigten Sozialversicherungsträger<br />
gegenüber vertraglich zur<br />
Nachentrichtung <strong>der</strong> ausstehenden Beiträge<br />
binnen einer bestimmten Zeit verpflichten.<br />
Die Strafbarkeit lebt wie<strong>der</strong> auf, wenn<br />
diese Zahlungsverpflichtung nicht eingehalten<br />
wird. ■<br />
Herrn Dr. Fritz Kleiner, Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> und Steuerberater,<br />
zusenden. Weiters planen wir <strong>für</strong> Jänner 2003 ein<br />
Seminar zu diesem Thema, da zu erwarten ist, dass bis<br />
dahin die <strong>der</strong>zeit noch offenen Durchführungsdetails<br />
geklärt sind. ■<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 33
Recht & Gesetz<br />
Neues Bundesvergabegesetz<br />
Dr. Dagmar Gruber ist stellvertretende<br />
<strong>Kammer</strong>direktorin in <strong>der</strong><br />
AIK <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten.<br />
Mit 1. September 2002 ist das<br />
neue Bundesvergabegesetz in<br />
Kraft getreten. Ab 2003 wird –<br />
bis auf den Rechtsschutz – die<br />
Gesetzgebung im öffentlichen<br />
Auftragswesen Bundessache.<br />
Das bedeutet, dass ab 2003 ein<br />
einheitliches „Bundesvergaberecht“<br />
in ganz Österreich gilt,<br />
lediglich die Rechtsschutzbestimmungen<br />
bleiben Landessache.<br />
34<br />
Gesetzgebung im Auftragswesen wird<br />
Bundessache<br />
Es wird ein eigener Kompetenztatbestand im<br />
Bundes-Verfassungsgesetz geschaffen.<br />
Gemäß Artikel 14 b Bundesverfassungsgesetz<br />
ist in Hinkunft das öffentliche Auftragswesen<br />
in <strong>der</strong> Gesetzgebung Bundessache. Die Vollziehung<br />
ist bei „Bundesauftraggebern<br />
Bundessache, bei Aufträgen des Landes, <strong>der</strong><br />
Gemeinden, Gemeindeverbände etc. Landessache“.<br />
Bezüglich des Rechtsschutzes haben bei Aufträgen<br />
des Landes, <strong>der</strong> Gemeinden etc. die<br />
Län<strong>der</strong> sowohl die Gesetzgebungs-, als auch<br />
Vollziehungskompetenz.<br />
Diese Verfassungsbestimmung tritt mit 1. Jänner<br />
2003 in Kraft. Die Rechtsschutzbestimmungen<br />
haben die Län<strong>der</strong> bis spätestens 30.<br />
Juni 2003 zu treffen. Aufgrund einer Übergangsbestimmung<br />
können jedoch die Län<strong>der</strong><br />
bereits vor dem Inkrafttreten dieser neuen<br />
Kompetenzbestimmung die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Gesetze über den Rechtsschutz im Vergabeverfahren<br />
erlassen.<br />
Än<strong>der</strong>ung des BundesbeschaffunggmbH-<br />
Gesetzes<br />
Die BundesbeschaffunggmbH soll künftig<br />
auch <strong>für</strong> Län<strong>der</strong> und Gemeinden tätig werden<br />
können.<br />
Neues Bundesvergabegesetz<br />
Das neue Bundesvergabegesetz 2002 ist <strong>für</strong><br />
den Bund mit 1. September 2002 in Kraft<br />
getreten. Die wichtigsten Neuerungen liegen<br />
in <strong>der</strong> Einbeziehung von Vergabeverfahren im<br />
Unterschwellenbereich, <strong>der</strong> Inkorporierung<br />
<strong>der</strong> ÖNORM A 2050 in das Gesetz (und<br />
somit im Entfall diesbezüglicher Verweise),<br />
einem Regime <strong>für</strong> die Nutzung elektronischer<br />
Medien im Rahmen <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher<br />
Aufträge, Än<strong>der</strong>ungen bei den Verfahrensarten<br />
und in einer Umgestaltung des vergabespezifischen<br />
Rechtsschutzes.<br />
Übernahme <strong>der</strong> ÖNORM A 2050<br />
An<strong>der</strong>s als im geltenden Gesetz werden nicht<br />
einzelne Teile <strong>der</strong> ÖNORM A 2050 <strong>für</strong> verbindlich<br />
erklärt, son<strong>der</strong>n wird die ÖNORM A<br />
2050 mit Stand 01.03.2000 in den Gesetzes-<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
text übernommen. So finden sich im Gesetz<br />
beispielsweise Regelungen über die Erstellung<br />
<strong>der</strong> Preise bzw. Preisarten, Arten und<br />
Mittel zur Sicherstellung, Beschreibung <strong>der</strong><br />
Leistung, Bestimmungen betreffend den Leistungsvertrag,<br />
Form und Inhalt <strong>der</strong> Angebote,<br />
Prüfung <strong>der</strong> Angebote etc.<br />
Mit <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> ÖNORM A 2050 ist<br />
eine wesentlich bessere Übersichtlichkeit und<br />
leichtere Lesbarkeit des Gesetzes gegeben.<br />
Wahl des Vergabeverfahrens<br />
Künftig besteht Wahlfreiheit zwischen dem<br />
offenen und dem nicht offenen Verfahren mit<br />
vorheriger Bekanntmachung. Für Vergaben<br />
unter dem Schwellenwert gibt es künftig auch<br />
die elektronische Auktion, die Rahmenvereinbarung<br />
und den Direktkauf als weitere Vergabeverfahren.<br />
Für die geistig-schöpferischen Dienstleistungen<br />
wird in den Erläuterungen zu § 25 eindeutig<br />
klargestellt, dass diese im Verhandlungsverfahren<br />
zu vergeben sind.<br />
Für die Vergabe geistig-schöpferischer<br />
Dienstleistungen unter dem Schwellenwert<br />
wurden nunmehr geson<strong>der</strong>te Regelungen<br />
getroffen:<br />
• Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung (§ 26 Abs. 3):<br />
Geistig-schöpferische Dienstleistungen:<br />
€ 60.000,00<br />
Bauaufträge: € 80.000,00,<br />
Liefer-/Dienstleistungsaufträge:<br />
€ 40.000,00<br />
• Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer<br />
(§ 26 Abs. 4):<br />
Sofern <strong>der</strong> geschätzte Auftragswert ohne<br />
Umsatzsteuer 130.000 SZR (Son<strong>der</strong>ziehungsrechte,<br />
ca. € 162.293,00) nicht<br />
erreicht, können Aufträge über geistigschöpferische<br />
Dienstleistungen in einem<br />
Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer<br />
vergeben werden, sofern im Hinblick<br />
auf die Eigenart <strong>der</strong> Leistung die Durchführung<br />
eines wirtschaftlichen Wettbewerbes<br />
auf Grund <strong>der</strong> Kosten des Beschaffungsvorganges<br />
wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Der Auftraggeber hat <strong>für</strong> nach dieser<br />
Bestimmung vergebene Dienstleistungen<br />
im Nachhinein einen angemessenen Grad<br />
an Transparenz zu gewährleisten.<br />
Direktvergabe:<br />
Geistig-schöpferische Dienstleistungen:<br />
€ 30.000,00<br />
Bauaufträge, Liefer-/Dienstleistungsaufträge:<br />
€ 20.000,00<br />
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung<br />
(§ 26 Abs. 2):<br />
Im gesamten Unterschwellenwertbereich, bei<br />
nicht hinreichend beschreibbaren Leistungen.<br />
Wettbewerbe (§§ 111 ff)<br />
Das Gesetz kennt offene, nicht offene o<strong>der</strong><br />
geladene Wettbewerbe. Grundsätzlich hat ein<br />
offener Wettbewerb stattzufinden. Die Durchführung<br />
eines nicht offenen Wettbewerbes<br />
(mit vorheriger öffentlicher Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />
Abgabe von Teilnahmeanträgen) ist dann<br />
zulässig, wenn <strong>der</strong> Auslober den Kreis <strong>der</strong><br />
Teilnehmer beschränken will und die Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Leistungsqualität über die Eignung<br />
hinausgehende Anfor<strong>der</strong>ungen an die Teilnehmer<br />
stellt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Durchführung<br />
eines offenen Wettbewerbes verbundene Aufwand<br />
im Hinblick auf den Wert <strong>der</strong> Leistung<br />
wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.<br />
Im Unterschwellenbereich ist die Durchführung<br />
eines geladenen Wettbewerbes zulässig,<br />
sofern dem Auslober genügend geeignete<br />
Unternehmer bekannt sind. Sowohl beim<br />
nicht offenen als auch beim geladenen Wettbewerb<br />
darf die Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer nicht<br />
unter 3 liegen.<br />
Im Übrigen wurden weitgehend die Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> ÖNORM A 2050 <strong>für</strong> die Durchführung<br />
von Wettbewerben übernommen.<br />
Vorarbeitenproblematik<br />
In Hinkunft sind Unternehmer, die an <strong>der</strong><br />
Erarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen <strong>für</strong> das Vergabeverfahren<br />
unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beteiligt<br />
waren, sowie mit diesen verbundene Unternehmen<br />
nur dann von <strong>der</strong> Teilnahme am Vergabeverfahren<br />
ausgeschlossen, soweit durch<br />
ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb<br />
ausgeschlossen wäre.<br />
Vergabefremde Kriterien<br />
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass im Vergabeverfahren<br />
auf die Umweltgerechtheit <strong>der</strong><br />
Leistung Bedacht zu nehmen ist. Dies kann<br />
durch die Berücksichtigung ökologischer<br />
Aspekte bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Leistung,<br />
bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> technischen Spezifikationen<br />
o<strong>der</strong> durch die Festlegung konkreter<br />
Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug<br />
erfolgen.<br />
Weiters kann im Vergabeverfahren auf die<br />
Beschäftigung von Frauen, von Personen im<br />
Ausbildungsverhältnis, von Langzeitarbeitslosen,<br />
von Behin<strong>der</strong>ten und älteren Arbeitnehmern<br />
sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung<br />
sonstiger sozialpolitischer Belange Bedacht<br />
genommen werden. Dies kann durch Berükksichtigung<br />
<strong>der</strong>artiger Aspekte bei <strong>der</strong><br />
Beschreibung <strong>der</strong> Leistung, bei <strong>der</strong> Festlegung<br />
<strong>der</strong> technischen Spezifikationen, durch<br />
die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien<br />
o<strong>der</strong> durch die Festlegung von Bedingungen<br />
im Leistungsvertrag erfolgen.<br />
Billigstbieterprinzip<br />
Künftig ist neben dem Zuschlag an das technisch<br />
und wirtschaftlich günstigste Angebot<br />
(Bestbieterprinzip) auch <strong>der</strong> Zuschlag an das<br />
Angebot mit dem niedrigsten Preis zulässig,<br />
sofern <strong>der</strong> Qualitätsstandard <strong>der</strong> Leistung in<br />
<strong>der</strong> Bekanntmachung o<strong>der</strong> in den Ausschreibungsunterlagen<br />
klar und eindeutig definiert<br />
ist, sodass die Festlegungen in <strong>der</strong> Ausschreibung<br />
qualitativ gleichwertige Angebote<br />
sicherstellen (Billigstbieterprinzip).<br />
Damit wurde endlich einem dringenden<br />
Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Praxis Rechnung getragen,<br />
womit es in Hinkunft auch nicht mehr nötig<br />
sein wird, „krampfhaft“ zusätzliche<br />
Zuschlagskriterien zum Preis zu finden, die<br />
sich in Wirklichkeit ohnedies ebenfalls nur<br />
auf den Preis auswirken.<br />
Rechtsschutz<br />
Das Nachprüfungsverfahren soll durch mehrere<br />
Maßnahmen gestrafft und konzentriert<br />
werden. So hat <strong>der</strong> Antragsteller den Auftraggeber<br />
selbst von <strong>der</strong> Einleitung des Nachprüfungsverfahrens<br />
zu verständigen.<br />
Ferner wird im Definitionenkatalog ausdrücklich<br />
angeführt, welche Entscheidungen in<br />
Hinkunft geson<strong>der</strong>t anfechtbar sein sollen.<br />
Der Antragsteller hat den Auftraggeber selbst<br />
von <strong>der</strong> Einleitung des Nachprüfungsverfahrens<br />
zu verständigen, diesen trifft die Verpflichtung,<br />
bei einem Nachprüfungsantrag<br />
betreffend die Zuschlagsentscheidung alle<br />
Bieter, denen die Zuschlagsentscheidung mitgeteilt<br />
wurde, von <strong>der</strong> Einleitung des Nachprüfungsverfahrens<br />
und <strong>der</strong> geltend gemach-<br />
Recht & Gesetz<br />
ten Rechtswidrigkeit zu verständigen. Damit<br />
soll allen Bietern die Möglichkeit zur Parteistellung<br />
geben werden. Stellen diese innerhalb<br />
einer Woche keinen Teilnahmeantrag, so<br />
verlieren sie ihre Parteistellung.<br />
Es werden Präklusivfristen eingeführt, innerhalb<br />
<strong>der</strong>er die Anträge auf Nachprüfung im<br />
Oberschwellenbereich bzw. Unterschwellenbereich<br />
einzubringen sind. Dadurch und auch<br />
durch die Einführung von Gebühren soll es zu<br />
einer Straffung des Nachprüfungsverfahrens<br />
kommen. Ob dies tatsächlich <strong>der</strong> Fall sein<br />
wird, bleibt abzuwarten. ■<br />
Interessantes aus<br />
<strong>der</strong> Rechtsprechung<br />
GEBÄUDEABSTÄNDE GEMÄß § 13<br />
STEIERMÄRKISCHES BAUGESETZ<br />
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit <strong>der</strong><br />
Auslegung <strong>der</strong> Abstandsregelung im<br />
Zusammenhang mit dem Geschoßbegriff im<br />
Stmk. Baugesetz befasst.<br />
§ 4 Z. 40 und § 13 Abs. 2, 4 und 5 des Steiermärkischen<br />
Baugesetzes (Stmk. BauG),<br />
LGBl. 59/1995 lauten:<br />
„§ 4 Begriffsbestimmungen<br />
Die nachstehenden Begriffe haben in diesem<br />
Gesetz folgende Bedeutung:<br />
...40. Kniestockhöhe: Das Maß des vertikalen<br />
Abstandes zwischen Oberkante <strong>der</strong> obersten<br />
Rohdecke und <strong>der</strong> Unterkante <strong>der</strong> tragenden<br />
Dachkonstruktion (Sparren), gemessen an <strong>der</strong><br />
äußeren Außenwandebene;“<br />
„§ 13 Abstände<br />
(2) Jede Gebäudefront, die nicht unmittelbar<br />
an einer Nachbargrenze errichtet wird, muss<br />
von dieser mindestens so viele Meter entfernt<br />
sein, wie die Anzahl <strong>der</strong> Geschoße, vermehrt<br />
um 2 ergibt (Grenzabstand).<br />
(4) Als Geschoße in <strong>der</strong> jeweiligen Gebäudefront<br />
sind anzurechnen<br />
– die vollausgebaut o<strong>der</strong> zu Aufenthaltsräumen<br />
ausbaufähig sind und<br />
– <strong>der</strong>en Außenwandfläche zu mehr als 50 Prozent<br />
und im Mittel mindestens 1,5 Meter<br />
hoch über dem natürlichen Gelände liegt.<br />
(5) Nicht als Geschoße anzurechnen sind an<br />
<strong>der</strong><br />
– Traufenseite: Dachgeschosse bzw. <strong>für</strong> Aufenthaltsräume<br />
ausbaufähige Dachböden,<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 35
Recht & Gesetz<br />
sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes<br />
1,25 Meter nicht übersteigt und die<br />
Dachneigung nicht mehr als 70 Grad<br />
beträgt;<br />
– Giebelseite: Das unterste Dachgeschoß bzw.<br />
<strong>der</strong> unterste <strong>für</strong> Aufenthaltsräume ausbaufähige<br />
Dachboden, sofern die Höhe eines<br />
allfälligen Kniestockes 1,25 Meter nicht<br />
übersteigt und die Dachneigung nicht mehr<br />
als 70 Grad beträgt.“<br />
Aus den wie<strong>der</strong>gegebenen Bestimmungen<br />
folgt zunächst, dass <strong>für</strong> die Frage des Abstandes<br />
von <strong>der</strong> Grundgrenze weiterhin die<br />
Geschoßanzahl maßgeblich ist. Darüber hinaus<br />
ergibt sich, dass – an<strong>der</strong>s als nach <strong>der</strong><br />
früheren Rechtslage – ein im Dachbereich<br />
ausgebildetes Geschoß schon ab einer Kniestockhöhe<br />
von 1,25 Meter <strong>für</strong> Zwecke <strong>der</strong><br />
Abstandsberechnung in die Geschoßanzahl<br />
einzurechnen ist.<br />
Festzuhalten ist jedoch, dass <strong>der</strong> belangten<br />
Behörde grundsätzlich dahin gehend zu folgen<br />
ist, dass auch nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Rechtslage (wie dies im Erkenntnis Zl.<br />
94/06/0074 allgemein zum Ausdruck gebracht<br />
wurde) im Falle von Än<strong>der</strong>ungsbewilligungen<br />
die Abstandsfrage nur insoweit neu zu beur-<br />
GEWERBEORDNUNG-NOVELLE 2002<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994, BGBl I<br />
Nr. 111/2002<br />
ÜBERBLICK<br />
Gewerbebehörde als One-Stop-Shop<br />
Alle Gewerbe können künftig bei einer Stelle,<br />
nämlich <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde<br />
angemeldet werden. Der Gewerbeschein hat<br />
ausgedient, an seiner Stelle wird bei einem<br />
Großteil <strong>der</strong> Gewerbe <strong>der</strong> Auszug aus dem<br />
Gewerberegister treten.<br />
Reglementierte Gewerbe<br />
Alle Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis<br />
erfor<strong>der</strong>n, sind nun in einer einheitlichen<br />
Liste <strong>der</strong> reglementierten Gewerbe zusammengefasst.<br />
36<br />
Neue<br />
Gesetze<br />
teilen ist, als sich die Än<strong>der</strong>ungen auf die <strong>für</strong><br />
die Beurteilung des Abstands maßgeblichen<br />
Umstände auswirken. Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Rechtslage dahin gehend, dass nunmehr<br />
allenfalls ein Geschoß schon bei Vorliegen<br />
eines Kniestocks von mehr als 1,25 Meter<br />
gegeben wäre, bewirkt <strong>für</strong> sich allein noch<br />
keine Durchbrechung <strong>der</strong> Rechtskraft <strong>der</strong> vor<br />
1995 erteilten Baubewilligung (vergleiche §<br />
119 Abs. 1 Stmk. BauG 1995 betreffend das<br />
Unberührtbleiben von rechtskräftig erteilten<br />
Baubewilligungen). Maßgeblich ist jedoch, ob<br />
das Gebäude tatsächlich in jener Form, von<br />
<strong>der</strong> die antragsteilende Gemeinde und die<br />
belangte Behörde ausgehen, durch die seinerzeitigen<br />
Bewilligungen (insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
den Bescheid vom 29. Juli 1993) als konsentiert<br />
gelten kann.<br />
(Erkenntnis vom 19. April 2001, ZI.<br />
98/06/0191)<br />
HÖHERE VERZUGSZINSEN<br />
Das Zinsenrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz bringt<br />
rückwirkend mit 1. August 2002 im<br />
Geschäftsverkehr eine Anhebung des<br />
Satzes <strong>der</strong> gesetzlichen Verzugszinsen<br />
von bisher 5 auf 10,75 %.<br />
Mit dem Zinsenrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />
BGBl. I/118/2002, wird die EU-Richtlinie zur<br />
Innerhalb dieser Liste gibt es noch einige<br />
Gewerbe („§ 95-Gewerbe“), die nicht bereits<br />
mit <strong>der</strong> Anmeldung, son<strong>der</strong>n erst nach einer<br />
beson<strong>der</strong>en Zuverlässigkeitsprüfung und bescheidmäßigen<br />
Feststellung <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />
ausgeübt werden dürfen. Dazu gehören<br />
u.a. die Baumeister und Zimmermeister, nicht<br />
jedoch die Technischen Büros-Ingenieurbüros.<br />
Bei den Handwerken ist die Meisterprüfung<br />
weiterhin wesentliche Zugangsvoraussetzung<br />
zur Gewerbeausübung. Das Handelsgewerbe<br />
wurde zu den freien Gewerben und kann künftig<br />
ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden.<br />
Än<strong>der</strong>ungen beim<br />
Befähigungsnachweissystem<br />
Formeller Befähigungsnachweis:<br />
Bei den reglementierten Gewerben haben Gewerbeanmel<strong>der</strong><br />
ihre fachliche Qualifikation<br />
zuerst durch den mittels Verordnung standardisierten<br />
Befähigungsnachweis zu belegen<br />
(Lehrabschlussprüfung, Schule, Studium,<br />
fachliche Tätigkeit usw.). Als Belege sieht die<br />
Gewerbeordnungsnovelle künftig auch Zeugnisse<br />
über Tätigkeiten in leiten<strong>der</strong> Stellung,<br />
als Betriebsleiter o<strong>der</strong> als Selbständiger im<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Bekämpfung von Zahlungsverzug im<br />
Geschäftsverkehr umgesetzt. Diese Richtlinie<br />
beschränkt sich auf den Geschäftsverkehr<br />
unter Unternehmen bzw. Unternehmen und<br />
öffentlichen Stellen, umfasst jedoch keine<br />
Geschäfte mit Verbrauchern. Zwischen Privaten<br />
betragen somit die gesetzlichen Verzugszinsen,<br />
soferne keine an<strong>der</strong>weitige Vereinbarung<br />
getroffen wurde, weiterhin 4 % (§ 1000<br />
ABGB).<br />
Bei <strong>der</strong> Verzögerung <strong>der</strong> Zahlung von Geldfor<strong>der</strong>ungen<br />
zwischen Unternehmen aus<br />
unternehmerischen Geschäften beträgt seit<br />
1.8.2002 gemäß dem nunmehr geän<strong>der</strong>ten §§<br />
1333 ABGB <strong>der</strong> gesetzliche Zinssatz acht<br />
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der<br />
Basiszinssatz, ehemals Diskontsatz genannt,<br />
beträgt <strong>der</strong>zeit 2,75 %. Er wird zwei mal jährlich<br />
neu berechnet und von <strong>der</strong> Österreichischen<br />
Nationalbank verlautbart.<br />
Vor allem <strong>für</strong> Ziviltechniker, die öffentliche<br />
Aufträge haben, ist diese Än<strong>der</strong>ung von großer<br />
Bedeutung, da damit die Höhe <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Verzugszinsen mehr als verdoppelt<br />
wurde. Dabei ist natürlich zu beachten, dass<br />
eine an<strong>der</strong>weitige Vereinbarung nach wie vor<br />
möglich ist. ■<br />
betreffenden Gewerbe vor. Eine entsprechende<br />
Adaptierung <strong>der</strong> einzelnen Befähigungsnachweisverordnungen<br />
ist erfor<strong>der</strong>lich. Bis<br />
dahin gelten die bestehenden Verordnungen<br />
als Bundesgesetze weiter.<br />
Individueller Befähigungsnachweis:<br />
Wird die Vorgabe <strong>der</strong> jeweiligen Befähigungsnachweisverordnung<br />
nicht erfüllt, kann die<br />
Befähigung bei <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung auch<br />
durch Belege über die individuelle Befähigung<br />
nachgewiesen werden (z.B. ein positives<br />
Gutachten <strong>der</strong> Wirtschaftskammer). Reichen<br />
die Fähigkeiten und Kenntnisse <strong>für</strong> eine<br />
uneingeschränkte Gewerbeberechtigung nicht<br />
aus, ist eine Beschränkung auf Teiltätigkeiten<br />
des jeweiligen Gewerbes vorgesehen. Die<br />
Behörde hat auch die Möglichkeit, einen<br />
Anpassungslehrgang o<strong>der</strong> eine Eignungsprüfung<br />
vorzuschreiben.<br />
Die vormals mögliche Nachsicht vom Befähigungsnachweis<br />
ist somit überflüssig geworden<br />
und entfallen.<br />
Konkurs<br />
Der Konkurs ist nur mehr dann ein Gewerbeausschluss-<br />
bzw. entziehungsgrund, wenn das
Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, die<br />
Kosten des Konkursverfahrens abzudecken und<br />
die Insolvenzdatei Einsicht in die Konkursabweisung<br />
mangels Masse gewährt (also 3 Jahre).<br />
Inkrafttreten<br />
Die GewO-Novelle tritt mit 1. August 2002 in<br />
Kraft.<br />
REGELUNGEN EINZELNER GEWERBE<br />
Baumeister<br />
Die Regelungen des Baumeisters (§ 99) inklusive<br />
die Bestimmung über den „Gewerblichen<br />
Architekten“ sind beinahe unverän<strong>der</strong>t geblieben.<br />
Es wird festgelegt, dass <strong>für</strong> das Baumeistergewerbe<br />
die Befähigung ausschließlich<br />
durch den formellen Befähigungsnachweis<br />
erbracht werden kann und somit ein individueller<br />
Befähigungsnachweis nicht ausreicht.<br />
Technische Büros – Ingenieurbüros<br />
(Beratende Ingenieure)<br />
Der Gewerbeumfang <strong>der</strong> Technischen Büros-<br />
Ingenieurbüros wird um die Erstellung von<br />
Gutachten erweitert (§ 134).<br />
Der Beitrag wurde uns von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Architekten<br />
und Ingenieurkonsulenten zur Verfügung gestellt.<br />
ÄNDERUNG KÄRNTNER<br />
AUFTRAGSVERGABEGESETZ<br />
Eine Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />
(LGBl. 48/2002) bringt vor allem Än<strong>der</strong>ungen<br />
im Bereich des Rechtsschutzverfahrens<br />
durch die Einrichtung einer Ombudsstelle<br />
<strong>für</strong> Vergabewesen.<br />
Bereits am 23.2.2002 hat <strong>der</strong> Ktn. Landtag<br />
eine Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />
beschlossen. Dieses Gesetz wurde erst am 2.<br />
August 2002 im Ktn. Landesgesetzblatt verlautbart.<br />
Die wesentlichen darin enthaltenen<br />
Än<strong>der</strong>ungen sind mit 1. September 2002 in<br />
Kraft getreten.<br />
Rechtsschutz auch im<br />
Unterschwellenbereich<br />
Bisher gab es die Möglichkeit, ein Nachprüfungsverfahren<br />
beim Unabhängigen Verwaltungssenat<br />
(UVS) zu beantragen, nur <strong>für</strong> Vergaben<br />
oberhalb <strong>der</strong> EU-Schwellenwerte. Im<br />
Sinne <strong>der</strong> Judikatur des Verfassungsgerichtshofes<br />
wird nunmehr <strong>der</strong> Rechtsschutz des<br />
Ktn. Auftragsvergabegesetzes auch auf den<br />
Unterschwellenbereich erstreckt.<br />
Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen<br />
Beim Amt <strong>der</strong> Ktn. Landesregierung wird<br />
eine Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen eingerichtet.<br />
Diese Stelle ist dazu berufen, in einem<br />
konkreten Vergabeverfahren wegen behaupteter<br />
Rechtswidrigkeit ein Vorprüfungsverfahren<br />
durchzuführen.<br />
Die Ombudsstelle besteht aus einer Person.<br />
Sie wird von <strong>der</strong> Landesregierung <strong>für</strong> die<br />
Dauer von fünf Jahren ernannt. Die Ombudsfrau/<strong>der</strong><br />
Ombudsmann muss über ein abgeschlossenes<br />
Universitäts- o<strong>der</strong> Fachhochschulstudium<br />
auf dem Gebiet des Bauwesens verfügen.<br />
Sie/Er muss zudem beson<strong>der</strong>e Kenntnisse<br />
des Vergabewesens in technischer, rechtlicher<br />
o<strong>der</strong> wirtschaftlicher Hinsicht nachweisen.<br />
Das Anrufen <strong>der</strong> Ombudsstelle steht in erster<br />
Linie Bietern und Bewerbern offen, die glaubhaft<br />
machen müssen, dass sie zum einen am<br />
Abschluss eines dem Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />
unterliegenden Vertrages ein Interesse<br />
haben, und zum an<strong>der</strong>en, dass ihnen durch die<br />
behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden<br />
ist o<strong>der</strong> zu entstehen droht. Die Einleitung<br />
des Vorprüfungsverfahrens muss<br />
innerhalb einer Woche erfolgen.<br />
Es besteht auch die Möglichkeit <strong>für</strong> den Auftraggeber,<br />
die Einleitung eines Vorprüfungsverfahrens<br />
zu beantragen, um vergaberechtliche<br />
Fragestellungen abzuklären.<br />
Die Ombudsstelle ist nicht befugt, ein Schlichtungsverfahren<br />
durchzuführen, son<strong>der</strong>n hat auf<br />
Grund <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen eine Stellungnahme<br />
darüber abzugeben, ob die<br />
bekämpfte Entscheidung <strong>der</strong> vergebenden<br />
Stelle im Einklang mit den Bestimmungen des<br />
Ktn. Auftragsvergabegesetzes steht. Die Stellungnahme<br />
hat empfehlenden Charakter.<br />
Verpflichtendes Vorprüfungsverfahren<br />
Die Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens<br />
vor <strong>der</strong> Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen<br />
ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Einleitung eines<br />
Nachprüfungsverfahrens vor dem UVS.<br />
Weitere Än<strong>der</strong>ungen<br />
Die Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />
enthält auch einige Än<strong>der</strong>ungen im materiellen<br />
Bereich, die jedoch in Hinblick auf die<br />
österreichweit einheitliche Regelung des<br />
Vergaberechts nur eine kurze Lebensdauer<br />
haben werden. Trotzdem hier die wichtigsten<br />
Punkte:<br />
Gesamtvergabe – Teilvergabe<br />
Das Gesetz enthält ausdrücklich den Grundsatz<br />
<strong>der</strong> Teilvergabe nach Fachgebieten o<strong>der</strong><br />
Gewerbezweigen (Fachlose, Gewerke),<br />
Gesamtvergaben sind nur zulässig, wenn<br />
gewichtige wirtschaftliche und technische<br />
Gesichtspunkte eine Abweichung vom Grundsatz<br />
<strong>der</strong> Teilvergabe rechtfertigen.<br />
Recht & Gesetz<br />
Spekulative Preisgestaltung<br />
Angebote, die eine – gegebenenfalls durch<br />
eine vertiefte Angebotsprüfung festgestellte –<br />
nicht plausible Zusammensetzung des<br />
Gesamtpreises (z.B. spekulative Preisgestaltung)<br />
aufweisen, sind auszuscheiden. Wird<br />
ein Angebot wegen spekulativer Preisgestaltung<br />
ausgeschieden, so sind Angebote dieses<br />
Bieters, die dieser innerhalb <strong>der</strong> nächsten<br />
sechs Monate im Vergabeverfahren nach diesem<br />
Gesetz abgibt, regelmäßig einer vertieften<br />
Angebotsprüfung zu unterziehen.<br />
Die Tatsache des Ausscheidens wegen spekulativer<br />
Preisgestaltung ist in einer Liste, die<br />
von <strong>der</strong> Landesregierung zu führen ist, zu<br />
dokumentieren. Nach Ablauf von sechs Monaten<br />
sind die Bieter aus dieser Liste zu streichen.<br />
Bedient sich ein Bieter zur Erstellung<br />
des Angebotes eines Fachmannes (Ziviltechniker,<br />
Architekt und Ähnliches), so sind diese<br />
Bestimmungen auch auf diese anzuwenden.<br />
Schwellenwert <strong>für</strong> das nicht<br />
offene Verfahren bei Bauleistungen<br />
Mit <strong>der</strong> Novelle wird <strong>der</strong> Schwellenwert <strong>für</strong><br />
die Zulässigkeit des nicht offenen Verfahrens<br />
bei Bauleistungen von bisher 250.000,00<br />
Euro auf 350.000,00 Euro angehoben. Auch<br />
hier ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelung<br />
durch die Übernahme des Bundesvergabegesetzes<br />
im Land Kärnten obsolet werden<br />
wird, wonach die Vergabe von Bauaufträgen<br />
in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung nur bis zu einem<br />
geschätzten Auftragswert von 120.000,00<br />
Euro zulässig sein wird.<br />
BUNDESGESETZBLATT<br />
Än<strong>der</strong>ung des Umweltför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />
BGBl. I/47/2002.<br />
47. Bundesgesetz, mit dem das Umweltför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Än<strong>der</strong>ung des Altlastensanierungsgesetzes<br />
BGBl. I/48/2002.<br />
48. Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz<br />
geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Der Nationalrat hat beschlossen:<br />
Das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr.<br />
299/1989, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Bundesgesetz<br />
BGBl. I Nr. 63/2001, wird wie folgt<br />
geän<strong>der</strong>t:<br />
Im § 3 Abs. 2 lautet die Z 2:<br />
„2. das Umlagern von Abfällen innerhalb<br />
einer Deponie und das Umlagern von Abfällen,<br />
soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet<br />
wurde.“<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 37
Recht & Gesetz<br />
Verwaltungsreformgesetz 2001<br />
BGBl. I/65/2002.<br />
65. Bundesgesetz, mit dem unter an<strong>der</strong>em das<br />
Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das<br />
Zustellgesetz, das Forstgesetz 1975, und das<br />
Abfallwirtschaftsgesetz geän<strong>der</strong>t, ein Bundes-<br />
Berichtspflichtengesetz erlassen sowie unter<br />
an<strong>der</strong>em das Rattengesetz aufgehoben werden<br />
(Verwaltungsreformgesetz 2001).<br />
Än<strong>der</strong>ung des Eisenbahngesetzes<br />
BGBl. I/67/2002.<br />
67. Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz<br />
1957 geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Wohnungseigentumsgesetz 2002<br />
BGBl. I/70/2002.<br />
70. Bundesgesetz über das Wohnungseigentum<br />
(Wohnungseigentumsgesetz 2002 –<br />
WEG 2002).<br />
21. KFG-Novelle<br />
BGBl. I/80/2002.<br />
80. Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz<br />
1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und die<br />
4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung<br />
1960 geän<strong>der</strong>t werden.<br />
5. Führerscheingesetz-Novelle<br />
BGBl. I/81/2002.<br />
81. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz<br />
über den Führerschein (Führerscheingesetz –<br />
FSG) geän<strong>der</strong>t wird. (5. Führerscheingesetz-<br />
Novelle).<br />
Än<strong>der</strong>ung des Maß- und Eichgesetz<br />
und das Akkreditierungsgesetzes.<br />
BGBl. I/85/2002.<br />
85. Bundesgesetz, mit dem das Maß- und<br />
Eichgesetz und das Akkreditierungsgesetz<br />
geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Abfallwirtschaftsgesetz 2002<br />
BGBl. I/102/2002.<br />
102. Bundesgesetz über eine nachhaltige<br />
Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz<br />
2002 – AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz<br />
1967 und das Immissionsschutzgesetz<br />
– Luft geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002<br />
BGBl. I/109/2002.<br />
109. Bundesgesetz über die Mauteinhebung<br />
auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz<br />
2002 – BStMG).<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994<br />
BGBl. I/111/2002.<br />
111. Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung<br />
1994, das Berufsausbildungsgesetz, das<br />
38<br />
Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-För<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz<br />
geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Bundesluftreinhaltegesetz<br />
BGBl. I/137/2002.<br />
137. Bundesgesetz, mit dem das partikuläre<br />
Bundesrecht im Bereich <strong>der</strong> Luftreinhaltung<br />
bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen<br />
Materialien außerhalb von Anlagen<br />
verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz).<br />
Denkmalschutzverordnung<br />
BGBl. II/97/2002.<br />
97. Verordnung <strong>der</strong> Bundesministerin <strong>für</strong> Bildung,<br />
Wissenschaft und Kultur über Regelungen<br />
auf dem Gebiet des Denkmalschutzgesetzes<br />
(Denkmalschutzverordnung – DMSVO).<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Grundwasserschwellenwertverordnung<br />
BGBl. II/147/2002.<br />
147. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
mit <strong>der</strong> die Grundwasserschwellenwertverordnung<br />
geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz<br />
BGBl. I/50/2002.<br />
50. Bundesgesetz, mit dem unter an<strong>der</strong>em das<br />
Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz<br />
1996, das ASFINAG-<br />
Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz<br />
1997 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
2000 geän<strong>der</strong>t werden und das<br />
Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung<br />
von Bundesstraßen erlassen wird<br />
(Bundesstraßen-Übertragungsgesetz).<br />
Europäischen Normen<br />
<strong>für</strong> Schutzausrüstungen<br />
BGBl. II/83.2002.<br />
83. Kundmachung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis<br />
<strong>der</strong> harmonisierten Europäischen<br />
Normen <strong>für</strong> die Sicherheit von Persönlichen<br />
Schutzausrüstungen.<br />
10. ÖBB-Ü-V<br />
BGBl. II/161/2002.<br />
161. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Verkehr, Innovation und Technologie über die<br />
Übertragung <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Durchführung<br />
von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an<br />
die Österreichischen Bundesbahnen (10.<br />
ÖBB-Ü-VO).<br />
5. ÖBB-Ü-VO-Novelle<br />
BGBl. II/162/2002.<br />
162. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
Verkehr, Innovation und Technologie, mit<br />
welcher Verordnungen über die Übertragung<br />
<strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Durchführung von<br />
Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen<br />
Bundesbahnen geän<strong>der</strong>t werden<br />
(5. ÖBB-Ü-VO-Novelle).<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chemikalienverordnung 1999<br />
BGBl. II/186/2002.<br />
186. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
mit <strong>der</strong> die Chemikalienverordnung<br />
1999 (ChemV 1999), BGBl. II Nr.<br />
81/2000, geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Versandbehälterverordnung 2002 (VBV 2002)<br />
BGBl. II/202/2002.<br />
202. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische<br />
Bestimmungen <strong>für</strong> Versandbehälter –<br />
Versandbehälterverordnung 2002 (VBV<br />
2002).<br />
Belastete Gebiete zum<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
BGBl. II/206/2002.<br />
206. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
über belastete Gebiete (Luft)<br />
zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
2000.<br />
Aktionsplan zum<br />
Immissionsschutzgesetz – Luft<br />
BGBl. II/207/2002.<br />
207. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
über den Aktionsplan zum<br />
Immissionsschutzgesetz – Luft.<br />
Verzeichnis: Normen<br />
<strong>für</strong> die Sicherheit von Gasgeräten<br />
BGBl. II/208/2002.<br />
208. Kundmachung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis<br />
<strong>der</strong> harmonisierten Europäischen<br />
Normen <strong>für</strong> die Sicherheit von Gasgeräten.<br />
Emmissionskatasterverordnung<br />
BGBl. II/214/2002.<br />
214. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
über Inhalt und Umfang <strong>der</strong><br />
Emmissionskataster (Emmissionskatasterverordnung).<br />
Elektrotechnikverordnung 2002 – ETV 2002<br />
BGBl. II/222/2002.<br />
222. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Wirtschaft und Arbeit über Sicherheit, Nor-
malisierung und Typisierung elektrischer<br />
Betriebsmittel und Anlagen sowie sonstiger<br />
Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich<br />
elektrischer Anlagen (Elektrotechnikverordnung<br />
2002 – ETV 2002).<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zivilluftfahrzeug-<br />
Lärmzulässigkeitsverordnung<br />
BGBl. II/224/2002.<br />
224. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong> Verkehr,<br />
Innovation und Technologie, mit <strong>der</strong> die<br />
Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung<br />
(ZLZV 1993) geän<strong>der</strong>t wird.<br />
ÖNORMEN <strong>für</strong> Elektrotechnik<br />
BGBl Nr. II/286/2002<br />
286. Kundmachung: Kundmachung <strong>der</strong><br />
ÖNORMEN und Österreichischen Bestimmungen<br />
<strong>für</strong> die Elektrotechnik, <strong>der</strong>en Anwendung<br />
gemäß § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> Explosionsschutzverordnung<br />
1996 – ExSV 1996 zur Konformitätsvermutung<br />
führt.<br />
Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen<br />
BGBl. II/301/2002.<br />
301. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Wirtschaft und Arbeit zur Umsetzung <strong>der</strong><br />
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung<br />
<strong>der</strong> Emissionen bei <strong>der</strong> Verwendung organischer<br />
Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen<br />
(VOC-Anlagen-Verordnung – VAV).<br />
Arbeitsmittelverordnung/<br />
Bauarbeiterschutzverordnung<br />
BGBl. II/313/2002.<br />
313. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />
Wirtschaft und Arbeit, mit <strong>der</strong> die Arbeitsmittelverordnung<br />
und die Bauarbeiterschutzverordnung<br />
geän<strong>der</strong>t werden.<br />
LANDESGESETZBLATT STEIERMARK<br />
Einrichtungen zum Schutze <strong>der</strong> Umwelt<br />
Stmk. LGBl. 8/24/2002.<br />
24. Gesetz vom 23. Oktober 2001, mit dem<br />
das Gesetz über Einrichtungen zum Schutze<br />
<strong>der</strong> Umwelt geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Än<strong>der</strong>ung des<br />
Steiermärkischen Baugesetzes<br />
Stmk. LGBl. 12/33/2002.<br />
33. Gesetz vom 11. Dezember 2001, mit dem<br />
das Steiermärkische Baugesetz 1995 geän<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
Än<strong>der</strong>ung des Stmk. Vergabegesetzes<br />
LGBl. Nr. 15 vom 15.5.2002<br />
41. Gesetz vom 22. Jänner 2002, mit dem das<br />
Steiermärkische Vergabegesetz 1998 geän<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
För<strong>der</strong>ungsrichtlinien –<br />
Abwasser Steiermark<br />
Stmk. LGBl. Nr. 50/2002<br />
Verordnung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />
vom 6. Mai 2002, mit <strong>der</strong> Richtlinien<br />
<strong>für</strong> die Durchführung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen von<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung erlassen<br />
werden.<br />
Stmk. Grundverkehrsgesetz; Än<strong>der</strong>ung<br />
Stmk. LGBl. 25/75/2002.<br />
75. Gesetz vom 16. April 2002, mit dem das<br />
Steiermärkische Grundverkehrsgesetz geän<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
Stmk. Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz; Än<strong>der</strong>ung<br />
Stmk. LGBl. 25/76/2002.<br />
76. Verordnung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />
vom 8. Juli 2002, mit <strong>der</strong> die<br />
Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen<br />
Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz 1993 geän<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen<br />
Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
Mit Regierungsbeschluss vom 8.7.2002<br />
wurde die Durchführungsverordnung zum<br />
Steiermärkischen Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
wie<strong>der</strong>um novelliert.<br />
Den Verordnungstext samt Erläuterungen und<br />
Informationsblätter zum Thema „Wohnhaussanierung“<br />
übermitteln wir Ihnen über Anfor<strong>der</strong>ung,<br />
Tel (0316) 82 63 44 DW 23, Barbara<br />
Gölles, email: barbara.goelles@aikammer.org.<br />
Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz<br />
Stmk. LGBl. 27/82/2002.<br />
82. Gesetz vom 16. April 2002 zum Schutz<br />
<strong>der</strong> Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen<br />
(Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz).<br />
Steiermärkisches Bundesstraßen-<br />
Übernahmegesetz 2002<br />
Stmk. LGBl. 29/89/2002.<br />
89. Gesetz vom 16. April 2002, mit dem das<br />
Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 geän<strong>der</strong>t<br />
und das Gesetz über die Übernahme von<br />
Bundesstraßen (Steiermärkisches Bundesstraßen-Übernahmegesetz<br />
2002) erlassen wird.<br />
LANDESGESETZBLATT KÄRNTEN<br />
Kärntner Naturschutzgesetz<br />
Ktn. LGBl. 8/12/2002.<br />
12. Gesetz vom 13. Dezember 2001, mit dem<br />
das Kärntner Naturschutzgesetz geän<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
Recht & Gesetz<br />
Gemeindekanalisationsgesetz<br />
Ktn. LGBl. 8/13/2002.<br />
13. Gesetz vom 13. Dezember 2001, mit dem<br />
das Gemeindekanalisationsgesetz 1999 geän<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
Geschäftsordnung Ktn. Raumordnungsbeirat<br />
Ktn. LGBl. Nr. 41/2002<br />
41. Verordnung <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />
vom 25. Juni 2002, Zl. 3Ro-ALLG-266/5-<br />
2002, mit <strong>der</strong> eine Geschäftsordnung des<br />
Raumordnungsbeirates erlassen wird (Geschäftsordnung<br />
des Raumordnungsbeirates –<br />
K-GOROB)<br />
Bauansuchenverordnung<br />
Ktn. LGBl. 24/42/2002.<br />
42. Verordnung <strong>der</strong> Landesregierung vom<br />
25. Juni 2002, Zl. 7-AL-GVB-11/11/2002,<br />
über das Bauansuchen (Bauansuchenverordnung).<br />
Kärntner Straßengesetz 1991; Än<strong>der</strong>ung<br />
Ktn. LGBl. 25/44/2002.<br />
44. Gesetz vom 23. Mai 2002, mit dem das<br />
Kärntner Straßengesetz 1991 geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Bauansuchen <strong>für</strong> bundeseigene Gebäude<br />
Ktn. LGBl. 27/49/2002.<br />
49. Verordnung des Landeshauptmannes vom<br />
17. Juli 2002, Zahl: 7-AL-GVB-70/2/2002,<br />
über Bauansuchen <strong>für</strong> bundeseigene Gebäude.<br />
UVP-GESETZ – RUNDSCHREIBEN<br />
Im Zusammenhang mit dem Bundesstraßen-<br />
Übertragungsgesetz, BGBl.Nr. 50/2002 hat<br />
das Bundesministerium <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft,<br />
Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
ein Rundschreiben zum UVP-G 2000 mit<br />
Ergänzungen zu Rechtsfragen herausgegeben.<br />
WERKVERTRAGSNORM<br />
ÖNORM A 2060 NEU<br />
Mit 1. Juni 2002 ist die neue Ausgabe <strong>der</strong><br />
ÖNORM A 2060 erschienen. Sie enthält die<br />
allgemeinen Vertragsbestimmungen <strong>für</strong> baunahe<br />
materielle Leistungen. Anstoß <strong>für</strong> die<br />
Überarbeitungen war das Gewährleistungsrecht-Än<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />
wobei eine Anpassung<br />
<strong>der</strong> Gewährleistungsbestimmungen an<br />
die ABGB-Gesetzesreform erfolgte. Erhältlich<br />
beim Österreichischen Normungsinstitut,<br />
www.on-norm.at, Tel (01) 213 00-805. ■<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 39
Sonstiges<br />
40<br />
Sachverständigenverband:<br />
DI Moskon neuer Präsident<br />
(Foto: Robert Frankl)<br />
Seit Mai diesen Jahres ist <strong>der</strong> Grazer Zivilingenieur<br />
Gerald Moskon Präsident des<br />
Sachverständigenverbandes <strong>für</strong> Steiermark<br />
und Kärnten (SV-Verband). Moskon löst<br />
in dieser Funktion den langjährigen Präsidenten<br />
TR Ing. Anton Voit ab.<br />
Der Sachverständigenverband ist die freiwillige<br />
Vertretung von 1154 steirischen<br />
und 492 Kärntner allgemein beeideten und<br />
gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.<br />
Neben organisatorischen Aufgaben sieht<br />
<strong>der</strong> Verband seine Funktion vor allem in<br />
<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Dementsprechend möchte Gerald<br />
Moskon diesen Bereich intensivieren, aber<br />
auch den Servicecharakter des Büros nach<br />
außen kommunizieren. „Denn nicht nur<br />
unsere Mitglie<strong>der</strong> haben Anspruch auf<br />
optimale Betreuung, auch die Öffentlichkeit<br />
soll von uns in <strong>der</strong> Auswahl des richtigen<br />
Sachverständigen <strong>für</strong> spezielle Probleme<br />
optimal beraten werden“, so Moskon.<br />
Um Sachverständige/r zu werden, muss<br />
man eine 10-jährige Tätigkeit in verantwortlicher<br />
Stellung in seinem Fachgebiet<br />
nachweisen. Das Ansuchen wird an den<br />
listenführenden Präsidenten des Landesgerichtes<br />
gestellt, in Graz ist das <strong>der</strong>zeit Dr.<br />
Jürgen Schiller. Zur Qualitätssicherung <strong>der</strong><br />
Gutachten wurde vor drei Jahren eingeführt,<br />
dass die gerichtliche Zertifizierung<br />
alle fünf Jahre erneuert werden muss.<br />
Gerald Moskon ist in seiner Funktion als<br />
Präsident des SV-Verbandes <strong>für</strong> vier Jahre<br />
gewählt, seine Stellvertreter sind Baurat<br />
DI Franz Josef Kollitsch und Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />
Dr. Hermann Pucher.<br />
Moskon ist Zivilingenieur <strong>für</strong> Elektrotechnik,<br />
hat seit 1968 ein Büro in Graz und ist<br />
seit 1969 Sachverständiger. Außerdem ist<br />
Moskon langjähriger Funktionär <strong>der</strong><br />
Bundeswirtschaftskammer und <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />
<strong>für</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten.<br />
Für Informationen und Rückfragen<br />
steht er unter <strong>der</strong> Telefonnummer 0316/71<br />
52 60-0 zur Verfügung. ■<br />
Basislehrgang Projektmanagement<br />
Weiterbildung zum/r PM-Fachmann/Fachfrau • Projekt-Know-How <strong>für</strong> Praktiker<br />
Auch in <strong>der</strong> Bauwirtschaft<br />
gehört<br />
Projektmanagement<br />
mittlerweile<br />
zu den wichtigsten<br />
Schlüsselqualifikationen.<br />
Ständig<br />
wechselnde Bauprojekte<br />
unter immer<br />
neuen Aspekten<br />
effizient, kostengünstig<br />
und mit<br />
hoher Führungskompetenz zu meistern, ist<br />
die Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> Führungskräfte in<br />
<strong>der</strong> Bauwirtschaft. Das Bündeln eigener und<br />
externer Kräfte, das Zeit- und Kostenmanagement<br />
sowie das rasche interdisziplinäre Entwickeln<br />
und Umsetzen von Problemlösungen<br />
tritt allmählich vor die reine Bautätigkeit.<br />
Praktiker, die sich mit dieser Zusatzqualifikation<br />
ausstatten, werden <strong>für</strong> die Unternehmer<br />
immer interessanter, weil sie dadurch im<br />
Wettbewerb effizienter und schneller wirtschaften<br />
als an<strong>der</strong>e und somit die Konkurrenzfähigkeit<br />
des Unternehmens verbessern.<br />
Projektmanagement als: Unternehmen auf<br />
Zeit erfor<strong>der</strong>t vermehrt unternehmerisches<br />
Denken und Handeln – ohne diese Aspekte<br />
wird eine optimierte Wertschöpfung in <strong>der</strong><br />
Bauwirtschaft immer unwahrscheinlicher. Die<br />
Ausbildung Projektmanagement-Bau greift<br />
diese Herausfor<strong>der</strong>ungen aktiv auf und vermittelt<br />
praxis- und projektbezogenes Know-<br />
How unter Mitwirkung führen<strong>der</strong> Experten<br />
und Spezialisten.<br />
Lehrgangskonzept:<br />
Der Lehrgang behandelt Fragen <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen<br />
Projektwirtschaft: systemorientiertes Vorgehen,<br />
Temporalität, Experiment und Innovation.<br />
Danbeben vermittelt er vorhandene und<br />
erprobte Bausteine <strong>der</strong> Projektentwicklung, -<br />
planung und -umsetzung. An Hand von Case-<br />
Studies sind Spezialprobleme aus den verschiedenen<br />
Bereichen <strong>der</strong> Bauwirtschaft zu<br />
bearbeiten und zu lösen.<br />
Praktische PM-Erfahrung erhalten die TeilnehmerInnen<br />
durch Teamarbeit an Projekten.<br />
Dieses kooperative Lernen mündet in einer<br />
Projektpräsentation inklusive Ausarbeitung<br />
eines Projekthandbuches.<br />
Der Abschluss erfolgt im Rahmen einer kommissionellen<br />
Prüfung. Während <strong>der</strong> Projektarbeit<br />
werden die Teams von Mentoren begleitet<br />
und gecoacht.<br />
Über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges<br />
wird von <strong>der</strong> zuständigen akademischen<br />
Behörde ein Zeugnis ausgestellt, in<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
dem sämtliche Prüfungsfächer sowie die<br />
erbrachten Leistungen beurkundet werden.<br />
Der Basislehrgang ist zentraler Baustein eines<br />
geplanten zwei- bzw. viersemestrigen Lehrganges<br />
universitären Charakters zum/r MAS<br />
Bau-Projektmanger/in.<br />
Zielsetzung:<br />
Ziel des Basislehrganges ist es, den TeilnehmerInnen<br />
die wesentlichen Dimensionen des<br />
Projektmanagements zu vermitteln und sie in<br />
die Lage zu versetzen, das Erlernte in ihrer<br />
Alltagspraxis erfolgreich anzuwenden.<br />
Zielgruppen:<br />
Der Lehrgang PM-Bau richtet sich vorrangig<br />
an Mitarbeiter des Baugewerbes, <strong>der</strong> Bauindustrie,<br />
des Bauträger- und Baunebengewerbes<br />
und von Architektur- und Ingenieurbüros,<br />
die an <strong>der</strong> Entwicklung und verantwortlichen<br />
Umsetzung von Bauprojekten maßgeblich<br />
beteiligt sind.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme ist eine einschlägige<br />
Ausbildung (HTL, HAK, FH, TU)<br />
und/o<strong>der</strong> mehrjährige Baupraxis.<br />
Lehrgangsdauer:<br />
Gesamtdauer: ca. 200 Lehreinheiten<br />
Der Lehrgang findet von November 2002 bis<br />
April 2003 an insgesamt 12 Wochenende statt<br />
(berufsbegleitend, Freitag 14.00-21.00 Uhr<br />
und Samstag 9.00-17.00 Uhr).<br />
Teilnehmergebühren:<br />
Euro 4.500,-<br />
Online-Lehrplattform:<br />
Der Lehrgang wird durch eine webbasierende<br />
Lehrplattform unterstützt, die u.a. folgende<br />
Funktionalitäten ausweist:<br />
• Communityaufbau (Projektkulisse):<br />
• Download von Arbeitsbehelfen<br />
• Kooperatives Bearbeiten von Dokumenten<br />
• Uploadmöglichkeiten<br />
• Volltextsuche und Archivfunktionen etc.<br />
Die Onlineplattform hilft den TeilnehmerInnen<br />
während des Lehrganges, an verteilten<br />
Orten zu lernen und zu arbeiten und vermittelt<br />
darüber hinaus auch Fähigkeiten und<br />
Fertigkeiten im Bereich Cooperative Networking.<br />
Detaillierte Programminformationen erhalten<br />
Sie auf Anfor<strong>der</strong>ung.<br />
Ansprechpartner: Ausbildungszentrum Bau,<br />
8124 Übelbach 73, Tel.: 03125/2181 o<strong>der</strong><br />
seminare@az.bau.org.at ■
T e r m i n e<br />
ZIVILTECHNIKER-FORUM<br />
<strong>für</strong> Ausbildung und Berufsför<strong>der</strong>ung<br />
Neue Vergabebestimmungen<br />
in <strong>der</strong> Raumplanung<br />
– ein Modell <strong>für</strong> die Auftragsvergabe unter Berücksichtigung des<br />
neuen Bundesvergabegesetzes<br />
Wann? Dienstag, 29. Oktober 2002, 14.00 Uhr<br />
Wo? Festsaal <strong>der</strong> Höheren Bundeslehranstalt <strong>für</strong> Forstwirtschaft,<br />
Dr.-Theodor-Körner-Str. 44, 8600 Bruck/Mur<br />
Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />
8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />
Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />
e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />
Belebung von Innenstadtzonen – Feldbach,<br />
Fürstenfeld, Gleisdorf, Hartberg und Weiz<br />
Wann? Donnerstag, 14. November 2002, 18.30 Uhr<br />
Wo? Sport- und Kulturhalle <strong>der</strong> Marktgemeinde Sinabelkirchen,<br />
8261 Sinabelkirchen 8<br />
Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />
8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />
Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />
e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />
Naturpark Südsteirisches Weinland –<br />
Chance <strong>für</strong> die Region!?<br />
Wann? Freitag, 15. November 2002, 18.30 Uhr<br />
Wo? Weinbauschule Silberberg, Kogelberg 16, 8430 Leibnitz<br />
Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />
8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />
Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />
e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />
Verleihung des Kärntner ZT-Awards 2002:<br />
Wann? Donnerstag, 28. November 2002, 19.00 Uhr<br />
Wo? Napoleonstadl – Kärntens Haus <strong>der</strong> Architektur,<br />
St. Veiter Ring 10, 9020 Klagenfurt<br />
Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />
8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />
Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />
e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />
Sprechtage Klagenfurt<br />
Die nächsten Sprechtage von <strong>Kammer</strong>direktor Dr. Karl-Peter<br />
Pany im Büro Klagenfurt, 8. Mai Straße 28, finden an folgenden<br />
Terminen (jeweils Montag) statt:<br />
11. November 2002<br />
16. Dezember 2002<br />
Um Terminvereinbarung mit Gabriele Schurian,<br />
Tel (0463) 51 12 05, wird gebeten.<br />
Sonstiges<br />
P u b l i k a t i o n e n<br />
Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110<br />
Anwendung und Umsetzung in <strong>der</strong> Praxis<br />
Die ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen <strong>für</strong> Bauleistungen<br />
ist mit 1.3.2002 neu erschienen. Anlass <strong>für</strong> die Neuauflage<br />
waren umfangreiche Än<strong>der</strong>ungen im gesetzlichen Gewährleistungsrecht.<br />
Auch in vielen weiteren Punkten präsentiert sich die ÖNORM<br />
nun in einer überarbeiteten Form dar.<br />
Die ÖNORM B 2110 stellt ein wirkungsvolles und praktikables Instrument<br />
<strong>der</strong> Vertragsgestaltung zur Verfügung und findet sich als Vertragsgrundlage<br />
nahezu in jedem Bauvertrag. Wie die Praxis zeigt, ist<br />
ihre korrekte Handhabung, sei es bei <strong>der</strong> Vertragsgestaltung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Vertragsabwicklung, ohne bauwirtschaftliche und bauvertragsrechtliche<br />
Kenntnisse nicht möglich. Die inhaltlichen Zusammenhänge einzelner<br />
Normbestimmungen, die Auslegung <strong>der</strong> Vorschriften und <strong>der</strong><br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Rechtsprechung bedarf, um Anwendungsschwierigkeiten<br />
zu vermeiden, einer Interpretation.<br />
Das Buch folgt dem Aufbau <strong>der</strong> ÖNORM B 2110 Ausgabe 2002 und<br />
kommentiert den Inhalt <strong>der</strong> jeweils mit abgedruckten Abschnitte dieser<br />
ÖNORM, wobei bauvertragsrechtliche Probleme angesprochen werden,<br />
die sich in <strong>der</strong> Praxis immer wie<strong>der</strong> ergeben. Die Probleme im<br />
Zusammenhang mit einem auf <strong>der</strong> ÖNORM B 2110 fußenden Bauvertrag<br />
sind in einer den Bedürfnissen <strong>der</strong> Praxis angepassten Form verständliche<br />
dargestellt. Die langjährige Erfahrung des Autors ist ebenso<br />
wie die aktuelle Judikatur in das Werk eingeflossen.<br />
Mit diesem Buch will <strong>der</strong> Autor vor allem den operativ Tätigen<br />
ansprechen und dabei helfen, Konflikte auf <strong>der</strong> Baustelle gar nicht entstehen<br />
zu lassen, indem die Rechte und Pflichten jedes Vertragspartners<br />
dargelegt sind und das normgemäße Verhalten beschrieben wird.<br />
Im Streitfall kann die nötige Basisinformation zu einem Vertragsproblem<br />
rasch erfasst werden, so dass die Vertragspartner eine einvernehmlich<br />
Einigung finden können.<br />
Andreas Kropik: Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110<br />
Österreichisches Normungsinstitut (ON), Best.-Nr. ON-V 2<br />
ISBN 3-85402-074-0, 308 Seiten, Preis EUR 132,00<br />
Bestellung über das ON: Fax (01) 213 00-818, sales@on-norm.at<br />
Leitfaden Umsatzsteuer<br />
Neue Fachpublikation <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport!<br />
Auf Initiative <strong>der</strong> Bundesfachgruppe<br />
Internationales Consulting und mit<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
<strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten,<br />
<strong>der</strong> Außenwirtschaft <strong>der</strong><br />
Wirtschaftskammer Österreich und<br />
des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft<br />
und Arbeit, konnte die KPMG<br />
Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft,<br />
mit <strong>der</strong> Erstellung dieses<br />
internationalen Steuerleitfadens<br />
beauftragt werden.<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 41
Sonstiges<br />
Die Broschüre gibt einen Überblick über die umsatzsteuerliche<br />
Behandlung bestimmter grenzüberschreiten<strong>der</strong> Dienstleistungen und<br />
umfasst inhaltlich:<br />
– die Grundzüge <strong>der</strong> Umsatzbesteuerung,<br />
– die umsatzsteuerliche Behandlung von Consulting-Leistungen in<br />
Österreich,<br />
– einen Län<strong>der</strong>teil mit allen EU-Mitgliedstaaten sowie den Beitrittskandidatenlän<strong>der</strong>n<br />
Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei,<br />
Slowenien, Tschechien und Ungarn.<br />
Da bei grenzüberschreitenden Consulting-Leistungen eine gute Kenntnis<br />
des jeweiligen Umsatzsteuerrechts oft ausschlaggebend <strong>für</strong> Gewinn<br />
o<strong>der</strong> Verlust sein kann, soll mit diesem Leitfaden ein Hilfsinstrument<br />
<strong>für</strong> die internationale Arbeit angeboten werden. Es ist an ein jährliches<br />
Update gedacht.<br />
Diese 154 Seiten umfassende Publikation ist beim Mitglie<strong>der</strong>service<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftskammer Österreich,<br />
Tel (01) 501 05 50 50, Fax (01) 50 10 52 36,<br />
email: mservice@wko.at <strong>für</strong> Euro 55,00 exkl. 10% Ust, erhältlich.<br />
Leitlinie Holzrahmenbau<br />
Das österreichische Institut <strong>für</strong> Bautechnik (OIB) gibt in seiner Funktion<br />
als nationale europäische Zulassungsstelle die deutschsprachige<br />
Version des von <strong>der</strong> EOTA (Europäischen Organisation <strong>für</strong> technische<br />
Zulassungen) herausgegebenen „Leitfadens <strong>für</strong> die europäische Zulassung<br />
<strong>für</strong> Bausätze <strong>für</strong> den Holzrahmenbau“ in Österreich heraus.<br />
Die gegenständliche Richtlinie liegt im OIB auf und kann gegen<br />
Kostenentgelt bezogen werden.<br />
OIB, 1010 Wien, Schenkenstraße 4.<br />
Schadenersatz im Vergaberecht<br />
Das Buch „Schadenersatz im Vergaberecht“ beschäftigt sich ausführlich<br />
mit den rechtlichen Möglichkeiten zu Unrecht übergangener<br />
Bewerber und Bieter, sich gegen Vergaberechtsverletzungen<br />
öffentlicher Auftraggeber zur Wehr zu setzen. In diesem Buch wird<br />
<strong>der</strong> vergaberechtliche Rechtsbestand auf europäischer Ebene, auf<br />
Bundesebene und auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in die Betrachtungen<br />
miteinbezogen.<br />
42<br />
Da die Geltendmachung schadenersatzrechtlicher<br />
Ansprüche das Vorliegen<br />
eines Vergabeverstoßes voraussetzt,<br />
werden, unter Bezugnahme auf<br />
die aktuelle Spruchpraxis <strong>der</strong> Vergabekontrolleinrichtungen,<br />
anhand <strong>der</strong><br />
wichtigsten Vergabegrundsätze sowie<br />
des Verfahrensablaufs mögliche<br />
Pflichtverletzungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand aufgezeigt.<br />
Es erfolgt eine eingehende Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit dem vergabespezifischen<br />
Rechtsschutz, insbeson<strong>der</strong>e mit<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
den schadenersatzrechtlichen Normierungen <strong>der</strong> Vergabegesetze und<br />
<strong>der</strong> in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen (Antragslegitimation,<br />
Begriff <strong>der</strong> „echten Chance“, obligatorisches Nachprüfungsverfahren,<br />
Schadensmin<strong>der</strong>ungspflicht, etc).<br />
Da die Vergabegesetze dem übergangenen Bestbieter keinen son<strong>der</strong>gesetzlichen<br />
Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses einräumen,<br />
beschäftigt sich dieses Buch ausführlich mit an<strong>der</strong>en möglichen<br />
Anspruchsgrundlagen. Dabei wird <strong>der</strong> aktuelle Stand <strong>der</strong> Judikatur<br />
und Literatur zum Schadenersatz im Vergaberecht umfassend aufgearbeitet.<br />
Der Rechtsschutz auf europäischer Ebene, insbeson<strong>der</strong>e die Geltendmachung<br />
von Staatshaftungsansprüchen, sowie gemeinschafts- und<br />
verfassungsrechtlich gebotene Än<strong>der</strong>ungen im Rechtsschutzbereich<br />
<strong>der</strong> österreichischen Vergabegesetze sind weitere Themenbereiche dieses<br />
Buches.<br />
183 Seiten, broschiert, Euro 38,80, ISBN 3-7083-0011-4,<br />
Neuer Wissenschaftlicher Verlag GmbH, Argentinierstraße 42/6,<br />
Tel (01) 535 61 03 21 DW 23, Fax (01) 535 61 03 DW 25,<br />
email: office@nwv.at.<br />
Gruppensex im Quappenpool<br />
Bernhard Hafner, <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Grazer Schule <strong>der</strong> Architektur wichtige<br />
theoretische Arbeiten geliefert hat, ist jetzt Buchautor. „Architektur<br />
und sozialer Raum“ widmet sich dem Städtebau, das zweite Werk ist<br />
künstlerisch-literarisch. Der „Tanz <strong>der</strong> Lurche“ (siehe Foto) karikiert<br />
den politischen Gruppensex unserer Zeit, Gedichte illustrieren den<br />
Zeitgeist.<br />
„Es (gibt) wohl kaum einen Architekten auf steirischem o<strong>der</strong> österreichischem<br />
Boden, <strong>der</strong> seine Arbeit mit solchen Skrupeln und analytischer<br />
Intelligenz begleitet wie eben Bernhard Hafner.“<br />
Friedrich Achleitner<br />
http://www.loecker.at/hafnerarchneu.html<br />
http://www.loecker.at/HafnerLurchneu.html
Vereidigung bei LH Klasnic: Landesbaudirektor Hasewend, Ziviltechniker Lorenz, Seeger, Andree,<br />
Koppelhuber, Alt-Präs. Turk, LH Klasnic (von links)<br />
NEUE MITGLIEDER<br />
ANDREE Ursula<br />
Dipl.-Ing., Architektin<br />
8010 Graz, Rottalgasse 6<br />
ruhend: 27.5.2002<br />
GOLTNIK Wladimir<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Alberstraße 19/3<br />
ausübend: 10.07.2002<br />
KOPPELHUBER Josef<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Bauingenieurwesen<br />
8786 Rottenmann, Hauptplatz 111<br />
ausübend: 27.5.2002<br />
KREIBICH Helmut<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9520 Annenheim, Bergstraße 2<br />
ausübend: 04.09.2002<br />
LORENZ Thomas<br />
Dipl.-Ing. Dr.techn.,<br />
Ing.Kons.f.Bauingenieurwesen<br />
8044 Graz, Tannhofweg 28/6<br />
ausübend: 27.5.2002<br />
MANDL Peter<br />
Dipl.-Ing. Dr.techn.,<br />
Ing.Kons.f.Bauingenieurwesen<br />
8010 Graz, Wastiangasse 1<br />
ruhend: 10.07.2002 – 15.09.2002<br />
ausübend: 16.9.2002<br />
MAURER Dieter<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9500 Villach, Am Platzl 1<br />
ruhend: 20.3.2002<br />
REICHMANN Anton<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9072 Ludmannsdorf<br />
Selkach 19<br />
ausübend: 20.3.2002<br />
SEEGER Guido<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8062 Kumberg, Holzäckerweg 1<br />
ruhend: 27.5.2002<br />
WEINGRABER Stefan<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9020 Klagenfurt,<br />
Kinkstraße 57<br />
ausübend: 04.09.2002<br />
WERATSCHNIG Dieter<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9170 Ferlach,<br />
Unterbergnerstraße 22<br />
ruhend: 04.09.2002<br />
Personalia<br />
ÜBERTRITT AUS EINEM ANDEREN<br />
LÄNDERKAMMERBEREICH<br />
KLEINHAPL Herwig<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
übersiedelt von 1060 Wien, Machettigasse 2-6<br />
nach 8010 Graz, Hans Sachs Gasse 8,<br />
per 1.4.2002, ausgeübte Befugnis<br />
ZIVILTECHNIKERGESELLSCHAFTEN<br />
Architekten-Diplomingenieure<br />
Hans Baier – Hans Thoma ZT.KEG<br />
8720 Knittelfeld, Herrengasse 8<br />
Befugnis: Architektur<br />
seit 20.02.2002<br />
Dipl.-Ing.Dr.techn.<br />
Helmut Spener Ziviltechniker KEG<br />
8262 Ilz, Kleegraben 28<br />
Befugnis: Wirtschaftsingenieurwesen<br />
im Bauwesen<br />
seit 25.6.2002<br />
Diplomingenieure<br />
GRESSL & OBERRESSL<br />
Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong><br />
VERMESSUNGSWESEN<br />
ZIVILTECHNIKER-OEG<br />
9100 Völkermarkt, Mettingerstraße 21<br />
Befugnis: Vermessungswesen<br />
seit 07.03.2002<br />
Kaiser & Mach ZT-GmbH<br />
8111 Judendorf-Straßengel, Grazer Straße 2<br />
Befugnis: Kulturtechnik und Wasserwirtschaft<br />
seit 09.09.2002<br />
spado architects<br />
Arch. DI. Helmut Rainer Ziviltechniker KEG<br />
9300 St. Veit/Glan, Industriestraße 2<br />
Befugnis: Architektur<br />
seit 16.04.2002<br />
Zeichengruppe 3 Höppl & Partner<br />
Zivilgeometer ZT-GmbH<br />
8010 Graz, Managettaweg 18<br />
Befugnis: Vermessungswesen<br />
seit 5.9.2002<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 43
Personalia<br />
AUFNAHME DER<br />
AUSÜBUNG DER BEFUGNIS<br />
BRUCKER Herta<br />
Dipl.-Ing., Architektin<br />
8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 2<br />
ausübend: 01.07.2002<br />
FATHULLA-THUMER Sigrid<br />
Dipl.-Ing., Architektin<br />
9500 Villach, Distelweg 4<br />
ausübend: 01.07.2002<br />
FIEDLER Johannes<br />
Dipl.-Ing. Dr.techn., Architekt<br />
8010 Graz, Glacisstraße 31<br />
ausübend: 17.05.2002<br />
GÄRTNER Jürgen Gerrit<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8020 Graz, Kalvarienbergstraße 93<br />
ruhend: 01.07.2002 – 30.09.2002<br />
ausübend: 01.10.2002<br />
GRABNER Johann<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Mandellstraße 33<br />
ausübend: 01.05.2002<br />
HOFFMANN Helmut<br />
Dipl.-Ing. Dr.techn., Architekt<br />
8010 Graz, Schillerstraße 15/II<br />
ausübend: 04.04.2002<br />
HÜTTER Karl<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Bergmanngasse 46<br />
ausübend: 15.04.2002<br />
KOSSDORFF Gert<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8020 Graz, Dominikanergasse 2<br />
ausübend: 28.05.2002<br />
KUNATH Peter<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 14<br />
ausübend: 01.06.2002<br />
MACH Thomas<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Kulturtechnik und<br />
Wasserwirtschaft<br />
8045 Graz, Ursprungweg 116 A<br />
ausübend: 22.07.2002<br />
OMANN Roland<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9500 Villach, Robert Stolz Straße 4<br />
ausübend: 04.04.2002<br />
44<br />
PAPADOPOULOS Wasilios<br />
Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />
8010 Graz, Leonhardstraße 89<br />
ausübend: 01.09.2002<br />
PREIN Rudolf<br />
Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />
8793 Hafning, Halsweg 1<br />
ausübend: 11.03.2002<br />
RAINER Helmut<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9300 ST. Veit/Glan, Industriestraße 2<br />
ausübend: 10.04.2002<br />
RIESSNER Randolf<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Lagergasse 65<br />
ausübend: 01.03.2002<br />
SALZMANN Adolf<br />
Bergrat h.c. Dipl.-Ing. Dr.mont.,<br />
Ziv.Ing.f.Bergwesen<br />
9821 Obervellach, Dürnvellach 40<br />
ausübend: 16.08.2002<br />
SPENER Gustav<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.WIW/Bauwesen<br />
8262 Ilz, Kleegraben 28<br />
ausübend: 03.04.2002<br />
WANZ Dieter<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Schumanngasse 14a<br />
ausübend: 01.03.2002<br />
WICHER-SCHERÜBEL Marion<br />
Dipl.-Ing., Architektin<br />
8020 Graz, Griesgasse 10/2<br />
ausübend: 01.06.2002<br />
WIMMER Wolfgang<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Neufeldweg 44a<br />
ausübend: 03.07.2002<br />
ZELLOTH Wolfgang<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9062 Moosburg, Knasweg 15<br />
ausübend: 1.7.2002<br />
RUHEN DER BEFUGNIS<br />
JUSTIN Johannes Axel<br />
Mag.arch., Architekt<br />
9871 Seeboden, Unterhaus 57<br />
ruhend: 30.06.2002<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
KASTNER Helmut<br />
Dipl.-Ing., Ziv.Ing. f. Bauwesen<br />
8044 Graz, Höfbachweg 2<br />
ruhend: 28.8.2002<br />
KITTINGER Ludwig<br />
Dipl.-Ing. Dr.techn., Architekt<br />
8462 Gamlitz, Labitschberg 4a<br />
ruhend: 30.06.2002<br />
PIECHL Robert<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Raumplanung<br />
9020 Klagenfurt, 10. Oktober-Straße 7<br />
ruhend: 06.06.2002<br />
PRIESCHING Hannes<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8010 Graz, Schumanngasse 10<br />
ruhend: 01.04.2002<br />
RINOFNER Heidelore<br />
Dipl.-Ing., Architektin<br />
9500 Villach, Heidenfeldstraße 10<br />
ruhend: 01.05.2002<br />
SPENER Helmut<br />
Dipl.-Ing. Dr.techn., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />
8010 Graz, Schanzelgasse 19/13<br />
ruhend: 15.6.2002<br />
ÜBERTRITT IN EINEN ANDEREN<br />
LÄNDERKAMMERBEREICH<br />
WOLFF-PLOTTEGG Manfred<br />
Univ.-Prof. Dipl.-Ing., Architekt<br />
von 8010 Graz, Lichtenfelsgasse 13<br />
nach AIK Wien per 1.5.2002<br />
AUSTRITTE<br />
DOLSCHAK Peter<br />
Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />
9300 St. Veit/Glan, Mühlgasse 13<br />
Austritt: 15.03.2002<br />
HAFNER Helmut<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8530 Deutschlandsberg, Pichling 3<br />
Austritt: 07.03.2002<br />
KISIOGLU Odtug<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8151 Hitzendorf, Altenberg 10<br />
Austritt: 30.04.2002
LIEBMANN Walter<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
8410 Wildon,<br />
Am Schlossberg 10<br />
Austritt: 27.3.2002<br />
MAHLER Karl<br />
Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Maschinenbau<br />
8020 Graz,<br />
Grimmgasse 16<br />
Austritt: 30.07.2002<br />
OLSACHER Alfred<br />
Dipl.-Ing. Dr.mont., Ing.Kons.f.Bergwesen<br />
9545 Radenthein, Bergbau 27<br />
Austritt: 15.05.2002<br />
PAINSI Walter<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Maschinenbau<br />
9020 Klagenfurt, Stollenweg 8<br />
Austritt: 01.01.2002<br />
PANZENBÖCK Dietmar<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9520 Annenheim, Eichenweg 22<br />
Austritt: 30.06.2002<br />
RINNER Soudabeh<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Vermessungswesen<br />
8101 Gratkorn, Pail 78<br />
Austritt: 17.9.2002<br />
SPITZER Josef<br />
a.o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.,<br />
Ziv.Ing.f.Maschinenbau<br />
8010 Graz, Wastlergasse 2<br />
Austritt: 22.04.2002<br />
ZEYTINOGLU Haluk<br />
Dipl.-Ing., Architekt<br />
9020 Klagenfurt, Kolpinggasse 6<br />
Austritt: 6.8.2002<br />
PROMOTION<br />
MOSCHIG Guido<br />
Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ing.Paed., Architekt<br />
8750 Judenburg, Burggasse 57<br />
THALLER Nikolaus<br />
Dipl.-Ing. Dr. iur. Dr.techn.,<br />
Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />
8042 Graz, St. Peter Hauptstraße 35d<br />
<strong>Kammer</strong>vollversammlung<br />
29. November 2002<br />
NAMENSÄNDERUNG<br />
PANKL Catarina,<br />
verehelichte SCHIPPINGER<br />
Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.techn. Physik<br />
8042 Graz, Einödhofweg 58<br />
TODESFÄLLE<br />
Personalia<br />
Architekt Dipl.-Ing. Erich ANDREE, ist im<br />
67. Lebensjahr verstorben.<br />
Architekt Dipl.-Ing. Emil BERNARD, ist<br />
im 75. Lebensjahr verstorben.<br />
Dipl.-Ing.Dr. Wolfgang LUKAS, ehem.<br />
Ziv.Ing. f. Hochbau, ist im 92. Lebensjahr<br />
verstorben.<br />
Dipl.-Ing. Alfred PLANK-BACHSELTEN,<br />
Ziv.Ing. f. Bauwesen i.R., ist im 85. Lebensjahr<br />
verstorben.<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang TRIEBEL, ehem.<br />
Ziv.Ing. f. Bauwesen, ist im 67. Lebensjahr<br />
verstorben.<br />
Die <strong>Kammer</strong>vollversammlung findet am Freitag, 29. November 2002, 13.00 Uhr<br />
in <strong>der</strong> Wirtschaftskammer Steiermark, 8010 Graz, Körblergasse 111–113, statt.<br />
Bitte Termin vormerken!<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 45
Kurz notiert<br />
46<br />
Aushangpflichtige<br />
Gesetze im<br />
Internet<br />
Einem Tipp des Servicezentrums <strong>der</strong><br />
Wirtschaftskammer Kärnten konnten<br />
wir entnehmen, dass sämtliche aushangpflichtige<br />
Gesetze mit beson<strong>der</strong>en<br />
Links mit dem Rechtsinformationssystem<br />
des Bundeskanzleramtes im<br />
Internet abrufbar sind. Der Link ist auf<br />
<strong>der</strong> Homepage des Servicezentrums<br />
unter www.servicezentrum.at abrufbar<br />
und verlinkt zur Wirtschaftskammer<br />
Oberösterreich, die diese Leistung<br />
anbietet.<br />
Baukostenverän<strong>der</strong>ungen<br />
Hochbau im<br />
Netz<br />
Ab 1. Jänner 2002 veröffentlicht das<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />
Arbeit die Baukostenverän<strong>der</strong>ungstabellen<br />
<strong>für</strong> den Hochbau unter <strong>der</strong> Internetadresse:<br />
www.bmwa.gv.at/bauinfo.<br />
Kärntner<br />
Architekt<br />
steirischer<br />
LIG-Chef<br />
Die Stmk. Landesregierung hat den<br />
Kärntner Architekten Dipl.-Ing. Johannes<br />
Axel Justin einstimmig zum<br />
technischen Geschäftsführer <strong>der</strong> Landes-Immobiliengesellschaft<br />
LIG bestellt.<br />
Damit wurde erstmalig ein Freiberufler<br />
– noch dazu aus unserem <strong>Kammer</strong>bereich<br />
– steirischer Immobilienchef.<br />
Architekt Justin ist seit 1989<br />
Architekt, die Justin&Partner ZT-<br />
GmbH hat ihren Sitz in Seeboden in<br />
Kärnten mit einer Zweigstelle in Wien.<br />
Straßenbauchef Gobiet und Ingenieurvorsitzen<strong>der</strong> Breinl vor dem Tunnel<br />
Richter erfahren Tunnel<br />
Über Einladung <strong>der</strong> Grazer <strong>Kammer</strong> besichtigten<br />
Richter des Landesgerichtes <strong>für</strong> Zivilrechtsachen<br />
sowie des Landesgerichtes <strong>für</strong><br />
Strafsachen in Graz die Baustelle <strong>der</strong> zweiten<br />
Röhre des Plabutschtunnels in Graz.<br />
Hofrat Gobiet, <strong>der</strong> oberste Straßenbaubeamte<br />
des Landes Steiermark, erläuterte zunächst<br />
vor Ort das Bauprojekt und gab einen Überblick<br />
über das bisherige Baugeschehen. Im<br />
Beisein <strong>der</strong> beiden Landesgerichtspräsidenten<br />
Dr. Schiller und Dr. Kicker erfolgte dann eine<br />
„geführte Besichtigung“ <strong>der</strong> gesamten Tunnelbaustelle,<br />
wobei sowohl Fragen <strong>der</strong> technischen<br />
Planung als auch <strong>der</strong> Tunnelsicherheit<br />
Kompetenzzentrum „Recht“<br />
Die an die <strong>Kammer</strong> am häufigsten gerichteten<br />
Rechtsfragen betreffen Arbeitsrecht, Steuerrecht,<br />
Vergaberecht o<strong>der</strong> Ziviltechnikerrecht.<br />
Um in diesen Bereichen faktisch ein Service<br />
„rund um die Uhr“ zu gewährleisten, haben<br />
die <strong>Kammer</strong>direktionen Graz, Innsbruck, Linz<br />
und Wien durch innerorganisatorische Maßnahmen<br />
– also ohne Personalvermehrung –<br />
ein „Kompetenzzentrum Recht“ geschaffen,<br />
welches Ziviltechnikern aus ganz Österreich<br />
die Möglichkeit bieten soll, bei ihrer jeweiligen<br />
<strong>Kammer</strong> rasch und kompetent Auskünfte<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
im Mittelpunkt standen.<br />
Der neue Vorsitzende <strong>der</strong> Sektion Ingenieurkonsulenten,<br />
Dipl.-Ing. Meinrad Breinl, gab<br />
dabei einen informativen Einblick in die komplexe<br />
Materie <strong>der</strong> Tunnelvermessung, wobei<br />
vor allem die neueste Lasertechnologie sowie<br />
die Satellitennavigation beson<strong>der</strong>es Interesse<br />
hervorriefen.<br />
Mit dieser Exkursion wurde den Richtern<br />
nicht nur die Theorie des Baugeschehens,<br />
son<strong>der</strong>n ein echter Einblick in die Baupraxis<br />
eröffnet, was durchaus zur Erleichterung bei<br />
<strong>der</strong> Beurteilung von Rechtsfragen im Baugeschehen<br />
beitragen könnte. ■<br />
zu faktisch allen Rechtsfragen im Zusammenhang<br />
mit ihrer Ziviltechnikertätigkeit zu<br />
erhalten.<br />
Für die Lösung individueller Rechtsprobleme<br />
steht außerdem ein spezieller Beraterpool,<br />
zusammengesetzt aus einschlägig tätigen<br />
Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>n und<br />
Steuerberatern, zur Verfügung. Bei den Angehörigen<br />
dieses Beraterpools werden den Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
auch Son<strong>der</strong>konditionen bei <strong>der</strong> Honorierung<br />
eingeräumt. Siehe auch Seite 16. ■
Zufrieden?<br />
Dr. Karl-Peter Pany<br />
Das Bild, das man von sich selbst hat,<br />
unterscheidet sich oft gravierend von<br />
jenem, das Außenstehende haben.<br />
Diese Tatsache ist nicht neu, wird in<br />
jedem besseren Seminar aus unterschiedlichsten<br />
Anlässen erörtert und endet meist mit <strong>der</strong><br />
Erkenntnis, dass man sich selbst positiver einschätzt<br />
als dies die Umgebung tut. Eher selten<br />
ist hingegen <strong>der</strong> Fall, dass man die eigenen<br />
Leistungen geringer bewertet als jene, die<br />
diese Leistungen in Anspruch nehmen.<br />
Wie die Selbst- und Fremdbeurteilung <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong> aussieht, soll in Kürze eine Umfrage<br />
<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
unter ihren Mitglie<strong>der</strong>n zeigen, wobei die<br />
Zufriedenheit sowohl mit <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>politik<br />
als auch <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>administration festgestellt<br />
werden soll.<br />
Ich könnte mir vorstellen, dass das Ergebnis<br />
einer solchen Umfrage durchaus Überraschungen<br />
bringen könnte. Negative und auch<br />
positive. Das Umfrageergebnis sollte jedenfalls<br />
aber zu einem führen: wirklich spürbare<br />
Verbesserungen.<br />
Was die <strong>Kammer</strong>administration anlangt, so<br />
gehört es zu ihren Hauptaufgaben, die<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> ehrenamtlich – d.h. unentgeltlich<br />
– tätigen <strong>Kammer</strong>organe professionell<br />
umzusetzen. Naturgemäß hat mich daher das<br />
Umfrageergebnis gerade in Richtung auf<br />
Kompetenz, Freundlichkeit und Effizienz <strong>der</strong><br />
Barbara Gölles und Armin Ruhri<br />
In eigener Sache<br />
Mitarbeiter und auch von mir selbst zu interessieren.<br />
Und darauf bin ich richtig gespannt.<br />
Die <strong>Kammer</strong> Graz ist zumindest seit Juli 2002<br />
im wahrsten Sinn des Wortes frisch gestrichen<br />
und vermittelt jetzt rein optisch nicht mehr<br />
direkt den Eindruck einer Amtsstube zur<br />
Gründungszeit des Ziviltechniker-Berufsstandes.<br />
Ob auch <strong>der</strong> sonstige Eindruck frisch –<br />
o<strong>der</strong> eher doch noch resch – ist, soll die<br />
Umfrage ebenfalls zeigen. Naturgemäß sind<br />
Kritik und Tadel stärkere Beweggründe zur<br />
Meinungsäußerung als Lob und Hudel. Daher<br />
ist es müßig, beson<strong>der</strong>s intensiv um kritische<br />
Äußerungen zu werben. Die kommen ohnehin<br />
ganz von alleine.<br />
Worum ich Sie aber im Falle von Kritik ersuche,<br />
ist, diese Kritik offen zu äußern und vor<br />
allem konkret aufzuzeigen, was administrativ<br />
nicht zufriedenstellend ist. Denn nur damit<br />
versetzen Sie uns in die Lage, gezielt Verbesserungen<br />
vorzunehmen. Gerade weil das Personalbudget<br />
keine 20% des <strong>Kammer</strong>budgets<br />
ausmacht, ist <strong>der</strong> richtige Personaleinsatz von<br />
entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />
Sollte die <strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Sie aber auch schon<br />
einmal von Nutzen gewesen sein, dann geben<br />
Sie sich einen Ruck und sagen o<strong>der</strong> schreiben<br />
Sie auch das offen. Sie können damit bewirken,<br />
dass Sie weiter Serviceleistungen in<br />
Anspruch nehmen können, die <strong>für</strong> Sie wichtig<br />
sind. ■<br />
sind neu im <strong>Kammer</strong>team. Gölles ersetzt die im Mutterschaftsurlaub befindliche Daniela Fricek,<br />
Ruhri die nach Rom abgewan<strong>der</strong>te Daniela Perstaller. Jedenfalls kann man nicht behaupten,<br />
dass in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> keine Bewegung herrscht.<br />
Unterschrift Josef Paul<br />
anfor<strong>der</strong>n!<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 47
Herr Karl<br />
Zahlen bitte!<br />
Was haben die Worte<br />
Stumpf,<br />
Schwach,<br />
Froh,<br />
Wahn und<br />
Leicht<br />
gemeinsam?<br />
?????<br />
Sie alle ergeben einen Sinn!<br />
Aha????? Aber wo liegt <strong>der</strong> Sinn <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>?<br />
Das kann sich je<strong>der</strong> selbst aussuchen.