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KammerNachrichten - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...

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Vermessungswesen<br />

Keine Freun<strong>der</strong>lwirtschaft bei Vergaben nach <strong>der</strong> HOAI<br />

Ein EU-Beispiel.<br />

Dass Vergaben von Ziviltechnikerleistungen<br />

durch die öffentliche Hand<br />

(Bund, Land, Gemeinden) in einem<br />

EU-Land durchaus durch freie Vereinbarung<br />

auf Basis <strong>der</strong> HOAI erfolgen können,<br />

zeigt die Stadt Köln in einer Vergabeankündigung,<br />

nachzulesen in <strong>der</strong> VDV, Heft<br />

2/2002, Seite 167. Man kann dem Bürgermeister,<br />

dem Stadtverantwortlichen und den<br />

zuständigen Fachbeamten zu diesem vernünftigen<br />

und richtungsweisenden Schritt, die<br />

topographische Vermessung ihrer Straßen<br />

(Naturbestandsvermessung) auf diese Art zu<br />

vergeben, nur gratulieren.<br />

Das hat nichts mit Freun<strong>der</strong>lwirtschaft o<strong>der</strong><br />

Seilschaften zu tun, denn die interessierten<br />

Büros müssen zuerst in einem Vorprüfungsverfahren<br />

ihre Qualität und Leistungskraft<br />

unter Beweis stellen. Erst dann erfolgt die<br />

Auftragsvergabe. Man bekennt sich zu fairen<br />

Spielregeln, wonach gleiche Qualitätsarbeit<br />

auch gleich gute Honorierung verdient. –<br />

Nichts an<strong>der</strong>es for<strong>der</strong>n auch wir.<br />

Wo <strong>der</strong> Ziviltechniker in seiner wirtschaftlichen<br />

Belastbarkeit durch die bestehende<br />

Steuerlast, durch kollektivvertragliche Zwänge,<br />

durch Kündigungs- und Arbeitsrecht strapaziert<br />

ist, empfindet man die genannte Vor-<br />

HOB-TP 2002<br />

gangsweise unserer deutschen EU-Nachbarn<br />

schlichtweg als Wohltat.<br />

Vielleicht ist die Zeit bereits reif da<strong>für</strong>, dass<br />

auch unsere Politiker und Beamten sich in<br />

diesem Punkt das Gedankengut <strong>der</strong> Stadt<br />

Köln zu eigen machen. Das ständige Lizitieren<br />

nach unten, verbunden mit einem gesundheitsschädigenden<br />

Arbeitsklima, kann keine<br />

soziale Errungenschaft und keinen volkswirtschaftlichen<br />

Nutzen ergeben.<br />

Es ist Zeit, dass auch wir falsche Spielregeln<br />

hinterfragen dürfen und eine Än<strong>der</strong>ung einfor<strong>der</strong>n.<br />

■<br />

Bauwesen<br />

Die geän<strong>der</strong>te Honorarordnung <strong>für</strong> die Bestandsprüfung von<br />

Tunnel und Überdeckungen, Auflage 2002, gültig ab 25. Juni<br />

2002, finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden o<strong>der</strong><br />

kann bei <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />

Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />

email: barbara.goelles@aikammer.org<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Neue HOB-B<br />

Mit 1. Mai 2002 tritt die neue Honorarordnung <strong>für</strong> die Planung<br />

und statisch-konstruktive Bearbeitung von Brückenbauten und<br />

Überbauungen (HOB-B) in Kraft.<br />

Die HOB-B finden Sie unter www.aikammer.org zum downloaden<br />

o<strong>der</strong> kann bei <strong>der</strong><br />

<strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

<strong>für</strong> Steiermark und Kärnten<br />

Schönaugasse 7/1, 8010 Graz<br />

Tel (0316) 82 63 44 DW 23<br />

email: barbara.goelles@aikammer.org<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

<strong><strong>Kammer</strong>Nachrichten</strong> 4/02 29

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