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KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...

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Aktuell<br />

Kärntner Landesregierung anerkennt<br />

neue Ziviltechnikertarife<br />

14<br />

Die Abteilung 17, Straßen- und Brückenbau,<br />

vom Amt <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />

hat mit Schreiben vom<br />

4.6.2002 mitgeteilt, dass die in <strong>der</strong> Verhandlungsrunde<br />

vom 28.1.2002 zwischen Verbin-<br />

Landesbaudirektion Steiermark<br />

anerkennt Stundentarife<br />

Seitens <strong>der</strong> Stmk. Landesbaudirektion<br />

wurde uns grundsätzliche Zustimmung<br />

zu den neuen Stundentarifen gemäß<br />

dem Allgemeinen Teil <strong>der</strong> Honorarordnungen<br />

signalisiert.<br />

Bei Leistungen des Ziviltechnikers selbst, wie<br />

z.B. Sachverständigentätigkeit, wird die Lei-<br />

Haftpflicht-Beschwerde –<br />

keine aufschiebende Wirkung<br />

Gegen den Beschluss <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung,<br />

die Haftpflichtversicherungsprämie<br />

nach dem Umsatz zu<br />

bemessen, wurden von mehreren Ziviltechnikern<br />

Verfassungsgerichtshofbeschwerden eingebracht.<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat in<br />

einer ersten Entscheidung vom 25. Juni 2002<br />

den von den Beschwerdeführern gestellten<br />

Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden<br />

Wirkung abgelehnt.<br />

Am 1.6.2002 ist das zwischen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft und <strong>der</strong><br />

Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />

abgeschlossene Abkommen über die Freizügigkeit<br />

in Kraft getreten (BGBl III 2002/133).<br />

Es enthält u. a. das Recht auf Einreise, Auf-<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02<br />

dungsstelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, Vertretern <strong>der</strong><br />

HL-AG sowie <strong>der</strong> ÖBB und BAIK festgesetzten<br />

neuen Ziviltechnikertarife anerkannt<br />

werden. ■<br />

stungskategorie A anerkannt. Welcher Wert<br />

dabei konkret zur Anwendung kommt, hängt<br />

davon ab, ob spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Tätigkeit gestellt werden. So ist durchaus vorstellbar,<br />

dass beispielsweise ein Juryvorsitzen<strong>der</strong><br />

den höheren Wert im Rahmen des<br />

Tarifes beanspruchen kann. ■<br />

Begründet wurde diese Entscheidung damit,<br />

dass die Beschwerdeführer nicht hinreichend<br />

dargetan haben, dass mit dem sofortigen Vollzug<br />

des angebotenen Bescheides <strong>für</strong> die<br />

Beschwerdeführenden ein unverhältnismäßiger<br />

Nachteil verbunden wäre.<br />

Die Haftpflichtprämie ist somit auf jeden Fall<br />

einzuzahlen, unabhängig davon, wie in <strong>der</strong><br />

Sache selbst vom Verfassungsgerichtshof entschieden<br />

wird. ■<br />

Schweizer in Österreich planungsberechtigt<br />

enthalt, Zugang zu einer selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit und Nie<strong>der</strong>lassung als Selbstständiger<br />

sowie die Erleichterung <strong>der</strong> Erbringung<br />

von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet<br />

<strong>der</strong> Vertragsparteien, insbeson<strong>der</strong>e Liberalisierung<br />

kurzzeitiger Dienstleistungen. ■

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