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Beschlussfassung - Mühlbachl

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Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Lfd. Nr. 3/2010<br />

Seite: 4<br />

Zu Pkt. 5 aufgrund der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinderatsparteien gem. § 74 der<br />

Tiroler Gemeindewahlordnung entfallen auf die einzelnen Gemeinderatsparteien<br />

folgende Vorstandsstellen:<br />

Gemeindeliste:<br />

4 Vorstandsstellen, wovon je eine bereits durch den Bürgermeister u. den<br />

Bürgermeisterstellvertreter belegt ist.<br />

Liste Aktiv für <strong>Mühlbachl</strong>:<br />

1 Vorstandsstelle<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 6 werden als Wahlhelfer gem. § 78, Abs. 1 TGWO folgende Mitglieder des<br />

Gemeinderates vom Vorsitzenden bestellt:<br />

Christian Prassnigger<br />

Raimund Gasser<br />

Zu Pkt. 7 wird von der Gemeinderatsfraktion „Gemeindeliste“ Herr Martin Übergänger, gem.<br />

§ 78, Abs. 3 TGWO, als Bürgermeisterstellvertreter schriftlich vorgeschlagen. Die<br />

Gemeinderatsfraktion „Aktiv für <strong>Mühlbachl</strong>“ gibt keinen Vorschlag für die Wahl des<br />

Bürgermeisterstellvertreters ab.<br />

Die im Anschluss daran, mittels Stimmzettel durchgeführte Wahl ergibt folgendes<br />

Ergebnis:<br />

12 Stimmen für Martin Übergänger<br />

1 Stimmenthaltung<br />

Das Gemeinderatsmitglied Martin Übergänger hat die einfache Mehrheit der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen erhalten u. ist somit gem. § 78, Abs. 2 TGWO zum<br />

Bürgermeisterstellvertreter gewählt.<br />

Martin Übergänger nimmt das Wahlergebnis zustimmend an u. erklärt, den<br />

Bürgermeister nach bestem Wissen u. Gewissen zu unterstützen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 8 werden von den Gemeinderatsparteien zur Besetzung der Stellen der weiteren<br />

stimmberechtigten Vorstandsmitglieder folgende Gemeinderäte gem. § 79,<br />

Abs. 1 TGWO schriftlich namhaft gemacht:<br />

Gemeindeliste: Gottfried Hörtnagl, Johann Eller<br />

Liste Aktiv für <strong>Mühlbachl</strong>: Gerhard Gschließer<br />

Die namhaft gemachten Mitglieder des Gemeindevorstandes werden vom<br />

Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 9 werden von den Gemeindratsparteien zur Besetzung der Ersatzmitglieder der<br />

weiteren stimmberechtigten Vorstandsmitglieder folgenden Gemeinderäte gem. § 79,<br />

Abs. 1 TGWO schriftlich namhaft gemacht:<br />

Gemeindeliste: Stefan Jenewein, Thomas Isser<br />

Aktiv für <strong>Mühlbachl</strong>: Stefan Gschließer<br />

Die namhaft gemachten Mitglieder des Gemeindevorstandes werden vom<br />

Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Einstimmig angenommen.

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