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KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...

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Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, die<br />

Kosten des Konkursverfahrens abzudecken und<br />

die Insolvenzdatei Einsicht in die Konkursabweisung<br />

mangels Masse gewährt (also 3 Jahre).<br />

Inkrafttreten<br />

Die GewO-Novelle tritt mit 1. August 2002 in<br />

Kraft.<br />

REGELUNGEN EINZELNER GEWERBE<br />

Baumeister<br />

Die Regelungen des Baumeisters (§ 99) inklusive<br />

die Bestimmung über den „Gewerblichen<br />

Architekten“ sind beinahe unverän<strong>der</strong>t geblieben.<br />

Es wird festgelegt, dass <strong>für</strong> das Baumeistergewerbe<br />

die Befähigung ausschließlich<br />

durch den formellen Befähigungsnachweis<br />

erbracht werden kann und somit ein individueller<br />

Befähigungsnachweis nicht ausreicht.<br />

Technische Büros – Ingenieurbüros<br />

(Beratende Ingenieure)<br />

Der Gewerbeumfang <strong>der</strong> Technischen Büros-<br />

Ingenieurbüros wird um die Erstellung von<br />

Gutachten erweitert (§ 134).<br />

Der Beitrag wurde uns von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Architekten<br />

und Ingenieurkonsulenten zur Verfügung gestellt.<br />

ÄNDERUNG KÄRNTNER<br />

AUFTRAGSVERGABEGESETZ<br />

Eine Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

(LGBl. 48/2002) bringt vor allem Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Bereich des Rechtsschutzverfahrens<br />

durch die Einrichtung einer Ombudsstelle<br />

<strong>für</strong> Vergabewesen.<br />

Bereits am 23.2.2002 hat <strong>der</strong> Ktn. Landtag<br />

eine Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

beschlossen. Dieses Gesetz wurde erst am 2.<br />

August 2002 im Ktn. Landesgesetzblatt verlautbart.<br />

Die wesentlichen darin enthaltenen<br />

Än<strong>der</strong>ungen sind mit 1. September 2002 in<br />

Kraft getreten.<br />

Rechtsschutz auch im<br />

Unterschwellenbereich<br />

Bisher gab es die Möglichkeit, ein Nachprüfungsverfahren<br />

beim Unabhängigen Verwaltungssenat<br />

(UVS) zu beantragen, nur <strong>für</strong> Vergaben<br />

oberhalb <strong>der</strong> EU-Schwellenwerte. Im<br />

Sinne <strong>der</strong> Judikatur des Verfassungsgerichtshofes<br />

wird nunmehr <strong>der</strong> Rechtsschutz des<br />

Ktn. Auftragsvergabegesetzes auch auf den<br />

Unterschwellenbereich erstreckt.<br />

Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen<br />

Beim Amt <strong>der</strong> Ktn. Landesregierung wird<br />

eine Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen eingerichtet.<br />

Diese Stelle ist dazu berufen, in einem<br />

konkreten Vergabeverfahren wegen behaupteter<br />

Rechtswidrigkeit ein Vorprüfungsverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Die Ombudsstelle besteht aus einer Person.<br />

Sie wird von <strong>der</strong> Landesregierung <strong>für</strong> die<br />

Dauer von fünf Jahren ernannt. Die Ombudsfrau/<strong>der</strong><br />

Ombudsmann muss über ein abgeschlossenes<br />

Universitäts- o<strong>der</strong> Fachhochschulstudium<br />

auf dem Gebiet des Bauwesens verfügen.<br />

Sie/Er muss zudem beson<strong>der</strong>e Kenntnisse<br />

des Vergabewesens in technischer, rechtlicher<br />

o<strong>der</strong> wirtschaftlicher Hinsicht nachweisen.<br />

Das Anrufen <strong>der</strong> Ombudsstelle steht in erster<br />

Linie Bietern und Bewerbern offen, die glaubhaft<br />

machen müssen, dass sie zum einen am<br />

Abschluss eines dem Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

unterliegenden Vertrages ein Interesse<br />

haben, und zum an<strong>der</strong>en, dass ihnen durch die<br />

behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden<br />

ist o<strong>der</strong> zu entstehen droht. Die Einleitung<br />

des Vorprüfungsverfahrens muss<br />

innerhalb einer Woche erfolgen.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit <strong>für</strong> den Auftraggeber,<br />

die Einleitung eines Vorprüfungsverfahrens<br />

zu beantragen, um vergaberechtliche<br />

Fragestellungen abzuklären.<br />

Die Ombudsstelle ist nicht befugt, ein Schlichtungsverfahren<br />

durchzuführen, son<strong>der</strong>n hat auf<br />

Grund <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen eine Stellungnahme<br />

darüber abzugeben, ob die<br />

bekämpfte Entscheidung <strong>der</strong> vergebenden<br />

Stelle im Einklang mit den Bestimmungen des<br />

Ktn. Auftragsvergabegesetzes steht. Die Stellungnahme<br />

hat empfehlenden Charakter.<br />

Verpflichtendes Vorprüfungsverfahren<br />

Die Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens<br />

vor <strong>der</strong> Ombudsstelle <strong>für</strong> Vergabewesen<br />

ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Einleitung eines<br />

Nachprüfungsverfahrens vor dem UVS.<br />

Weitere Än<strong>der</strong>ungen<br />

Die Novelle zum Ktn. Auftragsvergabegesetz<br />

enthält auch einige Än<strong>der</strong>ungen im materiellen<br />

Bereich, die jedoch in Hinblick auf die<br />

österreichweit einheitliche Regelung des<br />

Vergaberechts nur eine kurze Lebensdauer<br />

haben werden. Trotzdem hier die wichtigsten<br />

Punkte:<br />

Gesamtvergabe – Teilvergabe<br />

Das Gesetz enthält ausdrücklich den Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Teilvergabe nach Fachgebieten o<strong>der</strong><br />

Gewerbezweigen (Fachlose, Gewerke),<br />

Gesamtvergaben sind nur zulässig, wenn<br />

gewichtige wirtschaftliche und technische<br />

Gesichtspunkte eine Abweichung vom Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Teilvergabe rechtfertigen.<br />

Recht & Gesetz<br />

Spekulative Preisgestaltung<br />

Angebote, die eine – gegebenenfalls durch<br />

eine vertiefte Angebotsprüfung festgestellte –<br />

nicht plausible Zusammensetzung des<br />

Gesamtpreises (z.B. spekulative Preisgestaltung)<br />

aufweisen, sind auszuscheiden. Wird<br />

ein Angebot wegen spekulativer Preisgestaltung<br />

ausgeschieden, so sind Angebote dieses<br />

Bieters, die dieser innerhalb <strong>der</strong> nächsten<br />

sechs Monate im Vergabeverfahren nach diesem<br />

Gesetz abgibt, regelmäßig einer vertieften<br />

Angebotsprüfung zu unterziehen.<br />

Die Tatsache des Ausscheidens wegen spekulativer<br />

Preisgestaltung ist in einer Liste, die<br />

von <strong>der</strong> Landesregierung zu führen ist, zu<br />

dokumentieren. Nach Ablauf von sechs Monaten<br />

sind die Bieter aus dieser Liste zu streichen.<br />

Bedient sich ein Bieter zur Erstellung<br />

des Angebotes eines Fachmannes (Ziviltechniker,<br />

Architekt und Ähnliches), so sind diese<br />

Bestimmungen auch auf diese anzuwenden.<br />

Schwellenwert <strong>für</strong> das nicht<br />

offene Verfahren bei Bauleistungen<br />

Mit <strong>der</strong> Novelle wird <strong>der</strong> Schwellenwert <strong>für</strong><br />

die Zulässigkeit des nicht offenen Verfahrens<br />

bei Bauleistungen von bisher 250.000,00<br />

Euro auf 350.000,00 Euro angehoben. Auch<br />

hier ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelung<br />

durch die Übernahme des Bundesvergabegesetzes<br />

im Land Kärnten obsolet werden<br />

wird, wonach die Vergabe von Bauaufträgen<br />

in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung nur bis zu einem<br />

geschätzten Auftragswert von 120.000,00<br />

Euro zulässig sein wird.<br />

BUNDESGESETZBLATT<br />

Än<strong>der</strong>ung des Umweltför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

BGBl. I/47/2002.<br />

47. Bundesgesetz, mit dem das Umweltför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Altlastensanierungsgesetzes<br />

BGBl. I/48/2002.<br />

48. Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Der Nationalrat hat beschlossen:<br />

Das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr.<br />

299/1989, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Bundesgesetz<br />

BGBl. I Nr. 63/2001, wird wie folgt<br />

geän<strong>der</strong>t:<br />

Im § 3 Abs. 2 lautet die Z 2:<br />

„2. das Umlagern von Abfällen innerhalb<br />

einer Deponie und das Umlagern von Abfällen,<br />

soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet<br />

wurde.“<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 37

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