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KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...

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<strong>Kammer</strong>nachrichten • Oktober 2002<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong><br />

4/02<br />

∆<br />

∆<br />

∆<br />

ZT-<strong>Kammer</strong> Steiermark/Kärnten<br />

Arbeitsprogramm <strong>der</strong> nächsten<br />

4 Jahre<br />

Bundeskammer<br />

DI Robert Krapfenbauer neuer<br />

Präsident<br />

Das ZT-Büro im Wohnungsverband<br />

Tipps von Steuerberater Dr. Kleiner


Inhalt<br />

Kommentar<br />

Brief des Präsidenten<br />

(Architekt DI Werner Nussmüller) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Kärntner wollen mitarbeiten<br />

(Vizepräsident Dr. Josef Paul) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

In unserer Sache - Architektur<br />

(Architekt DI Christian Andexer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Viele Aufgaben sind zu lösen<br />

(DI Meinrad Breinl) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

In eigener Sache<br />

(Dr. Karl-Peter Pany) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

Arbeitsprogramm des <strong>Kammer</strong>vorstandes<br />

<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Die neue Standesvertretung <strong>der</strong> Ziviltechniker:<br />

Gremien und Arbeitsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Krapfenbauer neuer Präsident <strong>der</strong> Bundeskammer . . . . . . . . . . . 13<br />

Aktuell<br />

Kärntner Landesregierung anerkennt<br />

neue Ziviltechnikertarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Landesbaudirektion Steiermark anerkennt Stundentarife . . . . . . 14<br />

Haftpflicht-Beschwerde – keine aufschiebende Wirkung . . . . . . 14<br />

Schweizer in Österreich planungsberechtigt . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Verleihung ZT-Award 2002 beim <strong>Kammer</strong>-Hausfest<br />

am 16. Mai 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Ankündigung Verleihung ZT-Award Kärnten<br />

am 28. November 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

ZT typisieren in <strong>der</strong> Steiermark KFZ-Umbauten . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Service<br />

Steuerberater und Anwaltspool <strong>der</strong><br />

AIK <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

ZT Datenforum – Internet-Kooperation mit INODE . . . . . . . . . . 16<br />

www.aikammer.org – Die neue Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> . . . . . . . 17<br />

Bauträgerkalkulation – leicht gemacht! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Das ZT-Büro im Wohnungsverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

IMPRESSUM<br />

2<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Architektur<br />

Der ‚Architekt NL‘ ist nicht berechtigt, in Österreich zu planen . . 23<br />

Interpretationen zur neuen Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten . . . . 23<br />

European Union Prize for Cultural Heritage . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Txakoli und Grand cru – Architekturexkursion<br />

Nordspanien/Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Vermessungswesen<br />

Digitale Katastralmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

Keine Freun<strong>der</strong>lwirtschaft bei Vergaben nach <strong>der</strong> HOAI . . . . . . . 29<br />

Bauwesen<br />

HOB-TP 2002 – Honorarordnung <strong>für</strong> die Bestandsprüfung<br />

von Tunnel und Überdeckungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Neue HOB-B – Honorarordnung <strong>für</strong> die Planung und<br />

statisch-konstruktive Bearbeitung von Brückenbauten<br />

und Überbauungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Recht & Gesetz<br />

ZT-GesmbH: Wer haftet wann und wo<strong>für</strong>? . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Neues Bundesvergabegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Interessantes aus <strong>der</strong> Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

Neue Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Sonstiges<br />

Sachverständigenverband: DI Moskon neuer Präsident . . . . . . . . 40<br />

Basislehrgang Projektmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

Personalia<br />

Neue Mitglie<strong>der</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Kurz notiert<br />

Aushangpflichtige Gesetze im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

Baukostenverän<strong>der</strong>ungen Hochbau im Netz . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

Kärntner Architekt steirischer LIG-Chef . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

Richter erfahren Tunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

Kompetenzzentrum „Recht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

<strong>Kammer</strong>nachrichten<br />

Eigentümer, Herausgeber, Verleger: <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Karl-Peter Pany, alle: 8010 Graz, Schönaugasse 7,<br />

Tel (0316) 82 63 44-0, Fax (0316) 82 63 44 DW 25, email: office@aikammer.org, internet: http://www.aikammer.org<br />

P.b.b. Erscheinungsort: Graz, Verlagspostamt: 8010 Graz, GZ 02Z032861 M


Brief des Präsidenten<br />

Präsident Architekt<br />

DI Werner Nussmüller<br />

An alle <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong>,<br />

ob zwangsverpflichtet, freiwillig<br />

o<strong>der</strong> begeistert.<br />

Ich wurde am 20.6.2002 zum Präsidenten<strong>der</strong>kammer<strong>der</strong>architektenundingenieurkonsulenten<strong>für</strong>steiermarkundkärnten<br />

gewählt.<br />

Die ersten 14 Tage übte ich den Namen.<br />

WIE KOMMT MAN ZU SO EINER EHRE?<br />

Die meisten Freunde haben mir Beileid<br />

gewunschen, meine Frau, die das Büro mit<br />

mir leitet, hat mir die gelbe Karte gezeigt.<br />

Schritt 1<br />

Du stellst die <strong>Kammer</strong>, <strong>der</strong>en Mitglied du<br />

gezwungenermaßen bist, 20 Jahre in Frage. –<br />

Vor allem wenn es ums Zahlen <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge<br />

geht.<br />

Nebenbei hast du ein schlechtes Gewissen,<br />

weil du ja nicht wirklich sicher bist, ob <strong>der</strong><br />

Verein in unserer Gesellschaft nicht doch<br />

einen Sinn hat.<br />

Schritt 2<br />

Ein Freund ruft dich an, ob du nicht an einem<br />

Reformausschuss <strong>der</strong> Sektion Architekten<br />

mitarbeiten könntest.<br />

Du sagst zu, und sitzt jeden Donnerstag mit<br />

einem engagierten Kreis zusammen. – Die<br />

Diskussionen sind spannend –<br />

Schritt 3<br />

Aus den Diskussionen entsteht ein Positionspapier<br />

<strong>der</strong> Sektion Architekten.<br />

Positionspapier:<br />

Analyse:<br />

Es gab und gibt genügend engagierte Funktionäre,<br />

die in den letzten 20 Jahren versucht<br />

haben, die schwerfälligen <strong>Kammer</strong>strukturen<br />

zu erneuern.<br />

Es scheint innerhalb <strong>der</strong> Strukturen unmöglich.<br />

Deshalb versucht eine Gruppe von Architekten,<br />

unabhängig von einer „Großen <strong>Kammer</strong>reform“<br />

eigene Strukturen aufzubauen.<br />

Ziele:<br />

1. Architektur in den Mittelpunkt kulturellen<br />

Interesses zu bringen, um langfristig die Auftragssituation<br />

<strong>der</strong> Architekten zu sichern.<br />

2. Eine Diskussionsplattform intern zu schaffen,<br />

um Zwangsmitglie<strong>der</strong> zu freiwilligen<br />

Teilnehmern zu motivieren.<br />

Kommentar<br />

Durchführung:<br />

• Etablieren eines kleinen professionellen<br />

Teams mit intensiven Kontakten zu Entscheidungsträgern<br />

und Medien (Lobbying).<br />

• Zusammenarbeit aller Architekturinstitutionen<br />

auf regionaler Ebene.<br />

Notwendigkeit:<br />

• 1 bezahlter Geschäftsführer, <strong>der</strong> die Anliegen<br />

<strong>der</strong> Architekten vollberuflich vertritt.<br />

Graz-Wien-Brüssel (Die existierenden unbezahlten<br />

Funktionäre sind Aufsichtsräte).<br />

• 1 bezahlter Pressesprecher als gemeinsamer<br />

Beauftragter aller Architekturinstitutionen.<br />

• Fixiertes Budget <strong>für</strong> Advertising Lobbying.<br />

Schritt 4:<br />

Mein Vorgänger, Präsident Turk, versucht im<br />

Herbst 2001 auf Bundesebene die Reform <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong> durchzusetzen (2-Säulenmodell mit<br />

Kompetenzzentren).<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 3


Kommentar<br />

• Im Februar 2002 wird dieses Papier zu<br />

Grabe getragen o<strong>der</strong> auf Eis gelegt.<br />

• Architekten und Ingenieurkonsulenten von<br />

Steiermark und Kärnten einigen sich, die<br />

wesentlichen Reformen auf Ebene <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammer<br />

einfach autonom zu machen.<br />

Schritt 5<br />

• Die Neuwahl <strong>der</strong> Funktionäre steht an.<br />

• Aufgrund <strong>der</strong> langen Diskussion vorab wird<br />

von den Architekten ein Programm <strong>für</strong> die<br />

nächsten Jahre entwickelt, das mit den Ingenieurkonsulenten<br />

abgestimmt wird und als<br />

Koalitionspapier beschlossen wird.<br />

• Und dann bist du <strong>der</strong> Kandidat <strong>der</strong> Architekten<br />

<strong>für</strong> den Präsidenten und dann wählen<br />

dich auch noch die Ingenieurkonsulenten<br />

und dann bist du ein einstimmig gewählter<br />

Präsident.<br />

Danke.<br />

WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE?<br />

1. Grundlage <strong>der</strong> weiteren Schritte ist das<br />

vom <strong>Kammer</strong>vorstand am 8.8.2002<br />

beschlossene Programm:<br />

1. Öffnung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>: Zugang <strong>für</strong> Junge<br />

leistbarer und leichter machen, <strong>Kammer</strong><br />

<strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong> attraktiver machen,<br />

Umwandlung zur aktiven Interessensvertretung<br />

2. Bild in <strong>der</strong> Öffentlichkeit – Unverzichtbarmachen<br />

des Ziviltechnikers aufgrund seiner<br />

Qualität<br />

3. Evaluierung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>direktion aufgrund<br />

von Wünschen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und<br />

Zielvorstellungen <strong>der</strong> Funktionäre<br />

4. Budgettrennung/gelebtes 2-Säulen-Modell<br />

(getrennte <strong>Kammer</strong>umlagen-Vorschreibung<br />

nach Sektionen?)<br />

5. Klares Bekenntnis zum Wettbewerb des<br />

besten Projektes (Bekenntnis zum offenen<br />

Architektenwettbewerb)<br />

6. Erzielung eines Konsenses mit den Ingenieuren<br />

im Bereich <strong>der</strong> Berufshaftpflichtver-<br />

4<br />

sicherung (Diskussion auch über Austritt<br />

aus <strong>der</strong> Versicherung)<br />

7. Reform des Ziviltechnikergesetzes /<br />

Umsetzung<br />

8. Klärung des Vergabesystems: EU/Bund/<br />

Land<br />

9. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>Kammer</strong>vorstand/Präsidium:<br />

Entscheidung nur<br />

mit Stimmenmehrheit möglich, Präsident<br />

hat keine zusätzliche Stimme bei Stimmengleichstand<br />

(Än<strong>der</strong>ungsvorschlag:<br />

einstimmige Beschlussfassung im Präsidium)<br />

10. Stärkung <strong>der</strong> Kärnten <strong>Kammer</strong> aufgrund<br />

von Vorschlägen seitens <strong>der</strong> Kärntner<br />

Funktionäre<br />

11. Schaffung eines Prüfingenieurs (Bemühungen<br />

zur gesetzlichen Verankerung)<br />

2. Auftreten im Team<br />

Steiermark:<br />

• Arch. DI Christian Andexer <strong>für</strong> Architektur<br />

• DI Meinrad Breinl <strong>für</strong> Ingenieurkonsulenten<br />

• Arch. DI Werner Nussmüller als verbindendes<br />

Element<br />

Kärnten:<br />

• Arch. DI Peter Kompolschek <strong>für</strong> Architektur<br />

• DI Markus Lackner <strong>für</strong> Ingenieurkonsulenten<br />

• Dr. Josef Paul als verbindendes Element<br />

3. Mitglie<strong>der</strong>umfrage<br />

Was erwarten Sie von einer Standesvertretung,<br />

wozu brauchen Sie diese eigentlich?<br />

4. Entwickeln von Strukturen auf Ebene<br />

<strong>Kammer</strong>direktion und Funktionäre, die<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> entsprechen.<br />

5. Präsentation des Modells Kärnten –<br />

Steiermark bei <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung<br />

am 29.11.2002.<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

PERSÖNLICHES<br />

• Ich bin 52 Jahre alt<br />

• bin mit einer Architektin verheiratet (nicht<br />

ZT, aber Partner)<br />

• habe 3 Kin<strong>der</strong><br />

• habe ein Büro mit 7 Mitarbeitern in Graz<br />

und 1 MA in Rottenmann<br />

• bin Optimist (trotz ständiger Schulden ein<br />

überzeugter Architekt und Freiberufler)<br />

• glaube an den Wettbewerb zur Erzielung des<br />

besten Projektes <strong>für</strong> die Kunden<br />

• glaube an die Qualitätsarbeit <strong>der</strong> meisten<br />

Ziviltechniker – die restlichen zu vertreten,<br />

wird mir schwer fallen.<br />

• glaube nicht, dass wir aufgrund unserer<br />

historisch gepflegten Standesdünkel überleben<br />

werden – glaube nicht an die Zukunft<br />

einer „<strong>Kammer</strong>“ mit Zwangsmitgliedschaft<br />

• glaube nicht an die allgemeine Solidarität<br />

im Mitglie<strong>der</strong>kreis (habe zu oft mit Dumpingpreisen<br />

von lieben Kollegen zu kämpfen<br />

gehabt, die zwangsweise zu unqualifizierten<br />

Arbeiten geführt haben)<br />

• glaube, dass mit einer neuen Standesvertretung<br />

(Qualitätssicherungsinstrument und<br />

professionelles Lobbying) eine Auftragssteigerung<br />

erzielt werden kann<br />

• glaube nicht, dass ich den Job ohne Aufwandsentschädigung<br />

über 4 Jahre in <strong>der</strong><br />

von mir gefor<strong>der</strong>ten Qualität erfüllen werde<br />

können<br />

• hoffe, dass ein neuer Wind dem Wind <strong>der</strong><br />

uns <strong>der</strong>zeit ziemlich stark ins Gesicht bläst,<br />

Parole bieten kann<br />

• hoffe, dass <strong>der</strong> Sinn einer Standesvertretung<br />

auch Ihr Thema ist und Sie aktiv mitarbeiten.<br />

■<br />

Mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung<br />

(ARCHITEKT DI WERNER NUSSMÜLLER)


Vizepräsident Dr. Josef PAUL<br />

Liebe ZT-Kollegen!<br />

Nunmehr sind die Wahlen in <strong>der</strong> Grazer <strong>Kammer</strong><br />

vorbei und ich wurde zum Vizepräsidenten<br />

vorgeschlagen und gewählt. Dies ist eine<br />

große Ehre aber auch eine enorme Herausfor<strong>der</strong>ung.<br />

Gibt es doch sehr viele Kollegen, die<br />

von <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> und den Funktionären nicht<br />

viel halten und nur über die zugegebenermaßen<br />

relativ hohen <strong>Kammer</strong>kosten schimpfen.<br />

Nun, es ist wirklich viel zu tun. Zuerst will<br />

ich gemeinsam mit unserem Präsidenten und<br />

den Kollegen in den Sektionen sowie den<br />

Kärntner Kollegen die Struktur unserer steirisch-Kärntner<br />

Regionalkammer Österreich<br />

Süd/Ost untersuchen und eine sparsame<br />

effektive <strong>Kammer</strong>struktur erarbeiten, die das,<br />

was die Kollegenschaft wirklich benötigt, bietet,<br />

aber keine Leistungsreserven vorhält, die<br />

nur wenige in Anspruch nehmen. Gleichzeitig<br />

wollen wir aber gerne als Kompetenzzentrum<br />

<strong>für</strong> alle Län<strong>der</strong>kammern und sogar <strong>der</strong><br />

Bundeskammer dienen.<br />

Als Vizepräsident bin ich im Wesentlichen<br />

Vertreter des Präsidenten bei dessen Verhinde-<br />

rung. Darüber hinaus möchte ich auch den<br />

weitgehend unterschiedlichen Strukturen<br />

gegenüber <strong>der</strong> Steiermark in Kärnten Rechnung<br />

tragen und mich beson<strong>der</strong>s um eine<br />

effektive Interessensvertretung unserer Kärntner<br />

ZT-Kollegen bemühen. Hier sei den ZT<br />

Architekt Heppner und ZI Ertl gedankt, die<br />

diese Funktion jahrelang erfüllt haben.<br />

In <strong>der</strong> heutigen Zeit mit immer mehr IT sind<br />

die persönlichen Kontakte noch wichtiger<br />

geworden und gerade hier ist viel persönlicher<br />

Einsatz gefragt, um in Kärnten unsere Interessen<br />

besser vertreten zu können. Dabei ist<br />

natürlich ein laufen<strong>der</strong> Kontakt mit an<strong>der</strong>en<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n und an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>kammern<br />

erfor<strong>der</strong>lich, um diese Aufgabe effektiv zu<br />

realisieren.<br />

So wie auch an<strong>der</strong>e Berufsgruppen sich regelmäßig<br />

zu technischen und regionalen Erfahrungsaustausch<br />

treffen, möchte ich mich<br />

darum bemühen, dass Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

sich regelmäßig auch in<br />

Kärnten treffen und sich dabei besser kennen<br />

lernen. Das Angebot ergeht hiezu nicht nur an<br />

die gewählten Kollegen in den beiden Sektionsvorständen,<br />

son<strong>der</strong>n an alle, die wir da<strong>für</strong><br />

begeistern können. Wie sollen lineare Partnernetzwerke<br />

funktionieren, wenn die Kollegen<br />

sich nicht kennen?<br />

So wie auch in an<strong>der</strong>en Freiberuflerkammern<br />

sollte auch in Kärnten ein aktives Team versuchen,<br />

ZT-Ziele im Bundesland umzusetzen.<br />

Ziel ist es, dass in einer eigenen unbürokratischen,<br />

aber effizienten personellen Struktur<br />

die bestmögliche Interessensvertretung in<br />

Kärnten ermöglicht wird.<br />

Insgesamt soll das steirisch/Kärntner ZT-<br />

<strong>Kammer</strong>modell zeigen, dass Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten gut zusammen arbeiten<br />

Kommentar<br />

Kärntner ZT wollen in Kärnten und in<br />

<strong>der</strong> Steiermark verstärkt mitarbeiten<br />

können und dadurch ein Modell gelebt werden<br />

kann, das Vorbildcharakter <strong>für</strong> ganz<br />

Österreich hat.<br />

Ein wichtiger Punkt ist auch die Anpassung<br />

des ZT-Gesetzes an die gegenwärtige Situation.<br />

Einerseits muss <strong>der</strong> Zugang zu uns ZTs<br />

erleichtert werden, ohne die hohe Qualität<br />

und Kompetenz zu beeinträchtigen. An<strong>der</strong>erseits<br />

müssen auch FH-Absolventen sowie<br />

Bakkalaureat-Absolventen über geeignete<br />

Zusatzausbildungen die Chance haben, ZT zu<br />

werden. Ebenfalls sollte die Substitutenregelung<br />

nach dem Vorbild an<strong>der</strong>er Freiberuflerkammern<br />

im Fall <strong>der</strong> krankheitsbedingten<br />

Abwesenheit des ZT o<strong>der</strong> im Ablebensfall<br />

besser geregelt sein. Grundsätzlich ist die<br />

Beschlussfassung über das ZTG-2002 im Parlament<br />

ein wichtiger Schritt zur Existenzsicherung<br />

unseres Berufsstandes auch im Hinblick<br />

auf bessere Zusammenarbeit mit den<br />

Technischen Büros.<br />

Wie Sie sehen, ist eine Menge Arbeit im<br />

Interesse jedes ZT nötig und wir wollen<br />

gemeinsam etwas <strong>für</strong> unsere Zukunft tun.<br />

Und – Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> mithelfen und mitarbeiten<br />

möchte, ist gerne gesehen. ■<br />

(DR. JOSEF PAUL)<br />

Ziv.Ing. f. Techn. Chemie<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 5


Kommentar<br />

In unserer Sache – Architektur<br />

Architekt DI Christian Andexer<br />

HELDEN<br />

• Man muss kein Held sein, um die Grazer<br />

Messe Neu nicht nur kostengarantiert, son<strong>der</strong>n<br />

auch mit räumlicher Qualität zu errichten.<br />

• Man muss keinen „Totalunternehmerwettbewerb“<br />

erfinden, nur weil man nicht imstande<br />

ist, Probleme wie bei Kunsthaus und Stadthalle<br />

zu lösen.<br />

• Man muss nicht einen Entwurf „Layout“<br />

nennen, nur weil man sich Berater bedient,<br />

die offensichtlich Probleme mit Architektur<br />

haben.<br />

Man kann vielmehr einen offenen Wettbewerb<br />

<strong>für</strong> Architektur ausloben, <strong>der</strong> trotzdem<br />

Kostensicherheit ergibt. In ganz Europa und<br />

<strong>der</strong> ganzen Welt gibt es solche (guten) Beispiele.<br />

z.B. 2-stufiger EU-weiter Architekturwettbewerb<br />

mit vertiefter Kostenausarbeitung in <strong>der</strong><br />

2. Stufe.<br />

Warum Wettbewerbe:<br />

• Eine unabhängige Jury des Bauherrn bestehend<br />

aus Sach- und Fachpreisrichtern, entscheidet<br />

unter mehreren Vorschlägen qualifiziert<br />

über die Findung des besten Projektes.<br />

• Die Projekte sind von unabhängigen ArchitektInnen<br />

(o<strong>der</strong> GeneralplanerInnen) entwickelt<br />

und nicht von ausschließlich<br />

gewinndefinierten Bau- o<strong>der</strong> Errichtungskonsortien.<br />

• Mehrere unabhängige Entwürfe zur Entscheidung<br />

vorgelegt zu bekommen, bedeutet<br />

6<br />

noch immer die sorgfältigste Qualitätskontrolle<br />

<strong>für</strong> eine Bauentscheidung.<br />

• Der Wettbewerb for<strong>der</strong>t vom Bauherrn Vorleistungen<br />

wie z.B.: die genaue Definition<br />

<strong>der</strong> Funktion und des Zwecks <strong>der</strong> Bauaufgabe.<br />

Vorgeschaltete Projektentwicklung und<br />

Wettbewerbsvorbereitung bringen eine Aufgabenstellung<br />

an den Punkt, an dem die<br />

ArchitektInnen beginnen können, neue<br />

Ideen und Konzepte in ein räumliches<br />

Gebilde zu formen und beurteilen zu lassen.<br />

Erst in freier Beurteilung können Vor- und<br />

Nachteile <strong>der</strong> Lösungen, ihre Wirtschaftlichkeit,<br />

sorgfältig abgewogen werden und den<br />

Ausschlag <strong>für</strong> eine Realisierungsentscheidung<br />

geben. Die Kostensicherheit herzustellen,<br />

ist in einer zweiten Wettbewerbsstufe<br />

weitgehend machbar, dies beweisen genügend<br />

Beispiele.<br />

ArchitektInnen:<br />

sind dazu da, räumliche Aufgabenstellungen<br />

<strong>der</strong> Bauherrn zu lösen, sowohl was Idee, als<br />

auch wirtschaftliche Umsetzung betrifft.<br />

• Sie sind keine Bauunternehmer, gibt es doch<br />

<strong>für</strong> Architekten in Österreich und auch an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> EU die Rechtskultur <strong>der</strong><br />

Trennung von Planung und Ausführung.<br />

Dies ist keine überkommene „<strong>Kammer</strong>vorschrift“<br />

son<strong>der</strong>n garantiert unabhängige Vertretung<br />

<strong>der</strong> Interessen des Bauherrn versus<br />

qualifizierter Ausführung durch Baufirmen.<br />

Beim Totalunternehmervergabeverfahren<br />

sind dadurch ArchitektInnen von einer Teilnahme<br />

de facto ausgeschlossen (Vergleich:<br />

Möchten Sie, dass Ihr Arzt sich in einer Bietergemeinschaft<br />

mit <strong>der</strong> Pharmafirma befindet,<br />

wenn er Ihre Therapie entwirft ?).<br />

Totalunternehmer:<br />

Bedeutet, dass <strong>der</strong> Totalunternehmer vom<br />

Entwurf über die Ausschreibung bis zum<br />

Bauen alles in seiner Hand hat.<br />

• Bedeutet <strong>für</strong> den Bauherrn aber, ein Errichtungsfirmenlayout<br />

vorzufinden, ohne genaue<br />

Prognose, was man wirklich bekommt außer<br />

dem Preis. Im Zuge <strong>der</strong> Planung auftretende<br />

Notwendigkeiten sind in diesem Preis natürlich<br />

auch nicht enthalten. Bei <strong>der</strong> Messe<br />

wurde z.B. trotz hohen Ausschreibungskosten<br />

eine denkmalgeschützte Holzhalle<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

„übersehen“ – das weitgespannteste Ingenieurbauwerk<br />

<strong>der</strong> 30er Jahre – geplant von<br />

Prof. Architekt Zotter – Ergebnis eines Wettbewerbes.<br />

– Den Denkmalschutz dann als<br />

„Verhin<strong>der</strong>er“ hinzustellen, ist unangemessen.<br />

• Erlaubt sei hier die Frage nach <strong>der</strong> Sorgfaltspflicht<br />

betreffend den Umgang mit Steuergel<strong>der</strong>n.<br />

Eine seriöse Projektabwicklung löst<br />

dieses Problem ohne Zerstörung von denkmalgeschützter<br />

Bausubstanz. Sorgfältige<br />

Bauherrnfunktion und damit Planung bedeutet,<br />

einen Prozess vom Großen ins Kleine zu<br />

denken.<br />

• Bedeutet auch <strong>für</strong> den Bauherrn, durch die<br />

hohe Umsatzquote als Teilnahmevoraussetzung,<br />

sich automatisch in <strong>der</strong> Höchstpreisklasse<br />

wie<strong>der</strong>zufinden (Lt. Auskunft Sektion<br />

Gewerbe gibt es in Österreich ca. 7 teilnahmeberechtigte<br />

Firmen).<br />

• Seliger Helmut Qualtinger: „I waß zwoar<br />

net, wohin i fohr, da<strong>für</strong> bin i schnöller dort“.<br />

Zukunft:<br />

Auch das Totalunternehmerverfahren wird in<br />

<strong>der</strong> Mottenkiste <strong>der</strong> neu erfundenen Rä<strong>der</strong><br />

verschwinden, wenn man bemerkt, dass Geld<br />

allein noch keine räumliche Welt erschaffen<br />

kann.<br />

Vorher birgt dieses Verfahren die Gefahr, in<br />

ganz Österreich die Architekturwettbewerbe<br />

und damit die Qualitätssicherung von Architektur<br />

<strong>für</strong> die Gesellschaft auf dem Altar <strong>der</strong><br />

internationalen Baukonzerne zu opfern.<br />

Ich glaube daran, dass Architektur einen<br />

Bestandteil unserer Gesellschaft und Kultur<br />

darstellt. Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich daraus<br />

ergeben, zu thematisieren, bedeutet einen<br />

konstruktiven Beitrag zu leisten. Vielleicht<br />

muss die Ausgeburt des Kostenlimits eben<br />

erst gebaut werden, damit man den fatalen<br />

Fehler erkennt.<br />

„Graz darf alles“ ist mir zu wenig – ich bin<br />

kein Held – glaube aber an Werte. ■<br />

(ARCHITEKT DI CHRISTIAN ANDEXER)<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong> Architekten


Viele Aufgaben sind zu lösen<br />

DI Meinrad Breinl, Ing.Kons. f.<br />

Vermessungswesen<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

die Ziviltechniker-<strong>Kammer</strong>wahlen im <strong>Kammer</strong>bereich<br />

Steiermark und Kärnten sind<br />

nun schon einige Zeit vorüber und mit dem<br />

Herbst beginnt nun auch die Arbeit <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Kammer</strong>funktionäre. Der Vorsitz in<br />

<strong>der</strong> Sektion Ingenieurkonsulenten wurde bei<br />

dieser Wahl mir übertragen und so werde ich<br />

nun versuchen, zusammen mit meinem<br />

Stellvertreter Andreas Turk und den weiteren<br />

Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong>n An<strong>der</strong>wald,<br />

Hasitschka, Heidinger, Klammer, Kollenprat,<br />

Lackner, Paul, Pumpernig, Schuscha,<br />

Sonnek, Ver<strong>der</strong>ber, Walluschek-Wallfeld<br />

und Zach während <strong>der</strong> nächsten vier<br />

Jahre die Interessen aller in <strong>der</strong> Sektion<br />

Ingenieurkonsulenten zusammengefassten<br />

Fachgruppen bestmöglich zu vertreten.<br />

Allen jenen, die den Sektionsvorsitzenden<br />

Meinrad Breinl noch nicht kennen, darf ich<br />

mich vorerst einmal vorstellen. Ich wurde<br />

1945 geboren, bin verheiratet und habe vier<br />

Söhne. Nach dem Vermessungsstudium an<br />

<strong>der</strong> TH – Graz und <strong>der</strong> Ableistung <strong>der</strong><br />

Grundwehrdienstzeit bin ich 1970 in das<br />

Vermessungsbüro meines Vaters eingetreten<br />

und leite heute diese Kanzlei mit neun Mitarbeitern.<br />

Zur Einengung meiner Freizeit<br />

bin ich Mitgesellschafter bei <strong>der</strong> ADP – ZT-<br />

Gesellschaft und Obmann des von mir mitgegründeten<br />

ZT-Datenforums. Viele Jahre<br />

bin ich schon in <strong>der</strong> Ingenieurkammer als<br />

Funktionär tätig und habe nicht nur die<br />

Fachgruppe Vermessungswesen im <strong>Kammer</strong>bereich<br />

Steiermark und Kärnten geführt,<br />

son<strong>der</strong>n auch in vielen Ausschüssen sowohl<br />

in Graz als auch in Wien mitgearbeitet.<br />

Die neue Aufgabe als Sektionsvorsitzen<strong>der</strong><br />

habe ich nun mit <strong>der</strong> Zusage aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

übernommen, mich bei <strong>der</strong><br />

Lösung <strong>der</strong> anstehenden Probleme als Team<br />

zu unterstützen und die gemeinsam definierten<br />

Aufgaben in den kommenden Jahren zu<br />

lösen:<br />

• Imagestärkung <strong>der</strong> Ziviltechniker in <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit<br />

Der Ziviltechniker ist in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

als Garant <strong>für</strong> Qualität zu positionieren.<br />

Dabei sind seine Problemlösungskompetenz<br />

als Vertrauensperson des Auftraggebers,<br />

seine Unabhängigkeit, seine Termintreue<br />

und Verlässlichkeit hervorzuheben.<br />

Ziviltechniker bürgen <strong>für</strong> Qualität<br />

• Ziviltechniker als verlängerter Arm <strong>der</strong><br />

Behörde<br />

Wie schon zu Zeiten Kaiser Franz Josefs,<br />

als <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Ziviltechniker zur Entlastung<br />

<strong>der</strong> Staatskasse und damit zur Auslagerung<br />

von Hoheitsaufgaben geschaffen<br />

wurde, muss <strong>der</strong> Staat sparen und damit<br />

Aufgaben auslagern. Es wird unsere Aufgabe<br />

sein, den Ziviltechniker <strong>der</strong> Verwaltung<br />

wie<strong>der</strong> als die „Problemlösung“ anzubieten<br />

und damit wie<strong>der</strong> als „Amtssachverständigen“<br />

und „Urkundsperson“ zu positionieren.<br />

• Reorganisation unserer Berufsgesetze<br />

Das in <strong>der</strong> letzten Funktionsperiode erarbeitete<br />

Reformkonzept – eine gemeinsame<br />

Ziviltechnikerkammer, getragen von mehreren<br />

Säulen (Architekten und an<strong>der</strong>en Fachgruppen),<br />

Öffnung zu einer allgemeinen<br />

Ingenieurkammer mit unterschiedlichen<br />

Ausübungsberechtigungen, Reorganisation<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsstellen durch Schaffung von<br />

Kommentar<br />

Kompetenzzentren bei Angleichung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>vertretungen<br />

an die politischen Strukturen<br />

– soll weiter verfolgt werden.<br />

• Lösung <strong>der</strong> Dauerdiskussionspunkte Versicherung<br />

und Pension<br />

Unsere Berufshaftpflichtversicherung ist mit<br />

dem <strong>der</strong>zeitigen Leistungsbild österreichweit<br />

einzigartig und auf dem freien Markt<br />

nicht mehr zu bekommen. Es ist jedoch<br />

anzustreben, dass die Solidarhaftung gegenüber<br />

<strong>der</strong> letzten Vereinbarung etwas verbessert<br />

wird, um allzu große Prämienunterschiede<br />

abzuschwächen. Anzustreben ist<br />

ebenfalls die Entkoppelung <strong>der</strong> Beitragsvorschreibung<br />

von den <strong>Kammer</strong>beiträgen, um<br />

mehr Transparenz in dieser Causa zu erreichen.<br />

Bei <strong>der</strong> Pensionsversicherung, die in<br />

<strong>der</strong> letzten Version durchaus akzeptabel ist,<br />

muss erreicht werden, dass wie bei allen<br />

an<strong>der</strong>en Versicherungen eine gegenseitige<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Vordienstzeiten gegeben<br />

ist, um ein je<strong>der</strong>zeitiges Wechseln zwischen<br />

Freiem Beruf und Angestelltenverhältnis zu<br />

ermöglichen.<br />

• Stärkung <strong>der</strong> Solidarität und Zusammenarbeit<br />

unter den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

In wirtschaftlich schweren Zeiten, wie sie<br />

momentan gegeben sind, wird <strong>der</strong> Existenzkampf<br />

zunehmend härter. Dies hat in letzter<br />

Zeit dazu geführt, dass das Solidaritätsempfinden<br />

vor allem beim Preiskampf sehr<br />

abgenommen hat. Dieser Zustand muss auf<br />

jeden Fall wie<strong>der</strong> verbessert werden, wollen<br />

wir in Zukunft weiterhin als <strong>der</strong> unabhängige,<br />

Qualität liefernde Ziviltechniker bestehen.<br />

Nicht nur, dass dadurch die wirtschaftliche<br />

Basis vieler unserer Kanzleien nicht<br />

mehr gegeben ist, bedingt ein schlechter<br />

Preis auch schlechte Qualität. Die Stärkung<br />

des Zusammenhalts und gemeinsamen Vorgehens<br />

unter den Kollegen wird ein Großteil<br />

unserer Arbeit sein.<br />

• Schaffung von Netzwerken auf physischer<br />

und geistiger Ebene<br />

In verstärktem Maße werden Ziviltechnikerleistungen<br />

als Generalleistungen gefor<strong>der</strong>t.<br />

Diesem Wunsch von <strong>der</strong> Auftraggeberseite<br />

ist von uns zu entsprechen. Dazu müssen<br />

wir zuerst zur Teamarbeit bereit sein und<br />

Netzwerke, die verschiedenste Fachgruppen<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 7


<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

vereinigen, realisieren, wie dies in Ansätzen<br />

schon erfolgt. Neben dieser mentalen Einstellung<br />

zur Zusammenarbeit ist es notwendig,<br />

physische Netze aufzubauen, über die<br />

mit genormten Datensätzen die Kommunikation<br />

erfolgen kann. Aus diesem Grund<br />

wurde vor 4 Jahren das ZT – Datenforum<br />

von einigen innovativen Kollegen gegründet,<br />

welches in diesem Bereich Unterstützung<br />

anbietet.<br />

Arbeitsprogramm des <strong>Kammer</strong>vorstandes<br />

Die neugewählten Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark<br />

und Kärnten haben 11 Schwerpunkte<br />

<strong>für</strong> die <strong>Kammer</strong>arbeit <strong>der</strong> nächsten Funk-<br />

8<br />

Punkt<br />

1.<br />

Thema<br />

Öffnung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />

Zugang <strong>für</strong> Junge leistbarer<br />

und leichter machen<br />

<strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

attraktiver machen<br />

Umwandlung zur aktiven<br />

Interessensvertretung<br />

2. Bild in <strong>der</strong> Öffentlichkeit –<br />

Unverzichtbarmachen des<br />

Ziviltechnikers aufgrund<br />

seiner Qualität<br />

3. Evaluierung <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>direktion<br />

aufgrund von<br />

Wünschen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und<br />

Zielvorstellungen <strong>der</strong> Funktionäre<br />

Was<br />

Eine Fülle von Aufgaben, die es zu lösen gilt<br />

und <strong>für</strong> die eure Mitarbeit gefragt ist, haben<br />

wir vor uns. Meine Bitte geht nun dahin,<br />

eure Meinung zu den anstehenden Problemen<br />

zu erfahren, sei dies durch eure Teilnahme<br />

an den verschiedenen Fachgruppensitzungen,<br />

wo die einzelnen Fragen besprochen<br />

werden, o<strong>der</strong> einfach durch ein kurzes<br />

Schreiben an mich. Jede Idee ist wichtig und<br />

wertvoll. Auch die Vorschläge <strong>der</strong>er, die sich<br />

SCHWERPUNKTE DER KÜNFTIGEN KAMMERARBEIT<br />

IN DER STEIERMARK UND IN KÄRNTEN<br />

tionsperiode definiert. Gleichzeitig wurden<br />

einzelne Vorstandsmitglie<strong>der</strong> damit betraut,<br />

dem <strong>Kammer</strong>vorstand Vorschläge bezüglich<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen Programmpunkte<br />

zu erstatten. ■<br />

Vermittlung von Wissen an Studenten (sowohl Anfänger als<br />

auch Absolventen) <strong>der</strong> TU (was ist die <strong>Kammer</strong>, was kann sie,<br />

was kostet sie, was sind die Vorteile).<br />

Darstellung an<strong>der</strong>er Möglichkeiten (z.B: technisches Büro)<br />

Information von Absolventen bzw. Diplomanden in Zusammenarbeit<br />

mit Haus <strong>der</strong> Architektur, Plattform Architektur, IG-<br />

Architektur.<br />

Platzierung von Informationen im Internet.<br />

Information <strong>der</strong> neuen Funktionäre über die Abläufe in den<br />

Län<strong>der</strong>kammern und <strong>der</strong> Bundeskammer.<br />

Coaching <strong>für</strong> Funktionäre<br />

Lobbying<br />

Installierung von Öffentlichkeitsarbeit-Ausschüssen<br />

Öffentlichkeitsarbeit über Plattform Architektur mit Hilfe<br />

eines Pressesprechers<br />

Markenproblem bei Ingenieurkonsulenten, wie kann die<br />

Bezeichnung “Ingenieurkonsulent” verkauft werden?<br />

Veröffentlichung des Arbeitsprogrammes in den <strong>Kammer</strong>nachrichten<br />

Funktionäre sollen die 3 wesentlichen, bei <strong>der</strong> Vorstands-Klausur<br />

am 12./13. September 2002 festgelegten Punkte, nach außen tragen.<br />

Durchführung einer Mitglie<strong>der</strong>umfrage – Ausarbeitung durch<br />

Profis<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

aus <strong>der</strong> ZT – Gemeinschaft zurückgezogen<br />

haben und die <strong>Kammer</strong>mitgliedschaft nicht<br />

als ihre Berufsvertretung, son<strong>der</strong>n als lästige<br />

Pflicht ansehen, ist gefragt. ■<br />

(DI MEINRAD BREINL)<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong> Ingenieurkonsulenten<br />

Wer<br />

DI Gerald FUXJÄGER,<br />

Ing.Kons. f. Vermessungswesen<br />

Arch. DI Rainer KASIK<br />

Arch. DI Harald SAIKO<br />

Arch. DI Christian ANDEXER<br />

DI Meinrad BREINL, Ing.Kons.<br />

f. Vermessungswesen<br />

Arch. DI Gerhard MITTER-<br />

BERGER<br />

DI Rudolf SONNEK, Ziv.Ing. f.<br />

Maschinenbau<br />

DI Gerald FUXJÄGER,<br />

Ing.Kons. f. Vermessungswesen<br />

Dr. Josef PAUL, Ziv.Ing. f.<br />

techn. Chemie<br />

Arch. DI Karl Heinz WINKLER


Punkt Thema Was<br />

Wer<br />

4. Budgettrennung / gelebtes<br />

2-Säulen-Modell<br />

(getrennte <strong>Kammer</strong>umlagen-<br />

Vorschreibung nach Sektionen?)<br />

5. Klares Bekenntnis zum Wettbewerb<br />

des besten Projektes<br />

(Bekenntnis zum offenen<br />

Architektenwettbewerb)<br />

6. Erzielung eines Konsenses mit<br />

den Ingenieuren im Bereich<br />

<strong>der</strong> Berufshaftpflichtversicherung<br />

(Austritt aus <strong>der</strong><br />

Pflicht-Versicherung soll<br />

untersucht werden)<br />

7. Reform des Ziviltechnikergesetzes<br />

/Umsetzung<br />

8. Klärung des Vergabesystems:<br />

EU/Bund/Län<strong>der</strong><br />

9. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />

10. Stärkung <strong>der</strong> Kärntner<br />

<strong>Kammer</strong> aufgrund von<br />

Vorschlägen seitens <strong>der</strong><br />

Kärntner Funktionäre<br />

11. Bemühung zur gesetzlichen<br />

Verankerung des Prüfingenieurs<br />

Erarbeitung des Modells einer funktionierenden Budgettrennung<br />

durch beide Sektionen<br />

Information <strong>der</strong> Funktionäre über neues Bundes-Vergabegesetz<br />

Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Auftraggeber hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Vergabemodalitäten mit beson<strong>der</strong>em Schwerpunkt auf Rechtssicherheit<br />

des Verfahrens (des Wettbewerbes)<br />

Laufende Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> über die Gespräche<br />

zwischen Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

Laufende Information <strong>der</strong> Sektionsvorstände über die<br />

Entwicklungen in <strong>der</strong> Bundeskammer (Bundesthema!)<br />

Information <strong>der</strong> Funktionäre über neues Bundes-Vergabegesetz<br />

Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Auftraggeber hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Vergabemodalitäten mit beson<strong>der</strong>em Schwerpunkt auf Rechtssicherheit<br />

des Verfahrens (des Wettbewerbes)<br />

Dirimierungsrecht des Präsidenten soll abgeschafft werden.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung ist durch die <strong>Kammer</strong>vollversammlung<br />

zu beschließen.<br />

Auf Basis <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>umfrage wird ein Papier erarbeitet<br />

werden.<br />

Eigener Ausschuss wird Vorschläge an den Vorstand erstatten.<br />

<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

Arch. DI Karl Heinz WINKLER<br />

DI Dr. Wolfram<br />

WALLUSCHEK-WALLFELD,<br />

Ziv.Ing. f. Bauwesen<br />

Arch. DI Ulrike BOGENS-<br />

BERGER<br />

Arch. DI Fritz WIESENHOFER<br />

DI Robert ZACH, Ziv.Ing. f.<br />

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft<br />

DI Gerald FUXJÄGER,<br />

Ing.Kons. f. Vermessungswesen<br />

Arch. DI Peter<br />

KOMPOLSCHEK<br />

Dr. Josef PAUL, Ziv.Ing. f.<br />

techn. Chemie<br />

DI Dr. Wolfram<br />

WALLUSCHEK-WALLFELD,<br />

Ziv.Ing. f. Bauwesen<br />

Arch. DI Ulrike BOGENS-<br />

BERGER<br />

Arch. DI Fritz WIESENHOFER<br />

DI Robert ZACH, Ziv.Ing. f.<br />

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft<br />

Arch. DI Peter<br />

KOMPOLSCHEK<br />

Dr. Josef PAUL, Ziv.Ing. f.<br />

techn. Chemie<br />

Arch. DI Peter<br />

KOMPOLSCHEK<br />

DI Markus LACKNER,<br />

Ing.Kons. f. Bauingenieurwesen<br />

BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET UNTER: http://www.aikammer.org<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 9


<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

Die neue Standesvertretung <strong>der</strong> Ziviltechniker<br />

10<br />

Architekt DI Christian<br />

Andexer, Graz<br />

Architekt DI Peter<br />

Kompolschek<br />

Architektin DI Ulrike<br />

Bogensberger<br />

Architekt DI Wolfgang<br />

Feyferlik<br />

Architekt DI Werner<br />

Nussmüller<br />

Architekt DI Reinhold<br />

Wetschko<br />

SEKTION ARCHITEKTEN:<br />

Gremien<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Architekt DI Christian Andexer, Graz<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong>-Stellvertreter<br />

Architekt DI Peter Kompolschek, Villach<br />

<strong>Kammer</strong>vorstands- und Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

Architektin DI Ulrike Bogensberger, Graz<br />

Architekt DI Wolfgang Feyferlik, Graz<br />

Architekt DI Werner Nussmüller, Graz<br />

Architekt DI Reinhold Wetschko, Klagenfurt<br />

Architekt DI Fritz Wiesenhofer, Graz<br />

weitere Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

Architekt DI Karl-Heinz Winkler, Graz<br />

Architekt DI Gerhard Mitterberger, Graz<br />

Architekt DI Harald Saiko, Graz<br />

geb. 1967 in Graz, Studium <strong>der</strong> Architektur<br />

in Graz und Paris. Lehre, Forschung und<br />

Publikationen in den Bereichen Architektur<br />

und Urbanismus, seit 1999 eigenes Büro <strong>für</strong><br />

Architektur und Stadtentwicklung sowie<br />

Infrastruktur und Landschaftsplanung.<br />

Weiters Tätigkeiten im Bereich Ausstellungskonzeption<br />

und Kulturmanagement<br />

sowie ehrenamtliche Engagements u.a. als<br />

Vorstandsmitglied und Präsident im Haus <strong>der</strong><br />

Architektur Graz und in <strong>der</strong> Stifterversammlung<br />

<strong>der</strong> Architekturstiftung Österreich.<br />

kooptierte Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong> /<br />

Projektbetreuer in Arbeitsgruppen<br />

Architekt DI Josef Bacher, Scheifling<br />

In meiner Funktion als Ersatzmitglied im<br />

Sektionsvorstand <strong>der</strong> Architekten geht es<br />

mir vor allem um die Funktion <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />

als Institution o<strong>der</strong> Anlaufstelle zwischen<br />

Architektur und Gesellschaft. Wie<br />

zeigt sich die <strong>Kammer</strong> nach außen? Was<br />

bewirkt die <strong>Kammer</strong>? Ich bringe gerne<br />

meine Ideen und Anregungen ein.<br />

Architekt DI Rainer Kasik, Graz<br />

1967 geboren in Wien. Studium <strong>der</strong> Architektur<br />

an <strong>der</strong> TU Wien, Escola Technica<br />

Superior d’Arquitectura de Barcelona, TU<br />

Graz. Seit 1998 Universitätsassistent am<br />

Institut <strong>für</strong> Gebäudelehre und Wohnbau,<br />

Univ.-Prof. Günther Domenig, Univ. Prof.<br />

Hrvoje Njiric. Seit 1998 Architekturbüro [x<br />

architekten], mit Bettina Brunner, Max<br />

Nirnberger, Lorenz Prommegger.<br />

Architekt DI Werner-Lorenz Kircher, Klagenfurt<br />

Architekt DI Meinhard Neugebauer, Bruck/<br />

Mur<br />

Architekt DI Roland Winkler, Klagenfurt<br />

Architekt DI Hubert Wolfschwenger, Graz<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Projektbetreuer<br />

Architektin DI Marlies Bin<strong>der</strong>, Graz<br />

Neben meinen „steirischen Wohnbauerfahrungen“<br />

konnte ich in Oberösterreich beim<br />

Projekt „Alltags- und Frauengerechtes<br />

Wohnen Linz Remisenhof Urfahr“ neue<br />

Wohnbauinhalte umsetzten und wertvolle<br />

Erfahrungen sammeln.<br />

Seit 1991 Architekturbüro mit Arch. Irmgard<br />

Lusser<br />

Architekt DI Herbert Liska, Graz<br />

Architekt DI Wolfgang Weißenbacher, Graz<br />

Delegierte Bundessektion<br />

Architektin DI Sonja Gasparin, Villach<br />

Delegierte Wohlfahrtseinrichtung<br />

Architektin DI Ulrike Bogensberger, Graz<br />

Architekt DI Dieter Jantsch, Klagenfurt<br />

Arbeitsgruppen und Ansprechpartner<br />

VERHANDLUNGSFÜHRUNG NACH AUSSEN<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong> Architekt DI Christian<br />

Andexer + zuständiger Projektbetreuer<br />

BERATUNGSGREMIUM<br />

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />

Architekt DI Herbert Liska<br />

Architektin DI Ulrike Bogensberger<br />

Architekt DI Peter Kompolschek<br />

VERGABE / WETTBEWERBE<br />

Architekt DI Fritz Wiesenhofer<br />

Architektin DI Ulrike Bogensberger<br />

Architekt DI Wolfgang Feyferlik<br />

Vergabewesen<br />

• Informationsveranstaltungen zum neuen<br />

Bundesvergabegesetz (Wettbewerbs- und<br />

Vergabeverfahren, Schwellenwerte etc...)<br />

• Ausarbeitung neuer Rahmenverträge <strong>für</strong><br />

öffentliche Aufträge von Planungsleistungen<br />

auf Basis <strong>der</strong> HOA 2002 und Verhandlungen<br />

mit den zuständigen Fachabteilungen.<br />

Wettbewerbe<br />

Der Architektenwettbewerb muss als wichtigstes<br />

Instrument <strong>für</strong> die Vergabe von geistigschöpferischen<br />

Leistungen im Bewusstsein<br />

öffentlicher Auftraggeber verankert werden,<br />

es sind daher nachfolgende Themen Schwerpunkte<br />

<strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe:<br />

• Beratung <strong>der</strong> Auslober (Land, Gemeinde,<br />

Stadt Graz, Sonstige...) hinsichtlich möglicher<br />

bzw. sinnvoller Wettbewerbsverfahren<br />

in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Aufgabe.<br />

• Beratung <strong>der</strong> Wettbewerbsbetreuer (Musterauslobung,<br />

Preisgeldberechnung etc.)<br />

• Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

<strong>für</strong> Projekts- und Wettbewerbsvorbereitung


• Überprüfung laufen<strong>der</strong> Wettbewerbsverfahren<br />

bezüglich Übereinstimmung mit <strong>der</strong><br />

WOA 2000<br />

• Jurorennennungen auf <strong>der</strong> Basis eines Jurorenkatasters<br />

• Statistische Auswertung aller Wettbewerbsverfahren<br />

in <strong>der</strong> Steiermark und Abstimmung<br />

mit den Auslobern (Ziel: breitere<br />

Streuung <strong>der</strong> Teilnehmer bei geladenen<br />

Wettbewerben)<br />

WOHNBAU STEIERMARK<br />

Architekt DI Hubert Wolfschwenger<br />

Architektin DI Marlies Bin<strong>der</strong><br />

Nachdem in den letzten Jahren <strong>der</strong> Wohnbau<br />

in <strong>der</strong> Steiermark fast zum Stillstand gekommen<br />

ist, nimmt sich <strong>der</strong> zuständige Landesrat<br />

Hirschmann wie<strong>der</strong> dieses Themas an. Zur<br />

Erarbeitung von Informationsmaterial wurde<br />

die Arbeitsgruppe Wohnbau Steiermark eingerichtet.<br />

Die Arbeitsgruppe möchte aktuelle<br />

Reformvorschläge zum Wohnbau in <strong>der</strong><br />

Steiermark erarbeiten und hat die Absicht,<br />

diese in den Prozess einzufügen, und ist<br />

bestrebt, zu diesem Thema mit Landesrat<br />

Hirschmann im Gespräch zu bleiben.<br />

ARBEITSGRUPPE GEMEINDEHOCHBAU<br />

Architekt DI Fritz Wiesenhofer<br />

Architekt DI Werner Nussmüller<br />

Architekt DI Christian Andexer<br />

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass<br />

die Hochbautätigkeit <strong>der</strong> öffentlichen Gebietskörperschaften<br />

und Institutionen im<br />

Allgemeinen und <strong>der</strong> Gemeindehochbau im<br />

Beson<strong>der</strong>en nicht mehr den alten Strickmustern<br />

<strong>der</strong> Planungsvorbereitung folgen.<br />

Ungünstige Standorte, übereilt definierte<br />

Aufgabenstellungen, überdehnte Raum- und<br />

Funktionsprogramme etc. führten schließlich<br />

zu Kostenüberschreitungen mit oft drastischen<br />

Konsequenzen <strong>für</strong> alle Beteiligten.<br />

Die Komplexität <strong>der</strong> gesellschaftlichen<br />

Entwicklung erfor<strong>der</strong>t eine intensive Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit den tatsächlichen<br />

Bedürfnissen in den einzelnen Gemeinden<br />

einerseits und <strong>der</strong> sorgfältigen Darstellung<br />

aller Grundlagen <strong>für</strong> eine spätere Projektsplanung<br />

an<strong>der</strong>erseits.<br />

In dieser Phase <strong>der</strong> Projektentwicklung<br />

werden die unverrückbaren Eckpunkte<br />

wie Standort, Raum- und Funktionsprogramm,<br />

Kostenrahmen und Finanzierung,<br />

Terminplan und Vergabemodalitäten festgelegt.<br />

Unter Beachtung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />

Sparmaßnahmen von Bund, Land und<br />

Gemeinden kann <strong>für</strong> die Aufgabe <strong>der</strong><br />

Projektentwicklung und Projektplanung<br />

im Gemeindehochbau auf das kreative<br />

Potenzial und die Kapazität <strong>der</strong> steirischen<br />

<strong>ZiviltechnikerInnen</strong> zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Um Interessenskonflikte zu vermeiden,<br />

muss jedoch eine strikte Trennung zwischen<br />

Projektentwicklung und Wettbewerbsvorbereitung<br />

einerseits und <strong>der</strong> konkreten<br />

Projektplanung an<strong>der</strong>erseits eingehalten<br />

werden.<br />

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern<br />

<strong>der</strong> steirischen Landesbaudirektion,<br />

<strong>der</strong> Fachabteilung 7A, 20A und 16B sowie<br />

<strong>der</strong> steirischen Architekten, hat sich intensiv<br />

mit diesem Thema auseinan<strong>der</strong>gesetzt<br />

und einen Leitfaden erarbeitet, welcher als<br />

Arbeitsgrundlage <strong>für</strong> zukünftige Projektabwicklungen<br />

dienen soll.<br />

ARBEITSGRUPPE KÄRNTEN<br />

Architekt DI Peter Kompolschek<br />

Architekt DI Reinhold Wetschko<br />

ANWÄRTER<br />

Architekt DI Harald Saiko<br />

Als <strong>der</strong>zeitiger Vorsitzen<strong>der</strong> im Haus <strong>der</strong><br />

Architektur und Mitinitiator <strong>der</strong> Plattform<br />

Architektur in Graz soll meine Funktion im<br />

Sektionsvorstand keineswegs eine Ämterkumulierung<br />

sein, son<strong>der</strong>n soll sich<br />

bewusst auf eine Schnittstelle zur dadurch<br />

schnelleren und besseren Zusammenarbeit<br />

reduzieren. Ziel dieser Vernetzung sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Themen Öffnung und Dialog<br />

zur jüngeren Generation und mehr Synergien<br />

zwischen den Institutionen, welche 2<br />

wichtige Grundlagen <strong>für</strong> einen Profilierungsprozess<br />

unseres Standes im gesellschaftlichen<br />

Umbruch darstellen.<br />

Architekt DI Rainer Kasik<br />

Ziel <strong>der</strong> Arbeitsgruppe ist es, die Studierenden<br />

und AbsolventInnen über die Funktionen<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> zu informieren und das<br />

Verständnis <strong>für</strong> die <strong>Kammer</strong> als zukünftige<br />

Berufsvertretung zu steigern. In diesem<br />

Zusammenhang sollte auch <strong>der</strong> Kontakt<br />

zwischen Universität und <strong>Kammer</strong> intensiviert<br />

werden.<br />

Die Arbeitsgruppe möchte sich innerhalb<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> da<strong>für</strong> einsetzen, den hermetischen<br />

Charakter <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> zu verän<strong>der</strong>n.<br />

Der Zugang in die <strong>Kammer</strong> sollte <strong>für</strong><br />

AbsolventInnen erleichtert, und, sofern<br />

möglich, bereits <strong>für</strong> Studierende vorbereitet<br />

werden – Stichwort Praxiszeiten.<br />

PLATTFORMVERTRETUNG –<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Architekt DI Christian Andexer<br />

Architekt DI Gerhard Mitterberger<br />

EVALUIERUNG KAMMERAMT<br />

Architekt DI Werner Nussmüller<br />

Architekt DI Peter Kompolschek<br />

Architekt DI Christian Andexer<br />

Architekt DI Karl Heinz Winkler<br />

<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

Architekt DI Fritz<br />

Wiesenhofer<br />

Architekt DI Gerhard<br />

Mitterberger<br />

Architekt DI Josef Bacher<br />

Architekt DI Rainer Kasik<br />

Architekt DI Roland<br />

Winkler<br />

Architekt DI Hubert<br />

Wolfschwenger<br />

Architektin DI Marlies<br />

Bin<strong>der</strong><br />

Architektin DI Sonja<br />

Gasparin<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 11


<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

12<br />

Dipl.-Ing. Meinrad Breinl<br />

Dipl.-Ing. Andreas Turk<br />

Dr.phil. Josef Paul<br />

Dipl.-Ing.Dr. Wolfram<br />

Walluschek-Wallfeld<br />

Dipl.-Ing. Dietrich<br />

Kollenprat<br />

Dipl.-Ing. Adolf Ver<strong>der</strong>ber<br />

Dipl.-Ing. Rudolf Sonnek<br />

Dipl.-Ing. Robert Zach<br />

SEKTION INGENIEURKONSULENTEN:<br />

Gremien und Fachgruppen<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Dipl.-Ing. Meinrad Breinl, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Vermessungswesen, Graz<br />

Sektionsvorsitzen<strong>der</strong>-Stellvertreter<br />

Dipl.-Ing. Andreas Turk, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />

WIW/Bauwesen, Gleisdorf<br />

<strong>Kammer</strong>vorstands- und Sektionsvorstandmitglie<strong>der</strong><br />

Dr.phil. Josef Paul, Zivilingenieur <strong>für</strong> Techn.<br />

Chemie, Villach<br />

• bin 56 Jahre natur- und sportliebend (aber<br />

nicht Leistungssport)<br />

• habe 4 Kin<strong>der</strong> (Ärztin, Chemiker in USA<br />

und BWL- und BoKu-Studentin und<br />

einen 17 Jährigen Gymnasiasten)<br />

• als Wiener nun schon 26 Jahre in Villach,<br />

nun seit 18 Jahren mit echter Villacherin<br />

verheiratet, mit <strong>der</strong> gute Zusammenarbeit<br />

im Büro und in <strong>der</strong> Freizeit täglich aufs<br />

neue gelingt<br />

• bin gerne in Wien, aber sehr glücklich in<br />

Kärnten, und liebe die Steiermark, wo<br />

einige Vorfahren gelebt haben<br />

• mache und manage gerne Musik als<br />

Obmann des Villacher Musikvereins<br />

(Viola und Violine)<br />

• Büro in Villach mit 1 bis 3 sowie einigen<br />

freien Mitarbeitern und laufenden Partnerschaften<br />

mit ZT-Kollegen<br />

• versuche täglich, vollen Kundeneinsatz<br />

und persönliche Lebensqualität mit <strong>der</strong><br />

Familie im gemeinsamen Wohn- und<br />

Bürohaus zu leben<br />

• glaube, dass wir ein gutes und effektives<br />

<strong>Kammer</strong>team sind – versuche meine Erfahrung<br />

einzubringen ohne Neues zu bremsen<br />

• Neues erreichen und nur das gute Alte<br />

sichern<br />

Dipl.-Ing.Dr. Wolfram Walluschek-Wallfeld,<br />

Zivilingenieur <strong>für</strong> Bauwesen, Graz<br />

Dipl.-Ing. Markus Lackner, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Bauingenieurwesen, Villach<br />

Dipl.-Ing. Dietrich Kollenprat, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Vermessungswesen, Klagenfurt<br />

Dipl.-Ing. Adolf Ver<strong>der</strong>ber, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />

Bauwesen, Graz<br />

Den Grund <strong>für</strong> meine Funktionärstätigkeit<br />

bilden nachfolgend angeführte Anliegen,<br />

an denen ich maßgeblich mitgestalten will:<br />

• Bessere Verteilung <strong>der</strong> Versicherungsprämien<br />

zwischen den diversen Gruppen,<br />

wobei eine Orientierung am freien Markt<br />

(wie z.B. Architekt : Bauingenieur am<br />

freien Markt 1 : 2,5) erfolgen soll.<br />

• Imageverbesserung bzw. Aufbau eines<br />

Images <strong>für</strong> Ziviltechniker in <strong>der</strong> breiten<br />

Öffentlichkeit.<br />

• Vertragliche Vereinbarungen mit den Län<strong>der</strong>n<br />

bzw. Son<strong>der</strong>gesellschaften bei <strong>der</strong><br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Vergabe von geistig-schöpferischen<br />

Dienstleistungen im Bereich des konstruktiven<br />

Ingenieurbaues und des Verkehrswesens<br />

auf Basis von Honorarordnungen.<br />

(wie z.B. Vertragsregelung mit<br />

Steiermärkische Landesregierung im<br />

Bereich des Straßen und – Brückenbau<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> HL-AG)<br />

• Vereinheitlichung von Ausbildungsdetail<br />

auf Basis technisch fundierter Grundlagen<br />

im Bereich des Straßen- und Brückenbaues<br />

zwischen Steiermark und Kärnten bei<br />

Landesstraßen (einheitliche Festlegung<br />

<strong>der</strong> Rückhalteklassen <strong>für</strong> einen Fahrbahnquerschnitt,<br />

Randbalkenausbildung sowie<br />

Randbalkenverdübelung, einheitliche<br />

Betongütenbezeichnungen <strong>für</strong> verschiedene<br />

Elemente usw.)<br />

• Im Großen und Ganzen wäre es aus meiner<br />

Sicht schon ein Erfolg, wenn es<br />

gelänge, Teilbereiche <strong>der</strong> o.a. Punkte<br />

umzusetzen und gegebenenfalls vertragliche<br />

Vereinbarungen mit den Län<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>gesellschaften abzuschließen.<br />

weitere Sektionsvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

Dipl.-Ing. Rudolf Sonnek, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />

Maschinenbau, Weiz<br />

Dipl.-Ing. Max Pumpernig, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Raumplanung, Graz<br />

Dipl.-Ing. Reinhold Heidinger, Zivilingenieur<br />

<strong>für</strong> Bauwesen, Leibnitz<br />

Dipl.-Ing. Günter Klammer, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Bauingenieurwesen, Spittal/Drau<br />

Dipl.-Ing. Leopold An<strong>der</strong>wald, Zivilingenieur<br />

<strong>für</strong> WIW/Maschinenbau, Villach<br />

Dipl.-Ing. Emmerich Schuscha, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Markscheidewesen, Leoben<br />

Dipl.-Ing. Ursula Hasitschka, Ingenieurkonsulentin<br />

<strong>für</strong> Vermessungswesen, Admont<br />

Meine persönliche Sicht meiner Aufgabe in<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>: Verbesserung des Informationsflusses<br />

zu den „nicht kammeraktiven“<br />

Kollegen und Weitergabe <strong>der</strong> Wünsche und<br />

Interessen von kleinen Büros, welche weit<br />

weg von den Entscheidungszentren liegen.<br />

Dipl.-Ing. Robert Zach, Zivilingenieur <strong>für</strong><br />

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Ligist<br />

Delegierte Bundessektion<br />

Dipl.-Ing.Dr. Wolfram Walluschek-Wallfeld,<br />

Zivilingenieur <strong>für</strong> Bauwesen, Graz<br />

Dipl.-Ing. Gerald Fuxjäger, Ingenieurkonsulent<br />

<strong>für</strong> Vermessungswesen, Hart bei Graz<br />

Fachgruppen<br />

Fachgruppe Bauwesen mit 2 Unterausschüssen<br />

(Konstruktiver Ingenieurbau mit Verkehrswesen<br />

und Wasserwirtschaft und Umwelttechnik)<br />

Fachgruppe Vermessungswesen<br />

Fachgruppe Industrielle Technik<br />

Fachgruppe Land-, Forst- und Holzwirtschaft,<br />

Biologie<br />

Fachgruppe Montanwesen ■


DI Robert M. Krapfenbauer<br />

Bundeskammer<br />

Der Wiener Bauingenieur DI Robert Martin<br />

Krapfenbauer, bisheriger Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Sektion Ingenieurkonsulenten, wurde am 23.<br />

September 2002 zum neuen Präsidenten <strong>der</strong><br />

Bundeskammer gewählt. Damit steht an <strong>der</strong><br />

Spitze <strong>der</strong> Berufsvertretung <strong>der</strong> österreichischen<br />

Ziviltechniker ein deklarierter Be<strong>für</strong>worter<br />

einer gemeinsamen <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten<br />

und Ingenieure. Als eines seiner Hauptziele<br />

bezeichnete es Krapfenbauer, die verbindenden<br />

Elemente zwischen den Architekten und Ingenieuren<br />

zu stärken und die gemeinsamen Anliegen<br />

nach außen wirksam zu vertreten. Verstärktes<br />

Aufzeigen dieser gemeinsamen beruflichen<br />

Anliegen <strong>der</strong> Ziviltechniker in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

gehöre somit zu seinen vorrangigen Zielen<br />

genauso wie eine Verbesserung <strong>der</strong> Gesprächsplattform<br />

zu den <strong>für</strong> den Berufsstand relevanten<br />

Entscheidungsträgern.<br />

Der neue stellvertretende Präsident <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

Architekt DI Rudolf Rollwagen, <strong>der</strong><br />

als Vertreter <strong>der</strong> stärksten Wiener Architektenfraktion<br />

auch Vizepräsident <strong>der</strong> Wiener Län<strong>der</strong>kammer<br />

ist, will neben einer Lösung <strong>der</strong> Pensionsproblematik<br />

vor allem wie<strong>der</strong> jene Ruhe in<br />

die <strong>Kammer</strong> bringen, die unabdingbare Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine sachbezogene Berufspolitik ist.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Honorarfragen werden unter<br />

diesem Aspekt einen maßgeblichen Anteil <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong>arbeit ausmachen.<br />

Pensionsfonds<br />

Neue Vorsitzende des Kuratoriums <strong>der</strong> Wohlfahrtseinrichtungen<br />

wurde die Wiener Architektin<br />

DI Evelyn Tomes. Tomes kandidierte<br />

bei den Wiener <strong>Kammer</strong>wahlen auf <strong>der</strong> Liste:<br />

pircher/plattform kontra we2000 und sieht es<br />

als ihre Hauptaufgabe an, umfassende Grundlagen<br />

<strong>für</strong> neue Verhandlungen mit dem Sozialministerium<br />

über die Zukunft <strong>der</strong> Altersversorgung<br />

<strong>der</strong> Ziviltechniker zu schaffen. Dazu<br />

möchte sie alle mit <strong>der</strong> Verwaltung des Pensionfonds<br />

befassten Kräfte einbinden, aber auch<br />

neue Impulse von außen zulassen.<br />

Zu ihrem Stellvertreter wurde <strong>der</strong> bisherige<br />

Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> Linz DI Ludwig<br />

Wozak gewählt.<br />

Mit einer großteils neuen Führung will die Bundeskammer die drängenden Berufsprobleme<br />

lösen. Außerdem steht mit <strong>der</strong> Wiener Architektin DI Evelyn Tomes eine erklärte Kritikerin<br />

des <strong>der</strong>zeitigen Pensionssystems an <strong>der</strong> Spitze des ZT-Pensionsfonds.<br />

Bundessektionen<br />

Zum neuen und alten Vorsitzenden <strong>der</strong> Bundessektion<br />

Architekten wurde <strong>der</strong> Tiroler Archi-<br />

Die <strong>Kammer</strong>wahlen 2002 sind zu Ende,<br />

die <strong>Kammer</strong>arbeit beginnt. Großteils<br />

neue Personen werden das Geschehen<br />

bestimmen. Mit Krapfenbauer wurde ein<br />

Wiener Bauingenieur zum neuen Bundeskammerpräsidenten<br />

gewählt. Mit dem Grazer<br />

Architekten Werner Nussmüller und dem<br />

Wiener Bauingenieur Ortfried Friedreich<br />

zwei neue Län<strong>der</strong>-Präsidenten und mit <strong>der</strong><br />

Wiener Architektin Tomes eine neue Vorsitzende<br />

des Pensionsfonds. Bestätigt in ihren<br />

Funktionen wurden die Präsidenten Schweiger<br />

(Linz) und Reitter (Innsbruck), beide<br />

Architekten. Abgelöst wurden somit Turk<br />

(Graz), Cate (Wien), Wieser (WE) und Robl<br />

(Bundessektion Ingenieurkonsulenten).<br />

Ob es dieser doch wesentlich umgestellten<br />

Mannschaft gelingen kann, die ZT-<strong>Kammer</strong><br />

in <strong>der</strong> Öffentlichkeit so zu positionieren,<br />

dass es wie<strong>der</strong> möglich ist, die Anliegen <strong>der</strong><br />

Ziviltechniker auch wirksam zu vertreten,<br />

wird von mehreren Faktoren abhängen. Hier<br />

ist vor allem <strong>der</strong> Wille zur Zusammenarbeit<br />

aller nunmehr in den Gremien tätigen Vertreter<br />

zu nennen. Dieser muss einfach im<br />

Interesse <strong>der</strong> gemeinsamen Sache vorhanden<br />

sein, trotz mancher Verletzungen, welche<br />

im Zuge des „Wahlkampfes“ wechselseitig<br />

zugefügt wurden. Da aber trotz Wahlkampfs<br />

immer klar erkenntlich war, dass<br />

jede <strong>der</strong> Gruppierungen das Beste <strong>für</strong> den<br />

ZT-Berufsstand will, aber eben Ziel und<br />

Weg (noch) unterschiedlich gesehen werden,<br />

müsste eine gedeihliche und damit<br />

erfolgreiche Zusammenarbeit möglich sein.<br />

Mit Robert Krapfenbauer wurde ein Mann<br />

an die Spitze <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> gewählt, <strong>der</strong><br />

anlässlich seiner Bewerbung um dieses Amt<br />

immer wie<strong>der</strong> die Notwendigkeit betont hat,<br />

die Gemeinsamkeiten <strong>der</strong> beruflichen Interessen<br />

<strong>der</strong> Architekten und Ingenieure zu<br />

stärken und <strong>der</strong> auch ein klares Bekenntnis<br />

zu einer gemeinsamen Architekten- und<br />

Ingenieurkammer abgelegt hat. Ihm könnte<br />

es gelingen, die unterschiedlich ausgerichteten<br />

Kräfte innerhalb <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> zu bündeln,<br />

gemeinsame Strategien zu entwickeln<br />

und vor allem den Stellenwert <strong>der</strong> Ziviltech-<br />

<strong>Kammer</strong>wahlen<br />

Krapfenbauer<br />

neuer Präsident <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

tekt DI Georg Pendl gewählt. Seine Stellvertreterin<br />

ist die Wiener Architektin Mag.arch.<br />

Laura Spinadel. ■<br />

Bundeskammer: Weichenstellung durch Teamumstellung?<br />

niker in <strong>der</strong> Gesellschaft wie<strong>der</strong> auf jenes<br />

Maß anzuheben, das notwendig ist, um<br />

überhaupt in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wahrgenommen<br />

zu werden. Dazu gehört auch seine<br />

Absicht, sich unabhängig von allen parteipolitischen<br />

Querelen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu<br />

allen relevanten Themen zu äußern und so<br />

den Standpunkt des technisch kompetenten<br />

Berufsstandes bekannt zu machen. Wenn es<br />

ihm gelingt, damit den Bekanntheitsgrad <strong>der</strong><br />

Ziviltechniker zu steigern, wird es auch<br />

gelingen, die Verhandlungen über Berufsanliegen<br />

<strong>der</strong> Ziviltechniker erfolgreich zu führen,<br />

weil eben nur gute Argumente, gepaart<br />

mit entsprechend öffentlichem Gewicht bessere<br />

Verhandlungsergebnisse bringen.<br />

Eine ebenfalls schwere Aufgabe hat die<br />

neue Vorsitzende des Pensionsfonds, die<br />

Wiener Architektin Tomes, übernommen.<br />

Sie kommt aus dem Protestlager <strong>der</strong> Plattform<br />

Kontra WE2000, die bei den Wiener<br />

<strong>Kammer</strong>wahlen auf Anhieb 4 Mandate<br />

erreichte und als Ziel die Überführung <strong>der</strong><br />

kammereigenen Wohlfahrtseinrichtung in<br />

die staatliche Pensionsversicherung hat.<br />

Tomes wird an zwei Fronten erfolgreich<br />

sein müssen: einerseits Kuratoriums-intern,<br />

an<strong>der</strong>erseits aber – und das wird die wesentlich<br />

schwierigere Aufgabe sein – vor allem<br />

extern beim nächsten Sozialminister, dem<br />

zumindest eine Besserstellung zum bisherigen<br />

Übernahmsangebot abgerungen werden<br />

soll. Dazu kommen noch die Interessen <strong>der</strong><br />

Pensionisten, die durch den zwar 82-jährigen,<br />

aber nichtsdestoweniger agilen Kurator<br />

Erich Schlöss, mit Nachdruck vertreten werden,<br />

welche von Tomes unter einen Hut zu<br />

bringen sind.<br />

Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> mit dem Geschehen in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />

einigermaßen vertraut ist, weiß um die<br />

Größe <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung, vor <strong>der</strong> die beiden<br />

Spitzenfunktionäre <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

stehen. Üblicherweise hat man 100 Tage<br />

Zeit, um ein neues Programm mit neuem<br />

Schwung tatsächlich umzusetzen. Es wäre<br />

daher falsch, schon am Tag 1 Prognosen zu<br />

stellen. Eines steht aber fest: Der Neustart<br />

kann gelingen. (kapepa)<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 13


Aktuell<br />

Kärntner Landesregierung anerkennt<br />

neue Ziviltechnikertarife<br />

14<br />

Die Abteilung 17, Straßen- und Brückenbau,<br />

vom Amt <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />

hat mit Schreiben vom<br />

4.6.2002 mitgeteilt, dass die in <strong>der</strong> Verhandlungsrunde<br />

vom 28.1.2002 zwischen Verbin-<br />

Landesbaudirektion Steiermark<br />

anerkennt Stundentarife<br />

Seitens <strong>der</strong> Stmk. Landesbaudirektion<br />

wurde uns grundsätzliche Zustimmung<br />

zu den neuen Stundentarifen gemäß<br />

dem Allgemeinen Teil <strong>der</strong> Honorarordnungen<br />

signalisiert.<br />

Bei Leistungen des Ziviltechnikers selbst, wie<br />

z.B. Sachverständigentätigkeit, wird die Lei-<br />

Haftpflicht-Beschwerde –<br />

keine aufschiebende Wirkung<br />

Gegen den Beschluss <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung,<br />

die Haftpflichtversicherungsprämie<br />

nach dem Umsatz zu<br />

bemessen, wurden von mehreren Ziviltechnikern<br />

Verfassungsgerichtshofbeschwerden eingebracht.<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat in<br />

einer ersten Entscheidung vom 25. Juni 2002<br />

den von den Beschwerdeführern gestellten<br />

Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden<br />

Wirkung abgelehnt.<br />

Am 1.6.2002 ist das zwischen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft und <strong>der</strong><br />

Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />

abgeschlossene Abkommen über die Freizügigkeit<br />

in Kraft getreten (BGBl III 2002/133).<br />

Es enthält u. a. das Recht auf Einreise, Auf-<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

dungsstelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, Vertretern <strong>der</strong><br />

HL-AG sowie <strong>der</strong> ÖBB und BAIK festgesetzten<br />

neuen Ziviltechnikertarife anerkannt<br />

werden. ■<br />

stungskategorie A anerkannt. Welcher Wert<br />

dabei konkret zur Anwendung kommt, hängt<br />

davon ab, ob spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Tätigkeit gestellt werden. So ist durchaus vorstellbar,<br />

dass beispielsweise ein Juryvorsitzen<strong>der</strong><br />

den höheren Wert im Rahmen des<br />

Tarifes beanspruchen kann. ■<br />

Begründet wurde diese Entscheidung damit,<br />

dass die Beschwerdeführer nicht hinreichend<br />

dargetan haben, dass mit dem sofortigen Vollzug<br />

des angebotenen Bescheides <strong>für</strong> die<br />

Beschwerdeführenden ein unverhältnismäßiger<br />

Nachteil verbunden wäre.<br />

Die Haftpflichtprämie ist somit auf jeden Fall<br />

einzuzahlen, unabhängig davon, wie in <strong>der</strong><br />

Sache selbst vom Verfassungsgerichtshof entschieden<br />

wird. ■<br />

Schweizer in Österreich planungsberechtigt<br />

enthalt, Zugang zu einer selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit und Nie<strong>der</strong>lassung als Selbstständiger<br />

sowie die Erleichterung <strong>der</strong> Erbringung<br />

von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet<br />

<strong>der</strong> Vertragsparteien, insbeson<strong>der</strong>e Liberalisierung<br />

kurzzeitiger Dienstleistungen. ■


Verleihung ZT-Award 2002<br />

beim <strong>Kammer</strong>-Hausfest am 16. Mai 2002<br />

Die steirischen <strong>ZiviltechnikerInnen</strong> verleihen erstmals „ZT-Award 2002“ an innovative,<br />

zukunftsorientierte und qualitätsbewusste BauherrInnen.<br />

Die steirischen <strong>ZiviltechnikerInnen</strong><br />

haben BauherrInnen, die beson<strong>der</strong>s<br />

innovativ, zukunftsorientiert und qualitätsbewusst<br />

planen, mit einem speziellen<br />

Preis ausgezeichnet.<br />

„Wir wollen damit zeigen, dass viele unserer<br />

Kunden Qualität schätzen und sich auch<br />

selbst darum bemühen, wir wollen uns <strong>für</strong><br />

diese Einstellung bedanken“ so <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

des Arbeitskreises <strong>für</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>der</strong> Sektion Ingenieurkonsulenten, Andreas<br />

Turk, bei <strong>der</strong> Preisverleihung. Gestaltet<br />

wurde <strong>der</strong> „ZT-Award“ vom steirischen<br />

Künstler Hartmut Skerbisch. Eine prominente<br />

Jury mit <strong>der</strong> Sprecherin Angelika<br />

Kresch, Unternehmerin des Jahres 2001, verlieh<br />

die Preise.<br />

Der ZT-Award wurde an den steirischen Landesbaudirektor<br />

„<strong>für</strong> sein Lebenswerk“ verliehen.<br />

Qualität steht bei ihm ganz oben „und<br />

bleibt auch dann ein Kriterium, wenn die<br />

Kassen <strong>der</strong> öffentlichen Hand schmäler werden“.<br />

Viele Planungen in <strong>der</strong> Steiermark tragen<br />

die Handschrift und das hohe Qualitätsbewusstsein<br />

von Gunther Hasewend.<br />

Neben dem Hauptpreis haben vier BauherrInnen<br />

Anerkennungspreise erhalten:<br />

• Franz Friessnegg aus Kapfenberg, <strong>der</strong> „mit<br />

seiner Privatinitiative einen großen Beitrag<br />

<strong>für</strong> die Aufwertung <strong>der</strong> Kapfenberger Innenstadt<br />

geleistet hat“.<br />

ZT typisieren in <strong>der</strong> Steiermark<br />

KFZ-Umbauten<br />

Das Land Steiermark wird in Zukunft Än<strong>der</strong>ungen<br />

an Fahrzeugen durch Tieferlegungen,<br />

Fahrwerks- o<strong>der</strong> Reifen- und Felgenän<strong>der</strong>ungen<br />

nicht mehr selbst typisieren. Vielmehr<br />

genügt die Vorlage eines entsprechenden privaten<br />

• Bürgermeister Helmut Kienreich, <strong>der</strong> „maßgeblich<br />

an <strong>der</strong> neuen Positionierung <strong>der</strong><br />

Stadt Weiz und <strong>der</strong> Energieregion mitgewirkt<br />

hat“.<br />

• die Vikarin des Krankenhauses Elisabethinen<br />

in Graz, Schwester Consolata Ma<strong>der</strong>bacher,<br />

die „auch in heißen Phasen des Spitalsumbaues<br />

in einem vorbildlichen Geist<br />

<strong>der</strong> gegenseitigen Achtung und Kooperation<br />

gehandelt hat“.<br />

• Bürgermeister und LT-Abgeordneter Josef<br />

Aktuell<br />

Andreas Turk, die PreisträgerInnen Franz Friessnegg, Josef Ober, Helmut Kienreich, Consolata Ma<strong>der</strong>bacher<br />

und Gunther Hasewend sowie Jury-Sprecherin Angelika Kresch (von links)<br />

Ober aus Auersbach bei Feldbach, <strong>der</strong> „als<br />

Motor <strong>der</strong> Region vorbildhaft die endogene<br />

Entwicklung geför<strong>der</strong>t hat“. ■<br />

Die Verleihung des „ZT-Awards 2002“<br />

durch die Kärntner <strong>ZiviltechnikerInnen</strong><br />

findet am Donnerstag, 28. November 2002,<br />

um 19.00 Uhr im Napoleonstadl –<br />

Kärntens Haus <strong>der</strong> Architektur,<br />

St. Veiter Ring 10, 9020 Klagenfurt, statt!<br />

Gutachtens, ausgestellt z.B. durch einen entsprechend<br />

befugten Ziviltechniker. Damit wurde vom Land<br />

Steiermark ein wichtiger Schritt in Richtung Auslagerung<br />

von Prüftätigkeiten an Ziviltechniker gesetzt.<br />

Gutachter-Listen sind bei <strong>der</strong> AIK erhältlich. ■<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 15


Service<br />

Steuerberater und Anwaltspool<br />

<strong>der</strong> AIK Steiermark und Kärnten –<br />

kostenlose Erstberatung und Son<strong>der</strong>konditionen<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Ausweitung des Mitglie<strong>der</strong>service <strong>der</strong> AIK Steiermark und Kärnten wurde <strong>für</strong> spezielle<br />

Dienstleistungen im Bereich <strong>der</strong> Rechts- und Steuerberatung ein Pool von freiberuflich tätigen Anwälten<br />

und Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>n bzw. Steuerberatern und Buchprüfern eingerichtet.<br />

Dieser Beraterpool erstreckt sich vor<br />

allem auf jene Bereiche, die auf<br />

Grund <strong>der</strong> Anfragen in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>direktion<br />

von Ziviltechnikern in speziellen<br />

Fällen häufig nachgefragt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl wurde vor allem auf das<br />

Spezialwissen und die Erfahrung mit diesen<br />

Rechtsproblemen Bedacht genommen.<br />

Die dem Beraterpool angehörenden Rechtsanwälte<br />

und Steuerberater bzw. Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />

und Buchprüfer haben auch <strong>der</strong> Kam-<br />

Das ZT Datenforum hat seine Kompetenz<br />

im Bereich <strong>der</strong> elektronischen<br />

Medien (vor allem Internet) in den<br />

letzten Jahren durch die Betreuung<br />

des Online-Ziviltechnikerverzeichnisses und<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen Services (Visiten- und<br />

Projektkarten) bewiesen. Auch an<strong>der</strong>e Dienste<br />

(EU- und österreich-weite Ausschreibungen<br />

über das Internet, Handytelephonie über das<br />

A1 Network) wurden vom ZT Datenforum <strong>für</strong><br />

Architekten und Ziviltechniker bislang erfolgreich<br />

angeboten und betreut. In Zukunft fungiert<br />

das ZT Datenforum als zentraler<br />

Ansprechpartner <strong>für</strong> ca. 7.500 österreichische<br />

Architekten und Ziviltechniker in sämtlichen<br />

Angelegenheiten, die den elektronischen<br />

Datenaustausch untereinan<strong>der</strong> sowie die<br />

gemeinsame Nutzung von digitalen Daten<br />

betreffen.<br />

Zur Verbesserung dieses Services wurde eine<br />

Kooperation mit dem österreichischen Internet-Provi<strong>der</strong><br />

INODE eingegangen. Als Technologievorreiter<br />

bei Internet-Breitbandanbindungen<br />

über Kupfer, stellte INODE ein eigens<br />

auf die Bedürfnisse <strong>der</strong> Ziviltechniker und<br />

16<br />

mer gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark und<br />

Kärnten exklusiv Son<strong>der</strong>konditionen (20 %<br />

Nachlass auf den Tarif) einzuräumen.<br />

Außerdem erfolgt die Erstberatung kostenlos.<br />

Die Installierung des Beraterpools ist naturgemäß<br />

ein erster Schritt zum Aufbau eines Beraternetzwerkes<br />

<strong>für</strong> Ziviltechniker in Steiermark<br />

und Kärnten. Sollten Sie als Mitglied mit<br />

Ihrem Anwalt bzw. Steuerberater speziell gute<br />

Architekten zugeschnittenes, hochwertiges<br />

Produktportfolio zusammen, welches Internetzugänge<br />

über die Technologien ADSL,<br />

xDSL, SDSL und ATM beinhaltet. Die modular<br />

aufgebauten Pakete sind mit vollständigen<br />

Webhosts auf Unix- o<strong>der</strong> Windows 2000-<br />

Basis erweiterbar, die es auch ermöglichen,<br />

umfangreiche Präsentationen des jeweiligen<br />

Unternehmens ins Internet zu stellen.<br />

Vor etwa zwei Monaten brachte INODE<br />

„ADSL Complete“ <strong>für</strong> Privatkunden auf den<br />

Markt – die erste ADSL-Komplettlösung <strong>für</strong><br />

Privatbenutzer, welche neben unlimitiertem<br />

Datentransfer (fair use) auch günstige Telefontarife<br />

bietet. Anknüpfend an den Erfolg<br />

dieses neuen Produktes präsentiert INODE<br />

ein weiteres ADSL-Produkt <strong>für</strong> den Business-Bereich:<br />

„ADSL LAN-Connect Complete“,<br />

einen vollwertigen Internet-Netzwerkzugang<br />

mit Router inklusive Festnetztelefonie.<br />

Höchste technische Standards und mo<strong>der</strong>nste<br />

Kommunikationseinrichtungen ermöglichen<br />

INODE eine solide Performance am High-<br />

Tech Markt, wie durch die Übernahme <strong>der</strong><br />

kompletten Internet-Infrastruktur des Büro-,<br />

Geschäfts- und Wohnungskomplexes „Millennium<br />

City“ im 20. Wiener Gemeindebezirk<br />

im April dieses Jahres eindrucksvoll bewiesen<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Erfahrungen haben, ersuchen wir Sie, dies <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong>direktion mitzuteilen. Wir sind<br />

bestrebt, den Beraterpool ständig den aktuellen<br />

Entwicklungen anzupassen und so den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n in Spezialfragen eine wirkungsvolle<br />

Hilfestellung geben zu können. ■<br />

Weitere Informationen zum Rechtsberaterpool:<br />

Dr. Dagmar Gruber,<br />

Tel (0316) 82 63 44 DW 17,<br />

email: dagmar.gruber@aikammer.org<br />

ZT Datenforum – Internet-Kooperation mit INODE<br />

Highspeed <strong>für</strong> Österreichs Architekten und Ziviltechniker zu Son<strong>der</strong>konditionen<br />

wurde. Das Unternehmen selbst ist seit 1. Mai<br />

im Millennium Tower am Handelskai ansässig.<br />

Aufsehen erregte INODE bereits im November<br />

vorigen Jahres mit <strong>der</strong> flächendeckenden<br />

„Entbündelung“ sämtlicher Grazer Wählämter<br />

und <strong>der</strong> Einführung des High-End Standleitungsproduktes<br />

„inode xDSL unlimited“.<br />

Es handelt sich dabei um symmetrische DSL-<br />

Standleitungen mit bis zu 2,3 Mbit/s im Up-<br />

/Downstream mit einem konkurrenzlosen<br />

Preis-Leistungsverhältnis. Selbstverständlich<br />

wird bei INODE <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Entbündelung<br />

weiter vorangetrieben, so dass die Produkte<br />

künftig auch in weiteren Gebieten verfügbar<br />

sein werden, z. B. funktioniert xDSL<br />

unlimited in Wien bereits in 5 Bezirken!<br />

Um den Architekten und Ziviltechnikern den<br />

Umstieg zu erleichtern, bietet INODE in<br />

Kooperation mit dem ZT Datenforum sein<br />

Internet-Produktportfolio mit reduzierten Einrichtungskosten<br />

(ca. 15 %) und vergünstigten<br />

monatlichen Tarifen (ca. 5 – 10 %) an. ■<br />

Informationen zu den INODE Internet-<br />

Paketen erhalten Sie bei Hrn. DI Dieter Leitner,<br />

ZT Datenforum, Tel. 0316/ 82 28 99,<br />

o<strong>der</strong> via e-mail unter: office@zt.co.at .


www.aikammer.org<br />

die neue Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />

Im Sommer des vergangenen Jahres wurde<br />

<strong>der</strong> Beschluss gefasst, <strong>der</strong> alten Homepage<br />

ein neues, mo<strong>der</strong>neres Gesicht zu verpassen.<br />

Die Wahl zur Neugestaltung fiel auf<br />

die Firma medianova Winter OEG, die ein<br />

völlig neues Homepage-Design entwickeln<br />

sollte. Im Februar 2002 fand eine Umfrage<br />

unter den Besuchern unserer Homepage statt,<br />

bei <strong>der</strong> die Wünsche und Anregungen in<br />

Erfahrung gebracht wurden.<br />

Es kristallisierten sich einige Verbesserungswünsche<br />

heraus, die in das neue Design übernommen<br />

wurden. Diese sind z.B. die Online-<br />

Eingabe in eine <strong>der</strong> Homepage zugrundeliegenden<br />

Datenbank, <strong>der</strong> funktionelle Aufbau<br />

<strong>der</strong> Oberfläche, <strong>der</strong> schnelle Zugang zu den<br />

Daten und Informationen sowie eine durch ein<br />

Passwort zu erreichende Funktionärsebene.<br />

Im August 2002 war es nun soweit: Die neue<br />

Homepage konnte online gehen!<br />

Der dreigliedrige Aufbau<br />

Um dem funktionalen Anspruch <strong>der</strong> Homepage<br />

gerecht zu werden, entschied man sich <strong>für</strong><br />

ein dreispaltiges System. Auf <strong>der</strong> linken Seite<br />

finden Sie den herkömmlichen Navigationsbalken,<br />

über den man Zugang zu den allgemeinen<br />

Daten <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> bekommt. Seien<br />

dies allgemeine Informationen über den<br />

Berufsstand <strong>der</strong> Ziviltechniker (inklusive<br />

ZTG), eine Linkliste, o<strong>der</strong> Kontaktinformationen<br />

zur <strong>Kammer</strong> (samt Anfahrplan) und Mitarbeiterprofile<br />

– hier finden Sie alles.<br />

Im grau unterlegten Mittelteil werden auf<br />

einen Blick die aktuellen Themen <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />

sichtbar, z.B. Neue Gesetze und Gesetzesän<strong>der</strong>ungen,<br />

Veranstaltungen und Wettbewerbe<br />

<strong>der</strong> nächsten Tage, Inserate o<strong>der</strong> Mitteilungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>. Diese Schlagzeilen<br />

än<strong>der</strong>n sich alle paar Tage, sodass sich hier<br />

auch <strong>für</strong> den eiligen Besucher die Möglichkeit<br />

bietet, durch einen raschen Blick die wichtigsten<br />

Informationen zu erhalten.<br />

Der Info-Balken<br />

Auf <strong>der</strong> rechten Seite <strong>der</strong> Homepage sind 3<br />

Informationskästchen, die die neuesten Beiträge<br />

in chronologischer Reihenfolge anzeigen.<br />

Im obersten Feld finden Sie zusammengefasst<br />

die Informationen <strong>für</strong> ZT <strong>für</strong> Stmk. und Ktn.,<br />

dies sind <strong>Kammer</strong>nachrichten und Mitteilungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>. Im mittleren Kästchen sind<br />

zeitlich sortiert Alle Neuigkeiten <strong>der</strong> letzten 14<br />

Tage, also Wettbewerbe, Veranstaltungen und<br />

Gesetze. Und im untersten Kästchen schließlich<br />

können noch einmal zusammengefasst alle<br />

Wettbewerbe (Achtung, bei kleineren Monitoren:<br />

bitte Scrollen!) abgefragt werden.<br />

Das dynamische Menü –<br />

das Herzstück <strong>der</strong> Homepage<br />

ZT-Informationen | Berufszugang | Neue<br />

Gesetze | Tarife & Honorare | Verträge & Formulare<br />

| Wettbewerbe | <strong>Kammer</strong>nachrichten<br />

Dem Ganzen als Krone „aufgesetzt“ ist das<br />

dynamische Menü. Dieses ist das Herzstück<br />

<strong>der</strong> Homepage. Die einzelnen Untermenüpunkte<br />

können durch die <strong>Kammer</strong> selbst<br />

erstellt werden. Damit kann auf neue Themen<br />

eingegangen werden, neue Beiträge werden<br />

themengerecht <strong>der</strong> Datenbank zugeordnet und<br />

<strong>der</strong> gewünschte funktionelle Aufbau <strong>der</strong><br />

Homepage bleibt erhalten. Die 7 Hauptmenüpunkte<br />

des dynamischen Menüs sind gut<br />

sichtbar in obiger Grafik zu erkennen: (von<br />

links nach rechts) die ZT-Informationen, <strong>der</strong><br />

Berufszugang, Neue Gesetze, Tarife & Honorare,<br />

Verträge & Formulare, Wettbewerbe<br />

(auch hier können Sie die Wettbewerbe noch<br />

einmal abrufen!) und – last, but not least – die<br />

<strong>Kammer</strong>nachrichten. Fahren Sie einfach mit<br />

dem Mouse-Cursor über das gewünschte Feld<br />

und erforschen Sie die dortigen Menüpunkte<br />

– Eine Fülle an Informationen und Download-<br />

Material.<br />

Die neue Funktionalität<br />

Beson<strong>der</strong>s bemerkenswert ist bei <strong>der</strong> neuen<br />

Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />

Service<br />

Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Steiermark und<br />

Kärnten <strong>der</strong> funktionelle und schnelle Zugang<br />

zu den Daten. Keine langwierigen Ladezeiten<br />

von Intros, keine Suche durch die verwirrenden<br />

Seiten an<strong>der</strong>er Homepages nach <strong>der</strong> richtigen<br />

Information, kurz und prägnant ist hier<br />

alles leicht und einfach zu finden. Die Seite<br />

befindet sich dank <strong>der</strong> zugrundeliegenden<br />

Datenbank immer auf dem neuesten Stand <strong>der</strong><br />

Informationen – Ihnen ist es sicherlich auch<br />

schon öfters passiert, dass Sie auf einer<br />

Homepage nach Informationen suchten, nur<br />

um festzustellen, dass <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Aktualisierung<br />

aus dem letzten Jahr war. Dies kann<br />

bei <strong>der</strong> neuen Homepage <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> nicht<br />

passieren! Sie ist damit das gewünschte<br />

Transportmedium <strong>für</strong> Informationen, die<br />

Ihnen als Ziviltechniker eine umfassende Hilfestellung<br />

<strong>für</strong> Ihre Arbeit bieten soll – und<br />

hoffentlich auch bietet!<br />

Ich hoffe, Ihnen gefällt <strong>der</strong> neue Internet-Auftritt<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>. Doch wie heißt’s so schön:<br />

„Nobody is perfect“ – wollen Sie einen Beitrag<br />

schalten, einen Link in die Liste aufnehmen<br />

lassen, Fehler melden – einfach eine<br />

Email an:<br />

armin.ruhri@aikammer.org.<br />

Einen informativen Besuch<br />

in <strong>der</strong> virtuellen <strong>Kammer</strong><br />

wünscht Ihnen<br />

Ihr Homepage-Betreuer<br />

Armin Ruhri<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 17


Service<br />

Bauträgerkalkulation – leicht gemacht!<br />

Mag. Dr. Heinz Scheidbach<br />

Mag. Dr. Heinz Scheidbach ist<br />

langjähriger Berufsgruppensprecher<br />

<strong>der</strong> Bauträger bei<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftskammer<br />

Steiermark und Referent und<br />

Prüfer bei <strong>der</strong> Bauträgerfortbildung<br />

zur Erlangung <strong>der</strong><br />

Gewerbeberechtigung Bauträger<br />

sowie allgemein beeideter<br />

und gerichtlich zertifizierter<br />

Sachverständiger <strong>für</strong><br />

Bauträgerkalkulationen.<br />

Im Dezember 2001 – Ausgabe 5/01 dieser<br />

<strong>Kammer</strong>nachrichten – habe ich die Problemstellungen<br />

bei einer Bauträgerkalkulation<br />

(BT-Kalkulation) unter – „Bauträgerkalkulation<br />

– eine Wissenschaft <strong>für</strong> sich?“<br />

– erläutert. Heute darf ich Lösungen anbieten,<br />

wie auch ein Ziviltechniker, <strong>der</strong> keine umfassende<br />

Bauträgerausbildung erfahren hat, die<br />

aufgezeigten Probleme bei einer Bauträgerkalkulation<br />

mit Leichtigkeit bewältigen kann.<br />

Meine 30-jährige Berufserfahrung als Bauträger<br />

und vor allem meine seit 1995 ausgeübte<br />

Lehr- und Prüfungstätigkeit bei <strong>der</strong> Ausbildung<br />

des Bauträgernachwuchses haben mich<br />

veranlasst, Fortbildungsseminare mit den<br />

Themen Bauträgervertragsgesetz (BTVG),<br />

Ö Norm B 2120 (Inhalte des Bauträgervertrages)<br />

und spezielle Umsatzsteuerregelungen<br />

<strong>für</strong> Bauträger, sowie die Praxis <strong>der</strong> BT-Kalkulation<br />

anzubieten. Ergänzend zu diesem Seminarangebot<br />

habe ich in Zusammenarbeit mit<br />

Computerexperten ein EDV-Programm „Bauträgerkalkulation“<br />

entwickelt. Näheres über<br />

18<br />

Seminare und Bauträgerkalkulationsprogramm<br />

entnehmen Sie dem Inserat in dieser<br />

Ausgabe <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>nachrichten.<br />

An Hand <strong>der</strong> Beschreibung dieses EDV-Bauträgerkalkulationsprogramms<br />

erkennen Sie<br />

am leichtesten die Lösungen <strong>für</strong> die im letzten<br />

Artikel beschriebenen Probleme.<br />

Das nebenstehend abgebildete Hauptfenster<br />

zeigt Ihnen die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> BT-Kalkulation<br />

vorerst ohne Ausweisung von<br />

Finanzierungskosten.<br />

Grundsätzlich können Sie dieses Programm<br />

mit einer sog. „Automatik“ o<strong>der</strong> „Individuell“<br />

(also mit individuellen Eingaben)<br />

bedienen. Bei Aufruf je<strong>der</strong> einzelnen Kostengruppe<br />

einerseits und bei den Erlösen „Preisliste<br />

Endverbraucher“ an<strong>der</strong>erseits können Sie<br />

individuelle Eingaben getrennt in Hauptgruppen<br />

(z.B. Baumeisterarbeiten) und Einzelposten<br />

(z. B. Außenarbeiten, Fundamente, Ziegelwände,<br />

Durchbrüche etc.) spezifizieren<br />

und jeweils die Nettokosten, die Umsatzsteuer<br />

(Angabe in %, Programm rechnet Beträge<br />

selbstständig) und die sich daraus ergebenden<br />

Bruttobeträge auflisten. (In späteren Update<br />

Versionen soll ein Import <strong>der</strong> Baukosten aus<br />

an<strong>der</strong>en am Markt verwendeten Programmen<br />

möglich sein!) Die jeweilige Gesamtsumme<br />

wird durch Aufsummierung in das Hauptfenster<br />

übertragen. Bei den Erlösen können nach<br />

Anklicken des Buttons „Endverbraucherpreisliste“<br />

in eine erscheinende Maske alle Details<br />

<strong>der</strong> Endverbraucherpreisliste (also inkl. <strong>der</strong> in<br />

den Kosten enthaltenen Ust.) eingegeben werden,<br />

welche wie<strong>der</strong> nach Summierung in das<br />

Hauptfenster als Gesamtbeträge übertragen<br />

werden.<br />

Die Beson<strong>der</strong>heit meines Programms ergibt<br />

sich aus <strong>der</strong> Annehmlichkeit mit sog. „Automatik“<br />

arbeiten zu können. Durch eine<br />

Unzahl von in die Automatik eingegebenen<br />

Erfahrungswerten kann auf Detaileingaben in<br />

vielen Bereichen verzichtet werden, wodurch<br />

z. B. eine „Schnellkalkulation“ mit nur wenig<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Eingaben in wenigen Minuten<br />

erstellt und Teile einer Detailkalkulation<br />

wesentlich verkürzt werden können.<br />

Bei einer Automatik-Kalkulation sind lediglich<br />

folgende Eingaben erfor<strong>der</strong>lich:<br />

• Projektbezeichnung,<br />

• Grundstücksfläche (Bauplatzfläche),<br />

• Grundstückskaufpreis (€),<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

TEIL 2<br />

• Bebauungsdichte (Geschossflächenzahl) –<br />

als Faktorzahl z. B. 0,8,<br />

• Kosten <strong>der</strong> Kfz-Abstellplätze in einer<br />

Summe (€) / %-Satz Ust darauf<br />

• Baukosten € je m 2 Nutzfläche und<br />

• Erlöse – € je m 2 Nutzfläche, PKW-Abstellplätze<br />

in einer Summe (€)<br />

Alle übrigen Daten werden in Form von<br />

Erfahrungssätzen vom Programm vorgegeben<br />

bzw. automatisch gerechnet (siehe Hauptfenster).<br />

Die Nettonutzflächenermittlung erfolgt<br />

nach Angabe <strong>der</strong> Bebauungsdichte (auch<br />

GFZ) automatisch. Die durch die Angabe des<br />

Faktors <strong>der</strong> Bebauungsdichte ausgewiesene<br />

Bruttogeschossfläche wird um einen Erfahrungssatz<br />

von 25 % <strong>für</strong> Mauern und Allgemeinflächen<br />

gekürzt und ergibt in <strong>der</strong> Automatik<br />

die Nettonutzfläche.<br />

Die bei gewählter Automatik in einem rosa<br />

Feld ausgewiesenen %-Sätze sind als jeweiliger<br />

Vorschlag zu werten und können je<strong>der</strong>zeit<br />

verän<strong>der</strong>t werden. Sowohl die Verän<strong>der</strong>ung<br />

eines %-Satzes in <strong>der</strong> „Automatik“ als auch<br />

<strong>der</strong> Umstieg in einer Kostengruppe auf „Individuell“<br />

nimmt keinen Einfluss auf das<br />

Arbeiten mit „Automatik“ in an<strong>der</strong>en Kostengruppen.<br />

Schließlich muss <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> aus 4 vorgegebenen<br />

Bauzeiten – 9,12,15 und 18 Monate<br />

(die Fälligkeiten <strong>der</strong> jeweiligen Kosten sind<br />

wie<strong>der</strong> nach Erfahrung aufgeteilt) und <strong>für</strong> die<br />

Fälligkeiten <strong>der</strong> Zahlungseingänge aus 7<br />

möglichen „Verkaufsfortschritten“ je eine<br />

auswählen. Der Button bei <strong>der</strong> Verkaufsfortschrittserwartung<br />

z. B. 1/3 1/3 1/3 bedeutet,<br />

dass <strong>der</strong> Bauträger den voraussichtlichen Verkaufsfortschritt<br />

wie folgt einschätzt: 33,33 %<br />

vor Baubeginn, 33,33 % während <strong>der</strong> Bauzeit<br />

und 33,34 % nach Baufertigstellung usw. Für<br />

die Umsatzsteuer <strong>der</strong> Baukosten sind automatisch<br />

20 % vorgegeben.<br />

Die im Programm vorgegebenen %-Sätze<br />

können natürlich je<strong>der</strong>zeit unterschiedlich<br />

durch einfache Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> %-Zahl im<br />

jeweiligen Feld o<strong>der</strong> durch Wahl <strong>der</strong> „Individuell“<br />

– Eingabe verän<strong>der</strong>t werden.<br />

Das Anklicken des Buttons „Berechnen“ lässt<br />

die ermittelten Zahlen in <strong>der</strong> rechten Tabelle<br />

des Hauptfensters aufscheinen und das Programm<br />

übernimmt diese Zahlen <strong>für</strong> die weitere<br />

Kalkulation.<br />

Nachdem das Hauptfenster fertig ausgefüllt,


die Bauzeit und die Zahlungseingangserwartung<br />

gewählt sind, wird <strong>der</strong> Rechenvorgang<br />

im Hauptfenster durch Anklicken des Button<br />

„Alles Berechnen“ abgeschlossen. Mit dem<br />

Button „Zinsberechnung“ rechnet nun das<br />

Programm unter Wahl des jeweiligen Bankzinssatzes<br />

und Angabe allfälliger vorhandener<br />

Eigenmittel die anfallenden Bankzinsen <strong>für</strong><br />

das in Arbeit befindliche Bauträgerprojekt. In<br />

Sekundenschnelle ist es nun möglich, <strong>für</strong> das<br />

gleiche eingegebene Projekt auch Vergleiche<br />

mit an<strong>der</strong>en Bauzeiten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Verkaufsfortschrittserwartungen<br />

herzustellen und<br />

damit eine Bestwertversion einer „worst case-<br />

Version“ gegenüberzustellen.<br />

Die BT-Kalkulation ist nun fertig <strong>für</strong> den<br />

Ausdruck <strong>der</strong> Gesamtübersicht, aus <strong>der</strong> alle<br />

Kosten – nunmehr inklusive <strong>der</strong> Finanzierungskosten<br />

– und Erlöse in Gesamtsummen<br />

nach Glie<strong>der</strong>ung aufscheinen.<br />

Durch Wahl des Programmteiles „Bankwesen“<br />

kann eine Geldflussrechnung abgerufen<br />

werden, die die Kontoentwicklung <strong>für</strong> die<br />

Bank bei allfälliger Fremdmittelinanspruchnahme<br />

grafisch (siehe Abbildung) und fortlaufend<br />

je Monat tabellarisch darstellt und<br />

sofort ausgedruckt werden kann. Auf Wunsch<br />

auch in getrennte Konten <strong>für</strong> Grundstückskosten<br />

und Baukosten.<br />

Bei Annahme von Eigenmittel € 0 (Null) und<br />

einem Zinssatz von 5 % ergibt sich nachfolgende<br />

„Geldflussrechnung“ <strong>für</strong> die BT-Kalkulation<br />

im Hauptfenster (siehe Grafik).<br />

Bei Projekten, die an Endverbraucher und<br />

Anleger verkauft werden sollen, erstellt das<br />

Programm nach Eingabe <strong>der</strong> Endverbraucherliste<br />

automatisch nach den <strong>der</strong>zeit gültigen<br />

gesetzlichen Bestimmungen-UStG die Anlegerpreisliste.<br />

Da dies beson<strong>der</strong>e Rechenvorgänge<br />

voraussetzt, scheint in dem Hauptfenster<br />

s.o. nur die Endverbraucherpreisliste auf.<br />

Schließlich wird dieses Programm über ein<br />

kurzes aus diesen Unterlagen abgeleitetes<br />

„Berichtsformular“ an die finanzierende Bank<br />

verfügen, das die Kommunikation mit <strong>der</strong><br />

Bank während <strong>der</strong> Laufzeit des Projektes<br />

wesentlich vereinfacht.<br />

Alle Details zu beschreiben, über die dieses<br />

Programm verfügt, würde diesen Artikel<br />

sprengen. Die obigen Ausführungen sollen<br />

einen grundsätzlichen Überblick über die<br />

Möglichkeiten geben, die dieses Programm<br />

bietet.<br />

Dieses BTK-Programm basiert auf dem<br />

BTVG. Die Vorgaben in <strong>der</strong> „Automatik“<br />

entsprechen bezüglich <strong>der</strong> Fälligkeiten bei<br />

den Zahlungseingängen dem Sicherungsmodell<br />

<strong>der</strong> „grundbücherlichen Sicherstellung in<br />

Verbindung mit dem Ratenplan“ (§ 10<br />

BTVG). Geän<strong>der</strong>te Zahlungsfälligkeiten sind<br />

individuell schnell und leicht einzugeben.<br />

Der Besuch eines Seminars mit Vorstellung<br />

Service<br />

dieses Programms mit o<strong>der</strong> ohne Theorie<br />

bzw. auch nur einer Veranstaltung mit <strong>der</strong> reinen<br />

Präsentation des Bauträgerkalkulationsprogramms<br />

wird Ihnen alle Details eröffnen.<br />

Es wird sich lohnen, ein Seminar o<strong>der</strong> eine<br />

BT-Kalkulationsprogramm-Präsentation zu<br />

besuchen. Mit diesem Programm wird <strong>für</strong> Sie<br />

die Überschrift Realität:<br />

Bauträgerkalkulation – leicht gemacht! ■<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 19


Service<br />

Seminarangebote Herbst 2002<br />

A) ■ ganztägig Bauträgervertragsgesetz, Ust. und Ö-Norm B 2120 <strong>für</strong> BT<br />

Bauträgerkalkulation in Theorie & Praxis unter Verwendung des BTK-Programmes<br />

Seminarbeitrag: € 385,– excl. 20 % Ust/Teilnehmer<br />

B) ■ halbtägig Die Bauträgerkalkulation<br />

Bauträgerkalkulation in Theorie & Praxis unter Verwendung des BTK-Programmes<br />

Seminarbeitrag: € 220,– excl. 20 % Ust./Teilnehmer<br />

C) ■ 2–4 Stunden Präsentation des BTK-Programmes<br />

Kostenlos, bei entsprechen<strong>der</strong> Nachfrage in allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

Vortragen<strong>der</strong>: Dr. Heinz Scheidbach<br />

Referent und Prüfer bei <strong>der</strong> Bauträgerfortbildung zur Erlangung <strong>der</strong> Gewerbeberechtigung Bauträger und langjähriger Berufsgruppensprecher<br />

<strong>der</strong> Bauträger bei <strong>der</strong> Wirtschaftskammer Steiermark, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger<br />

<strong>für</strong> Bauträgerkalkulationen und Liegenschaftsbewertungen.<br />

In den Seminarpreisen A) und B) sind enthalten: schriftliche Dokumentationen und gastronomische Versorgung<br />

Bei Interesse unverbindliche Anmeldung unter: (z.B.: ■ Gewünschtes bitte ankreuzen und faxen )<br />

Fax: 0316 325073-3 Telefon: 0676 4042040 E-Mail: sales.austria@btk-software.at<br />

Wir senden Ihnen rechtzeitig detaillierte Unterlagen mit Terminwahlmöglichkeiten zu.<br />

Name/Firma: ...........................................................................................................................................................................................<br />

Straße, PLZ, Ort: ....................................................................................................................................................................................<br />

Tel.: ................................................... Fax: .................................................. E-Mail: ..........................................................................<br />

Datum: .............................................. Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer: ................................................<br />

20<br />

Bauträgerkalkulationsprogramm<br />

BTK-SOFTWARE Dr. Scheidbach & Dipl.-Ing. Assam OEG<br />

Amundsengasse 9c, A-8010 Graz<br />

Tel./Fax: 0316 325073-3 Handy: 0676 40 420 40<br />

E-Mail: sales.austria@btk-software.at Homepage: www.btk-software.at<br />

BTK-Programm Bestellung im Jahr 2002:<br />

€ 1.390,– excl. Ust. (CD + Dongel zur Freischaltung)<br />

Updatevertrag pro Jahr € 300,–/Jahr excl. Ust. (nur CD)<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Son<strong>der</strong>angebot gültig bis 31.12.2002:<br />

Verbilligte BTK-Programmversionen nach Besuch<br />

des Seminars A) bzw. B) sowie bei gleichzeitiger Bestellung<br />

<strong>der</strong> Software Updatevertrag <strong>für</strong> 3 Jahre nur € 200,–/Jahr<br />

excl. Ust. (nur CD)


Das ZT-Büro im Wohnungsverband<br />

Sonja Winter ist Berufsanwärterin<br />

in <strong>der</strong> Kanzlei Kleiner & Kleiner<br />

GmbH in Graz<br />

An die <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten wird des<br />

Öfteren die Frage herangetragen,<br />

welche steuerlichen Konsequenzen<br />

sich aus <strong>der</strong> Errichtung eines Wohnhauses<br />

ergeben, wenn in diesem Wohngebäude auch<br />

die Büroräumlichkeiten untergebracht sind.<br />

Ich habe mich mit dieser Frage beschäftigt<br />

und möchte jetzt gleich darauf hinweisen,<br />

dass die folgenden Grundsätze sowohl <strong>für</strong> die<br />

Verbindung von Büroräumlichkeiten und<br />

Eigenheim als auch <strong>für</strong> eine Eigentumswohnung<br />

und mit Ausnahme <strong>der</strong> Anschaffungskosten<br />

auch <strong>für</strong> Mieträumlichkeiten gelten.<br />

Auch in jenem Fall, in dem ein Teil <strong>der</strong> Liegenschaft<br />

einem Ehepartner gehört, und von<br />

diesem unentgeltlich zur Verfügung gestellt<br />

wird, gelten dieselben Grundsätze.<br />

1. Einkommensteuer<br />

Werden in einem privaten Wohnhaus Büroräumlichkeiten<br />

<strong>für</strong> die berufliche Tätigkeit<br />

untergebracht, so sollte bereits in <strong>der</strong> Planungs-<br />

und Bauausführungsphase Folgendes<br />

überlegt werden:<br />

1.1. Nutzungsverhältnisse<br />

Für Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

Steuerliche Konsequenzen, die sich aus <strong>der</strong> Errichtung eines Wohnhauses ergeben,<br />

wenn in diesem Wohngebäude auch die Büroräumlichkeiten untergebracht sind.<br />

wird es nicht schwierig sein, ein Wohnhaus<br />

nach <strong>der</strong> betrieblichen und privaten Nutzung<br />

aufzuteilen. Die direkt zurechenbare Nutzung<br />

wird keine Schwierigkeiten bereiten. Die<br />

gemeinsamen Räumlichkeiten, wie Stiegenhäuser,<br />

Vorräume, allenfalls Hygieneräume<br />

o<strong>der</strong> Lagerräume sind aufzuteilen. Dabei wird<br />

von <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche (ohne ausgebauten<br />

Keller und ohne ausgebauten Dachboden) das<br />

Ausmaß <strong>der</strong> direkt zurechenbaren Räume <strong>für</strong><br />

einerseits private an<strong>der</strong>erseits betriebliche<br />

Nutzung abgezogen und die gemeinsam<br />

genutzten Räumlichkeiten werden im Verhältnis<br />

<strong>der</strong> direkt zurechenbaren betrieblichen<br />

und privaten Räumlichkeiten an <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche<br />

aufgeteilt.<br />

Dieser Aufteilungsschlüssel wird sodann auf<br />

die Kosten <strong>der</strong> Errichtung o<strong>der</strong> Anschaffung<br />

des Gesamtgebäudes übertragen. In diese<br />

Anschaffungskosten auch einzubeziehen sind<br />

die Anschaffungsnebenkosten des Grundstückes,<br />

wie Grun<strong>der</strong>werbsteuer, Notariatskosten,<br />

Grundbuchseintragung, anfällige Pfandbestellungskosten,<br />

jedoch nicht <strong>der</strong> Kaufpreis<br />

des unbebauten Grundstückes selbst, da dieser<br />

nicht abschreibungsfähig ist.<br />

Wurde das Grundstück durch Schenkung o<strong>der</strong><br />

Erbschaft erworben, sind anstelle <strong>der</strong><br />

Anschaffungsnebenkosten eben allfällige<br />

Schenkungs- o<strong>der</strong> Erbschaftssteuern einzubeziehen.<br />

Die Flächennutzung <strong>der</strong> betrieblichen Fläche<br />

ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Fläche, <strong>der</strong> als Büro verwendet<br />

werden soll, im Verhältnis zur<br />

Gesamtfläche von untergeordneter Bedeutung,<br />

umfasst er also nicht mehr als 20 % <strong>der</strong><br />

Gesamtnutzfläche des Gebäudes (ohne Keller<br />

und Dachboden), dann zählt trotz betrieblicher<br />

Nutzung diese Fläche nicht zum<br />

betrieblichen Vermögen des ZT-Büros. Die<br />

anteiligen Kosten <strong>für</strong> diese Fläche von untergeordneter<br />

Bedeutung sind nicht in das Anlageverzeichnis<br />

aufzunehmen, führen aber im<br />

Wege einer jährlichen Nutzungseinlage trotzdem<br />

zu einer „abschreibungsähnlichen“<br />

Betriebsausgabe.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist diese unterge-<br />

Service<br />

ordnete Nutzung dann, wenn <strong>der</strong> betrieblich<br />

genutzte Gebäudeteil entnommen werden<br />

sollte, weil diese untergeordnete Bürofläche<br />

dann auch nicht zu einer, im Regelfall, gewinnerhöhenden<br />

Entnahme führt. Für ein Kleinbüro<br />

kann sich daher eine Nutzung von<br />

19,5 % <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche <strong>für</strong> das Büro als<br />

auf lange Sicht sehr günstig erweisen.<br />

Dass diese 20 %-Regel auch in jenem umgekehrten<br />

Fall gilt, indem die private Nutzung<br />

nicht mehr 20 % beträgt, versteht sich von<br />

selbst. Dann ist die Gesamtnutzfläche des<br />

Gebäudes <strong>der</strong> Afa-Bemessungsgrundlage<br />

zuzurechnen; die Privatnutzung stellt eine<br />

jährliche Entnahme dar.<br />

Auch dann, wenn <strong>der</strong> betrieblich benutzte Teil<br />

von untergeordneter Bedeutung ist, sind<br />

natürlich in Um- und Einbauten in diese<br />

Räumlichkeit zur Gänze Betriebsvermögen<br />

und nach den ertragssteuerlichen Richtlinien<br />

einer Abschreibung zugänglich. Eine<br />

geson<strong>der</strong>te Rechnungsausstellung <strong>für</strong> betriebliche<br />

Räumlichkeiten ist ohnehin in jedem<br />

Fall zu empfehlen.<br />

1.2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsverhältnisse<br />

Än<strong>der</strong>n sich im Jahr nach <strong>der</strong> ersten Feststellung<br />

<strong>der</strong> privaten/betrieblichen Nutzung die<br />

Nutzungsverhältnisse, so hat eben eine neuerliche<br />

Beurteilung des Sachverhaltes zu erfolgen.<br />

Es kommt daher möglicherweise zu einer<br />

Entnahme (bei Absenkung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Nutzung) aus dem Betriebsvermögen o<strong>der</strong><br />

eine Einlage (bei Zunahme <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Nutzung nach Quadratmetern) ins Betriebsvermögen.<br />

2. Mittelbaufbringung<br />

Die Mittelaufbringung <strong>für</strong> dieses und an<strong>der</strong>e<br />

Bauvorhaben und Investitionen ist jedenfalls<br />

immer gegenüber <strong>der</strong> Finanzverwaltung nachzuweisen.<br />

Soweit Fremdmittel verwendet werden, sind<br />

die darauf entfallenden Zinsen und Nebenkosten<br />

im Verhältnis <strong>der</strong> Nutzfläche des Gebäudes<br />

zwischen privater und betrieblicher Nutzung<br />

Betriebsausgaben. Eine Argumentation,<br />

dass die als Büro genutzten Räumlichkeiten<br />

ausschließlich mit Fremdmitteln finanziert<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 21


Service<br />

wurde, die Privatnutzung hingegen mit Eigenmitteln,<br />

ist zwar kreativ, wird aber vom Verwaltungsgerichtshof<br />

in ständiger Rechtssprechung<br />

nicht anerkannt. Alle aus dem Bauvorhaben<br />

entstehenden Schuldzinsen sind aufzuteilen<br />

im Verhältnis <strong>der</strong> betrieblichen zur privaten<br />

Nutzung. Dabei ist allerdings zu beachten,<br />

dass Zinsen aus Kontokorrent-Krediten<br />

(Betriebsmittelkrediten) nach <strong>der</strong>zeitiger<br />

österreichischer Rechtsprechung in aller Regel<br />

zur Gänze als Betriebsausgabe zu werten<br />

sind. In Deutschland wäre auch hier eine Aufstellung<br />

vorzunehmen.<br />

3. Umsatzsteuer<br />

Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen aus<br />

dieser gemischten Nutzung gestalten sich<br />

beson<strong>der</strong>s schwierig.<br />

Gem. § 12 Abs 2 Z 1 lit b UStG 1994 ist ein<br />

Vorsteuerabzug <strong>für</strong> die Anschaffung, Errichtung<br />

aber auch Erhaltung von Gebäuden im<br />

Gegensatz zur ertragsteuerlichen Praxis auch<br />

dann möglich, wenn das Gebäude zu weniger<br />

als 10% den unternehmerischen Zwecken<br />

dient. Das bedeutet, dass man aus umsatzsteuerlicher<br />

Sicht durch Inanspruchnahme dieses<br />

Wahlrechts die gesamte Vorsteuer aus den<br />

gelegten Rechnungen <strong>für</strong> die Errichtung des<br />

Wohnhauses abziehen darf.<br />

Natürlich ist in dem Ausmaß, in dem das<br />

Gebäude <strong>für</strong> private Zwecke verwendet wird,<br />

ein Nutzungseigenverbrauch zu unterstellen,<br />

<strong>der</strong> unecht steuerbefreit ist. Die unechte Steuerbefreiung<br />

besagt, dass <strong>der</strong> Eigenverbrauch,<br />

<strong>der</strong> sich durch die Verwendung eines Teiles<br />

des Gebäudes zu Wohnzwecken ergibt, zwar<br />

nicht versteuert werden muss. aber da<strong>für</strong> jene<br />

Vorsteuer, die im Zusammenhang mit diesem<br />

Eigenverbrauch steht, nicht abgezogen werden<br />

darf.<br />

Die Konsequenz dieser Regelung erscheint<br />

verwirrend: Trotz <strong>der</strong> Zuordnung des gesamten<br />

Gebäudes zum Unternehmensbereich<br />

bedeutet die unternehmensfremde Nutzung<br />

einen Nutzungseigenverbrauch, <strong>der</strong> steuerbefreit<br />

ist. Die Folge dieser gesetzlichen Regelung<br />

ist eine Kürzung <strong>der</strong> auf den Wohnbereich<br />

entfallenden Vorsteuerabzug, sowohl <strong>für</strong><br />

die Errichtung des Gebäudes als auch <strong>für</strong> jene<br />

aus den Betriebkosten. Eine Option zur Steuerpflicht,<br />

die <strong>für</strong> Grundstücksumsätze gem. §<br />

6 Abs 2 UStG 1994 grundsätzlich gilt, ist <strong>für</strong><br />

den Eigenverbrauch ausgeschlossen.<br />

Naturgemäß ist die auf die private Nutzung<br />

entfallende Umsatzsteuer wie<strong>der</strong>um im Wege<br />

22<br />

des Eigenverbrauchs <strong>der</strong> Umsatzsteuer zu<br />

unterwerfen und es erfolgt rechnerisch eine<br />

Rückzahlung <strong>der</strong> Vorsteuern.<br />

Es erscheint daher sinnvoll, von vornherein<br />

<strong>für</strong> eine bloß anteilige Zuordnung zum unternehmerischen<br />

Bereich zu optieren, somit etwa<br />

nur die Büroräumlichkeiten gegenüber dem<br />

Finanzamt als jenen Teil des Gebäudes auszuweisen,<br />

<strong>der</strong> auch den unternehmerischen<br />

Zwecken iS <strong>der</strong> umsatzsteuerlichen Vorschriften<br />

dient. Dadurch darf <strong>der</strong> Vorsteuerabzug<br />

aus <strong>der</strong> Errichtung des Gebäudes als auch aus<br />

den spätere anfallenden Betriebskosten auch<br />

nur in diesem Umfang geltend gemacht werden.<br />

Der Nachteil dieser Vorgehensweise liegt<br />

darin, dass eine spätere allfällige Ausweitung<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Nutzung innerhalb von 10<br />

Jahren keinen nachträglichen Vorsteuerabzug<br />

(im Wege einer positiven Vorsteuerkorrektur<br />

gem. § 12 Abs 10 UStG 1994) erlaubt.<br />

Zu erwähnen ist aber auch die gegenteilige<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ung, nämlich die Verringerung<br />

des betrieblich genutzten Ausmaßes am<br />

Wohnhaus. In diesem Fall ist zu berücksichtigen,<br />

dass eine negative Berichtigung des Vorsteuerabzuges<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Diese Korrektur ist nur dann durchzuführen,<br />

wenn die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verhältnisse innerhalb<br />

von 10 Jahren eintritt, und umfasst natürlich<br />

nur jenen Teil des Gebäudes, <strong>für</strong> den auch tatsächlich<br />

<strong>der</strong> Vorsteuerabzug geltend gemacht<br />

werden konnte.<br />

4. Belegsammlung und -aufbewahrung<br />

Nach den bekannten allgemeinen abgaberechtlichen<br />

Vorschriften sind auch die Belege<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Errichtung des<br />

Gebäudes mindestens 7 Jahre aufzubewahren.<br />

Es ist zu empfehlen, dass Leistungsverträge,<br />

allenfalls Mietverträge, Kaufverträge etc. auf<br />

unbestimmte Zeit aufbewahrt werden; dies<br />

schon zum Nachweis bei zivilrechtlichen<br />

Zweifelsfragen.<br />

5. Einige Hinweise zur Bausführung<br />

Oft wird die Frage gestellt, ob Büroräumlichkeiten<br />

im Wohnungs- o<strong>der</strong> Hausverband einen<br />

geson<strong>der</strong>ten „Klienteneingang“ haben müssen.<br />

Dies ist nirgendwo vorgesehen. Die<br />

Rechtsprechung weist allerdings regelmäßig<br />

darauf hin, dass Büroräumlichkeiten o<strong>der</strong><br />

Arbeitszimmer im Wohnungsverband Arbeitszimmer-<br />

und Bürocharakter haben müssen.<br />

Das hat weniger mit <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Ausstattung<br />

zu tun, als mit <strong>der</strong> Eignung eines Büros<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

o<strong>der</strong> Arbeitszimmers sich auch <strong>für</strong> private<br />

Zwecke nutzen zu lassen. Im Regelfall ist es<br />

bei genauer Betrachtung dieser Eigenschaften<br />

von Büroräumlichkeiten nicht zweifelhaft, ob<br />

eine private Nutzung tatsächlich beabsichtigt<br />

ist und die Erfahrung von Finanzbehörden<br />

o<strong>der</strong> Betriebsprüfern in dieser Frage ist nicht<br />

zu unterschätzen.<br />

Wenn tatsächlich zwei getrennte Häuser mit<br />

Verbindungsgang geschaffen werden, wovon<br />

eines ein Bürohaus und das an<strong>der</strong>e ein Wohnhaus<br />

ist, so lassen sich in diesem Fall auch die<br />

gesamten Baukosten genau trennen, wohl<br />

auch die Finanzierungskosten.<br />

6. Betriebsaufgabe<br />

Bei <strong>der</strong> Betriebsaufgabe kennt das Einkommensteuergesetz<br />

in § 24 eine Begünstigung<br />

<strong>für</strong> die Entnahme von betrieblichen Gebäuden<br />

o<strong>der</strong> Gebäudeteilen. Prinzipiell kommt es bei<br />

<strong>der</strong> Entnahme von betrieblichem Vermögen in<br />

das Privatvermögen zur Aufdeckung allfälliger<br />

stiller Reserven. Die stillen Reserven<br />

ergeben sich aus <strong>der</strong> Differenz zwischen dem<br />

Buchwert des entnommenen Wirtschaftsguts,<br />

in unserem Thema des Gebäudes und dem<br />

Teilwert, <strong>der</strong> sich in <strong>der</strong> Nähe des Verkehrswerts<br />

errechnen lassen wird. Diese stille<br />

Reserve ist im Jahr <strong>der</strong> Betriebsaufgabe als<br />

Gewinnerhöhung zu erklären.<br />

Diese unangenehme Folge kann vermieden<br />

werden, wenn das gesamte Gebäude, in dem<br />

sich Wohnung und Betriebsstätte befinden, bis<br />

zur Aufgabe des Betriebes <strong>der</strong> Hauptwohnsitz<br />

des Steuerpflichtigen gewesen ist, das Gebäude<br />

nach <strong>der</strong> Betriebsaufgabe we<strong>der</strong> ganz noch<br />

zum Teil veräußert wird, we<strong>der</strong> ganz o<strong>der</strong><br />

zum Teil einem an<strong>der</strong>en zur Erzielung<br />

betrieblicher Einkünfte überlassen wird, noch<br />

überwiegend selbst zur Einkunftserzielung<br />

verwendet wird und auf dieses Gebäude in<br />

den Vorzeiten keine stillen Reserven aus <strong>der</strong><br />

Auflösung an<strong>der</strong>en Betriebsvermögens übertragen<br />

worden sind.<br />

Die sogenannte „Sperrfrist“ des § 24 (6) EStG<br />

gilt <strong>für</strong> fünf Jahre und hat als weitere Bedingung,<br />

dass auch keine Schenkung des Gebäudes<br />

innerhalb von 5 Jahren nach Betriebsaufgabe<br />

erfolgen darf.<br />

Nicht jede Son<strong>der</strong>frage o<strong>der</strong> kreative Gestaltung,<br />

die einem Steuerpflichtigen zu diesem<br />

Thema noch einfällt, konnte in diesem Aufsatz<br />

behandelt werden. Solche Spezialfragen<br />

müssten mit einem Steuerberater besprochen<br />

werden. ■


Ein Gutachten des Institutes <strong>für</strong> Österreichisches<br />

und Intern. Handels- und<br />

Wirtschaftsrecht <strong>der</strong> Universität Salzburg<br />

bestätigt die Rechtsmeinung <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong>, dass eine „pro-forma“ Mitgliedschaft<br />

im Nie<strong>der</strong>ländischen Architektenregister<br />

o<strong>der</strong> in einer deutschen Architektenkammer<br />

keine taugliche Berufsberechtigung <strong>für</strong><br />

die selbstständige Erbringung von Architektenleistungen<br />

in Österreich darstellt.<br />

Das Gutachten wurde insbeson<strong>der</strong>e unter <strong>der</strong><br />

– in <strong>der</strong> Praxis häufig vorkommenden – Sachverhaltsannahme<br />

erstellt, dass ein österreichischer<br />

Staatsbürger mit österreichischem<br />

Diplom und ordentlichem Wohnsitz in Österreich<br />

im Nie<strong>der</strong>ländischen Architektenregister<br />

eingetragen ist, und in Österreich Architektenleistungen<br />

erbringen will.<br />

Als Kernaussage des Gutachtens kann Folgendes<br />

festgehalten werden: Wenn die Tätigkeit<br />

eines österreichischen Architekten ganz o<strong>der</strong><br />

vorwiegend auf das Gebiet <strong>der</strong> Republik<br />

Österreich ausgerichtet ist, kann er nach österreichischem<br />

Berufsrecht behandelt werden.<br />

Wenn im Ausland nicht einmal eine Nie<strong>der</strong>lassung<br />

im Sinn eine festen organisatorischen<br />

Einrichtung besteht, kommt das europäische<br />

Gemeinschaftsrecht nicht zur Anwendung.<br />

Untermauert durch die einschlägige Judikatur<br />

des europäischen Gerichtshofes wird ausführlich<br />

erläutert, dass die missbräuchliche Berufung<br />

auf das Recht <strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit<br />

und die zu ihrer Verwirklichung ergangenen<br />

Bestimmungen von Österreich nicht geduldet<br />

werden muss.<br />

Ob sich österreichische Architekten missbräuchlich<br />

auf die Dienstleistungsfreiheit und<br />

die zu ihrer Durchführung erlassene Architektenrichtlinie<br />

berufen, ist anhand objektiver<br />

Faktoren festzustellen. Danach kommt es<br />

Architektur<br />

Der ,Architekt NL‘ ist nicht berechtigt, in Österreich zu planen<br />

Ein von <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong> Wien, Nie<strong>der</strong>österreich und Burgenland in Auftrag gegebenes Universitätsgutachten<br />

stellt klar, dass Österreicher, die im Nie<strong>der</strong>ländischen Architektenregister eingetragen sind, sich nur ausnahmsweise auf die<br />

einschlägige europäische Architektenrichtlinie berufen können<br />

maßgeblich darauf an, ob ausschließlich o<strong>der</strong><br />

vorwiegend Aufträge in Österreich erledigt<br />

werden. Zusätzlich kann auf den privaten<br />

Lebensmittelpunkt und auf an<strong>der</strong>weitige<br />

berufliche Tätigkeiten im Inland abgestellt<br />

werden. Das Fehlen einer festen Einrichtung<br />

wie einem Büro in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat<br />

führt überhaupt zur Unanwendbarkeit<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit sowie <strong>der</strong> Architektenrichtlinie.<br />

Ein geringer Organisationsgrad<br />

bzw. eine bescheidene Infrastruktur im<br />

Mitgliedsstaat <strong>der</strong> „angeblichen“ Nie<strong>der</strong>lassung<br />

ist ein zusätzliches Indiz <strong>für</strong> das Vorliegen<br />

einer missbräuchlichen Berufung auf das<br />

Gemeinschaftsrecht. Selbst wenn aber eine<br />

echte Nie<strong>der</strong>lassung besteht, liegt bei ausschließlicher<br />

o<strong>der</strong> vorwiegen<strong>der</strong> Dienstleistungserbringung<br />

in Österreich ein Missbrauchstatbestand<br />

vor, <strong>der</strong> die Anwendung<br />

österreichischen Berufsrechts rechtfertigt. ■<br />

Interpretationen zur neuen Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten<br />

Die ab 1.1.2002 gültige neue Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten (HOA) wurde in Graz und Klagenfurt von Architekt Medek, dem Vorsitzenden<br />

des Honorarausschusses <strong>der</strong> Bundeskammer, vorgestellt. Zu einigen Punkten erfolgten zudem Klarstellungen.<br />

Folgende Fragestellungen wurden in <strong>der</strong><br />

Diskussion erörtert:<br />

1. Sind bezüglich <strong>der</strong> GIS-Tauglichkeit im<br />

Abschnitt D <strong>der</strong> HOA die Digitalisierungskosten<br />

mitkalkuliert worden?<br />

Antwort: ja<br />

2. Warum ist die Topographie bei den Gestaltungsklassen<br />

im Abschnitt D nicht berücksichtigt?<br />

Antwort: In den Tabellen <strong>für</strong> den Gebietscharakter<br />

soll hinsichtlich <strong>der</strong> Topographie<br />

noch eine Ergänzung gemacht werden.<br />

3. Abschnitt A § 4 (1) „Überwachung auf ...<br />

Einhaltung <strong>der</strong> technischen Regeln“ als<br />

Aufgabe <strong>der</strong> örtlichen Bauaufsicht. Wie ist<br />

das zu bewerkstelligen?<br />

Antwort: Lt. OGH-Urteil kann die örtliche<br />

Bauaufsicht niemals eine 100%-ige Überwa-<br />

European Union Prize for Cultural Heritage<br />

Europa Nostra Awards 2002, Einreichfrist: 1. November 2002<br />

Der European Union Prize for Cultural<br />

Heritage wird von EUROPA NOSTRA abgewickelt.<br />

Seit heuer gibt es drei Kategorien, <strong>für</strong><br />

die eingereicht werden kann:<br />

I. Herausragende Projekte im Bereich von<br />

architektonischem Erbe, Kulturlandschaften,<br />

Kunstsammlungen o<strong>der</strong> archäolo-<br />

chung garantieren und stets nur stichprobenartig<br />

sein.<br />

4. Abschnitt A § 5 (2) Ziffer 14: Objektbetreuung:<br />

Wie sind die Kosten <strong>der</strong> Mühewaltung<br />

<strong>der</strong> ArchitektInnen einbringbar?<br />

Antwort: Ein entsprechen<strong>der</strong> Passus <strong>für</strong> die<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> Kostenübernahme durch<br />

jene Firma, welche die zu betreuenden Mängel<br />

verursacht hat, sollte in jede Ausschreibung<br />

und auch im Architektenvertrag aufgenommen<br />

werden.<br />

5. Abschnitt A § 5 Ziffer 7 – Raumbuch. Das<br />

Raumbuch wird oft nicht extra honoriert<br />

son<strong>der</strong>n als Teil <strong>der</strong> Ausführungsplanung<br />

beauftragt.<br />

Antwort: Die Erstellung von Raumbüchern ist<br />

jedenfalls eine Zusatzleistung gem. § 5 (2)<br />

Z 7.<br />

gischen Fundstellen<br />

II. herausragende Studien im Bereich des<br />

Denkmalschutzes / Sanierungen<br />

III. Arbeit im Denkmalschutzbereich von Einzelpersonen<br />

o<strong>der</strong> Gruppen<br />

Architekten, Bauherren und an<strong>der</strong>e Verantwortliche<br />

können ein gelungenes Sanierungs-<br />

Hinweis auf Druckfehlerberichtigung:<br />

Im Abschnitt A sollte im § 7 in <strong>der</strong> Klasse 2<br />

<strong>der</strong> Faktor fk,b <strong>für</strong> die örtliche Bauaufsicht<br />

anstatt 0,463 richtig heißen 0,436.<br />

Weiters ist in § 10 HOA-B in <strong>der</strong> Tabelle in<br />

machen Werten <strong>der</strong> 2. Nachkommastellenwert<br />

um 1/100 zu gering o<strong>der</strong> zu hoch angegeben.<br />

Dies hängt nach Auffassung des interdisziplinären<br />

Honorarausschusses <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

damit zusammen, dass im Abschnitt A<br />

nunmehr in <strong>der</strong> Formelberechnung ein auf<br />

ganze Euro gerundeter Wert verwendet wird.<br />

Diese Anpassung wurde im Abschnitt B nicht<br />

durchgeführt. Die Druckfehlerberichtigung<br />

dient nun dazu, die Werte <strong>der</strong> Tabelle § 10<br />

HOA-B den Werten <strong>der</strong> Klasse 9 des<br />

Abschnittes A anzugleichen.<br />

Die Druckfehlerberichtigung liegt in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit als Beiblatt zur HOA 2002 vor. ■<br />

o<strong>der</strong> Revitalisierungsprojekt o<strong>der</strong> einen Neubau<br />

im historischen Bestand einzureichen.<br />

Einreichfrist ist <strong>der</strong> 1. November 2002.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter<br />

http://www.europanostra.org/lang_en/index.<br />

html ■<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 23


Architektur<br />

Architekturexkursion Nordspanien/Frankreich<br />

29. Mai – 3. Juni 2002 Txakolí und Grand cru<br />

Bil<strong>der</strong> einer Mitreise von Gernot Kulterer<br />

Gernot Kulterer<br />

Mittwoch, 29. Mai 2002: Weckergerassel in Villach – verschlafenes<br />

Klagenfurt – Frankfurt. Die Grazer sind schon da. Die Murstadt ist <strong>der</strong><br />

großen Welt doch näher als Minimundus. Als erwartungsvolle Gruppe<br />

vereint stoßen wir gegen Mittag aus <strong>der</strong> dunklen Wolkendecke auf die<br />

Baskenmetropole hinab. Sind wir denn zurückgeflogen? Von oben<br />

wirkt die umgebene Landschaft wie zu Hause: Hügel, Wäl<strong>der</strong>, grüne<br />

Wiesen, Bauernhöfe. Das Wettter: kühl und grau. Erste Aufhellung<br />

durch Barbara Feichtingers Empfang. Erinnerungen an frühere Reisen,<br />

Vorfreude auf das Kommende.<br />

Auftakt zum Spektakel<br />

RIA BILBAO:<br />

Zubizuri-Brücke von<br />

Santiago Calatrava,<br />

1991<br />

Fahrt in die Stadt. Das Grün ist doch etwas an<strong>der</strong>s als bei uns: Kiefern,<br />

Akazien, Kastanien, Eukalyptus, Ginster. Dann Bilbo /Bilbao: Fluss-<br />

24<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

tal, hohe, rostverrußte Häuser aus den siebziger Jahren kleben an den<br />

Hängen: Jesenice? Donawitz? Karl-Marx-Stadt? Was tun wir an diesem<br />

hässlichen Ort? Doch plötzlich im Busfenster: das glitzernde<br />

Guggy! Wir sind also richtig.<br />

„Ein Gebäude, das in das Tal rast wie ein wüten<strong>der</strong> Wellenkamm, ein<br />

Tiefausläufer <strong>der</strong> Biskaya, glatt und kalt, aus Kalkstein, Titan und<br />

Glas, ein Ungetüm, das im Abendlicht giftig glüht wie ein überhitztes<br />

Symbol <strong>für</strong> eine Stadt, in <strong>der</strong> die Öfen eben erst ausgegangen waren“<br />

lese ich bei Barbara Liepert über Frank Gehrys Guggenheim-<br />

Museum. Ein Geniestreich: das Unterbauen <strong>der</strong> schrägen Stadtbrücke<br />

„La Salve“ über den Fluss bezieht sie in das Gebäude mit ein und gibt<br />

diesem damit städtebauliche Dimension. Die Ría, außen und von innen<br />

präsent, ist Bühne und Begleitmusik <strong>der</strong> Inszenierung. Auf halber<br />

Höhe zwischen dem Vorplatz und dem Ufer liegt <strong>der</strong> Eingang.<br />

Wie ein wüten<strong>der</strong> Wellenkamm: Guggenheim Bilbao Museoa von Frank<br />

Gehry, 1997<br />

Wir tauchen über eine breite Stiege hinab und hinein in den Bauch des<br />

Urtieres, bewacht von „Puppy“, Jeff Koons haushohem Kitschblumenhund.<br />

In <strong>der</strong> Halle empfängt uns eine gigantische Eisenriesenwelt. Es<br />

ist, als wolle sich die Erdfalte <strong>der</strong> Pyrenäen hier noch einmal künstlich<br />

aufblähen: Glasgletscher, himmelstürmende Felswände aus Putz und<br />

Stein, ein mehrgeschoßiger elektronischer Buchstabenwasserfall von<br />

Jenny Holzer, atemberaubende Durchblicke und Brücken in schwindeln<strong>der</strong><br />

Höhe. Am Gipfel ein tosen<strong>der</strong> Video-Gebirgsbach von Fabrizio<br />

Plessi, Alabaster-Kristalle von Chillida, eine Eiszapfenvitrine von<br />

Louise Bourgeois. Tief unten züngeln Richard Serras Rostwände unter<br />

die von innen nicht sichtbare Brücke. Darf ein Kunstmuseum so spektakulär<br />

sein? Durch die Pil-Pil-Bootsfahrt auf dem Río Nervión am<br />

Vortag wissen wir schon, was man nur hier erleben und nicht erlesen<br />

kann: Dieser Bau ist viel mehr! Er ist konzentrierte Hoffnung und retten<strong>der</strong><br />

Engel zugleich. Ein Transformator zur nächsten geistigen Stufe,<br />

ein Kulturphoenix aus Edelstahl, auferstanden aus dem Rost und<br />

Schrott eines <strong>der</strong> größten Industriefriedhöfe Europas. Gehrys expressiv-dynamische<br />

Architekturgestik und die geballten Sehnsüchte dieser<br />

Region sind hier kongenial zur Deckung gebracht.


„Fosteritos“ – die Abgänge zur Metro Bilbao von Norman Foster, 1995<br />

Etxebarri, Santutxu, Indautxu, Sarriko, Astrabudua, Leioa, Bidezabal.<br />

Exotische Tempelstädte? Nein, Haltestellen <strong>der</strong> Metro Bilbao. Im<br />

Zentrum sind sie von Norman Foster designed. Zugänglich über seine<br />

„Fosteritos“ – gläserne Hummerrücken, die sich in die Erde bohren.<br />

Geschickt wurden die alten Vororte – Bahnlinien in das System einbezogen.<br />

Beeindruckend <strong>der</strong> Video-Kontrollraum: kein Personal in den<br />

Stationen, alles wird zentral überwacht. Auch Ferntipps <strong>für</strong> die Verwendung<br />

<strong>der</strong> Ticket-Automaten gibt man von hier aus. Wir aber brauchen<br />

sie nicht, mit unserer Führungs-Freikarte kommen wir auch so<br />

bis ans Meer.<br />

Der bemalte „Oma-Wald“ von Agostin Ibarrola ist nur mit einstündigem<br />

Fußmarsch zu erreichen. Sanft ist <strong>der</strong> Weg zuerst, dann wird es<br />

steiniger. Alle erweisen sich als sportlich. Frau Reiter, die Farbberaterin<br />

aus Klagenfurt, zieht sogar ihre Schuhe aus und geht in Strümpfen<br />

weiter. Dieses Colorerlebnis lässt sie sich nicht entgehen! Streifen,<br />

Kreise, Figuren auf den Kiefernstämmen bilden bunte Vexierbil<strong>der</strong>, die<br />

sich beim Nähern überlagern, verän<strong>der</strong>n. Zauberwald o<strong>der</strong> Spielerei?<br />

„Ein durchgängiges Gesamtkonzept fehlt“ (Melitta Moschik). „Der<br />

Ort war schon ohne Bemalung zu wenig mythisch“ (Albin Bulfon).<br />

„Bäume sollte man überhaupt in Ruhe lassen“ (Walburga Reiter).<br />

Alpenbewohner erfühlen die Mystik des Waldes auch ohne Farbenverstärkung.<br />

Farbenerlebnis Oma-Wald von Agostin Ibarrola in Cortezubi bei Guernica<br />

Architektur<br />

Gestrandete Eisberge: „Kursaal“ in San Sebastian von Rafael Moneo, 1999<br />

Nicht weit entfernt „Chillida-Leku“ – Eduardo Chillidas Ort. Hier ist<br />

Mythos zu Hause und die Kraft <strong>der</strong> zeitlosen Zeit. Der baskische<br />

Nationalbildhauer mit weltweitem Ruf ließ nach und nach in einem<br />

Landschaftspark seine rostig – rätselhaften Stahlriesen und Steingiganten<br />

entstehen. Verschollene Jahrtausende des Baskenlandes, eines Landes<br />

des Eisens und <strong>der</strong> Schmiede, entringen sich auf magische Weise<br />

wie<strong>der</strong> dem Boden.<br />

Donostia / San Sebastián. An <strong>der</strong> Mündung des Río Urumea liegen sie,<br />

fast nicht zu sehen, am Atlantikstrand: zwei riesige Körper ohne Materie,<br />

wie Wasser, Wolken und Wind. Der „Kursaal“ – das Kultur- und<br />

Kongresshaus von Rafael Moneo, 1999 fertiggestellt. Wie gestrandete<br />

Eisberge aus Mattglas, verirrt vom Nordmeer an den Golf von Biskaya.<br />

Symbole <strong>für</strong> die Sehnsucht des dürren Spanien nach <strong>der</strong> Kälte? Die<br />

durchscheinenden Doppelschalen <strong>der</strong> Glaskuben enthalten Traggitterwerk<br />

und Installationen. Sie sind Schutzhäute <strong>für</strong> die weiter innen liegenden<br />

holzverkleideten Säle (Fassungsraum 1800 und 600 Personen!).<br />

Dazwischen ergeben sich Foyers mit Überraschungseffekten von dort<br />

aus: In <strong>der</strong> milchigen Hülle zoomen plötzlich klarsichtige Löcher den<br />

überraschten Blick auf den davor liegenden Strand. Eine kaum merkbare<br />

Verzerrung <strong>der</strong> Qua<strong>der</strong> und die leicht aufsteigende Bandstruktur <strong>der</strong><br />

Glashaut beleben die absolute Geometrie. So wird das Gebäude zum<br />

indifferenten Bestandteil <strong>der</strong> Natur und des Meeres, im kosmischen<br />

Maßstab vor die Kulisse <strong>der</strong> umgebenden städtischen Häuser gesetzt.<br />

Strandblick in <strong>der</strong> Mattglashülle des „Kursaal“-Foyers<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 25


Architektur<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite <strong>der</strong> Landzunge: La Concha – die Perle des<br />

Atlantik würdig gefasst! Ihre ideale Muschelgestalt erhält die Hauptbucht<br />

von San Sebastián durch die ihr vorgelagerte Isla de Santa Clara.<br />

Diese bricht die hohe Brandung und transformiert sie zu ruhiger, kreisförmiger<br />

Beständigkeit. Belle-Époque-Bauten säumen als Zeugen vergangenen<br />

Glanzes den umlaufenden Paséo und die tiefer liegende<br />

Playa, eine Coppa Cabana in Sichelform. An einem Ende <strong>der</strong> „Peine<br />

de los vientos“ – <strong>der</strong> gischtumtoste „Kamm <strong>der</strong> Winde“ – wie<strong>der</strong><br />

Chillida! An Klippen geklammerte gekräuselte Riesenkrabben aus tonnenschwerem<br />

Cor-Ten-Stahl machen Energien und Kräfte des Ortes<br />

sichtbar.<br />

Eduardo Chillidas „Peine de los vientos“ umspült von tosenden Brechern<br />

Am an<strong>der</strong>en Ende die „Parte vieja“, die kleine, lebendige Altstadt.<br />

Abends sind die Theken <strong>der</strong> Bars überhäuft mit „pintxos“, unvergleichlich<br />

köstlichen und vielfältigen Appetithappen. In den Hinterzimmern<br />

läuft die TV-Übertragung einer Corrida aus Madrid. Experten<br />

an den Tischen. Die Antike ist hier noch lebendig. In grausamer<br />

Nahaufnahme: Schweißperlen auf <strong>der</strong> Nase des Matadors, das todgeweihte<br />

Augenpaar des Toro bravo. Draußen auf <strong>der</strong> Straße ein Schweigemarsch<br />

<strong>der</strong> ETA. Ganz kurz tauche ich ein in die orgelbegleitete<br />

Stille <strong>der</strong> üppigen Iglesia de Santa Maria und dann: Souper in Gesellschaft<br />

mit Göttin, gegrillte Meeresbewohner, Txakolí – <strong>der</strong> autochthone<br />

baskische Wein – und Orujo. Danach noch einmal kurz zu den<br />

Eisbergen. Jetzt sind sie von innen beleuchtet. In <strong>der</strong> Nacht haben sie<br />

sich in riesige Lampions verwandelt.<br />

Gemeinsame Vorfreude auf Gaumengenüsse: Hôtel Saint James bei Bordeaux von Jean Nouvel, 1989<br />

26<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Bordeaux ist eine klassizistische Stadt. Wer sich mittelalterliche Dichte<br />

erhofft, wird enttäuscht. Das geometrische Straßensystem <strong>der</strong><br />

Römer, die einheitliche und niedrige Bebauung des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

und die weiten, baumbestandenen Plätze lassen wenig Urbangefühl<br />

aufkommen.<br />

Breit und träge fließt die Garonne an <strong>der</strong> Innenstadt vorbei. Das<br />

ursprüngliche Gegenüber, <strong>der</strong> größte Weinhafen <strong>der</strong> Welt, wurde weiter<br />

zum 100 km entfernten Atlantik verlegt. Die abgebrochenen Lagerbauten<br />

und Löschanlagen hinterließen eine riesige, zentral gelegene<br />

Industriebrache als Vakuum und städtebauliche Herausfor<strong>der</strong>ung. Nur<br />

einige Hallen blieben stehen und wurden revitalisiert (Hangar G2 –<br />

BLP Architectes, Hangar 14 – Flint Architectes). Die lähmende<br />

Trägheit des Verkehrs besorgt <strong>der</strong> städtische Tiefbau: Die Stadt ist <strong>der</strong>zeit<br />

eine flächendeckende Straßenbahn-Baustelle.<br />

Flach und träg auch das im Nordwesten liegende Médoc. Am Programm<br />

die Besichtigung des Weingutes „Château Ducru – Beaucaillou“. Der<br />

wort- und bildreiche Zeremonienmeister führt uns ein in die Geheimnisse<br />

des „Grand cru“. Und er erlaubt uns einen Blick in das Weinlager<br />

von A. Triaud und L. Arsène. Florales Reliefdekor überzieht die Fertigteilwände,<br />

<strong>der</strong> Golfrasen schwingt über das Flachdach. Im Inneren<br />

schlummert in sakral beleuchteter Katakombe <strong>der</strong> stets gleiche Cuvée in<br />

Barriquesärgen unüberschaubar und träge seiner Vollendung entgegen.<br />

Ein Höhepunkt noch am Abend: Wir tafeln auf Einladung <strong>der</strong> Firmen<br />

Bene und Comforto im Hauterive Hôtel „Saint James“. Im kleinen<br />

Weinort Bouliac hat Jean Nouvel 1989 ein Traditions-Château umgestaltet<br />

und erweitert. In tarnendem Cor-Ten-Stahl wurden Dorf und<br />

Weinberge mit vier Appartementboxen an <strong>der</strong> Hangkante verzahnt.<br />

Inszeniert führt uns ein schwarzer Rampengang vom Eingang zum<br />

Speisesaal. Vorbei an einem langen Sehschlitz zur Küche – visueller<br />

Vorgeschmack auf die Genüsse. Der Saal selbst ist abgestuft und zu<br />

den Weinbergen hin offen. Der Traumblick von hier auf die Garonne<br />

und das nahe Bordeaux am an<strong>der</strong>en Ufer steigert sich bei Dunkelwerden<br />

zur höchsten Raffinesse: Die Lichter <strong>der</strong> bunten Glasluster im Saal<br />

vermischen sich in den Fenstern spiegelnd mit dem Lichtpunkthimmel<br />

in den Baumkronen des Gastgartens, den Lichtern <strong>der</strong> Stadt und des<br />

Flusses, dem dunstigen Mond. Die Raumgrenzen verschwimmen, Realität<br />

und Virtualität fließen flirrend und verwirrend ineinan<strong>der</strong>. Irritation<br />

pur! Eben Jean Nouvel!


Dazu passend ist die Reizung des Gaumens: raffiniertes Wechselspiel<br />

von pikant und süß, Filets in kandierter Kruste, himmlische Rebenprodukte.<br />

Den Abschluss – Pernod in <strong>der</strong> Stadt schaffe ich nicht mehr. Auch<br />

sind dort die Straßenlokale kaum zu empfehlen.<br />

Montag, 3. Juni 2002: Tag des Abschieds.<br />

Wir haben noch eine Führung durch das Gerichtsgebäude von<br />

Richard Rogers. Die hölzernen Verhandlungssäle sind angeblich zur<br />

natürlichen Kühlung wie riesige Weinflaschen in ein Stahlregal<br />

gestellt. Scharfe Funktionskritik von Mme. Gillet, Sécretaire général<br />

des Tribunals. Die formalistische Idee hält den Anfor<strong>der</strong>ungen nicht<br />

stand. Die wichtigen Verhandlungen finden weiterhin im Altbau statt.<br />

Weinregal als Inspiration: Gerichtshof in Bordeaux von Richard Rogers, 1997<br />

Kleine Zeitung vom 21. August 2002<br />

Architektur<br />

Im Stau <strong>der</strong> Außenring-Autobahn irren wir nach Pessac. Die Gesellschaftsutopie<br />

<strong>der</strong> ersten Mo<strong>der</strong>ne ist auch hier gescheitert. Die 1925<br />

von Le Corbusier geplanten Häuser <strong>der</strong> Industriearbeitersiedlung Cité<br />

Frugès haben ihre Adressaten bald sinnstörend verkitscht o<strong>der</strong> verwahrlost.<br />

Paradox: Heute ist das einstige Werk <strong>der</strong> Avantgarde ein Fall<br />

<strong>für</strong> die Denkmalpflege.<br />

Der grüne Kupfercontainer im vorstädtischen Niemandsland <strong>der</strong> Universität,<br />

das „Maison des Arts“ von Massimiliano Fuksas (1996), ist<br />

auch vergammelt, aber voll studentischer Kreativität. Aufnahmsprüfung<br />

in die Malerklasse, kaum Möbel, alles zeichnet und malt am<br />

Betonboden. Für das Ziel des Architekten-Verdrängung von Architektur<br />

und Entfaltung <strong>der</strong> Künste im leeren und offenen Raum – wirken<br />

manche Räume beengt.<br />

Letzter Programmpunkt: Unterbrechung des Rückflugs in München.<br />

Pia hat vorsorglich gegen unsere Langeweile eine Baustellenführung<br />

arrangiert. Flughafen-Terminal 2 von Koch + Partner: Allein <strong>der</strong><br />

Pier ist mit einer Länge von einem Kilometer eine Ankunftshalle <strong>für</strong><br />

außerirdische Riesen. In dieser Dimension ist <strong>der</strong> gläserne Bau von<br />

innen nicht mehr als Raum zu erleben. Harte Pragmatik regiert, <strong>der</strong><br />

Mensch und das Umfeld stehen nicht mehr zum Thema. Dieses Mega-<br />

Ambiente ist jetzt schon fruchtbarer Boden <strong>für</strong> Architekturparasiten.<br />

So finden wir uns schließlich im Biergarten des pseudo-urigen „Air-<br />

Bräu“. Mein Trost: Zum Glück ist „die Maß“ dort noch menschlich.<br />

„Die Brezn“ teile ich – ihrem Liebreiz erlegen – mit Evi, dann ist die<br />

Reise vorbei.<br />

Resümee: Am schönsten wars bei den Basken. Logische Folge: Im<br />

September miete ich diesmal ein Auto – na wo? In Bilbao. ■<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 27


Vermessungswesen<br />

Digitale Katastralmappe<br />

Genauigkeit und Aktualität<br />

DI Dieter Kollenprat<br />

Fachgruppe Vermessungswesen<br />

Kärnten<br />

28<br />

Da voraussichtlich im Laufe des Jahres<br />

2002 die Katastralmappe über ganz<br />

Österreich in digitaler Form (als<br />

DKM) flächendeckend vorliegen<br />

wird, erscheint es unerlässlich und wichtig<br />

darauf hinzuweisen, dass die digitale amtliche<br />

Katastralmappe aus <strong>der</strong> bisherigen analog<br />

vorgelegenen Mappe entstanden ist. Dies<br />

bedeutet, dass die Genauigkeit <strong>der</strong> DKM in<br />

den meisten Fällen nicht besser ist, als die <strong>der</strong><br />

alten, analogen Mappe.<br />

Da vielfach auch in Fachkreisen falsche Vorstellungen<br />

von <strong>der</strong> digitalen Katastralmappe<br />

bestehen, soll die Frage ihrer Genauigkeit und<br />

Aktualität im Folgenden beleuchtet werden.<br />

Durch die digitale Verfügbarkeit <strong>der</strong> DKM<br />

und dem damit verbundenen Umstand, dass<br />

man in einer CAD-Zeichnung bis auf beliebig<br />

viel einstellbare Nachkommastellen die Koordinaten<br />

ablesen kann, wird eine Genauigkeit<br />

des Katasters (als Planungsgrundlage) vorgetäuscht,<br />

welche nicht generell vorhanden ist.<br />

Vielfach werden in dichter besiedelten Gebieten<br />

und bei knappen Grenzabständen in <strong>der</strong><br />

Praxis erhöhte Genauigkeitsvorgaben an die<br />

Planung gestellt. Dies trifft zu, wenn Bauabstände<br />

zu Eigentumsgrenzen einzuhalten sind,<br />

die vorgegebene Bebauungsdichte genau auszuschöpfen<br />

ist o<strong>der</strong> sonstige Optimierungsvorgaben<br />

vom Planer einzuhalten sind.<br />

In jenen Fällen, wo Grundstücke bereits im<br />

Grenzkataster sind, muss man davon ausgehen,<br />

dass die Grenzen dieser Grundstücke und<br />

die zugehörigen Flächenangaben richtig sind.<br />

In jenen Fällen, wo vermessene Grenzpunkte<br />

(erkennbar als Punktringe in <strong>der</strong> Mappe) mit<br />

Grenzpunktnummern vorhanden sind, sind<br />

diese Punkte im System <strong>der</strong> Landesaufnahme<br />

koordinativ gegeben (und folglich durch<br />

Urkunden belegbar). Die vorangegangene<br />

Vermessung liegt als Urkunde in <strong>der</strong> Urkundensammlung<br />

des Vermessungsamtes und<br />

meist auch des Grundbuches auf.<br />

Die Flächen von Grundstücken sind immer<br />

dann richtig und aus Koordinaten berechnet,<br />

wenn im GDB-Ausdruck bei <strong>der</strong> Grundstükksfläche<br />

ein Sternchen (*) steht.<br />

Sind Grenzpunkte ohne Grenzpunktnummern<br />

in <strong>der</strong> Katastermappe, so deutet dies auf alte,<br />

ungenauere Handrisse hin, <strong>für</strong> welche bisher<br />

meist keine identen Punkte vorliegen und aus<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

diesem Grund noch keine Transformation in<br />

das Landeskoordinatensystem erfolgen konnte.<br />

Folglich ist dort <strong>der</strong> Grenzverlauf in <strong>der</strong><br />

Mappe nicht verbindlich und sollte kontrolliert<br />

werden.<br />

In jenen Fällen schlussendlich, wo in <strong>der</strong><br />

Katastermappe auf <strong>der</strong> Grenze keine Punktringe<br />

aufscheinen, handelt es sich um alte<br />

Grenzen des Grundsteuerkatasters, welche<br />

meist in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

entstanden sind und mehrfach umgebildet<br />

wurden, wodurch die Genauigkeit <strong>der</strong> Grenzdarstellung<br />

sich nicht verbessert hat.<br />

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die konsequente<br />

Aktualisierung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Katastralmappe hinsichtlich <strong>der</strong> Gebäude<br />

nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die<br />

DKM keine Aktualität bezüglich <strong>der</strong> Häuser<br />

garantieren kann.<br />

Obwohl es im VermG vorgesehen ist, – siehe<br />

unter §38, (3) „Die Abgrenzungen <strong>der</strong> Benützungsarten<br />

sind so zu vermessen, dass sie in<br />

<strong>der</strong> Katastralmappe lagerichtig darstellbar<br />

sind.“ und in §44, (2) „Die .... sonstigen<br />

Behörden, Ämter und Dienstellen <strong>der</strong><br />

Gebietskörperschaften sind verpflichtet, alle<br />

Wahrnehmungen o<strong>der</strong> ihnen zugekommene<br />

Meldungen über .... Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Benützungsarten<br />

und <strong>der</strong>en Abgrenzungen dem Vermessungsamt<br />

mitzuteilen und ihnen zugekommene<br />

planliche Unterlagen hierüber zu<br />

übermitteln.“ – , wird dieser Teil aus dem<br />

VermG in <strong>der</strong> Praxis nicht umgesetzt (totes<br />

Recht). – Zur Behebung dieser legistischen<br />

Schwäche haben z.B. die Bundeslän<strong>der</strong> Tirol,<br />

Salzburg und (Burgenland in Vorbereitung)<br />

entsprechende Regelungen in ihrer Landesbauordnung<br />

(Baugesetz) vorgesehen.<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass bei Planungstätigkeiten<br />

in <strong>der</strong> Nähe von Eigentumsgrenzen<br />

o<strong>der</strong> überall dort, wo Grenzabstände<br />

genau einzuhalten sind, die vorausgehende<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Katastralmappe und ggf. eine<br />

Überprüfung unsicherer Grenzen durch einen<br />

Zivilgeometer dringend zu empfehlen ist.<br />

Weiters ist <strong>für</strong> Planungstätigkeiten darauf hinzuweisen,<br />

dass in Bezug auf bestehende<br />

Gebäude die Aktualität <strong>der</strong> Katastermappe<br />

nicht garantiert werden kann und ebenfalls<br />

eine Kontrollvermessung durch einen Zivilgeometer<br />

anzuraten ist. ■


Vermessungswesen<br />

Keine Freun<strong>der</strong>lwirtschaft bei Vergaben nach <strong>der</strong> HOAI<br />

Ein EU-Beispiel.<br />

Dass Vergaben von Ziviltechnikerleistungen<br />

durch die öffentliche Hand<br />

(Bund, Land, Gemeinden) in einem<br />

EU-Land durchaus durch freie Vereinbarung<br />

auf Basis <strong>der</strong> HOAI erfolgen können,<br />

zeigt die Stadt Köln in einer Vergabeankündigung,<br />

nachzulesen in <strong>der</strong> VDV, Heft<br />

2/2002, Seite 167. Man kann dem Bürgermeister,<br />

dem Stadtverantwortlichen und den<br />

zuständigen Fachbeamten zu diesem vernünftigen<br />

und richtungsweisenden Schritt, die<br />

topographische Vermessung ihrer Straßen<br />

(Naturbestandsvermessung) auf diese Art zu<br />

vergeben, nur gratulieren.<br />

Das hat nichts mit Freun<strong>der</strong>lwirtschaft o<strong>der</strong><br />

Seilschaften zu tun, denn die interessierten<br />

Büros müssen zuerst in einem Vorprüfungsverfahren<br />

ihre Qualität und Leistungskraft<br />

unter Beweis stellen. Erst dann erfolgt die<br />

Auftragsvergabe. Man bekennt sich zu fairen<br />

Spielregeln, wonach gleiche Qualitätsarbeit<br />

auch gleich gute Honorierung verdient. –<br />

Nichts an<strong>der</strong>es for<strong>der</strong>n auch wir.<br />

Wo <strong>der</strong> Ziviltechniker in seiner wirtschaftlichen<br />

Belastbarkeit durch die bestehende<br />

Steuerlast, durch kollektivvertragliche Zwänge,<br />

durch Kündigungs- und Arbeitsrecht strapaziert<br />

ist, empfindet man die genannte Vor-<br />

HOB-TP 2002<br />

gangsweise unserer deutschen EU-Nachbarn<br />

schlichtweg als Wohltat.<br />

Vielleicht ist die Zeit bereits reif da<strong>für</strong>, dass<br />

auch unsere Politiker und Beamten sich in<br />

diesem Punkt das Gedankengut <strong>der</strong> Stadt<br />

Köln zu eigen machen. Das ständige Lizitieren<br />

nach unten, verbunden mit einem gesundheitsschädigenden<br />

Arbeitsklima, kann keine<br />

soziale Errungenschaft und keinen volkswirtschaftlichen<br />

Nutzen ergeben.<br />

Es ist Zeit, dass auch wir falsche Spielregeln<br />

hinterfragen dürfen und eine Än<strong>der</strong>ung einfor<strong>der</strong>n.<br />

■<br />

Bauwesen<br />

Die geän<strong>der</strong>te Honorarordnung <strong>für</strong> die Bestandsprüfung von<br />

Tunnel und Überdeckungen, Auflage 2002, gültig ab 25. Juni<br />

2002, finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden o<strong>der</strong><br />

kann bei <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />

Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />

email: barbara.goelles@aikammer.org<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Neue HOB-B<br />

Mit 1. Mai 2002 tritt die neue Honorarordnung <strong>für</strong> die Planung<br />

und statisch-konstruktive Bearbeitung von Brückenbauten und<br />

Überbauungen (HOB-B) in Kraft.<br />

Die HOB-B finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden<br />

o<strong>der</strong> kann bei <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />

Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />

email: barbara.goelles@aikammer.org<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 29


Recht & Gesetz<br />

ZT-GesmbH: Wer haftet wann und wo<strong>für</strong>?<br />

Dr. Helmut Cronenberg ist<br />

Rechtsanwalt in Graz.<br />

Fortsetzung:<br />

Viele Anfragen lassen darauf<br />

schließen, dass die mit <strong>der</strong><br />

Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung zusammenhängenden<br />

Haftungsfragen <strong>für</strong> viele <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong><br />

interessant, aber auch<br />

erläuterungsbedürftig sind.<br />

Rechtsanwalt Dr. Cronenberg<br />

geht auf dieses Thema näher ein.<br />

30<br />

6. GEGENSEITIGE ANSPRÜCHE DER<br />

GESELLSCHAFTER<br />

Während im Verhältnis <strong>der</strong> Gesellschafter zur<br />

Gesellschaft eine vice versa bestehende<br />

Treuepflicht bejaht wird, besteht eine solche<br />

im Verhältnis <strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong><br />

grundsätzlich nicht. Im Gesellschaftsvertrag<br />

begründete Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

bestehen gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />

nicht gegenüber den Mitgesellschaftern.<br />

Nur ausnahmsweise sieht das GmbH-Gesetz<br />

eine (klagbare) Pflicht zur Mitwirkung an<br />

bestimmten Maßnahmen vor, zB die Klage<br />

auf Mitwirkung an <strong>der</strong> Abberufung des<br />

Geschäftsführers, <strong>der</strong> auch Gesellschafter ist,<br />

gemäß § 16 Abs 2 GmbHG in Verbindung mit<br />

den §§ 117 und 127 HGB.<br />

7. RECHTSVERHÄLTNISSE DER GESELL-<br />

SCHAFT ZU DRITTEN<br />

a) Beim Abschluss von Verträgen wird die<br />

Gesellschaft von ihren Geschäftsführern<br />

vertreten. Der Geschäftsführer muss allerdings<br />

als solcher auftreten, da <strong>der</strong> Dritte,<br />

wie bei je<strong>der</strong> offenen Stellvertretung, wissen<br />

muss, ob er mit <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong><br />

mit dem Geschäftsführer als Einzelperson<br />

kontrahiert. Undeutlichkeiten könnten zu<br />

Lasten des Geschäftsführers gehen.<br />

b) Es kann nicht oft genug hervorgehoben<br />

werden, dass die die Gesellschaft treffenden<br />

Pflichten nicht auch solche <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

sind, nicht einmal bei <strong>der</strong> Einmanngesellschaft.<br />

Daher ist eine Kompensation<br />

(Aufrechnung) von Ansprüchen <strong>der</strong><br />

Gesellschaft gegen einen Dritten mit dessen<br />

Ansprüchen gegen Gesellschafter<br />

wegen Fehlens <strong>der</strong> Gegenseitigkeit von<br />

For<strong>der</strong>ung und Gegenfor<strong>der</strong>ung unzulässig.<br />

Die Gesellschafter sind nicht berechtigt,<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesellschaft gegen Dritte<br />

einzuklagen; klagslegitimiert ist ausschließlich<br />

die Gesellschaft, die auch im<br />

Prozess durch ihre Organe vertreten wird.<br />

Entlohnungsansprüche <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft richten sich nur gegen die<br />

Gesellschaft. Mietverträge <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

bleiben auch beim Wechsel <strong>der</strong> Gesell-<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

TEIL 2<br />

schafter bestehen; <strong>der</strong> Vermieter ist nicht<br />

zur Kündigung, wohl aber zur Mietzinsanpassung<br />

nach § 12 a MRG berechtigt.<br />

c) Zur Erfüllung von Verträgen, die die<br />

Gesellschaft mit Dritten abgeschlossen hat,<br />

ist ausschließlich die Gesellschaft verpflichtet.<br />

Daher trifft auch nur die Gesellschaft,<br />

und nicht die Gesellschafter, die<br />

Pflicht zur Leistung von Schadenersatz aus<br />

<strong>der</strong> Nicht- o<strong>der</strong> Schlechterfüllung von Verträgen.<br />

Die Gesellschaft haftet dem Vertragspartner<br />

<strong>für</strong> das Verschulden ihrer<br />

Geschäftsführer und sonstigen Mitarbeiter<br />

als ihren Erfüllungsgehilfen. Im Hinblick<br />

auf die Komplexität des Schadenersatzrechtes<br />

wird dieses in einem eigenen Abschnitt<br />

(siehe unten Punkt 8.) behandelt.<br />

d) Trotz <strong>der</strong> grundsätzlichen Trennung von<br />

Gesellschaftern und Gesellschaft gibt es<br />

einige Fälle, in denen das Verhalten des<br />

Gesellschafters <strong>der</strong> Gesellschaft zuzurechnen<br />

ist und in denen daher die Gesellschaft allein<br />

o<strong>der</strong> gemeinsam mit dem Gesellschafter zur<br />

Haftung herangezogen werden kann, z. B.<br />

– Kreditschädigende Behauptungen des<br />

Gesellschafters über den Geschäftsführer;<br />

– Verletzung eines die Gesellschaft treffenden<br />

Wettbewerbsverbotes durch einen<br />

Gesellschafter;<br />

– Verstöße gegen das UWG;<br />

– Verwirklichung eines mietrechtlichen<br />

Kündigungsgrundes durch einen Gesellschafter;<br />

– Haftung des Gesellschafters <strong>für</strong> Mängel<br />

des Unternehmens bei Veräußerung von<br />

Geschäftsanteilen.<br />

8. SCHADENERSATZ<br />

a) Allgemeine Voraussetzungen <strong>der</strong> Verschuldenshaftung:<br />

Die Ausgangslage des Schadenersatzrechtes<br />

ist simpel: Jemand erleidet einen Schaden<br />

und begibt sich auf die Suche nach<br />

einem an<strong>der</strong>en, <strong>der</strong> ihm Ersatz leisten<br />

könnte. Dass er dabei fündig werde, setzt<br />

allerdings voraus, dass eine Reihe von letztlich<br />

doch kompliziert angelegten Bedingungen<br />

erfüllt werden.


Bei <strong>der</strong> Verschuldenshaftung – diese steht<br />

im Gegensatz zur Gefährdungs- und zur<br />

Eingriffshaftung – führt ein Schädiger<br />

schuldhaft und rechtswidrig den Schaden<br />

herbei; dies rechtfertigt es, ihm den Ersatz<br />

aufzuerlegen.<br />

Folgende Bedingungen <strong>für</strong> den Schadenersatzanspruch<br />

sind zu erfüllen:<br />

– Ersatzfähiger Schaden;<br />

– Kausalität;<br />

– Rechtswidrigkeit;<br />

– Verschulden.<br />

Um den Schädiger zum Schadenersatz zu<br />

verpflichten, muss seine den Schaden herbeiführende<br />

Handlung o<strong>der</strong> Unterlassung<br />

rechtswidrig sein, das heißt gegen irgendein<br />

rechtliches Gebot o<strong>der</strong> Verbot verstoßen.<br />

Die verletzte Rechtsnorm kann ein<br />

Vertrag, ein Gesetz, ein Bescheid o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>es sein. Besteht zwischen dem Schädiger<br />

und dem Geschädigten eine Vertragsbeziehung<br />

und wird vom Schädiger eine<br />

vertragliche Haupt- o<strong>der</strong> Nebenbestimmung<br />

verletzt, führt dies zur Haftung <strong>für</strong><br />

Vertragsverletzung, <strong>für</strong> die Beson<strong>der</strong>heiten<br />

gilt. An<strong>der</strong>nfalls liegt deliktische Haftung<br />

vor.<br />

Die schadenersatzrechtliche Vertragshaftung<br />

begünstigt den Geschädigten dadurch,<br />

dass <strong>der</strong> Schädiger nicht nur <strong>für</strong> sein eigenes<br />

Verschulden, son<strong>der</strong>n auch <strong>für</strong> das Verschulden<br />

seiner Erfüllungsgehilfen, <strong>der</strong>en<br />

er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten<br />

bedient, einzustehen hat (§ 1313 a<br />

ABGB). Außerdem trifft die Beweislast <strong>für</strong><br />

das Verschulden nicht den Geschädigten –<br />

dieser Beweis kann bei <strong>der</strong> Reichweite von<br />

Sorgfaltspflichten schwierig sein – vielmehr<br />

kann bzw muss sich <strong>der</strong> Schädiger<br />

von dem ihm unterstellten Verschuldensvorwurf<br />

durch den Nachweis seiner<br />

Schuldlosigkeit entlasten. Der Geschädigte<br />

hat daher nur die Vertragsverletzung, die<br />

Kausalität und den Schaden nachzuweisen,<br />

die Beweispflicht <strong>für</strong> die Schuldlosigkeit<br />

trifft den Schädiger.<br />

Hauptfall <strong>der</strong> deliktischen Haftung ist die<br />

Verletzung von gesetzlichen o<strong>der</strong> behördlichen<br />

Schutznormen. In diesen Fällen ist<br />

stets <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Norm zu beachten,<br />

dh dass nur <strong>für</strong> denjenigen Schaden<br />

gehaftet wird, den die verletzte Norm vermeiden<br />

wollte.<br />

Im deliktischen Bereich – keine Vertragsbeziehung<br />

zwischen Schädiger und<br />

Geschädigtem – besteht eine Haftung des<br />

Unternehmers <strong>für</strong> die von ihm eingesetzten<br />

Gehilfen nur im Rahmen des § 1315<br />

ABGB sowie <strong>für</strong> seine vertretungsbefugten<br />

Repräsentanten. Die Haftung nach § 1315<br />

ABGB <strong>für</strong> den Besorgungsgehilfen ist<br />

keine Haftung <strong>für</strong> fremdes Verschulden,<br />

wie dies bei § 1313 a ABGB <strong>der</strong> Fall ist,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>für</strong> das eigene Auswahlverschulden:<br />

Der Unternehmer bedient sich wissentlich<br />

einer untüchtigen o<strong>der</strong> gefährlichen<br />

Person, zB eines Kranführers ohne<br />

Ausbildung. Auch hier muss natürlich die<br />

mangelnde Ausbildung Ursache <strong>für</strong> den<br />

vom Kranführer herbeigeführten Schaden<br />

sein.<br />

b) Diese Grundsätze wollen wir nun auf den<br />

Musterfall eines Planungsfehlers anwenden.<br />

Unser Architekt, nennen wir ihn DI<br />

August Störmann, übt seinen Beruf im<br />

Rahmen einer Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung unter <strong>der</strong> Firma DI Störmann<br />

ZT GmbH aus, <strong>der</strong> er als geschäftsführen<strong>der</strong><br />

und befugnistragen<strong>der</strong> Gesellschafter<br />

mit 75 % und seine Ehefrau Sabine mit<br />

25 % angehören.<br />

FALL 1:<br />

Die DI Störmann ZT GmbH wird vom Auftraggeber<br />

mit <strong>der</strong> Planung und örtlichen Bauaufsicht<br />

eines Einfamilienhauses beauftragt.<br />

Aufgrund eines Planungsfehlers unterschreitet<br />

das Stiegenhaus die gesetzlichen Mindestmaße.<br />

a) Der Planungsfehler wird vor Ausführung<br />

des Bauwerkes entdeckt, zB durch die die<br />

Warnpflicht erfüllende Bauunternehmung.<br />

Der Planungsmangel fällt primär in die<br />

Gewährleistungspflicht <strong>der</strong> DI Störmann<br />

ZT GmbH. Dem Auftraggeber stehen die<br />

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, in<br />

erster Linie <strong>der</strong> <strong>der</strong> Behebung, zu. Die<br />

DI Störmann ZT GmbH wird den Mangel<br />

durch Umplanung auf eigene Kosten beheben.<br />

Für einen allfälligen darüber hinaus gehenden<br />

Schaden (Folgeschaden) haftet die DI<br />

Störmann ZT GmbH als Vertragspartner<br />

des Auftraggebers, wobei die Haftung <strong>für</strong><br />

Vertragsverletzung zum Tragen kommt. Die<br />

Recht & Gesetz<br />

Gesellschaft hat daher <strong>für</strong> das Verschulden<br />

ihres Geschäftsführers und ihres Personals<br />

gemäß § 1313 a ABGB einzustehen. Der<br />

Nachweis <strong>der</strong> Schuldlosigkeit wird ihr<br />

nicht gelingen, da <strong>der</strong> Architekt <strong>für</strong> die<br />

Kenntnis bzw Unkenntnis <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Mindestmaße gemäß § 1299 ABGB einzustehen<br />

hat.<br />

Der Folgeschaden kann in einer verzögerten<br />

Bauausführung, in Baustillstandskosten<br />

etc gelegen sein. Auch eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

des umgeplanten Bauwerks zB wegen Verkleinerung<br />

<strong>der</strong> bewohnbaren Flächen ist<br />

denkbar.<br />

b) Für die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers<br />

aus <strong>der</strong> Vertragsverletzung haftet<br />

nur die Gesellschaft, nicht <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer, auch wenn er die Pläne<br />

als Befugnisträger verfasst, unterschrieben<br />

und gesiegelt hat. Die Verfassung eines<br />

gesetzwidrigen Bauplans verletzt zwar<br />

auch die als Schutznorm anzusehende Bauordnung,<br />

von dem Schutzzweck dieser<br />

Bestimmung umfasst sind aber nicht die<br />

vermögensrechtlichen Ansprüche, die <strong>der</strong><br />

Auftraggeber erleidet; diese sind daher nur<br />

vom Vertragspartner, das ist eben nur die<br />

Gesellschaft, zu ersetzen.<br />

c) Wurde <strong>der</strong> Planungsfehler bei <strong>der</strong> Ausführung<br />

übersehen und das Stiegenhaus plangemäß,<br />

das heißt gesetzwidrig errichtet,<br />

besteht <strong>der</strong> Folgeschaden auch in <strong>der</strong><br />

Sanierung des Stiegenhauses. Ein Mitverschulden<br />

<strong>der</strong> die Warnpflicht allenfalls verletzenden<br />

Bauunternehmung ist in Betracht<br />

zu ziehen.<br />

d) Bei einem Brand kommt es wegen <strong>der</strong> zu<br />

schmalen Ausführung <strong>der</strong> Stiegen zu<br />

einem Unfall, bei dem ein Besucher verletzt<br />

wird.<br />

Zwischen dem Verletzten einerseits und <strong>der</strong><br />

DI Störmann ZT GmbH an<strong>der</strong>erseits, aber<br />

auch zu DI Störmann besteht keine Vertragsbeziehung.<br />

Der Planungsfehler verletzt<br />

aber eine gesetzlichen Bestimmung, <strong>der</strong>en<br />

Zweck die Vermeidung von Unfällen dieser<br />

Art ist. Infolge <strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong> Schutznorm<br />

ist gegenüber dem Verletzten eine<br />

deliktische Haftung des Planverfassers<br />

gegeben. Der Planverfasser könnte auch<br />

strafrechtlich zur Verantwortung gezogen<br />

werden.<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 31


Recht & Gesetz<br />

32<br />

Neben dem schuldigen Einzeltäter haftet<br />

die ZT GmbH dem Verletzten deliktisch <strong>für</strong><br />

ihre Repräsentanten (<strong>für</strong> den Geschäftsführer)<br />

und <strong>für</strong> einen allenfalls eingesetzten<br />

Untüchtigen, also <strong>für</strong> einen durch die<br />

gestellte Aufgabe überfor<strong>der</strong>ten Mitarbeiter.<br />

Repräsentant ist selbstverständlich <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer; hat er den Plan verfasst<br />

o<strong>der</strong> auch nur gesiegelt, hat die Gesellschaft,<br />

unbeschadet seiner eigenen Haftung,<br />

<strong>für</strong> ihn einzustehen.<br />

In unserem Beispiel kommen als Mithaftende<br />

gegenüber dem Verletzten natürlich<br />

auch die ihre Warnpflicht verletzende Bauunternehmung<br />

und <strong>der</strong> Rechtsträger <strong>der</strong><br />

Baubehörde, die eine allfällige Überprüfungspflicht<br />

verletzt hat, in Betracht.<br />

Auch ein Dienstnehmer, <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Planungsfehler<br />

verantwortlich ist, kann vom<br />

Verletzten zur deliktischen Haftung herangezogen<br />

werden; dem Dienstnehmer steht<br />

aber in jenen Fällen, in denen <strong>der</strong> Dienstgeber<br />

dem Verletzten gleichfalls gehaftet<br />

hätte, ein Regressanspruch gegen seinen<br />

Dienstgeber zu.<br />

9. HAFTUNG DER GESELLSCHAFTER<br />

FÜR VERBINDLICHKEITEN DER<br />

GESELLSCHAFT:<br />

a) Von dem Grundsatz, dass <strong>für</strong> die Verbindlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft ausschließlich<br />

die Gesellschaft zu haften hat, sind einige<br />

Ausnahmen aufzuzeigen, in denen eine<br />

Haftung <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>für</strong> Verbindlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft möglich ist.<br />

Eine solche Haftung kann je<strong>der</strong>zeit vertraglich<br />

begründet werden, etwa durch Bürgschaft,<br />

Schuldbeitritt o<strong>der</strong> Schuldübernahme.<br />

Die Haftung kann auch durch eine<br />

Patronatserklärung begründet werden: Mit<br />

einer solchen verspricht ein Gesellschafter<br />

da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die Gesellschaft ihren<br />

Verpflichtungen nachkommen wird.<br />

b) Die Gläubigerschutzbestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

des GmbH-Gesetzes, <strong>der</strong> Konkursordnung<br />

und des Strafgesetzbuches werden<br />

als Schutznormen zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger<br />

angesehen, sodass ihre Verletzung zu einer<br />

deliktischen Haftung führt, die bei entsprechendem<br />

Verhalten auch die Gesellschafter<br />

treffen kann. Folgende Fälle einer schadenersatzrechtlichen<br />

Haftung wegen Verletzung<br />

von Gläubigerschutzbestimmungen<br />

sind beispielsweise aufzuzeigen:<br />

– Anstiftung des Geschäftsführers zur<br />

Konkursverschleppung;<br />

– Eingriff in die Geschäftsführung durch<br />

das Versprechen, Sanierungsmaßnahmen<br />

zu setzen.<br />

c) Wird eine Gesellschaft von ihren Gesellschaftern<br />

<strong>für</strong> risikoreiche Vorhaben eingesetzt,<br />

ohne hie<strong>für</strong> mit ausreichendem<br />

Eigenkapital ausgestattet zu werden, sodass<br />

bei normalen Geschäftsverlauf mit einem<br />

Misserfolg zu Lasten <strong>der</strong> Gläubiger zu<br />

rechnen ist, kann dies zu einer Haftung<br />

wegen sittenwidriger Schädigung <strong>der</strong> Gläubiger<br />

führen (qualifizierte Unterkapitalisierung).<br />

d) Wird von den Gesellschaftern das Vermögen<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft mit dem Privatvermögen<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter vermischt und lässt<br />

es sich buchmäßig nicht mehr unterscheiden,<br />

so kann dies gleichfalls zu einer Haftung<br />

des Gesellschafters mit seinem Privatvermögen<br />

führen.<br />

10. HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER<br />

GEGENÜBER DER GESELLSCHAFT:<br />

a) Der Geschäftsführer ist gegenüber <strong>der</strong><br />

Gesellschaft gemäß § 25 GmbH-Gesetz zur<br />

Anwendung <strong>der</strong> Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Geschäftsmannes verpflichtet. Der Gesellschaft<br />

können bei Verletzung von<br />

Geschäftsführerpflichten Schadenersatzansprüche<br />

gegen den Geschäftsführer erwachsen.<br />

Mehrere Geschäftsführer, die ihre<br />

Pflichten verletzen, haften <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

zur ungeteilten Hand.<br />

Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz ist nicht<br />

anzuwenden.<br />

Die Pflichten <strong>der</strong> Geschäftsführer bestimmen<br />

sich nach dem Gesetz, nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem allfälligen Geschäftsführervertrag<br />

sowie nach den gültigen<br />

Gesellschafterbeschlüssen. Den Geschäftsführern<br />

können generelle Richtlinien o<strong>der</strong><br />

auch einzelne Weisungen erteilt werden.<br />

Aus dem GmbH-Gesetz sich ergebende<br />

Obliegenheitsverletzungen sind zB die<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

unrechtmäßige Rückgewähr von Einlagen<br />

o<strong>der</strong> von Eigenkapital, gesetzwidrige<br />

Gewinnverteilung, <strong>der</strong> Abschluss von<br />

Geschäften mit sich selbst (Insichgeschäften)<br />

ohne Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

o<strong>der</strong> des Aufsichtsrates.<br />

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft verjährt in 5 Jahren.<br />

b) Zur klagsweisen Geltendmachung von<br />

Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführer<br />

ist nur die Gesellschaft berechtigt.<br />

Die Klagsführung bedarf zwingend <strong>der</strong><br />

Beschlussfassung durch die Gesellschafter,<br />

die auch einen Vertreter zur Prozessführung<br />

bestellen müssen. Lehnt die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter die Klagsführung ab,<br />

kann eine Min<strong>der</strong>heit, <strong>der</strong>en Stammeinlage<br />

den zehnten Teil des Stammkapitals o<strong>der</strong><br />

den Nennbetrag von € 700.000,00 o<strong>der</strong><br />

den im Gesellschaftsvertrag festgesetzten<br />

geringeren Betrag erreichen, die Klage binnen<br />

einem Jahr ab <strong>der</strong> erfolgten o<strong>der</strong> vereitelten<br />

Beschlussfassung einbringen (§ 48<br />

GmbHG).<br />

c) Den Geschäftsführer treffen ferner folgende,<br />

mit <strong>der</strong> ordentlichen Geschäftsführung<br />

verbundene Pflichten:<br />

– Buchführung und Bilanzierung<br />

– Berichterstattung<br />

– Einberufung <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

– Mitteilung von Beschlüssen<br />

– Anmeldungen zum Firmenbuch<br />

– Antrag auf Eröffnung des Konkurses<br />

– Beachtung <strong>der</strong> Grenzen des Unternehmensgegenstandes<br />

– Fachlich einwandfreie Leitung des Unternehmens<br />

Der Geschäftsführer ist im Interesse <strong>der</strong><br />

Gesellschaft tätig, hat daher die Sorgfalt<br />

eines Treuhän<strong>der</strong>s frem<strong>der</strong> Interessen aufzuwenden.<br />

d) Gesetzwidrige Weisungen <strong>der</strong> Gesellschafter,<br />

insbeson<strong>der</strong>e solche, die Gläubigerschutzbestimmungen<br />

verletzen, sind nichtig<br />

und <strong>für</strong> den Geschäftsführer unbeachtlich,<br />

das heißt, dass die Haftung des<br />

Geschäftsführers durch solche Weisungen<br />

nicht aufgehoben ist. Gleiches gilt <strong>für</strong> Weisungen<br />

eines Unzuständigen, etwa eines<br />

einzelnen Gesellschafters, auch wenn dieser<br />

über die Mehrheit verfügt. Anstiftung


des Geschäftsführers kann den Anstifter<br />

haftbar machen.<br />

e) Haftung gemäß § 10 Abs 4 GmbHG <strong>für</strong> falsche<br />

Angaben über die Bareinzahlung <strong>der</strong><br />

Stammeinlage.<br />

f) Verletzung des Konkurrenzverbotes: Die<br />

Geschäftsführer dürfen gemäß § 24<br />

GmbHG ohne Einwilligung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

in <strong>der</strong>en Geschäftszweig keine<br />

Geschäfte auf eigene o<strong>der</strong> fremde Rechnung<br />

tätigen und sich nicht als persönlich<br />

haftende Gesellschafter o<strong>der</strong> als Vorstand,<br />

Aufsichtsrat o<strong>der</strong> Geschäftsführer an an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmungen beteiligen.<br />

11. HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER<br />

GEGENÜBER DRITTEN:<br />

a) Für die Verletzung von Gläubigerschutzbestimmungen,<br />

die als Schutznormen zugunsten<br />

<strong>der</strong> Gläubiger angesehen werden,<br />

besteht eine deliktische Haftung <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern,<br />

soweit diese hiedurch zu Schaden kommen<br />

(sogenannte Durchgriffshaftung <strong>der</strong> Geschäftsführer).<br />

b) Wichtigster Tatbestand ist die Konkursverschleppung.<br />

Der Geschäftsführer ist verpflichtet,<br />

<strong>für</strong> die Gesellschaft bei Vorliegen<br />

<strong>der</strong> Konkursreife die Eröffnung des Konkursverfahrens<br />

zu beantragen. Konkursreife<br />

liegt bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit<br />

vor.<br />

Überschuldung ist gegeben, wenn die Passiva<br />

die Aktiva übersteigen und eine positive<br />

Unternehmensentwicklung nicht prognostiziert<br />

werden kann.<br />

Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein<br />

Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten<br />

wegen Fehlens <strong>der</strong> Mittel nicht bezahlen<br />

Abfertigung neu<br />

Noch ist nichts gewiss – das ist eine Aussage, die<br />

sehr häufig zum Thema „Abfertigung neu“ zu hören<br />

ist. Um ein bisschen Licht in die Sache zu bringen,<br />

werden wir in den nächsten Wochen unseren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

eine umfassende Information zur Abfertigung neu von<br />

kann und dies auch in üblicher Frist nicht<br />

können wird; dies unterscheidet die Zahlungsunfähigkeit<br />

von <strong>der</strong> bloß vorübergehenden<br />

Zahlungsstockung.<br />

Die Gläubiger haben Anspruch auf Ersatz<br />

des Schadens, den sie bei rechtzeitiger<br />

Konkurseröffnung nicht erlitten hätten,<br />

somit in Höhe <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong><br />

erzielten Quote und <strong>der</strong> bei Rechtzeitigkeit<br />

<strong>der</strong> Antragstellung erzielbaren höheren<br />

Quote. Gegenüber neuen Gläubigern, die<br />

bei rechtzeitiger Konkurseröffnung das<br />

Geschäft nicht geschlossen hätten, kommt<br />

eine Haftung <strong>für</strong> den Vertrauensschaden in<br />

Betracht.<br />

c) Krida:<br />

Unter diesem Begriff sind die Tatbestände<br />

<strong>der</strong> betrügerischen Krida (§ 156 StGB), <strong>der</strong><br />

Schädigung frem<strong>der</strong> Gläubiger (§ 157<br />

StGB), <strong>der</strong> Begünstigung eines Gläubigers<br />

(§ 158 StGB) und <strong>der</strong> grob fahrlässigen<br />

Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen<br />

(§ 159 StGB) zu verstehen. Einschlägig ist<br />

ferner <strong>der</strong> Tatbestand <strong>der</strong> Umtriebe während<br />

einer Geschäftsaufsicht, im Ausgleichsverfahren<br />

o<strong>der</strong> im Konkursverfahren<br />

nach § 160 StGB.<br />

Allen diesen Tatbeständen gemeinsam ist<br />

die Schädigung von Gläubigern <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

in unterschiedlicher Begehungs- und<br />

Schuldform. Diese Bestimmungen werden<br />

jedoch schadenersatzrechtlich als Schutznormen<br />

zugunsten <strong>der</strong> Gläubiger <strong>der</strong><br />

Gesellschaft angesehen und aus ihrer Verletzung<br />

eine deliktische Haftung <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern<br />

abgeleitet. Der Geschäftsführer, dem die<br />

Begehung eines dieser Delikte nachgewiesen<br />

werden kann, hat – mit o<strong>der</strong> ohne strafgerichtlicher<br />

Verurteilung – auch mit den<br />

Schadenersatzansprüchen <strong>der</strong> Gläubiger zu<br />

rechnen.<br />

Recht & Gesetz<br />

d) Steuern:<br />

Gemäß § 9 BAO haften die zur Vertretung<br />

juristischer Personen berufenen Personen<br />

neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen<br />

<strong>für</strong> die diese treffenden Abgaben<br />

insoweit, als die Abgaben infolge<br />

schuldhafter Verletzung <strong>der</strong> den Vertretern<br />

auferlegten Pflichten nicht eingebracht<br />

werden können.<br />

Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen<br />

Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte<br />

Täter und an<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Tat Beteiligte,<br />

wenn sie nicht selbst abgabenpflichtig sind,<br />

<strong>für</strong> den Betrag, um den die Abgaben verkürzt<br />

wurden.<br />

e) Sozialversicherung:<br />

Gemäß § 67 Abs 10 ASVG haften die zur<br />

Vertretung juristischer Personen Berufenen<br />

im Rahmen ihrer Vertretungsmacht neben<br />

den durch sie vertretenen Beitragsschuldnern<br />

<strong>für</strong> die von diesen zu entrichtenden<br />

Beiträge insoweit, als die Beiträge infolge<br />

schuldhafter Verletzung <strong>der</strong> den Vertretern<br />

auferlegten Pflichten nicht eingebracht<br />

werden können.<br />

Gemäß § 114 ASVG ist das Vorenthalten<br />

einbehaltener Dienstnehmerbeiträge zur<br />

Sozialversicherung, also die Nichtabführung<br />

dieser Beiträge an die Sozialversicherung,<br />

gerichtlich strafbar. Verantwortlich<br />

sind auch die Organe von juristischen Personen.<br />

Diese können jedoch sich bis zum<br />

Schluss <strong>der</strong> Strafverhandlung von <strong>der</strong><br />

Strafbarkeit befreien, wenn sie die ausstehenden<br />

Beträge zur Gänze einzahlen o<strong>der</strong><br />

sich dem berechtigten Sozialversicherungsträger<br />

gegenüber vertraglich zur<br />

Nachentrichtung <strong>der</strong> ausstehenden Beiträge<br />

binnen einer bestimmten Zeit verpflichten.<br />

Die Strafbarkeit lebt wie<strong>der</strong> auf, wenn<br />

diese Zahlungsverpflichtung nicht eingehalten<br />

wird. ■<br />

Herrn Dr. Fritz Kleiner, Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> und Steuerberater,<br />

zusenden. Weiters planen wir <strong>für</strong> Jänner 2003 ein<br />

Seminar zu diesem Thema, da zu erwarten ist, dass bis<br />

dahin die <strong>der</strong>zeit noch offenen Durchführungsdetails<br />

geklärt sind. ■<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 33


Recht & Gesetz<br />

Neues Bundesvergabegesetz<br />

Dr. Dagmar Gruber ist stellvertretende<br />

<strong>Kammer</strong>direktorin in <strong>der</strong><br />

AIK <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten.<br />

Mit 1. September 2002 ist das<br />

neue Bundesvergabegesetz in<br />

Kraft getreten. Ab 2003 wird –<br />

bis auf den Rechtsschutz – die<br />

Gesetzgebung im öffentlichen<br />

Auftragswesen Bundessache.<br />

Das bedeutet, dass ab 2003 ein<br />

einheitliches „Bundesvergaberecht“<br />

in ganz Österreich gilt,<br />

lediglich die Rechtsschutzbestimmungen<br />

bleiben Landessache.<br />

34<br />

Gesetzgebung im Auftragswesen wird<br />

Bundessache<br />

Es wird ein eigener Kompetenztatbestand im<br />

Bundes-Verfassungsgesetz geschaffen.<br />

Gemäß Artikel 14 b Bundesverfassungsgesetz<br />

ist in Hinkunft das öffentliche Auftragswesen<br />

in <strong>der</strong> Gesetzgebung Bundessache. Die Vollziehung<br />

ist bei „Bundesauftraggebern<br />

Bundessache, bei Aufträgen des Landes, <strong>der</strong><br />

Gemeinden, Gemeindeverbände etc. Landessache“.<br />

Bezüglich des Rechtsschutzes haben bei Aufträgen<br />

des Landes, <strong>der</strong> Gemeinden etc. die<br />

Län<strong>der</strong> sowohl die Gesetzgebungs-, als auch<br />

Vollziehungskompetenz.<br />

Diese Verfassungsbestimmung tritt mit 1. Jänner<br />

2003 in Kraft. Die Rechtsschutzbestimmungen<br />

haben die Län<strong>der</strong> bis spätestens 30.<br />

Juni 2003 zu treffen. Aufgrund einer Übergangsbestimmung<br />

können jedoch die Län<strong>der</strong><br />

bereits vor dem Inkrafttreten dieser neuen<br />

Kompetenzbestimmung die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Gesetze über den Rechtsschutz im Vergabeverfahren<br />

erlassen.<br />

Än<strong>der</strong>ung des BundesbeschaffunggmbH-<br />

Gesetzes<br />

Die BundesbeschaffunggmbH soll künftig<br />

auch <strong>für</strong> Län<strong>der</strong> und Gemeinden tätig werden<br />

können.<br />

Neues Bundesvergabegesetz<br />

Das neue Bundesvergabegesetz 2002 ist <strong>für</strong><br />

den Bund mit 1. September 2002 in Kraft<br />

getreten. Die wichtigsten Neuerungen liegen<br />

in <strong>der</strong> Einbeziehung von Vergabeverfahren im<br />

Unterschwellenbereich, <strong>der</strong> Inkorporierung<br />

<strong>der</strong> ÖNORM A 2050 in das Gesetz (und<br />

somit im Entfall diesbezüglicher Verweise),<br />

einem Regime <strong>für</strong> die Nutzung elektronischer<br />

Medien im Rahmen <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge, Än<strong>der</strong>ungen bei den Verfahrensarten<br />

und in einer Umgestaltung des vergabespezifischen<br />

Rechtsschutzes.<br />

Übernahme <strong>der</strong> ÖNORM A 2050<br />

An<strong>der</strong>s als im geltenden Gesetz werden nicht<br />

einzelne Teile <strong>der</strong> ÖNORM A 2050 <strong>für</strong> verbindlich<br />

erklärt, son<strong>der</strong>n wird die ÖNORM A<br />

2050 mit Stand 01.03.2000 in den Gesetzes-<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

text übernommen. So finden sich im Gesetz<br />

beispielsweise Regelungen über die Erstellung<br />

<strong>der</strong> Preise bzw. Preisarten, Arten und<br />

Mittel zur Sicherstellung, Beschreibung <strong>der</strong><br />

Leistung, Bestimmungen betreffend den Leistungsvertrag,<br />

Form und Inhalt <strong>der</strong> Angebote,<br />

Prüfung <strong>der</strong> Angebote etc.<br />

Mit <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> ÖNORM A 2050 ist<br />

eine wesentlich bessere Übersichtlichkeit und<br />

leichtere Lesbarkeit des Gesetzes gegeben.<br />

Wahl des Vergabeverfahrens<br />

Künftig besteht Wahlfreiheit zwischen dem<br />

offenen und dem nicht offenen Verfahren mit<br />

vorheriger Bekanntmachung. Für Vergaben<br />

unter dem Schwellenwert gibt es künftig auch<br />

die elektronische Auktion, die Rahmenvereinbarung<br />

und den Direktkauf als weitere Vergabeverfahren.<br />

Für die geistig-schöpferischen Dienstleistungen<br />

wird in den Erläuterungen zu § 25 eindeutig<br />

klargestellt, dass diese im Verhandlungsverfahren<br />

zu vergeben sind.<br />

Für die Vergabe geistig-schöpferischer<br />

Dienstleistungen unter dem Schwellenwert<br />

wurden nunmehr geson<strong>der</strong>te Regelungen<br />

getroffen:<br />

• Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung (§ 26 Abs. 3):<br />

Geistig-schöpferische Dienstleistungen:<br />

€ 60.000,00<br />

Bauaufträge: € 80.000,00,<br />

Liefer-/Dienstleistungsaufträge:<br />

€ 40.000,00<br />

• Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer<br />

(§ 26 Abs. 4):<br />

Sofern <strong>der</strong> geschätzte Auftragswert ohne<br />

Umsatzsteuer 130.000 SZR (Son<strong>der</strong>ziehungsrechte,<br />

ca. € 162.293,00) nicht<br />

erreicht, können Aufträge über geistigschöpferische<br />

Dienstleistungen in einem<br />

Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer<br />

vergeben werden, sofern im Hinblick<br />

auf die Eigenart <strong>der</strong> Leistung die Durchführung<br />

eines wirtschaftlichen Wettbewerbes<br />

auf Grund <strong>der</strong> Kosten des Beschaffungsvorganges<br />

wirtschaftlich nicht vertretbar ist.


Der Auftraggeber hat <strong>für</strong> nach dieser<br />

Bestimmung vergebene Dienstleistungen<br />

im Nachhinein einen angemessenen Grad<br />

an Transparenz zu gewährleisten.<br />

Direktvergabe:<br />

Geistig-schöpferische Dienstleistungen:<br />

€ 30.000,00<br />

Bauaufträge, Liefer-/Dienstleistungsaufträge:<br />

€ 20.000,00<br />

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung<br />

(§ 26 Abs. 2):<br />

Im gesamten Unterschwellenwertbereich, bei<br />

nicht hinreichend beschreibbaren Leistungen.<br />

Wettbewerbe (§§ 111 ff)<br />

Das Gesetz kennt offene, nicht offene o<strong>der</strong><br />

geladene Wettbewerbe. Grundsätzlich hat ein<br />

offener Wettbewerb stattzufinden. Die Durchführung<br />

eines nicht offenen Wettbewerbes<br />

(mit vorheriger öffentlicher Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />

Abgabe von Teilnahmeanträgen) ist dann<br />

zulässig, wenn <strong>der</strong> Auslober den Kreis <strong>der</strong><br />

Teilnehmer beschränken will und die Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Leistungsqualität über die Eignung<br />

hinausgehende Anfor<strong>der</strong>ungen an die Teilnehmer<br />

stellt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

eines offenen Wettbewerbes verbundene Aufwand<br />

im Hinblick auf den Wert <strong>der</strong> Leistung<br />

wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.<br />

Im Unterschwellenbereich ist die Durchführung<br />

eines geladenen Wettbewerbes zulässig,<br />

sofern dem Auslober genügend geeignete<br />

Unternehmer bekannt sind. Sowohl beim<br />

nicht offenen als auch beim geladenen Wettbewerb<br />

darf die Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer nicht<br />

unter 3 liegen.<br />

Im Übrigen wurden weitgehend die Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> ÖNORM A 2050 <strong>für</strong> die Durchführung<br />

von Wettbewerben übernommen.<br />

Vorarbeitenproblematik<br />

In Hinkunft sind Unternehmer, die an <strong>der</strong><br />

Erarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen <strong>für</strong> das Vergabeverfahren<br />

unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beteiligt<br />

waren, sowie mit diesen verbundene Unternehmen<br />

nur dann von <strong>der</strong> Teilnahme am Vergabeverfahren<br />

ausgeschlossen, soweit durch<br />

ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb<br />

ausgeschlossen wäre.<br />

Vergabefremde Kriterien<br />

Es wird ausdrücklich festgelegt, dass im Vergabeverfahren<br />

auf die Umweltgerechtheit <strong>der</strong><br />

Leistung Bedacht zu nehmen ist. Dies kann<br />

durch die Berücksichtigung ökologischer<br />

Aspekte bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Leistung,<br />

bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> technischen Spezifikationen<br />

o<strong>der</strong> durch die Festlegung konkreter<br />

Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug<br />

erfolgen.<br />

Weiters kann im Vergabeverfahren auf die<br />

Beschäftigung von Frauen, von Personen im<br />

Ausbildungsverhältnis, von Langzeitarbeitslosen,<br />

von Behin<strong>der</strong>ten und älteren Arbeitnehmern<br />

sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung<br />

sonstiger sozialpolitischer Belange Bedacht<br />

genommen werden. Dies kann durch Berükksichtigung<br />

<strong>der</strong>artiger Aspekte bei <strong>der</strong><br />

Beschreibung <strong>der</strong> Leistung, bei <strong>der</strong> Festlegung<br />

<strong>der</strong> technischen Spezifikationen, durch<br />

die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien<br />

o<strong>der</strong> durch die Festlegung von Bedingungen<br />

im Leistungsvertrag erfolgen.<br />

Billigstbieterprinzip<br />

Künftig ist neben dem Zuschlag an das technisch<br />

und wirtschaftlich günstigste Angebot<br />

(Bestbieterprinzip) auch <strong>der</strong> Zuschlag an das<br />

Angebot mit dem niedrigsten Preis zulässig,<br />

sofern <strong>der</strong> Qualitätsstandard <strong>der</strong> Leistung in<br />

<strong>der</strong> Bekanntmachung o<strong>der</strong> in den Ausschreibungsunterlagen<br />

klar und eindeutig definiert<br />

ist, sodass die Festlegungen in <strong>der</strong> Ausschreibung<br />

qualitativ gleichwertige Angebote<br />

sicherstellen (Billigstbieterprinzip).<br />

Damit wurde endlich einem dringenden<br />

Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Praxis Rechnung getragen,<br />

womit es in Hinkunft auch nicht mehr nötig<br />

sein wird, „krampfhaft“ zusätzliche<br />

Zuschlagskriterien zum Preis zu finden, die<br />

sich in Wirklichkeit ohnedies ebenfalls nur<br />

auf den Preis auswirken.<br />

Rechtsschutz<br />

Das Nachprüfungsverfahren soll durch mehrere<br />

Maßnahmen gestrafft und konzentriert<br />

werden. So hat <strong>der</strong> Antragsteller den Auftraggeber<br />

selbst von <strong>der</strong> Einleitung des Nachprüfungsverfahrens<br />

zu verständigen.<br />

Ferner wird im Definitionenkatalog ausdrücklich<br />

angeführt, welche Entscheidungen in<br />

Hinkunft geson<strong>der</strong>t anfechtbar sein sollen.<br />

Der Antragsteller hat den Auftraggeber selbst<br />

von <strong>der</strong> Einleitung des Nachprüfungsverfahrens<br />

zu verständigen, diesen trifft die Verpflichtung,<br />

bei einem Nachprüfungsantrag<br />

betreffend die Zuschlagsentscheidung alle<br />

Bieter, denen die Zuschlagsentscheidung mitgeteilt<br />

wurde, von <strong>der</strong> Einleitung des Nachprüfungsverfahrens<br />

und <strong>der</strong> geltend gemach-<br />

Recht & Gesetz<br />

ten Rechtswidrigkeit zu verständigen. Damit<br />

soll allen Bietern die Möglichkeit zur Parteistellung<br />

geben werden. Stellen diese innerhalb<br />

einer Woche keinen Teilnahmeantrag, so<br />

verlieren sie ihre Parteistellung.<br />

Es werden Präklusivfristen eingeführt, innerhalb<br />

<strong>der</strong>er die Anträge auf Nachprüfung im<br />

Oberschwellenbereich bzw. Unterschwellenbereich<br />

einzubringen sind. Dadurch und auch<br />

durch die Einführung von Gebühren soll es zu<br />

einer Straffung des Nachprüfungsverfahrens<br />

kommen. Ob dies tatsächlich <strong>der</strong> Fall sein<br />

wird, bleibt abzuwarten. ■<br />

Interessantes aus<br />

<strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

GEBÄUDEABSTÄNDE GEMÄß § 13<br />

STEIERMÄRKISCHES BAUGESETZ<br />

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit <strong>der</strong><br />

Auslegung <strong>der</strong> Abstandsregelung im<br />

Zusammenhang mit dem Geschoßbegriff im<br />

Stmk. Baugesetz befasst.<br />

§ 4 Z. 40 und § 13 Abs. 2, 4 und 5 des Steiermärkischen<br />

Baugesetzes (Stmk. BauG),<br />

LGBl. 59/1995 lauten:<br />

㤠4 Begriffsbestimmungen<br />

Die nachstehenden Begriffe haben in diesem<br />

Gesetz folgende Bedeutung:<br />

...40. Kniestockhöhe: Das Maß des vertikalen<br />

Abstandes zwischen Oberkante <strong>der</strong> obersten<br />

Rohdecke und <strong>der</strong> Unterkante <strong>der</strong> tragenden<br />

Dachkonstruktion (Sparren), gemessen an <strong>der</strong><br />

äußeren Außenwandebene;“<br />

„§ 13 Abstände<br />

(2) Jede Gebäudefront, die nicht unmittelbar<br />

an einer Nachbargrenze errichtet wird, muss<br />

von dieser mindestens so viele Meter entfernt<br />

sein, wie die Anzahl <strong>der</strong> Geschoße, vermehrt<br />

um 2 ergibt (Grenzabstand).<br />

(4) Als Geschoße in <strong>der</strong> jeweiligen Gebäudefront<br />

sind anzurechnen<br />

– die vollausgebaut o<strong>der</strong> zu Aufenthaltsräumen<br />

ausbaufähig sind und<br />

– <strong>der</strong>en Außenwandfläche zu mehr als 50 Prozent<br />

und im Mittel mindestens 1,5 Meter<br />

hoch über dem natürlichen Gelände liegt.<br />

(5) Nicht als Geschoße anzurechnen sind an<br />

<strong>der</strong><br />

– Traufenseite: Dachgeschosse bzw. <strong>für</strong> Aufenthaltsräume<br />

ausbaufähige Dachböden,<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 35


Recht & Gesetz<br />

sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes<br />

1,25 Meter nicht übersteigt und die<br />

Dachneigung nicht mehr als 70 Grad<br />

beträgt;<br />

– Giebelseite: Das unterste Dachgeschoß bzw.<br />

<strong>der</strong> unterste <strong>für</strong> Aufenthaltsräume ausbaufähige<br />

Dachboden, sofern die Höhe eines<br />

allfälligen Kniestockes 1,25 Meter nicht<br />

übersteigt und die Dachneigung nicht mehr<br />

als 70 Grad beträgt.“<br />

Aus den wie<strong>der</strong>gegebenen Bestimmungen<br />

folgt zunächst, dass <strong>für</strong> die Frage des Abstandes<br />

von <strong>der</strong> Grundgrenze weiterhin die<br />

Geschoßanzahl maßgeblich ist. Darüber hinaus<br />

ergibt sich, dass – an<strong>der</strong>s als nach <strong>der</strong><br />

früheren Rechtslage – ein im Dachbereich<br />

ausgebildetes Geschoß schon ab einer Kniestockhöhe<br />

von 1,25 Meter <strong>für</strong> Zwecke <strong>der</strong><br />

Abstandsberechnung in die Geschoßanzahl<br />

einzurechnen ist.<br />

Festzuhalten ist jedoch, dass <strong>der</strong> belangten<br />

Behörde grundsätzlich dahin gehend zu folgen<br />

ist, dass auch nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Rechtslage (wie dies im Erkenntnis Zl.<br />

94/06/0074 allgemein zum Ausdruck gebracht<br />

wurde) im Falle von Än<strong>der</strong>ungsbewilligungen<br />

die Abstandsfrage nur insoweit neu zu beur-<br />

GEWERBEORDNUNG-NOVELLE 2002<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994, BGBl I<br />

Nr. 111/2002<br />

ÜBERBLICK<br />

Gewerbebehörde als One-Stop-Shop<br />

Alle Gewerbe können künftig bei einer Stelle,<br />

nämlich <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde<br />

angemeldet werden. Der Gewerbeschein hat<br />

ausgedient, an seiner Stelle wird bei einem<br />

Großteil <strong>der</strong> Gewerbe <strong>der</strong> Auszug aus dem<br />

Gewerberegister treten.<br />

Reglementierte Gewerbe<br />

Alle Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis<br />

erfor<strong>der</strong>n, sind nun in einer einheitlichen<br />

Liste <strong>der</strong> reglementierten Gewerbe zusammengefasst.<br />

36<br />

Neue<br />

Gesetze<br />

teilen ist, als sich die Än<strong>der</strong>ungen auf die <strong>für</strong><br />

die Beurteilung des Abstands maßgeblichen<br />

Umstände auswirken. Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Rechtslage dahin gehend, dass nunmehr<br />

allenfalls ein Geschoß schon bei Vorliegen<br />

eines Kniestocks von mehr als 1,25 Meter<br />

gegeben wäre, bewirkt <strong>für</strong> sich allein noch<br />

keine Durchbrechung <strong>der</strong> Rechtskraft <strong>der</strong> vor<br />

1995 erteilten Baubewilligung (vergleiche §<br />

119 Abs. 1 Stmk. BauG 1995 betreffend das<br />

Unberührtbleiben von rechtskräftig erteilten<br />

Baubewilligungen). Maßgeblich ist jedoch, ob<br />

das Gebäude tatsächlich in jener Form, von<br />

<strong>der</strong> die antragsteilende Gemeinde und die<br />

belangte Behörde ausgehen, durch die seinerzeitigen<br />

Bewilligungen (insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

den Bescheid vom 29. Juli 1993) als konsentiert<br />

gelten kann.<br />

(Erkenntnis vom 19. April 2001, ZI.<br />

98/06/0191)<br />

HÖHERE VERZUGSZINSEN<br />

Das Zinsenrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz bringt<br />

rückwirkend mit 1. August 2002 im<br />

Geschäftsverkehr eine Anhebung des<br />

Satzes <strong>der</strong> gesetzlichen Verzugszinsen<br />

von bisher 5 auf 10,75 %.<br />

Mit dem Zinsenrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />

BGBl. I/118/2002, wird die EU-Richtlinie zur<br />

Innerhalb dieser Liste gibt es noch einige<br />

Gewerbe („§ 95-Gewerbe“), die nicht bereits<br />

mit <strong>der</strong> Anmeldung, son<strong>der</strong>n erst nach einer<br />

beson<strong>der</strong>en Zuverlässigkeitsprüfung und bescheidmäßigen<br />

Feststellung <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

ausgeübt werden dürfen. Dazu gehören<br />

u.a. die Baumeister und Zimmermeister, nicht<br />

jedoch die Technischen Büros-Ingenieurbüros.<br />

Bei den Handwerken ist die Meisterprüfung<br />

weiterhin wesentliche Zugangsvoraussetzung<br />

zur Gewerbeausübung. Das Handelsgewerbe<br />

wurde zu den freien Gewerben und kann künftig<br />

ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden.<br />

Än<strong>der</strong>ungen beim<br />

Befähigungsnachweissystem<br />

Formeller Befähigungsnachweis:<br />

Bei den reglementierten Gewerben haben Gewerbeanmel<strong>der</strong><br />

ihre fachliche Qualifikation<br />

zuerst durch den mittels Verordnung standardisierten<br />

Befähigungsnachweis zu belegen<br />

(Lehrabschlussprüfung, Schule, Studium,<br />

fachliche Tätigkeit usw.). Als Belege sieht die<br />

Gewerbeordnungsnovelle künftig auch Zeugnisse<br />

über Tätigkeiten in leiten<strong>der</strong> Stellung,<br />

als Betriebsleiter o<strong>der</strong> als Selbständiger im<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Bekämpfung von Zahlungsverzug im<br />

Geschäftsverkehr umgesetzt. Diese Richtlinie<br />

beschränkt sich auf den Geschäftsverkehr<br />

unter Unternehmen bzw. Unternehmen und<br />

öffentlichen Stellen, umfasst jedoch keine<br />

Geschäfte mit Verbrauchern. Zwischen Privaten<br />

betragen somit die gesetzlichen Verzugszinsen,<br />

soferne keine an<strong>der</strong>weitige Vereinbarung<br />

getroffen wurde, weiterhin 4 % (§ 1000<br />

ABGB).<br />

Bei <strong>der</strong> Verzögerung <strong>der</strong> Zahlung von Geldfor<strong>der</strong>ungen<br />

zwischen Unternehmen aus<br />

unternehmerischen Geschäften beträgt seit<br />

1.8.2002 gemäß dem nunmehr geän<strong>der</strong>ten §§<br />

1333 ABGB <strong>der</strong> gesetzliche Zinssatz acht<br />

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der<br />

Basiszinssatz, ehemals Diskontsatz genannt,<br />

beträgt <strong>der</strong>zeit 2,75 %. Er wird zwei mal jährlich<br />

neu berechnet und von <strong>der</strong> Österreichischen<br />

Nationalbank verlautbart.<br />

Vor allem <strong>für</strong> Ziviltechniker, die öffentliche<br />

Aufträge haben, ist diese Än<strong>der</strong>ung von großer<br />

Bedeutung, da damit die Höhe <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Verzugszinsen mehr als verdoppelt<br />

wurde. Dabei ist natürlich zu beachten, dass<br />

eine an<strong>der</strong>weitige Vereinbarung nach wie vor<br />

möglich ist. ■<br />

betreffenden Gewerbe vor. Eine entsprechende<br />

Adaptierung <strong>der</strong> einzelnen Befähigungsnachweisverordnungen<br />

ist erfor<strong>der</strong>lich. Bis<br />

dahin gelten die bestehenden Verordnungen<br />

als Bundesgesetze weiter.<br />

Individueller Befähigungsnachweis:<br />

Wird die Vorgabe <strong>der</strong> jeweiligen Befähigungsnachweisverordnung<br />

nicht erfüllt, kann die<br />

Befähigung bei <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung auch<br />

durch Belege über die individuelle Befähigung<br />

nachgewiesen werden (z.B. ein positives<br />

Gutachten <strong>der</strong> Wirtschaftskammer). Reichen<br />

die Fähigkeiten und Kenntnisse <strong>für</strong> eine<br />

uneingeschränkte Gewerbeberechtigung nicht<br />

aus, ist eine Beschränkung auf Teiltätigkeiten<br />

des jeweiligen Gewerbes vorgesehen. Die<br />

Behörde hat auch die Möglichkeit, einen<br />

Anpassungslehrgang o<strong>der</strong> eine Eignungsprüfung<br />

vorzuschreiben.<br />

Die vormals mögliche Nachsicht vom Befähigungsnachweis<br />

ist somit überflüssig geworden<br />

und entfallen.<br />

Konkurs<br />

Der Konkurs ist nur mehr dann ein Gewerbeausschluss-<br />

bzw. entziehungsgrund, wenn das


Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, die<br />

Kosten des Konkursverfahrens abzudecken und<br />

die Insolvenzdatei Einsicht in die Konkursabweisung<br />

mangels Masse gewährt (also 3 Jahre).<br />

Inkrafttreten<br />

Die GewO-Novelle tritt mit 1. August 2002 in<br />

Kraft.<br />

REGELUNGEN EINZELNER GEWERBE<br />

Baumeister<br />

Die Regelungen des Baumeisters (§ 99) inklusive<br />

die Bestimmung über den „Gewerblichen<br />

Architekten“ sind beinahe unverän<strong>der</strong>t geblieben.<br />

Es wird festgelegt, dass <strong>für</strong> das Baumeistergewerbe<br />

die Befähigung ausschließlich<br />

durch den formellen Befähigungsnachweis<br />

erbracht werden kann und somit ein individueller<br />

Befähigungsnachweis nicht ausreicht.<br />

Technische Büros – Ingenieurbüros<br />

(Beratende Ingenieure)<br />

Der Gewerbeumfang <strong>der</strong> Technischen Büros-<br />

Ingenieurbüros wird um die Erstellung von<br />

Gutachten erweitert (§ 134).<br />

Der Beitrag wurde uns von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Architekten<br />

und Ingenieurkonsulenten zur Verfügung gestellt.<br />

ÄNDERUNG KÄRNTNER<br />

AUFTRAGSVERGABEGESETZ<br />

Eine Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

(LGBl. 48/2002) bringt vor allem Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Bereich des Rechtsschutzverfahrens<br />

durch die Einrichtung einer Ombudsstelle<br />

<strong>für</strong> Vergabewesen.<br />

Bereits am 23.2.2002 hat <strong>der</strong> Ktn. Landtag<br />

eine Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

beschlossen. Dieses Gesetz wurde erst am 2.<br />

August 2002 im Ktn. Landesgesetzblatt verlautbart.<br />

Die wesentlichen darin enthaltenen<br />

Än<strong>der</strong>ungen sind mit 1. September 2002 in<br />

Kraft getreten.<br />

Rechtsschutz auch im<br />

Unterschwellenbereich<br />

Bisher gab es die Möglichkeit, ein Nachprüfungsverfahren<br />

beim Unabhängigen Verwaltungssenat<br />

(UVS) zu beantragen, nur <strong>für</strong> Vergaben<br />

oberhalb <strong>der</strong> EU-Schwellenwerte. Im<br />

Sinne <strong>der</strong> Judikatur des Verfassungsgerichtshofes<br />

wird nunmehr <strong>der</strong> Rechtsschutz des<br />

Ktn. Auftragsvergabegesetzes auch auf den<br />

Unterschwellenbereich erstreckt.<br />

Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen<br />

Beim Amt <strong>der</strong> Ktn. Landesregierung wird<br />

eine Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen eingerichtet.<br />

Diese Stelle ist dazu berufen, in einem<br />

konkreten Vergabeverfahren wegen behaupteter<br />

Rechtswidrigkeit ein Vorprüfungsverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Die Ombudsstelle besteht aus einer Person.<br />

Sie wird von <strong>der</strong> Landesregierung <strong>für</strong> die<br />

Dauer von fünf Jahren ernannt. Die Ombudsfrau/<strong>der</strong><br />

Ombudsmann muss über ein abgeschlossenes<br />

Universitäts- o<strong>der</strong> Fachhochschulstudium<br />

auf dem Gebiet des Bauwesens verfügen.<br />

Sie/Er muss zudem beson<strong>der</strong>e Kenntnisse<br />

des Vergabewesens in technischer, rechtlicher<br />

o<strong>der</strong> wirtschaftlicher Hinsicht nachweisen.<br />

Das Anrufen <strong>der</strong> Ombudsstelle steht in erster<br />

Linie Bietern und Bewerbern offen, die glaubhaft<br />

machen müssen, dass sie zum einen am<br />

Abschluss eines dem Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

unterliegenden Vertrages ein Interesse<br />

haben, und zum an<strong>der</strong>en, dass ihnen durch die<br />

behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden<br />

ist o<strong>der</strong> zu entstehen droht. Die Einleitung<br />

des Vorprüfungsverfahrens muss<br />

innerhalb einer Woche erfolgen.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit <strong>für</strong> den Auftraggeber,<br />

die Einleitung eines Vorprüfungsverfahrens<br />

zu beantragen, um vergaberechtliche<br />

Fragestellungen abzuklären.<br />

Die Ombudsstelle ist nicht befugt, ein Schlichtungsverfahren<br />

durchzuführen, son<strong>der</strong>n hat auf<br />

Grund <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen eine Stellungnahme<br />

darüber abzugeben, ob die<br />

bekämpfte Entscheidung <strong>der</strong> vergebenden<br />

Stelle im Einklang mit den Bestimmungen des<br />

Ktn. Auftragsvergabegesetzes steht. Die Stellungnahme<br />

hat empfehlenden Charakter.<br />

Verpflichtendes Vorprüfungsverfahren<br />

Die Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens<br />

vor <strong>der</strong> Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen<br />

ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Einleitung eines<br />

Nachprüfungsverfahrens vor dem UVS.<br />

Weitere Än<strong>der</strong>ungen<br />

Die Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

enthält auch einige Än<strong>der</strong>ungen im materiellen<br />

Bereich, die jedoch in Hinblick auf die<br />

österreichweit einheitliche Regelung des<br />

Vergaberechts nur eine kurze Lebensdauer<br />

haben werden. Trotzdem hier die wichtigsten<br />

Punkte:<br />

Gesamtvergabe – Teilvergabe<br />

Das Gesetz enthält ausdrücklich den Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Teilvergabe nach Fachgebieten o<strong>der</strong><br />

Gewerbezweigen (Fachlose, Gewerke),<br />

Gesamtvergaben sind nur zulässig, wenn<br />

gewichtige wirtschaftliche und technische<br />

Gesichtspunkte eine Abweichung vom Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Teilvergabe rechtfertigen.<br />

Recht & Gesetz<br />

Spekulative Preisgestaltung<br />

Angebote, die eine – gegebenenfalls durch<br />

eine vertiefte Angebotsprüfung festgestellte –<br />

nicht plausible Zusammensetzung des<br />

Gesamtpreises (z.B. spekulative Preisgestaltung)<br />

aufweisen, sind auszuscheiden. Wird<br />

ein Angebot wegen spekulativer Preisgestaltung<br />

ausgeschieden, so sind Angebote dieses<br />

Bieters, die dieser innerhalb <strong>der</strong> nächsten<br />

sechs Monate im Vergabeverfahren nach diesem<br />

Gesetz abgibt, regelmäßig einer vertieften<br />

Angebotsprüfung zu unterziehen.<br />

Die Tatsache des Ausscheidens wegen spekulativer<br />

Preisgestaltung ist in einer Liste, die<br />

von <strong>der</strong> Landesregierung zu führen ist, zu<br />

dokumentieren. Nach Ablauf von sechs Monaten<br />

sind die Bieter aus dieser Liste zu streichen.<br />

Bedient sich ein Bieter zur Erstellung<br />

des Angebotes eines Fachmannes (Ziviltechniker,<br />

Architekt und Ähnliches), so sind diese<br />

Bestimmungen auch auf diese anzuwenden.<br />

Schwellenwert <strong>für</strong> das nicht<br />

offene Verfahren bei Bauleistungen<br />

Mit <strong>der</strong> Novelle wird <strong>der</strong> Schwellenwert <strong>für</strong><br />

die Zulässigkeit des nicht offenen Verfahrens<br />

bei Bauleistungen von bisher 250.000,00<br />

Euro auf 350.000,00 Euro angehoben. Auch<br />

hier ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelung<br />

durch die Übernahme des Bundesvergabegesetzes<br />

im Land Kärnten obsolet werden<br />

wird, wonach die Vergabe von Bauaufträgen<br />

in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung nur bis zu einem<br />

geschätzten Auftragswert von 120.000,00<br />

Euro zulässig sein wird.<br />

BUNDESGESETZBLATT<br />

Än<strong>der</strong>ung des Umweltför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

BGBl. I/47/2002.<br />

47. Bundesgesetz, mit dem das Umweltför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Altlastensanierungsgesetzes<br />

BGBl. I/48/2002.<br />

48. Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Der Nationalrat hat beschlossen:<br />

Das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr.<br />

299/1989, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Bundesgesetz<br />

BGBl. I Nr. 63/2001, wird wie folgt<br />

geän<strong>der</strong>t:<br />

Im § 3 Abs. 2 lautet die Z 2:<br />

„2. das Umlagern von Abfällen innerhalb<br />

einer Deponie und das Umlagern von Abfällen,<br />

soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet<br />

wurde.“<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 37


Recht & Gesetz<br />

Verwaltungsreformgesetz 2001<br />

BGBl. I/65/2002.<br />

65. Bundesgesetz, mit dem unter an<strong>der</strong>em das<br />

Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das<br />

Zustellgesetz, das Forstgesetz 1975, und das<br />

Abfallwirtschaftsgesetz geän<strong>der</strong>t, ein Bundes-<br />

Berichtspflichtengesetz erlassen sowie unter<br />

an<strong>der</strong>em das Rattengesetz aufgehoben werden<br />

(Verwaltungsreformgesetz 2001).<br />

Än<strong>der</strong>ung des Eisenbahngesetzes<br />

BGBl. I/67/2002.<br />

67. Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz<br />

1957 geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Wohnungseigentumsgesetz 2002<br />

BGBl. I/70/2002.<br />

70. Bundesgesetz über das Wohnungseigentum<br />

(Wohnungseigentumsgesetz 2002 –<br />

WEG 2002).<br />

21. KFG-Novelle<br />

BGBl. I/80/2002.<br />

80. Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz<br />

1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und die<br />

4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung<br />

1960 geän<strong>der</strong>t werden.<br />

5. Führerscheingesetz-Novelle<br />

BGBl. I/81/2002.<br />

81. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz<br />

über den Führerschein (Führerscheingesetz –<br />

FSG) geän<strong>der</strong>t wird. (5. Führerscheingesetz-<br />

Novelle).<br />

Än<strong>der</strong>ung des Maß- und Eichgesetz<br />

und das Akkreditierungsgesetzes.<br />

BGBl. I/85/2002.<br />

85. Bundesgesetz, mit dem das Maß- und<br />

Eichgesetz und das Akkreditierungsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Abfallwirtschaftsgesetz 2002<br />

BGBl. I/102/2002.<br />

102. Bundesgesetz über eine nachhaltige<br />

Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz<br />

2002 – AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz<br />

1967 und das Immissionsschutzgesetz<br />

– Luft geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002<br />

BGBl. I/109/2002.<br />

109. Bundesgesetz über die Mauteinhebung<br />

auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz<br />

2002 – BStMG).<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994<br />

BGBl. I/111/2002.<br />

111. Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung<br />

1994, das Berufsausbildungsgesetz, das<br />

38<br />

Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-För<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Bundesluftreinhaltegesetz<br />

BGBl. I/137/2002.<br />

137. Bundesgesetz, mit dem das partikuläre<br />

Bundesrecht im Bereich <strong>der</strong> Luftreinhaltung<br />

bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen<br />

Materialien außerhalb von Anlagen<br />

verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz).<br />

Denkmalschutzverordnung<br />

BGBl. II/97/2002.<br />

97. Verordnung <strong>der</strong> Bundesministerin <strong>für</strong> Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur über Regelungen<br />

auf dem Gebiet des Denkmalschutzgesetzes<br />

(Denkmalschutzverordnung – DMSVO).<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserschwellenwertverordnung<br />

BGBl. II/147/2002.<br />

147. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

mit <strong>der</strong> die Grundwasserschwellenwertverordnung<br />

geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Bundesstraßen-Übertragungsgesetz<br />

BGBl. I/50/2002.<br />

50. Bundesgesetz, mit dem unter an<strong>der</strong>em das<br />

Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz<br />

1996, das ASFINAG-<br />

Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz<br />

1997 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

2000 geän<strong>der</strong>t werden und das<br />

Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung<br />

von Bundesstraßen erlassen wird<br />

(Bundesstraßen-Übertragungsgesetz).<br />

Europäischen Normen<br />

<strong>für</strong> Schutzausrüstungen<br />

BGBl. II/83.2002.<br />

83. Kundmachung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis<br />

<strong>der</strong> harmonisierten Europäischen<br />

Normen <strong>für</strong> die Sicherheit von Persönlichen<br />

Schutzausrüstungen.<br />

10. ÖBB-Ü-V<br />

BGBl. II/161/2002.<br />

161. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Verkehr, Innovation und Technologie über die<br />

Übertragung <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Durchführung<br />

von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an<br />

die Österreichischen Bundesbahnen (10.<br />

ÖBB-Ü-VO).<br />

5. ÖBB-Ü-VO-Novelle<br />

BGBl. II/162/2002.<br />

162. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

Verkehr, Innovation und Technologie, mit<br />

welcher Verordnungen über die Übertragung<br />

<strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Durchführung von<br />

Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen<br />

Bundesbahnen geän<strong>der</strong>t werden<br />

(5. ÖBB-Ü-VO-Novelle).<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chemikalienverordnung 1999<br />

BGBl. II/186/2002.<br />

186. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />

mit <strong>der</strong> die Chemikalienverordnung<br />

1999 (ChemV 1999), BGBl. II Nr.<br />

81/2000, geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Versandbehälterverordnung 2002 (VBV 2002)<br />

BGBl. II/202/2002.<br />

202. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische<br />

Bestimmungen <strong>für</strong> Versandbehälter –<br />

Versandbehälterverordnung 2002 (VBV<br />

2002).<br />

Belastete Gebiete zum<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

BGBl. II/206/2002.<br />

206. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

über belastete Gebiete (Luft)<br />

zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

2000.<br />

Aktionsplan zum<br />

Immissionsschutzgesetz – Luft<br />

BGBl. II/207/2002.<br />

207. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

über den Aktionsplan zum<br />

Immissionsschutzgesetz – Luft.<br />

Verzeichnis: Normen<br />

<strong>für</strong> die Sicherheit von Gasgeräten<br />

BGBl. II/208/2002.<br />

208. Kundmachung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis<br />

<strong>der</strong> harmonisierten Europäischen<br />

Normen <strong>für</strong> die Sicherheit von Gasgeräten.<br />

Emmissionskatasterverordnung<br />

BGBl. II/214/2002.<br />

214. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

über Inhalt und Umfang <strong>der</strong><br />

Emmissionskataster (Emmissionskatasterverordnung).<br />

Elektrotechnikverordnung 2002 – ETV 2002<br />

BGBl. II/222/2002.<br />

222. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Wirtschaft und Arbeit über Sicherheit, Nor-


malisierung und Typisierung elektrischer<br />

Betriebsmittel und Anlagen sowie sonstiger<br />

Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich<br />

elektrischer Anlagen (Elektrotechnikverordnung<br />

2002 – ETV 2002).<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zivilluftfahrzeug-<br />

Lärmzulässigkeitsverordnung<br />

BGBl. II/224/2002.<br />

224. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong> Verkehr,<br />

Innovation und Technologie, mit <strong>der</strong> die<br />

Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung<br />

(ZLZV 1993) geän<strong>der</strong>t wird.<br />

ÖNORMEN <strong>für</strong> Elektrotechnik<br />

BGBl Nr. II/286/2002<br />

286. Kundmachung: Kundmachung <strong>der</strong><br />

ÖNORMEN und Österreichischen Bestimmungen<br />

<strong>für</strong> die Elektrotechnik, <strong>der</strong>en Anwendung<br />

gemäß § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> Explosionsschutzverordnung<br />

1996 – ExSV 1996 zur Konformitätsvermutung<br />

führt.<br />

Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen<br />

BGBl. II/301/2002.<br />

301. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Wirtschaft und Arbeit zur Umsetzung <strong>der</strong><br />

Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung<br />

<strong>der</strong> Emissionen bei <strong>der</strong> Verwendung organischer<br />

Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen<br />

(VOC-Anlagen-Verordnung – VAV).<br />

Arbeitsmittelverordnung/<br />

Bauarbeiterschutzverordnung<br />

BGBl. II/313/2002.<br />

313. Verordnung des Bundesministers <strong>für</strong><br />

Wirtschaft und Arbeit, mit <strong>der</strong> die Arbeitsmittelverordnung<br />

und die Bauarbeiterschutzverordnung<br />

geän<strong>der</strong>t werden.<br />

LANDESGESETZBLATT STEIERMARK<br />

Einrichtungen zum Schutze <strong>der</strong> Umwelt<br />

Stmk. LGBl. 8/24/2002.<br />

24. Gesetz vom 23. Oktober 2001, mit dem<br />

das Gesetz über Einrichtungen zum Schutze<br />

<strong>der</strong> Umwelt geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Än<strong>der</strong>ung des<br />

Steiermärkischen Baugesetzes<br />

Stmk. LGBl. 12/33/2002.<br />

33. Gesetz vom 11. Dezember 2001, mit dem<br />

das Steiermärkische Baugesetz 1995 geän<strong>der</strong>t<br />

wird.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Stmk. Vergabegesetzes<br />

LGBl. Nr. 15 vom 15.5.2002<br />

41. Gesetz vom 22. Jänner 2002, mit dem das<br />

Steiermärkische Vergabegesetz 1998 geän<strong>der</strong>t<br />

wird.<br />

För<strong>der</strong>ungsrichtlinien –<br />

Abwasser Steiermark<br />

Stmk. LGBl. Nr. 50/2002<br />

Verordnung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />

vom 6. Mai 2002, mit <strong>der</strong> Richtlinien<br />

<strong>für</strong> die Durchführung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen von<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung erlassen<br />

werden.<br />

Stmk. Grundverkehrsgesetz; Än<strong>der</strong>ung<br />

Stmk. LGBl. 25/75/2002.<br />

75. Gesetz vom 16. April 2002, mit dem das<br />

Steiermärkische Grundverkehrsgesetz geän<strong>der</strong>t<br />

wird.<br />

Stmk. Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz; Än<strong>der</strong>ung<br />

Stmk. LGBl. 25/76/2002.<br />

76. Verordnung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />

vom 8. Juli 2002, mit <strong>der</strong> die<br />

Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen<br />

Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz 1993 geän<strong>der</strong>t<br />

wird.<br />

Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen<br />

Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

Mit Regierungsbeschluss vom 8.7.2002<br />

wurde die Durchführungsverordnung zum<br />

Steiermärkischen Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

wie<strong>der</strong>um novelliert.<br />

Den Verordnungstext samt Erläuterungen und<br />

Informationsblätter zum Thema „Wohnhaussanierung“<br />

übermitteln wir Ihnen über Anfor<strong>der</strong>ung,<br />

Tel (0316) 82 63 44 DW 23, Barbara<br />

Gölles, email: barbara.goelles@aikammer.org.<br />

Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz<br />

Stmk. LGBl. 27/82/2002.<br />

82. Gesetz vom 16. April 2002 zum Schutz<br />

<strong>der</strong> Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen<br />

(Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz).<br />

Steiermärkisches Bundesstraßen-<br />

Übernahmegesetz 2002<br />

Stmk. LGBl. 29/89/2002.<br />

89. Gesetz vom 16. April 2002, mit dem das<br />

Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 geän<strong>der</strong>t<br />

und das Gesetz über die Übernahme von<br />

Bundesstraßen (Steiermärkisches Bundesstraßen-Übernahmegesetz<br />

2002) erlassen wird.<br />

LANDESGESETZBLATT KÄRNTEN<br />

Kärntner Naturschutzgesetz<br />

Ktn. LGBl. 8/12/2002.<br />

12. Gesetz vom 13. Dezember 2001, mit dem<br />

das Kärntner Naturschutzgesetz geän<strong>der</strong>t<br />

wird.<br />

Recht & Gesetz<br />

Gemeindekanalisationsgesetz<br />

Ktn. LGBl. 8/13/2002.<br />

13. Gesetz vom 13. Dezember 2001, mit dem<br />

das Gemeindekanalisationsgesetz 1999 geän<strong>der</strong>t<br />

wird.<br />

Geschäftsordnung Ktn. Raumordnungsbeirat<br />

Ktn. LGBl. Nr. 41/2002<br />

41. Verordnung <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />

vom 25. Juni 2002, Zl. 3Ro-ALLG-266/5-<br />

2002, mit <strong>der</strong> eine Geschäftsordnung des<br />

Raumordnungsbeirates erlassen wird (Geschäftsordnung<br />

des Raumordnungsbeirates –<br />

K-GOROB)<br />

Bauansuchenverordnung<br />

Ktn. LGBl. 24/42/2002.<br />

42. Verordnung <strong>der</strong> Landesregierung vom<br />

25. Juni 2002, Zl. 7-AL-GVB-11/11/2002,<br />

über das Bauansuchen (Bauansuchenverordnung).<br />

Kärntner Straßengesetz 1991; Än<strong>der</strong>ung<br />

Ktn. LGBl. 25/44/2002.<br />

44. Gesetz vom 23. Mai 2002, mit dem das<br />

Kärntner Straßengesetz 1991 geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Bauansuchen <strong>für</strong> bundeseigene Gebäude<br />

Ktn. LGBl. 27/49/2002.<br />

49. Verordnung des Landeshauptmannes vom<br />

17. Juli 2002, Zahl: 7-AL-GVB-70/2/2002,<br />

über Bauansuchen <strong>für</strong> bundeseigene Gebäude.<br />

UVP-GESETZ – RUNDSCHREIBEN<br />

Im Zusammenhang mit dem Bundesstraßen-<br />

Übertragungsgesetz, BGBl.Nr. 50/2002 hat<br />

das Bundesministerium <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

ein Rundschreiben zum UVP-G 2000 mit<br />

Ergänzungen zu Rechtsfragen herausgegeben.<br />

WERKVERTRAGSNORM<br />

ÖNORM A 2060 NEU<br />

Mit 1. Juni 2002 ist die neue Ausgabe <strong>der</strong><br />

ÖNORM A 2060 erschienen. Sie enthält die<br />

allgemeinen Vertragsbestimmungen <strong>für</strong> baunahe<br />

materielle Leistungen. Anstoß <strong>für</strong> die<br />

Überarbeitungen war das Gewährleistungsrecht-Än<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />

wobei eine Anpassung<br />

<strong>der</strong> Gewährleistungsbestimmungen an<br />

die ABGB-Gesetzesreform erfolgte. Erhältlich<br />

beim Österreichischen Normungsinstitut,<br />

www.on-norm.at, Tel (01) 213 00-805. ■<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 39


Sonstiges<br />

40<br />

Sachverständigenverband:<br />

DI Moskon neuer Präsident<br />

(Foto: Robert Frankl)<br />

Seit Mai diesen Jahres ist <strong>der</strong> Grazer Zivilingenieur<br />

Gerald Moskon Präsident des<br />

Sachverständigenverbandes <strong>für</strong> Steiermark<br />

und Kärnten (SV-Verband). Moskon löst<br />

in dieser Funktion den langjährigen Präsidenten<br />

TR Ing. Anton Voit ab.<br />

Der Sachverständigenverband ist die freiwillige<br />

Vertretung von 1154 steirischen<br />

und 492 Kärntner allgemein beeideten und<br />

gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.<br />

Neben organisatorischen Aufgaben sieht<br />

<strong>der</strong> Verband seine Funktion vor allem in<br />

<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Dementsprechend möchte Gerald<br />

Moskon diesen Bereich intensivieren, aber<br />

auch den Servicecharakter des Büros nach<br />

außen kommunizieren. „Denn nicht nur<br />

unsere Mitglie<strong>der</strong> haben Anspruch auf<br />

optimale Betreuung, auch die Öffentlichkeit<br />

soll von uns in <strong>der</strong> Auswahl des richtigen<br />

Sachverständigen <strong>für</strong> spezielle Probleme<br />

optimal beraten werden“, so Moskon.<br />

Um Sachverständige/r zu werden, muss<br />

man eine 10-jährige Tätigkeit in verantwortlicher<br />

Stellung in seinem Fachgebiet<br />

nachweisen. Das Ansuchen wird an den<br />

listenführenden Präsidenten des Landesgerichtes<br />

gestellt, in Graz ist das <strong>der</strong>zeit Dr.<br />

Jürgen Schiller. Zur Qualitätssicherung <strong>der</strong><br />

Gutachten wurde vor drei Jahren eingeführt,<br />

dass die gerichtliche Zertifizierung<br />

alle fünf Jahre erneuert werden muss.<br />

Gerald Moskon ist in seiner Funktion als<br />

Präsident des SV-Verbandes <strong>für</strong> vier Jahre<br />

gewählt, seine Stellvertreter sind Baurat<br />

DI Franz Josef Kollitsch und Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />

Dr. Hermann Pucher.<br />

Moskon ist Zivilingenieur <strong>für</strong> Elektrotechnik,<br />

hat seit 1968 ein Büro in Graz und ist<br />

seit 1969 Sachverständiger. Außerdem ist<br />

Moskon langjähriger Funktionär <strong>der</strong><br />

Bundeswirtschaftskammer und <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong><br />

<strong>für</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten.<br />

Für Informationen und Rückfragen<br />

steht er unter <strong>der</strong> Telefonnummer 0316/71<br />

52 60-0 zur Verfügung. ■<br />

Basislehrgang Projektmanagement<br />

Weiterbildung zum/r PM-Fachmann/Fachfrau • Projekt-Know-How <strong>für</strong> Praktiker<br />

Auch in <strong>der</strong> Bauwirtschaft<br />

gehört<br />

Projektmanagement<br />

mittlerweile<br />

zu den wichtigsten<br />

Schlüsselqualifikationen.<br />

Ständig<br />

wechselnde Bauprojekte<br />

unter immer<br />

neuen Aspekten<br />

effizient, kostengünstig<br />

und mit<br />

hoher Führungskompetenz zu meistern, ist<br />

die Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> Führungskräfte in<br />

<strong>der</strong> Bauwirtschaft. Das Bündeln eigener und<br />

externer Kräfte, das Zeit- und Kostenmanagement<br />

sowie das rasche interdisziplinäre Entwickeln<br />

und Umsetzen von Problemlösungen<br />

tritt allmählich vor die reine Bautätigkeit.<br />

Praktiker, die sich mit dieser Zusatzqualifikation<br />

ausstatten, werden <strong>für</strong> die Unternehmer<br />

immer interessanter, weil sie dadurch im<br />

Wettbewerb effizienter und schneller wirtschaften<br />

als an<strong>der</strong>e und somit die Konkurrenzfähigkeit<br />

des Unternehmens verbessern.<br />

Projektmanagement als: Unternehmen auf<br />

Zeit erfor<strong>der</strong>t vermehrt unternehmerisches<br />

Denken und Handeln – ohne diese Aspekte<br />

wird eine optimierte Wertschöpfung in <strong>der</strong><br />

Bauwirtschaft immer unwahrscheinlicher. Die<br />

Ausbildung Projektmanagement-Bau greift<br />

diese Herausfor<strong>der</strong>ungen aktiv auf und vermittelt<br />

praxis- und projektbezogenes Know-<br />

How unter Mitwirkung führen<strong>der</strong> Experten<br />

und Spezialisten.<br />

Lehrgangskonzept:<br />

Der Lehrgang behandelt Fragen <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen<br />

Projektwirtschaft: systemorientiertes Vorgehen,<br />

Temporalität, Experiment und Innovation.<br />

Danbeben vermittelt er vorhandene und<br />

erprobte Bausteine <strong>der</strong> Projektentwicklung, -<br />

planung und -umsetzung. An Hand von Case-<br />

Studies sind Spezialprobleme aus den verschiedenen<br />

Bereichen <strong>der</strong> Bauwirtschaft zu<br />

bearbeiten und zu lösen.<br />

Praktische PM-Erfahrung erhalten die TeilnehmerInnen<br />

durch Teamarbeit an Projekten.<br />

Dieses kooperative Lernen mündet in einer<br />

Projektpräsentation inklusive Ausarbeitung<br />

eines Projekthandbuches.<br />

Der Abschluss erfolgt im Rahmen einer kommissionellen<br />

Prüfung. Während <strong>der</strong> Projektarbeit<br />

werden die Teams von Mentoren begleitet<br />

und gecoacht.<br />

Über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges<br />

wird von <strong>der</strong> zuständigen akademischen<br />

Behörde ein Zeugnis ausgestellt, in<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

dem sämtliche Prüfungsfächer sowie die<br />

erbrachten Leistungen beurkundet werden.<br />

Der Basislehrgang ist zentraler Baustein eines<br />

geplanten zwei- bzw. viersemestrigen Lehrganges<br />

universitären Charakters zum/r MAS<br />

Bau-Projektmanger/in.<br />

Zielsetzung:<br />

Ziel des Basislehrganges ist es, den TeilnehmerInnen<br />

die wesentlichen Dimensionen des<br />

Projektmanagements zu vermitteln und sie in<br />

die Lage zu versetzen, das Erlernte in ihrer<br />

Alltagspraxis erfolgreich anzuwenden.<br />

Zielgruppen:<br />

Der Lehrgang PM-Bau richtet sich vorrangig<br />

an Mitarbeiter des Baugewerbes, <strong>der</strong> Bauindustrie,<br />

des Bauträger- und Baunebengewerbes<br />

und von Architektur- und Ingenieurbüros,<br />

die an <strong>der</strong> Entwicklung und verantwortlichen<br />

Umsetzung von Bauprojekten maßgeblich<br />

beteiligt sind.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme ist eine einschlägige<br />

Ausbildung (HTL, HAK, FH, TU)<br />

und/o<strong>der</strong> mehrjährige Baupraxis.<br />

Lehrgangsdauer:<br />

Gesamtdauer: ca. 200 Lehreinheiten<br />

Der Lehrgang findet von November 2002 bis<br />

April 2003 an insgesamt 12 Wochenende statt<br />

(berufsbegleitend, Freitag 14.00-21.00 Uhr<br />

und Samstag 9.00-17.00 Uhr).<br />

Teilnehmergebühren:<br />

Euro 4.500,-<br />

Online-Lehrplattform:<br />

Der Lehrgang wird durch eine webbasierende<br />

Lehrplattform unterstützt, die u.a. folgende<br />

Funktionalitäten ausweist:<br />

• Communityaufbau (Projektkulisse):<br />

• Download von Arbeitsbehelfen<br />

• Kooperatives Bearbeiten von Dokumenten<br />

• Uploadmöglichkeiten<br />

• Volltextsuche und Archivfunktionen etc.<br />

Die Onlineplattform hilft den TeilnehmerInnen<br />

während des Lehrganges, an verteilten<br />

Orten zu lernen und zu arbeiten und vermittelt<br />

darüber hinaus auch Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten im Bereich Cooperative Networking.<br />

Detaillierte Programminformationen erhalten<br />

Sie auf Anfor<strong>der</strong>ung.<br />

Ansprechpartner: Ausbildungszentrum Bau,<br />

8124 Übelbach 73, Tel.: 03125/2181 o<strong>der</strong><br />

seminare@az.bau.org.at ■


T e r m i n e<br />

ZIVILTECHNIKER-FORUM<br />

<strong>für</strong> Ausbildung und Berufsför<strong>der</strong>ung<br />

Neue Vergabebestimmungen<br />

in <strong>der</strong> Raumplanung<br />

– ein Modell <strong>für</strong> die Auftragsvergabe unter Berücksichtigung des<br />

neuen Bundesvergabegesetzes<br />

Wann? Dienstag, 29. Oktober 2002, 14.00 Uhr<br />

Wo? Festsaal <strong>der</strong> Höheren Bundeslehranstalt <strong>für</strong> Forstwirtschaft,<br />

Dr.-Theodor-Körner-Str. 44, 8600 Bruck/Mur<br />

Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />

8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />

Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />

e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />

Belebung von Innenstadtzonen – Feldbach,<br />

Fürstenfeld, Gleisdorf, Hartberg und Weiz<br />

Wann? Donnerstag, 14. November 2002, 18.30 Uhr<br />

Wo? Sport- und Kulturhalle <strong>der</strong> Marktgemeinde Sinabelkirchen,<br />

8261 Sinabelkirchen 8<br />

Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />

8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />

Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />

e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />

Naturpark Südsteirisches Weinland –<br />

Chance <strong>für</strong> die Region!?<br />

Wann? Freitag, 15. November 2002, 18.30 Uhr<br />

Wo? Weinbauschule Silberberg, Kogelberg 16, 8430 Leibnitz<br />

Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />

8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />

Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />

e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />

Verleihung des Kärntner ZT-Awards 2002:<br />

Wann? Donnerstag, 28. November 2002, 19.00 Uhr<br />

Wo? Napoleonstadl – Kärntens Haus <strong>der</strong> Architektur,<br />

St. Veiter Ring 10, 9020 Klagenfurt<br />

Rückfragen: ZT-FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Schönaugasse 7/III,<br />

8010 Graz, Tel. 0316 / 81 18 02 – 28,<br />

Fax 0316 / 81 18 02 – 5 o<strong>der</strong><br />

e-mail: pia.fruehwirt@aikammer.org<br />

Sprechtage Klagenfurt<br />

Die nächsten Sprechtage von <strong>Kammer</strong>direktor Dr. Karl-Peter<br />

Pany im Büro Klagenfurt, 8. Mai Straße 28, finden an folgenden<br />

Terminen (jeweils Montag) statt:<br />

11. November 2002<br />

16. Dezember 2002<br />

Um Terminvereinbarung mit Gabriele Schurian,<br />

Tel (0463) 51 12 05, wird gebeten.<br />

Sonstiges<br />

P u b l i k a t i o n e n<br />

Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110<br />

Anwendung und Umsetzung in <strong>der</strong> Praxis<br />

Die ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen <strong>für</strong> Bauleistungen<br />

ist mit 1.3.2002 neu erschienen. Anlass <strong>für</strong> die Neuauflage<br />

waren umfangreiche Än<strong>der</strong>ungen im gesetzlichen Gewährleistungsrecht.<br />

Auch in vielen weiteren Punkten präsentiert sich die ÖNORM<br />

nun in einer überarbeiteten Form dar.<br />

Die ÖNORM B 2110 stellt ein wirkungsvolles und praktikables Instrument<br />

<strong>der</strong> Vertragsgestaltung zur Verfügung und findet sich als Vertragsgrundlage<br />

nahezu in jedem Bauvertrag. Wie die Praxis zeigt, ist<br />

ihre korrekte Handhabung, sei es bei <strong>der</strong> Vertragsgestaltung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Vertragsabwicklung, ohne bauwirtschaftliche und bauvertragsrechtliche<br />

Kenntnisse nicht möglich. Die inhaltlichen Zusammenhänge einzelner<br />

Normbestimmungen, die Auslegung <strong>der</strong> Vorschriften und <strong>der</strong><br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Rechtsprechung bedarf, um Anwendungsschwierigkeiten<br />

zu vermeiden, einer Interpretation.<br />

Das Buch folgt dem Aufbau <strong>der</strong> ÖNORM B 2110 Ausgabe 2002 und<br />

kommentiert den Inhalt <strong>der</strong> jeweils mit abgedruckten Abschnitte dieser<br />

ÖNORM, wobei bauvertragsrechtliche Probleme angesprochen werden,<br />

die sich in <strong>der</strong> Praxis immer wie<strong>der</strong> ergeben. Die Probleme im<br />

Zusammenhang mit einem auf <strong>der</strong> ÖNORM B 2110 fußenden Bauvertrag<br />

sind in einer den Bedürfnissen <strong>der</strong> Praxis angepassten Form verständliche<br />

dargestellt. Die langjährige Erfahrung des Autors ist ebenso<br />

wie die aktuelle Judikatur in das Werk eingeflossen.<br />

Mit diesem Buch will <strong>der</strong> Autor vor allem den operativ Tätigen<br />

ansprechen und dabei helfen, Konflikte auf <strong>der</strong> Baustelle gar nicht entstehen<br />

zu lassen, indem die Rechte und Pflichten jedes Vertragspartners<br />

dargelegt sind und das normgemäße Verhalten beschrieben wird.<br />

Im Streitfall kann die nötige Basisinformation zu einem Vertragsproblem<br />

rasch erfasst werden, so dass die Vertragspartner eine einvernehmlich<br />

Einigung finden können.<br />

Andreas Kropik: Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110<br />

Österreichisches Normungsinstitut (ON), Best.-Nr. ON-V 2<br />

ISBN 3-85402-074-0, 308 Seiten, Preis EUR 132,00<br />

Bestellung über das ON: Fax (01) 213 00-818, sales@on-norm.at<br />

Leitfaden Umsatzsteuer<br />

Neue Fachpublikation <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport!<br />

Auf Initiative <strong>der</strong> Bundesfachgruppe<br />

Internationales Consulting und mit<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

<strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten,<br />

<strong>der</strong> Außenwirtschaft <strong>der</strong><br />

Wirtschaftskammer Österreich und<br />

des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft<br />

und Arbeit, konnte die KPMG<br />

Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungsgesellschaft,<br />

mit <strong>der</strong> Erstellung dieses<br />

internationalen Steuerleitfadens<br />

beauftragt werden.<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 41


Sonstiges<br />

Die Broschüre gibt einen Überblick über die umsatzsteuerliche<br />

Behandlung bestimmter grenzüberschreiten<strong>der</strong> Dienstleistungen und<br />

umfasst inhaltlich:<br />

– die Grundzüge <strong>der</strong> Umsatzbesteuerung,<br />

– die umsatzsteuerliche Behandlung von Consulting-Leistungen in<br />

Österreich,<br />

– einen Län<strong>der</strong>teil mit allen EU-Mitgliedstaaten sowie den Beitrittskandidatenlän<strong>der</strong>n<br />

Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei,<br />

Slowenien, Tschechien und Ungarn.<br />

Da bei grenzüberschreitenden Consulting-Leistungen eine gute Kenntnis<br />

des jeweiligen Umsatzsteuerrechts oft ausschlaggebend <strong>für</strong> Gewinn<br />

o<strong>der</strong> Verlust sein kann, soll mit diesem Leitfaden ein Hilfsinstrument<br />

<strong>für</strong> die internationale Arbeit angeboten werden. Es ist an ein jährliches<br />

Update gedacht.<br />

Diese 154 Seiten umfassende Publikation ist beim Mitglie<strong>der</strong>service<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftskammer Österreich,<br />

Tel (01) 501 05 50 50, Fax (01) 50 10 52 36,<br />

email: mservice@wko.at <strong>für</strong> Euro 55,00 exkl. 10% Ust, erhältlich.<br />

Leitlinie Holzrahmenbau<br />

Das österreichische Institut <strong>für</strong> Bautechnik (OIB) gibt in seiner Funktion<br />

als nationale europäische Zulassungsstelle die deutschsprachige<br />

Version des von <strong>der</strong> EOTA (Europäischen Organisation <strong>für</strong> technische<br />

Zulassungen) herausgegebenen „Leitfadens <strong>für</strong> die europäische Zulassung<br />

<strong>für</strong> Bausätze <strong>für</strong> den Holzrahmenbau“ in Österreich heraus.<br />

Die gegenständliche Richtlinie liegt im OIB auf und kann gegen<br />

Kostenentgelt bezogen werden.<br />

OIB, 1010 Wien, Schenkenstraße 4.<br />

Schadenersatz im Vergaberecht<br />

Das Buch „Schadenersatz im Vergaberecht“ beschäftigt sich ausführlich<br />

mit den rechtlichen Möglichkeiten zu Unrecht übergangener<br />

Bewerber und Bieter, sich gegen Vergaberechtsverletzungen<br />

öffentlicher Auftraggeber zur Wehr zu setzen. In diesem Buch wird<br />

<strong>der</strong> vergaberechtliche Rechtsbestand auf europäischer Ebene, auf<br />

Bundesebene und auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in die Betrachtungen<br />

miteinbezogen.<br />

42<br />

Da die Geltendmachung schadenersatzrechtlicher<br />

Ansprüche das Vorliegen<br />

eines Vergabeverstoßes voraussetzt,<br />

werden, unter Bezugnahme auf<br />

die aktuelle Spruchpraxis <strong>der</strong> Vergabekontrolleinrichtungen,<br />

anhand <strong>der</strong><br />

wichtigsten Vergabegrundsätze sowie<br />

des Verfahrensablaufs mögliche<br />

Pflichtverletzungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Hand aufgezeigt.<br />

Es erfolgt eine eingehende Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit dem vergabespezifischen<br />

Rechtsschutz, insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

den schadenersatzrechtlichen Normierungen <strong>der</strong> Vergabegesetze und<br />

<strong>der</strong> in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen (Antragslegitimation,<br />

Begriff <strong>der</strong> „echten Chance“, obligatorisches Nachprüfungsverfahren,<br />

Schadensmin<strong>der</strong>ungspflicht, etc).<br />

Da die Vergabegesetze dem übergangenen Bestbieter keinen son<strong>der</strong>gesetzlichen<br />

Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses einräumen,<br />

beschäftigt sich dieses Buch ausführlich mit an<strong>der</strong>en möglichen<br />

Anspruchsgrundlagen. Dabei wird <strong>der</strong> aktuelle Stand <strong>der</strong> Judikatur<br />

und Literatur zum Schadenersatz im Vergaberecht umfassend aufgearbeitet.<br />

Der Rechtsschutz auf europäischer Ebene, insbeson<strong>der</strong>e die Geltendmachung<br />

von Staatshaftungsansprüchen, sowie gemeinschafts- und<br />

verfassungsrechtlich gebotene Än<strong>der</strong>ungen im Rechtsschutzbereich<br />

<strong>der</strong> österreichischen Vergabegesetze sind weitere Themenbereiche dieses<br />

Buches.<br />

183 Seiten, broschiert, Euro 38,80, ISBN 3-7083-0011-4,<br />

Neuer Wissenschaftlicher Verlag GmbH, Argentinierstraße 42/6,<br />

Tel (01) 535 61 03 21 DW 23, Fax (01) 535 61 03 DW 25,<br />

email: office@nwv.at.<br />

Gruppensex im Quappenpool<br />

Bernhard Hafner, <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Grazer Schule <strong>der</strong> Architektur wichtige<br />

theoretische Arbeiten geliefert hat, ist jetzt Buchautor. „Architektur<br />

und sozialer Raum“ widmet sich dem Städtebau, das zweite Werk ist<br />

künstlerisch-literarisch. Der „Tanz <strong>der</strong> Lurche“ (siehe Foto) karikiert<br />

den politischen Gruppensex unserer Zeit, Gedichte illustrieren den<br />

Zeitgeist.<br />

„Es (gibt) wohl kaum einen Architekten auf steirischem o<strong>der</strong> österreichischem<br />

Boden, <strong>der</strong> seine Arbeit mit solchen Skrupeln und analytischer<br />

Intelligenz begleitet wie eben Bernhard Hafner.“<br />

Friedrich Achleitner<br />

http://www.loecker.at/hafnerarchneu.html<br />

http://www.loecker.at/HafnerLurchneu.html


Vereidigung bei LH Klasnic: Landesbaudirektor Hasewend, Ziviltechniker Lorenz, Seeger, Andree,<br />

Koppelhuber, Alt-Präs. Turk, LH Klasnic (von links)<br />

NEUE MITGLIEDER<br />

ANDREE Ursula<br />

Dipl.-Ing., Architektin<br />

8010 Graz, Rottalgasse 6<br />

ruhend: 27.5.2002<br />

GOLTNIK Wladimir<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Alberstraße 19/3<br />

ausübend: 10.07.2002<br />

KOPPELHUBER Josef<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Bauingenieurwesen<br />

8786 Rottenmann, Hauptplatz 111<br />

ausübend: 27.5.2002<br />

KREIBICH Helmut<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9520 Annenheim, Bergstraße 2<br />

ausübend: 04.09.2002<br />

LORENZ Thomas<br />

Dipl.-Ing. Dr.techn.,<br />

Ing.Kons.f.Bauingenieurwesen<br />

8044 Graz, Tannhofweg 28/6<br />

ausübend: 27.5.2002<br />

MANDL Peter<br />

Dipl.-Ing. Dr.techn.,<br />

Ing.Kons.f.Bauingenieurwesen<br />

8010 Graz, Wastiangasse 1<br />

ruhend: 10.07.2002 – 15.09.2002<br />

ausübend: 16.9.2002<br />

MAURER Dieter<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9500 Villach, Am Platzl 1<br />

ruhend: 20.3.2002<br />

REICHMANN Anton<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9072 Ludmannsdorf<br />

Selkach 19<br />

ausübend: 20.3.2002<br />

SEEGER Guido<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8062 Kumberg, Holzäckerweg 1<br />

ruhend: 27.5.2002<br />

WEINGRABER Stefan<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9020 Klagenfurt,<br />

Kinkstraße 57<br />

ausübend: 04.09.2002<br />

WERATSCHNIG Dieter<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9170 Ferlach,<br />

Unterbergnerstraße 22<br />

ruhend: 04.09.2002<br />

Personalia<br />

ÜBERTRITT AUS EINEM ANDEREN<br />

LÄNDERKAMMERBEREICH<br />

KLEINHAPL Herwig<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

übersiedelt von 1060 Wien, Machettigasse 2-6<br />

nach 8010 Graz, Hans Sachs Gasse 8,<br />

per 1.4.2002, ausgeübte Befugnis<br />

ZIVILTECHNIKERGESELLSCHAFTEN<br />

Architekten-Diplomingenieure<br />

Hans Baier – Hans Thoma ZT.KEG<br />

8720 Knittelfeld, Herrengasse 8<br />

Befugnis: Architektur<br />

seit 20.02.2002<br />

Dipl.-Ing.Dr.techn.<br />

Helmut Spener Ziviltechniker KEG<br />

8262 Ilz, Kleegraben 28<br />

Befugnis: Wirtschaftsingenieurwesen<br />

im Bauwesen<br />

seit 25.6.2002<br />

Diplomingenieure<br />

GRESSL & OBERRESSL<br />

Ingenieurkonsulenten <strong>für</strong><br />

VERMESSUNGSWESEN<br />

ZIVILTECHNIKER-OEG<br />

9100 Völkermarkt, Mettingerstraße 21<br />

Befugnis: Vermessungswesen<br />

seit 07.03.2002<br />

Kaiser & Mach ZT-GmbH<br />

8111 Judendorf-Straßengel, Grazer Straße 2<br />

Befugnis: Kulturtechnik und Wasserwirtschaft<br />

seit 09.09.2002<br />

spado architects<br />

Arch. DI. Helmut Rainer Ziviltechniker KEG<br />

9300 St. Veit/Glan, Industriestraße 2<br />

Befugnis: Architektur<br />

seit 16.04.2002<br />

Zeichengruppe 3 Höppl & Partner<br />

Zivilgeometer ZT-GmbH<br />

8010 Graz, Managettaweg 18<br />

Befugnis: Vermessungswesen<br />

seit 5.9.2002<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 43


Personalia<br />

AUFNAHME DER<br />

AUSÜBUNG DER BEFUGNIS<br />

BRUCKER Herta<br />

Dipl.-Ing., Architektin<br />

8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 2<br />

ausübend: 01.07.2002<br />

FATHULLA-THUMER Sigrid<br />

Dipl.-Ing., Architektin<br />

9500 Villach, Distelweg 4<br />

ausübend: 01.07.2002<br />

FIEDLER Johannes<br />

Dipl.-Ing. Dr.techn., Architekt<br />

8010 Graz, Glacisstraße 31<br />

ausübend: 17.05.2002<br />

GÄRTNER Jürgen Gerrit<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8020 Graz, Kalvarienbergstraße 93<br />

ruhend: 01.07.2002 – 30.09.2002<br />

ausübend: 01.10.2002<br />

GRABNER Johann<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Mandellstraße 33<br />

ausübend: 01.05.2002<br />

HOFFMANN Helmut<br />

Dipl.-Ing. Dr.techn., Architekt<br />

8010 Graz, Schillerstraße 15/II<br />

ausübend: 04.04.2002<br />

HÜTTER Karl<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Bergmanngasse 46<br />

ausübend: 15.04.2002<br />

KOSSDORFF Gert<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8020 Graz, Dominikanergasse 2<br />

ausübend: 28.05.2002<br />

KUNATH Peter<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 14<br />

ausübend: 01.06.2002<br />

MACH Thomas<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Kulturtechnik und<br />

Wasserwirtschaft<br />

8045 Graz, Ursprungweg 116 A<br />

ausübend: 22.07.2002<br />

OMANN Roland<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9500 Villach, Robert Stolz Straße 4<br />

ausübend: 04.04.2002<br />

44<br />

PAPADOPOULOS Wasilios<br />

Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />

8010 Graz, Leonhardstraße 89<br />

ausübend: 01.09.2002<br />

PREIN Rudolf<br />

Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />

8793 Hafning, Halsweg 1<br />

ausübend: 11.03.2002<br />

RAINER Helmut<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9300 ST. Veit/Glan, Industriestraße 2<br />

ausübend: 10.04.2002<br />

RIESSNER Randolf<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Lagergasse 65<br />

ausübend: 01.03.2002<br />

SALZMANN Adolf<br />

Bergrat h.c. Dipl.-Ing. Dr.mont.,<br />

Ziv.Ing.f.Bergwesen<br />

9821 Obervellach, Dürnvellach 40<br />

ausübend: 16.08.2002<br />

SPENER Gustav<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.WIW/Bauwesen<br />

8262 Ilz, Kleegraben 28<br />

ausübend: 03.04.2002<br />

WANZ Dieter<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Schumanngasse 14a<br />

ausübend: 01.03.2002<br />

WICHER-SCHERÜBEL Marion<br />

Dipl.-Ing., Architektin<br />

8020 Graz, Griesgasse 10/2<br />

ausübend: 01.06.2002<br />

WIMMER Wolfgang<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Neufeldweg 44a<br />

ausübend: 03.07.2002<br />

ZELLOTH Wolfgang<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9062 Moosburg, Knasweg 15<br />

ausübend: 1.7.2002<br />

RUHEN DER BEFUGNIS<br />

JUSTIN Johannes Axel<br />

Mag.arch., Architekt<br />

9871 Seeboden, Unterhaus 57<br />

ruhend: 30.06.2002<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

KASTNER Helmut<br />

Dipl.-Ing., Ziv.Ing. f. Bauwesen<br />

8044 Graz, Höfbachweg 2<br />

ruhend: 28.8.2002<br />

KITTINGER Ludwig<br />

Dipl.-Ing. Dr.techn., Architekt<br />

8462 Gamlitz, Labitschberg 4a<br />

ruhend: 30.06.2002<br />

PIECHL Robert<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Raumplanung<br />

9020 Klagenfurt, 10. Oktober-Straße 7<br />

ruhend: 06.06.2002<br />

PRIESCHING Hannes<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8010 Graz, Schumanngasse 10<br />

ruhend: 01.04.2002<br />

RINOFNER Heidelore<br />

Dipl.-Ing., Architektin<br />

9500 Villach, Heidenfeldstraße 10<br />

ruhend: 01.05.2002<br />

SPENER Helmut<br />

Dipl.-Ing. Dr.techn., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />

8010 Graz, Schanzelgasse 19/13<br />

ruhend: 15.6.2002<br />

ÜBERTRITT IN EINEN ANDEREN<br />

LÄNDERKAMMERBEREICH<br />

WOLFF-PLOTTEGG Manfred<br />

Univ.-Prof. Dipl.-Ing., Architekt<br />

von 8010 Graz, Lichtenfelsgasse 13<br />

nach AIK Wien per 1.5.2002<br />

AUSTRITTE<br />

DOLSCHAK Peter<br />

Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />

9300 St. Veit/Glan, Mühlgasse 13<br />

Austritt: 15.03.2002<br />

HAFNER Helmut<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8530 Deutschlandsberg, Pichling 3<br />

Austritt: 07.03.2002<br />

KISIOGLU Odtug<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8151 Hitzendorf, Altenberg 10<br />

Austritt: 30.04.2002


LIEBMANN Walter<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

8410 Wildon,<br />

Am Schlossberg 10<br />

Austritt: 27.3.2002<br />

MAHLER Karl<br />

Dipl.-Ing., Ziv.Ing.f.Maschinenbau<br />

8020 Graz,<br />

Grimmgasse 16<br />

Austritt: 30.07.2002<br />

OLSACHER Alfred<br />

Dipl.-Ing. Dr.mont., Ing.Kons.f.Bergwesen<br />

9545 Radenthein, Bergbau 27<br />

Austritt: 15.05.2002<br />

PAINSI Walter<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Maschinenbau<br />

9020 Klagenfurt, Stollenweg 8<br />

Austritt: 01.01.2002<br />

PANZENBÖCK Dietmar<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9520 Annenheim, Eichenweg 22<br />

Austritt: 30.06.2002<br />

RINNER Soudabeh<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.Vermessungswesen<br />

8101 Gratkorn, Pail 78<br />

Austritt: 17.9.2002<br />

SPITZER Josef<br />

a.o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.,<br />

Ziv.Ing.f.Maschinenbau<br />

8010 Graz, Wastlergasse 2<br />

Austritt: 22.04.2002<br />

ZEYTINOGLU Haluk<br />

Dipl.-Ing., Architekt<br />

9020 Klagenfurt, Kolpinggasse 6<br />

Austritt: 6.8.2002<br />

PROMOTION<br />

MOSCHIG Guido<br />

Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ing.Paed., Architekt<br />

8750 Judenburg, Burggasse 57<br />

THALLER Nikolaus<br />

Dipl.-Ing. Dr. iur. Dr.techn.,<br />

Ziv.Ing.f.Bauwesen<br />

8042 Graz, St. Peter Hauptstraße 35d<br />

<strong>Kammer</strong>vollversammlung<br />

29. November 2002<br />

NAMENSÄNDERUNG<br />

PANKL Catarina,<br />

verehelichte SCHIPPINGER<br />

Dipl.-Ing., Ing.Kons.f.techn. Physik<br />

8042 Graz, Einödhofweg 58<br />

TODESFÄLLE<br />

Personalia<br />

Architekt Dipl.-Ing. Erich ANDREE, ist im<br />

67. Lebensjahr verstorben.<br />

Architekt Dipl.-Ing. Emil BERNARD, ist<br />

im 75. Lebensjahr verstorben.<br />

Dipl.-Ing.Dr. Wolfgang LUKAS, ehem.<br />

Ziv.Ing. f. Hochbau, ist im 92. Lebensjahr<br />

verstorben.<br />

Dipl.-Ing. Alfred PLANK-BACHSELTEN,<br />

Ziv.Ing. f. Bauwesen i.R., ist im 85. Lebensjahr<br />

verstorben.<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang TRIEBEL, ehem.<br />

Ziv.Ing. f. Bauwesen, ist im 67. Lebensjahr<br />

verstorben.<br />

Die <strong>Kammer</strong>vollversammlung findet am Freitag, 29. November 2002, 13.00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Wirtschaftskammer Steiermark, 8010 Graz, Körblergasse 111–113, statt.<br />

Bitte Termin vormerken!<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 45


Kurz notiert<br />

46<br />

Aushangpflichtige<br />

Gesetze im<br />

Internet<br />

Einem Tipp des Servicezentrums <strong>der</strong><br />

Wirtschaftskammer Kärnten konnten<br />

wir entnehmen, dass sämtliche aushangpflichtige<br />

Gesetze mit beson<strong>der</strong>en<br />

Links mit dem Rechtsinformationssystem<br />

des Bundeskanzleramtes im<br />

Internet abrufbar sind. Der Link ist auf<br />

<strong>der</strong> Homepage des Servicezentrums<br />

unter www.servicezentrum.at abrufbar<br />

und verlinkt zur Wirtschaftskammer<br />

Oberösterreich, die diese Leistung<br />

anbietet.<br />

Baukostenverän<strong>der</strong>ungen<br />

Hochbau im<br />

Netz<br />

Ab 1. Jänner 2002 veröffentlicht das<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Arbeit die Baukostenverän<strong>der</strong>ungstabellen<br />

<strong>für</strong> den Hochbau unter <strong>der</strong> Internetadresse:<br />

www.bmwa.gv.at/bauinfo.<br />

Kärntner<br />

Architekt<br />

steirischer<br />

LIG-Chef<br />

Die Stmk. Landesregierung hat den<br />

Kärntner Architekten Dipl.-Ing. Johannes<br />

Axel Justin einstimmig zum<br />

technischen Geschäftsführer <strong>der</strong> Landes-Immobiliengesellschaft<br />

LIG bestellt.<br />

Damit wurde erstmalig ein Freiberufler<br />

– noch dazu aus unserem <strong>Kammer</strong>bereich<br />

– steirischer Immobilienchef.<br />

Architekt Justin ist seit 1989<br />

Architekt, die Justin&Partner ZT-<br />

GmbH hat ihren Sitz in Seeboden in<br />

Kärnten mit einer Zweigstelle in Wien.<br />

Straßenbauchef Gobiet und Ingenieurvorsitzen<strong>der</strong> Breinl vor dem Tunnel<br />

Richter erfahren Tunnel<br />

Über Einladung <strong>der</strong> Grazer <strong>Kammer</strong> besichtigten<br />

Richter des Landesgerichtes <strong>für</strong> Zivilrechtsachen<br />

sowie des Landesgerichtes <strong>für</strong><br />

Strafsachen in Graz die Baustelle <strong>der</strong> zweiten<br />

Röhre des Plabutschtunnels in Graz.<br />

Hofrat Gobiet, <strong>der</strong> oberste Straßenbaubeamte<br />

des Landes Steiermark, erläuterte zunächst<br />

vor Ort das Bauprojekt und gab einen Überblick<br />

über das bisherige Baugeschehen. Im<br />

Beisein <strong>der</strong> beiden Landesgerichtspräsidenten<br />

Dr. Schiller und Dr. Kicker erfolgte dann eine<br />

„geführte Besichtigung“ <strong>der</strong> gesamten Tunnelbaustelle,<br />

wobei sowohl Fragen <strong>der</strong> technischen<br />

Planung als auch <strong>der</strong> Tunnelsicherheit<br />

Kompetenzzentrum „Recht“<br />

Die an die <strong>Kammer</strong> am häufigsten gerichteten<br />

Rechtsfragen betreffen Arbeitsrecht, Steuerrecht,<br />

Vergaberecht o<strong>der</strong> Ziviltechnikerrecht.<br />

Um in diesen Bereichen faktisch ein Service<br />

„rund um die Uhr“ zu gewährleisten, haben<br />

die <strong>Kammer</strong>direktionen Graz, Innsbruck, Linz<br />

und Wien durch innerorganisatorische Maßnahmen<br />

– also ohne Personalvermehrung –<br />

ein „Kompetenzzentrum Recht“ geschaffen,<br />

welches Ziviltechnikern aus ganz Österreich<br />

die Möglichkeit bieten soll, bei ihrer jeweiligen<br />

<strong>Kammer</strong> rasch und kompetent Auskünfte<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

im Mittelpunkt standen.<br />

Der neue Vorsitzende <strong>der</strong> Sektion Ingenieurkonsulenten,<br />

Dipl.-Ing. Meinrad Breinl, gab<br />

dabei einen informativen Einblick in die komplexe<br />

Materie <strong>der</strong> Tunnelvermessung, wobei<br />

vor allem die neueste Lasertechnologie sowie<br />

die Satellitennavigation beson<strong>der</strong>es Interesse<br />

hervorriefen.<br />

Mit dieser Exkursion wurde den Richtern<br />

nicht nur die Theorie des Baugeschehens,<br />

son<strong>der</strong>n ein echter Einblick in die Baupraxis<br />

eröffnet, was durchaus zur Erleichterung bei<br />

<strong>der</strong> Beurteilung von Rechtsfragen im Baugeschehen<br />

beitragen könnte. ■<br />

zu faktisch allen Rechtsfragen im Zusammenhang<br />

mit ihrer Ziviltechnikertätigkeit zu<br />

erhalten.<br />

Für die Lösung individueller Rechtsprobleme<br />

steht außerdem ein spezieller Beraterpool,<br />

zusammengesetzt aus einschlägig tätigen<br />

Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>n und<br />

Steuerberatern, zur Verfügung. Bei den Angehörigen<br />

dieses Beraterpools werden den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

auch Son<strong>der</strong>konditionen bei <strong>der</strong> Honorierung<br />

eingeräumt. Siehe auch Seite 16. ■


Zufrieden?<br />

Dr. Karl-Peter Pany<br />

Das Bild, das man von sich selbst hat,<br />

unterscheidet sich oft gravierend von<br />

jenem, das Außenstehende haben.<br />

Diese Tatsache ist nicht neu, wird in<br />

jedem besseren Seminar aus unterschiedlichsten<br />

Anlässen erörtert und endet meist mit <strong>der</strong><br />

Erkenntnis, dass man sich selbst positiver einschätzt<br />

als dies die Umgebung tut. Eher selten<br />

ist hingegen <strong>der</strong> Fall, dass man die eigenen<br />

Leistungen geringer bewertet als jene, die<br />

diese Leistungen in Anspruch nehmen.<br />

Wie die Selbst- und Fremdbeurteilung <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong> aussieht, soll in Kürze eine Umfrage<br />

<strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

unter ihren Mitglie<strong>der</strong>n zeigen, wobei die<br />

Zufriedenheit sowohl mit <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>politik<br />

als auch <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>administration festgestellt<br />

werden soll.<br />

Ich könnte mir vorstellen, dass das Ergebnis<br />

einer solchen Umfrage durchaus Überraschungen<br />

bringen könnte. Negative und auch<br />

positive. Das Umfrageergebnis sollte jedenfalls<br />

aber zu einem führen: wirklich spürbare<br />

Verbesserungen.<br />

Was die <strong>Kammer</strong>administration anlangt, so<br />

gehört es zu ihren Hauptaufgaben, die<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> ehrenamtlich – d.h. unentgeltlich<br />

– tätigen <strong>Kammer</strong>organe professionell<br />

umzusetzen. Naturgemäß hat mich daher das<br />

Umfrageergebnis gerade in Richtung auf<br />

Kompetenz, Freundlichkeit und Effizienz <strong>der</strong><br />

Barbara Gölles und Armin Ruhri<br />

In eigener Sache<br />

Mitarbeiter und auch von mir selbst zu interessieren.<br />

Und darauf bin ich richtig gespannt.<br />

Die <strong>Kammer</strong> Graz ist zumindest seit Juli 2002<br />

im wahrsten Sinn des Wortes frisch gestrichen<br />

und vermittelt jetzt rein optisch nicht mehr<br />

direkt den Eindruck einer Amtsstube zur<br />

Gründungszeit des Ziviltechniker-Berufsstandes.<br />

Ob auch <strong>der</strong> sonstige Eindruck frisch –<br />

o<strong>der</strong> eher doch noch resch – ist, soll die<br />

Umfrage ebenfalls zeigen. Naturgemäß sind<br />

Kritik und Tadel stärkere Beweggründe zur<br />

Meinungsäußerung als Lob und Hudel. Daher<br />

ist es müßig, beson<strong>der</strong>s intensiv um kritische<br />

Äußerungen zu werben. Die kommen ohnehin<br />

ganz von alleine.<br />

Worum ich Sie aber im Falle von Kritik ersuche,<br />

ist, diese Kritik offen zu äußern und vor<br />

allem konkret aufzuzeigen, was administrativ<br />

nicht zufriedenstellend ist. Denn nur damit<br />

versetzen Sie uns in die Lage, gezielt Verbesserungen<br />

vorzunehmen. Gerade weil das Personalbudget<br />

keine 20% des <strong>Kammer</strong>budgets<br />

ausmacht, ist <strong>der</strong> richtige Personaleinsatz von<br />

entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

Sollte die <strong>Kammer</strong> <strong>für</strong> Sie aber auch schon<br />

einmal von Nutzen gewesen sein, dann geben<br />

Sie sich einen Ruck und sagen o<strong>der</strong> schreiben<br />

Sie auch das offen. Sie können damit bewirken,<br />

dass Sie weiter Serviceleistungen in<br />

Anspruch nehmen können, die <strong>für</strong> Sie wichtig<br />

sind. ■<br />

sind neu im <strong>Kammer</strong>team. Gölles ersetzt die im Mutterschaftsurlaub befindliche Daniela Fricek,<br />

Ruhri die nach Rom abgewan<strong>der</strong>te Daniela Perstaller. Jedenfalls kann man nicht behaupten,<br />

dass in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong> keine Bewegung herrscht.<br />

Unterschrift Josef Paul<br />

anfor<strong>der</strong>n!<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 47


Herr Karl<br />

Zahlen bitte!<br />

Was haben die Worte<br />

Stumpf,<br />

Schwach,<br />

Froh,<br />

Wahn und<br />

Leicht<br />

gemeinsam?<br />

?????<br />

Sie alle ergeben einen Sinn!<br />

Aha????? Aber wo liegt <strong>der</strong> Sinn <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>?<br />

Das kann sich je<strong>der</strong> selbst aussuchen.

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