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Beschlussfassung - Mühlbachl

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Lfd. Nr. 3/2010<br />

Seite: 7<br />

Die Gemeinderatspartei Aktiv für <strong>Mühlbachl</strong> stellt den schriftlichen Antrag einen<br />

Ausschuss „Gemeindegutsagrargemeinschaften“ einzurichten u. macht Stefan<br />

Gschließer als Mitglied namhaft. Dazu erklärt der Bürgermeister, dass eine<br />

bescheidgemäße Feststellung bei der Agrarbehörde, ob die Agrargemeinschaften in<br />

<strong>Mühlbachl</strong> aus Gemeindegut entstanden sind, erst kürzlich beantragt wurde, u.<br />

diesbezüglich noch keine Entscheidung seitens des Amtes der Tiroler<br />

Landesregierung gefallen ist, daher erscheint die Einrichtung dieses Ausschusses<br />

verfrüht. Weiters erklärt der Bürgermeister, dass Mitglieder dieses Ausschusses<br />

sicherlich landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Grundeigentümer sein<br />

sollten, da diese einen besseren Einblick in die allgemeine Situation, in Bezug auf<br />

Agrargemeinschaften, haben. Gerhard Gschließer entgegnet, dass bei der Bestellung<br />

eines Gemeindvertreters vor allem darauf zu achten ist, dass diese Person<br />

unbefangen und kompetent ist. Aufgrund der Unbefangenheit sollte es daher kein<br />

Agrarmitglied sein. Der Antrag wird daher vorerst einstimmig zurückgestellt.<br />

Die Besetzung der übrigen, vorstehenden Ausschüsse u. Gremien wird ebenfalls<br />

einstimmig genehmigt und angenommen.<br />

Zu Pkt. 11 legt der Bürgermeister den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

für den Bereich der geringfügig vergrößerten Grundparzellen Gpn. 702/2 u. 702/3<br />

KG. <strong>Mühlbachl</strong> (Bereich Fa. Alois Muigg, Schlosserei- u. Metallbau GmbH.,<br />

Mützens 53, 6143 <strong>Mühlbachl</strong>) vor.<br />

Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes wird notwendig, da die Fa. Muigg eine<br />

Erweiterung der Werkshallen im Süden des bestehenden Areals u. im Norden die<br />

Errichtung einer überdachten Lagerfläche plant.<br />

Die positive Stellungnahme des örtlichen Raumplaners liegt dazu vor.<br />

Somit beschließt der Gemeinderat einstimmig nachfolgende Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes, lt. Planurkunde des örtlichen Raumplaners, DI. Ekkehard<br />

Stummvoll, Maria-Theresien-Straße 15/3, 6020 Innsbruck:<br />

Umwidmung der Teilfläche 2 der Gp. 702/2 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, im Ausmaß von 162 m²<br />

von derzeit Freiland in Sonderfläche metallverarbeitender Betrieb, gem. § 43.1<br />

TROG 2006, (LGBl. Nr. 27/2006).<br />

Umwidmung der Teilfläche 1 der Gp. 702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, im Ausmaß von 8 m²<br />

von derzeit Freiland in Sonderfläche metallverarbeitender Betrieb, gem. § 43.1<br />

TROG 2006, (LGBl. Nr. 27/2006).<br />

Umwidmung der Teilfläche 3 der Gp. 702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, im Ausmaß von 182 m²<br />

von derzeit Freiland in Sonderfläche metallverarbeitender Betrieb, gem. § 43.1<br />

TROG 2006, (LGBl. Nr. 27/2006).<br />

Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der<br />

vorgenannten Grundparzelle ist gem. § 68, Abs. 1, lit. a TROG, LGBl. Nr. 27/2006<br />

während 4 Wochen, das ist vom 30.03.2010 bis einschließlich 28.04.2010, während<br />

der Amtsstunden, im Gemeindeamt <strong>Mühlbachl</strong>, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufzulegen.<br />

Falls während der Auflagefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf von einer hiezu<br />

befugten Person oder Stelle abgegeben werden, gilt die gegenständliche<br />

Flächenwidmungsplanänderung gem. § 68, Abs. 1, lit. a TROG als beschlossen.<br />

Personen, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben u.

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