KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...
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Vermessungswesen<br />
Keine Freun<strong>der</strong>lwirtschaft bei Vergaben nach <strong>der</strong> HOAI<br />
Ein EU-Beispiel.<br />
Dass Vergaben von Ziviltechnikerleistungen<br />
durch die öffentliche Hand<br />
(Bund, Land, Gemeinden) in einem<br />
EU-Land durchaus durch freie Vereinbarung<br />
auf Basis <strong>der</strong> HOAI erfolgen können,<br />
zeigt die Stadt Köln in einer Vergabeankündigung,<br />
nachzulesen in <strong>der</strong> VDV, Heft<br />
2/2002, Seite 167. Man kann dem Bürgermeister,<br />
dem Stadtverantwortlichen und den<br />
zuständigen Fachbeamten zu diesem vernünftigen<br />
und richtungsweisenden Schritt, die<br />
topographische Vermessung ihrer Straßen<br />
(Naturbestandsvermessung) auf diese Art zu<br />
vergeben, nur gratulieren.<br />
Das hat nichts mit Freun<strong>der</strong>lwirtschaft o<strong>der</strong><br />
Seilschaften zu tun, denn die interessierten<br />
Büros müssen zuerst in einem Vorprüfungsverfahren<br />
ihre Qualität und Leistungskraft<br />
unter Beweis stellen. Erst dann erfolgt die<br />
Auftragsvergabe. Man bekennt sich zu fairen<br />
Spielregeln, wonach gleiche Qualitätsarbeit<br />
auch gleich gute Honorierung verdient. –<br />
Nichts an<strong>der</strong>es for<strong>der</strong>n auch wir.<br />
Wo <strong>der</strong> Ziviltechniker in seiner wirtschaftlichen<br />
Belastbarkeit durch die bestehende<br />
Steuerlast, durch kollektivvertragliche Zwänge,<br />
durch Kündigungs- und Arbeitsrecht strapaziert<br />
ist, empfindet man die genannte Vor-<br />
HOB-TP 2002<br />
gangsweise unserer deutschen EU-Nachbarn<br />
schlichtweg als Wohltat.<br />
Vielleicht ist die Zeit bereits reif da<strong>für</strong>, dass<br />
auch unsere Politiker und Beamten sich in<br />
diesem Punkt das Gedankengut <strong>der</strong> Stadt<br />
Köln zu eigen machen. Das ständige Lizitieren<br />
nach unten, verbunden mit einem gesundheitsschädigenden<br />
Arbeitsklima, kann keine<br />
soziale Errungenschaft und keinen volkswirtschaftlichen<br />
Nutzen ergeben.<br />
Es ist Zeit, dass auch wir falsche Spielregeln<br />
hinterfragen dürfen und eine Än<strong>der</strong>ung einfor<strong>der</strong>n.<br />
■<br />
Bauwesen<br />
Die geän<strong>der</strong>te Honorarordnung <strong>für</strong> die Bestandsprüfung von<br />
Tunnel und Überdeckungen, Auflage 2002, gültig ab 25. Juni<br />
2002, finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden o<strong>der</strong><br />
kann bei <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />
Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />
email: barbara.goelles@aikammer.org<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Neue HOB-B<br />
Mit 1. Mai 2002 tritt die neue Honorarordnung <strong>für</strong> die Planung<br />
und statisch-konstruktive Bearbeitung von Brückenbauten und<br />
Überbauungen (HOB-B) in Kraft.<br />
Die HOB-B finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden<br />
o<strong>der</strong> kann bei <strong>der</strong><br />
<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />
Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />
Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />
email: barbara.goelles@aikammer.org<br />
angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 29