KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...
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Aktuell<br />
Kärntner Landesregierung anerkennt<br />
neue Ziviltechnikertarife<br />
14<br />
Die Abteilung 17, Straßen- und Brückenbau,<br />
vom Amt <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />
hat mit Schreiben vom<br />
4.6.2002 mitgeteilt, dass die in <strong>der</strong> Verhandlungsrunde<br />
vom 28.1.2002 zwischen Verbin-<br />
Landesbaudirektion Steiermark<br />
anerkennt Stundentarife<br />
Seitens <strong>der</strong> Stmk. Landesbaudirektion<br />
wurde uns grundsätzliche Zustimmung<br />
zu den neuen Stundentarifen gemäß<br />
dem Allgemeinen Teil <strong>der</strong> Honorarordnungen<br />
signalisiert.<br />
Bei Leistungen des Ziviltechnikers selbst, wie<br />
z.B. Sachverständigentätigkeit, wird die Lei-<br />
Haftpflicht-Beschwerde –<br />
keine aufschiebende Wirkung<br />
Gegen den Beschluss <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung,<br />
die Haftpflichtversicherungsprämie<br />
nach dem Umsatz zu<br />
bemessen, wurden von mehreren Ziviltechnikern<br />
Verfassungsgerichtshofbeschwerden eingebracht.<br />
Der Verfassungsgerichtshof hat in<br />
einer ersten Entscheidung vom 25. Juni 2002<br />
den von den Beschwerdeführern gestellten<br />
Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden<br />
Wirkung abgelehnt.<br />
Am 1.6.2002 ist das zwischen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft und <strong>der</strong><br />
Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />
abgeschlossene Abkommen über die Freizügigkeit<br />
in Kraft getreten (BGBl III 2002/133).<br />
Es enthält u. a. das Recht auf Einreise, Auf-<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />
dungsstelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, Vertretern <strong>der</strong><br />
HL-AG sowie <strong>der</strong> ÖBB und BAIK festgesetzten<br />
neuen Ziviltechnikertarife anerkannt<br />
werden. ■<br />
stungskategorie A anerkannt. Welcher Wert<br />
dabei konkret zur Anwendung kommt, hängt<br />
davon ab, ob spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Tätigkeit gestellt werden. So ist durchaus vorstellbar,<br />
dass beispielsweise ein Juryvorsitzen<strong>der</strong><br />
den höheren Wert im Rahmen des<br />
Tarifes beanspruchen kann. ■<br />
Begründet wurde diese Entscheidung damit,<br />
dass die Beschwerdeführer nicht hinreichend<br />
dargetan haben, dass mit dem sofortigen Vollzug<br />
des angebotenen Bescheides <strong>für</strong> die<br />
Beschwerdeführenden ein unverhältnismäßiger<br />
Nachteil verbunden wäre.<br />
Die Haftpflichtprämie ist somit auf jeden Fall<br />
einzuzahlen, unabhängig davon, wie in <strong>der</strong><br />
Sache selbst vom Verfassungsgerichtshof entschieden<br />
wird. ■<br />
Schweizer in Österreich planungsberechtigt<br />
enthalt, Zugang zu einer selbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit und Nie<strong>der</strong>lassung als Selbstständiger<br />
sowie die Erleichterung <strong>der</strong> Erbringung<br />
von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet<br />
<strong>der</strong> Vertragsparteien, insbeson<strong>der</strong>e Liberalisierung<br />
kurzzeitiger Dienstleistungen. ■