Beschlussfassung - Mühlbachl
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* Wohnungsausschuss<br />
* Bauausschuss<br />
* Überprüfungsausschuss<br />
* Raumordnungsausschuss<br />
* Grundverkehr- u. Höfekommission<br />
* Forsttagsatzungskommission<br />
Lfd. Nr. 3/2010<br />
Seite: 3<br />
Pkt.11 Besprechung bzw. <strong>Beschlussfassung</strong> über die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
(geringfügige Erweiterung der Sonderfläche metallverarbeitender Betrieb) im Bereich<br />
der Fa. Muigg Alois, Schlosserei-Metallbau GmbH., Mützens 53, 6143 <strong>Mühlbachl</strong>.<br />
Pkt.12 Besprechung bzw. <strong>Beschlussfassung</strong> über die Vergabe von Leistungen zur Errichtung<br />
der Bauhof-Garagen auf dem Areal der VARA Unteres Wipptal.<br />
Pkt.13 Besprechung bzw. <strong>Beschlussfassung</strong> über die Durchführung eines Frühjahrsservices bei<br />
der Kleinsportanlage in Statz (Fun Court), lt. Angebot der Fa. Swietelsky.<br />
Pkt.14 Besprechung bzw. <strong>Beschlussfassung</strong> über die Gewährung von Subventionen an:<br />
* Österreichische Bergrettung – Ortsstelle Matrei am Brenner.<br />
Pkt.15 Allfälliges<br />
<strong>Beschlussfassung</strong><br />
Bürgermeister Rastner begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders die<br />
neu gewählten Mandatare u. stellt die Beschlussfähigkeit gem. § 75, Abs. 2 TGWO fest.<br />
Weiters geht er zur Verlesung der Tagesordnung über, welche zu<br />
Pkt. 14 Subventionsansuchen Gemischter Chor Matrei a.Br. u. Umgebung erweitert u.<br />
einstimmig angenommen wird.<br />
Zu Pkt. 1 legen die Mitglieder des Gemeinderates in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis<br />
gem. § 28 der Tiroler Gemeindeordnung ab, welches da lautet: „Ich gelobe, in Treue<br />
die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, mein Amt uneigennützig<br />
und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach<br />
bestem Wissen u. Können zu fördern“.<br />
Zu Pkt. 2 beschließt der Gemeinderat für die nunmehrige Gemeinderatsperiode die Anzahl der<br />
Bürgermeisterstellvertreter, mit einem Bürgermeisterstellvertreter, gem. § 76, lit. a<br />
der Tiroler Gemeindewahlordnung (LGBl. Nr. 66/1994) festzulegen.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Zu Pkt. 3 beschließt der Gemeinderat die Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder<br />
des Gemeindevorstandes, gem. § 76, lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung (LGBl.<br />
Nr. 66/1994) mit 3 Mitgliedern festzusetzen, sodass der Gemeindevorstand somit aus<br />
dem Bürgermeister, dem Bürgermeisterstellvertreter u. 3 weiteren stimmberechtigten<br />
Mitgliedern besteht. Einstimmig angenommen.<br />
Zu Pkt. 4 beschließt der Gemeinderat, gem. § 76, lit c der Tiroler Gemeindewahlordnung<br />
(LGBl. Nr. 66/1994) dass die Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ihrer